Europäische Union

80/256/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1979 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/29.595 - Pioneer Hi-Fi-Geräte) (Nur der französische, deutsche, englische und niederländische Text sind verbindlich)

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Monaten noch mehr Aufträge zu vergeben. Am 21. und 22. Januar 1976 erteilte die "Direction des Industries Électroniques et de l'Informatique, Relations Internationales" des Industrieministeriums ihren Zustimmungsvermerk ("avis favorable") für diese Einfuhren. Pioneer erfuhr von diesen für Iffli ausgestellten Einfuhrlizenzen für "Pioneer-Geräte" aus Deutschland. (34) Inzwischen teilte Jung Iffli mit Schreiben vom 19. Januar 1976 mit, daß er ihn vom genauen Liefertermin unterrichten werde und daß die Geräte wahrscheinlich nach und nach geliefert würden. Nach Auskunft von Herrn Iffli teilte ihm Herr Weber am gleichen Tag telefonisch mit, daß der grösste Teil des Auftrags bereits nach Rommelshausen abgegangen sei, was er in seinem Schreiben an Iffli vom 20. Januar bestätigte. Obwohl Herrn Weber's Version bei der Anhörung bestritten wurde und Melchers ihre Richtigkeit in Frage stellte, ist die Kommission der Auffassung, daß dieser Sachverhalt - obwohl er sich nicht richtig erklären lässt - unerheblich ist. (35) Am 20. Januar 1976 gab Jung Iffli's Auftrag an Melchers weiter, der sein Lager überprüfen ließ. Es ergibt sich sowohl aus einem internen Vermerk von Melchers als auch aus der unterzeichneten schriftlichen Erklärung, die am 6. Juni 1976 von Herrn von Bonin und Herrn Mackenthun den Inspektoren der Kommission ausgehändigt wurde, daß Melchers am 22. Januar telephonisch erklärt wurde, daß die Hermes Kreditversicherung AG, Hamburg, bereit war, den Gruoner-Auftrag über 200 000 DM zu decken. Obwohl diese Wirtschaftskreditversicherung Melchers erst am 27. Januar von Hermes schriftlich bestätigt wurde, akzeptiert die Kommission nicht Melchers Version, wonach sie Hermes erst am 23. Januar um Versicherungsdeckung gebeten habe, dem Tag, an welchem ihre Aushilfskraft in Beantwortung einer Telex-Anfrage von Gruoner, den Auftrag durch Telex bestätigte und die Bremer Transportfirma Gildemeister als Spediteur benannte. (36) Mit Fernschreiben vom 27. Januar betreffend die Pioneer-Bestellung forderte Melchers Herrn Schreiber auf, sich an Herrn Full zu wenden. Herr Schreiber telefonierte statt dessen mit dem Verkaufsdirektor von Melchers, Herrn von Bonin, der nach den Angaben, die Herr Schreiber gegenüber den Inspektoren der Kommission machte, erklärte, Melchers habe über Pioneer, Antwerpen, erfahren, daß die Lieferung für den Export bestimmt sei. Melchers werde nur dann an Jung liefern, wenn dieser versichere, daß die Pioneer-Geräte nicht ausgeführt würden. Das Fernschreiben vom 28. Januar von Herrn Schreiber an Herrn Weber, in dem dieses Gespräch zusammengefasst wird, lautet wie folgt: "Ein Telefongespräch von Herrn von Bonin, Verkaufsleiter der Pioneer-Vertretung in Deutschlang, ergab folgendes: Die europäische Pioneer-Zentrale, Antwerpen, ist über die Lizenznahme zum Import von Pioneer-Geräten bereits informiert. Die deutsche Niederlassung wurde angewiesen, unter keinen Umständen die Fa. Jung zu beliefern. Wir können nur beliefert werden, wenn wir uns verpflichten, nicht zu exportieren. Eine vorherige Lieferung lehnt Melchers aufgrund dieser Umstände ab". (37) Mit Schreiben vom 29. Januar teilte Herr Weber Herrn Iffli mit, daß der Auftrag über die Lieferung von Pioneer-Geräten nicht ausgeführt werden könne. Herr von Bonin habe ihm gesagt, daß Pioneer über Paris von der Importlizenz der Firma Iffli erfahren habe und daß Melchers nur dann liefere, wenn Jung sich vorher schriftlich verpflichte, keines der gelieferten