Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/454 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34823 (2012/C), SA.36004 (2013/NN), SA.37965 (2013/N), SA.37966 (2013/N), SA.37967 (2013/N) Griechenlands zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Western Macedonia durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Evia Cooperative Bank durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Dodecanese durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4662) Text von Bedeutung für den EWR

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25.3.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/1 BESCHLUSS (EU) 2015/454 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34823 (2012/C), SA.36004 (2013/NN), SA.37965 (2013/N), SA.37966 (2013/N), SA.37967 (2013/N) Griechenlands zugunsten der Alpha-Bank-Gruppe in Bezug auf: — Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Western Macedonia durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Evia Cooperative Bank durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Dodecanese durch Übertragung auf die Alpha Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4662) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Stellungnahme nach den genannten Bestimmungen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ALPHA BANK (1) Mit Entscheidung vom 19. November 2008 genehmigte die Kommission eine Regelung mit dem Titel „Support Measures for the Credit Institutions in Greece“ (Maßnahmen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Griechenland, im Folgenden „Hilfspaket für griechische Banken“), mit der die Stabilität des griechischen Finanzsystems gesichert werden sollte. Das Hilfspaket für griechische Banken ermöglicht die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der drei darin enthaltenen Maßnahmen: einer Rekapitalisierungsmaßnahme, einer Garantiemaßnahme und einer Staatsanleihenmaßnahme (1). Im Mai 2009 wurde die Alpha-Bank-Gruppe (im Folgenden „Alpha-Bank-Gruppe“) durch Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme rekapitalisiert. (2) In Erwägungsgrund 14 der Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 wurde festgehalten, dass bei der Kommission ein Umstrukturierungsplan bezüglich der Begünstigten der Rekapitalisierungsmaßnahme angemeldet werden sollte. (3) Am 2. August 2010 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission einen auf die Alpha-Bank-Gruppe bezogenen Umstrukturierungsplan. Die Kommission registrierte diesen Plan und seine nachfolgenden Aktualisierungen sowie weitere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen zunächst als Beihilfesache SA.30342 (PN 26/2010) und dann als Beihilfesache SA.32786 (2011/PN). (4) Die Alpha-Bank-Gruppe erhielt im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken wiederholt staatliche Garantien auf Schuldtitel und Darlehen in Form von Staatsanleihen (2). Außerdem profitierte sie von einer staatlich garantierten Notfall-Liquiditätshilfe (im Folgenden „staatlich garantierte ELA“). (5) Am 20. April 2012 übermittelte der Hellenic Financial Stability Fund (im Folgenden „HFSF“) der Alpha-Bank-Gruppe die Zusage, sich an der geplanten Aufstockung ihres Aktienkapitals zu beteiligen. Am 28. Mai 2012 gewährte der HFSF der Alpha-Bank-Gruppe eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 1,900 Mrd. EUR (im Folgenden „erste Zwischenfinanzierung“). (6) Im Mai 2012 meldeten die griechischen Behörden die der Alpha-Bank-Gruppe vom HFSF gegebene Zusage bei der Kommission an. Da die Maßnahme bereits durchgeführt worden war, wurde sie bei der Kommission als nicht angemeldete Beihilfe (Beihilfesache SA.34823 (2012/N)) registriert. (7) Mit Entscheidung vom 27. Juli 2012 leitete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die erste Zwischenfinanzierung ein (im