Europäische Union

83/546/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 1983 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/30.064 - Gußeisen- und Gußstahlwalzen) (Nur der deutsche, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

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änder vereinbart. An der Sitzung nahmen Vertreter von 2), 3), 4), 5), 8), 9), 10), 13), 14), 17), 20), 22), 23), 27), 28), 29), 35) und 36) teil (Quelle : Protokoll der ATAG). (19) In der Sitzung der IRMA vom 10./11. Mai 1973 in Paris wurde hinsichtlich der Preiserhöhungen folgender Beschluß gefasst: "Da es nicht möglich ist, die Preise allgemein um einen bestimmten Prozentsatz anzuheben, wird folgendes beschlossen : Preiserhöhungen werden dem Koordinator überlassen, der den eigenen Markt am besten kennt." Es wurde ausserdem vereinbart, daß, soweit "Inlandsmärkte betroffen sind, eine Verweigerung der Zusammenarbeit nur bei Stahlwalzen, jedoch auf keinen Fall bei Eisenwalzen akzeptiert werden kann". Wie erstmals berichtet wurde, war die S.A. Fonderies de Chênée Mitglied und hatte die Rolle eines Koordinators übernommen. In der Sitzung waren 2), 3), 4), 5), 7), 8), 10), 11), 12), 13), 14), 17), 18), 20), 21), 22), 27), 28), 29), 35) und 36) vertreten (Quelle : Protokoll der ATAG). (20) In der Sitzung der IRMA vom 5./6. Oktober in Berlin wurde beschlossen, die Verweigerung der Zusammenarbeit nur bei Gußstahlwalzen, nicht jedoch bei Gusseisen- oder steel-base-Walzen hinzunehmen. Es wurde ausserdem vereinbart, daß "alle Anwesenden eine ab 1. Januar 1974 geltende Erhöhung des Lieferpreises um 10 % unterstützen werden (mit Ausnahme der französischen Gruppe, die aufgrund ihres Preisüberprüfungssystems eine - so wörtlich - "ständige Preiserhöhung vornimmt". In der Sitzung verständigte man sich ausserdem auf ein Alarmsystem im Falle plötzlicher Durchsuchungen der Geschäftsräume deutscher Mitglieder durch eine "Behörde". In dem Protokoll der ATAG heisst es hierzu wie folgt: "Werden bei einer deutschen Firma unerwartet Durchsuchungen der Behörde vorgenommen, so teilt sie dies der ATAG mit, die daraufhin allen anderen Mitgliedern eine neutrale Botschaft mit der Aufforderung übermittelt, keine Fernschreiben an deutsche Mitglieder zu richten, bis sich die Lage verbessert hat. Der Alarm wird mit folgendem Satz gegeben: "betrifft : IRMA zu Händen von Herrn ... Die Zahlen einer deutschen Firma für die nächste Marktuntersuchung sind falsch. Die richtigen Zahlen werden deshalb zu einem späteren Termin verteilt." Die Entwarnung erfolgt mit folgendem Satz: "betrifft : IRMA zu Händen von Herrn ... Wir haben nun die richtigen Zahlen von der deutschen Firma erhalten. Sie werden die Marktuntersuchung in wenigen Tagen erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis." Zusammen mit dem Protokoll wurde ein überarbeiteter Entwurf der "General Regulations" der IRMA, in den die verschiedenen, seit Gründung der IRMA im Jahr 1971 am Meldesystem vorgenommenen Änderungen eingebaut worden waren, an die Mitglieder verteilt. An der Sitzung nahmen Vertreter von 2), 3), 4), 5), 7), 8), 9), 10), 12), 13), 14), 17), 20), 21), 23), 27), 28), 29), 35) und 36) teil (Quelle : Protokoll der ATAG). (21) Wie das System der IRMA damals funktionierte ergibt sich aus Telegrammen vom September/Oktober 1973 zwischen 2) und 23), welche eine Anfrage nach Walzen betreffen und auf eine Abstimmung der