Pioneer-Geräte nach Frankreich auszuführen. Während der Unterhaltung, die Ende Januar zwischen Herrn Debard und dem Verkaufsmanager von MDF, Herrn Couadou, stattfand, sagte letzterer : "Sie werden die Ware nicht bekommen". (38) Iffli drohte Jung mit Schreiben vom 30. Januar mit einer Klage wegen Nichterfuellung des Kaufvertrags und wies Jung mit Schreiben vom 3. Februar darauf hin, daß "Pioneer"-Erzeugnisse mit dem Warenzeichen der Firma Melchers von einem belgischen Großhändler eingeführt worden seien und auf dem französischen Markt erhältlich seien, weshalb Jung diskriminiert werde. Jung unterrichtete Melchers von den Beschwerden von Iffli. In ähnlicher Weise wie bei Jung beschwerte sich Herr Iffli auch bei Gruoner. (39) Einige weitere Geräte, die bei Melchers gekauft worden waren, waren ebenfalls nach Frankreich ausgeführt worden. Gegen November 1975 erhielt EVB von vier Firmen in Paris einen Grossauftrag für "Pioneer"-Geräte im Gesamtwert von ... DM. EVB wandte sich wegen dieses Auftrags an Herrn Full, der EVB aber aufforderte, Melchers fernschriftlich zu bestätigen, daß die "Pioneer"-Geräte nicht für den Wiederverkauf in EWG-Ländern bestimmt seien. Diese Einschränkung wurde damit begründet, daß EVB besonders niedrige Preise eingeräumt wurden, die die übliche Marge für technischen Service nicht enthielten, die in den Preisen von Melchers normalerweise enthalten ist. Die Firma EVB gab Melchers eine solche Bestätigung, nachdem sie Melchers bereits fernschriftlich davon unterrichtet hatte, daß die Erzeugnisse für die Türkei bestimmt seien. Infolgedessen erhielt EVB die gewünschten Geräte von Melchers. EVB lieferte aber nach Frankreich, da ihr türkischer Abnehmer einen Grossteil des Auftrags annulliert hatte. (40) Aufgrund der Beschwerde von Iffli lud Herr Schreiber Herrn Mackenthun, den für die Pioneer-Abteilung von Melchers zuständigen Generaldirektor, und Herrn von Bonin zu Gesprächen nach Rommelshausen ein. Bei diesem Treffen vom 17. Februar 1976, dem auch Herr Full beiwohnte und von dem Herr Schreiber Aufzeichnungen aufbewahrt hat, wurden die Beschuldigungen wiederholt. Die Vertreter von Melchers bestritten bei dem Treffen, selbst exportiert zu haben, und erklärten erneut, Gruoner nur dann ausreichend beliefern zu können, wenn Melchers die Zusicherung erhalte, daß Gruoner mit den Geräten den deutschen Facheinzelhandel beliefere. Am 18. Februar 1976 sandte Herr Schreiber ein Fernschreiben an Herrn Weber, in dem diese Gespräche zusammengefasst wurden. Absatz 2 dieses Fernschreibens lautet wie folgt: "Melchers bestreitet entschieden, selbst exportiert zu haben. Die Verträge der Pioneer-Zentrale Antwerpen mit den nationalen Vertriebsfirmen schließen diese Möglichkeit von vornherein aus. Die Steuerung des Warenflusses durch Antwerpen ist legal und die Firma Melchers riskiert ihre Funktion, wenn sie nicht ihrerseits den Vertriebsweg der Pioneer-Geräte so im Griff behält, daß grenzueberschreitende Lieferungen grösseren Umfangs unterbleiben." Als Ergebnis dieser Verhandlungen knüpfte Gruoner langfristige Lieferbeziehungen mit Melchers an. In einem internen Vermerk von Gruoner vom 19. Februar 1976 heisst es: "Nach den Gesprächen mit der Firma C. Melchers & Co., Pioneer Vertrieb für die Bundesrepublik, steht einer Zusammenarbeit nichts mehr im Wege." Der Auftrag von Iffli wurde nicht ausgeführt, so daß Iffli niemals irgendwelche Erzeugnisse erhielt. Gruoner vergab einige Wochen später seinen ersten neuen Auftrag an Melchers. Gruoner wurde der grösste Einzelabnehmer von Melchers mit Käufen von über ... DM für den Rest des Jahres 1976. 