Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/1920 der Kommission vom 26. Januar 2022 über die staatliche Beihilfe SA.59974 — 2021/C (ex 2020/N, ex 2020/PN), die Rumänien zugunsten von Complexul Energetic Oltenia SA teilweise durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 553) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32022D1920. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ovoltaikanlagen und Gaskraftwerke abzielen. (70) Eine der Maßnahmen im Rahmen der ersten Säule ist die Stilllegung oder Reservevorhaltung bestehender Kraftwerksblöcke und Bergwerke. Der Plan sieht drei Ausstiegsphasen aus der Verstromung von Braunkohle bis […] vor. Während der ersten Ausstiegsphase […] werde die Kapazität von […] MW auf […] MW reduziert. In der zweiten Phase des Ausstiegs ab […] werde die Kapazität […] weiter abgebaut. Im Zeitraum […]. (71) Nach dem voraussichtlichen Zeitplan für die Inbetriebnahme der neuen Produktionskapazitäten sollen bis 2024 acht Fotovoltaikparks und bis 2023 ein Kleinstwasserkraftwerk in Betrieb sein und die beiden Erdgaskraftwerke Mitte 2026 ihre Produktion aufnehmen. Im Jahr 2023 werde die installierte Kapazität der geplanten weniger umweltschädlichen neuen Produktionsanlagen nur 0,6 % der installierten Gesamtkapazität von CE Oltenia ausmachen und aus Wasserkraft erzeugt werden. Im Jahr 2026 werde die Gesamtproduktion der neuen Anlagen 56 % erreichen, wovon 36 % auf die Gasanlagen, 20 % auf die Fotovoltaikparks und 0,4 % auf das Wasserkraftwerk entfallen würden. (72) Die installierte Gesamtkapazität der neuen Produktionskapazitäten werde etwa 2 060 MW betragen, davon 1 325 MW aus Gas, 735 MW aus Sonnenenergie und 9,9 MW aus Wasserkraft. Die verfügbare Nettokapazität werde unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Auslastungsfaktors von […] % der Fotovoltaikparks […] MW betragen, davon […] MW aus Gas und […] MW aus Sonnenenergie. Über das Konzept der Zweckgesellschaften (siehe Erwägungsgrund 110) mit einer Beteiligung CE Oltenias in Höhe von […] % werde den Marktteilnehmern eine verfügbare Nettokapazität von rund […] MW zur Verfügung stehen. Die verfügbare Nettokapazität von CE Oltenia werde somit von […] MW auf etwa […] MW sinken. Tabelle 2 zeigt den Zeitplan für die Schließung der bestehenden und die Inbetriebnahme der neuen Anlagen. Tabelle 2 Zeitplan für die Abschaltung/Reservevorhaltung bestehender und die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten Quelle: Umstrukturierungsplan vom 24. Juni 2021. NB: bestehende MW-Kapazität in Erwägungsgrund 9; die graue Farbe gibt reservierte Kapazitäten gemäß Erwägungsgrund 70 an. (73) Bis […] werden alle im Eigentum von CE Oltenia stehenden Braunkohlekraftwerke entweder endgültig stillgelegt oder am Netz gehalten, stehen aber nicht der regulären Versorgung zur Verfügung. Dies bedeutet eine Beschleunigung gegenüber dem im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vorgesehenen Zeitplan, nach dem […] Kraftwerksblöcke bis […] weiter betrieben werden sollten. Hinsichtlich der Bergwerke […] Dies bedeutet eine Beschleunigung gegenüber dem im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vorgesehenen Zeitplan, nach dem […] Bergwerke erst […] stillgelegt werden sollten. (74) Darüber hinaus wird der Umstrukturierungsplan teilweise dazu beitragen, dass die im nationalen Aufbau- und Resilienzplan Rumäniens (42) festgelegten Etappenziele für die Stilllegung erreicht werden. Bei den stillgelegten Kapazitäten