Mindestangebotspreise hindeuten. Das Meldesystem der ATAG wurde hier entsprechend ausgewertet. (22) Zusammen mit der Davy Roll Company (27)) trat die British Rollmakers Corporation (33)) mit ihren Töchtern 28), 29), 30), 31) und 32) vorübergehend (von November 1973 bis einschließlich September 1974) aus der IRMA aus ; diesem Schritt lag ein bei der britischen Monopolies Commission laufendes Verfahren betreffend ein Übernahmeangebot zugrunde. Auch die französische Gruppe trat zeitweilig (vom 15. Juli bis Oktober 1974) mit Rücksicht auf gegen eines ihrer Mitglieder laufende Ermittlungen aus der IRMA aus. Die internationale Preisverabredung im Jahre 1974 - Einzelfälle (23) Konkrete Beispiele des Meldesystems der IRMA für die Zeit von Februar bis April 1974 finden sich in verschiedenen bei 23) sichergestellten Fernschreiben. Die Fernschreiben sind der Beleg für dreissig verschiedene Anfragen, bei denen 2), 3), 4), 5), 8), 13), 18), 19), 22), 23), 27), 35) und 36) ein- oder mehrere Male zusammenarbeiteten. (24) Die vorgenannten dreissig Fälle sind nur eine kleine Probe aller Anfragen, die 1974 über die ATAG abgewickelt wurden. Insgesamt wurden 1974 2538 Kundenanfragen über die ATAG abgewickelt, mit durchschnittlich 3,1 Meldungen pro Anfrage. Hieran waren die britische Gruppe bis Ende September 1974 und die französische Gruppe vom 15. Juli bis Anfang Oktober 1974 nicht beteiligt. Weiterentwicklung des Meldesystems der IRMA im Zeitraum 1974 - 1977 (25) In einer Sitzung der IRMA, die am 10./11. Oktober 1974 in Palma de Mallorca stattfand, erklärten die britische und die französische Gruppe, daß sie sich wieder am Meldesystem beteiligen würden. Allerdings müssten im Falle der französischen Gruppe nunmehr alle Kontakte über Fabricyl (17)) laufen, die allein die Rolle des Koordinators in Frankreich übernähme. Die britische Gruppe bemerkte, in der Zwischenzeit hätte sie sich praktisch weiter an der Zusammenarbeit beteiligt. In der Sitzung wurden drei kleine italienische Walzengießereiunternehmen - Nr. 24), 25) und 26) - in die IRMA aufgenommen ; es wurde vereinbart, daß sie Anfragen über 23) melden sollten und mit ihnen auch über 23) Verbindung aufgenommen werden sollte. Ab 1. Oktober 1974 war die deutsche Vereinigung (15)) nicht mehr an der Kooperation im Rahmen der IRMA beteiligt ; die deutschen Walzenhersteller traten direkt mit der ATAG in Verbindung, von der deutsche Koordinatoren benannt wurden. (26) Über die Wirksamkeit der Kooperation in der IRMA wird in dem Protokoll über die Sitzung vom 10./11. Oktober 1974 folgendes festgestellt: "Unsere Bestimmungen dürften uns den der jeweiligen Marktlage entsprechenden Hoechstpreis ermöglichen. Aufgrund der Bestimmungen konnten die Preise in Italien verdoppelt werden ; das Ziel, sie dem europäischen Preisniveau anzugleichen, wurde jedoch noch nicht verwirklicht." (27) An der Sitzung vom 10./11. Oktober 1974 nahmen Vertreter von 1), 2), 3), 4), 5), 7), 8), 9), 10), 13), 14), 17), 19), 21), 23), 24), 25), 26), 27), 28), 29), 35) und 36) teil. [Quelle : Protokoll der ATAG : Dem Protokoll beigefügt waren a) ein aktualisierter Wortlaut der General Regulations der IRMA und b) ein überarbeitetes Verzeichnis der Mitglieder der IRMA ; mit Ausnahme von 15), 16), 33) und 34) sind alle in Ziffer 4 genannten Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in diesem Verzeichnis aufgeführt.] In den geänderten General Regulations ist die