Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/454 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34823 (2012/C), SA.36004 (2013/NN), SA.37965 (2013/N), SA.37966 (2013/N), SA.37967 (2013/N) Griechenlands zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Western Macedonia durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Evia Cooperative Bank durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Dodecanese durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4662) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0454. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Gesamtbetrag der privaten Beteiligung an der Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe auf 550 Mio. EUR. (90) Am selben Tag gab die Alpha-Bank-Gruppe auch bekannt, dass der HFSF 9 138 636 364 Aktien zu einem Preis von 0,44 EUR pro Aktie zeichnen würde. Im Zuge der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 erhielt die Alpha-Bank-Gruppe vom HFSF eine Kapitalzuführung von insgesamt 4 021 EUR in Form von Stammaktien (Maßnahme B4). Dieser Betrag entspricht der Summe der Maßnahmen B1, B2 und B3, nach Abzug des Betrags der privaten Beteiligung. Die vom HFSF gehaltenen Aktien verleihen dem HFSF ein begrenztes Stimmrecht, da bei der Kapitalerhöhung eine private Beteiligung von 12 % erreicht wurde. Nach dem HFSF-Gesetz behalten die privaten Anleger die Kontrolle über die Alpha-Bank-Gruppe, wenn sie bei der von der Alpha-Bank-Gruppe benötigten Kapitalzuführung einen Beitrag von mehr als 10 % leisten. Bei maßgeblichen Unternehmensentscheidungen hat der HFSF jedoch sehr wohl volles Stimmrecht. (91) Im Zuge der Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe (Maßnahmen B4) wurden die erste und die zweite Zwischenfinanzierung (die Maßnahmen B1 und B2) in eine dauerhafte Rekapitalisierung überführt, und die Verpflichtung zur Gewährung einer weiteren Kapitalhilfe (Maßnahme B3) wurde teilweise umgesetzt. (92) Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 50 % des volumengewichteten Durchschnittskurses über die 50 Börsentage, die der Festlegung des Emissionskurses vorausgingen, festgesetzt. Infolge des auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. April 2012 (56) beschlossenen umgekehrten Aktiensplits (57) wurde der Kurs der neuen Aktien auf 0,44 EUR pro Aktie festgesetzt. (93) Unmittelbar nach der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 wurde der HFSF mit einem Anteil von 83,66 % zum Hauptanteilseigner der Alpha-Bank-Gruppe (58). Der HFSF gab 1 233 503 482 Optionsscheine aus und teilte den privaten Anlegern entgeltfrei einen Optionsschein pro gezeichneter Aktie zu (59). Jeder Optionsschein verleiht das Recht zum Kauf von 7,40 Aktien aus dem Bestand des HFSF, zu bestimmten Zeitpunkten und Ausübungspreisen. Das erste Ausübungsdatum war der 10. Dezember 2013, und die Optionsscheine können zweimal pro Jahr ausgeübt werden, bis zum 10. Dezember 2017. Der Ausübungspreis ist gleich dem Zeichnungskurs von 0,44 EUR zuzüglich einer jährlichen Verzinsung (4 % für Jahr 1, 5 % für Jahr 2, 6 % für Jahr 3, 7 % für Jahr 4 und schließlich 8 % p.a. für die letzten 6 Monate) (60). (94) Im HFSF-Gesetz in seiner geänderten Fassung von 2014 ist niedergelegt, dass im Falle einer Bezugsrechteausgabe nur der Ausübungspreis der Optionsscheine angepasst werden darf. Zudem sollen etwaige Anpassungen ex post vorgenommen werden und nur bis zu dem Betrag der realisierten Erlöse aus dem Verkauf der Bezugsrechte des HFSF. Für den Fall einer Kapitalaufstockung unter Verzicht auf das Recht auf vorzugsweise Zeichnung ist keine Anpassung vorgesehen. 