Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2041 der Kommission vom 20. Januar 2016 über die von Belgien durchgeführten staatlichen Beihilfen SA.33926 2013/C (ex 2013/NN, 2011/CP) zugunsten von Duferco (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 94) (Text von Bedeutung für den EWR )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D2041. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

22.11.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 314/22 BESCHLUSS (EU) 2016/2041 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2016 über die von Belgien durchgeführten staatlichen Beihilfen SA.33926 2013/C (ex 2013/NN, 2011/CP) zugunsten von Duferco (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 94) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (2) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 21. November 2011 veröffentlichte die Tageszeitung Le Soir mehrere Artikel, denen zufolge die Wallonische Region (3) dem Stahlkonzern Duferco (im Folgenden „Duferco“ oder „Duferco-Gruppe“) seit 2003 finanzielle Unterstützung gewährt hat, ohne die Kommission davon unterrichtet zu haben. Nach Angaben der belgischen Tageszeitung gründete die Wallonische Region im März 2003 eine neue Investmentholding, die Foreign Strategic Investment Holding (im Folgenden „FSIH“), als Tochtergesellschaft der Société Wallonne de Gestion et de Participations (im Folgenden „SOGEPA“), um in Unternehmen der Duferco-Gruppe zu investieren, die ihren Sitz außerhalb Belgiens oder sogar der Union haben. (2) Aufgrund dieser Nachrichten forderte die Kommission Belgien mit Schreiben vom 29. November 2011 auf, ihr ergänzende Informationen zur Art der finanziellen Unterstützung zu übermitteln, die die Wallonische Region der Duferco-Gruppe zwischen 2003 und 2011 gewährt haben soll. (3) Mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 ersuchte Belgien um eine Verlängerung der Beantwortungsfrist, die am 16. Dezember 2011 gewährt wurde. Belgien beantwortete das Auskunftsersuchen der Kommission am 4. Januar 2012. Mit Schreiben vom 29. Juni 2012 forderte die Kommission zusätzliche Informationen an. Belgien ersuchte um eine zusätzliche Beantwortungsfrist, die am 18. Juli 2012 gewährt wurde, und antwortete am 28. September 2012. (4) Am 6. Mai 2013 fand in den Räumen der Kommission eine Zusammenkunft zwischen der Kommission einerseits und den belgischen Behörden und Vertretern von SOGEPA und FSIH andererseits statt. (5) Am 4. und 10. Juni 2013 sowie am 15. und 30. Juli 2013 ließ Belgien der Kommission weitere Informationen zukommen. (6) Am 30. September 2013 fand eine weitere Zusammenkunft zwischen der Kommission und Vertretern von SOGEPA und FSIH in den Räumen der Kommission statt. (7) Mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 setzte die Kommission Belgien von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen dieser Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten (im Folgenden „förmliches Prüfverfahren“). (8) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (4) Die Kommission forderte die Beteiligten auf, sich zu den in Rede stehenden Maßnahmen zu äußern. (9) Am 11. Dezember 2013 ging bei der Kommission die Stellungnahme Belgiens ein, nachdem eine Fristverlängerung gewährt worden war. Am 23. und 24. Juni 2014 gingen zudem Stellungnahmen der Beteiligten ein, nachdem auch ihnen eine Fristverlängerung gewährt worden war. Die