Europäische Union

2006/621/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. August 2004 über die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten von France Télécom gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C (2004) 3060) (Text von Bedeutung für den EWR)

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20.9.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 257/11 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. August 2004 über die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten von France Télécom gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3060) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/621/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN (1) Die Kommission hat Frankreich mit Schreiben vom 31. Januar 2003 von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen der staatlichen Finanzmaßnahmen und der Gewerbesteuerregelung zugunsten von France Télécom (nachstehend „FT“ oder „das Unternehmen“) das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten (nachstehend „Verfahrenseröffnungsbeschluss“). Die Gründe für die Einleitung dieses Verfahrens werden in der vorliegenden Entscheidung nicht erneut dargelegt (2). (2) Der Frankreich mit Schreiben vom 31. Januar 2003 mitgeteilte Verfahrenseröffnungsbeschluss enthielt einige sachliche Fehler. Deren Berichtigung ist Frankreich mit Schreiben vom 7. März 2003 mitgeteilt worden. (3) Mit Schreiben vom 4. April 2003, vom 15. Mai 2003 und vom 29. Januar 2004 hat Frankreich der Kommission ergänzende Angaben übermittelt. (4) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission hat die Beteiligten aufgefordert, sich zu den betreffenden Maßnahmen zu äußern. (5) Folgende Stellungnahmen sind daraufhin bei der Kommission eingegangen: — 21. März 2003: Stellungnahmen von Cable and Wireless plc und Cable and Wireless SA — 11. April 2003: Stellungnahme von Cégétel — 10. April 2003: Stellungnahme von AFORS Télécom — 11. April 2003: Stellungnahme von LDCOM — 11. April 2003: Stellungnahme von A (4) — 10. April 2003: Stellungnahme von Tiscali — 11. April 2003: Stellungnahme von WorldCom France (5) — 11. April 2003: Stellungnahme von B (6) — 11. April 2003: Stellungnahmen von Bouygues SA und Bouygues Télécom (7) (nachstehend „BT“) — 14. April 2003: Stellungnahme von Telecom Italia — 14. April 2003: Stellungnahme von C (8) — 29. April 2003: Stellungnahme von B — 30. April 2003: Stellungnahme von LDCOM (9). (6) Die Kommission hat diese Stellungnahmen Frankreich am 16. Mai 2003 zugeleitet, das mit Schreiben vom 30. Juni 2003 und vom 29. Juli 2003 hierzu seine Bemerkungen abgegeben hat (10). (7) Am 30. Mai 2003 veröffentlichte die Kommission eine Ausschreibung mit dem Titel „Unterstützung bei der Bewertung der Übereinstimmung der Finanzhilfe, die der französische Staat France Télécom eingeräumt hat, mit dem Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Investors und bei der ökonomischen Analyse des Turnaround-Plans von France Télécom“ (11). Mit Datum vom 3. Juli 2003 übersandte die französische Regierung der Kommission ein Schreiben zu der genannten Ausschreibung, das von der Kommission mit Schreiben vom 24. September 2003 beantwortet wurde. Ebenfalls am 24. September 2004 wurde der Dienstleistungsauftrag an das Büro NERA (nachstehend „NERA“ oder „der Berater“) vergeben. Der Name des Auftragnehmers wurde der französischen Regierung per Fax vom 8. Oktober 2003 mitgeteilt. (8) Die Kommission hat von dritter Seite folgende weiteren Auskünfte und Unterlagen erhalten: — 23. Juni 2003: Schreiben von LDCOM — 25. Juni 2003: Schreiben von D (12) — 27. Oktober 2003: Schreiben von MCI — 16. Oktober 2003: Schreiben von ECTA — 25. Juni 2003: Schreiben von XXX — 7. Januar 2004: Schreiben von BT — 16. Januar 2004: Schreiben von BT (13) — 19. März 2004: Schreiben von FT (14) — 5. April 2004: Schreiben von Tiscali — 17. Mai 2004: Schreiben von LDCOM — 26. Mai 2004: Schreiben von BT (15) — 22. Juni 2004: Schreiben von FT (16) — 30. Juni 2004: Fax von FT — 2. Juli 2004: Fax von FT (9) Mit folgenden Schreiben hat die Kommission die französische Regierung um ergänzende Erläuterungen ersucht: — 11. September 2003 (von der französischen Regierung am 20. Oktober 2003 beantwortet) — 11. November 2003 (von der französischen Regierung am 4. Dezember 2003 beantwortet) — 12. Januar 2004 (von der französischen Regierung am 21. Januar 2004 beantwortet) — 2. Februar 2004 (von der französischen Regierung am 16. Februar 2004 beantwortet) — 1. Juni 2004 (von der französischen Regierung anlässlich der Zusammenkunft vom 16. Juni 2004 beantwortet). (10) Am 3. Mai 2004 und am 14. Juni 2004 hat die Kommission der französischen Regierung die im Erwägungsgrund 8 aufgeführten Schreiben sowie das von NERA mit Datum vom 28. April 2004 erstellte Gutachten (nachstehend „NERA-Gutachten“) zugeleitet. Dieses Gutachten gliedert sich in zwei Teile: (i) ein von Prof. Berlin verfasstes Rechtsgutachten und (ii) ein Wirtschaftsgutachten. (11) Die Vertreter der Dritten sind bei verschiedenen Zusammenkünften im Rahmen des Verfahrens von der Kommission angehört worden. (12) Am 22. Januar 2004 sowie am 16. und 23. Juni 2004 haben Zusammenkünfte zwischen der Kommission und dem Berater einerseits und der französischen Regierung und FT andererseits stattgefunden. (13) Mit Schreiben vom 14. Mai 2004, das am 3. Juni 2004 bestätigt wurde, hat die französische Regierung hervorgehoben, im Verfahrenseröffnungsbeschluss seien nicht sämtliche Fakten enthalten, die von der Kommission geprüft worden seien. Per E-Mail vom 9. Juni 2004, bestätigt durch Schreiben vom 10. Juni 2004, hat die französische Regierung ihre Bemerkungen zum NERA-Gutachten übermittelt und durch ein Schreiben vom 21. Juni 2004 ergänzt. 2.   BESCHREIBUNG VON FRANCE TELECOM (14) Wie dem Verfahrenseröffnungsbeschluss zu entnehmen ist, betrifft dieses Verfahren die Unternehmensgruppe FT in ihrer Eigenschaft als eine einzige Wirtschaftseinheit. Die Kommission hat sich in diesem Verfahren von Anfang an auf die konsolidierten Abschlüsse des Konzerns gestützt. Diese Herangehensweise der Kommission steht im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität, wie sie sich am Markt widerspiegelt, denn auch dort werden die Leistungen und die finanzielle Solidität von FT anhand der Konzernergebnisse bewertet. Im Verfahrenseröffnungsbeschluss wird die Unternehmensgruppe FT wie folgt beschrieben: „Ursprünglich Teil des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen wurde FT 1991 als öffentliches Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet. Seit dem 31. Dezember 1996 ist das Unternehmen eine Aktiengesellschaft, die seit Oktober 1997 am Primärmarkt der Euronext Paris SA und an der New Yorker Börse (NYSE) notiert ist. 2002 war der Staat mit 56,45 % Mehrheitseigner von FT, der Rest der Anteile verteilte sich auf Privatanleger (32,25 %), eigene Aktien (8,26 %) und Belegschaftsaktien (3,04 %) (17). FT ist als Betreiber und Anbieter von Telekommunikationsnetzen und -diensten über Frankreich hinaus weltweit tätig, und zwar in den Bereichen Festnetztelefon, Mobilfunk, Internet und sonstige Informationsdienste, Dienstleistungen für Unternehmen, Fernsehübertragungen und Kabelfernsehen. Seit der Übernahme von Orange plc und der Gründung von Orange SA als wichtigste Mobilfunktochter von FT und nach der Börseneinführung von Orange SA und Wanadoo SA verteilen sich die Geschäftsbereiche von FT auf