für den Zeitraum 2023-2025 handelt es sich um Beispiele, die unbeschadet der im Aufbau- und Resilienzplan geforderten Detailtiefe oder des Inhalts bereitgestellt werden, und dürfen weder dahin gehend ausgelegt werden, dass sie die in diesem Plan festgelegten Etappenziele und Zielwerte ändern, noch als Bestätigung der Änderung oder Erfüllung der Etappenziele verstanden werden (43). (75) Die zweite Säule des Plans betrifft organisatorische und betriebliche Maßnahmen, zu denen unter anderem der Personalabbau und die -umschichtung gehören. Die Schließung von Produktionsanlagen im Zeitraum 2021-2026 würde sowohl zu Entlassungen als auch zu Umverteilungen von Beschäftigten führen. CE Oltenia hatte Ende 2020 […] Mitarbeiter; ihre Zahl soll schrittweise um […] % (gegenüber den im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vorgesehenen […] %) sinken und 2026 […] erreichen. Der Personalabbau soll vor allem durch Entlassungen aufgrund von Betriebsschließungen (die Zahl der von 2021 bis 2026 betroffenen Mitarbeiter beliefe sich auf […]) und Vorruhestandsregelungen erreicht werden. Die geschätzte Zahl der für den Betrieb der neuen Fotovoltaik- und Gasanlagen benötigten Beschäftigten beträgt […], sie alle würden aus dem derzeitigen Personalbestand CE Oltenias übernommen. Daher […]. (76) Die dritte Säule des Plans besteht aus Umweltschutzmaßnahmen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen, die die Einhaltung der jährlichen Verpflichtungen in Bezug auf CO2-Emissionen sicherstellen (44). Darüber hinaus werde sich die Diversifizierung des Energiemixes positiv auf die CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung auswirken, da die Emissionen von Erdgaskraftwerken (und erst recht von Fotovoltaikanlagen) niedriger sind als die Emissionen von Braunkohlekraftwerken, sodass die CO2-Emissionen ab 2026 geringer ausfielen als zu Beginn des Umstrukturierungszeitraums. (77) Darüber hinaus plant CE Oltenia während des Umstrukturierungszeitraums die Durchführung folgender Umweltschutzinvestitionen: i) Arbeiten zur Erhöhung der Schlacken- und Aschedeponien und ii) Arbeiten zur Verringerung der NOx-, SO2- und Staubemissionen aus den Rauchgasen bis zu den in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerten. (78) Die vierte Säule des Plans betrifft finanzielle Maßnahmen, die insbesondere Kosten für Bankdarlehen und Kosten im Zusammenhang mit der Gründung der Zweckgesellschaften betreffen. Die Finanzierungskosten (Provisionen und Zinsen) im Zusammenhang mit bestehenden Darlehen belaufen sich für den Zeitraum 2021-2026 auf […] EUR. Für den Zeitraum 2022-2025 sind die Aufwendungen für Zinsen und Provisionen im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Krediten im Vergleich zum ursprünglichen Umstrukturierungsplan aufgrund der gestiegenen Zinssätze für frühere Kredite gestiegen. In den Umstrukturierungskosten sind auch Zinsen in Höhe von rund […] EUR im Zusammenhang mit den neuen Darlehen enthalten, die während des Umstrukturierungszeitraums zurückgezahlt werden sollen. Eine weitere Kostenkategorie im Rahmen der finanziellen Maßnahmen steht im Zusammenhang mit der Schaffung von Zweckgesellschaften und umfasst die Kosten für die Durchführung von Machbarkeitsstudien, den Erwerb von städtebaulichen Zertifikaten, Umweltgenehmigungen und die Genehmigung für technische Anschlüsse. 4.3.2.   Finanzierung des Umstrukturierungsplans 4.3.2.1.   