Kommission leitete diese Stellungnahmen am 3. und 18. Juli 2014 an Belgien weiter, das sich mit Schreiben vom 1. und 18. August 2014 dazu äußerte. (10) Mit Schreiben vom 28. Januar 2015 ersuchte die Kommission Belgien um zusätzliche Auskünfte. Belgien beantragte eine zusätzliche Beantwortungsfrist, die am 25. Februar 2015 gewährt wurde, und ließ der Kommission seine Antwort am 8. April 2015 zukommen. (11) Mit Schreiben vom 18. Mai 2015 ersuchte die Kommission um weitere Auskünfte. Belgien antwortete am 2. Juni 2015. (12) Ein letztes Auskunftsersuchen wurde am 15. September 2015 an Belgien gesandt. Belgien beantragte eine Verlängerung der Beantwortungsfrist um einen Monat, die am 28. September 2015 gewährt wurde, und übermittelte der Kommission seine Antwort mit Schreiben vom 23. Oktober 2015. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 2.1.   EMPFÄNGER (13) Die Duferco-Gruppe produziert und vertreibt Stahl in rund fünfzig Ländern weltweit. In Europa ist der Konzern hauptsächlich in Belgien (rund 3 000 Beschäftigte im Jahr 2009 und etwa zehn Standorte in Wallonien) und Italien (rund 1 300 Beschäftigte im Jahr 2009) vertreten. Darüber hinaus ist der Konzern in der Schweiz, in Luxemburg, in Frankreich und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) tätig. (14) In Belgien ließ sich Duferco 1997 nieder, als der Konzern mit Unterstützung der Wallonischen Region das in großen finanziellen Schwierigkeiten befindliche Stahlwerk Forges de Clabecq übernahm (Übernahme einer Beteiligung in Höhe von 8,75 Mio. EUR und Darlehen in Höhe von 13,75 Mio. EUR) (5). Im Jahr 1999 erwarb Duferco von der Gruppe Hoogovens — ebenfalls mit Unterstützung der Wallonischen Region — das Stahlwerk Usines Gustave Boël in La Louvière (Umwandlung einer Forderung in Höhe von 12,5 Mio. EUR in 25 % des Kapitals und Darlehen in Höhe von 25,3 Mio. EUR) (6). Im Jahr 2002 übernahm Duferco gemeinsam mit Usinor und auch hier mit Unterstützung der Wallonischen Region die Warmphase des Stahlwerks Charleroi, das zu Carsid wurde (Beteiligung der SOGEPA am Kapital von Carsid in Höhe von 20 Mio. EUR, die nach dem Beschluss (7), das in Artikel 6 Absatz 5 der Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission (8) vorgesehene Verfahren einzuleiten, auf 9 Mio. EUR gesenkt wurde). Dieses Verfahren endete am 15. Oktober 2003 (9) mit einer Negativentscheidung der Kommission, die damit begründet wurde, dass eine Investition in ein neues Unternehmen nicht als gleichrangig (pari passu) angesehen werden kann, wenn nur der öffentliche Aktionär ein neues Risiko übernimmt, während der Privataktionär lediglich Sachanlagen oder ein bestehendes Projekt in die neue Gesellschaft verlegt. (15) Nach dieser Übernahmewelle besaß Duferco in Belgien drei Tochtergesellschaften: Duferco Clabecq, Duferco La Louvière (im Folgenden „DLL“) und Carsid. (16) Im Jahr 2006 ging Duferco ein Joint Venture mit dem russischen Hüttenkombinat Novolipetsk (im Folgenden „NLMK“) ein. Dieses Joint Venture zielte darauf ab, von der Präsenz von NLMK in den der Stahlerzeugung vorgelagerten Bereichen zu profitieren (Rohstofflieferung und Halbzeugherstellung). Dabei übernahm NLMK eine 50 %ige Beteiligung an einer der Holdings der Duferco-Gruppe namens Steel Invest and Finance (im Folgenden „SIF“) mit Sitz in Luxemburg. SIF umfasst zahlreiche Vermögenswerte der Duferco-Gruppe, unter anderem Duferco Clabecq, DLL und Carsid. Seit