folgende vier Segmente: (i) Orange; (ii) Wanadoo; (iii) Festnetz-, Sprach- und Datendienste in Frankreich und (iv) Festnetz-, Sprach- und Datendienste außerhalb Frankreichs, in erster Linie über die Tochtergesellschaft Equant. Am 31. Dezember 2001 hatte FT weltweit 211 554 Beschäftigte, davon 146 882 in Frankreich“  (18) (15) Diese Beschreibung gilt auch den Zeitraum, der Gegenstand dieser Entscheidung ist. Im Übrigen war die Konzernstruktur während dieses Zeitraums gekennzeichnet durch „eine exzessive Übernahmepolitik, die zur Gründung von vier börsennotierten Tochtergesellschaften von FT führte: Orange, Wanadoo, TPSA in Polen und Equant. Auf diese Weise entstand eine unausgeglichene Konzernstruktur und die paradoxe Situation, dass die Muttergesellschaft FTSA die gesamte Schuldenlast zu tragen hatte, während sich das Wachstum auf die Tochtergesellschaften konzentrierte …“ (19). 3.   CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG DER FAKTEN UND DER FINANZLAGE DES UNTERNEHMENS 3.1.   In der ersten Jahreshälfte 2002 bekannte Daten und Ereignisse dieses Zeitraums (16) Die Kommission stellt fest, dass sich die Analyse gemäß den Vorschriften über staatliche Beihilfen und das Verhalten des Staates auf Daten und Informationen zu stützen hat, die zum Zeitpunkt der jeweiligen staatlichen Maßnahmen vorlagen. Da die hier zu behandelnde Angelegenheit Ereignisse aus dem Jahr 2002 und zu Beginn des Jahres 2003 betrifft, bedarf es zum Verständnis der Fakten, auf die sich die Kommission bei der Analyse des staatlichen Verhaltens gestützt hat, einer chronologischen Darstellung der verfügbaren Daten und Informationen ab der Veröffentlichung des Konzernergebnisses des Geschäftsjahres 2001. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzergebnis des ersten Halbjahrs 2002 erst am 13. September 2002 veröffentlicht wurde. Das letzte von FT vor diesem Datum veröffentlichte Finanzergebnis betraf das Geschäftsjahr 2001. Allerdings standen einige ergänzende Daten aus den Prognosen, Stellungnahmen und Empfehlungen von Finanzanalysten zur Verfügung. (17) Aus der nachfolgenden Analyse ergibt sich, dass FT ab Juni 2002 als ein von schwerwiegenden strukturellen Problemen gekennzeichnetes Unternehmen mit unausgeglichener Bilanz anzusehen war. Art und Ausmaß dieser Probleme waren seit der Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2001 im ersten Quartal 2002 offenkundig. Dem Abschluss waren zwar eine positive Entwicklung der operativen Ergebnisse sowie ein substanzieller Cashflow zu entnehmen, gleichzeitig offenbarte er jedoch auch die schweren Belastungen aus vergangenen Jahren, durch die ein Reingewinn vor Sonderrückstellungen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR vollständig aufgehoben und in einen Verlust in Höhe von 8,3 Mrd. EUR verwandelt wurde. Durch die Rückstellungen wird zwar das Aktivvermögen von FT den Realitäten angepasst, an dem ungeheuren Schuldenberg in Höhe von 63 Mrd. EUR ändert sich hierdurch jedoch nichts. Vor diesem Hintergrund und angesichts des erwarteten unzulänglichen Cashflows werden die schwerwiegenden strukturellen Probleme erklärlich. Dies geht deutlich aus dem von FT vorgelegten HSBC-Gutachten (siehe Kapitel 4) hervor, das für den Zeitraum 2002-2005 einen Finanzbedarf von 35 Mrd. EUR errechnet. (18) Wie den nachfolgenden Tabellen (Abb. 1 und Abb. 2) zu entnehmen ist, betrug die Nettoverschuldung von FT am 31. Dezember 200163,5 Mrd. EUR. Abb. 1: Leverage-Kennziffern   1999 2000 2001 Fremdkapitalquote (20) 0,78 0,89 0,92 Fremdkapital/Grundkapital (21) 3,61 8,25 12,16 Zinsdeckungsrate  (22) 14,52 5,39 3,2 Quelle: NERA Abb. 2: Zwischen 3. Quartal (T3) 2002 und 4. Quartal (T4) 2003 fällige Schuldverschreibungen   2002 2003 T3 