Umstrukturierungskosten (79) Rumänien trägt vor, dass sich die mit der Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen verbundenen und im Umstrukturierungszeitraum 2021-2026 voraussichtlich anfallenden Umstrukturierungskosten einschließlich des Investorenbeitrags auf 3,94 Mrd. EUR beliefen. Davon entfielen rund 1,52 Mrd. EUR auf die Entwicklung von Fotovoltaikparks und Erdgaskraftwerkblöcken sowie die Sanierung und Modernisierung des Mikrowasserkraftwerks, ca. 48 Mio. EUR auf die Stilllegung/Reservevorhaltung braunkohlebasierter Erzeugungskapazitäten, etwa 210 Mio. EUR auf Investitionen in Umlaufvermögen (z. B. Investitionen in die Instandsetzung alter Ausrüstung), weitere ca. 67 Mio. EUR auf organisatorische und betriebliche Maßnahmen (vorwiegend auf die Personalumstrukturierung), etwa 1,77 Mrd. EUR auf den Erwerb von CO2-Zertifikaten, rund 60 Mio. EUR auf finanzielle Maßnahmen (hauptsächlich Darlehen) und rund 259 Mio. EUR auf benötigte liquide Mittel, um die laufenden Mindestausgaben zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu decken. 4.3.2.2.   Finanzierungsquellen für die Umstrukturierungsmaßnahmen a)   Öffentliche Mittel (80) Der rumänische Staat werde die Umstrukturierung von CE Oltenia mit bis zu 1,76 Mrd. EUR unterstützen, und zwar in Form eines Zuschusses in Höhe von 1 090 Mio. EUR, einer staatlichen Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 195,8 Mio. EUR, einer Kapitalzuführung entsprechend 226 Mio. EUR (in RON) sowie einer Umwandlung des Rettungsdarlehens in Höhe von rund 251 Mio. EUR in einen Zuschuss (siehe Erwägungsgrund 27). Weitere 895,3 Mio. EUR sollen aus dem Modernisierungsfonds (45) ausbezahlt werden, sofern Rumänien die entsprechenden Investitionsvorschläge vorlegt und diese durch die Europäische Investitionsbank oder den Investitionsausschuss des Modernisierungsfonds bestätigt werden. Der geplante Gesamtbetrag der Umstrukturierungsbeihilfe für CE Oltenia beliefe sich somit auf 2 658,1 Mio. EUR, wovon 492 Mio. EUR bereits gewährt wurden (d. h. 251 Mio. EUR als Rettungsbeihilfe und 241 Mio. EUR als Teil des Zuschusses von 1 090 Mio. EUR, siehe Erwägungsgrund 28). (81) Der Modernisierungsfonds unterscheidet zwischen vorrangigen und nicht vorrangigen Investitionen. Bei vorrangigen Investitionen können vorbehaltlich der geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen bis zu 100 % der betreffenden Kosten aus dem Modernisierungsfonds finanziert werden, während bei nicht vorrangigen Investitionen vorbehaltlich der geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen bis zu 70 % der betreffenden Kosten aus dem Fonds gedeckt werden können, sofern die übrigen Kosten aus privaten Quellen finanziert werden. Vorbehaltlich der Bestätigung des Status der Investitionen (vorrangig/nicht vorrangig) durch die Europäische Investitionsbank gelten die Investitionen in die beiden Erdgasblöcke mit einer Kapazität von 850 MW in Ișalnița und 475 MW in Turceni auf der Grundlage offizieller Stellungnahmen als nicht vorrangige Investitionen, während die Investitionen in die acht Fotovoltaikparks als vorrangige Investitionen betrachtet werden können. (82) Um eine angemessene Vergütung für die Umstrukturierungsbeihilfe zu erreichen und die Vergütung für die staatliche Beihilfe zu erhöhen, haben sich die rumänischen Behörden verpflichtet, bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 einen angemessenen Verkauf von Anteilen an CE Oltenia zu tätigen. Die Veräußerung von Anteilen werde im Wege eines öffentlichen Aktienangebots erfolgen, das so gestaltet