Europäische Union

2006/621/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. August 2004 über die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten von France Télécom gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C (2004) 3060) (Text von Bedeutung für den EWR)

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. September 2002 veröffentlichten Halbjahreszahlen hat die Kommission bei verschiedenen Kennzahlen im ersten Halbjahr 2002 einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr festgestellt: 10 % beim Umsatz, 13,2 % beim EBITDA und 17,3 % beim operativen Ergebnis. Die Kommission hat ferner ein anhaltendes Wachstum des Mobilfunk-Segments und eine Leistungssteigerung im Internet-Segment konstatiert. Im Gegensatz dazu ist beim operativen Ergebnis des Segments Festnetz Frankreich, das in diesem Zeitraum 31 % des Umsatzes erbrachte, ein Rückgang um 12,2 % zu verzeichnen. (41) Den oben dargestellten positiven operativen Ergebnissen steht die unausgeglichene Finanzlage gegenüber, die von FT bestätigt wurde. Das Minus in Höhe von 12,2 Mrd. EUR am 30. Juni 2002 hat vor allem mit beträchtlichen Investitionsrückstellungen zu tun. Dieser Halbjahresverlust hat dazu geführt, dass das konsolidierte Eigenkapital von FT, das sich ohne die Rückstellungen im Plus befand, am 30. Juni 2002 mit 440 Mio. EUR ins Minus geriet. (42) Eine vereinfachte Analyse der Liquiditätsflüsse am 30. Juni 2002 ergibt, dass die Nettoschulden im ersten Halbjahr 2002 um 6,3 Mrd. EUR stiegen, da die Ausgaben, die sich wie folgt zusammensetzen, durch das EBITDA von 6,870 Mrd. EUR nicht gedeckt waren: — Schuldzinsen (3,099 Mrd. EUR), — Investitionen (3,820 Mrd. EUR), — Rückkauf von FT-Aktien von Vodafone (4,973 Mrd. EUR), — Rückkauf von Orange-Aktien von E.On (950 Mio. EUR), — Steuern (608 Mio. EUR). (43) Die Nettoverschuldung von 69,69 Mrd. EUR am 30. Juni 2002 besteht im Wesentlichen (50,6 Mrd. EUR) aus Schuldverschreibungen. Abb. 9 zeigt die Aufteilung der verschiedenen Bestandteile der Schuldenlast nach Hauptkategorien. Abb. 9: Mrd. EUR 30. Juni 2002 Wandelanleihen 10,75 Obligationenanleihen 39,85 Leasing 0,42 Bankanleihen 6,62 Sonstige Anleihen 0,72 Inanspruchnahmen der Konsortialkreditlinie über 15 Mrd. EUR 8,15 Inanspruchnahmen der Konsortialkreditlinie über 1,4  Mrd. USD 1,48 Überziehungskredite und sonstige kurzfristige Kreditaufnahmen 4,14 Bruttoschulden insgesamt 72,13 Wertpapiere des Anlagevermögens (0,15 ) Verfügbare Geldmittel (2,29 ) Nettoschulden 69,69 Quelle: Konzernabschluss France Télécom: Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2002 (44) Kennzeichnend für diese Schulden sind die kurzfristigen Fälligkeiten: 12,9 Mrd. EUR der Schulden werden im Laufe des Jahres 2003 fällig, davon 10,5 Mrd. EUR Obligationenanleihen (38), 1,0 Mrd. EUR Anleihen bei den Tochtergesellschaften und 1,4 Mrd. EUR Privatplatzierungen. (45) Im ersten Halbjahr 2004 wurden Obligationenanleihen in Höhe von 5,5 Mrd. EUR und 6,4 Mrd. EUR aus den Kreditlinien (1,4 Mrd. EUR plus 5 Mrd. EUR aus der Kreditlinie über 15 Mrd. EUR) fällig, also insgesamt 11,9 Mrd. EUR. Das heißt, FT sah sich zwischen 1. Januar 2003 und 30. Juni 2004 mit Tilgungsfälligkeiten in Höhe von 24,8 Mrd. EUR konfrontiert. (46) Im zweiten Halbjahr 2004 werden Obligationenanleihen in Höhe von 2,8 Mrd. EUR und 2,6 Mrd. EUR Anleihen bei den Tochtergesellschaften fällig, zusammen 5,4 Mrd. EUR, das macht insgesamt 17,4 Mrd. EUR im Laufe des Jahres 2004. (47) 2005 werden 8,5 Mrd. EUR an Obligationenanleihen fällig, die verbleibenden 10 Mrd. EUR aus der 15-Mrd.