T4 T1 T2 T3 T4 Gesamt 2003 Betrag in Mrd. EUR  (23) 3,89 3,61 8,86 4,08 4,09 2,23 19,26 Quelle: NERA (19) In Anbetracht dieser Zahlen stellt die Kommission fest, dass FT angesichts der Größenordnung seiner Schuldenlast gezwungen war, am 21. März 2002 nicht nur eine erhebliche Bilanzbereinigung mittels buchmäßiger Rückstellungen und Veräußerungen in Höhe von 27,2 Mrd. EUR (Veräußerungen in Höhe von 17 Mrd. EUR plus Sonderrückstellungen in Höhe von 10,2 Mrd. EUR) anzukündigen, sondern auch eine bedeutende Aufstockung des verfügbaren Cashflows in Höhe von 14 Mrd. EUR für den Zeitraum 2002-2005. 3.1.1.   Herabstufung des Ratings von FT (20) Im Laufe des ersten Halbjahres 2002 verschlechterte sich die Lage von FT zusehends, so dass das Rating des Unternehmens mehrfach herabgesetzt wurde. So gab die Ratingagentur Moody's am 27. März 2002 die Überprüfung des langfristigen Kreditratings von FT auf mögliche Herabstufung bekannt (24)/ (25). (21) Standard & Poor's („S & P“) behielt am 28. März 2002 das Rating von FT bei, setzte jedoch den Kreditausblick aufgrund von Nachrichten betreffend Mobilcom auf „CreditWatch Negative“ (26). (22) Am 13. Mai 2002 gab Moody's bekannt, man sei von der Fähigkeit des Unternehmens zu einem erfolgreichen Schuldenabbau nicht überzeugt und prüfe daher eine Herabsetzung des kurzfristigen Kreditratings von FT (27). (23) Standard & Poor's ließ das Rating von FT am 14. Mai 2002 unverändert (28). (24) Am 24. Juni 2002 senkte Moody's das Rating von FT. Der negative Ratingausblick für das Unternehmen wurde aufrechterhalten (29). Der Entscheidung der Ratingagentur lagen Zweifel an der Fähigkeit von FT und Orange zugrunde, einen ausreichenden Cashflow zu erzielen, um die Schuldenlast des Konzerns zu verringern. Moody's ging zwar nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Liquiditätskrise des Unternehmens aus, wies jedoch darauf hin, dass FT im Laufe des Jahres 2003 Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Mrd. EUR zu erfüllen haben werde. (25) Am 25. Juni 2002 stufte Standard & Poor's sowohl das langfristige als auch das kurzfristige Kreditrating von FT herab (30) und begründete diese Entscheidung mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Mobilcom und der zu erwartenden Unfähigkeit des Unternehmens, seine Schulden in ausreichendem Maße und in ausreichend kurzer Zeit abzubauen. S & P verwies ferner auf den bedeutenden Finanzbedarf von FT und nahm ebenfalls Bezug auf die von FT im Laufe des Jahres 2003 zu erfüllenden Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Mrd. EUR. (26) Dieser negative Trend wurde in den darauf folgenden Tagen mehrfach (31) bestätigt. Am 12. Juli 2002 machte Standard & Poor's sogar darauf aufmerksam, dass FT mit der Refinanzierung der 2003 fälligen Schulden Probleme haben könnte. Die schlechtere Bewertung von FT machte die Schuldenprobleme des Unternehmens, die durch die unsichere Situation betreffend Mobilcom weiter verschlimmert wurden, offenkundig (32). (27) Abb. 3 fasst die verschiedenen Positionen von S & P, Moody's und Fitch hinsichtlich der Bewertung von FT zusammen. Abb. 3: Ereignisse im Zusammenhang mit dem Kreditrating   S & P Moody's Fitch Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig Situation im Mai 2002 A2 BBB+ P2 Baa1 F2 BBB+ 24. Juni 2002     P3 Baa3     25. Juni 2002 A3 BBB         05. Juli 2002         F3 BBB- 12 Juli 2002   BBB-         Quelle: NERA 3.1.2.   