Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1876 des Rates vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist

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Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 2019 2.   Gefährliche Chemikalien Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien 2017 Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates 2021 Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 2014 Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2016 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG 2013-14 Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) Annäherung 2009 abgeschlossen Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 2013-14 3.   Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 2021“. ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2/2016 DES ASSOZIATIONSAUSSCHUSSES EU — REPUBLIK MOLDAU IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ vom … zur Aktualisierung des Anhangs XXIX des Assoziierungsabkommens DER ASSOZIATIONSAUSSCHUSS IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ — gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Juli 2016 in Kraft. (2) Nach Artikel 269 Absatz 5 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des Abkommens regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen, und entsprechende Änderungen sind gemäß Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ anzunehmen. (3) Nach Artikel 273 des Abkommens ist von der Republik Moldau sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe entsprechend dem Zeitplan in Anhang XXIX des Abkommens schrittweise mit dem Besitzstand der Union in diesem Bereich in Übereinstimmung gebracht werden. (4) Seit der Paraphierung des Abkommens am 29. November 2013 wurden mehrere im Anhang XXIX des Abkommens aufgeführte Rechtsakte der Union geändert, neu gefasst oder aufgehoben und durch neue Rechtsakte der Union ersetzt. Insbesondere hat die Union die folgenden Rechtsakte angenommen und der Republik Moldau mitgeteilt: a) Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (2), b) Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates (3); c) Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (4). (5) Mit den oben genannten neuen Richtlinien wurden die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge geändert. (6) Daher ist die Aktualisierung des Anhangs XXIX des Abkommens erforderlich, um den in diesem Anhang aufgeführten Änderungen des Besitzstands der Union gemäß Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436 des Abkommens Rechnung zu tragen. (7) Der neue Besitzstand der Union zur öffentlichen Auftragsvergabe ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXIX zu berücksichtigen. Im Interesse der Eindeutigkeit sollte Anhang XXIX vollständig aktualisiert und durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt werden. Darüber hinaus sollte der von der Republik Moldau erzielte Fortschritt im Prozess der Annäherung an den Besitzstand der Union berücksichtigt werden. (8) Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU–Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der Assoziationsrat hat den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ durch den Beschluss Nr. 3/2014 vom 16. Dezember 2014 ermächtigt, bestimmte Anhänge zu Handelsfragen zu aktualisieren oder zu ändern — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang XXIX des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu … Im Namen des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ Der/die Vorsitzende (1)   ABl. EU L 260 vom 30.8.2014, S. 4. (2)   ABl. EU L 94 vom 28.3.2014, S. 1. (3)   ABl. EU L 94 vom 28.3.2014, S. 65. (4)   ABl. EU L 94 vom 28.3.2014, S. 243. ANHANG Anhang XXIX des Abkommens erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIX ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN ANHANG XXIX-A SCHWELLEN (1) Die Wertschwellen nach Artikel 269 Absatz 3 dieses Abkommens belaufen sich für beide Vertragsparteien auf: a) 134 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden durchgeführten Wettbewerben; b) 207 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht unter Buchstabe a fallen, c) 5 186 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen, d) 5 186 000 EUR bei Bauaufträgen des Versorgungssektors, e) 5 186 000 EUR bei Konzessionen f) 414 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Versorgungssektors, g) 750 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen, h) 1 000 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen des Versorgungssektors. (2) Die unter Nummer 1 aufgeführten Schwellenwerte werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens an die nach den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU anwendbaren Schwellenwerte angepasst. ANHANG XXIX-B VORLÄUFIGER ZEITPLAN FÜR INSTITUTIONELLE REFORMEN, ANNÄHERUNG UND MARKTZUGANG Phase   Vorläufiger Zeitplan Von der Republik Moldau der EU gewährter Marktzugang Von der EU der Republik Moldau gewährter Marktzugang   1 Anwendung des Artikels 270 Absatz 2 und des Artikels 271 dieses Abkommens Vereinbarung der Reformstrategie nach Artikel 272 dieses Abkommens 9 Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens Beschaffungen für zentrale Regierungs-behörden Beschaffungen für zentrale Regierungs-behörden   2 Annäherung an wesent-liche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU und der Richtlinie 89/665/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente 5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens Beschaffungen für den Staat, die Gebiets-körperschaften und die Ein-richtungen des öffentlichen Rechts Beschaffungen