2.3.4.   Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für die drei Genossenschaftsbanken (95) Wie in Abschnitt 2.2.2 angeführt, schätzte die Bank of Greece die Finanzierungslücken der Dodecanese Bank, der Evia Bank und der Western Macedonia Bank auf 249 Mio. EUR bzw. 96 Mio. EUR bzw. 82 Mio. EUR. Somit wurde der Gesamtbetrag der Finanzierungslücken auf 427 Mio. EUR geschätzt. Sie wurden vom HFSF geschlossen, welcher der Alpha-Bank-Gruppe EFSF-Anleihen in entsprechender Höhe gab. 2.4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (96) Am 12. Juni 2014 legte Griechenland den Umstrukturierungsplan für die Alpha-Bank-Gruppe vor, in dem dargelegt wird, wie die Alpha-Bank-Gruppe, als fusioniertes Unternehmen infolge der Übernahme der Emporiki Bank und der Einlagen der drei Genossenschaftsbanken, die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität beabsichtigte. 2.4.1.   Inlandsgeschäft (97) Im Zuge des Umstrukturierungsplans wird sich die Alpha-Bank-Gruppe auf ihr Kerngeschäft in Griechenland konzentrieren. Während ihre internationalen Aktivitäten über 20 % der Gesamtaktiva im Dezember 2009 und 15 % der Gesamtaktiva im Juni 2013 (61) ausmachten, sollte dieser Anteil zum Ende 2018 auf circa […] (62) sinken. (98) Die Hauptpriorität der Alpha-Bank-Gruppe ist, ihr Inlandsbankgeschäft wieder rentabel zu machen. Zu diesem Zweck enthält der Umstrukturierungsplan eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Effizienz und zur Erhöhung der Nettozinsspanne der Alpha-Bank-Gruppe sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung und ihrer Bilanzstruktur. (99) Zur Verbesserung ihrer operativen Effizienz hatte die Alpha-Bank-Gruppe bereits einige Zeit vor dem Erwerb der Emporiki Bank und der drei Genossenschaftsbanken ein umfassendes Rationalisierungsprogramm in die Wege geleitet. Zwischen dem 31. Dezember 2010 und dem 30. September 2012 hat die Alpha-Bank-Gruppe ihre physische Präsenz in Griechenland reduziert. Sie hat die Anzahl ihrer Niederlassungen von 458 im Jahr 2010 auf 426 im Jahr 2012 (63) verringert und zudem über den gleichen Zeitraum die Belegschaftsstärke bei ihren Aktivitäten im griechischen Banken- und Nichtbankensektor um mehrere Hundert Beschäftigte verringert (64). (100) Von Dezember 2012 bis Dezember 2017 plant die Alpha-Bank-Gruppe eine weitere Verringerung der Anzahl ihrer Niederlassungen in Griechenland von 739 auf […]. Die Anzahl der Beschäftigten bei ihren Aktivitäten im griechischen Banken- und Nichtbankensektor wird von 11 435 auf […] (65) zurückgehen. (101) Die höhere Effizienz im Hinblick auf das Niederlassungsnetz und die Belegschaft wird dazu beitragen, die Gesamtkosten der griechischen Aktivitäten der Alpha-Bank-Gruppe um […] % von 1,345 Mrd. EUR auf Pro-forma-Basis im Jahr 2012 auf […] EUR im Jahr 2017 (66) zu senken. In der Folge wird das erwartete Verhältnis von Kosten zu Einlagen beim Inlandsgeschäft der Alpha-Bank-Gruppe am Ende des Umstrukturierungszeitraums auf unter […] % fallen. (102) Im Umstrukturierungsplan wird außerdem dargelegt, wie die Alpha-Bank-Gruppe ihre Finanzierungskosten verringern möchte, was für die Wiederherstellung ihrer Rentabilität von grundlegender Bedeutung ist. Die Alpha-Bank-Gruppe geht davon aus, vor dem Hintergrund eines stabileren Umfelds und insbesondere der vorhergesagten Stabilisierung und Erholung der griechischen Wirtschaft, die ab 2014 wieder wachsen soll, niedrigere Zinssätze für ihre Einlagen zahlen zu können. Die Einlagenzinsen (durchschnittliche Zinssätze