Analyse der Credit Spreads (28) Wichtig ist ferner eine Untersuchung des Verhaltens der Credit Spreads an den Finanzmärkten. In den Spreads der Schuldverschreibungen eines Unternehmens schlägt sich nieder, wie die Märkte das Risiko einschätzen, dass das betreffende Unternehmen seinen Verpflichtungen hinsichtlich Zinszahlung und Kapitalrückzahlung bei Fälligkeit nicht nachkommen kann. Sie beeinflussen die Bewertung der Obligationen durch den Markt sowie das Zinsniveau, das bei der Emission neuer Anleihen gewährt werden muss. Größere Spreads sind Ausdruck dafür, dass das mit dem Emittenten und/oder der Anleihe verbundene Risiko höher eingeschätzt wird. Die Kommission hat die Spreads von FT im Geschäftsjahr 2002 einer Analyse unterzogen und für Anfang Juli eine relativ hohe Risikobewertung festgestellt. (29) Normalerweise weisen die langfristigen Schuldverschreibungen größere Spreads auf als die kurzfristigen Schuldtitel. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: mangelnde Sichtbarkeit, Unsicherheit hinsichtlich der Zukunftsaussichten, makroökonomische Parameter und Zinstrend. Aus Abb. 3 geht jedoch deutlich hervor, dass FT insbesondere bei den kurzfristigen Schuldverschreibungen mit Problemen zu kämpfen hatte. Die Untersuchung der Spreads von FT-Anleihen ergab, dass das kurzfristige Risiko höher eingeschätzt wurde als das mittel- und langfristige Risiko. Dieses Phänomen wird als „Spread Inversion“ bezeichnet. Besonders häufig traten diese „Inversionen“, bei denen die innerhalb eines Jahres fälligen Schuldverschreibungen vom Markt als risikoreicher eingestuft wurden als diejenigen mit dreijähriger Fälligkeit, im Zeitraum Juli bis September 2002 auf. (30) Abb. 4 zeigt eine grafische Darstellung der Entwicklung der Spreads von FT. Abb. 4: Credit Spreads für Anleihen mit 1- bzw. 3-jähriger Fälligkeit — France Télécom Quelle: Bloomberg (31) Eine weitere Möglichkeit, die Zunahme des den Schuldtiteln von FT zugewiesenen Risikos zu untersuchen, besteht in der Betrachtung des Kurses von FT-Anleihen. Abb. 5 zeigt eine Untermenge der Schuldverschreibungen. In dem Kursverfall der Obligationen im Juni/Juli 2002, der das Spiegelbild zur Spreadausweitung darstellt, kommt eine Wertminderung der Schuldverschreibungen von FT aufgrund des nach Einschätzung des Marktes höheren Ausfallrisikos zum Ausdruck. Abb. 5: Preis der FT-Obligationen von Mai 2002 bis 24. Juli 2002 Quelle: Bloomberg (32) Darüber hinaus scheint ungeachtet der Probleme einiger anderer Unternehmen des europäischen Telekommunikationssektors offenkundig, dass die schwierige Situation, in der sich FT befand, unmittelbar auf den Zustand seiner Bilanz und seiner Finanzstruktur zurückzuführen war. (33) Dies wird deutlich, wenn man die in Abb. 6 und Abb. 7 dargestellten Spreads von KPN und der Deutschen Telekom betrachtet. Abb. 6: Credit Spreads von Anleihen mit 1- bzw. 3-jähriger Fälligkeit — KPN (Quelle: Bloomberg) Abb. 7: Credit Spreads von Anleihen mit 1- bzw. 4-jähriger Fälligkeit — Deutsche Telekom (Quelle: Bloomberg) (34) Diese Untersuchung zeigt, dass auch die Deutsche Telekom von „Spread Inversions“ betroffen war, die jedoch von kurzer Dauer und sichtlich geringerem Ausmaß waren. Die Ausschläge bei FT im Zeitraum Juni/Juli 2002 fielen bedeutend höher aus. 3.1.3.   Der Kurs der FT-Aktie (35) Die FT-Aktie erlebte im ersten Halbjahr 2002 einen beträchtlichen Kursverfall und erreichte erstmals am 27. Juni 2002 (7,79 EUR) und ein zweites Mal am 30. September 2002 (6,01 EUR) einen Tiefpunkt, wie Abb. 8 zu entnehmen ist. Abb. 8: Der Kurs der FT-Aktie Quelle: Bloomberg 3.1.4.   