Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/454 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34823 (2012/C), SA.36004 (2013/NN), SA.37965 (2013/N), SA.37966 (2013/N), SA.37967 (2013/N) Griechenlands zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Western Macedonia durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Evia Cooperative Bank durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Dodecanese durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4662) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0454. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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det. (43) Im Jahr 2000 erwarb die Crédit-Agricole-Gruppe zunächst einen Anteil von 6,7 % an der Emporiki Bank. Mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch Crédit Agricole im Jahr 2006 wurde die Emporiki Bank zu einer Tochtergesellschaft von Crédit Agricole. Crédit Agricole stockte seine Beteiligung an der Emporiki Bank dabei auf 94,99 % auf. (44) Die Geschäftstätigkeit der Emporiki Bank umfasste das gesamte Bankgeschäft (Privatkunden, Geschäftskunden) sowie Investmentbanking, Vermögensverwaltung, Portfolioverwaltung und allgemeine Finanzdienstleistungen. Sie erbrachte ihre Dienstleistungen in Griechenland über ein Netz von 323 Niederlassungen sowie im Ausland über eine Niederlassung in Zypern und über Tochtergesellschaften in Zypern, Bulgarien, Albanien und Rumänien (29). Am 31. Dezember 2012 hatte sie 4 230 Beschäftigte. (45) Die Alpha-Bank-Gruppe war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) und sonstige PSI-geeignete Wertpapiere mit einem Nennwert von 766 Mio. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 590 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht, wie in Tabelle 2 veranschaulicht. Wie in Tabelle 3 veranschaulicht, wurde der Kapitalbedarf der Emporiki Bank auf 2,475 Mrd. EUR geschätzt. Dieser Betrag wurde anhand eines Stresstests für 2012 ermittelt, den die Bank of Greece für den Zeitraum von 31. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2014 auf der Grundlage der von Blackrock prognostizierten Kreditausfälle durchgeführt hatte. (46) Am 12. Oktober 2012 erteilte der HFSF der Alpha-Bank-Gruppe seine Zustimmung für den Erwerb der Emporiki Bank von Crédit Agricole. (47) Am 16. Oktober 2012 wurde zwischen Crédit Agricole und der Alpha-Bank-Gruppe die „Share Purchase Agreement dated 16 October 2012 between Crédit Agricole S.A. and Alpha Bank S.A. for the sale and purchase of Emporiki Bank of Greece S.A.“ (Aktienkaufvereinbarung vom 16. Oktober 2012 zwischen Crédit Agricole S.A. und Alpha Bank S.A. zur Veräußerung bzw. zum Erwerb der Emporiki Bank of Greece S.A.) unterzeichnet. Nach Abschluss der vorgeschriebenen sorgfältigen Prüfung der finanziellen Situation („Financial Due Dilligence“) gab Crédit Agricole eine Kapitalzuführung von insgesamt 2,893 Mrd. EUR und zeichnete zugleich im vollen Umfang von 150 Mio. EUR eine von der Alpha-Bank-Gruppe ausgegebene Wandelanleihe (30). Anschließend kaufte die Alpha-Bank-Gruppe die vollständig rekapitalisierte Emporiki Bank für einen Euro, wie vereinbart. Wie in der Aktienkaufvereinbarung vorgesehen, wurden die ausländischen Tochtergesellschaften der Emporiki Bank nicht durch die Alpha-Bank-Gruppe erworben, sondern verblieben bei Crédit Agricole, mit Ausnahme der zypriotischen Niederlassung der Emporiki