für Termin-, Sicht- und Spareinlagen) in Griechenland werden voraussichtlich sinken. Diese Verringerung soll vorwiegend durch die Zahlung wesentlich niedrigerer Zinssätze für Termineinlagen erzielt werden. Desgleichen wird sich die Abhängigkeit der Alpha-Bank-Gruppe von der staatlich garantierten ELA und der umfassenden Finanzierung durch das Eurosystem von 32 % ihrer Gesamtaktiva im Jahr 2012 auf nur […] % im Jahr 2017 (67) verringern. (103) Im Umstrukturierungsplan wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Alpha-Bank-Gruppe ihre Bilanz stärken wird. Das Verhältnis von Krediten zu Einlagen in Griechenland wird 2018 auf […] % sinken (von 131 % im Jahr 2012 (68)); dagegen wird sich ihre Kapitaladäquanz weiter verbessern. (104) Eine weitere Priorität der Alpha-Bank-Gruppe ist der Umgang mit notleidenden Krediten. Die Alpha-Bank-Gruppe wird ihre Kreditprozesse bezüglich der Kreditvergabe (bessere Deckung durch Sicherheiten, engere Limits) und bezüglich des Umgangs mit notleidenden Krediten verbessern. Die Quote der notleidenden Kredite (NPL — non-performing loans) wird 2014 […] % erreichen und anschließend bis Ende des Umstrukturierungszeitraums auf voraussichtlich […] % sinken (69). Die Kosten für die Deckung der Risiken (Wertminderungen) werden infolge der Erholung der griechischen Wirtschaft von 2,799 Mrd. EUR auf Pro-forma-Basis (d. h. unter Einbeziehung der Emporiki Bank) im Jahr 2012 auf […] EUR im Jahr 2018 (70) zurückgehen. (105) Mit einer verbesserten operativen Effizienz, einer gesteigerten Nettozinsspanne und sinkenden Kosten für die Deckung der Risiken wird die Alpha-Bank-Gruppe ab 2015 im Inlandsgeschäft wieder rentabel arbeiten können. […]. Die Eigenkapitalrendite in Griechenland wird 2018 […] % erreichen (71). 2.4.2.   Internationales Bankgeschäft (106) Die Alpha-Bank-Gruppe hat bereits mit der Verringerung des Verschuldungsgrads und der Umstrukturierung ihres internationalen Netzes begonnen. Ihre ukrainische Tochtergesellschaft hat sie im August 2013 verkauft. Die Anzahl der Niederlassungen in Südosteuropa wurde von 622 im Jahr 2009 auf 488 im Jahr 2012 (72) verringert. (107) Die Alpha-Bank-Gruppe wird die Verringerung des Verschuldungsgrads und die Umstrukturierung ihres internationalen Netzes fortsetzen. Die Alpha-Bank-Gruppe beabsichtigt, ihre Auslandsaktiva auf […] Mrd. EUR zu begrenzen. Zur Einhaltung dieses Ziels wird die Alpha-Bank-Gruppe jede Kombination von Veräußerungen und Verringerungen des Verschuldungsgrads ihres Portfolios in Betracht ziehen. Diese angestrebte Größe der Auslandsaktiva der Alpha-Bank-Gruppe entspricht einer Verringerung ihrer Auslandsaktiva zum 31. Dezember 2012 um […] % […]. (108) Im Umstrukturierungsplan wird betont, dass sich die Abhängigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften von ihrer griechischen Muttergesellschaft im Hinblick auf ihre Liquiditätsausstattung verringern muss. Die gruppeninterne Finanzierung für die ausländischen Tochtergesellschaften wird sich von 2013 bis 2017 (73) von 4,172 Mrd. EUR auf […] EUR verringern. (109) Um die Rentabilität ihrer Auslandsaktivitäten zu steigern, plant die Alpha-Bank-Gruppe die Umsetzung eines Programms zur deutlichen Kostensenkung im internationalen Netz, mit einer Verringerung der Anzahl der Niederlassungen und Beschäftigten. So sollen beispielsweise in […] zwischen 2012 und 2018 (74) […] Niederlassungen von […] geschlossen werden, während die Belegschaftsstärke um […] Beschäftigte (-[…]) verringert werden soll. (110) Dadurch wird die Eigenkapitalrendite […] (75) erreichen. 