Aufgabe des Koordinators bei der Preisgestaltung wie folgt festgelegt: "Der Koordinator teilt den Teilhabern automatisch und baldmöglichst die Preise und ihre Gültigkeitsdauer mit. In der Regel werden zwei Preise genannt : a) Angebotspreis, b) Tiefstpreis. Wird nur ein Preis mitgeteilt, so handelt es sich um den Tiefstpreis. Auf jeden Fall muß der erste Angebotspreis einige Prozente über dem Tiefstpreis liegen." In dem Begleitschreiben der ATAG, das den überarbeiteten General Regulations beigefügt war, wurde folgendes erklärt: "In der Anlage erhalten Sie das Protokoll über die letzte internationale Konferenz der Walzenhersteller ... sowie eine neue Fassung unserer General Regulations mit den Änderungen, auf die man sich in der Sitzung geeinigt hat." (28) Daß das Meldesystem auch 1975 zur Anwendung kam, wird durch die Protokolle über die Sitzungen der IRMA vom 23. Januar 1975 in Zuerich, vom 5./6. Juni 1975 in Stockholm bzw. vom 23./24. Oktober 1975 in Genf belegt. Im Protokoll über die Sitzung vom Juni wird festgestellt : "Das Meldesystem der IRMA hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse gebracht." In der Sitzung wird ausserdem beschlossen, bei Gußstahlwalzen (sowie bei steel-base- und Gusseisenwalzen) die Zusammenarbeit auf den Inlandsmärkten zur Pflicht zu machen. Gontermann-Peipers akzeptiert die Vereinbarung nur für Walzen mit einem Kohlenstoffgehalt über 1,8 %. (29) In der Sitzung der IRMA vom 23./24. Oktober 1975 wurden die revidierten General Regulations vom 26. Juni 1975 angenommen und bestimmte zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Meldesystems vereinbart, das aufgrund der schlechten Marktlage nunmehr einer harten Bewährungsprobe ausgesetzt war. Für eine Versuchszeit von sechs Monaten sollten die drei folgenden Organe eingesetzt werden: 1. die ordentliche Generalversammlung, die wie bisher alle sechs Monate einberufen wird; 2. ein Exekutivausschuß mit etwa 10 Mitgliedern aus den einzelnen beteiligten Ländern, der alle sechs Wochen zusammentritt, um aktuelle Probleme zu erörtern und die Generalversammlung vorzubereiten; 3. ein Fachausschuß, der jeden Freitag zusammentritt, um bestimmte Verträge mit Vertretern der Unternehmen zu erörtern, die die jeweilige Anfrage erhalten haben. Als Zweck des dreigliedrigen Aufbaus wird im Protokoll der ATAG folgendes angegeben: "Zum einen soll einem Preisverfall vorgebeugt, ja sogar eine Preiserhöhung versucht werden, und zum anderen sollen Unterbietungen unterbunden werden, da der gesamte Auftragsbestand ja nicht durch Unterbieten geändert werden kann. Jedes Mitglied muß sich mit seinem Anteil des Marktes (in %) begnügen." An der Sitzung vom Oktober 1975 nahmen Vertreter von 1), 2), 3), 4), 5), 8), 9), 10), 12), 13), 14), 17), 18), 19), 20), 21), 23), 24), 25), 26), 27), 28), 35) und 36) teil. (30) In einer Sitzung des Exekutivausschusses vom 12. Dezember 1975 wurde vereinbart, daß jeder Koordinator versuchen wird, mindestens zwei Aufträge unter den beteiligten Unternehmen "aufzuteilen", die bisher von den betreffenden Kunden die meisten Aufträge erhalten haben. Mitglieder, die den fraglichen Kunden bisher noch nicht beliefert haben, würden gebeten werden, einen höheren Angebotspreis und nicht den Tiefstpreis zu nennen (Quelle : Protokoll der ATAG). (31) In einer Sitzung des Exekutivausschusses vom 12. Februar 1976 wurde als Vorsichtsmaßnahme bei etwaigen Ermittlungen der Kartellbehörden