-EUR-Kreditlinie und 0,1 Mrd. EUR an Privatplatzierungen, d. h. im Laufe des Jahres 2005 insgesamt 18,6 Mrd. EUR. (48) FT hat also im Zeitraum 2003-2005 Schulden in Höhe von insgesamt 48,9 Mrd. EUR zu tilgen. (49) Wie bereits im Verfahrenseröffnungsbeschluss unterstreicht die Kommission, dass wesentliche Ursache für die Schuldenlast von FT die massiven Akquisitionen sind, die das Unternehmen ab 1999 (39) größtenteils in bar getätigt hat (40). FT hat insgesamt über 100 Mrd. EUR für seine Expansionspolitik ausgegeben, die zu 80 % bar gezahlt wurden (41). (50) Die Kommission hebt hervor, dass die Expansion des Unternehmens in erster Linie im Mobilfunksektor stattgefunden hat (42) (namentlich durch die — besonders kostspielige — Übernahme von Orange plc (43) und die Beteiligung an Mobilcom (44), wobei die anderen Geschäftsoperationen in den Sparten Festnetz (z. B. TPSA (45), Internet (Freeserver) oder Kabel (NTL) (46) nicht vergessen werden sollen. 3.2.2.   September 2002 (51) Am 12. September teilte die Regierung der Öffentlichkeit mit, dass sie den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden von FT, Michel Bon, angenommen hätte, ohne jedoch einen Nachfolger zu benennen (47). Am 13. September bekräftigte die Regierung in einem Pressekommuniqué ihre Unterstützung für das Unternehmen und verwies ausdrücklich auf ihren Beschluss, sich an einer künftigen Kapitalerhöhung von FT zu beteiligen: „... Nach den außerordentlichen Verlusten im ersten Halbjahr sieht sich France Télécom mit einem schwerwiegenden Eigenkapitalmangel konfrontiert. Eine derartige Finanzlage schwächt das Potenzial des Unternehmens. Daher ist die Regierung entschlossen, ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden ... Angesichts der durch die beträchtliche Verschlechterung der Zahlen veränderten Situation hat Herr Bon der Regierung seinen Rücktritt angeboten, der von der Regierung akzeptiert wurde. Der Rücktritt wird bei einer Verwaltungsratssitzung wirksam, die in den allernächsten Wochen stattfinden wird und in deren Verlauf ein neuer Vorsitzender vorgestellt werden wird... Der neue Vorsitzende wird dem Verwaltungsrat in kürzester Zeit einen Sanierungsplan vorlegen, der eine Entschuldung des Konzerns und die Wiederherstellung seiner Finanzstruktur unter Beibehaltung seiner strategischen Stärken ermöglicht. Der Staat wird France Télécom bei der Umsetzung dieses Plans unterstützen und seinen Teil zu einer sehr substanziellen Kapitalerhöhung des Unternehmens beitragen, deren Zeitplan und Modalitäten entsprechend den Marktbedingungen zu bestimmen sein werden. Bis dahin wird der Staat, sofern erforderlich, Maßnahmen ergreifen, um das Unternehmen vor Finanzproblemen zu bewahren...“ (48). (52) Am selben Tag setzte die Ratingagentur Moody's den Ausblick für die Schuldverschreibungen von FT aufgrund der Bestätigung der zugesagten Unterstützung für das Unternehmen von negativ auf stabil herauf (49). 3.2.3.   