2.4.3.   Beschaffung von privatem Kapital und Beitrag von Altaktionären und nachrangigen Gläubigern (111) Es ist der Alpha-Bank-Gruppe gelungen, sich Kapital in beträchtlicher Höhe auf dem Markt zu beschaffen, wodurch sich die von ihr benötigte staatliche Unterstützung verringerte. (112) Als erstes beschaffte sich die Alpha-Bank-Gruppe 2009 etwas privates Kapital, mit einer Bezugsrechteausgabe im Umfang von 986 Mio. EUR (76). Wie in Erwägungsgrund 89 angeführt, ist es der Alpha-Bank-Gruppe im Zuge der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 auch gelungen, privates Kapital anzuwerben. Die Altaktionäre wurden durch die Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 stark verwässert, da der HFSF 83,66 % der Anteile der Alpha-Bank-Gruppe erhielt und den Altaktionären nur 4,9 % der Anteile verblieben. Seit 2008 wurde keine Bardividende mehr ausgeschüttet. (113) Im März 2014 beschaffte sich die Alpha-Bank-Gruppe auf dem Markt 1,2 Mrd. EUR Kapital, um ihren zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken und die von Griechenland gehaltenen Vorzugsaktien zurückzukaufen. Diese neuen Aktien wurden zu einem höheren Kurs ausgegeben als der HFSF bei der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 bezahlt hatte. (114) Am 20. April 2012 lancierte die Alpha-Bank-Gruppe ein Angebot zum Rückkauf von Tier-1-Papieren, Upper-Tier-2-Papieren und Lower-Tier-2-Papieren zu Kaufpreisen von 40 %, 60 % und 60 % des jeweiligen Nennwerts in bar. Dieser Rückkaufpreis wurde auf der Grundlage des Marktwerts der Instrumente festgesetzt; darin enthalten war ein Aufschlag von maximal zehn Prozentpunkten, um den Anlegern einen Anreiz für die Beteiligung am Rückkauf zu bieten. Am 7. Mai 2012 gab die Alpha-Bank-Gruppe die Ergebnisse des Rückkaufs (77) bekannt. Die Annahmequote betrug insgesamt 66 %, womit ein Kapitalertrag von 333 Mio. EUR anfiel. Am 19. Mai 2013 gab die Alpha-Bank-Gruppe eine weitere Passivmanagementoption für einen ausstehenden Nennbetrag von 316 Mio. EUR bekannt. Die Alpha-Bank-Gruppe lancierte ein Angebot zum Rückkauf von Tier-1-Papieren, Upper-Tier-2-Papieren und Lower-Tier-2-Papieren zu Kaufpreisen von 35 %, 55 % und 55 % des jeweiligen Nennwerts in bar. Dieser Rückkaufpreis wurde auf der Grundlage des Marktwerts der Instrumente festgesetzt; darin enthalten war ein Aufschlag von maximal zehn Prozentpunkten, um den Anlegern einen Anreiz für die Beteiligung am Rückkauf zu bieten. Die Annahmequote betrug 58 %, womit ein Kapitalertrag von 103 Mio. EUR anfiel. (115) Infolge der beiden Rückkaufaktionen ging der ausstehende Betrag an nachrangigen und hybriden Schuldtiteln von 985 Mio. EUR auf 134 Mio. EUR zurück. 2.5.   VERPFLICHTUNGEN DER GRIECHISCHEN BEHÖRDEN (116) Griechenland verpflichtete sich am 12. Juni 2014, dass die Alpha-Bank-Gruppe und ihre verbundenen Unternehmen den am gleichen Datum vorgelegten Umstrukturierungsplan umsetzen werden, und ging darüber hinaus weitere Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans ein. Diese weiteren Verpflichtungen, die im Anhang aufgelistet sind, werden in diesem Abschnitt kurz zusammengefasst. (117) Zunächst ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Alpha-Bank-Gruppe ihren Geschäftsbetrieb in Griechenland umstrukturiert, wobei die maximale Zahl von Niederlassungen und Mitarbeitern sowie die maximalen Gesamtkosten festgesetzt wurden, die zum 31. Dezember 2017 angestrebt werden sollten (78). (118) Des Weiteren verpflichtete sich Griechenland, dass die Alpha-Bank-Gruppe die Kosten für die in Griechenland bei ihr getätigten