beschlossen, anstelle der von der ATAG benutzten Abkürzung des Namens der Mitglieder einen Code zu benutzen. Es wurde vereinbart, die Sitzungen des Fachausschusses auf eine Sitzung alle vier Wochen zu beschränken (Quelle : Protokoll der ATAG). (32) Auf der Generalversammlung der IRMA vom 20./21. Mai 1976 in Wien wurde vereinbart, den neuen Code, der die Namen der Mitglieder durch Kennziffern gemäß einer Aufzeichnung vom "15. Mai 1976" ersetzte, unverzueglich anzuwenden. Es wurde ausserdem vereinbart, für eine Versuchszeit von sechs Monaten ein Zuteilungssystem für "Inlandsaufträge" zu praktizieren. Die Zuteilung sollte nach folgender Regelung erfolgen: 1. In den Fällen, in denen der Koordinator den (die) traditionellen Lieferanten kennt, "wird er Mitglieder, die nicht zu den traditionellen Lieferanten gehören, bitten, einen höheren Preis als den Tiefstpreis zu nennen und auf das Geschäft zu verzichten". 2. "Umfangreiche Anfragen werden unter den traditionellen Lieferanten aufgeteilt, wobei man bei der Zuteilung bemüht sein wird, die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Nur jeweils ein Mitglied wird sich um den Auftrag für (eine) bestimmte Ware(n) bemühen, womit er von den anderen geschützt wird. Bei anderen Waren wird er einen zu hohen Preis nennen und insofern ein anderes Mitglied schützen und so fort. Die Preise werden dementsprechend festgelegt." An der Sitzung nahmen Vertreter von 1), 2), 3), 4), 5), 8), 10), 12), 13), 14), 17), 18), 19), 20), 21), 23), 24), 27), 29), 35) und 36) teil (Quelle : Protokoll der ATAG, Schreiben der ATAG vom 25. Mai 1976 und kodiertes Verzeichnis). (33) In einer bei 4) gefundenen, internen Notiz zu einer Anfrage von einem Stahlproduzenten vom Juli 1986 nach Walzen für seine 500-mm-Strasse wird noch einmal auf die Vereinbarung hingewiesen: "Achten Sie darauf, daß kein verbindlicher Verkaufspreis festgelegt wird, ohne daß die Sache vorher mit Herrn - von der Fonderies de Ch (d.h. Chênée - 1) besprochen wurde." (34) Was den Fachausschuß anbelangt, so sei auf eine Sitzung der an bestimmten Anfragen interessierten Walzengießer hingewiesen, die am 17. September 1976 im Brüsseler Flughafengebäude stattfand und an der Vertreter von 3), 4), 13), 14), 23), 27) und 28) teilnahmen. In einer Notiz über die Sitzung steht folgendes: "Die Sitzung wurde von den Belgiern einberufen, um für die vor kurzem eingegangenen Anfragen ... die Preise festzusetzen und alle Mitglieder noch einmal nachdrücklich aufzufordern, sich an die vereinbarten Tiefstpreise zu halten." (35) Auf der Generalversammlung der IRMA vom 7. Oktober 1976 in Gleneagles, Schottland, wurde beschlossen, mit Rücksicht darauf, daß das Zuteilungssystem nicht richtig funktionierte, einen kleinen Ausschuß zu bilden, der eine andere Basis für die Kooperation ausarbeiten sollte. Der Ausschuß, dem jeweils ein Vertreter der sieben beteiligten Länder angehörte, trat am 29. Oktober 1976 in Zuerich zusammen und empfahl mehrheitlich die Annahme eines Quotensystems, das auf die in einem Bezugszeitraum gelieferte Tonnage gestützt ist. Die Regelung sollte für "Inlandsmärkte" und Walzen aller Arten und Qualitäten gelten (Quelle : Protokolle der ATAG über beide Sitzungen sowie Notizen über die Sitzung vom 29. Oktober 1976). (36) Auf der Generalversammlung der IRMA vom 3. März 1977 in Zuerich wurde angesichts der sehr schlechten Marktlage und der nachlassenden Kooperationswilligkeit