Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/454 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34823 (2012/C), SA.36004 (2013/NN), SA.37965 (2013/N), SA.37966 (2013/N), SA.37967 (2013/N) Griechenlands zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Western Macedonia durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Evia Cooperative Bank durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Dodecanese durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4662) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0454. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rderungsrückkaufs auf ihre Kapitalausstattung war die Alpha-Bank-Gruppe von 2010 bis Mitte 2012 auch von einem ausgeprägten Abzug von Einlagen betroffen, der auf das Risiko zurückzuführen war, dass Griechenland aufgrund einer unhaltbaren Verschuldung der öffentlichen Haushalte und der wirtschaftlichen Rezession den Euroraum verlassen würde. (262) Die Maßnahmen B1, B2, B3 und B4 belaufen sich auf 4,571 Mrd. EUR und sind damit niedriger als der Verlust, der nach dem PSI-Programm verbucht wurde (4,786 Mrd. EUR). Für einen solchen Fall und unter der Voraussetzung, dass die Schwierigkeiten nicht in erster Linie auf übermäßige Risikobereitschaft zurückzuführen sind, ist unter Randnummer 14 der Verlängerungsmitteilung 2011 eine Lockerung der Kriterien durch die Kommission vorgesehen. (263) Der Kapitalbedarf geht zum Großteil auf das normale Risiko zurück, dem ein Finanzinstitut aufgrund der öffentlichen Haushalte seines eigenen Staats ausgesetzt ist, d. h. auf ein normales Engagement in Staatsanleihen. Auf diesen Umstand wurde bereits in den Erwägungsgründen 58 und 69 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank hingewiesen. Außerdem stellt die Kommission fest, dass die Alpha-Bank-Gruppe dem Risiko des griechischen Staatshaushalts in geringerem Maße ausgesetzt war als die anderen Großbanken in Griechenland, so dass der Bank nicht vorgeworfen werden kann, ein übermäßiges Engagement in griechischen Staatsanleihen eingegangen zu sein. Aus diesem Grund muss die Alpha-Bank-Gruppe in ihrem Umstrukturierungsplan weniger Gewicht auf das moralische Risiko legen als andere Empfänger staatlicher Beihilfen unter den Finanzinstituten, die übermäßige Risiken angehäuft hatten. Da die Beihilfemaßnahmen den Wettbewerb in geringerem Maße verzerren, sollten die Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen entsprechend weniger streng ausfallen. Da das PSI-Programm und der Forderungsrückkauf einen Schuldenerlass zugunsten des Staats darstellen, kann die Vergütung des Staates für die Rekapitalisierung der Banken geringer ausfallen. (264) Da die griechische Wirtschaftsleistung jedoch seit 2008 um etwa 25 % geschrumpft ist und da die Alpha-Bank-Gruppe in Gestalt der Emporiki Bank eine weniger rentable Bank erworben hat, muss die Alpha-Bank-Gruppe ihre Organisation, ihre Kostenstruktur und ihr Geschäftsnetz an diese neue Umgebung anpassen, um ihre Rentabilität wiederherzustellen. Auch wenn kein moralisches Risiko gegeben ist, muss die Alpha-Bank-Gruppe daher ihre operative Tätigkeit in Griechenland rationalisieren, um ihre langfristige Rentabilität zu sichern. (265) Eine zweite erhebliche Verlustquelle der Alpha-Bank-Gruppe sind ihre Darlehen an griechische Privathaushalte und Unternehmen. Die Kommission führt diese Verluste in erster Linie auf den außergewöhnlich starken und anhaltenden Rückgang des BIP um rund 25 % in fünf Jahren und nicht auf riskante Gepflogenheiten der Bank bei der