Europäische Union

2003/397/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

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Avis juridique important | 32003D0397 2003/397/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien Amtsblatt Nr. L 145 vom 12/06/2003 S. 0021 - 0039 Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien (2003/397/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Der Europäische Rat von Kopenhagen erklärte, dass entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und je nach den weiteren Fortschritten, die bei der Erfuellung der Beitrittskriterien zu verzeichnen sein werden, das Ziel darin bestehe, Rumänien 2007 als Mitglied der Europäischen Union aufzunehmen. Er billigte die Mitteilung der Kommission über den Fahrplan für Rumänien, darunter auch die vorgeschlagenen erheblich verstärkten Heranführungshilfen, und erklärte, dass die umfangreichen Finanzmittel, die gewährt werden sollen, flexibel genutzt werden und auf die festgestellten Prioritäten gerichtet sein sollten, einschließlich in Schlüsselbereichen wie Justiz und Inneres. Zusätzliche Hilfestellungen bei den Vorbereitungen auf den Beitritt würden diese Länder durch die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften erhalten, die ihnen im nächsten Jahr unterbreitet würden. (3) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der einzelnen Beitrittspartnerschaften, die den beitrittswilligen Staaten unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (4) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (5) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (6) Der Regelmäßige Bericht 2002 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen von Rumänien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Handlungsbereiche. (7) Rumänien muss sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der EG verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates auf der Grundlage regelmäßiger Berichte der Kommission an den Rat geprüft. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Papandreou (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. EINLEITUNG Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz kommen sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für Rumänien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Rumänien erstmals im Dezember 1999 und ein weiteres Mal im Januar 2002(1) aktualisiert. In ihrer Mitteilung über den Fahrplan für Rumänien erklärte die Kommission, dass sie für Rumänien eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorschlagen werde, die den Ergebnissen des Regelmäßigen Berichts 2002 und des Fahrplans Rechnung trage. In der Mitteilung wurde ferner angekündigt, dass die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele im nächsten Jahr in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wieder aufgegriffen würden und die Beitrittspartnerschaft weiterhin die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden werde. Die Prioritäten der Hilfe würden sich jedoch auch nach dem Fahrplan, dem Regelmäßigen Bericht und dem überarbeiteten Nationalen Entwicklungsplan, der nach den Strukturfondsbestimmungen von Rumänien zu erstellen ist, richten. Die Beitrittspartnerschaft werde den Fahrplan ergänzen und gemeinsam mit ihm die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur EU darstellen. 2. ZIELE Zweck der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt und die im Fahrplan ausgewiesenen Handlungsprioritäten sowie die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Rumäniens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen festzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Nationalen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art, werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt und können im Rahmen der Heranführungshilfe gefördert werden. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang. 3. GRUNDSÄTZE Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten; - funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberstaaten ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber allein nicht ausreichend ist, denn es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht tatsächlich angewandt wird. Auf seinen Tagungen in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssten, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssten, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der Europäische Rat unterstrich 2002 in Kopenhagen erneut die Bedeutung der Justiz- und Verwaltungsreform, die Rumänien bei den gesamten Beitrittsvorbereitungen weiter voranbringen wird. 4. PRIORITÄTEN Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben neben den bereits erzielten Fortschritten deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde festgestellt, dass Rumänien die politischen Kriterien nach wie vor erfuellt und dass es zwar weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht hat, die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen jedoch noch nicht erfuellt. Um seine Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, muss Rumänien seine Anstrengungen weiter auf die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands konzentrieren. Außerdem muss es die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen, damit Verwaltung und Justiz für diese Aufgabe über ausreichende Kapazitäten verfügen. Der Fahrplan für Rumänien, der den Zeitraum bis zum Beitritt abdeckt, zeigt die wichtigsten Schritte auf, die Rumänien unternehmen muss, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Er beruht auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und auf den Erfordernissen für die Erfuellung der in Kopenhagen und Madrid festgelegten Beitrittskriterien. Mit dem Fahrplan soll Rumänien in seinen Bemühungen um Erfuellung der restlichen Beitrittskriterien unterstützt werden, indem die noch zu bewältigenden Aufgaben ermittelt werden und die finanzielle Hilfe aufgestockt wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, die die Voraussetzung für die Umsetzung des Besitzstands und die Durchführung der Wirtschaftsreform ist. Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthält der Fahrplan Kriterien, anhand deren die Fortschritte Rumäniens beurteilt werden können. Dies gilt sowohl für die Rechtsangleichung als auch für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft ergänzt den Fahrplan und beide zusammen bilden die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur EU. Die Beitrittspartnerschaft greift die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele wieder auf und weist diejenigen Ziele als prioritär aus, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Rumänien sie in den nächsten zwei Jahren (2003-2004) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Diese in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Ziele wurden gemeinsam mit dem betroffenen Land festgelegt. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung. Wichtig ist ferner, dass Rumänien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist; es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein. Ausgehend von der Analyse im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission und dem Fahrplan wurden für Rumänien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts(2) aufgelistet. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Überarbeitung des Beamtenrahmengesetzes von 1999, Erlass der erforderlichen Durchführungsvorschriften und Schaffung von Umsetzungsmechanismen und -strukturen: - Annahme einer umfassenden Strategie für die Reform des öffentlichen Dienstes, die die institutionellen Zuständigkeiten für die Verwaltungsreform klärt und Folgendes abdeckt: i) mit den internationalen Finanzinstitutionen abgestimmte umfassende Gehaltsreform, ii) Verbesserung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, iii) Einführung von Laufbahnstrukturen auf der Grundlage eines transparenten Beförderungs- und Beurteilungssystems, iv) Einführung von Kriterien eines modernen Personalmanagements und v) Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Rumänien in der Lage ist, EG-Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. - Annahme einer umfassenden Strategie für die Reform der politischen Beschlussfassung, die Folgendes abdeckt: i) politische Koordinierung und Konsultationsverfahren zwischen den Ministerien, ii) Konsultation von Interessengruppen, iii) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer budgetären Auswirkungen und iv) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Europa-Abkommen und dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. Zur Umsetzung der Strategie sollte eine für die Reformen zuständige Stelle eingerichtet werden. - Reduzierung des Rückgriffs auf Anordnungen und Dringlichkeitsanordnungen als gesetzgeberisches Instrument und Klärung der Voraussetzungen, unter denen solche Rechtsakte eingesetzt werden können. - Annahme einer umfassenden Strategie zur Steuerung des laufenden Dezentralisierungsprozesses. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Frage einer vollständig transparenten und vorhersehbaren Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Gebietskörperschaften gewidmet werden, damit diese ihren erweiterten Aufgaben gerecht werden können. - Verstärkung der Korruptionsbekämpfung durch: i) weitere Umsetzung der Strategie und des Programms zur Korruptionsbekämpfung, ii) Stärkung der Unabhängigkeit der Landesstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption, iii) Einführung des Konzepts strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen gegen juristische Personen in Rumänien, iv) Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für einschlägige Berufe einschließlich der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden und der Justiz und v) Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung. - Verbesserung der Vollstreckung von Zivilurteilen und Gewährleistung, dass angemessene Ressourcen für die Vollstreckung zur Verfügung gestellt werden. - Fortsetzung der Bemühungen um Entwicklung eines wirksamen Bewährungssystems. - Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie für die Justizreform, die auf Folgendes abzielt: i) Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz insbesondere durch: Einführung eines transparenten Systems für die Auswahl und Einstellung von Verwaltungsbeamten, Abschaffung der Bestimmungen, wonach höhere Beamte zu Richtern ernannt werden können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, und Einführung transparenter Amtsenthebungs- und Disziplinarverfahren für Richter. ii) Erhöhung der Professionalität in der Justiz, insbesondere durch: Verbesserung der Ausbildungsprogramme im Nationalen Instituts der Magistratur, Ausbau der Möglichkeiten des Ausbildungszentrums für Justizbeamte, berufliche Aus- wie auch Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten, sowie Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für andere Rechtsberufe wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Justizangestellte und Personal des Justizministeriums. iii) Verbesserung der Gerichtsverwaltung, insbesondere durch: Modernisierung der Systeme für die Verwaltung und Archivierung der Rechtssachen, Entwicklung klarer Kriterien für die Zuweisung der Rechtssachen, systematische Einführung alternativer Verfahren der Streitbeilegung, Verbesserung des Zugangs zu Prozesskostenhilfe und Verbesserung der Ausstattung und Infrastruktur der Gerichte. - Fortsetzung der Reform und Modernisierung der Polizei, insbesondere durch: Vollendung der internen Umstrukturierung, weitere Anstrengungen zur uneingeschränkten Achtung der grundlegenden Menschenrechte durch die Polizei, Förderung des Zusammenwirkens von Polizei und Bürgern ("Community Policing"), Gewährleistung, dass ein effizientes und ordnungsgemäß funktionierendes System zur Prüfung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten eingerichtet wird, und Sicherstellung des Zugangs der Roma zu diesem System. - Änderung der Teile des Strafgesetzbuchs, die Beleidigung, Verleumdung und andere Straftaten gegen Beamte zum Gegenstand haben, um zu gewährleisten, dass sie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem diesbezüglichen