Bank, die Aktiva von 0,5 Mrd. EUR aufwies und zum Umfang der Erwerbung durch die Alpha-Bank-Gruppe zählte. (48) Am 31. Dezember 2012, nach der Rekapitalisierung durch Crédit Agricole, belief sich die Kapitaladäquanzquote der Emporiki Bank auf 17,6 % und die Core-Tier-1-Quote auf 13,5 %. (49) Am 1. Februar 2013 gab die Alpha-Bank-Gruppe den Abschluss der Übernahme des gesamten Aktienkapitals der Emporiki Bank durch die Alpha-Bank-Gruppe bekannt (31). (50) In Tabelle 6 sind die wichtigsten Zahlen der Emporiki Bank im Dezember 2010, im Dezember 2011, im Dezember 2012 und im Januar 2013 dargestellt. Tabelle 6 Wichtigste Zahlen der Emporiki Bank, 2010, 2011, 2012 und Januar 2013 in Mrd. EUR 31. Dezember 2010 (konsolidiert) 31. Dezember 2011 (konsolidiert) Dezember 2012 (Umfang der Erwerbung durch die Alpha-Bank-Gruppe) Januar 2013 (Umfang der Erwerbung durch die Alpha-Bank-Gruppe) Aktiva insgesamt 26,78 21,7 19,5 18,2 Forderungen an Kunden insgesamt (brutto) 24 23,48 19,85 19,8 Rückstellungen 2,8 4,4 5 5 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12,2 11,3 12,68 12,9 Finanzierung durch das Eurosystem 0,3 1,77 1,2 1,2 Eigenkapital insgesamt 0,9 0,9 1,73 2,3 Verlust nach Steuern –0,87 –1,76 –1,5   Darlehen/Einlagen, netto 173,8  % 169,1  % 117,2  % 114,1  % Quellen: Januar 2013: Alpha Bank FY 2012 Results, Präsentation vom 27. März 2013 (online verfügbar unter: http://www.alpha.gr/files/investorrelations/2012_FY_Financial_Report1.pdf) Dezember 2012: Kennzahlen der Alpha Bank und der Emporiki Bank, online verfügbar unter: http://www.alpha.gr/page/default.asp?id=9&la=2 2011 und 2010: Konzernabschluss der Emporiki Bank zum 31. Dezember 2011. 2.2.2.   Erwerb ausgewählter Passiva der drei Genossenschaftsbanken (51) Am 8. Dezember 2013 beschloss die Bank of Greece die Abwicklung der drei Genossenschaftsbanken Dodecanese Bank, Evia Bank und Western Macedonia Bank. (52) Die Bank of Greece strebte eine Kauf- und Übernahmelösung („Purchase & Assumption“) (32) an, bei der sämtliche Einlagen, einschließlich Interbanken-Einlagen, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund („HDIGF“), aber keine Darlehen, auf einen Erwerber übergehen sollten. Die Bank of Greece wandte sich an die vier systemrelevanten Banken in Griechenland, da die Einlagen nach dem Willen der Bank of Greece auf vollständig rekapitalisierte Finanzinstitute übergehen sollten. Lediglich die Alpha-Bank-Gruppe und die Eurobank reichten verbindliche Gebote ein, am 5. Dezember 2013. Die Bank of Greece befand das Gebot der Alpha-Bank-Gruppe für das bessere. Die Alpha-Bank-Gruppe bot als Kaufpreis einen Betrag in Höhe von 2,1 % der übertragenen Einlagen. 2.2.2.1.   Dodecanese Bank (53) Die Dodecanese Bank wurde 1994 gegründet. (54) Am 22. Juli 2013 forderte die Bank of Greece die Dodecanese Bank zur Wiederherstellung ihrer Core-Tier-1-Quote auf. Die Dodecanese Bank schritt zu einer Kapitalerhöhung durch ein öffentliches Zeichnungsangebot von Genossenschaftsanteilen. Laut Prospekt wurde die Core-Tier-1-Quote der Dodecanese Bank, berechnet auf der Grundlage der Finanzdaten der Bank zum 30. Juni 2013, auf 3,5 % geschätzt und lag somit unterhalb der von der Bank of Greece festgelegten Mindestanforderungen für die Kapitaladäquanz. Die angestrebte Kapitalerhöhung scheiterte jedoch, da sie auf unzureichendes Interesse bei den Anlegern stieß. (55) Deshalb schritt die Bank of Greece am 8. Oktober 2013 zur Abwicklung der Dodecanese Bank. Der Dodecanese Bank wurde die Lizenz entzogen, und sie wurde liquidiert (33). Ausgewählte Verbindlichkeiten der Dodecanese Bank wurden auf die Alpha-Bank-Gruppe übertragen (34). Der Bank of Greece zufolge (35) belief sich der Marktwert der übertragenen Vermögenswerte auf circa 6 Mio. EUR, während der Marktwert der übertragenen Verbindlichkeiten 255 Mio. EUR betrug, woraus sich die Finanzierungslücke (36) von 249 Mio. EUR ergab. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Gesetz 3601/2007 Artikel 63 Sektion D Absatz 13 vom HFSF geschlossen. Im Dezember 2013 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke, d. h. 166 Mio. EUR, aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag von 83 Mio. EUR bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. Am 16. Juni 2014 stellte die Bank of Greece als endgültige Finanzierungslücke der Dodecanese Bank einen Betrag von 258,5 Mio. EUR fest. Der HFSF wird also den noch nicht ausbezahlten Teil der Finanzierungslücke übernehmen. (56) Am 30. September 2013 hatte die Dodecanese Bank 132 Beschäftigte und unterhielt 11 Niederlassungen. Im Rahmen der Abwicklung übernahm die Alpha-Bank-Gruppe keine Niederlassungen der Dodecanese Bank, erklärte jedoch, dass sie eine Vor-Ort-Präsenz an Stellen aufrechterhalten werde, an denen es keine Überschneidungen mit ihrem bestehenden Niederlassungsnetz gibt (d. h. auf vier Inseln, auf denen es keine anderen Banken gibt), indem sie die vier kleinen Niederlassungen mietweise vom Konkursverwalter übernehmen werde. Die Beschäftigten der Dodecanese Bank wurden entlassen und von der Alpha-Bank-Gruppe selektiv wiedereingestellt. 2.2.2.2.   Evia Bank (57) Die Evia Bank wurde 1995 gegründet. (58) Am 22. Juli 2013 forderte die Bank of Greece die Evia Bank zur Wiederherstellung ihrer Core-Tier-1-Quote auf. Die Evia Bank schritt zu einer Kapitalerhöhung durch ein öffentliches Zeichnungsangebot von Genossenschaftsanteilen. Laut Prospekt wurde die Core-Tier-1-Quote der Evia Bank, berechnet auf der Grundlage der Finanzdaten der Bank zum 30. Juni 2013, auf 1,8 % geschätzt und lag somit unterhalb der von der Bank of Greece festgelegten Mindestanforderungen für die Kapitaladäquanz. Die angestrebte Kapitalerhöhung scheiterte jedoch, da sie auf unzureichendes Interesse bei den Anlegern stieß. (59) Deshalb schritt die Bank of Greece am 8. Oktober 2013 zur Abwicklung der Evia Bank. Der Evia Bank wurde die Lizenz entzogen, und sie wurde liquidiert (37). Ausgewählte Verbindlichkeiten der Evia Bank wurden auf die Alpha-Bank-Gruppe übertragen (38). Der Bank of Greece zufolge (39) belief sich der Marktwert der übertragenen Vermögenswerte auf 2 Mio. EUR, während der Marktwert der übertragenen Verbindlichkeiten 98 Mio. EUR betrug, woraus sich die Finanzierungslücke von 96 Mio. EUR ergab. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Gesetz 3601/2007 Artikel 63 Sektion D Absatz 13 vom HFSF geschlossen. Im Dezember 2013 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke, d. h. 64 Mio. EUR, aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag von 32 Mio. EUR bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. Am 16. Juni 2014 stellte die Bank of Greece als endgültige Finanzierungslücke der Evia Bank einen Betrag von 105 Mio. EUR fest. Der HFSF wird also den noch nicht ausbezahlten Teil der Finanzierungslücke übernehmen. Am 30. September 2013 hatte die Evia Bank 59 Beschäftigte und unterhielt 4 Niederlassungen. Die Alpha-Bank-Gruppe übernahm keine Niederlassungen der Evia Bank. Die Beschäftigten der Evia Bank wurden entlassen und von der Alpha-Bank-Gruppe selektiv wiedereingestellt. 