Darlehensvergabe zurück. Die zum Ausgleich dieser Verluste gewährte Beihilfe zieht daher kein moralisches Risiko nach sich, wie es der Fall wäre, wenn die Beihilfe eine Alpha-Bank-Gruppe vor den Folgen eines vorangegangenen riskanten Verhaltens schützen würde. Daher beeinträchtigt die Beihilfe den Wettbewerb in geringerem Maße (106). (266) Allerdings entfällt ein Teil des Kapitalbedarfs und der Forderungsausfälle der Alpha-Bank-Gruppe auf Tochtergesellschaften im Ausland. So waren beispielsweise im Jahr 2012 die Aktivitäten in Zypern, in Rumänien, in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in Bulgarien defizitär und die Aktivitäten in Albanien lediglich ausgeglichen. Den Hochrechnungen der Stresstests zufolge, die 2012 durchgeführt wurden, um den Kapitalbedarf der Alpha-Bank-Gruppe zu ermitteln, beliefen sich die Forderungsausfälle auf Auslandsdarlehen im Bezugsszenario auf 921 Mio. EUR und im Stress-Szenario auf 1,201 Mrd. EUR. Die Auslandsaktiva saugten zudem Liquidität auf, denn die gruppeninterne Finanzierung belief sich auf mehrere Milliarden Euro. (267) Abschließend ist — angesichts der Tatsache, dass unter den vier Großbanken in Griechenland die Alpha-Bank-Gruppe zum Zeitpunkt des PSI-Programms das niedrigste Engagement in GGB hatte, und angesichts der Tatsache, dass die Verluste aufgrund des PSI-Programms höher waren als die durch die Maßnahmen B, B2, B3 und B4 erhaltene staatliche Beihilfe — festzustellen, dass der Großteil der Verluste und des Beihilfebedarfs die Bedingungen für die Lockerung der Anforderungen seitens der Kommission erfüllen, wie unter Randnummer 14 der Verlängerungsmitteilung 2011 niedergelegt. Der Beihilfebedarf ist zum Teil auf griechische Forderungsausfälle infolge der außergewöhnlich tiefen und langwierigen Rezession und nicht auf riskante Kreditvergaben zurückzuführen. Beihilfe, die unter solchen Umständen vergeben wird, bringt kein moralisches Risiko mit sich und beeinträchtigt den Wettbewerb daher in geringerem Maße. (268) Schließlich ergibt sich ein begrenzter Teil des Beihilfebedarfs aus den Risiken, welche die Alpha-Bank-Gruppe selbst im Hinblick auf ihre Auslandstöchter eingegangen ist. 7.6.2.   Rentabilität (269) Ein Umstrukturierungsplan muss gewährleisten, dass das Finanzinstitut zum Ende des Umstrukturierungszeitraums seine langfristige Rentabilität wiederherstellen kann (Abschnitt 2 der Umstrukturierungsmitteilung). Als Umstrukturierungszeitraum gilt im vorliegenden Fall der Zeitraum zwischen der Annahme dieses Beschlusses und dem 31. Dezember 2018. (270) Gemäß den Randnummern 9, 10 und 11 der Umstrukturierungsmitteilung legte Griechenland einen umfassenden und detaillierten Umstrukturierungsplan vor, der vollständige Angaben zum Geschäftsmodell der Alpha-Bank-Gruppe enthält. In diesem Plan wurden auch die Ursachen für die Schwierigkeiten der Alpha-Bank-Gruppe aufgeführt und die Maßnahmen genannt, mit denen ihre Rentabilitätsprobleme gelöst werden sollten. Insbesondere wird im Umstrukturierungsplan beschrieben, mit welcher Strategie die Alpha-Bank-Gruppe ihre operative Effizienz zu wahren und die Probleme zu lösen beabsichtigt, die mit dem hohen Stand an notleidenden Krediten, ihrer labilen Liquiditäts- und Kapitalsituation und ihren Auslandtöchtern verbunden sind, wobei letztere im Hinblick auf Finanzierung und Kapitalausstattung in den letzten Jahren von der Muttergesellschaft abhängig waren. 7.6.2.1.   