3. Verhinderung von Parallelexporten aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich durch Shriro (41) Die Firma Comet war die grösste Kette von Discountgeschäften und preisgünstigen Einzelhandelsverkaufsstellen, die im Vereinigten Königreich hauptsächlich elektroakustische Geräte und elektrische Haushaltsgeräte verkaufen. Im Jahre 1976 betrug ihr Umsatz etwa ... £, wovon rund ... % auf Hi-Fi-Geräte und davon wiederum rund ... % auf "Pioneer"-Geräte entfielen. Comet hatte seit 1974, in grösserem Umfang aber erst seit Dezember 1975 Hi-Fi-Geräte an verschiedene Kunden in anderen europäischen Ländern - d.h. nach der Bundesrepublik Deutschland - exportiert. Zwischen dem 19. Dezember 1975 und dem 16. Januar 1976 verkaufte sie jedoch "Pioneer"-Geräte im Werte von ... £ an Euro Electro. Obwohl Comet einer der Hauptabnehmer von Shriro war, unterrichtete Comet Shriro nicht von ihrer Exporttätigkeit. (42) Audiotronic war Eigentümer der bekannten "Lasky"-Kette für Hi-Fi-Geräte im Vereinigten Königreich. Zwischen 1975 und 1977 erwarb Audiotronic eine wesentliche Beteiligung an Allwave B.V., Delft, einer niederländischen Hi-Fi-Ladenkette, sowie an "King Musique", dem damals wichtigsten Kunden von MDF in Frankreich. (Audiotronic hat sich mittlerweile von "King Musique" und "Laskys" getrennt.) Von Februar 1976 an verkaufte Audiotronic während eines Zeitraums von drei Monaten "Pioneer"-Geräte im Werte von etwa ... £ an Euro Electro. Bis Ende 1978 hatte Audiotronic eine Exportabteilung mit einem Umsatz von mehr als ... £. Seine Ausfuhrgeschäfte wickelte es jedoch hauptsächlich mit Allwave ab. Ein erheblicher Teil der Geräte, die Euro Electro von Comet und Audiotronic kaufte, wurde an die Connexion-Gruppe weiterverkauft. Audiotronic war ein weiterer Hauptabnehmer von Shriro. Im Jahr 1976 entfielen rund ... % des Absatzes von Shriro an "Pioneer"-Geräten auf Audiotronic und Comet. (43) Anfang Dezember 1975 - einige Tage vor dem ersten Auftrag von Euro Electro - erhielt der Exportleiter von Comet von dem ihm unbekannten Office pour le Développement de l'Acoustique Appliquée S.A.R.L., Rungis (im folgenden ODA genannt), eine telefonische Bestellung über 50 Pioneer-Plattenspieler. Das Kapital von ODA in Höhe von 20 000 ffrs befindet sich zu 95 % im Besitz von MDF selbst und zu 5 % im Besitz von Herrn J. Setton, dem Generaldirektor von MDF. Comet war der Auffassung, daß es sich um einen echten Auftrag handelte, und versandte die Ware per Luftfracht nach Orly, da die Anfrage angeblich dringend war. (44) Auch Audiotronic erhielt etwa zur gleichen Zeit von ODA eine Bestellung über zehn dieser Plattenspieler und versandte sie ebenfalls per Luftfracht. (45) Eine dritte Bestellung wurde von ODA praktisch zur gleichen Zeit an die inzwischen aufgelöste Gruppe Lindair-Henry's (UK) vergeben. (46) Die ODA-Aufträge waren Testkäufe zum Nachweis von Parallelimporten. Herr Setton räumte bei der Anhörung ein, daß er gänzlich gegen Parallelimporte sei und daß diese Aufträge vergeben worden seien, um nachzuweisen, daß die Ware aus England oder Deutschland nach Frankreich gehe. Herr Setton erkärte ausserdem, daß er dieses Beweismaterial zum Antwerpener Treffen vom 19. und 20. Januar 1976 (siehe Abschnitt 51 ff.), bei dem es um "Pioneer"-Erzeugnisse und Parallelimporte ging, mitgebracht und den Vertretern von Pioneer sowie Herrn Todd von Shriro gezeigt habe. (47) Nach der schriftlichen Erklärung des Herrn Todd vom 4. Mai 1977 gegenüber den Inspektoren der Kommission "wurde zwischen Herrn Setton und mir vereinbart, daß ich versuchen würde, meine britischen Kunden dazu zu bewegen, auf die Ausfuhr von "Pioneer"-Geräten zu verzichten. ... Ich möchte darauf hinweisen, daß weder Herr Setton noch Pioneer Druck auf mich ausgeuebt haben. Wir haben dies als ein "gentlemen's agreement" angesehen, das im Interesse eines gesunden Wettbewerbs abgeschlossen wurde". Herr Todd erklärte jedoch bei der Anhörung, daß er diese