2.2.2.3.   Western Macedonia Bank (60) Im Jahr 1995 wurde die Entwicklungskreditgenossenschaft der Präfektur Kozani gegründet. Seit 2008 arbeitete die Genossenschaft unter dem neuen Namen „Cooperative Bank of Western Macedonia“. (61) Am 22. Juli 2013 forderte die Bank of Greece die Western Macedonia Bank zur Wiederherstellung ihrer Core-Tier-1-Quote auf. Die Western Macedonia Bank schritt zu einer Kapitalerhöhung durch ein öffentliches Zeichnungsangebot von Genossenschaftsanteilen. Laut Prospekt wurde die Core-Tier-1-Quote der Western Macedonia Bank, berechnet auf der Grundlage der Finanzdaten der Bank zum 30. September 2013, auf -11 % geschätzt und lag somit unterhalb der von der Bank of Greece festgelegten Mindestanforderungen für die Kapitaladäquanz. Die angestrebte Kapitalerhöhung scheiterte jedoch, da sie auf unzureichendes Interesse bei den Anlegern stieß. (62) Deshalb schritt die Bank of Greece am 8. Oktober 2013 zur Abwicklung der Western Macedonia Bank. Der Western Macedonia Bank wurde die Lizenz entzogen, und sie wurde liquidiert (40). Ausgewählte Verbindlichkeiten der Western Macedonia Bank wurden auf die Alpha-Bank-Gruppe übertragen (41). Der Bank of Greece zufolge (42) belief sich der Marktwert der übertragenen Vermögenswerte auf 2 Mio. EUR, während der Marktwert der übertragenen Verbindlichkeiten 84 Mio. EUR betrug, woraus sich die Finanzierungslücke von 82 Mio. EUR ergab. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Gesetz 3601/2007 Artikel 63 Sektion D Absatz 13 vom HFSF geschlossen. Im Dezember 2013 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke, d. h. 55 Mio. EUR, aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag von 27 Mio. EUR bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. (63) Am 30. September 2013 hatte die Western Macedonia Bank 36 Beschäftigte und unterhielt 3 Niederlassungen. Die Alpha-Bank-Gruppe übernahm keine Niederlassungen der Western Macedonia Bank. Die Beschäftigten der Western Macedonia Bank wurden entlassen und von der Alpha-Bank-Gruppe selektiv wiedereingestellt. (64) In Tabelle 7 sind die wichtigsten Zahlen der drei Genossenschaftsbanken dargestellt. Tabelle 7 Kennzahlen der drei Genossenschaftsbanken (in Mio. EUR)   (A) (B) (C) (D) = (B)-(A) (E) = 2,1 %* (C)   Marktwert der übertragenen Vermögenswerte Marktwert der übertragenen Verbindlichkeiten Davon übertragene Einlagen Ursprüngliche Finanzierungslücke Kaufpreis (2,1 % der übertr. Einlagen) Dodecanese Bank 6 255 255 249 5 Evia Bank 2 98 95 96 2 Western Macedonia Bank 2 84 82 82 2 Insgesamt       427 9 Quellen: Beschlüsse 97/1, 97/2, 97/3 vom 8.2.2013 des Ausschusses für Kredit- und Versicherungsgeschäfte der Bank of Greece. Beschlüsse 14/1, 14/2, 14/3, 14/4, 14/5, 14/6, 14/7, 14/8 vom 8.12.2013 des Ausschusses für Abwicklungsmaßnahmen der Bank of Greece. 2.2.3.   