Oktober 2002 (53) Am 2. Oktober 2002 berief die Regierung Thierry Breton an die Spitze von FT, wie in einer Pressemitteilung des Wirtschafts- und Finanzministers bekannt gegeben wurde. Im selben Kommuniqué bekräftigte die Regierung erneut ihre Zusage: „Auf Vorschlag des Verwaltungsrats des Unternehmens hat der Ministerrat beschlossen, Thierry Breton zum Vorstandsvorsitzenden von France Télécom zu berufen ... Zu diesem Zweck wird der neue Vorsitzende unverzüglich eine Bestandsaufnahme der Situation im Unternehmen in die Wege leiten, deren Ergebnisse er dem Verwaltungsrat in den kommenden Wochen mitteilen wird und auf deren Grundlage ein Plan zur Sanierung der Finanzen und zur strategischen Entwicklung erarbeitet werden wird, der eine Reduzierung der Schulden des Unternehmens bei gleichzeitigem Ausbau seiner Stärken ermöglicht. Dabei genießt Thierry Breton die Unterstützung des Staates in seiner Eigenschaft als Aktionär, der entschlossen ist, seiner Verantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden. Der Staat wird sich an der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beteiligen und seinerseits zur Kapitalerhöhung des Unternehmens beitragen, deren Modalitäten in engem Einvernehmen mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Verwaltungsrat festgelegt werden. Wie bereits angedeutet wird der Staat in der Zwischenzeit, sofern erforderlich, Maßnahmen ergreifen, um das Unternehmen vor Finanzproblemen zu bewahren...“ (50). 3.2.4.   Dezember 2002/Januar 2003 (54) Am 4. Dezember 2002 legte die neue Konzernleitung anlässlich der Verwaltungssitzung den Aktionsplan „Ambition FT 2005“ (51) (nachstehend „der Plan Ambition 2005“) vor, der laut der französischen Regierung (52) eine spürbare Verbesserung der operativen Performance des Unternehmens sowie zufrieden stellende Rentabilitätsaussichten für die investierten Eigenmittel sichern sollte. Das heißt, man verfolgte zwei mittelfristige Ziele: (i) Deckung des Finanzbedarfs von FT und (ii) Realisierung einer Nettoentschuldung und einer Wiederherstellung des Eigenkapitals, unabdingbare Voraussetzung für die langfristige Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens am Börsenmarkt. Im HSBC-Gutachten heißt es hierzu genauer: „Mit einem Geschäftsplan, der die operative Verbesserung des TOP-Programms beinhaltet, hat FT nach unseren Schätzungen über den Zeitraum 2002-2007 einen Refinanzierungsbedarf von etwa 22 Mrd. EUR... Mit einem Geschäftsplan, der die operative Verbesserung des TOP-Programms nicht beinhaltet, schätzen wir den Refinanzierungsbedarf von FT für 2002-2007 [dagegen] auf etwa 35 Mrd. EUR.“ (55) Die wesentlichen Bestandteile dieses Plans sowie die Maßnahmen, die von der französischen Regierung zugunsten von FT in Betracht gezogen wurden, sind der Kommission mit Schreiben vom 3. Dezember 2002 notifiziert worden; mit Schreiben vom 14. und 15. Januar 2003 folgten ergänzende Angaben. Eine detaillierte Beschreibung des Plans Ambition 2005 und seiner verschiedenen Bestandteile (operative Verbesserung, Umschuldung und Kapitalaufstockung) sowie der sonstigen von der französischen Regierung beabsichtigten Maßnahmen ist im Verfahrenseröffnungsbeschluss enthalten und soll an dieser Stelle nicht wiederholt werden. (56) Die Vorlage des Plans Ambition 2005 war begleitet von einer Pressemitteilung des Wirtschafts- und Finanzministers, in der die Regierung ihre Unterstützung für diesen Plan ebenso bekräftigte wie die zugesagte Beteiligung an der Kapitalerhöhung und die Bereitstellung eines Aktionärsvorschusses in Form einer Kreditlinie in Höhe von 9 Mrd. EUR. Die für die vorliegende Entscheidung maßgeblichen Absätze dieses Pressekommuniqués lauten wie folgt: „Francis Mer, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie, bekräftigt die Unterstützung des Staates für den Aktionsplan, den der Verwaltungsrat von