Einlagen verringert und das festgelegte maximale Verhältnis von Krediten zu Einlagen zum 31. Dezember 2017 einhält (79). (119) Bezüglich der ausländischen Tochtergesellschaften der Alpha-Bank-Gruppe gab Griechenland die Verpflichtungszusage, dass die Alpha-Bank-Gruppe nur dann weitere Kapitalhilfen leistet, wenn zuvor festgelegte Bedingungen erfüllt werden. Außerdem hat Griechenland die Verpflichtung abgegeben, dass die Alpha-Bank-Gruppe bis 30. Juni 2018 (80) eine deutliche Verringerung des Verschuldungsgrads bei ihren Auslandsaktiva vornimmt. (120) Griechenland hat eine Verpflichtung abgegeben, dass die Alpha-Bank-Gruppe eine Reihe von Wertpapieren veräußern und den Umfang ihrer Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen („Private-Equity-Portfolio“) verkleinern wird. Des Weiteren wird die Alpha-Bank-Gruppe, mit wenigen Ausnahmen, keine Wertpapiere mit dem Rating „Non-Investment Grade“ erwerben (81). (121) Griechenland hat eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Corporate Governance der Alpha-Bank-Gruppe abgegeben. Griechenland verpflichtete sich, die Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte der Alpha-Bank-Gruppe zu begrenzen, damit die Alpha-Bank-Gruppe die griechischen Gesetze zu Corporate Governance erfüllt und eine effiziente und geeignete Organisationsstruktur einrichtet (82). (122) Griechenland hat außerdem eine Verpflichtung abgegeben, dass die Alpha-Bank-Gruppe hochwertige Kreditvergaberichtlinien umsetzen wird, um sicherzustellen, dass auf die Kreditvergabe und die Umschuldung von Darlehen bezogene Entscheidungen auf die Maximierung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit und der Rentabilität der Alpha-Bank-Gruppe abzielen. Griechenland hat sich verpflichtet, dass die Alpha-Bank-Gruppe hohe Standards hinsichtlich der Überwachung von Kreditrisiken und der Umschuldung von Darlehen (83) einhalten wird. (123) Eine Reihe von Verpflichtungen beziehen sich auf die Geschäfte der Alpha-Bank-Gruppe mit verbundenen Kreditnehmern. Durch diese Verpflichtungen soll sichergestellt werden, dass die Alpha-Bank-Gruppe bei der Vergabe oder der Umschuldung von Darlehen an Mitarbeiter, Führungskräfte und Anteilseigner sowie an staatliche Einrichtungen, politische Parteien und Medienunternehmen nicht von der umsichtigen Bankenpraxis abweicht (84). (124) Ferner hat Griechenland eine Verpflichtung abgegeben, dass die Alpha-Bank-Gruppe bestimmte Verhaltenseinschränkungen beachten wird, beispielsweise ein Verbot von Kupon- und Dividendenzahlungen, ein Übernahmeverbot und ein Verbot der Werbung mit der staatlichen Unterstützung (85). (125) Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird bis zum 31. Dezember 2018 von einem Überwachungstreuhänder kontrolliert. (126) Unabhängig davon hat Griechenland erklärt, dass es vor jedem etwaigen Rückkauf der Optionsscheine durch die Alpha-Bank-Gruppe oder durch eine andere staatliche Stelle, einschließlich des HFSF (86), die Zustimmung der Kommission einholen wird. 3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS IN BEZUG AUF DIE ERSTE ZWISCHENFINANZIERUNG (127) Am 27. Juli 2012 leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob die Bedingungen der Bankenmitteilung 2008 (87) hinsichtlich der Geeignetheit, der Notwendigkeit und der Angemessenheit der ersten Zwischenfinanzierung durch den HFSF zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe (Maßnahme B1) eingehalten worden waren. (128) Im Hinblick auf die Geeignetheit der Maßnahme hatte die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Unterstützung