Fallrecht im Einklang stehen. - Stärkung der Rechtssicherheit in der rumänischen Rechtsordnung durch Einschränkung des Rechts des Generalstaatsanwalts auf Einlegung außerordentlicher Rechtsmittel (insbesondere zur Aufhebung von Entscheidungen), so dass dieses Recht nur in ganz bestimmten Fällen nach objektiven rechtlichen Kriterien ausgeübt werden kann. Menschenrechte und Minderheitenschutz - Weitere Angleichung der Diskriminierungsbekämpfung an den Besitzstand und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen, indem der Nationale Rat für die Diskriminierungsbekämpfung seine Tätigkeit in vollem Umfang aufnimmt(3). - Fortsetzung der Reform des öffentlichen Kinderfürsorgesystems im Einklang mit der Nationalen Strategie für den Schutz von Kindern in Schwierigkeiten durch Schließung veralteter Einrichtungen und Bereitstellung alternativer Sozialdienste für Familien und Kinder, damit die Unterbringung in Heimen vermieden werden kann. Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. - Entwicklung angemessener nationaler Standards für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich der Überprüfung der sanitären Standards, und Verbesserung der Kapazität der staatlichen Behörden zur Durchführung von Kontrollen vor Ort. - Schließung der gegenwärtigen Sonderschulen und Entwicklung eines integrativen Bildungssystems. - Umsetzung der nationalen Strategie für Entbindungskliniken, damit weniger Kinder in solchen Krankenhäusern von ihren Eltern weggegeben werden. - Aufrechterhaltung des Moratoriums für die internationale Adoption, bis neue Bestimmungen verabschiedet sind, die die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen und mit den internationalen Verpflichtungen Rumäniens im Einklang stehen, und bis die für die Umsetzung der neuen Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, um die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Roma umzusetzen. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, damit die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Behinderten umgesetzt werden kann. Wirtschaftliche Kriterien - Weitere Senkung der Inflationsrate. - Ausarbeitung und Durchführung einer Strategie, mit der die Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen wirkungsvoll verringert werden. - Gewährleistung einer strengen Kontrolle der Lohnsumme im öffentlichen Sektor. - Verbesserung der Zahlungsmoral im Energiesektor und Anpassung der regulierten Preise entsprechend der Kostenentwicklung. - Im fiskalischen Bereich sollten die Reformen auf Folgendes abzielen: Verbesserung der Haushaltsverfahren und der Verwaltung der öffentlichen Ausgaben, Vereinfachung der Steuervorschriften und Verbesserung der Steuerverwaltung, einschließlich der Quote der Steuereinziehung und Bemühungen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft. - Steigerung der Wirksamkeit der Insolvenzverfahren. - Im Finanzsektor: deutliche Vorantreibung der Privatisierung des Bankensektors, Entwicklung und Stärkung des Nichtbanken-Finanzsektors und Entwicklung der Finanzintermediation. - Bessere und einfachere Durchsetzung von Eigentumsrechten. - Beschleunigung der Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes durch Entwicklung einer Flurbereinigungspolitik, Abschluss der Vergabe der Grundstücksrechte und Stärkung dieser Rechte. - Beschleunigung der Reform öffentlicher Unternehmen, einschließlich der Umsetzung von Umstrukturierungsplänen, der Privatisierung rentabler und der Liquidation unrentabler Unternehmen. Hierbei ist einer Verbesserung der Transparenz der Rechnungslegungsverfahren in öffentlichen Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. - Konsolidierung und transparentere Gestaltung der Vorschriften über die Privatisierung und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. - Steigerung von Umfang und Qualität der öffentlichen Investitionen, einschließlich in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Umwelt und Gesundheit. - Verringerung der Höhe direkter und indirekter staatlicher Beihilfen und Gewährleistung, dass die Umstrukturierung dem Besitzstand im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen entspricht und zur Entstehung effizienter, wettbewerbsfähiger Unternehmen beiträgt. Fähigkeit zur Erfuellung der Pflichten, die aus der Mitgliedschaft erwachsen Freier Warenverkehr - Fortsetzung der Übernahme sämtlicher Richtlinien nach dem neuen Konzept und Gewährleistung, dass Rumänien alle europäischen harmonisierten Standards übernimmt. Förderung des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten von Konformitätsbewertungsstellen und Labors. Klärung der Zuständigkeiten und Verbesserung der Marktüberwachung auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen. - Vollständige Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem alten Konzept fallen, an den Besitzstand. - Errichtung eines Marktüberwachungssystems und Vorbereitung der Behörden und der Wirtschaftsteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Anwendung der EG-Grundsätze für Lebensmittelsicherheit. Neustrukturierung des Systems der Lebensmittelüberwachung. Abschaffung des Systems der Zulassung von Lebensmitteln vor ihrer Markteinführung. - Aufstockung der Ressourcen (technische Ausstattung und Personal) zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle. - Weitere Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen und Gewährleistung der angemessenen Umsetzung dieses Rechts und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. - Analytische Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich, um sicherzustellen, dass diese mit Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrags im Einklang steht, und Aufhebung der Bestimmungen, die dagegen verstoßen. Verwaltungsmäßige Vorbereitung auf die zukünftige Überwachung in diesem Bereich. Verankerung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in den einschlägigen Produktvorschriften. - Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und des Besitzstands im Bereich der gewerblichen Waren. Freizügigkeit - Weitere Rechtsangleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.