beschlossen, die Regelung wie folgt zu ändern: "Beschluß Nr. 1: Jede Anfrage ... ist der ATAG zusammen mit einer Mitteilung zu melden, ob man zur Kooperation bei den Preisen bereit ist oder nicht. Die ATAG wird alle Angaben an die beteiligten Unternehmen weiterleiten. Die Kooperation beschränkt sich auf die Fälle, in denen alle oder die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen zur Kooperation bereit sind. Die Rückkehr zur vollen Kooperation erfolgt, sobald sich die Marktlage gebessert hat. Beschluß Nr. 2: In der Zeit, in der eine volle Kooperation nicht möglich ist, finden alle zwei Monate zwanglose Treffen statt, um die persönlichen Kontakte aufrechtzuerhalten." An der Sitzung nahmen Vertreter von 2), 4), 5), 8), 10), 13), 14), 17), 23) und 36) teil (Quelle : Protokoll der ATAG). (37) In der Sitzung vom 28./29. April 1977 in Paris: "Verpflichteten sich die einzelnen Gruppen für die Dauer von zwei Monaten zur Meldung der Kundenanfragen und zur Kooperation auf allen Inlandsmärkten sowie zu einer, redlichen und realistischen' Preispolitik" (Quelle : Protokoll). An der Sitzung nahmen Vertreter von 1), 2), 3), 4) 5), 8), 10), 13), 14), 17), 18), 20), 21), 22), 23), 27), 28), 29), 35) und 36) teil. Rücktritt der ATAG und revidierte Regelung für die internationale Preisverabredung (38) In einem Schreiben an die Mitglieder der IRMA vom 12. Mai 1977 erklärte die ATAG, daß sie ihre Tätigkeit für die IRMA einstellen und spätestens Ende August 1977 von ihren Aufgaben entlastet werden wollte. (39) In einer Sitzung der IRMA, die am 30. Juni 1977 in Brüssel stattfand, wurde beschlossen, das System eines neutralen Organisators (der ATAG) durch eine vereinfachte Regelung zu ersetzen : Die Koordinatoren würden vorher aus den Reihen der Walzenhersteller ausgewählt werden, und zwar würden sie entweder für ein bestimmtes Land benannt, oder es würden bestimmte Walzengießer als ständige Koordinatoren für bestimmte Kunden benannt (Quelle : Notiz über die Sitzung). An der Sitzung nahmen Vertreter von 1), 2), 3), 4), 5), 6), 8), 9), 10), 12), 13), 14), 17), 18), 20), 21), 22), 23), 27), 28), 35) und 36) teil. (40) In einer Sitzung, die am 17./19. November 1977 in München stattfand, wurde formell vereinbart, nach wie vor alle Inlandsnachfragen nach Walzen aller Arten zu melden ; die Definition des Begriffs "Inlandsmarkt" wurde beibehalten. Sofern ein Unternehmen bei der Meldung nicht ganz klar das Gegenteil sagt, würde angenommen werden, daß es zur Kooperation bereit sei. Die Angebotspreise sollten über dem Tiefstpreis liegen, der in keinem Fall unterboten werden dürfte. Die internationale Preisverabredung im Jahre 1977 - Einzelfälle (41) Konkrete Beispiele des Meldesystems sind in Fernschreiben oder Aufzeichnungen aus dem Jahre 1977 enthalten, die sich auf zwölf verschiedene Anfragen beziehen. Zu den an der Zusammenarbeit bei einem oder mehreren Fällen beteiligten Unternehmen gehörten 1), 2), 3), 9), 10), 11), 13), 14), 18), 19), 20), 22), 23), 27), 28), 35) und 36). Fortführung der internationalen Preisabsprachen im Jahre 1978 (42) In einer Sitzung der Walzengießer, die am 23. Februar 1978 in Frankfurt stattfand, und an der alle sieben nationalen Gruppen teilnahmen, wurde die Notwendigkeit einer weiteren Kooperation bestätigt. Im Protokoll über die Sitzung ist folgendes ausgeführt : "Die beteiligten Unternehmen werden sich bemühen, die Preise um ungefähr 5 % bis 10 % anzuheben (mit Ausnahme der britischen Gruppe, die gleichwohl Preiserhöhungen auf anderen Märkten unterstützen wird)." In einer Sitzung, die am 24. April 1978 in Paris stattfand und in der wieder alle sieben nationalen Gruppen vertreten waren, wurde folgendes beschlossen: "1. Alle Anfragen werden ausnahmslos gemeldet. 