ist, dass es zur höchstmöglichen Vergütung für den Staat kommt. Die endgültige Anzahl der zu veräußernden Anteile werde zu Beginn des Verkaufsprozesses unter Berücksichtigung der Struktur der künftigen Zweckgesellschaften sowie der Prozesse der Kapitalherabsetzung und -erhöhung ermittelt. In jedem Fall sollte die Veräußerung von Anteilen ausreichen, um den staatlichen Beitrag zum Umstrukturierungsplan zu vergüten, was nicht weniger als 20 % der Eigentumsrechte entspräche. (83) In Bezug auf die Zusage, die Beteiligung des rumänischen Staates an CE Oltenia zu verringern (Erwägungsgrund 82), führte Rumänien weiter aus, dass der Rechtsakt, auf dessen Grundlage der Verkaufsprozess durchgeführt werde, ein Regierungsbeschluss sei, mit dem die Privatisierungsstrategie für den Verkauf der vom rumänischen Staat an CE Oltenia gehaltenen Aktien genehmigt werde. Nach Annahme dieses Beschlusses werde ein Berater bestimmt, der die spezifischen Schritte des Verfahrens ab 2024 durchführt, damit das Verfahren vor Ende 2026 abgeschlossen werden kann. (84) Rumänien legte eine von PricewaterhouseCoopers (im Folgenden „PwC“) erstellte Bewertungsanalyse zur Schätzung des Marktwerts der 20%igen Beteiligung des Staates am Eigenkapital von CE Oltenia vor, die der Staat bis Ende 2026 veräußern will. Die Bewertung basiert auf dem Ertragsansatz, d. h. der Methode der abgezinsten Zahlungsströme (Discounted Cash Flows), da dies die erwarteten spezifischen betrieblichen Merkmale der Geschäftstätigkeit von CE Oltenia nach der Umsetzung des Umstrukturierungsplans widerspiegelt. Nach der Bewertungsanalyse wurde der indikative Marktwert einer Beteiligung von 20 % am Eigenkapital von CE Oltenia zum 31. Dezember 2026 im Basisszenario auf […] EUR […] bzw. im Alternativszenario auf […] EUR geschätzt (mit prognostizierten Cashflows über die gesamte Betriebsdauer (d. h. 30 Jahre), keine Permanenz). Nach der Umsetzung stelle dieser Betrag eine nachträgliche Vergütung des Staates für die Unterstützung von CE Oltenia dar. b)   Eigenbeitrag (85) Rumänien legte die Quellen für den Eigenbeitrag von CE Oltenia zu den Umstrukturierungskosten in Höhe von bis zu 1,98 Mrd. EUR dar. Davon entfielen 1 275 Mio. EUR auf den Verkauf von Strom auf dem OPCOM-Markt und über andere bestehende Kanäle (davon 315 Mio. EUR auf der Grundlage von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr), bis zu 350 Mio. EUR auf Bankdarlehen, 250 Mio. EUR auf die Beteiligung von Investoren in die Zweckgesellschaften und 104 Mio. EUR auf Sachbeiträge von CE Oltenia zu den Zweckgesellschaften. Stromverkäufe (86) Der größte Teil des von Rumänien angeführten Eigenbeitrags stammt aus Stromverkäufen auf inländischen Marktsegmenten, die vom Marktbetreiber (OPCOM) oder vom Übertragungsnetzbetreiber (Transelectrica) verwaltet werden: Day-Ahead- und Intraday-Markt, wettbewerbsorientierte Ausschreibungen/Verträge, regulierte Märkte oder Regelreservemärkte. (87) Rumänien rechnet — als Teil des Eigenbeitrags — mit Einnahmen aus Stromverkäufen in Höhe von 1 275 Mio. EUR für den Zeitraum 2021-2025, von denen 574 Mio. EUR aus Stromverkäufen für 2021 bereits eingelöst wurden. (88) Darüber hinaus hat CE Oltenia langfristige Bezugs- und Lieferverträge bis zu einem Zielwert von […] EUR verhandelt. Trotz der Tatsache, dass Mitte Juni 2021 die Bedingungen für mehrere potenzielle langfristige Verträge unterzeichnet wurden, ist noch kein langfristiger Vertrag abgeschlossen worden. Da der geplante Abschluss von langfristigen