Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1876 des Rates vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D1876. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rkung der Stellen, die beauftragt sind, eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe zu gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch zu begutachten und zu überprüfen (siehe Artikel 270 dieses Abkommens)“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.