Europäische Union

2003/397/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0397. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gsnachweise, vor allem Beseitigung der ermittelten Schwachpunkte bei der gegenseitigen Anerkennung von Lehrplänen und der Ausbildung von Krankenschwestern/Krankenpflegern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Apothekern. - Angleichung der Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht im Bereich Staatsangehörigkeit und geforderte Sprachkenntnisse. - Weitere Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Gleichbehandlung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und zusätzliche Altersversorgung. - Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung mit Blick auf die Teilnahme am EURES-Netzwerk. Die Fremdsprachenausbildung der Bediensteten sollte dabei eine besonders wichtige Rolle spielen. - Vorbereitung auf die Erfuellung der finanziellen und verwaltungstechnischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Freier Dienstleistungsverkehr - Verbesserung der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen und Bereitstellung qualifizierten Personals für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften. - Verbesserung des institutionellen Rahmens der Finanzaufsicht und Fortsetzung der Rechtsangleichung, insbesondere im Wertpapier- und Versicherungssektor. - Verbesserung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für den Bankensektor im Hinblick auf Konsolidierung und Eigenkapitalausstattung. - Aufstellung von Unternehmensführungs- und Kontrollregeln für Finanzinstitute zur Gewährleistung eines umsichtigen Managements und der Anwendung interner Kontrollverfahren als präventive Maßnahme. - Vollendung der Durchsicht des rumänischen Rechts für andere als Finanzdienstleistungen. - Vollständige Angleichung der Datenschutzbestimmungen an den Besitzstand unter besonderer Berücksichtigung ihrer Durchführung und Durchsetzung. Freier Kapitalverkehr - Fortsetzung der Rechtsangleichung und Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Vorschriften. - Umsetzung der zweiten Geldwäscherichtlinie und Gewährleistung der Anwendung des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. - Abschaffung der für ausländische Direktinvestitionen geltenden Beschränkungen, die zu Diskriminierungen in bestimmten Bereichen führen, einschließlich der Bestimmungen über Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. - Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß dem Liberalisierungsplan Rumäniens. - Erlass von Rechtsvorschriften zur vollständigen Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich Zahlungssysteme. - Fortsetzung der Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß dem dreistufigen Liberalisierungsplan Rumäniens. - Besondere Aufmerksamkeit ist der korrekten und einheitlichen Anwendung des rechtlichen und institutionellen Rahmens zu widmen, um die Freiheit des gesamten Kapitalverkehrs nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten. Gesellschaftsrecht - Weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und weitere Verbesserung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich, insbesondere was den Rechtsvollzug betrifft. - Eindämmung der Produkt- und Markenpiraterie durch: i) Stärkung der Verwaltungskapazität der Stellen, die die Achtung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum gewährleisten sollen, ii) Ausbau des interinstitutionellen Netzes, iii) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden (insbesondere zwischen Polizei, Zoll und Justiz), iv) verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsbehörden, einschließlich für Richter und Staatsanwälte und v) Gewährleistung ordnungsgemäßer Grenzkontrollen. - Übernahme der Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und der Richtlinie über das Folgerecht. - Verbesserung der statistischen Berichterstattung für das Urheberrechtsamt und das Amt für Erfindungen und Warenzeichen. - Übernahme des Besitzstands auf den folgenden Gebieten: wirtschaftliche Interessenvereinigungen sowie Vorschriften über die Rechtsprechung und die Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen. - Gewährleistung der Gleichbehandlung ausländischer Unternehmen bei der Anwendung des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Bereich der Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Wettbewerbspolitik - Fertigstellung der Rahmenvorschriften für die Bereiche staatliche Beihilfen und Kartellrecht. - Bessere Ausbildung des Personals des Wettbewerbsrats und des Wettbewerbsamts. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Justiz im Bereich Wettbewerb. - Bessere Information aller Marktteilnehmer und Beihilfegeber über die Beihilferegeln, insbesondere unter Einbindung der Wirtschaft sowie der Gerichte. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Wettbewerbsrat und dem Wettbewerbsamt und Stärkung der Position dieser beiden Behörden gegenüber den rumänischen Ministerien und anderen einschlägigen Behörden. - Im Bereich des Kartellrechts: Abschaffung der vorgeschriebenen Einzelanmeldung und Konzentration auf die gravierendsten Wettbewerbsverzerrungen. Durchführung von Ermittlungen von Amts wegen und Verfolgung einer abschreckenden Sanktionspolitik. - Gewährleistung des Vorrangs des Wettbewerbsrechts vor allen dem freien Wettbewerb entgegenstehenden Rechtsvorschriften. - Im Bereich der staatlichen Beihilfen: Steigerung der Sachkompetenz zur Verbesserung der Qualität der Beihilfeentscheidungen. - Stärkung des Rechts der Wettbewerbsbehörden, gegen Bestimmungen vorzugehen, mit denen staatliche Beihilfen gewährt werden. - Verbesserung der Transparenz der staatlichen Beihilfen, Aktualisierung des Beihilfeinventars und Erstellung von Jahresberichten, die der Kommission übermittelt werden. - Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung, insbesondere durch i) Vorabkontrollen aller neuen Beihilfemaßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigen Vereinbarkeit mit dem Besitzstand, ii) Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Fall nicht angemeldeter Beihilfen, iii) Prüfung der bestehenden Maßnahmen zur Gewährung staatlicher Beihilfen in Rumänien, um sie dem Besitzstand anzupassen, und Umwandlung bisheriger Vergünstigungen in Beihilfen, die mit dem Besitzstand im Einklang stehen. - Gewährleistung der Einhaltung von Protokoll Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zum Europa-Abkommen. Landwirtschaft - Gewährleistung einer angemessenen Zuteilung von Humanressourcen auf der zentralen Ebene des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung, um die korrekte Umsetzung und Durchführung von GAP-Mechanismen zu gestatten. - Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um eine effizientere Umsetzung und Verwaltung von SAPARD Maßnahmen zu gewährleisten; vergleichbare Stärkung der Verwaltungsstrukturen die für die Planung, Durchführung, Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung der von der EG finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums benötigt werden. - Rasche Auswertung der allgemeinen Landwirtschaftszählung. - Ausbau der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen für die Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse. - Ausrichtung des neuen staatlichen Förderkonzepts auf die Entwicklung einer marktorientierten Agrarstrategie und stärkere Berücksichtigung der ländlichen Entwicklung. - Vorbereitung auf die Umsetzung und Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (einschließlich eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie eines Systems zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen). - Weitere Angleichung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts sowie Ausbau des Kontrollsystems, insbesondere an den künftigen Außengrenzen. - Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Strategie für Lebensmittelsicherheit. - Vorantreibung der Strukturreform in der Landwirtschaft und im Agrarnahrungsmittelsektor. - Sicherstellung von erforderlichen Investitionen zur Vollendung der Katasterreform und der Eintragung der Eigentumsrechte in die Grundbücher. - In den horizontalen Bereichen: Fortsetzung der Anstrengungen in Bereichen wie Katasteraufbau, Branchenverbände, Qualitätspolitik und Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen. - Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften für das neue Weingesetz (insbesondere über das Weinbaukataster). - Verstärkung der administrativen Kapazität zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und zur tatsächlichen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen in denjenigen Bereichen, in denen die nationale Veterinärbehörde im Zuge der Übernahme des Besitzstands im Veterinärbereich zusätzliche personelle und finanzielle Mittel benötigt. Fischerei - Fertigstellung des Flottenregisters im Einklang mit den EG-Bestimmungen. - Entwicklung eines zuverlässigen Fischereistatistiksystems. - Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften über die Funktionsweise der wichtigsten Verwaltungsstrukturen und angemessene Ausstattung der zuständigen Stellen mit Ressourcen und Ausrüstung für die Aufsicht und Kontrolle auf zentraler und regionaler Ebene. - Klärung der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und dem Ministerium für Gewässer und Umweltschutz. - Personelle Aufstockung der Fischereiabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. - Ausbau der Kontrolltätigkeit, indem mehr Gewicht