Ende 2006 gehörte auch die US-amerikanische Tochtergesellschaft Duferco Farrell Corporation zu SIF. Der Vertrag zwischen Duferco und NLMK wurde am 18. Dezember 2006 geschlossen. NLMK erwarb eine Beteiligung von 50 % an SIF, die mit einer bedingungslosen Kaufoption für mindestens eine SIF-Aktie verbunden war. (17) Im Sommer 2011 wurde das Joint Venture von Duferco und NLMK beendet. Die beiden Unternehmen teilten sich die Vermögenswerte von SIF. Duferco übernahm die Sparte „Langerzeugnisse“ von DLL, einige Diversifizierungstätigkeiten und die Vermögenswerte von Carsid. Diese belgischen Vermögenswerte wurden sämtlich in eine neue Tochtergesellschaft nach luxemburgischem Recht namens Duferco Long Products (im Folgenden „DLP“) überführt, die im März 2011 gegründet worden war. (18) Im Jahr 2012 wurde der Standort Carsid endgültig geschlossen. Im Jahr 2013 beschloss Duferco, die Produktion von „Langerzeugnissen“ am Standort La Louvière einzustellen. (19) Die Duferco-Gruppe wird über die Bilanz der Muttergesellschaft Duferco Participations Holding (im Folgenden „DPH“) konsolidiert. Im Zeitraum 2003-2010 stieg das Eigenkapital von DPH von […] (*1) Mio. EUR im Jahr 2003 auf […] Mio. EUR. (20) Der Sitz von DPH befand sich ursprünglich in […], wurde jedoch später nach […] verlegt. DPH wird wiederum von weiteren Gesellschaften gehalten: […]. 2.2.   BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN MASSNAHMEN (21) Zwischen 2003 und 2011 ergriff die FSIH sechs Maßnahmen zugunsten von Tochtergesellschaften von Duferco mit einem Gesamtwert von 517 Mio. EUR. 2.2.1.   HERKUNFT DER MITTEL ZUR FINANZIERUNG DER MASSNAHMEN (22) Die SOGEPA ist eine Holdinggesellschaft, die zu 100 % im Eigentum der Wallonischen Region steht. Sie setzt die von der Wallonischen Regierung gefassten Beschlüsse über Beteiligungen an Unternehmen um und verwaltet diese Beteiligungen. Darüber hinaus ist sie das bevorzugte Instrument der Politik der Wallonischen Region im Eisen- und Stahlsektor. Sie entstand aus der Verschmelzung der Société Wallonne pour la Sidérurgie (SWS) mit der Société pour la gestion de participations de la Région wallonne dans des sociétés commerciales (SOWAGEP) im Jahr 1999. (23) Gemäß den Angaben auf ihrer Website übernimmt die SOGEPA bei den im Auftrag der Wallonischen Regierung getätigten Investitionen insbesondere zwei Arten von Aufgaben: (i) Analyse und Abgabe einer Stellungnahme im Vorfeld eines möglichen Beschlusses der Wallonischen Regierung; (ii) Umsetzung und Follow-up der von der Wallonischen Regierung gefassten Beschlüsse. Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der Wallonischen Regierung müssen die Fachabteilungen der SOGEPA, unter Beachtung der gegebenenfalls in den Interventionsbeschlüssen der Regierung genannten Bedingungen, Aktionärsbindungs- und/oder Darlehensverträge aushandeln und ausarbeiten. (24) Das Follow-up der Maßnahmen beinhaltet grundsätzlich, dass die SOGEPA und ihre Mitarbeiter als Verwaltungsratsmitglied oder Beobachter an den Verwaltungsratssitzungen der Unternehmen, denen Maßnahmen gewährt wurden, teilnehmen. Es beinhaltet auch die Teilnahme an den Hauptversammlungen und ganz allgemein das regelmäßige Follow-up der Interessen der Wallonischen Region. (25) Die Wallonische Regierung bestellt die Verwaltungsratsmitglieder der SOGEPA. Zudem entsendet sie zwei Regierungsbeauftragte in die SOGEPA. (26) Am 27. März 2003 gründete die