bilateralen Strombezugsverträgen bisher nicht zustande gekommen ist, auch weil diese Verträge derzeit nach rumänischem Recht noch nicht zulässig sind, sind sie nicht Teil des von Rumänien angeführten Eigenbeitrags. Verkauf von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten (89) Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan ging vom Verkauf von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten aus, der einen Eigenbeitrag von 2 Mio. EUR hervorbringen sollte. Das Verfahren zur Veräußerung dieser Vermögenswerte wurde jedoch noch nicht eingeleitet, und der überarbeitete Umstrukturierungsplan sieht einen solchen Verkauf nicht mehr als Quelle für den Eigenbeitrag vor. Partnerbeteiligung an Zweckgesellschaften (90) Der überarbeitete Umstrukturierungsplan sieht ferner die Gründung von Zweckgesellschaften als Eigenbeitrag vor, die gemeinsam mit anderen Betreibern in neue Gas- und Fotovoltaikanlagen investieren sollen (siehe Erwägungsgrund 110 ff.). Der Gesamtbeitrag der Investoren zum Stammkapital von […] Zweckgesellschaften beläuft sich auf rund […] EUR, sodass die Eigenkapitaleinlagen der Investoren — zusammen mit den von den Investoren zu finanzierenden Gesamtinvestitionen in Höhe von […] EUR — insgesamt rund […] EUR betragen. Der Beitrag der Investoren zu den Kosten für neue Kraftwerke werde durch eine Finanzierung aus dem Modernisierungsfonds ergänzt, sofern Rumänien die entsprechenden Investitionsvorschläge vorlege und diese von der Europäischen Investitionsbank oder dem Investitionsausschuss des Modernisierungsfonds und, soweit einschlägig, von den Finanzinstituten und CE Oltenia bestätigt werden. Sachbeiträge von CE Oltenia zu Zweckgesellschaften (91) CE Oltenia werde Sacheinlagen zum Stammkapital der Zweckgesellschaften in Höhe von insgesamt rund 104 Mio. EUR einbringen, die sich aus materiellen und immateriellen Vermögenswerten zusammensetzen, darunter Grundstücke, der bestehende Anschluss an die Strom- und Gasnetze, Machbarkeits- und Lösungsstudien für den Anschluss an das Netz, an bestehende Versorgungsunternehmen, Logistikanlagen und andere. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Bewertung von PwC und wurde von den (ausgewählten) Investoren in Zweckgesellschaftsprojekte als beizulegender Zeitwert des Beitrags von CE Oltenia bestätigt und akzeptiert. Bankdarlehen (92) Die Finanzierung der GuD-Kraftwerksprojekte in Ișalnița und Turceni wird mit […] bzw. […] als Co-Leiter eines Konsortiums mit einem Gesamtvolumen von […] EUR aufgebracht (46). Die Finanzierung für den Bau und den Betrieb von acht Fotovoltaikparks wird im Rahmen einer Konsortialfinanzierung unter der Leitung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (im Folgenden „EBWE“) aufgebracht; die EBWE hat sich des Interesses von fünf Geschäftsbanken an der Konsortialfinanzierung des Darlehens in Höhe von […] EUR versichert (47). Für die Bankfinanzierung von GuD-Kraftwerks- und Fotovoltaikprojekten bestehen noch keine unterzeichneten Darlehensverträge, die Finanzinstitute haben ihr Interesse bisher durch Unterzeichnung unverbindlicher Absichtserklärungen (Heads of Terms) bekundet (48). In diesen von den Leitern des Konsortiums unterzeichneten Absichtserklärungen und in den Interessensbekundungen anderer Finanzinstitute an einer Beteiligung an den Konsortien ist festgelegt, dass die Bereitstellung jeglicher Finanzierung durch die Banken von der Genehmigung des Umstrukturierungsplans von CE Oltenia durch die Kommission abhängig ist. Rumänien teilte der Kommission mit, dass CE Oltenia beabsichtigt, Bankdarlehen bis zu einem Höchstbetrag von […] EUR in Anspruch zu nehmen, obwohl die Finanzinstitute ihr Interesse bekundet hätten, GuD-Kraftwerks- und Fotovoltaikprojekte mit einem höheren Betrag ([…] EUR) zu finanzieren. 