France Télécom am 4. Dezember gebilligt hat. 1/Die Unternehmensgruppe France Télécom stellt eine zusammenhängende wirtschaftliche Einheit mit bemerkenswerten Leistungen dar. Dennoch muss das Unternehmen heute eine unausgeglichene Finanzstruktur sowie einen mittelfristigen Eigenkapital- und Refinanzierungsbedarf bewältigen. Diese Situation ist das Ergebnis vergangener Fehlinvestitionen, die auf dem Höhepunkt der Spekulationsblase und im weiteren Sinne der Marktwende durchgeführt wurden. Sie wurde zusätzlich verschärft durch die Unfähigkeit von France Télécom, seine Entwicklung auf andere Weise als durch Aufnahme von Schulden zu finanzieren. 2/Der Staat in seiner Eigenschaft als Mehrheitsaktionär hat die neue Konzernleitung aufgefordert, das finanzielle Gleichgewicht des Unternehmens unter Bewahrung der Einheit des Konzerns wiederherzustellen... 3/Unter Berücksichtigung des von der Konzernleitung erarbeiteten Aktionsplans und der zu erwartenden Rentabilität des investierten Kapitals wird sich der Staat an der Kapitalerhöhung um 15 Mrd. EUR entsprechend seinem Unternehmensanteil, d. h. mit 9 Mrd. EUR, beteiligen. Der Staat in seiner Eigenschaft als Aktionär wird sich in seinem Handeln vom Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers leiten lassen. France Télécom wird die Aufgabe zufallen, die Modalitäten und den genauen Zeitplan der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Regierung wünscht, dass bei der Durchführung dieser Operation der Situation der einzelnen Aktionäre und der Beschäftigten, die im Besitz von Aktien des Unternehmens sind, in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen wird. Um dem Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, zum günstigsten Zeitpunkt Kapital am Markt aufzunehmen, ist der Staat bereit, seine Beteiligung an der Kapitalerhöhung in Form eines befristeten Aktionärsvorschusses vorwegzunehmen, den er France Télécom zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung stellt. 4/Die gesamte staatliche Beteiligung an France Télécom wird dem staatlichen Industrie- und Handelsunternehmen ERAP übertragen, das zur Finanzierung des staatlichen Anteils an der Kapitalerhöhung des Unternehmens Schulden auf den Finanzmärkten aufnehmen wird“ (53). (57) Einige Tage nach Vorlage des Plans Ambition 2005 legte FT nacheinander (am 11. und am 12. Dezember 2002) zwei Anleiheemissionen mit einem Gesamtvolumen von 2,9 Mrd. EUR auf. Die erste Obligationenanleihe belief sich auf insgesamt 2,5 Mrd. EUR, mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einem festen Zinssatz von 7 % bzw. EURIBOR + 290 Bp. Für FT betragen die Kosten der festverzinslichen Tranche 7,165 % (all-in). Die zweite Obligationenanleihe wurde in Pfund Sterling (GBP) platziert und belief sich auf insgesamt 250 Mio. GBP, mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem festen Zinssatz von 8 % bzw. LIBOR + 330 Bp (54). Am 15. Januar 2003 folgten weitere Emissionen mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Mrd. EUR (55). Dabei handelte es sich um eine Obligationenanleihe in 3 Tranchen (1 Mrd. EUR mit einem festen Zinssatz von 6 % und einer Laufzeit von 4,7 Jahren; 3,5 Mrd. EUR mit einem festen Zinssatz von 7,5 % und zehnjähriger Laufzeit; und 1 Mrd. EUR mit einem festen Zinssatz von 8,125 % und dreißigjähriger Laufzeit). Am 10. Februar 2003 wurde der fällige Teil des 15-Milliarden-Euro-Konsortialkredits (rund 5 Mrd. EUR) für 3 Jahre zum Zinssatz Euribor + 125 Bp verlängert. (58) Am 17. Dezember 2002 teilte S & P mit, ab Juli 2002 sei die Unterstützung seitens der Regierung einer der Schlüsselfaktoren für die Beibehaltung des Ratings „Investment Grade“ für FT gewesen (56), und diese Unterstützung sei durch die Ankündigung des Aktionärsvorschusses und die Zusage, sich entsprechend dem staatlichen Unternehmensanteil an einer Kapitalerhöhung um 15 Mrd. EUR zu beteiligen, bekräftigt worden (57). 