SOGEPA die FSIH und stattete sie mit einem Kapital von 180 Mio. EUR aus. Gesellschaftszweck der FSIH war es laut Gründungsvertrag, „in jedweder Form in ausländische Unternehmen der Stahlbranche zu investieren und/oder mit diesen Finanztransaktionen abzuschließen“. Zu diesem Zweck kann die FSIH „insbesondere jede Form der Zusammenarbeit zwischen diesen Unternehmen und den wallonischen Unternehmen fördern“. (27) Die Mitglieder des Verwaltungsrats der FSIH werden von der Hauptversammlung und somit von der SOGEPA bestellt. Unmittelbar nach der Gründung der FSIH am 27. März 2003 wurde eine Hauptversammlung abgehalten, auf der die Mitglieder und der Vorsitzende des Verwaltungsrats bestellt wurden. Zum Vorsitzenden wurde der Verwaltungsratsvorsitzende der SOGEPA bestellt. Diese Ämterhäufung dauerte bis zum 31. März 2013. 2.2.2.   MASSNAHME 1: BETEILIGUNG AN DUFERCO US (9. APRIL 2003-12. DEZEMBER 2006) (28) Die Duferco US Investment Corp. (im Folgenden „Duferco US“) ist eine Holdinggesellschaft, die 100 % eines einzigen Unternehmens hält: Duferco Farrell Corp. (im Folgenden „Farrell“). Vor der geprüften Maßnahme stand Duferco US zu 99,8 % im Eigentum der Duferco-Gruppe, und zwar über deren Tochtergesellschaft Duferco Industrial Investments (im Folgenden „DII“). (29) Farrell ist ein Stahlunternehmen mit Sitz in Pennsylvania (USA), das warm- und kaltgewalzten Stahl produziert. (30) Am 9. April 2003 erwarb die FSIH die Hälfte der Aktien von Duferco US abzüglich einer zum Preis von 97,22 Mio. USD (US-Dollar) (entsprechend 90 Mio. EUR). Die andere Hälfte der Aktien abzüglich einer blieb im Eigentum von DII. Die beiden restlichen Aktien wurden in einer Zweckgesellschaft (special purpose vehicle) platziert, die die Aufgabe hatte, sie während der Dauer der Partnerschaft zwischen der FSIH und DII zu verwahren. Am selben Tag erwarb FSIH für 5 Mio. EUR eine Kaufoption, die es ihr ermöglichte, die beiden Aktien dieser Zweckgesellschaft zu erwerben und somit Duferco US zu beherrschen; diese Option wurde allerdings nie ausgeübt. (31) Bevor die SOGEPA 2003 über die FSIH die Hälfte der Aktien abzüglich einer von Duferco US übernahm, hatte sie Farrell bewerten lassen. Die britische Unternehmensberatung Hatch Beddows schätzte den Durchschnittswert von Farrell für ein konservatives Szenario auf 330 Mio. USD. In einer von der amerikanischen Unternehmensberatung World Steel Dynamics durchgeführten ergänzenden Bewertung wurde der Wert von Farrell auf 410 Mio. USD geschätzt. Aus diesen beiden Bewertungen ergibt sich für Farrell ein Mittelwert von 375 Mio. USD. Nach dem Monatsmittelkurs von Dollar zu Euro (USD/EUR) von April 2003 beträgt dieser Mittelwert 345,5 Mio. EUR. (32) Im Jahr 2005 erhielt die FSIH für das am 30. September 2004 abgeschlossene Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 2,5 Mio. USD. Nach Angaben Belgiens in seiner Stellungnahme wurde die Dividende am 23. Juni 2005 bezogen. Nach dem Jahresmittelkurs USD/EUR für 2005 entspricht diese Dividende etwa 2,01 Mio. EUR. (33) Wie bei zahlreichen Unternehmen der verarbeitenden Industrie wurden die Ergebnisse von Farrell direkt durch die Einkaufspreise des Vormaterials (Brammen) beeinflusst. Zur Verringerung der Volatilität seiner Ergebnisse schloss Farrell daher mit Duferco am 15. September 2005 einen Brammen-Liefervertrag. Gemäß diesem Vertrag musste Duferco Farrell zu einem vertraglich festgelegten Preis mit