Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 31. Januar 2018 über einen Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0221(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ttsmitglied vom dienstlichen Einsatzort zurückkehrt oder den Dienstwagen von dort zurückfährt. Dienstreisekostenabrechnungen sind vom Fahrer unter Verwendung des entsprechenden Formulars (MIPS) auszufüllen und vom Kabinettchef zu unterzeichnen. Sie müssen folgende Angaben enthalten: — Zweck der Dienstreise, — Dienstreiseort, — Reiseroute, — Datum und Uhrzeit der Abfahrt und Rückkehr an den Dienstort, — Hotelkosten (ohne Frühstück und andere Mahlzeiten), — alle sonstigen im Formular für die Dienstreisekostenabrechnung vorgesehenen Angaben. Die Dienstreisekosten der Fahrer werden aus dem Dienstreisebudget des Kabinetts finanziert. Kommissionsmitglieder, die einer Vertretung der Kommission oder einer EU-Delegation einen Besuch abstatten, haben Anspruch auf einen Dienstwagen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen der Vertretung oder der Delegation. Wenn der Besuch eines Kommissionsmitglieds zum Abschluss von Verträgen über Transportdienstleistungen außerhalb des normalen Funktionierens der Vertretung zwingt, werden die entsprechenden Kosten auf die Mittel für Dienstreisen des Kommissionsmitglieds angerechnet. Für Besuche einer Delegation gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Regeln und Vereinbarungen zwischen der Kommission und dem EAD. (1)  Soweit keine spezifischen Vorschriften festgelegt werden, gelten die allgemeinen Vorschriften im Leitfaden für Dienstreisen entsprechend. (2)  Der Chef des Kabinetts des Präsidenten kann seine Aufgabe weiter auf den Direktor für Koordinierung und Verwaltung im Kabinett des Präsidenten übertragen. (3)  Für die Zwecke der Veröffentlichung nach Artikel 6 Absatz 2 des Verhaltenskodex werden die individuellen Reisekosten des Kommissionsmitglieds auf der Grundlage der Durchschnittskosten pro Person (Mitglieder und Personal) auf dem Flug berechnet. Dies gilt unbeschadet der Gesamtverantwortung des Kommissionsmitglieds auf der Dienstreise. (4)  Artikel 66 der Anwendungsbestimmungen zur Haushaltsordnung beschränkt die Inanspruchnahme von Zahlstellen auf Fälle, in denen sich Zahlungen auf haushaltstechnischem Wege als materiell unmöglich oder insbesondere aufgrund der geringen Höhe der zu zahlenden Beträge als wenig rationell erweisen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.