erfolgte, nachdem bereits zuvor Rekapitalisierungen und Liquiditätshilfen gewährt worden waren, und in Anbetracht des langen Sanierungszeitraums jedoch Zweifel, ob von der Alpha-Bank-Gruppe alle machbaren Maßnahmen ergriffen worden waren, um in Zukunft keine Unterstützung mehr zu benötigen (88). Außerdem war der Kommission nicht klar, wer die Alpha-Bank-Gruppe kontrollieren würde, sobald die erste Zwischenfinanzierung durch eine dauerhafte Rekapitalisierung ersetzt wird (89), da die Alpha-Bank-Gruppe entweder unter staatliche Kontrolle oder unter die Kontrolle der privaten Minderheitsaktionäre gestellt werden könnte. Die Kommission erklärte, dass sie sicherstellen möchte, dass es in beiden Fällen zu keiner Verschlechterung der Geschäftsführung der Alpha-Bank-Gruppe und vor allem der Kreditvergabeverfahren kommt. (129) Was die Notwendigkeit der ersten Zwischenfinanzierung anbelangt, fragte sich die Kommission in Erwägungsgrund 66 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank, ob alle machbaren Maßnahmen ergriffen worden waren, damit die Alpha-Bank-Gruppe in Zukunft keine Unterstützung mehr benötigt. Da die Dauer der Zwischenfinanzierung unsicher war, konnte die Kommission außerdem nicht feststellen, ob die Maßnahme ausreichend war und mit den beihilferechtlichen Grundsätzen einer angemessenen Vergütung und Lastenverteilung übereinstimmte. Die Bedingungen für die Umwandlung der ersten Zwischenfinanzierung in eine dauerhafte Rekapitalisierung waren zum Zeitpunkt des Erlasses des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank nicht bekannt; deshalb konnten diese von der Kommission nicht geprüft werden. (130) Bezüglich der Angemessenheit der Maßnahme zweifelte die Kommission, ob die Sicherheitsvorkehrungen (Verbot der Werbung mit den staatlichen Beihilfen, Verbot von Kupon- und Dividendenzahlungen, Verbot der Ausübung von Kaufoptionen und Rückkaufverbot, wie in Erwägungsgrund 71 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank beschrieben) für die erste Zwischenfinanzierung ausreichten. In Erwägungsgrund 72 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank stellte die Kommission fest, dass die Wettbewerbsverzerrungen unter Umständen auf fehlende Regeln zurückzuführen sind, mit denen die Koordinierung der vier größten griechischen Banken (die Alpha-Bank-Gruppe, Eurobank, National Bank of Greece und Piraeus Bank) durch den HFSF hätte verhindert werden können; ein weiterer Grund könnten mangelnde angemessene Sicherheitsvorkehrungen sein, die den Austausch vertraulicher Geschäftsinformationen zwischen diesen vier Banken verhindert hätten. Aus diesem Grund schlug die Kommission die Ernennung eines Überwachungstreuhänders vor, der in der Alpha-Bank-Gruppe vor Ort präsent sein sollte. 4.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN ZUM FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ERSTE ZWISCHENFINANZIERUNG 4.1.   STELLUNGNAHME DER ALPHA-BANK-GRUPPE (131) Am 30. August 2012 ging bei der Kommission die Stellungnahme der Alpha-Bank-Gruppe zum Einleitungsbeschluss zur Alpha Bank ein. (132) Bezüglich der Geeignetheit der Maßnahme wies die Alpha-Bank-Gruppe daraufhin, dass sie sowohl in Griechenland als auch auf den Bankmärkten, auf denen sie tätig ist, systemrelevant sei. Ferner betonte die Bank, dass ihr Geschäftsmodell wirtschaftlich lebensfähig sei und dass dies im Laufe der langen und ehrenvollen Geschichte des Hauses unter Beweis gestellt worden sei. (133) Zudem merkte die Alpha-Bank-Gruppe an, dass beide Rekapitalisierungswellen als Nebenwirkungen