4.3.2.3.   Lastenverteilung und der Beitrag von Fondul Proprietatea (93) Um einen Beitrag des Minderheitsaktionärs Fondul Proprietatea (Erwägungsgrund 7) zur Umstrukturierung von CE Oltenia zu erreichen, soll ein Teil des Verlustvortrags durch eine Kapitalherabsetzung übernommen werden. Der Verlustvortrag betrug zum 31. Dezember 2020 etwa 345 Mio. EUR (1 710 Mio. RON); dieser Verlust wird durch die Umwandlung der Rettungsbeihilfe in Höhe von 1 217 Mio. RON (ca. 251 Mio. EUR) von einem Darlehen in einen Zuschuss auf rund 100 Mio. EUR (493 Mio. RON) reduziert. Die Deckung des Bilanzverlusts, bei dem es sich um einen kumulierten Verlustvortrag handelt, wird durch eine Kapitalherabsetzung von allen Anteilseignern anteilig getragen. (94) Auf die Kapitalherabsetzung folge eine Erhöhung des Aktienkapitals um rund […] EUR, wodurch die Beteiligung von Fondul Proprietatea an CE Oltenia von […] % auf etwa […] % verwässert würde. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am 21. Dezember 2021 zwischen CE Oltenia, Fondul Proprietatea und dem Energieministerium unterzeichnet, um sicherzustellen, dass Fondul Proprietatea für eine solche Kapitalerhöhung stimmt, da die Gründungsurkunde von CE Oltenia eine Mehrheit von 90 % der Stimmen ihrer Anteilseigner für eine Kapitalerhöhung erfordert. 4.3.3.   Finanzprognosen (95) Die Laufzeit des überarbeiteten Umstrukturierungsplans wird von fünf auf sechs Jahre verlängert, um dem Zeitplan für den Braunkohleausstieg in Verbindung mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gaserzeugungskapazitäten Rechnung zu tragen. Während der Umstrukturierungsplan den Zeitraum von Anfang 2021 bis Ende 2026 abdeckt, reichen die Finanzprognosen von CE Oltenia daher bis 2030. Tabelle 3 Ausgewählte Finanzdaten aus dem überarbeiteten Umstrukturierungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2026 mit einer Perspektive bis 2028 (in Mio. EUR)   Umstrukturierungszeitraum     Zeitraum nach der Umstrukturierung (*2)   2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Operative Erlöse […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebsaufwendungen […] […] […] […] […] […] […] […] EBITDA […] […] […] […] […] […] […] […] Nettoergebnis […] […] […] […] […] […] […] […] Gesamtkapital […] […] […] […] […] […] […] […]                   Eigenkapitalrendite […]% […]% […]% […]% […]% […]% […]% […]% ROCE […]% […]% […]% […]% […]% […]% […]% […]% (96) Der Verkauf von Strom ist die wichtigste Einnahmequelle für CE Oltenia und trug in der Vergangenheit (2017 bis 2020) zu etwa 85 % der gesamten Betriebseinnahmen bei. Der Schätzung liegen folgende Annahmen zugrunde: installierte Leistung, Anzahl der Betriebsstunden/durchschnittlicher Auslastungsfaktor, technologischer Eigenverbrauch, Stromabsatzvolumen nach Marktsegmenten und durchschnittlicher Verkaufspreis in jedem Segment. (97) Die erzeugte Strommenge aus den installierten Braunkohlekapazitäten wird voraussichtlich von […] im Jahr 2021 auf […] im Jahr 2025 und auf […] im Jahr 2026 sinken, während die erzeugte Strommenge des Mikrowasserkraftwerks und der Fotovoltaikparks ab […] etwa […] betragen wird und die Stromerzeugung in Gaskraftwerken nach ihrer Inbetriebnahme