Griechische Banktätigkeiten (271) Im Hinblick auf die Liquidität der Alpha-Bank-Gruppe und ihre Abhängigkeit von einer Finanzierung aus dem Eurosystem sieht der Umstrukturierungsplan ein begrenztes Wachstum der Bilanz in Griechenland und eine neuerliche Erhöhung der Einlagenbasis vor. Die Abhängigkeit von der staatlich garantierten ELA, die bereits abgenommen hat, soll weiter zurückgehen, sodass die Alpha-Bank-Gruppe auch auf diese Weise ihre Finanzierungskosten senken kann. (272) Die Zusagen im Hinblick auf das Verhältnis von Krediten zu Einlagen, die in Erwägungsgrund 118 beschrieben sind, sorgen dafür, dass die Alpha-Bank-Gruppe zum Ende des Umstrukturierungszeitraums eine rentable Bilanzstruktur aufweist. Auch die Veräußerung von Wertpapieren und weiteren Aktivitäten, die nicht zum Kerngeschäft zählen, wird die Liquiditätsausstattung der Alpha-Bank-Gruppe verbessern. Aufgrund der nach wie vor angespannten Liquiditätslage der Alpha-Bank-Gruppe kann die Kommission dem Ersuchen der griechischen Behörden stattgeben, dass sie der Alpha-Bank-Gruppe gemäß den im Hilfspaket für griechische Banken vorgesehenen Regelungen betreffend Garantien und Staatsanleihen sowie über die staatlich garantierten ELA Liquidität zur Verfügung stellen. (273) Zur Verringerung der Finanzierungskosten der Alpha-Bank-Gruppe hat Griechenland eine Verpflichtung abgegeben, dass die Bank die von ihr gewährten Zinssätze auf Einlagen in Griechenland weiter senken wird, wie in Erwägungsgrund 118 erläutert. Eine solche Verringerung der Einlagenkosten wird wesentlich dazu beitragen, die Rentabilität der Alpha-Bank-Gruppe vor Rückstellungen zu erhöhen. (274) Seit Beginn der Krise hat die Alpha-Bank-Gruppe eine Rationalisierung ihres Geschäftsnetzes in Griechenland begonnen, indem sie die Anzahl der Niederlassungen und Beschäftigten (107) verringert. Bis 2017 werden die Gesamtkosten der Alpha-Bank-Gruppe gegenüber 2013 um nochmals […] % zurückgehen. Im Interesse dieses Ziels hat sich Griechenland verpflichtet, dass die Alpha-Bank-Gruppe die Zahl ihrer Niederlassungen und Mitarbeiter in Griechenland bis zum 31. Dezember 2017 auf […] bzw. […] verringern und die Gesamtkosten (108) in Griechenland auf höchstens […] EUR senken wird. Zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wird das Verhältnis von Kosten zu Einnahmen weniger als […] % betragen. Die Kommission geht davon aus, dass der Umstrukturierungsplan die Effizienz der Alpha-Bank-Gruppe in der neuen Marktumgebung gewährleistet. (275) Ein weiterer Schlüsselbereich ist der Umgang mit notleidenden Krediten, die sich am 31. Dezember 2013 (109) auf 32,4 % des Portfolios beliefen. Die Alpha-Bank-Gruppe plant eine Verbesserung ihrer Kreditvergaberichtlinien (Limits, Deckung durch Sicherheiten) sowie eine Konzentration auf ihr Kerngeschäft, um ihre Verluste zu minimieren. Außerdem hat sich Griechenland, wie in Erwägungsgrund 122 beschrieben, im Hinblick auf die Kreditvergaberichtlinien der Alpha-Bank-Gruppe zur Einhaltung strenger Standards verpflichtet, um in jedem Stadium des Kreditgeschäfts die Risiken zu kontrollieren und die Wertschöpfung für die Alpha-Bank-Gruppe zu maximieren. 7.6.2.2.   