Folgenden „Einleitungsbeschluss zur Alpha-Bank“) (3). (8) Am 12. Oktober 2012 erteilte der HFSF der Alpha-Bank-Gruppe seine Zustimmung zum Erwerb der Emporiki Bank von der Crédit Agricole S.A. (im Folgenden „Crédit Agricole“). Am 16. Oktober 2012 wurde zwischen Crédit Agricole und der Alpha-Bank-Gruppe eine Aktienkaufvereinbarung unterzeichnet. (9) Zuvor hatte Griechenland die Dienststellen der Kommission über den Fortgang des Verfahrens und die Bedingungen des potenziellen Erwerbs der Emporiki Bank informiert. (10) Am 23. November 2012 übersandten die Dienststellen der Kommission den griechischen Behörden ein Schreiben mit ihrer vorläufigen Beurteilung des Erwerbs. (11) Im Dezember 2012 gewährte der HFSF der Alpha-Bank-Gruppe eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1,042 Mrd. EUR (im Folgenden „zweite Zwischenfinanzierung“). Am 21. Dezember 2012 ging bei der Alpha-Bank-Gruppe eine weitere Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF mit insgesamt bis zu 1,629 Mrd. EUR an einer Aufstockung des Aktienkapitals der Alpha-Bank-Gruppe sowie an der Emission konvertierbarer Kapitalinstrumente beteiligen werde (4). Griechenland meldete diese Maßnahmen am 27. Dezember 2012 bei der Kommission an (5). (12) Im Mai 2013 gab die Alpha-Bank-Gruppe den erfolgreichen Abschluss ihrer Bezugsrechteausgabe im Umfang von 457,1 Mio. EUR sowie die Zuteilung sämtlicher Aktien bekannt, die im Rahmen einer zusätzlichen Privatplatzierung im Umfang von 92,9 Mio. angeboten worden waren. Am 3. Juni 2013 wandelte der HFSF die erste und die zweite Zwischenfinanzierung in Eigenkapital um, wodurch das Kapital der Alpha-Bank-Gruppe um weitere 1,079 Mrd. EUR aufgestockt wurde (im Folgenden „Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013“). (13) Am 19. Dezember 2013 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission Informationen hinsichtlich der Bedingungen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013. (14) Am 12. Juni 2014 übermittelte Griechenland der Kommission einen endgültigen Plan für die Umstrukturierung der Alpha-Bank-Gruppe (im Folgenden „Umstrukturierungsplan“). Am selben Datum übermittelte Griechenland Informationen zur staatlich garantierten ELA. Griechenland gab an, dass es beabsichtige, der Alpha-Bank-Gruppe im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken weiterhin Liquiditätshilfen sowie staatliche Garantien auf Schuldtitel und Darlehen in Form von Staatsanleihen zu gewähren (6). (15) Zwischen der Kommission und Vertretern der griechischen Behörden und der Alpha-Bank-Gruppe gab es zahlreiche Treffen und Telekonferenzen sowie einen regen E-Mail-Verkehr. (16) Griechenland akzeptiert, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise nur in englischer Sprache angenommen wird. 1.2.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE STAATLICHE BEIHILFE FÜR DIE DREI GENOSSENSCHAFTSBANKEN (17) Am 3. Dezember 2013 informierte Griechenland die Kommission über die anstehende Abwicklung von drei Genossenschaftsbanken (im Folgenden: „die drei Genossenschaftsbanken“), nämlich der Cooperative Bank of Dodecanese (im Folgenden „Dodecanese Bank“), der Cooperative Bank of Evia (im Folgenden „Evia Bank“) und der Cooperative Bank of Western Macedonia (im Folgenden „Western Macedonia Bank“). (18) Am 4. Dezember 2013 forderten die Dienststellen der Kommission Griechenland auf, Informationen zur anstehenden Abwicklung der drei Genossenschaftsbanken vorzulegen. (19) Am 5. Dezember 2013 legte Griechenland den Dienststellen der Kommission die verlangten Informationen vor. (20) Am 8. Dezember 2013 schritt die Bank of Greece zur Abwicklung der drei Genossenschaftsbanken und zur Übertragung ausgewählter Verbindlichkeiten der drei Genossenschaftsbanken auf die Alpha-Bank-Gruppe. (21) Am 17. Dezember 2013 meldete Griechenland die im Rahmen der Abwicklung der drei Genossenschaftsbanken gewährte staatliche Beihilfe bei der Kommission zur Genehmigung an. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   DIE ALPHA-BANK-GRUPPE UND IHRE SCHWIERIGKEITEN 2.1.1.   Allgemeiner Hintergrund zum griechischen Bankensektor (22) Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) Griechenlands sank zwischen 2008 und 2012 um 20 % (siehe Tabelle 1). Demzufolge erlebten die griechischen Banken einen raschen Anstieg der Ausfallquote bei Krediten an griechische Haushalte und Unternehmen (7). Dieser Trend wirkte sich negativ auf die Entwicklung der Aktiva der griechischen Banken aus und führte zu einem Kapitalbedarf der Banken. Tabelle 1 Wachstum des realen BIP in Griechenland, 2008-2013 Griechenland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Wachstum des realen BIP (in %) –0,2 –3,1 –4,9 –7,1 –7,0 –3,9 Quelle: Eurostat, online verfügbar unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=tec00115 (23) Darüber hinaus führte Griechenland im Februar 2012 einen Umtausch von Anleihen des Privatsektors durch, als „Private Sector Involvement“ (im Folgenden „PSI-Programm“) bezeichnet, an dem griechische Banken beteiligt waren. Im Rahmen des PSI-Programms bot die griechische Regierung privaten Anleiheinhabern im Tausch gegen die alten griechischen Staatsanleihen neue Anleihen (einschließlich neuer griechischer Staatsanleihen (Greek Government Bonds, im Folgenden „GGB“), an die Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts gekoppelte Anleihen (GDP-linked Securities) und von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (im Folgenden „EFSF“) herausgegebene PSI-Schuldverschreibungen) mit einem nominalen Abschlag von 53,5 % und längeren Laufzeiten an (8). Die griechischen Behörden gaben die Ergebnisse dieses Anleihenumtauschs am 9. März 2012 bekannt (9). Der Umtausch hatte beträchtliche Verluste der Anleiheinhaber zur Folge (die Bank of Greece schätzte die Verluste für die griechischen Banken auf durchschnittlich 78 % des Nennwerts der alten GGB) und führte zu einem Kapitalbedarf, der rückwirkend in den Jahresabschlüssen von 2011 der griechischen Banken verbucht wurde. Tabelle 2 PSI-Gesamtverluste der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Nennwert der GGB (1) Nennwert der staatsbezogenen Anleihen (2) Gesamtnennwert (3)=(1)+(2) PSI-Verlust der GGB (4) PSI-Verlust der staatsbezogenen Anleihen (5) PSI-Bruttoverlust gesamt (6)=(4)+(5) PSI-Bruttoverlust gesamt / Core-Tier-1-Quote (10) (Dez. 2011) (%) PSI-Bruttoverlust gesamt / Gesamtaktiva (Dez. 2011) (%) NBG 13 748 1 001 14 749 10 985 751 11 735 161,0 11,0 Eurobank 7 001 335 7 336 5 517 264 5 781 164,5 7,5 Alpha 3 898 2 145 6 043 3 087 1 699 4 786 105,7 8,1 Piraeus 7 063 280 7 343 5 686 225 5 911 226,0 12,0 Emporiki 351 415 766 270 320 590 40,3 2,7 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 14. (24) Da den griechischen Banken infolge des PSI-Programms und der andauernden Rezession beträchtliche Kapitallücken entstanden, wurden mit der zwischen Griechenland, der Europäischen Union, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) am 11. März 2012 geschlossenen Vereinbarung über Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies, im Folgenden „MEFP“) des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland Mittel für die Rekapitalisierung der betreffenden Banken zur Verfügung gestellt. Von Griechenland wurden der Bedarf für die Rekapitalisierung der Banken und die Abwicklungskosten, die im Rahmen dieses Programms finanziert werden mussten, auf insgesamt 50 Mrd. EUR geschätzt (11). Dieser Betrag wurde anhand eines Stresstests ermittelt, den die Bank of Greece für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2014 (im Folgenden „Stresstest 2012“) auf der Grundlage der von Blackrock