2. Alle beteiligten Unternehmen werden in der ersten Phase kooperieren. 3. Die Preise werden um einen bestimmten (nicht allgemein festgesetzten) Prozentsatz erhöht, und zwar auf der Grundlage und in der Währung des letzten Preisangebots. Die Preise dürfen auf keinen Fall niedriger sein" (Quelle : Notizen und Protokoll). An der Sitzung vom Februar nahmen Vertreter von 3), 8), 10), 17), 23), 27), 35) und 36) teil. An der Sitzung vom April nahmen Vertreter von 4), 8), 10), 17), 18), 19), 23), 27), 28), 35) und 36) teil. (43) In einer Sitzung, die am 13. Oktober 1978 in Rom stattfand, wurde mitgeteilt, daß Gontermann-Peipers (9)) nunmehr aus der deutschen Gruppe ausgetreten war, die mit 9) verbundenen Unternehmen in Belgien und Frankreich jedoch in befriedigender Weise kooperieren. Es wurde einstimmig beschlossen, alle Anfragen aus den Inlandsmärkten (Westeuropa, mit Ausnahme Spaniens) nach wie vor zu melden. "Dies würde zumindest bilaterale Abkommen ermöglichen, wiewohl das eigentliche Ziel die Kooperation ist." Es wurde betont, daß der Koordinator alles in seiner Macht Stehende tun sollte, um eine weitestmögliche Zusammenarbeit zu gewährleisten (Quelle : Protokoll). Anwesend waren Vertreter von 2), 5), 6), 7), 8), 10), 11), 12), 13), 14), 17), 18), 21), 22), 23), 24), 25), 26), 27), 28), 29), 35) und 36). (44) Konkrete Beispiele der Preisabstimmung liefern Fernschreiben und Aufzeichnungen aus dem Jahr 1978, die sich auf 20 verschiedene Anfragen beziehen. Beteiligt an einem oder mehreren dieser Fälle waren 1), 2), 3), 4), 5), 8), 9), 10), 12), 13), 17), 19), 20), 23), 27), 28), 35) und 36). Durchsuchungen im Jahre 1979 in Deutschland (45) Am 23./24. Januar 1979 nahmen Beamte des B Kart A Durchsuchungen in den Geschäftsräumen deutscher Mitglieder der IRMA vor. Die Kommission hat Kenntnis von elf Anfragen, bei denen in diesem Monat der Preis verabredet worden war. Zu den beteiligten Herstellern gehörten 2), 3), 4), 7), 8), 10), 20), 22), 23), 24), 27) und 36). Fortsetzung der internationalen Preisabsprache in den Jahren 1979 und 1980 - einige Einzelfälle (46) Nach den in Deutschland durchgeführten Ermittlungen wurde die Abstimmung der Preise offenbar vorübergehend eingestellt. Nach geraumer Zeit wurde sie jedoch in einem gewissen Umfang wieder aufgenommen. Hierfür gibt es folgende Hinweise: i) das von 23) gegenüber 27) am 23. Juli 1979 abgegebene Versprechen, in Zukunft bei den Preisen wieder zusammenzuarbeiten, - vorausgegangen waren Mißverständnisse bei einer bestimmten Anfrage. ii) eine bei 28) sichergestellte interne Notiz vom 31. August 1979, die wie folgt lautet: "Herr X von SAFAK (4)) rief heute (31. August 1979) an und erkundigte sich, da sie gerade eine Anfrage erhalten haben. Ich nannte ihm unseren Preis von 9 900 Pfund Sterling für die Ind. -Chill-Walzen." iii) eine bei 3) sichergestellte interne Notiz vom 13. September 1979 mit folgendem Wortlaut: "Das Preisangebot der SSE (23)) ist der Tiefstpreis der FABRICYL - 500 ffrs ... Er (Herr X von 23)) hofft, daß die Zusammenarbeit in diesem Jahr so erfolgreich sein wird wie letztes Jahr." iv) Notizen und Fernschreiben vom Februar 1980, die eine Anfrage nach Arbeitswalzen für eine Breitbandstrasse betreffen. Aus diesen Unterlagen geht hervor, daß 4) der Koordinator war und die Tiefstpreise festsetzte. 