auf die Ausbildung von Fischereiinspektoren, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und die Erhöhung der Anzahl der Inspektoren zur Überwachung der Seefischerei gelegt wird. - Vorbereitung auf die Umsetzung der Bestimmungen für die Bestandsbewirtschaftung und -kontrolle. Verkehrspolitik - Im Straßenverkehr: i) Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands im steuerlichen, sozialen und technischen Bereich, ii) Fortsetzung der Durchführung von Programmen zur schrittweisen Abschaffung diskriminierender Straßenverkehrsabgaben und -gebühren, iii) weitere Umsetzung der Aktionspläne zur Nachrüstung rumänischer Lastkraftwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und Fahrtenschreibern, iv) weitere Umsetzung der Regeln über Lenk- und Ruhezeiten, v) Umsetzung des Zeitplans für die erforderlichen Investitionen zur Modernisierung und Auslegung des Straßennetzes nach den in der EG geltenden Achslaststandards unter Berücksichtigung der Umweltvorschriften und vi) Gewährleistung, dass die stichprobenartige Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen zu keiner Ungleichbehandlung von rumänischen Transportunternehmen und Unternehmen aus der Gemeinschaft und/oder von deren Fahrzeugen führt. - Vollständige Angleichung an das EU-Seeverkehrsrecht in sicherheitsbezogenen und anderen Bereichen, Verbesserung der Seeverkehrssicherheit, als Flaggenstaat insbesondere Verbesserung der Leistungsfähigkeit der für die Seeverkehrssicherheit zuständigen Verwaltungen und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. Dringende Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der rumänischen Flotte im Rahmen der Pariser Vereinbarung durch Erlass und Anwendung aller geeigneten Maßnahmen. Außerdem Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Hafenstaatkontrolle. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Bereich Binnenschifffahrt. Umstrukturierung und Modernisierung der rumänischen Donau-Flotte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sie auf den in der EG erforderlichen technischen Stand zu bringen. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Bereich Luft- und Schienenverkehr. - Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Vorbereitung der erheblichen Investitionen, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur notwendig sind. Steuern - Fortsetzung der Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung von MwSt.-Befreiungen, -Erstattungsbedingungen, -Anwendungsbereich und -Sonderregelungen sowie von Verbrauchsteuersätzen, -strukturen und -befreiungen. - Annahme der Regelung über die Aussetzung der Verbrauchsteuer (insbesondere der Vorschriften über Steuerlager). - Sicherstellung, dass die künftigen Rechtsvorschriften den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen, und Überarbeitung von jetzigen schädlichen Bestimmungen. - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren, einschließlich der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe. Besondere Aufmerksamkeit sollte Folgendem gelten: i) Verbesserung der Steuererhebung und des Erstattungssystems, ii) Verhinderung von Betrug bei der MwSt.-Erstattung, iii) Einrichtung eines Steuerzahlerregisters, iv) Umsetzung der Strategie für die Steuerverwaltung, v) Erstellung eines Berufsethik-Kodex und Gewährleistung der Anwendung dieses Kodex, vi) Bewertung des Personalbedarfs im Steuerbereich und vii) Konzipierung und Umsetzung eines Aus- und Fortbildungssystems. - Entwicklung von IT-Systemen zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. Wirtschafts- und Währungsunion - Fortsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors. - Vollständige Anpassung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95. Statistik - Weitere Verbesserung der statistischen Erfassung und der Qualität der Statistiken durch Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen, damit die Kapazitäten in diesem Bereich - auch auf regionaler Ebene - verbessert werden. - Verbesserung der statistischen Methodik und Vorbereitung auf die Einführung von Intrastat. - Verbesserung der Kompetenz der Mitarbeiter in den Statistikämtern und Sicherstellung, dass der Personalstand nicht weiter reduziert wird. - Weitere Rationalisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der acht Regionalhauptbüros. - Definition einer langfristigen Strategie für die Entwicklung im Statistikbereich. - Kontinuierliche Erneuerung und Weiterentwicklung der IT-Kapazitäten und weitere Schulung der auf nationaler und auf regionaler Ebene eingesetzten Mitarbeiter, damit Geräte und Computerprogramme optimal genutzt werden können. Sozialpolitik und Beschäftigung - Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Arbeitsrecht und Anwendung des neuen Arbeitsgesetzbuches und der übrigen zusätzlichen Gesetze für die Umsetzung spezifischer Richtlinien. - Vollendung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen. Verabschiedung des Gesetzes über Mutter-, Familien- und Kinderschutz. - Weitere Angleichung an den Besitzstand zur Anti-Diskriminierung und Gewährleistung seiner richtigen Umsetzung. - Fortsetzung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und Stärkung der einschlägigen Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, insbesondere der Gewerbeaufsicht. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität und dem Ministerium für Gesundheit und Familie. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Rechts im Bereich der öffentlichen Gesundheit - einschließlich des Besitzstands zur Bekämpfung des Tabakkonsums - sowie Verbesserung des nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen. Entwicklung eines Gesundheitsüberwachungs- und Informationssystems, das den EG-Standards entspricht. - Ausbau der Kapazitäten für die Reform des Gesundheitswesens nach einem Gesamtkonzept; zu diesem Zweck Verbesserung der strategischen Personal- und Finanzplanung, um eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel und gleichzeitig den gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Verstärkung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Zuweisung und Verwendung der Finanzmittel im Gesundheitswesen. - Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung unter Berücksichtigung der überarbeiteten Europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Prioritäten, Verpflichtungen und Empfehlungen aus der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten. - Weitere Verbesserung der Kapazität des Nationalen Amts für Beschäftigung für die Durchführung von aktiven Maßnahmen und Beschäftigungsprogrammen sowie Stärkung seiner regionalen und lokalen Strukturen. Gewährleistung angemessener Kapazitäten für die Verwaltung von Projekten nach dem Muster des Europäischen Sozialfonds als Vorbereitung auf die Strukturfonds. - Weitere Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau von Kapazitäten, insbesondere mit Blick auf ihre künftige Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EG. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Aufbau von Kapazitäten in neuen Politikbereichen, wie zum Beispiel Beschäftigung und soziale Eingliederung, gelten. - Förderung des autonomen sozialen Dialogs vor allem auf Unternehmens- und Sektorebene, um mehr Arbeitskräfte einzubeziehen. - Fertigstellung der für die Durchführung des neuen Sozialhilfegesetzes erforderlichen Vorschriften und Entwicklung von Überwachungs- und Kontrollsystemen im Bereich der Sozialhilfe. Vollendung der Reform des Sozialhilfesystems (u. a. Schaffung klarer Verhältnisse bei der Dezentralisierung) im Einklang mit dem Besitzstand. - In Bezug auf die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes: Verbesserung der interministeriellen Zusammenarbeit, klare Abgrenzung der auf die lokale Ebene übertragenen Zuständigkeiten, Gewährleistung einer angemessenen Personalausstattung, der sorgfältigen Schulung des Personals und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. - Umsetzung der nationalen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung und zur Armutsbekämpfung (einschließlich Datenerhebung) und Verabschiedung von Durchführungsvorschriften zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der relevanten Stellen und Behörden. Energie - Angleichung der Energiestrategie an die energiepolitischen Ziele der EG und Sicherstellung, dass damit die Strukturprobleme des Sektors angegangen werden: i) Verbesserung der Zahlungsmoral und Kostendeckung, ii) Reduzierung der Zahlungsrückstände, iii) Beseitigung von - direkten und indirekten - Verzerrungen bei den Energiepreisen und iv) Umstrukturierung von Termoelectrica in vollem Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. - Stärkung der Verwaltungskapazitäten der neu eingerichteten Stellen im Energiesektor (insbesondere der Regulierungsbehörden und der Stelle für Energieeffizienz). - Fortsetzung der schrittweisen Öffnung des Gas- und Strommarkts. Abschluss des Gesetzgebungsprozesses einschließlich der Annahme von Durchführungsvorschriften. - Schrittweise Aufstockung und Verwaltung der Ölvorräte im Einklang mit dem Besitzstand. - Reduzierung der Energieintensität der rumänischen Wirtschaft in allen Phasen des Energiekreislaufs. Förderung einer besseren Energieeffizienz durch größere Energieeinsparungen und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Fortsetzung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Energieeffizienz (Kennzeichnung und Standards für die Mindesteffizienz von elektrischen Geräten). - Einhaltung