Brammen beliefern, so dass die Marge von Farrell innerhalb einer gegebenen Spanne ([…]) blieb. (34) Am 1. Januar 2006 wurde ein Vertrag zwischen der Duferco-Gruppe und der Gruppe […] geschlossen. Gemäß diesem Vertrag belieferte […] Duferco mit Brammen zu einem Preis, der berechnet wurde als (i) Verkaufspreis der Endprodukte von Farrell (ii) abzüglich der Verarbeitungskosten von Farrell (iii) zuzüglich einer Marge. Über diesen Vertrag konnte innerhalb der Duferco-Gruppe das Risiko abgesichert werden, das mit dem Vertrag vom 15. September 2005 von Farrell auf Duferco übergegangen war. (35) Im Jahr 2006 beschloss die FSIH, die Zweckmäßigkeit ihrer Beteiligung an Duferco US zu überprüfen. Am 14. Juni 2006 vereinbarten DII und die FSIH, dass DII eine Option auf den Kauf aller von der FSIH gehaltenen Aktien zu einem Preis von 95 Mio. EUR erhalten würde. Diese Option scheint ohne Vergütung gewährt worden zu sein. (36) Diese Kaufoption ist auch im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Joint Venture zwischen Duferco und NLMK zu sehen. Denn es war die Rede davon, Duferco US in SIF zu integrieren. (37) Am 12. Dezember 2006, nach Ausübung der Kaufoption durch […], das Unternehmen der Duferco-Gruppe, das in alle Rechte und Pflichten von DII in Verbindung mit dieser Maßnahme eingetreten war, zog sich die FSIH aus Duferco US zurück. Dadurch wurde die Duferco-Gruppe am 12. Dezember 2006 zum Preis von 125,85 Mio. USD (entsprechend 95 Mio. EUR) wieder alleiniger Eigentümer von Duferco US. Am 18. Dezember 2006 wurden 50 % der SIF-Anteile an NLMK veräußert. 2.2.3.   MASSNAHME 2: BETEILIGUNG AN DPH (9. APRIL 2003-14. JUNI 2006) (38) Am 9. April 2003 erwarb die FSIH von [dem Unternehmen, das DPH damals beherrschte] mit Sitz in […], heute in […], rund 25 % des Kapitals von DPH sowie eine Vorzugsaktie (preferred share), die einen bevorrechtigten Dividendenanspruch verlieh. Zuvor hatte die FSIH die Unternehmensberatung Ernst & Young mit der Bewertung von DPH beauftragt. Ausgehend von dieser Bewertung lag der Wert von 25 % von DPH zwischen […] und […] Mio. USD, somit bei durchschnittlich […] Mio. USD. Der Preis für die Transaktion zwischen der FSIH und [dem Unternehmen, das DPH damals beherrschte] betrug schließlich 86,42 Mio. USD, d. h. rund 80 Mio. EUR nach dem Monatsmittelkurs USD/EUR von April 2003. (39) Die Parteien kamen überein, dass die FSIH aufgrund der Vorzugsaktie einen bevorrechtigten Anspruch auf Dividenden von DPH erhalten würde, der sich wie folgt gestaltete: (i) Gewährung der Summe von 2 Mio. EUR für jedes der Geschäftsjahre 2003 und 2004; (ii) Gewährung der Summe von 4 Mio. EUR für jedes folgende Geschäftsjahr bis 2012. (40) Im Januar 2005 bezog die FSIH daher eine Dividende von 4 Mio. EUR für die Geschäftsjahre 2003 und 2004. Für das Geschäftsjahr 2005 scheint keine Dividende gezahlt worden zu sein. Vor Abschluss des Geschäftsjahres 2006 verkaufte die FSIH ihre Beteiligung wieder. (41) Im Jahr 2006 wollte die FSIH aus dem Kapital von DPH aussteigen. Mit Blick auf diesen Rückzug beauftragte die FSIH erneut Ernst & Young, ihre 25 %ige Beteiligung an DPH zu bewerten. In dem Bericht von Ernst & Young von 2006 (im Folgenden „Ernst&Young-Bericht von 2006“) wurde die 25 %ige Beteiligung auf […] bis […] Mio. USD geschätzt, d. h. rund […] bis […] Mio. EUR nach dem Jahresmittelkurs USD/EUR von 2006. (42) Die Parteien berücksichtigten die Bewertung des Ernst&Young-Berichts von 2006 nicht. Am 14. Juni 2006 verkaufte die FSIH ihre Beteiligung zu einem Preis von […] Mio. USD, d. h. […] Mio. EUR, an [das Unternehmen, das DPH damals beherrschte]. 