Corporate Governance (276) Da die Aktien der Alpha-Bank-Gruppe seit der Kapitalerhöhung von 2014 zu 69,9 % (110) vom HFSF gehalten werden, gebührt auch den Führungsstrukturen der Alpha-Bank-Gruppe Beachtung, zumal das Stimmrecht der Bank eingeschränkt ist. Zudem sind einige der privaten Anleger, welche die Bank kontrollieren, auch Inhaber von Optionsscheinen und könnten daher den vollen Gewinn einstreichen, falls der Aktienkurs der Alpha-Bank-Gruppe während des Umstrukturierungszeitraums steil nach oben gehen sollte. Da diese Lage ein moralisches Risiko birgt, wurde 2013 ein spezifischer Rahmenvertrag über die Beziehungen zwischen der Alpha-Bank-Gruppe und HFSF abgeschlossen. Dieser Vertrag schützt das Tagesgeschäft der Alpha-Bank-Gruppe vor jeder Einmischung ihrer Hauptaktionäre, gewährleistet zugleich, dass der HFSF die Umsetzung des Umstrukturierungsplans überwachen kann, und beugt durch angemessene Konsultationsverfahren übermäßiger Risikobereitschaft aufseiten der Geschäftsleitung der Alpha-Bank-Gruppe vor. Außerdem hat sich die Alpha-Bank-Gruppe verpflichtet, ihre Risiken im Zusammenhang mit verbundenen Kreditnehmern genau zu überwachen. Die Kommission begrüßt die Regelung, dass der HFSF automatisch wieder in sein volles Stimmrecht eingesetzt wird, falls die Alpha-Bank-Gruppe ihren Umstrukturierungsplan nicht umsetzen sollte. 7.6.2.3.   Internationale Aktivitäten (277) Wie in Erwägungsgrund 266 erläutert, hat die Alpha-Bank-Gruppe durch einige ihrer internationalen Aktivitäten Kapital-, Liquiditäts- und Rentabilitätseinbußen erlitten. (278) Im Umstrukturierungsplan wird davon ausgegangen, dass die Alpha-Bank-Gruppe die Rückverschiebung ihres Fokus auf den einheimischen Markt fortsetzen wird. Ihre nicht rentable Tochtergesellschaft in der Ukraine hat die Alpha-Bank-Gruppe bereits veräußert. Außerdem hat sie begonnen, in ihren übrigen Tochtergesellschaften Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen, das Kreditgeschäft effizienter zu gestalten und die Finanzierungslücken der Tochtergesellschaften zu verringern. Bei den verbleibenden Tochtergesellschaften plant sie eine weitere Rationalisierung ihres Netzes, wie in Erwägungsgrund 109 erläutert. (279) Der Gesamtbetrag der Auslandsaktiva wird zum 31. Dezember 2017 um mindestens weitere […] % zurückgehen (verglichen mit dem 31. Dezember 2012). (280) Von […] an werden die internationalen Aktivitäten insgesamt wieder rentabel sein. (281) Aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass die Alpha-Bank-Gruppe ihr Auslandsgeschäft hinreichend umstrukturiert und verkleinert haben wird, um zu vermeiden, dass sie in Zukunft zusätzlichen Kapitalanforderungen und Liquiditätsmangel ausgesetzt ist. Durch die in Erwägungsgrund 119 beschriebene Verpflichtung, von umfangreichen Kapitalzuführungen an die internationalen Tochtergesellschaften der Alpha-Bank-Gruppe abzusehen, wird auch gewährleistet, dass von den ausländischen Tochtergesellschaften keine Gefahr für die Kapital- oder Liquiditätsausstattung der Bank ausgeht. 7.6.2.4.   Schlussfolgerung zur Rentabilität (282) Aus dem in Abschnitt 2.4 beschriebenen Bezugsszenario geht hervor, dass die Alpha-Bank-Gruppe zum Ende des Umstrukturierungszeitraums einen Gewinn realisieren kann, mit dem sie unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils ihre Kosten vollständig abdecken und eine angemessene Eigenkapitalrendite erzielen kann. Zugleich verbleibt die Kapitalausstattung der Alpha-Bank-Gruppe dieser Prognose zufolge auf einem zufriedenstellenden Niveau. (283) Abschließend nimmt die Kommission das Stress-Szenario zur Kenntnis, das in dem von den griechischen Behörden eingereichten Umstrukturierungsplan der Alpha-Bank-Gruppe beschrieben ist. Das Stress-Szenario beruht auf einer Reihe von Annahmen, die mit dem HFSF abgestimmt wurden. Es geht von einer längeren und tieferen Rezession und einer schwerwiegenderen Deflation der Immobilienpreise aus (111). Aus dem Umstrukturierungsplan geht hervor, dass die Alpha-Bank-Gruppe einer