3) hatte die Aufgabe, die anderen Mitbewerber zu informieren. v) Notizen, ein Schreiben und ein Fernschreiben vom Mai 1980, die eine Anfrage nach Eisenwalzen betreffen. Nr. 3) setzte den Tiefstpreis auf 50 bfrs/kg fest und informierte gewisse Mitbewerber. "MK (3)) wird ein Angebot von 52 bfrs, AK (36)) von 53, 50, SEE (23)) von 55, -, SA (47)) von 52, 50 machen" (Quelle : Notiz vom 22. Mai 1980). (47) Zusammenfassend lässt sich sagen, daß die internationale Preisverabredung in dem Zeitraum zwischen den am 23./24. Januar 1979 in Deutschland vom B Kart A vorgenommenen Durchsuchungen und den Nachprüfungen, die am 26./27. Juni 1980 von Bediensteten der Kommission in Belgien, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich vorgenommen wurden, offenbar fortgesetzt wurde, wenn auch vereinzelt und in geringerem Masse, und daß zumindest folgende Walzenhersteller in einem oder mehreren Fällen beteiligt waren : 3), 4), 23), 27), 28) und 36). In bezug auf FABRYCIL (17)) ergibt sich aus Ziffer 46 iii), daß die Vereinigung noch im September 1979 die Rolle des Koordinators für die französische Gruppe wahrgenommen hat. B. FLANKIERENDE MASSNAHMEN AUF NATIONALER EBENE - VEREINBARUNG ZUR MARKTAUFTEILUNG DURCH DIE FRANZÖSISCHEN HERSTELLER (48) Im Falle der französischen Hersteller wurde diese Preisverabredung durch eine Vereinbarung untermauert, die für den Zeitraum vom 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1980 getroffen und darauf zugeschnitten war, den beteiligten Firmen ihren traditionellen Marktanteil in Frankreich und im Saargebiet zu erhalten. Die Vereinbarung ist in einem bei 17) sichergestellten Schriftstück festgehalten ; sie trägt den Titel: "Überlegungen betreffend einen Mechanismus zur Rationalisierung der Walzenherstellung" ("Réflexions sur un mécanisme de Rationalization de la Fabrication des Cylindres"). Die Vertragsparteien wurden in drei Gruppen eingeteilt: 1. die verbundenen Unternehmen 18) und 19), nunmehr zu einer einzigen Unternehmenseinheit zusammengefasst; 2. 20); 3. 21) und 22). Jeder Gruppe, der die Beteiligten zugeordnet waren, stand ein Index von 331/3 % zu, der ihrem traditionellen Marktanteil in Frankreich und im Saargebiet entsprach ; ausserdem wurde eine sogenannte "Hilfskasse" ("Caisse d'Entraide") errichtet. In der Vereinbarung, die Walzen aller Qualitäten mit einem Kohlenstoffgehalt über 1,8 % betrifft, steht folgendes: "Zweck der Hilfskasse ist es, die Firmen finanziell zu unterstützen, deren Tonnage der effektiv gelieferten Ware in einem bestimmten Zeitraum unter einer sogenannten "Indextonnage" liegt." (49) Überstiegen die tatsächlichen Lieferungen einer Vertragspartei in einem Zeitraum von jeweils sechs Monaten ihre "Indextonnage", so hatte sie einen Beitrag ("redevance") in die Hilfskasse zu leisten. Die Vereinbarung sah vor, daß die Mittel der Hilfskasse am Ende des Geschäftsjahres wieder unter den Vertragsparteien verteilt werden sollten, deren Lieferungen die Indextonnage nicht erreicht hatten, und zwar möglicherweise nach Rücklegung eines bestimmten Betrags für eine Exporthilfe (siehe Ziffer 50). (50) In der oben beschriebenen Marktaufteilungsverei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.