3.2.5.   Februar/März 2003 (59) FT hat das Geschäftsjahr 2002 mit einem Verlust von rund 21 Mrd. EUR und Nettofinanzschulden von nahezu 68 Mrd. EUR abgeschlossen. (60) Am 4. März 2003 begann die im Plan Ambition 2005 vorgesehene Kapitalerhöhung um 15 Mrd. EUR. Die Maßnahme lief bis zum 11. April und war ein großer Erfolg. Am 14. April 2003 hielt der Staat 58,9 % von FT, davon 28,6 % indirekt über ERAP. (61) Die Kommission stellt fest, dass die Kapitalerhöhung weitgehend dem strukturellen Finanzierungsbedarf von FT entsprach. Das Rating von FT hat sich nach dieser Aktion verbessert, S & P hob am 14. Mai 2003 ihre langfristige Bewertung auf BBB mit stabilem Ausblick (kurzfristige Bewertung von A-3 auf A-2) an und Fitch verbesserte ihr Rating am 8. August 2003 von BBB- auf BBB. Die Kommission hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Ratingagenturen die Unterstützung des Staates ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Schlüsselfaktor für die Bewertung des Unternehmens betrachtet haben (58). 4.   STELLUNGNAHMEN DRITTER (62) Die Kommission hat von verschiedenen Beteiligten Stellungnahmen erhalten, deren wesentlicher Inhalt in diesem Kapitel wiedergegeben wird. 4.1.   Stellungnahme von Telecom Italia (63) Nach Auffassung von Telecom Italia ist jede staatliche Beihilfe zugunsten von FT geeignet, den Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten, insbesondere auf dem französischen Markt, zu beeinträchtigen. Daher sei es von wesentlicher Bedeutung, dass die von der französischen Regierung ergriffenen Maßnahmen von Gegenleistungen begleitet würden, um die Auswirkungen auf den Wettbewerb abzumildern. Besonders geeignet wären Regulierungsmaßnahmen, die neuen Marktteilnehmern einen raschen Marktzugang und die Nutzung der Infrastruktur von FT erleichterten; dies gelte insbesondere für den Zugang zum Teilnehmeranschluss und die Dauer der Verhandlungen über Zusammenschaltungsregelungen und die Bereitstellungszeit. 4.2.   Stellungnahme von WorldCom (64) WorldCom schließt sich der im Verfahrenseröffnungsbeschluss dargelegten Analyse der Kommission an. Das Unternehmen macht insbesondere geltend, dass die staatliche Beihilfe FT die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel ermöglicht habe, um seine Schulden zurückzuzahlen, ohne strategische Vermögenswerte abstoßen zu müssen. Nach Auffassung von WorldCom ist FT dank der staatlichen Unterstützung ferner in der Lage, seine industrielle Strategie (Gründung und vertikale Integration einer Reihe von Netzbetreibern und Diensteanbietern) weiterzuverfolgen. WorldCom kommt zu dem Schluss, dass diese Strategie wettbewerbsfeindliche Praktiken nach sich ziehe. Dazu zählten Quersubventionen und Verdrängungspreise (zu geringer Unterschied zwischen den Endkundenpreisen von FT und den Zugangsentgelten, die FT von seinen Mitbewerbern verlange) sowie die Möglichkeit, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konkurrenzlos günstige und maßgeschneiderte Angebote zu machen (die Aufträge „Sipperec“ und „Assistance publique/Hôpitaux de Paris“ seien zwei Beispiele hierfür). (65) Zur Verringerung der durch die staatlichen Beihilfen zugunsten von FT verursachten Wettbewerbsverzerrungen schlägt WorldCom strukturelle Gegenleistungen vor, insbesondere den Verkauf von Vermögenswerten wie Global One/Equant, Orange, Wanadoo/Oléane bzw. des Ortsnetzes in Frankreich oder auch eine wirksame und transparente strukturelle Trennung zwischen FT und seinen kommerziellen Geschäftsbereichen. Als verhaltensbezogene Gegenleistungen hält das Unternehmen eine getrennte Buchführung der kommerziellen und der nichtkommerziellen Tätigkeiten von FT, die vollständige Offenlegung der Buchführung und eine Tarifkontrolle für wünschenswert. 4.3.   Stellungnahme von C (66) C hat wie folgt Stellung genommen: a) Die fraglichen Maßnahmen stellen eine staatliche Beihilfe dar: C macht geltend, dass gemäß den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (59) (nachstehend „die Leitlinien“) bei der Gewährung staatlicher Mittel an ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu vermuten sei, dass Elemente einer staatlichen Beihilfe vorhanden seien. Die Ankündigung der Kreditlinie in Höhe von 9 Mrd. EUR zugunsten von FT und die Bedingungen ihrer Bereitstellung durch den französischen Staat sowie die Beteiligung des französischen Staates an der Rekapitalisierung von FT würden Elemente einer staatlichen Beihilfe enthalten. Das Unternehmen betont, die Bereitstellungsmodalitäten der Kreditlinie entsprächen nicht dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers, vor allem aufgrund des Zinssatzes und der Höhe der Bereitstellungsprovision. Außerdem sei der Grundsatz der Gleichzeitigkeit insoweit nicht gewahrt worden, als die französische Regierung bereits vor Bekanntgabe des Plans Ambition 2005 und vor der verbindlichen Beteiligung von Investoren die Kreditlinie gewährt und ihre eigene Mitwirkung an der Kapitalaufstockung angekündigt habe. Da die Mitbewerber von FT nicht in der Lage seien, Kapital zu diesen Bedingungen und in dieser Höhe aufzunehmen, sei FT ein Vorteil gewährt worden, den das Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erzielt hätte. b) Die fraglichen Maßnahmen können nicht als mit den Leitlinien vereinbar angesehen werden: An zweiter Stelle führt C aus, dass die gewährte Beihilfe strikt auf das für die Lebensfähigkeit von FT Notwendige begrenzt sein müsste und nicht zur Finanzierung der aggressiven Expansionspolitik des Unternehmens beitragen dürfte. Ergänzend erklärt C, eine Privatisierung von FT würde sicherstellen, dass der für Umstrukturierungsbeihilfen geltende Grundsatz der „einmaligen Beihilfe“ („one time last time“) beachtet werde. C weist die Kommission auf die durch Beihilfen verursachten Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt hin und schlägt als Gegenleistung im Sinne der Leitlinien den vollständigen oder teilweisen Verkauf der FT-Tochter Orange vor. 4.4.   Stellungnahme von A (67) A schließt sich der im Verfahrenseröffnungsbeschluss vertretenen Auffassung an und macht geltend, dass die Absicht des Staates, zur finanziellen Sanierung von FT durch Bereitstellung eines Aktionärsvorschusses in Höhe von 9 Mrd. EUR beizutragen, sowie die Gewährung einer „immateriellen“ Garantie zugunsten von FT zur Absicherung der von dem Unternehmen ausgegebenen Schuldverschreibungen Maßnahmen darstellen würden, die nicht mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vereinbar seien und Elemente einer Beihilfe enthalten würden. Ergänzend vertritt A die Auffassung, dass die Politik von FT in Bezug auf die Erhebung von Patentgebühren Elemente einer Beihilfe enthalte. 