eines sich erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Umfelds zu betrachten seien und dass die zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen infolge der sich verschärfenden Finanzkrise ergriffen worden seien. Die Bank erklärte, dass sie unter allen griechischen Großbanken bisher die im Verhältnis geringste staatliche Unterstützung erhalten habe. Zur Frage, ob unverzüglich alle möglichen Maßnahmen ergriffen worden seien, um einen zukünftigen Unterstützungsbedarf der Alpha-Bank-Gruppe zu vermeiden, verwies die Alpha-Bank-Gruppe auf den Umstrukturierungsplan, in dem umfassende Einzelheiten zu den umgesetzten, laufenden und geplanten Maßnahmen zur Lastenverteilung enthalten seien. Die Alpha-Bank-Gruppe befand zudem, dass durch diese Maßnahmen sichergestellt sei, dass kein Aktionär ungeschoren davonkomme. Diese Maßnahmen würden — zusammen mit der bestehenden starken Geschäftsbasis und der Robustheit des Kapitalbewertungsprozesses — zu einer angemessenen Kapitalisierung der Alpha-Bank-Gruppe beitragen, was die Rückkehr in die Rentabilitätszone und letztlich das Verlassen des staatlichen Rettungsschirms ermöglichen werde. (134) Außerdem begrüßte die Alpha-Bank-Gruppe die Klarstellung der Bedingungen der dauerhaften Rekapitalisierung, da es zu begrüßen sei, wenn umfassend deutlich gemacht werde, aus welchen Gründen die Bank staatliche Unterstützung benötigte. Ferner wies sie daraufhin, dass die Rekapitalisierung eine Reaktion auf die Kapitaleinbußen infolge ihrer Mitwirkung am PSI-Programm — eines äußerst ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses — gewesen sei. Die Bank schloss sich der Auffassung an, dass sie durch den Erwerb von Staatschuldentiteln gemäß griechischen und europäischen Standards keine übermäßigen Risiken eingegangen sei. Sie erklärte, dass sie ohne das PSI-Programm die Rekapitalisierung 2012 nicht benötigt hätte, sondern gut aufgestellt gewesen wäre, um die Vorzugsaktien gemäß den Vertragsbedingungen zurückzukaufen. Ferner merkte die Alpha-Bank-Gruppe an, dass sie — selbst nachdem infolge der Mitwirkung am PSI-Programm erhebliche Kapitaleinbußen zu verbuchen gewesen seien — noch immer einen positiven Nettoinventarwert aufgewiesen habe. (135) Die Alpha-Bank-Gruppe fügte hinzu, dass sie auf einer sehr starken Geschäftsbasis tätig sei und sich äußerst proaktiv verhalten habe, um Maßnahmen für ein erfolgreiches Arbeiten in einem Zeitraum äußerster Belastung umzusetzen. Sie merkte an, dass sie seit Beginn der Krise keinerlei aggressive kommerzielle Strategie betrieben habe und keinerlei unangemessene Risiken eingegangen sei, sondern sich auf die Beherrschung der Kreditrisiken, auf das Ausgleichen von Ungleichgewichten in ihrem Finanzierungsprofil durch eine geordnete Verringerung des Verschuldungsgrads sowie auf die aktive Verbesserung ihrer Kostenbasis durch Rationalisierung der betrieblichen Plattform und Optimierung des Einkaufs konzentriert habe. (136) Ferner hob sie den erheblichen Grad der Lastenverteilung auf die Aktionäre hervor. Überdies verwies sie auf die beträchtlichen Sicherheitsmechanismen, mit denen die öffentliche Hand verhindern könne, dass rekapitalisierte Banken übermäßige Risiken eingehen, und für die ordnungsgemäße Umsetzung der Umstrukturierungspläne sorgen könne, wie beispielsweise die Berufung von Vertretern des Finanzministeriums und des HFSF in den Vorstand der Alpha-Bank-Gruppe und in die einschlägigen Ausschüsse. Die Bank unterstrich, dass der HFSF die Umsetzung des Umstrukt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.