Erwerb der Citibank Greece (65) Die Citibank International wurde 1812 gegründet. In Griechenland ist die Citibank seit 1964 niedergelassen und konzentrierte sich zunächst vor allem auf Redereien und sonstige Geschäftskunden. Im Jahr 1980 begann die Citibank Greece die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit auf das Privatkundengeschäft. Die Citibank Greece ist derzeit sowohl im Privatkunden- als auch im Geschäftskundenbereich tätig und unterhält ein landesweites Netz von 20 Niederlassungen. (66) Am 29. Mai 2014 ging beim HFSF ein Antrag der Alpha-Bank-Gruppe auf Genehmigung des Erwerbs der Citibank Greece, einschließlich Diners Club Greece („Diners“), ein (43). (67) Die Alpha-Bank-Gruppe brachte ihre Absicht zum Ausdruck, die Tätigkeiten der Citibank Greece zu erwerben, einschließlich der Kundendarlehen (Gesamtbetrag netto 442 Mio. EUR sowie 1,115 Mrd. EUR an notleidenden Krediten („NPL“ — non-performing loans), vollständig abgeschrieben), der Kundeneinlagen (Gesamtbetrag 1,067 Mrd. EUR), der verwalteten Vermögenswerte (1,186 Mrd. EUR), der Privatkundenniederlassungen, des Geldautomatennetzes (44) und der Beschäftigten (45). Ferner brachte die Alpha-Bank-Gruppe ihre Absicht zum Ausdruck, 100 % des Stammaktienkapitals von Diners zu erwerben. (68) Der Kaufpreis wurde auf 2 Mio. EUR festgelegt. (69) Am 5. Juni 2014 erteilte der HFSF seine Zustimmung zum Erwerb der Citibank Greece durch die Alpha-Bank-Gruppe. 2.3.   UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN 2.3.1.   Der Alpha-Bank-Gruppe im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken gewährte Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen L1 und A) (70) Im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken — der Rekapitalisierungsmaßnahme, der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahme — erhielt die Alpha-Bank-Gruppe mehrere Arten der Unterstützung. 2.3.1.1.   Staatliche Liquiditätshilfe im Rahmen der Garantie- und der Staatsanleihenmaßnahme (Maßnahme L1) (71) Die Alpha-Bank-Gruppe profitierte und profitiert weiterhin von Unterstützung im Rahmen der Garantie- und der Staatsanleihenmaßnahme. Diese Art der Unterstützung wird im vorliegenden Beschluss als „Maßnahme L1“ bezeichnet. Zum 30. November 2011 beliefen sich die der Alpha-Bank-Gruppe gewährten Garantien auf rund 14,0 Mrd. EUR. Zum 30. September 2011 hatte die Alpha-Bank-Gruppe Kredite in Form von Staatsanleihen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR erhalten (46). (72) In dem von Griechenland der Kommission am 12. Juni 2014 übermittelten Umstrukturierungsplan für die Alpha-Bank-Gruppe signalisierte Griechenland seine Absicht, während der Dauer der Umstrukturierung im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken weiterhin Garantien zu leisten und Kredite in Form von Staatsanleihen zu gewähren. 2.3.1.2.   Staatliche Rekapitalisierung im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme (Maßnahme A) (73) Im Mai 2009 wurde der Alpha-Bank-Gruppe im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme des Hilfspakets für griechische Banken Kapital in Höhe von 940 Mio. EUR zugeführt (Maßnahme A). Diese Kapitalzuführung entsprach rund 2 % der risikogewichteten Aktiva (47) („RWA“), die die Alpha-Bank-Gruppe damals hatte. (74) Die Rekapitalisierung bestand in von Griechenland gezeichneten Vorzugsaktien mit einer Kuponzahlung von 10 % und einer Laufzeit von fünf Jahren. (75) Die Alpha-Bank-Gruppe kauft die Vorzugsaktien am 17. April 2014 zurück, wie in Erwägungsgrund 41 erläutert. 2.3.2.   