2.2.4.   MASSNAHME 3: BETEILIGUNG AN DSIH (14. DEZEMBER 2006) (43) Neben den Stahlaktivitäten hatte Duferco in Belgien Diversifizierungstätigkeiten entwickelt, die im September 2006 in einer neuen Tochtergesellschaft von SIF zusammengeführt wurden: Carsid Développement. Im Dezember 2006, wenige Tage, bevor ein Teil von SIF von NLMK übernommen wurde, wurde beschlossen, Carsid Développement vom Joint Venture mit dem russischen Unternehmen auszunehmen. (44) Duferco schloss sich daraufhin mit der FSIH zusammen, um die Vermögenswerte von Carsid Développement zu übernehmen und auszubauen. Am 29. November 2006 wurde eine neue Gesellschaft, […], gegründet, in die diese Vermögenswerte überführt wurden. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung firmierte ihr Aktionär unter […], und das anfängliche Grundkapital belief sich auf […] Mio. EUR (gezeichnet, aber nicht eingezahlt, mit Ausnahme einer Aktie mit einem Nennwert von einem Euro). Bereits auf der ersten Sitzung am 7. Dezember 2006 genehmigte der Verwaltungsrat von […] die Übertragung dieser einen Aktie von […] an die FSIH. Anschließend genehmigte er die Zeichnung einer Aktie mit einem Nennwert von einem Euro durch Duferco Développement, eine Tochtergesellschaft der Duferco-Gruppe. Zudem beschloss der Verwaltungsrat, die Firma der Gesellschaft in Duferco Salvage Investments Holding (im Folgenden „DSIH“) zu ändern. Am 7. Dezember besaßen die FSIH und Duferco somit eine neue gemeinsame Tochtergesellschaft, DSIH, die bereit war, die Aktiva von Carsid Développement aufzunehmen. (45) Am 11. und 14. Dezember 2006 erhöhten die FSIH und Duferco Développement das Kapital von DSIH um jeweils [65-72] Mio. EUR, entsprechend einer Beteiligung von 50 %, in bar. Dieses Geld diente der Übernahme aller Aktien von Carsid Développement, die am 14. Dezember 2006 zum Preis von […] Mio. EUR vollzogen wurde. Carsid Développement firmierte in Duferco Diversification um. (46) Duferco Diversification hielt daraufhin 100 % der folgenden drei Gesellschaften: Duferco Environnement, Duferco Immobilière und Marcinelle Energie. Duferco Environnement umfasste insbesondere ein Projekt zur Sanierung von Grundstücken in […], die Duferco Développement gehörten (das Projekt namens […]). Duferco Immobilière umfasst das gesamte frühere Immobilienvermögen von Carsid. Zweck von Marcinelle Energie war im Jahr 2006 der Bau eines GuD-Kraftwerks (Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk) in Charleroi. Grafik 1 An Maßnahme 3 beteiligte Gesellschaften Duferco Développement 50 % 50 % Duferco Immobilière Marcinelle Energie Duferco Environnement Duferco Diversification FSIH DSIH (47) Im Jahr 2008 wurden 80 % des Projekts Marcinelle zum Preis von [30-37] Mio. EUR an den italienischen Energiekonzern ENEL verkauft. (48) Am 26. März 2010 zeichnete Duferco Développement eine weitere Aktie von DSIH, was ihr mit 67 001 Aktien (gegenüber den von der FSIH gehaltenen 67 000 Aktien) die Kontrollmehrheit in DSIH verschaffte. (49) Im Juni 2011, nach dem Ende des Joint Ventures zwischen Duferco und NLMK, beschlossen Duferco und die FSIH, ihre gesamten wallonischen Vermögenswerte in den Bereichen Stahl und Diversifizierung in einer einzigen neuen Tochtergesellschaft