gewissen Stressbelastung, wie im diesbezüglichen Szenario beschrieben, standhalten kann und zum Ende des Umstrukturierungszeitraums rentabel und gut kapitalisiert bleibt. (284) Das zusätzliche Kapital, das 2014 beschafft worden ist, nämlich 1,2 Mrd. EUR, ist ausreichend, um während des Umstrukturierungszeitraums die Anforderungen des Bezugsszenarios des Stresstests 2013 zu erfüllen und um die Vorzugsaktien zurückzukaufen, was die Alpha-Bank-Gruppe im April 2014 (112) getan hat. Darüber hinaus wird die Alpha-Bank-Gruppe der Bank of Greece einen Plan für bedingtes Kapital vorlegen, der Maßnahmen für den Fall einer weiteren Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds vorsieht. Die Kommission ruft in Erinnerung, dass die Bank of Greece bei der Prüfung des Kapitalbedarfs unter dem Bezugsszenario bereits mehrere Anpassungen vorgenommen hat, in deren Folge sich eine höhere Einschätzung des Kapitalbedarfs ergab als auf der Grundlage des Bezugsszenarios, das die Alpha-Bank-Gruppe selbst verwendet hatte. Daher geht die Kommission davon aus, dass bei der Schätzung des Kapitalbedarfs nach dem Bezugsszenario seitens der Bank of Greece ein gewisses Ausmaß an Stress zugrunde gelegt worden ist. Die Schlussfolgerung der Kommission, dass die Alpha-Bank-Gruppe wirtschaftlich rentabel ist, hängt also nicht davon ab, dass diese von vornherein über genügend Kapital verfügt, um den geschätzten Bedarf unter dem Stress-Szenario der Bank of Greece abzudecken, da Letzterer von einem hohen Stressniveau ausgeht und da die Kapitalaufstockung vom März 2014 gezeigt hat, dass die Alpha-Bank-Gruppe wieder Zugang zu den Kapitalmärkten hat. (285) Darüber hinaus ist es als positiv zu würdigen, dass die Alpha-Bank-Gruppe keine weiteren Investitionen in Wertpapiere mit „Non-Investment-Grade“-Rating mehr vornimmt, was zum Erhalt ihrer Kapital- und Liquiditätsausstattung beitragen wird. (286) Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die Alpha-Bank-Gruppe ausreichende Schritte für die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität ergriffen hat. 7.6.3.   Eigenbeitrag und Lastenverteilung (287) Wie in der Umstrukturierungsmitteilung erklärt, sollten sich Banken und ihre Kapitaleigner so weit wie möglich mit eigenen Mitteln an der Umstrukturierung beteiligen, damit der Beihilfebetrag auf das erforderliche Minimum beschränkt wird. Die Banken sollten zur Finanzierung der Umstrukturierung ihre eigenen Mittel verwenden, indem beispielsweise Vermögenswerte verkauft werden, und die Kapitaleigner sollten die Verluste der Banken nach Möglichkeit auffangen. 7.6.3.1.   Eigenbeitrag der Alpha-Bank-Gruppe: Veräußerungen und Kostensenkung (288) Die Alpha-Bank-Gruppe hat bereits einige kleine Tochtergesellschaften im Ausland (Ukraine) veräußert und bei einem Teil ihres Portfolios den Verschuldungsgrad verringert, um sowohl ihre Kapitaladäquanz als auch ihre Liquiditätsausstattung zu verbessern. So hat die Alpha-Bank-Gruppe den Verschuldungsgrad bei ihren Auslandsaktiva zwischen 2009 und 2013 (113) um 1,9 Mrd. EUR verringert. (289) Im Umstrukturierungsplan ist der Verkauf weiterer Vermögenswerte in Südosteuropa vorgesehen, wie in Erwägungsgrund 107 erläutert. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Verringerung des Verschuldungsgrads und der bereits erfolgten Veräußerungen wird die Alpha-Bank-Gruppe nach der Umsetzung dieser Verpflichtungen ihre geografische Präsenz in Südosteuropa erheblich verringert haben. Durch die Verkleinerung der internationalen Aktiva der Alpha-Bank-Gruppe ergibt sich auch eine deutliche Verringerung des latenten Risikos, dass zukünftig weitere staatliche Beihilfen benötigt werden. Das trägt dazu bei, den Betrag der Beihilfe auf ein Mindestmaß zu begrenzen. (290) Im Jahr 2007 hat die Alpha-Bank-Gruppe ihr Versicherungsgeschäft veräußert. Sie verfügt somit über keine nennenswerten Aktivitäten auf diesem Markt, die veräußert werden könnten, um Einnahmen zu erzielen. (291) Wie in Erwägungsgrund 119 beschrieben, hat sich die Alpha-Bank-Gruppe zur Begrenzung ihres Kapitalbedarfs verpflichtet, kein Kapital einzusetzen, um ihre Tochtergesellschaften im Ausland zu stützen oder zu vergrößern. Darüber hinaus ist in den von Griechenland abgegebenen Verpflichtungen vorgesehen, dass die Alpha-Bank-Gruppe keine weiteren Erwerbungen vornimmt. (292) Außerdem hat die Alpha-Bank-Gruppe, wie in Abschnitt 2.4.2 erwähnt, ein groß angelegtes Kostensenkungsprogramm aufgelegt. Bis 2017 werden die Kosten weiter gesenkt. Die Belegschaft wird weiter verringert und die Gehälter werden nach unten angepasst. Griechenland hat sich zudem verpflichtet, die Vergütungen für die Führungskräfte der Alpha-Bank-Gruppe zu begrenzen, […]. 7.6.3.2.   Lastenverteilung auf die Altaktionäre und neu auf dem Markt beschafftes Kapital (293) Die Altaktionäre der Alpha-Bank-Gruppe wurden durch die 2009 abgeschlossene Bezugsrechteausgabe (114) sowie dann erneut durch die HFSF-Rekapitalisierung (Maßnahme B4) und die Beschaffung von privatem Kapital 2013 und im März 2014 stark verwässert. So ging beispielsweise der Anteil der Altaktionäre, einschließlich jener Anleger, die der Alpha-Bank-Gruppe 2009 Kapital zugeführt haben, von 100 % vor der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 auf gerade einmal 4,9 % nach dieser Rekapitalisierung zurück. Zudem hat die Alpha-Bank-Gruppe seit 2008 keine Bardividende ausgeschüttet. Abgesehen von dieser Lastenverteilung auf die Altaktionäre ist es der Alpha-Bank-Gruppe gelungen, seit Beginn der Krise im Jahr 2008 privates Kapital in erheblichem Umfang zu beschaffen, nämlich 986 Mio. EUR im Jahr 2009, 550 Mio. EUR im Jahr 2013 und 1,200 Mrd. EUR im Jahr 2014. 7.6.3.3.   Lastenverteilung auf Inhaber nachrangiger Schuldtitel (294) Die Inhaber nachrangiger Schuldtitel der Alpha-Bank-Gruppe haben einen Beitrag zu deren Umstrukturierungskosten geleistet. Die Alpha-Bank-Gruppe hat mehrere Passivmanagementoperationen abgeschlossen, um Kapital zu generieren. Der Gesamtwert der ausgetauschten Forderungen belief sich auf 828 Mio. EUR, womit, wie in Erwägungsgrund 114 beschrieben, ein Kapitalertrag in Höhe von 436 Mio. EUR anfiel. (295) Die ausstehenden Instrumente unterliegen dem in Erwägungsgrund 124 genannten Verbot von Kuponzahlungen. Aus diesem Grund geht die Kommission davon aus, dass sich die privaten Hybridkapitaleigner hinreichend an den Lasten beteiligen und dass die diesbezüglichen Vorgaben der Umstrukturierungsmitteilung erfüllt sind. 7.6.3.4.   Schlussfolgerung zu Eigenbeitrag und Lastenverteilung (296) Der Eigenbeitrag und die Lastenverteilung, insbesondere in Form der Veräußerung von Vermögenswerten und der Verkleinerung des Kreditportfolios, liegen im Vergleich zur Rekapitalisierung, die insgesamt vom Staat geleistet wurde, weit unterhalb des Niveaus, das die Kommission üblicherweise für ausreichend erachten würde. Diese Verkleinerung betrifft nur die Auslandsaktivitäten (115), die lediglich einen begrenzten Teil der Alpha-Bank-Gruppe (116) ausmachen, wohingegen mit der Restrukturierung keine Verkleinerung der Kredit- und