Staatlich garantierte ELA (Maßnahme L2) (76) Die Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) ist eine außergewöhnliche Maßnahme, durch die ein solventes Finanzinstitut, das vorübergehende Liquiditätsprobleme hat, eine Finanzierung durch das Eurosystem erhalten kann, ohne dass dieser Vorgang Bestandteil der einheitlichen Währungspolitik ist. Der vom Finanzinstitut für die ELA gezahlte Zinssatz ist […] (*1) Basispunkte höher als der für die reguläre Refinanzierung über die Zentralbank zu entrichtende Zinssatz. (77) Da die Bank of Greece für das ELA-Programm verantwortlich ist, bedeutet das, dass sämtliche Kosten und Risiken in Verbindung mit der ELA von der Bank of Greece getragen werden. Griechenland gewährte der Bank of Greece eine staatliche Garantie über den von der Bank of Greece für die ELA bereitgestellten Gesamtbetrag (48). Die Annahme von Artikel 50 Absatz 7 des Gesetzes 3943/2011, mit dem Artikel 65 Absatz 1 des Gesetzes 2362/1995 geändert wurde, ermöglichte dem Finanzminister, der Bank of Greece staatliche Garantien zu gewähren, um die Forderungen der Bank of Greece gegenüber den Kreditinstituten zu sichern. Die Banken, die von der ELA profitieren, müssen dem Staat eine Garantiegebühr in Höhe von […] Basispunkten zahlen. (78) Zum 31. Dezember 2011 hatte die Alpha-Bank-Gruppe eine staatlich garantierte ELA in Höhe von 6,7 Mrd. EUR (49) erhalten, und zum 31. Dezember 2012 hatte die Alpha-Bank-Gruppe von einer staatlich garantierten ELA in Höhe von 23,6 Mrd. EUR (50) profitiert. 2.3.3.   Der Alpha-Bank-Gruppe durch den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen B1, B2, B3 und B4) (79) Seit 2012 profitierte die Alpha-Bank-Gruppe von mehreren Kapitalhilfemaßnahmen durch den HFSF. Tabelle 8 enthält eine Übersicht über diese Unterstützungsmaßnahmen. Tabelle 8 Der Bank durch den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen   1. Zwischenfinanzierung — Mai 2012 2. Zwischenfinanzierung — Dez. 2012 Verpflichtungserklärung — Dez. 2012 Beteiligung des HFSF an der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 — Mai 2013 Maßnahme B1 B2 B3 B4 Betrag (in Mio. EUR) 1 900 1 042 1 629 4 021 2.3.3.1.   Erste Zwischenfinanzierung (Maßnahme B1) (80) Die Erwägungsgründe 14 bis 32 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank (51) enthalten eine ausführliche Beschreibung der ersten Zwischenfinanzierung vom Mai 2012 (Maßnahme B1). Der Hintergrund und die wesentlichen Merkmale dieser Maßnahme werden in diesem Abschnitt dargelegt. (81) Am 20. April 2012 gab der HFSF in einem Schreiben an die Alpha-Bank-Gruppe die Verpflichtung ab, sich mit bis zu 1,9 Mrd. EUR an der geplanten Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe zu beteiligen. (82) Im Rahmen von Maßnahme B1 übertrug der HFSF der Alpha-Bank-Gruppe am 28. Mai 2012 EFSF-Anleihen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR im Einklang mit den im Gesetz 3864/2010 zur Gründung des HFSF („HFSF-Gesetz“) enthaltenen Bestimmungen für Zwischenfinanzierungen. Bei den auf die Alpha-Bank-Gruppe übertragenen EFSF-Anleihen handelte es sich um EFSF-Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung und Laufzeiten zwischen sechs und zehn Jahren sowie dem Emissionsdatum 19. April 2012. Die Kommission hat in Erwägungsgrund 48 des Einleitungsbeschlusses zur Alpha Bank Folgendes festgestellt: „Mit der Zwischenfinanzierung vom 28. Mai 2012 wird die in der Zusage eingegangene Verpflichtung umgesetzt, sodass die Zwischenfinanzierung eine Fortsetzung ein und derselben Beihilfe darstellt.