der Euratom-Bestimmungen und -Verfahren. - Weitere Umsetzung aller Empfehlungen des Ratsberichts 2001 über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung und des anschließenden Lageberichts zur Evaluierung durch Gutachter ("peer review") vom Juni 2002, unter gebührender Berücksichtigung der in den Berichten genannten Prioritäten. - Weitere Gewährleistung eines hohen Niveaus der nuklearen Sicherheit im Kernkraftwerk Cernavoda. - Konzentration auf die Stärkung der Unabhängigkeit, der Ressourcen und der Fähigkeiten der nationalen Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit. - Suche nach Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle. Industriepolitik - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Strukturen, die für die Umsetzung der industriepolitischen Strategie Rumäniens erforderlich sind, unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Strukturen. - Überarbeitung des derzeitigen politischen Rahmenkonzepts und der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zugangs der Unternehmen (vor allem der KMU) zu Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung. - Fortführung der Maßnahmen zur Vereinfachung und Stabilisierung des Unternehmensumfeldes, um ausländische Investitionen anzuziehen. Kleine und mittlere Unternehmen - Gewährleistung eines koordinierten Konzepts für die Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung bestimmter Hemmnisse für KMU und des Aktionsplans zur Beseitigung von administrativen Hemmnissen für Unternehmen. - Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. - Vermeidung von Zuständigkeitsüberschneidungen und Sicherstellung, dass die zahlreichen im KMU-Sektor tätigen Stellen wirksam koordiniert werden. Wissenschaft und Forschung - Ausbau der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen, um einen größeren Nutzen aus der Assoziierung mit den relevanten Rahmenprogrammen der Gemeinschaft, einschließlich des 6. Rahmenprogramms (2002-2006), zu ziehen. Allgemeine und berufliche Bildung - Vorbereitung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern bis zum Beitritt. Telekommunikation und Informationstechnologien - Fortsetzung der Angleichung an den Besitzstand und Erlass weiterer Durchführungsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Postdienste. - Stärkung der Unabhängigkeit der neuen Regulierungsbehörde und Verstärkung der Ausbildungsmaßnahmen und finanziellen Investitionen, damit angemessene Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. - Vollendung der Trennung von Regulierungs- und Eigentumsinteressen. Kultur und audiovisuelle Medien - Weitere Rechtsangleichung und Befähigung des Nationalen Rates für audiovisuelle Medien, das neue Gesetz über audiovisuelle Medien in vorhersehbarer, transparenter und wirksamer Weise durchzusetzen. - Gewährleistung, dass die im Ministerium für Kultur und religiöse Angelegenheiten vorgenommene Umstrukturierung im Bereich audiovisuelle Angelegenheiten die Fähigkeit der rumänischen Verwaltung nicht beeinträchtigt, die effektive Rechtsangleichung sicherzustellen. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente - Ausarbeitung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und in diesem Zusammenhang regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung des Nationalen Entwicklungsplans (insbesondere durch bessere Abstimmung mit den nationalen Haushalts- und Beschlussfassungsverfahren, einschließlich der mehrjährigen Programm- und Haushaltsplanung). - Verbesserung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit der für die Programmierung und Verwaltung der Finanzmittel für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zuständigen Stellen gemäß dem Strukturfondskonzept. - Klare Verteilung der Zuständigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Verwaltungskapazität in Bezug auf Einstellungen, Laufbahnprofile und Ausbildung. - Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und zwischen den zuständigen Stellen sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern. - Einrichtung eines Begleitungs- und Bewertungssystems für die Strukturfonds, insbesondere für die Ex-ante- und die Ex-post-Bewertung und für die Erhebung der einschlägigen statistischen Daten und Indikatoren. - Entwicklung der Fähigkeit, Projekte durchzuführen, die von den Strukturfonds kofinanziert werden, in Bezug auf i) Auswahl, Erörterung und klare Formulierung vorrangiger nationaler und regionaler Entwicklungsziele und ii) Ermittlung, Planung und Vorbereitung von Projekten. - Angehen sowohl der rechtlichen als auch der verwaltungstechnischen Aspekte der EG-Bestimmungen für Finanzmanagement und -kontrolle (Kontroll- und Auditfunktion, Bereitstellung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.