für den Staat, die Gebiets-körperschaften und die Ein-richtungen des öffentlichen Rechts Anhänge XXIX-C und XXIX-N Annäherung an wesent-liche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU und der Richtlinie 92/13/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente 5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens Beschaffungen für alle Auftrag-geber des Ver-sorgungssektors Beschaffungen für alle Auftraggeber Anhänge XXIX-G und XXIX-Q Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sowie Umsetzung dieser Elemente 5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens Dienstleistungs- und Bauaufträge für alle öffentlichen Auftraggeber Dienstleistungs- und Bauauf-träge für alle öffentlichen Auftraggeber Anhänge XXIX-D, XXIX-E und XXIX-O 3 Annäherung an Richtlinie 2014/23/EU sowie deren Umsetzung 6 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens Konzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber Konzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber Anhänge XXIX-K und XXIX-L 4 Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sowie Umsetzung dieser Elemente 8 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens Bau- und Dienstleistungs-aufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors Bau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors Anhänge XXIX-H, XXIX-I und XXIX-R ANHANG XXIX-C WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Phase 2) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern (1), (4), (5), (6), (7), (8), (9), (10), (11), (12), (13), (18), (19), (20), (22), (23) und (24) Artikel 3 Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge Abschnitt 2 Schwellenwerte Artikel 4 Höhe der Schwellenwerte Artikel 5 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts Abschnitt 3 Ausnahmen Artikel 7 Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Artikel 8 Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation Artikel 9 Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden Artikel 10 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge Artikel 11 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden Artikel 12 Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors Abschnitt 4 Besondere Sachverhalte Unterabschnitt 1 Subventionierte Aufträge und Forschungs — und Entwicklungsdienstleistungen Artikel 13 Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden Artikel 14 Forschungs- und Entwicklungsleistungen Unterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 15 Verteidigung und Sicherheit Artikel 16 Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten Artikel 17 Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden     KAPITEL II Allgemeine Vorschriften Artikel 18 Grundsätze der Auftragsvergabe Artikel 19 Wirtschaftsteilnehmer Artikel 21 Vertraulichkeit Artikel 22 Vorschriften über die Kommunikation: Absätze 2 bis 6 Artikel 23 Nomenklaturen Artikel 24 Interessenkonflikte     TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 26 Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2, Absatz 4 Buchstabe a, Absätze 5 und 6 Artikel 27 Offenes Verfahren Artikel 28 Nichtoffenes Verfahren Artikel 29 Verhandlungsverfahren Artikel 32 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 40 Vorherige Marktkonsultationen Artikel 41 Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern Artikel 42 Technische Spezifikationen Artikel 43 Gütezeichen Artikel 44 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absätze 1 und 2 Artikel 45 Varianten Artikel 46 Unterteilung von Aufträgen in Lose Artikel 47 Fristsetzung Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 48 Vorinformation Artikel 49 Auftragsbekanntmachung Artikel 50 Vergabebekanntmachung: Absätze 1 und 4 Artikel 51 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1 Artikel 53 Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen Artikel 54 Aufforderungen an die Bewerber Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 56 Allgemeine Grundsätze Unterabschnitt 1 Qualitative Eignungskriterien Artikel 57 Ausschlussgründe Artikel 58 Eignungskriterien Artikel 59 Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Absatz 1 sinngemäß und Absatz 4 Artikel 60 Nachweise Artikel 62 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2 Artikel 63 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Unterabschnitt 2 Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und Lösungen Artikel 65 Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen Artikel 66 Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen Unterabschnitt 3 Zuschlagserteilung Artikel 67 Zuschlagskriterien Artikel 68 Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2 Artikel 69 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1 bis 4     KAPITEL IV Auftragsausführung Artikel 70 Bedingungen für die Auftragsausführung Artikel 71 Vergabe von Unteraufträgen Artikel 72 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit Artikel 73 Kündigung von Aufträgen     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 74 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen Artikel 75 Veröffentlichung der Bekanntmachungen Artikel 76 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen     ANHÄNGE ANHANG II Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a Anhang III Verzeichnis der Waren nach Artikel 4 Buchstabe b betreffend Aufträge von öffentlichen Auftraggebern, die im Bereich der Verteidigung vergeben werden Anhang IV Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe Anhang V In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben Teil A: In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben Teil B: In der Vorinformation aufzuführende Angaben (siehe Artikel 48) Teil C: In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben (siehe Artikel 49) Teil D: In dem Vergabevermerk aufzuführende Angaben (siehe Artikel 50) Teil G: In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 72 Absatz 1) Teil H: In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1) Teil I: In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1) Teil J: In der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 2) Anhang VII Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen Anhang IX Inhalt der Aufforderungen zur Angebotsabgabe, zum Dialog oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 54 Anhang X Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 18 Absatz 2 Anhang XII Nachweise über die Erfüllung der Eignungskriterien Anhang XIV Dienstleistungen nach Artikel 74 ANHANG XXIX-D SONSTIGE VERBINDLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU (Phase 2) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 1, Nummer 21) Artikel 22 Vorschriften über die Kommunikation: Absatz 1     TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 26 Wahl der Verfahren: Absatz 3 und Absatz 4, Buchstabe b Artikel 30 Wettbewerblicher Dialog Artikel 31 Innovationspartnerschaft     KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 33 Rahmenvereinbarungen Artikel 34 Dynamische Beschaffungssysteme Artikel 35 Elektronische Auktionen Artikel 36 Elektronische Kataloge Artikel 38 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 50 Vergabebekanntmachung: Absätze 2 und 3     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL II Vorschriften für Wettbewerbe Artikel 78 Anwendungsbereich Artikel 79 Bekanntmachungen Artikel 80 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer Artikel 81 Zusammensetzung des Preisgerichts Artikel 82 Entscheidungen des Preisgerichts     ANHÄNGE Anhang V In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben Teil E: In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 1) Teil F: In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 2) Anhang VI In den Auftragsunterlagen für elektronische Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 35 Absatz 4) ANHANG XXIX-E SONSTIGE FAKULTATIVE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU (Phase 2) Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern 14 und 16 Artikel 20 Vorbehaltene Aufträge     KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 37 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 64 Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen     TITEL III Besondere Beschaffungsregelungen     KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen Artikel 77 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge ANHANG XXIX-F BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/24/EU, DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Absatz 2 Abschnitt 2 Schwellenwerte Artikel 6 Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden     TITEL II Vorschriften für öffentliche Aufträge     KAPITEL I Verfahren Artikel 25 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen     KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 39 Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten     KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 44 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3 Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 51 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 52 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Artikel 61 Online-Dokumentenarchiv (e-Certis) Artikel 62 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Artikel 68 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Artikel 69 Ungewöhnlich niedriges Angebot: Absatz 5     TITEL IV Governance Artikel 83 Durchsetzung Artikel 84 Vergabevermerke Artikel 85 Nationale Berichterstattung und statistische Informationen Artikel 86 Verwaltungszusammenarbeit     TITEL V Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen Artikel 87 Ausübung der übertragenen Befugnisse Artikel 88 Dringlichkeitsverfahren Artikel 89 Ausschussverfahren Artikel 90 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 91 Aufhebungen Artikel 92 Überprüfung Artikel 93 Inkrafttreten Artikel 94 Adressaten     ANHÄNGE Anhang I Zentrale Behörden Anhang VIII Vorgaben für die Veröffentlichung Anhang XI Register Anhang XIII Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 68 Absatz 3 Anhang XV Entsprechungstabelle ANHANG XXIX-G WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Phase 2) TITEL I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze     KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Nummern 1-9, 13-16 und 18-20 Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4 Artikel 4 Auftraggeber: Absätze 1-3 Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit Artikel 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen     KAPITEL II Tätigkeiten Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen Artikel 8 Gas und Wärme Artikel 9 Elektrizität Artikel 10 Wasser Artikel 11 Verkehrsleistungen Artikel 12 Häfen und Flughäfen Artikel 13 Postdienste Artikel 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen     KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 1-4 und 7-14 Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden Unterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 1 Artikel 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe Artikel 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge Artikel 22 Dienstleistungsau

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.