“ Die beiden in der Verpflichtungserklärung und in der ersten Zwischenfinanzierung genannten Beträge wurden von der Bank of Greece entsprechend berechnet, um sicherzustellen, dass die Alpha-Bank-Gruppe zum 31. Dezember 2011, dem Datum der rückwirkenden Verbuchung der Zwischenfinanzierung in den Büchern der Alpha-Bank-Gruppe, eine Eigenkapitalquote von insgesamt 8 % erzielen würde. Wie in Tabelle 3 ersichtlich ist, wurde durch Maßnahme B1 nur ein begrenzter Teil des durch den Stresstest 2012 ermittelten Gesamtkapitalbedarfs gedeckt. Von der Alpha-Bank-Gruppe wurde erwartet, dass sie sich weiteres Kapital durch eine zukünftige Kapitalaufstockung beschaffen werde, und mit der Zwischenfinanzierung sollte die Berechtigung der Alpha-Bank-Gruppe, sich Finanzmittel über die EZB zu beschaffen, bis zu dieser Kapitalaufstockung aufrechterhalten werden. (83) In Bezug auf den Zeitraum zwischen der ersten Zwischenfinanzierung und ihrer Überführung in Stammaktien und andere konvertierbare Finanzinstrumente wurde in der zwischen der Alpha-Bank-Gruppe und dem HFSF geschlossenen Vorzeichnungsvereinbarung festgelegt, dass die Alpha-Bank-Gruppe dem HFSF eine jährliche Gebühr von 1 % des Nennwerts der EFSF-Schuldverschreibungen zahlen muss und alle Kuponzahlungen und aufgelaufenen Zinsen aus den EFSF-Schuldverschreibungen für diesen Zeitraum als weiterer Kapitalbeitrag des HFSF für die Alpha-Bank-Gruppe betrachtet werden (52). 2.3.3.2.   Zweite Zwischenfinanzierung (Maßnahme B2) (84) Im Herbst 2012 verbuchte die Alpha-Bank-Gruppe weitere Verluste. Ihr Kapital unterschritt somit erneut die Mindestkapitalanforderungen, die erfüllt werden mussten, um weiterhin Zugang zur Refinanzierung über die EZB zu haben. (85) Somit war eine zweite Zwischenfinanzierung erforderlich. Am 21. Dezember 2012 stellte der HFSF eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1,042 Mrd. EUR bereit (Maßnahme B2); diese erfolgte erneut durch die Übertragung von EFSF-Anleihen auf die Alpha-Bank-Gruppe. 2.3.3.3.   Die Verpflichtungserklärung vom 21. Dezember 2012 (Maßnahme B3) (86) Zusätzlich zur zweiten Zwischenfinanzierung ging am 21. Dezember 2012 bei der Alpha-Bank-Gruppe eine Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF mit bis zu 1,629 Mrd. EUR insgesamt an einer Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe sowie an der Ausgabe konvertierbarer Kapitalinstrumente beteiligen werde (Maßnahme B3). (87) Die Bereitstellung der beiden Zwischenfinanzierungen (Maßnahmen B1 und B2) und des im Dezember 2012 zusätzlich zugesagten Betrags (Maßnahme B3) bedeutete, dass der HFSF sich zur Deckung des im Stresstest 2012 ermittelten gesamten Kapitalbedarfs (4,571 Mrd. EUR (53)) verpflichtet hatte. 2.3.3.4.   Beteiligung des HFSF an der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 (Maßnahme B4) (88) Am 16. April 2013 genehmigten die Aktionäre der Alpha-Bank-Gruppe auf ihrer Hauptversammlung eine Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe. Am 1. Mai 2013 gab die Alpha-Bank-Gruppe die vollständige Zeichnung des Bezugsrechteangebots im Umfang von 457 Mio. EUR sowie die Einleitung einer Privatplatzierung im Umfang von bis zu 93 Mio. EUR zu einem Preis von 0,44 EUR pro neuer Aktie (54) bekannt. (89) Am 3. Juni 2013 gab die Alpha-Bank-Gruppe den Abschluss der Bezugsrechteausgabe sowie die vollständige Zuteilung der Privatplatzierung bekannt (55). Somit belief sich der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.