4.5.   Stellungnahmen von Bouygues und Bouygues Télécom (68) Bouygues und Bouygues Télécom haben wie folgt Stellung genommen: a) BT macht geltend, dass die unerschütterliche und unwiderrufliche Unterstützung seitens des Staates Eckstein des Plans zur Rekapitalisierung von FT gewesen sei, der zur Sanierung des Unternehmens geführt habe. Nur der französische Staat habe angesichts der kritischen Finanzlage des Unternehmens das Vertrauen der Märkte wiederherstellen und eine positive Entwicklung herbeiführen können, die es FT ermöglicht habe, seine kurzfristigen Verpflichtungen einzuhalten und eine umfassende Kapitalerhöhung unter günstigen wirtschaftlichen Bedingungen einzuleiten. Nach Auffassung von BT erfüllen die folgenden Maßnahmen die Kriterien des Artikels 87 Absatz 1 des EG-Vertrags und stellen demzufolge staatliche Beihilfen dar: i) Die Erklärungen des Wirtschafts- und Finanzministers im Zeitraum 12. Juli bis 4. Dezember 2002 würden eine staatliche Garantie begründen, durch die Staatsgelder gebunden würden. ii) Durch den Aktionärsvorschuss und die Kapitalerhöhung würden Staatsgelder gebunden. iii) Durch die fraglichen Maßnahmen würden France Télécom Vorteile eingeräumt, die das Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erzielt hätte. iv) Die fraglichen Maßnahmen entsprächen nicht dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. v) Die fraglichen Maßnahmen würden den Wettbewerb verfälschen. vi) Die fraglichen Maßnahmen hätten Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel. b) Die fraglichen Maßnahmen könnten nicht als mit den Leitlinien vereinbar angesehen werden. (69) Einleitend unterstreicht BT, dass die im Verlauf des Jahres 2000 auf Betreiben des Staates im Mobilfunksektor verfolgte Expansionspolitik eine Verschlechterung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nach sich gezogen habe, die mit dem ersten Sparprogramm nicht habe aufgehalten werden können. (70) Zu den Erklärungen des Wirtschafts- und Finanzministers meint BT, die unerschütterliche und wiederholt bekräftigte Unterstützung seitens des Staates, die in verschiedenen Verlautbarungen zwischen dem 12. Juli 2002 und dem 4. Dezember 2002 zum Ausdruck gebracht und durch eine Reihe von Maßnahmen ergänzt worden sei, unter anderem durch die Bereitstellung einer Kreditlinie von 9 Mrd. EUR und die unwiderrufliche Zusage des Staates, sich entsprechend seinem Unternehmensanteil an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen, stelle eine verbindliche Selbstverpflichtung des Staates dar, einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens mit allen Mitteln entgegenzuwirken. Hierzu hebt BT hervor, dass diese Selbstverpflichtung eine echte staatliche Garantie mit Rechtsfolgen begründe, durch die staatliche Mittel gebunden würden und die im Übrigen in ihrer Höhe und Dauer unbegrenzt sei. (71) BT verweist hierzu auf die Entscheidung Crédit Foncier de France (CFF) (60), in der die Kommission die Auffassung vertreten habe, die öffentlichen Erklärungen der Regierung hätten nicht nur das Ziel sondern auch die Wirkung gehabt, die Gläubiger der Bank hinsichtlich der Qualität ihrer Kredite zu beruhigen, und seien daher nicht, wie von der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.