Schritte unternommen habe, "um von Herrn Setton in Ruhe gelassen zu werden" und in seinen Briefen an Audiotronic und Comet (siehe Absätze 48 und 49) schrieb er, daß "unsere Geschäftsherren (= Pioneer) auf uns mit einer gewissen Mißbilligung blickten." (48) Am 28. Januar 1976 richtete Herr Todd ein Schreiben an Herrn D. Smith, den damaligen Generaldirektor von Audiotronic, das wie folgt lautete: "Ich wurde kürzlich zu Pioneer nach Antwerpen gerufen, um über die Beschwerde ihres französischen Vertriebshändlers zu sprechen, daß Pioneer-Anlagen aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich gelangten. Sie hatten uns vorher mitgeteilt, daß Sie - ebenso wie unsere anderen bedeutenden Händler - nicht exportierten, und ich wies die Behauptungen zurück. Um zu beweisen, daß es möglich ist, Pioneer-Anlagen nach Frankreich zu exportieren, gab der Großhändler kleine Test-Bestellungen bei verschiedenen unserer Händler auf und ich wurde konfrontiert mit dem, Beweis'der Lasky Rechnung LX05319 für 10 PL 12D/2 zu einem Preis von ... £ und der Emery-Luftfrachtrechnung Nr. LON 15761. Die Waren wurden versandt gegen den Kreditbrief Nr. 3751.40. Ich bin mir der EWG-Regeln bezueglich der Parallelimporte wohl bewusst, finde es aber nichtsdestotrotz betrüblich, daß Sie - wenn auch nicht allein -, obwohl wir lange Jahre eng zusammengearbeitet haben, Pioneer dazu gebracht haben, mich mit einer gewissen Mißbilligung zu betrachten. Da Sie selbst Vertriebshändler eines wohlbekannten japanischen Produktes sind, bin ich sicher, daß Sie meine Gefühle richtig einschätzen können. Ich bin mir wohl bewusst, daß die Lösung für mich vielleicht wäre, meine Preise zu erhöhen und für den französischen Alleinvertriebshändler, seine Preise zu senken. Bedauerlicherweise hindern die wirtschaftlichen Bedingungen bisweilen, das Naheliegende zu tun." (1) Am 2. Februar 1976 gab Herr Smith Shriro folgende Antwort: "Hinsichtlich der Exportprobleme möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind, aber um die Dinge richtigzustellen : ich habe keinen Beweis, daß wir je irgendeine grössere Menge von Pioneer exportiert haben und nach unserer Erfahrung können Pioneer-Erzeugnisse ebenso billig in anderen europäischen Ländern gekauft werden. Dessenungeachtet werde ich darum bitten, daß diese Praxis jetzt gestoppt wird." (1) (49) Am 29. Januar 1976 richtete Herr Todd ein Schreiben an Herrn Hollingbery, den Vorstandsvorsitzenden von Domet, das wie folgt lautete (1): "In den letzten Monaten hat der Pioneer-Großhändler in Frankreich sich heftig bei der Pioneer-Electronic (Europa) N.V. in Antwerpen beschwert, indem er behauptete, daß Pioneer-Anlagen aus dem Vereinigten Königreich in Frankreich einträfen. Behauptungen ähnlicher Art sind gegen uns schon in der Vergangenheit erhoben worden und mangels stichhaltiger Beweise habe ich sie schlankweg zurückgewiesen. Aufmerksam gemacht auf die jetzigen Behauptungen führte ich Befragungen unserer grösseren Händler durch und obwohl ich mir bewusst war, daß Ihre Firma einen Verkauf von Pioneer-Verstärkern nach Holland getätigt hatte, wurde mir versichert, daß dies ein vereinzelter Versand war. Infolge der Versicherungen unserer andern grossen Händler wies ich erneut die Behauptungen zurück. Letzte Woche wurde ich nach Antwerpen gerufen, um die ganze Frage zu erörtern und fast wäre mit der Boden unter den Füssen versunken. Um den Beweis zu liefern, den ich gefordert hatte, hatte der französische Alleinvertriebshändler einige kleine Test-Bestellungen bei verschiedenen unserer grösseren Händler aufgegeben. Im Falle von Comet wurde mir eine Kopie Ihrer Rechnung 0945/Export vom 10. Dezember 1975 über 50 Pioneer PL 12 D Mark II Plattenspieler zu einem Stückpreis von ... £, eine Packliste und eine Telex-Korrespondenz