prognostizierten Kreditausfälle durchgeführt hatte (12). Die Mittel für die Rekapitalisierung der griechischen Banken wurden durch den HFSF zur Verfügung gestellt. Tabelle 3 enthält eine Übersicht über den auf der Grundlage des Stresstests 2012 ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken. Tabelle 3 Stresstest 2012: Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Dez. 2011) (1) PSI-Bruttoverlust gesamt (Dez. 2011) (2) Rückstellungen für PSI (Juni 2011) (3) Kreditausfallprognosen brutto für Kreditrisiko (4) Rücklagen für Kreditausfälle (Dez. 2011) (5) Interne Kapitalbeschaffung (6) Ziel-Core-Tier-1 (Dez. 2014) (7) Kapitalbedarf (8) =(7)-[(1)+(2)+(3)+(4)+(5)+(6)] NBG 7 287 –11 735 1 646 –8 366 5 390 4 681 8 657 9 756 Eurobank 3 515 –5 781 830 –8 226 3 514 2 904 2 595 5 839 Alpha 4 526 –4 786 673 –8 493 3 115 2 428 2 033 4 571 Piraeus 2 615 –5 911 1 005 –6 281 2 565 1 080 2 408 7 335 Emporiki 1 462 – 590 71 –6 351 3 969 114 1 151 2 475 Postbank (TT Bank) 557 –3 444 566 –1 482 1 284 – 315 903 3 737 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 8. (25) Nach der MEFP konnten Banken, die finanziell tragfähige Pläne zur Kapitalbeschaffung vorlegten, staatliche Unterstützung beantragen und erhalten, um dem Privatsektor weiterhin Anreize für Kapitalzuführungen zu bieten und dadurch die Last für den Steuerzahler zu verringern (13). Nach Auffassung der Bank of Greece legten nur die vier größten Banken (Eurobank, National Bank of Greece, Piraeus Bank und Alpha Bank) finanziell tragfähige Pläne zur Kapitalbeschaffung vor (14). Diese Banken erhielten im Mai 2012 eine erste Zwischenfinanzierung durch den HFSF. (26) Zwischen Ende 2009 und Juni 2012 gingen die inländischen Einlagen der Banken in Griechenland aufgrund der Rezession und der Unsicherheit der politischen Lage um insgesamt 37 % zurück. Um die Einlagen zu halten, mussten die Banken höhere Zinsen zahlen. Die Kosten für die Einlagen stiegen und verringerten die Nettozinsspanne der Banken. Da die griechischen Banken keinen Zugang mehr zum Interbankenmarkt hatten, wurden sie vollständig von der Finanzierung durch das Eurosystem (15) abhängig, wobei diese Unterstützung zunehmend in Form einer von der Bank of Greece gewährten staatlich garantierten ELA erfolgte. (27) Am 3. Dezember 2012 startete Griechenland ein Programm für den Rückkauf der neuen griechischen Staatsanleihen (GGB), welche die Anleger im Rahmen des PSI-Programms erhalten hatten, zu Preisen zwischen 30,2 % und 40,1 % ihres Nennwerts (16). Für die an diesem Rückkaufprogramm beteiligten griechischen Banken kristallisierten sich weitere Verluste in ihrer Bilanz heraus, da der buchmäßige Verlust (die Differenz zwischen Marktwert und Nennwert) zum Zeitpunkt des PSI-Programms zum Großteil jetzt festgeschrieben und irreversibel wurde (17). (28) Im Dezember 2012 erhielten die vier größten griechischen Banken eine zweite Zwischenfinanzierung durch den HFSF. (29) Im Frühjahr 2013 wurde die Zwischenfinanzierung für die vier Banken in eine dauerhafte Rekapitalisierung in Form von Stammaktien umgewandelt, wobei der HFSF mehr als 80 % des Aktienkapitals einer jeden der vier Banken hält. Für die Banken, denen es gelang, einen zuvor festgelegten Betrag an privatem Kapital anzuwerben (Alpha-Bank-Gruppe, Piraeus Bank S.A. und National Bank of Greece S.A.), erhielt der HFSF Aktien ohne Stimmrecht, und an private Anleger wurden Optionsscheine auf die Aktien des HFSF ausgegeben. (30) Im Juli 2013 beauftragte die Bank of Greece einen Berater mit einer diagnostischen Studie zu den Kreditportfolios aller griechischen Banken. Der Berater erstellte Kreditausfallprognosen (Credit Loss Projections, im Folgenden „CLPs“) in Bezug auf das gesamte inländische Kreditvolumen der griechischen Banken sowie in Bezug auf Kredite, die das griechische Risiko in ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften tragen, über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren sowie über die Kreditlaufzeit. Die Kreditausfallprognosen wurden für zwei makroökonomische Szenarien dargestellt: das Bezugsszenario und das Stress-Szenario. Die Kreditausfallprognosen für ausländische Kreditportfolios wurden von der Bank of Greece anhand einiger vom Berater gelieferter Daten geschätzt. (31) Auf der Grundlage der vom Berater ermittelten Kreditausfallprognosen führte die Bank of Greece im Herbst 2013 einen neuen Stresstest (im Folgenden „Stresstest 2013“) durch, um die Zuverlässigkeit der Kapitalausstattung der griechischen Banken für ein Bezugsszenario und ein Stress-Szenario zu bewerten. Die Bank of Greece führte eine Kapitalbedarfsermittlung mit fachlicher Unterstützung durch einen zweiten Berater durch. (32) Die Schlüsselelemente der Kapitalbedarfsermittlung im Rahmen des Stresstests 2013 waren: i) die Kreditausfallprognosen (18) in Bezug auf die Kreditportfolios der Banken auf konsolidierter Basis für das griechische Risiko und das ausländische Risiko, abzüglich vorhandener Rücklagen für Kreditausfälle, und: ii) die geschätzte operative Rentabilität der Banken für den Zeitraum von Juni 2013 bis Dezember 2016, auf der Grundlage einer konservativen Anpassung der Umstrukturierungspläne, die der Bank of Greece im vierten Quartal 2013 übermittelt wurden. Tabelle 4 enthält eine Übersicht über den ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario im Rahmen des Stresstests 2013. Tabelle 4 Stresstest 2013: Kapitalbedarf der griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Juni 2013) (1) Rücklagen für Kreditausfälle (Juni 2013) (2) CLPs für griechisches Risiko (3) CLPs für ausländisches Risiko (19) (4) Interne Kapitalbeschaffung (5) Stresstest Core-Tier-1-Quote (Dezember 2016) (6) Kapitalbedarf (7)=(6)-(1)-(2)-(3)-(4)-(5) NBG (20) 4 821 8 134 –8 745 –3 100 1 451 4 743 2 183 Eurobank (21) 2 228 7 000 –9 519 –1 628 2 106 3 133 2 945 Alpha 7 380 10 416 –14 720 –2 936 4 047 4 450 262 Piraeus 8 294 12 362 –16 132 –2 342 2 658 5 265 425 Attica 225 403 – 888 0 106 243 397 Panellinia 61 66 – 237 0 –26 31 169 Quelle: Bank of Greece, 2013 Stress Test of the Greek Banking Sector, März 2014, S. 42. (33) Am 6. März 2014 gab die Bank of Greece die Ergebnisse des Stresstests 2013 bekannt und forderte die Banken auf, ihre Pläne zur Kapitalbeschaffung bis Mitte April 2014 zu übermitteln, um den Kapitalbedarf für das Bezugsszenario zu decken. (34) Zwischen Ende März 2013 und Anfang Mai 2014 schritten Banken zu Kapitalerhöhungen. 2.1.2.   Der Begüngstigte (35) Die Alpha-Bank-Gruppe erbringt Universalbankdienstleistungen vorwiegend in Griechenland und in Südosteuropa (Zypern, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Albanien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien („EJRM“/„FYROM“) sowie im Vereinigten Königreich. Sie bietet Privathaushalten und Unternehmen eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen in der Bank- und Finanzsparte. Die Alpha-Bank-Gruppe ist im Privat- und Unternehmenskundengeschäft, in der Vermögensverwaltung, im Treasury Management und im Investmentbanking tätig. Sie hat ihren Sitz in Griechenland und ist an der Athener Börse gelistet. Am 30. September 2012 hatte die Alpha-Bank-Gruppe insgesamt 17 119 Beschäftigte, davon rund ein Drittel in Südosteuropa und im Vereinigten Königreich und die anderen zwei Drittel in Griechenland (22). (36) Die Alpha-Bank-Gruppe war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) und staatsbezogene Anleihen mit einem Nennwert von 6,043 Mrd. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 4,786 Mrd. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht (23). Während des Rückkaufprogramms im Dezember 2012 verkaufte die Alpha-Bank-Gruppe die im Rahmen des PSI-Programms erhaltenen neuen GGB weit unter dem Nennwert. Durch diesen Verkauf wurden die Verluste in Bezug auf die neuen GGB festgeschrieben. (37) In Tabelle 5 sind die wichtigsten Zahlen der Alpha-Bank-Gruppe im Dezember 2010, im Dezember 2011, im Dezember 2012 und im Dezember 2013 (konsolidierte Daten) dargestellt. Tabelle 5 Wichtigste Zahlen der Alpha Bank, 2010, 2011, 2012 und 2013 Gewinn und Verlust (in Mio. EUR) 2010 2011 2012 Pro-forma 2012 (einschließlich Emporiki) 2013 (einschließlich Emporiki) Nettozinserträge 1 819 1 784 1 397 1 755 1 658 Gesamte betriebliche Einnahmen 2 249 2 283 1 506 1 826 2 344 Gesamte betriebliche Aufwendungen –1 148 –1 096 –1 179 –1 746 –1 426 Ergebnis vor Rückstellungen 1 101 1 187 327 80 918 Wertminderungsverluste für Kreditausfälle – 885 –1 130 –1 669 –2 802 –1 923 Wertminderungsverluste bei GGB und PSI-geeigneten Darlehen — –4 789 — — — Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung         3 283 Nettoergebnis 86 –3 810 –1 086 entfällt 2 922 Selektive Zahlen (in Mio. EUR) 2010 2011 2012 Pro-forma 2012 (einschließlich Emporiki) 2013 (einschließlich Emporiki) Forderungen an Kunden insgesamt (netto) 49 305 44 876 40 495 55 459 51 678 Einlagen 38 293 29 399 28 451 41 348 42 485 Aktiva insgesamt 66 798 59 148 58 357 76 518 73 697 Eigenkapital insgesamt (24) 5 784 1 966 773 3 423 8 312 Quellen: 2013: http://www.alpha.gr/files/investorrelations/Deltio_Typou_20140310EN.pdf Pro-forma 2012: Umstrukturierungsplan für die Alpha Bank, Juni 2014, S. 24. 2012 und 2011: Finanzielles Ergebnis 2012 — Consolidated Financial Statements: http://www.alpha.gr/files/investorrelations/IFRS_Alphagroup_FY_2012_en.pdf 2010: Finanzielles Ergebnis 2011 — Consolidated Financial Statements: http://www.alpha.gr/files/investorrelations/IFRS_Alphagroup_FY_2011_en.pdf (38) Tabelle 5 zeigt, dass die Alpha-Bank-Gruppe, abgesehen von den im Jahr 2011 verbuchten hohen Verlusten aufgrund des PSI-Programms (4,786 Mrd. EUR (25)), unter sinkenden Einnahmen (u. a. aufgrund höherer Einlagenkosten) sowie unter zunehmend hohen Verlusten aufgrund von Wertminderungen bei ihren Kreditportfolios in Griechenland und im Ausland litt. Die Liquiditätsausstattung der Alpha-Bank-Gruppe hatte sich durch Einlagenabflüsse stark verschlechtert, und das Verhältnis von Krediten zu Einlagen belief sich zum 31. Dezember 2011 (26) auf 152 %, während 34 % ihrer Bilanzsumme zu dem Zeitpunkt (27) durch das Eurosystem finanziert wurden. (39) Nach dem Stresstest 2013 schätzte die Bank of Greece den Kapitalbedarf der Alpha-Bank-Gruppe für das Bezugsszenario auf 262 Mio. EUR. (40) Im März 2014 schritt die Alpha-Bank-Gruppe zu einer Kapitalerhöhung von 1,2 Mrd. EUR, um den in Erwägungsgrund 39 genannten Kapitalbedarf zu decken und die von Griechenland gehaltenen Vorzugsaktien im Wert von 940 Mio. EUR (28) zurückzukaufen. Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung der Eurobank im April 2014 gab der HFSF keine Verpflichtung ab, sich im Falle einer unzureichenden privaten Nachfrage an der Kapitalerhöhung der Alpha-Bank-Gruppe zu beteiligen. Die Kapitalerhöhung erfolgte in Form einer internationalen Investoren angebotenen nicht vorzugsweisen Aktienemission (d. h. einer Kapitalaufstockung unter Verzicht auf das Recht auf vorzugsweise Zeichnung) und eines öffentlichen Zeichnungsangebots in Griechenland. Der Zeichnungskurs wurde auf 0,66 EUR pro Aktie festgelegt. (41) Nach der Kapitalerhöhung gab die Alpha-Bank-Gruppe am 17. April 2014 den erfolgten Rückkauf der von Griechenland gehaltenen Vorzugsaktien für einen Gesamtbetrag von 940 Mio. EUR bekannt. 2.2.   ERWERB GRIECHISCHER BANKTÄTIGKEITEN DURCH DIE ALPHA-BANK-GRUPPE 2.2.1.   Erwerb der Emporiki Bank (42) Die Emporiki Bank wurde 1882 gegrün

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.