Mitte 2026 Ende 2026 auf […] geschätzt wird. In der Zeit nach der Umstrukturierung (ab 2027) wird die erzeugte Strommenge aus diesen Energiequellen (nunmehr ohne die Braunkohle) […] erreichen. (98) Am Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 wird der Stromverkauf nach Erzeugungsquellen nur noch […] wie folgt aufgeschlüsselt sein: […] aus Braunkohle, […] aus erneuerbaren Energien und […] aus Gasanlagen. Es sei darauf hingewiesen, dass […] für CE Oltenia ein außergewöhnliches Jahr ist, da […], aber gleichzeitig auch die Gaskraftwerke in Betrieb genommen werden […]. Daher wird […] das erste Jahr ohne Stromerzeugung aus Braunkohle und mit voller Kapazität aus Gasanlagen und Anlagen für erneuerbare Energien sein. Die insgesamt erzeugte Strommenge wird sich auf […] im Jahr […] gegenüber […] im Jahr […] belaufen, und die Betriebseinnahmen werden entsprechend steigen und […] EUR im Jahr […] gegenüber […] EUR im Jahr […] erreichen. (99) Die nach Marktsegmenten aufgeschlüsselten Einnahmen im Jahr 2021 bestehen aus Verkäufen auf dem OPCOM-Markt (61 %), Verkäufen auf dem Day-Ahead-Markt (34 %), gefolgt vom Regelreservemarkt (5 %). Im Jahr 2024, wenn Einnahmen aus erneuerbaren Energien anfallen, wird es einen Rückgang von 6 % auf dem OPCOM-Markt geben, der durch einen Anstieg am Day-Ahead-Peak-Markt ausgeglichen wird, auf dem der Strom aus den Fotovoltaikparks gehandelt werden soll und auf dem Strom zwischen […] % und […] % über dem durchschnittlichen Jahrespreis gehandelt wird. Darüber hinaus rechnet CE Oltenia mit einem Anstieg des durchschnittlichen Strompreises um […] % im Jahr 2026 verglichen mit 2021. (100) Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, dürften die Betriebskosten die Betriebseinnahmen bis einschließlich 2025 übersteigen, was in erster Linie auf die gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate zurückzuführen ist. Der überarbeitete Umstrukturierungsplan wurde im Juni 2021 mit der Annahme erstellt, dass der Durchschnittspreis für CO2-Zertifikate für das Jahr 2021 bei 44 EUR/t und 2026 bei 63 EUR/t liegen werde. Die Kosten der CO2-Zertifikate für 2021 machen 37 % aller Betriebskosten von CE Oltenia aus. Diese Werte für eine langfristige Prognose über fünf Jahre sind mit dem Durchschnittspreis für CO2-Zertifikate des Fünfjahreszeitraums von 2017 bis 2021 zu vergleichen, der 27,05 EUR/t beträgt. (101) Am 21. Dezember 2021 legte Rumänien eine Sensitivitätsanalyse vor, die den Anstieg der Strompreise in den vorangegangenen Monaten des Jahres 2021 und den weiteren Anstieg der Kosten für CO2-Zertifikate widerspiegelt, wobei 80 EUR/t als durchschnittlicher Preis für die Zertifikate zugrunde gelegt wurden. Dies werde zu einem Anstieg der Kosten für die Einhaltung der Bestimmungen des EU-Emissionshandelssystems auf […] EUR für den Zeitraum 2021-2026 gegenüber […] EUR für denselben Zeitraum im Umstrukturierungsplan vom Juni 2021 führen. (102) Rumäniens Angaben zufolge, die durch die Sensitivitätsanalyse bestätigt wurden, werde der starke Anstieg der Kosten für CO2-Zertifikate in den letzten Monaten des Jahres 2021 zum Teil durch eine Erhöhung des Beihilfebetrags, vor allem aber durch einen starken, zu höheren Einnahmen führenden Anstieg der Strompreise ausgeglichen. Rumänien betonte, dass 75 % der gesamten vertraglich vereinbarten Einnahmen für den Zeitraum 2021-2025 auf variablen Preisen beruhten, was bedeutet, dass CE Oltenia im Fal

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.