Europäische Union

2003/397/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0397. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und Weiterleitung der Finanzmittel, nationale Kofinanzierung). Vorbereitung auf die Zuweisung der Kontrollaufgaben und insbesondere der Aufgabe des internen Audits in den Verwaltungsbehörden, den Zahlstellen und gegebenenfalls den zwischengeschalteten Stellen. Umweltschutz - Vollendung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs. - Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Besitzstands, auch durch Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: Umweltverträglichkeitsprüfung, Zugang zu Informationen, Abfallentsorgung, Umweltverschmutzung durch die Industrie und Risikiomanagement, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen sowie nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. - Verbesserung der Art und Weise der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften durch Ermöglichung einer umfassenden Konsultation der beteiligten Akteure (andere Ministerien, Unternehmen, NRO usw.) und vollständige Berücksichtigung der Umsetzungsbedingungen einschließlich einer sorgfältigen Prüfung der damit verbundenen Kosten. - Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln. Gewährleistung der Einbeziehung der Betroffenen in der Planungsphase der Umsetzung. - Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands durch Aufstockung des Personals des Ministeriums und anderer einschlägiger Stellen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Stärkung der lokalen und regionalen Umweltschutzämter und der Koordinierung zwischen den Ministerien gelten. - Gewährleistung, dass auf lokaler Ebene ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um das vorhandene Personal zu entlasten, neue Inspektoren einzustellen und diese angemessen auszubilden. - Stärkung der Strukturen und Mechanismen (einschließlich der Koordinierung zwischen den Ministerien) zur Berücksichtigung der Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Beginn mit der Umsetzung der Fünfjahresstrategie für die nationale Verbraucherschutzbehörde. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren in diesem Bereich und Klärung ihrer jeweiligen Rolle und Zuständigkeit. - Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und Gewährleistung, dass die Verwaltungsstrukturen effizient arbeiten können, insbesondere im Hinblick auf die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzung. Besondere Betonung der Sicherheitsaspekte bei Verbrauchsgütern außerhalb des Lebensmittelsektors und Bereitstellung angemessener Mittel für Laboruntersuchungen. - Stärkere Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern für die neuen Bestimmungen und Stärkung der Rolle der Verbraucherverbände bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Verbraucherpolitik. Justiz und Inneres - Verbesserung der Grenzverwaltung durch i) Ausweitung des Anwendungsbereichs der Strategie für die integrierte Grenzverwaltung auf alle Grenzen, ii) Entwicklung eines Systems für die integrierte Seegrenzenüberwachung, iii) Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen an der Grenze tätigen Stellen, iv) Besetzung der freien Stellen in der Grenzpolizei, v) Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung anhand eines mehrjährigen Investitionsplans und vi) verstärkten Einsatz von Risikoanalysemethoden und Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Grenzpolizei. - Umsetzung des aktualisierten Schengen-Aktionsplans und Fortsetzung der Vorbereitungen auf die uneingeschränkte Teilnahme am SIS II durch Aufbau nationaler Datenbanken und Register. - Weitere Verbesserung der Visaregelungen durch i) Fortsetzung der Anpassung an die Positiv- und die Negativliste der EU, ii) Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der nationalen Visummarke, iii) Verbesserung der Verwaltungskapazität der staatlichen Visastelle und iv) Ausstattung aller diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgemachter Dokumente. - Weitere Angleichung des Asylrechts an den Besitzstand der EU, Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und Umsetzung der Integrationsprogramme für Asylbewerber und Flüchtlinge. - Schaffung der Infrastruktur zur Gewährleistung der uneingeschränkten Umsetzung der "EURODAC"- und der "Dublin II"-Verordnung ab dem Beitritt. - Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Einklang mit der Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität: i) Erstellung eines Rahmens zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den auf bestimmte Kriminalitätsformen spezialisierten Strafverfolgungsbehörden (unter besonderer Berücksichtigung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität und des Handels mit Drogen, gefälschten Waren und Waffen) und ii) Durchführung weiterer spezifischer Schulungsmaßnahmen in den genannten Bereichen. - Fortsetzung der Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus bzw. über Rumänien unter besonderer Berücksichtigung von Organisationen, die Menschen (insbesondere Frauen und Kinder) in die EU-Mitgliedstaaten einschleusen. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte der Wiedereingliederung von Rückkehrern gewidmet werden, vor allem im Fall von Opfern des Menschenhandels. - Erfuellung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol. - Fortsetzung der Drogenbekämpfung durch i) weitere Umsetzung der Nationalen Strategie zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Handels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen, ii) Stärkung der Verwaltungs- und Koordinierungskapazitäten der Nationalen Drogenbekämpfungsstelle, iii) gesetzliche Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle mit einem klaren Mandat, das ihre Hauptaufgaben und -zuständigkeiten festlegt, und iv) Weiterentwicklung des Drogeninformationssystems zur genaueren Beobachtung und Beurteilung der Situation. - Weitere Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der unter die dritte Säule fallenden Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollwesen. - Ergreifen weiterer Maßnahmen, um die Umsetzung der EU-Instrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem, was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen angeht. - Vornahme der erforderlichen rechtlichen Änderungen für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung bis zum EU-Beitritt Rumäniens. Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln zu gewährleisten. - Fortsetzung der Angleichung des rumänischen Rechts an den Besitzstand im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (Übereinkommen von 1995) und Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften. - Angleichung des Rechts an den EU-Besitzstand im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euro vor Fälschung. Zollunion - Vollendung der Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften, und zwar vor allem in Bezug auf die Ursprungsregeln und den Status der Freizonen. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zolldiensten und anderen Vollzugsorganen. - Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Zollverfahren im ganzen Zollgebiet. - Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten durch den verstärkten Einsatz von Risikoanalysemethoden und den Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Zollverwaltung. - Fortsetzung der Bemühungen zur Umsetzung der Berufsethik-Strategie für den Zoll und Bekämpfung der Korruption in der Zollverwaltung. - Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Wartezeiten an den Grenzen, zum Vorgehen gegen das Verbringen nachgeahmter Waren oder unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke über die Grenze und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität. - Verbesserung der Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten für den Vollzug der Zollvorschriften. Bewertung des Personalbedarfs und Entwicklung zentralisierter Ausbildungsmöglichkeiten. - Beschleunigung der Umsetzung der IT-Strategie der rumänischen Zollverwaltung. Entwicklung von IT-Systemen, die den elektronischen Datenaustausch in der erweiterten Gemeinschaft ermöglichen. Vorbereitung der Einrichtung und des Betriebs des CCN/CSI (Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle). - Einleitung von Schritten, um bis zum Beitritt die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einziehung und Kontrolle der Eigenmittel der Gemeinschaft und mit der Verwaltung der Zollaspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Kontrolle der Ausfuhrerstattungen usw.) erfuellen zu können. Außenbeziehungen - Analyse aller internationalen Verträge und Abkommen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, um alle Verträge und Abkommen, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, rechtzeitig zu beenden oder neu auszuhandeln. Finanzkontrolle - Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes über die präventive Finanzkontrolle und des Gesetzes über die interne Rechnungsprüfung. Insbesondere bedarf es der generellen Einrichtung von funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfungsstellen in der öffentlichen Verwaltung, die im Einklang mit dem neuen Gesetz über die interne Rechnungsprüfung zu organisieren sind. Besonderes Augenmerk sollte den für die Verwaltung von EG-Mitteln zuständigen Stellen gelten. - Einrichtung des zentralen Harmonisierungsreferats für die interne Rechnungsprüfung, das für die Ausarbeitung und Annahme eines einheitlichen Rechtsrahmens für die interne Prüfung der öffentlichen Finanzen zuständig sein soll. - Gewährleistung der Unabhängigkeit des rumänischen Rechnungshofs im Wege einer Verfassungsänderung nach den internationalen Standards für die Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörden. - Verbesserung der Verfahren für die Behandlung der Prüfergebnisse des Rechnungshofes im Parlament und größere Transparenz und stärkere Verbreitung der Berichte des Hofes. - Ausarbeitung und Umsetzung eines Regelwerks für die externe Rechnungsprüfung, das sich an den international anerkannten Prüfstandards orientiert und dem gemeinschaftlichen Besitzstand Rechnung trägt. Durchführung sachdienlicher Ausbildungsmaßnahmen für das Personal. - Gewährleistung der korrekten Anwendung der Bestimmungen für den Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Phare, Sapard und ISPA. - Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und funktionellen Unabhängigkeit der Betrugsbekämpfungsstelle und effektive Zusammenarbeit mit OLAF über diesen Dienst. Prioritäre Einrichtung von Mechanismen für administrative Untersuchungen und die gerichtliche Weiterverfolgung von Ermittlungen in Betrugsfällen. - Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung des Besitzstands im Bereich des Schutzes des Euro vor Fälschung. Haushalt - Weiterer Aufbau der technischen und administrativen Kapazität zur Vorbereitung der operativen Bewirtschaftung der Eigenmittel. Fortsetzung der Anstrengungen, um die Verfahren und organisatorischen Regelungen zu definieren und die Kompetenzen zu entwickeln, die notwendig sind, damit die Berechnung, Überwachung, Zahlung, Kontrolle und Bewertung der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt einfließen oder ihm entnommen werden, im Einklang mit dem Besitzstand über Eigenmittel koordiniert werden können. - Verbesserung der Kapazität zur Berechnung der MwSt.-Grundlage nach ESVG-95-Standards. - Beginn mit dem Aufbau eines Meldesystems für Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und eines Rechnungslegungssystems für die traditionellen Eigenmittel. - Einleitung von Maßnahmen zur Regelung der organisatorischen Aspekte der Zuckerabgaben und zum Aufbau der entsprechenden Verwaltungskapazität, wobei insbesondere die Strukturen, die Zuständigkeiten und die Funktionsweise der Zahlstelle und der Interventionsstelle festzulegen sind. 5. PROGRAMMIERUNG Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Rumänien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben Phare auch das Instrument Sapard für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Rumänien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem stehen Rumänien Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Mehrländerprogramme und der horizontalen Programme offen, die direkt den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. BEDINGUNGEN Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, dass Rumänien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. ÜBERWACHUNG Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft und des Fahrplans wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die gemäß dem Europa-Abkommen eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der Phare-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - Phare, ISPA und Sapard - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien (ABl. L 44 vom 14.2.2002, S. 82). (2) Ausgegangen wird von der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aus dem Jahr 2002. (3) Siehe auch das Kapitel zu Sozialpolitik und Beschäftigung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.