zusammenzuführen: DLP. Die aus der Zerschlagung von SIF hervorgegangenen Stahlaktiva wurden DLP über eine Tochtergesellschaft namens Duferco La Louvière Produits Longs (im Folgenden „DLLPL“, siehe Maßnahme 6) angliedert. Auch die Diversifizierungstätigkeiten wurden über eine Reihe von Transaktionen im Sommer 2011 in DLP überführt: — […]. — nach diesen Transaktionen waren somit alle belgischen Vermögenswerte von Duferco (einschließlich der früheren Vermögenswerte von DSIH) über die Tochtergesellschaft Duferco Belgium in DLP zusammengeführt. 2.2.5.   MASSNAHMEN 4 UND 5: DARLEHEN AN [DIE DAMALIGE DACHGESELLSCHAFT DER DUFERCO-GRUPPE] UND AN SIF AUS DEM JAHR 2009 (50) Im Jahr 2009 gewährte die FSIH […], der Dachgesellschaft der Duferco-Gruppe, ein Darlehen in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR mit einer Laufzeit von sechs Jahren. Zum Zeitpunkt des Darlehens war diese Gesellschaft in […] eingetragen. Heute firmiert sie unter […] und ist eine Gesellschaft nach […] Recht. (51) Gemäß den Bestimmungen eines am 4. September 2009 unterzeichneten Vertrags gewährte die FSIH ein Darlehen in Höhe von [30-40] Mio. EUR. Der Darlehenszins wurde auf den 12-Monats-Euribor (1,302 %) zuzüglich von 75 Basispunkten festgelegt, d. h. auf 2,052 % bei Abschluss des Vertrags. Nach den von Belgien am 4. Juni 2013 vorgelegten Informationen wurde tatsächlich ein Zinssatz von 2,04 % berücksichtigt. Der Nennbetrag war bei Endfälligkeit am 31. Dezember 2015 bzw. im Fall eines Wechsels der Kontrolle von SIF früher rückzahlbar. Die Darlehenszinsen waren jährlich kapitalisierbar und nachträglich auf den Restsaldo zu zahlen, und zwar vom sechsten Jahr an bzw. im Fall eines Wechsels der Kontrolle von SIF früher. (52) Die Rückzahlungsbedingungen für den Fall einer Änderung der Beteiligungsstruktur von SIF wurden in Artikel 1.1 des Darlehensvertrags aufgenommen, um den wechselseitigen Kaufoptionsklauseln Rechnung zu tragen, die Duferco und NLMK in einer Vereinbarung vom 1. Februar 2008 im Zusammenhang mit SIF ausgehandelt hatten. Diese Vereinbarung von 2008 sah vor, dass eine solche Option von Dezember 2010 an jederzeit zu einem Preis von […] Mio. USD ausgeübt werden konnte. Nach Artikel 6.1 des Darlehensvertrags zwischen der FSIH und [der damaligen Dachgesellschaft der Duferco-Gruppe] war der Darlehensnehmer im Fall eines Wechsels der Kontrolle von SIF verpflichtet, die dabei vereinnahmten Summen vorrangig zur vollständigen Rückzahlung des FSIH-Darlehens zu verwenden. (53) Für das Darlehen wurden zwei Arten von Sicherheiten geleistet: — die Verpflichtung zulasten von [der damaligen Dachgesellschaft der Duferco-Gruppe], die Mittel aus dem Verkauf der SIF-Anteile von Duferco an NLMK infolge der Ausübung der in der Vereinbarung vom 1. Februar 2008 vorgesehenen Kaufoption zur Rückzahlung des FSIH-Darlehens zu verwenden, und — ein Pfandrecht auf […] Stammaktien von DPH. (54) Im Dezember 2009 wurde eine Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag vom 4. September 2009 geschlossen. Danach gewährte die FSIH [der damaligen Dachgesellschaft der Duferco-Gruppe] ein weiteres Darlehen in Höhe von [60-70] Mio. EUR. Der Darlehenszins wurde ebenfalls auf den 12-Monats-Euribor (1,302 %) zuzüglich von 75 Basispunkten festgelegt, d. h. auf 2,052 % bei Abschluss des Vertrags. Nach den von Belgien am 4. Juni 2013 vorgelegten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.