Einlagenportfolios in Griechenland angestrebt wird. Unter Berücksichtigung der Ausführungen in Abschnitt 7.6.1, aus denen hervorgeht, weshalb die Kommission ein geringeres Maß an Eigenbeitrag und Lastenverteilung hinnehmen kann — d. h. insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Alpha Bank unter den Großbanken Griechenlands diejenige ist, die am wenigsten staatliche Beihilfe benötigt hat, sowie angesichts der Tatsache, dass die erhaltene staatliche Beihilfe umfassend unter die in Randnummer 14 der Verlängerungsmitteilung 2011 niedergelegte Ausnahme fällt — ist davon auszugehen, dass der Umstrukturierungsplan hinreichende Maßnahmen für den Eigenbeitrag und die Lastenverteilung vorsieht. 7.6.4.   Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen (297) Nach der Umstrukturierungsmitteilung muss der Umstrukturierungsplan Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Gewährleistung eines wettbewerbsbestimmten Bankensektors vorsehen. Außerdem müssen diese Maßnahmen dem moralischen Risiko entgegenwirken und gewährleisten, dass staatliche Beihilfen nicht zur Finanzierung wettbewerbswidrigen Verhaltens verwendet werden. (298) Nach Randnummer 31 der Umstrukturierungsmitteilung muss die Kommission bei der Bewertung der Höhe der Beihilfe und der sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrungen sowohl die absolute als auch die relative Höhe der staatlichen Beihilfe sowie den Umfang der Lastenverteilung und die Marktstellung des Finanzinstituts im Anschluss an die Umstrukturierung berücksichtigen. In dieser Hinsicht ruft die Kommission in Erinnerung, dass die Alpha-Bank-Gruppe vom Staat Kapitalhilfe in Höhe von 12 % ihrer RWA (117) erhalten hat. Zudem hat die Alpha-Bank-Gruppe Liquiditätsgarantien in Höhe von 14 Mrd. EUR zum 30. November 2011 sowie Darlehen in Form von Staatsanleihen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR zum 30. September 2011 erhalten, was zusammen 25 % der damaligen Bilanzsumme der Alpha-Bank-Gruppe entspricht. Außerdem hat die Alpha-Bank-Gruppe staatlich garantierte ELA erhalten. In Anbetracht dieses hohen Beihilfebetrags sind Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen angezeigt. Darüber hinaus weist die Alpha-Bank-Gruppe in Griechenland einen großen Marktanteil auf, der zum 31. Dezember 2012 bei Darlehen 15 % und bei Einlagen 13 % betrug. Durch den Erwerb der Emporiki Bank sowie — in wesentlich geringerem Ausmaß — durch den Erwerb der drei Genossenschaftsbanken sowie des griechischen Bankgeschäfts der Citibank hat sich der Marktanteil der Alpha-Bank-Gruppe ausgeweitet. Nach dem Erwerb der Emporiki Bank belief sich der Marktanteil der Alpha-Bank-Gruppe bei Einlagen in Griechenland auf 21 % zum 30. Juni 2013, während ihr Marktanteil bei Hypothekenkrediten, Verbraucherkrediten und Unternehmenskrediten 23 % bzw. 20 % bzw. 21 % (118) betrug. Mit dem Erwerb der griechischen Aktivitäten der Citibank ist der Marktanteil der Alpha-Bank-Gruppe bei Einlagen um weniger als 1 % gestiegen. (299) Die Kommission ruft in Erinnerung, dass die Schwierigkeiten der Alpha-Bank-Gruppe vorwiegend aus externen Schocks herrührten, etwa aus der griechischen Staatsschuldenkrise und der lang anhaltenden Rezession, welche die griechische Volkswirtschaft seit 2008 erschüttert, wie bereits in Erwägungsgrund 69 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank festgestellt. Da die Alpha-Bank-Gruppe keine übermäßigen Risiken eingegangen ist, sind gezielte Vorkehrungen gegen mor

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.