Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1876 des Rates vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist

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Quellenkennung: 32016D1876. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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fträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden Artikel 23 Von bestimmten öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung Unterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 24 Verteidigung und Sicherheit Artikel 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen Artikel 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen Artikel 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden Unterabschnitt 3 Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) Artikel 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge Artikel 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen Artikel 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist Unterabschnitt 4 Besondere Sachverhalte Artikel 32 Forschung und Entwicklung     KAPITEL IV Allgemeine Grundsätze Artikel 36 Grundsätze der Auftragsvergabe Artikel 37 Wirtschaftsteilnehmer Artikel 39 Vertraulichkeit Artikel 40 Vorschriften über Mitteilungen Artikel 41 Nomenklaturen Artikel 42 Interessenkonflikte     TITEL II Vorschriften über Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 44 Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2 und 4 Artikel 45 Offenes Verfahren Artikel 46 Nichtoffenes Verfahren Artikel 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Artikel 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstaben a — i     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 58 Vorherige Marktkonsultationen Artikel 59 Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern Artikel 60 Technische Spezifikationen Artikel 61 Gütezeichen Artikel 62 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise Artikel 63 Bekanntgabe technischer Spezifikationen Artikel 64 Varianten Artikel 65 Unterteilung von Aufträgen in Lose Artikel 66 Fristsetzung Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 67 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen Artikel 68 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Artikel 69 Auftragsbekanntmachungen Artikel 70 Vergabebekanntmachung: Absätze 1, 3 und 4 Artikel 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1 Artikel 73 Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen Artikel 74 Aufforderungen an die Bewerber Artikel 75 Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe Artikel 76 Allgemeine Grundsätze Unterabschnitt 1 Qualifizierung und qualitative Auswahl Artikel 78 Qualitative Auswahlkriterien Artikel 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 2 Artikel 80 In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien Artikel 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2 Unterabschnitt 2 Zuschlagserteilung Artikel 82 Zuschlagskriterien Artikel 83 Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2 Artikel 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1-4     KAPITEL IV Auftragsausführung Artikel 87 Bedingungen für die Auftragsausführung Artikel 88 Vergabe von Unteraufträgen Artikel 89 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit Artikel 90 Kündigung von Aufträgen     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 91 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen Artikel 92 Veröffentlichung der Bekanntmachung Artikel 93 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen     ANHÄNGE Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a Anhang V Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe Anhang VI Teil A In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67) Anhang VI Teil B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1) Anhang VIII Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung Anhang X In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (siehe Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68) Anhang XI In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69) Anhang XII In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70) Anhang XIII Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74 Anhang XIV Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2 Anhang XVI In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1) Anhang XVII Dienstleistungen nach Artikel 91 Anhang XVIII In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92) ANHANG XXIX-H SONSTIGE VERBINDLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU (Phase 4) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummer 17     KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5 und 6     TITEL II Vorschriften für Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 44 Wahl der Verfahren: Absatz 3 Artikel 48 Wettbewerblicher Dialog Artikel 49 Innovationspartnerschaft Artikel 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j     KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 51 Rahmenvereinbarungen Artikel 52 Dynamische Beschaffungssysteme Artikel 53 Elektronische Auktionen Artikel 54 Elektronische Kataloge Artikel 56 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 70 Vergabebekanntmachung: Absatz 2 Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe Unterabschnitt 1 Qualifizierung und qualitative Auswahl Artikel 77 Qualifizierungssysteme Artikel 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL II Vorschriften für Wettbewerbe Artikel 95 Anwendungsbereich Artikel 96 Bekanntmachungen Artikel 97 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter Artikel 98 Entscheidung des Preisgerichts     ANHÄNGE Anhang VII In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4) Anhang XIX In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1) Anhang XX In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1) ANHANG XXIX-I SONSTIGE FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU (Phase 4) Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummern 10-12     KAPITEL IV Allgemeine Grundsätze Artikel 38 Vorbehaltene Aufträge     TITEL II Vorschriften für Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 55 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 94 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge ANHANG XXIX-J BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/25/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 4 Auftraggeber: Absatz 4     KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden Unterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2 Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2 Unterabschnitt 3 Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) Artikel 31 Unterrichtung Unterabschnitt 4 Besondere Sachverhalte Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge Unterabschnitt 5 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten Artikel 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34     TITEL II Vorschriften über Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 43 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen     KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 57 Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 72 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Artikel 83 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Abschnitt 4 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen Artikel 85 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen Artikel 86 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge     TITEL IV Governance Artikel 99 Durchsetzung Artikel 100 Einzelberichte über Vergabeverfahren Artikel 101 Nationale Berichterstattung und statistische Information Artikel 102 Verwaltungszusammenarbeit     TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 103 Ausübung der übertragenen Befugnisse Artikel 104 Dringlichkeitsverfahren Artikel 105 Ausschussverfahren Artikel 106 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 107 Aufhebung von Rechtsakten Artikel 108 Überprüfung Artikel 109 Inkrafttreten Artikel 110 Adressaten     ANHÄNGE Anhang II Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Anhang III Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3 Anhang IV Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte Anhang XV Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3 ANHANG XXIX-K GRUNDLEGENDE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Auftragsvergabe (Phase 3) TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen     KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt I Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2 und 4 Artikel 2 Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden Artikel 3 Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz Artikel 4 Freiheit der Festlegung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Artikel 5 Begriffsbestimmungen Artikel 6 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4 Artikel 7 Auftraggeber Artikel 8 Schwellenwert und Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen Abschnitt II Ausnahmen Artikel 10 Für von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse Artikel 11 Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation Artikel 12 Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser Artikel 13 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen Artikel 14 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, das/der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist Artikel 17 Konzessionen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen Artikel 18 Laufzeit der Konzession Artikel 19 Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 20 Gemischte Verträge Artikel 21 Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 22 Verträge, die sowohl in Anhang II genannte wie auch andere Tätigkeiten betreffen Artikel 23 Konzessionen, die sowohl die in Anhang II genannten Tätigkeiten als auch Tätigkeiten, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten, umfassen Artikel 25 Forschungs- und Entwicklungsleistungen     KAPITEL II Grundsätze Artikel 26 Wirtschaftsteilnehmer Artikel 27 Nomenklaturen Artikel 28 Vertraulichkeit Artikel 29 Vorschriften über die Kommunikation     TITEL II Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien     KAPITEL I Allgemeine Grundsätze Artikel 30 Allgemeine Grundsätze: Absätze 1, 2 und 3 Artikel 31 Konzessionsbekanntmachungen Artikel 32 Zuschlagsbekanntmachung Artikel 33 Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1 Artikel 34 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen Artikel 35 Bekämpfung von Bestechung und Verhinderung von Interessenkonflikten     KAPITEL II Verfahrensgarantien Artikel 36 Technische und funktionelle Anforderungen Artikel 37 Verfahrensgarantien Artikel 38 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber Artikel 39 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten für die Konzession Artikel 40 Mitteilungen an Bewerber und Bieter Artikel 41 Zuschlagskriterien     TITEL III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen Artikel 42 Vergabe von Unteraufträgen Artikel 43 Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit Artikel 44 Kündigung von Konzessionen Artikel 45 Überwachung und Berichterstattung     ANHÄNGE Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 5 Nummer 7 Anhang II Von Auftraggebern im Sinne des Artikels 7 ausgeübte Tätigkeiten Anhang III Verzeichnis der Rechtsakte der Union im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe B Anhang IV Dienstleistungen im Sinne des Artikels 19 Anhang V Angaben in Konzessionsbekanntmachungen gemäß Artikel 31 Anhang VI in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben gemäß Artikel 31 Absatz 3 Anhang VII Angaben in den Zuschlagsbekanntmachungen gemäß Artikel 32 Anhang VIII Angaben in Zuschlagsbekanntmachungen betreffend Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gemäß Artikel 32 Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung Anhang X Verzeichnis internationaler Sozialschutz- und Umweltübereinkommen im Sinne des Artikels 30 Absatz 3 Anhang XI Angaben in Bekanntmachungen über Änderungen während der Laufzeit einer Konzession gemäß Artikel 43 ANHANG XXIX-L SONSTIGE FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/23/EU (Phase 3) Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/23/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen     KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen     Abschnitt IV Besondere Sachverhalte Artikel 24 Vorbehaltene Konzessionen ANHANG XXIX-M BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/23/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen     KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt I Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3 Artikel 6 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 9 Neufestsetzung des Schwellenwerts Abschnitt II Ausnahmen Artikel 15 Mitteilungen von Auftraggebern Artikel 16 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind     TITEL II Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien     KAPITEL I Allgemeine Grundsätze Artikel 30 Allgemeine Grundsätze: Absatz 4 Artikel 33 Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4     TITEL IV Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG UND 92/13/EWG Artikel 46 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG Artikel 47 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG     TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 48 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 49 Dringlichkeitsverfahren Artikel 50 Ausschussverfahren Artikel 51 Umsetzung Artikel 52 Übergangsbestimmungen Artikel 53 Überwachung und Berichterstattung Artikel 54 Inkrafttreten Artikel 55 Adressaten ANHANG XXIX-N WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG DES RATES vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge und durch Richtlinie 2014/23/EU (Phase 2) Artikel 1 Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren Artikel 2 Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren Artikel 2a Stillhaltefrist Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b Artikel 2c Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung Artikel 2d Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3 Artikel 2e Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen Artikel 2f Fristen ANHANG XXIX-O SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG (Phase 2) Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c Artikel 2d Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5 ANHANG XXIX-P BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 89/665/EWG, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4 Artikel 3 Korrekturmechanismus Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 4 Durchführung Artikel 4a Überprüfung ANHANG XXIX-Q WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EU (Phase 2) Artikel 1 Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren Artikel 2 Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren Artikel 2a Stillhaltefrist Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b Artikel 2c Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung Artikel 2d Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3 Artikel 2e Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen Artikel 2f Fristen ANHANG XXIX-R SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG (Phase 4) Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5 ANHANG XXIX-S BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 92/13/EWG, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4 Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 8 Korrekturmechanismus Artikel 12 Durchführung Artikel 12a Überprüfung ANHANG XXIX-T REPUBLIK MOLDAU: NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER THEMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT 1. Schulung von Beamten staatlicher Stellen der Republik Moldau, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in der Union und der Republik Moldau 2. Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten 3. Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 4. Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle 5. Beratung und Unterstützung in Methodikfragen durch die Union bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 6. Stä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.