Die Ereignisse im Juli 2002 (36) In einem Interview, das am 12. Juli 2002 in Les Echos erschien, erklärte der französische Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie (nachstehend Wirtschafts- und Finanzminister): „Der Staat in seiner Eigenschaft als Aktionär wird sich als marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhalten, und wenn France Télécom in Schwierigkeiten geraten sollte, werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen... Ich wiederhole: Sollte France Télécom Finanzprobleme haben, was gegenwärtig nicht der Fall ist, wird der Staat die für ihre Überwindung erforderlichen Entscheidungen treffen“ (33). (37) Am selben Tag senkte S & P, wie bereits erwähnt, das Rating von FT auf BBB-. Trotz dieser Herabstufung verblieb FT jedoch in der Kategorie „Investment Grade“; jede weitere Senkung hätte die Schuldverschreibungen des Unternehmens als „Junk Bonds“ klassifiziert, d. h. sie wären aus der Kategorie der Anleihen mit Investment-Qualität herausgefallen. Die weitere Bewertung von FT als „Investment Grade“ wurde von dem Analysten Goldman Sachs in einem Bericht vom 22. Juli 2002 hervorgehoben. Nach seiner Darstellung stand FT kurz davor, von S & P und Moody's zum „Junk Bond“ herabgestuft zu werden (34). (38) In ihrer Pressemitteilung vom 12. Juli 2002 führte S & P die Absichtserklärungen der Regierung betreffend FT als Begründung für den Verbleib des Unternehmens in der Kategorie „Investment Grade“ an: „FT könnte gewisse Schwierigkeiten bei der Refinanzierung seiner 2003 fälligen Finanzschulden haben. Die Hinweise des Staates stützen jedoch die Bewertung der Kreditqualität von FT mit ‚Investment Grade‘.“ („FT could face certain difficulties refinancing its debt obligations coming due in 2003. Nevertheless, the State's indication underpins France Télécom's investment-grade credit quality“.) Die fragliche Zusicherung hatte die französische Regierung zum einen vor der Öffentlichkeit in dem in Erwägungsgrund 36 erwähnten Interview abgegeben, zum anderen direkt gegenüber S & P: „Der französische Staat, der 55 % von France Télécom hält, hat gegenüber Standard & Poor`s deutlich erklärt, er werde sich als marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, falls FT in Schwierigkeiten geraten sollte. Langfristiges Rating von France Télécom auf BBB- gesenkt (35)“. („the French State –which owns 55 % of France Télécom — has clearly indicated to Standard & Poor's that it will behave as an aware investor and would take appropriate steps if France Télécom were to face any difficulties. France Télécom LT rating cut to BBB-“.). (39) Angesichts der oben dargestellten Sachlage scheint unstrittig, dass sich FT im Juli 2002 in einer Vertrauenskrise befand. Ratingagenturen und Analysten waren überzeugt, dass das Unternehmen Gefahr lief, den vom Management vorgelegten Refinanzierungsplan, der gewährleisten sollte, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnte, nicht in die Tat umsetzen zu können. Das Unternehmen hatte also ein akutes Finanzierungsproblem im Zusammenhang mit seinen Schulden zu bewältigen (36). Nichtsdestotrotz behielten die Ratingagenturen unter Berücksichtigung der Hinweise des Staates die Bewertung „Investment Grade“ für FT bei. Eine Herabstufung auf einen geringeren Qualitätsgrad hätte die Krise zusätzlich verschärft und die Möglichkeiten des Unternehmens, die Situation zu meistern, verringert. „Die Finanzprobleme von FT könnten also im Juni 2003 kritisch bzw. ‚unentwirrbar‘ werden (so Michel Bon, der frühere Konzernchef). Wenn France Télécom bis dahin nicht wieder Zugang zum Markt gefunden hat (aufgrund der schlechten Bewertung), wird sich der Staat vor die Notwendigkeit gestellt sehen, Mittel und Wege zu finden, um France Télécom bei der Refinanzierung unter die Arme zu greifen“ (37). 3.2.   Ab 13. September 2002 veröffentlichte Daten und Ereignisse dieses Zeitraums 3.2.1.   Am 13. September 2002 veröffentlichte Daten (40) Die Schlussfolgerung in Erwägungsgrund 39 wird durch den im September 2002 vorgelegten Halbjahresabschluss von FT bestätigt. Bei der Prüfung der am 13

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