zwischen Ihrem Herrn Jose Ripolles und einem Herrn G. Fagüret übergeben. Ich bin mir der EWG-Regeln bezueglich der Parallelexporte wohl bewusst, aber, ganz offen, gelegentlich interessiert mich Gerechtigkeit mehr als das Gesetz selbst. Ich glaube, ich habe Recht, wenn ich sage, daß wir die ersten Großhändler für echte Hi-Fi-Anlagen waren, die an Comet verkauften, und diese Entscheidung blieb nicht ohne eine gewisse Kritik. Die Entscheidung war natürlich nicht allein in unserem Interesse getroffen woden. Ich meinte, daß die Aufmerksamkeit, die Sie dem Kundendienst, Ihren Expansionsplänen und der Möglichkeit schenkten, echte Hi-Fi-Anlagen dem Mann von der Strasse zugänglich zu machen, Pioneer, einen Spätstarter im Vereinigten Königreich, in die Lage versetzen würde, schnell eine vorherrschende Stellung zu erlangen. Ich denke, ich kann aufrichtig sagen, daß Pioneer jetzt die Nummer-eins-Position bei echtem Hi-Fi im Vereinigten Königreich hat und ich bin dankbar für die Rolle, die Ihre Firma dabei gespielt hat, uns in diese Position zu bringen. Es tut mir daher leid, daß Ihre Firma, wenn auch nicht allein, der Grund dafür gewesen ist, daß Pioneer uns mit einer gewissen Mißbilligung betrachtet. Über die Jahre hinweg hat unsere Firma Ihrer Firma in jeder erdenklichen Hinsicht beigestanden. Letztens haben wir Ihnen ermöglicht, nach Einführung neuer Preislisten zu den alten Preisen zu kaufen. Wir haben besondere Kreditfristen gewährt und wir haben sogar Lagerware zurückgenommen, als der Markt sich nicht so entwickelte, wie Sie es annahmen. Die naheliegendste Lösung der Frage der Exporte nach Frankreich wäre es für mich, meine Preise anzuheben und für den französischen Alleinvertriebshändler, seine zu senken. Bedauerlicherweise ist das Naheliegende nicht immer möglich unter verschiedenen wirtschaftlichen Gesamtumständen. Der französische Vertriebshändler ist ein junger Mann, der wie wir beträchtliche Geldsummen für den Aufbau des Namens von Pioneer und das Angebot eines enormen Kundendienstes ausgegeben hat. Auch Sie haben bei Comet für den gleichen Zweck beträchtliche Geldsummen ausgegeben und ich würde gerne wissen, ob ich auf Sie zählen kann, wenn ich Sie um ihren Beistand bitte, um die Entwicklung einer Situation verhindern zu helfen, in der eine Krähe der anderen ein Auge aushackt." (1)Übersetzt aus dem Englischen. Am 30. Januar richtete Herr Hollingbery das folgende Schreiben an Shriro: "... Unter Bezugnahme auf unser Telefon-Gespräch von heute nachmittag möchte ich Ihnen schriftlich bestätigen, daß meine Firma keine Pioneer-Erzeugnisse absichtlich an Handelskunden ausserhalb des Vereinigten Königreichs exportieren wird. Natürlich werden Sie verstehen, daß - da verschiedene unserer Geschäftssitze Häfen sind - einzelne Kunden ins Vereinigte Königreich werden kommen wollen, um von uns zu kaufen, und ich glaube, Sie werden zustimmen, daß wir diese Leute weiterhin beliefern sollten." (1) Herr Todd schrieb nicht an Lindair, da diese Firma ihre Handelstätigkeit bereits eingestellt hatte. (50) Obwohl der Anwalt von Shriro bei der Anhörung erklärte, daß Comet nach diesem Zeitpunkt weiter über die Kanalinseln und an Angehörige der EWG ausführe, die für Käufe zum Zweck der Ausfuhr in das Vereinigte Königreich kämen, wurde durch die Besuche der Inspektoren der Kommission bei Comet und bei ihrem wichtigsten Auslandskunden - Euro Electro - ermittelt, daß das Exportgeschäft in handelsüblichen Mengen aufgrund der Intervention von Shriro eingestellt wurde. Dies wird auch durch die Aufzeichnungen der Firma bestätigt. Audiotronic übernahm von Comet die Belieferung von Euro Electro, als Comet ihre Exporttätigkeit einstellte. Audiotronic erhielt im März 1976 Aufträge im Wert von mehr als ... £, konnte davon aber nur ... £ durchführen. Audiotronic erklärte, daß Shriro es ihr schwer gemacht habe und daß sie viel mehr Geschäfte hätte tätigen können, wenn ihr eine ungehinderte Ausfuhr möglich gewesen wäre. 4. Antwerpener Treffen vom 19. und 20. Januar 1976 (51) Treffen europäischer Wiederverkäufer von "Pioneer"-Erzeugnissen werden alljährlich zwei- bis dreimal in Antwerpen abgehalten. Zweck dieser Treffen ist es, Meinungen und Informationen über Fragen des Vertriebs von "Pioneer"-Erzeugnissen in Europa auszutauschen, einschließlich der Einführung neuer Erzeugnisse, Verkaufsziele und Absatzstrategie. Nach Auskunft von Herrn Setton gibt es drei Arten von Treffen, d.h. das eigentliche Hi-Fi-Treffen, das Treffen über Auto-Stereoanlagen und das Treffen über Kompaktanlagen. Pioneer unterrichtet die Wiederverkäufer gewöhnlich fünfzehn Tage im voraus. Pioneer legte eine Liste der Treffen vor, in der das Treffen vom 19. und 20. Januar 1976 nicht aufgeführt ist. Im allgemeinen gibt es Aufzeichnungen über diese Treffen, zumindest über die Einladungen an die Teilnehmer und über die Tagesordnung. (52) Über das Treffen vom 19. und 20. Januar 1976, zu dem unter anderem die Herren Setton, Todd und Mackenthun eine Einladung von Pioneer erhielten, gibt es jedoch keine einzige Unterlage oder Aufzeichnung, nicht einmal persönliche Notizen. Aus den Erklärungen von Pioneer und den Alleinvertriebshändlern geht nicht hervor, ob es sich um ein ordentliches oder um ein ausserordentliches Treffen handelte. Sicher ist, daß verschiedene Fragen erörtert wurden, einschließlich der Parallelimporte. Die Kommission stellt fest, daß bei dem Antwerpener Treffen vom 19. und 20. Januar 1976 auch der niederländische Alleinvertriebshändler von Pioneer anwesend war, behauptet aber nicht, daß er an den aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt war. (53) Nach den Ausführungen von Herrn Ito, dem Generaldirektor von Pioneer, brachte Herr Setton von MDF die Frage der Parallelimporte gegen Ende 1975 erstmals in einem Telefongespräch und danach in einer Reihe weiterer Telefongespräche zur Sprache, wobei er behauptete, den Namen der Importfirma zu kennen und zu wissen, daß die Geräte aus der Bundesrepublik Deutschland stammten, und forderte, daß Herr Ito etwas gegen diese Importe unternimmt. Pioneer gab zu, daß es die Beschwerden von MDF an Melchers weiterleitete. (54) Bei dem Treffen vom 19. und 20. Januar 1976, das von Pioneer veranstaltet wurde und bei dem Herr Ito den Vorsitz führte, beschwerte sich Herr Setton darüber, daß Parallelimporte den französischen Markt ruinierten, und er legte Beweise dafür vor, daß diese Exporte von England aus erfolgten (siehe oben Absätze 43 bis 49). Nach Aussage von Herrn Mackenthun beklagte er sich auch über Lieferungen von Deutschland nach Frankreich. (55) Pioneer und Melchers bestreiten, jemals praktische Konsequenzen aus den Diskussionen in Antwerpen gezogen zu haben. Herr Collinot, verantwortlich für die Buchhaltung bei MDF, erklärte gegenüber den Inspektoren der Kommission, daß die Vertreter von Pioneer auf die Forderung von Herrn Setton, etwas gegen die Parallelimporte zu unternehmen, erwidert hätten, "qu'ils ne pouvaient rien faire en ce domaine" ("daß sie in dieser Angelegenheit nichts unternehmen könnten"). Herr Mackenthun und Herr von Bonin erklärten gegenüber den Inspektoren der Kommission: (1)Übersetzt aus dem Englischen. "Pioneer Electronic (Europe) N.V. hat keine Empfehlung oder Anweisung an C. Melchers & Co., Bremen, erteilt und hat dies auch nicht versucht." (56) Es ist hervorzuheben, daß Melchers den Auftrag von Gruoner am 20. Januar 1976 erhielt, d.h. zu diesem Zeitpunkt, zu dem Herr Mackenthun an dem Treffen in Antwerpen teilnahm, bei dem die Parallelimporte erörtert wurden. Gegen den 27. Januar 1976 erfuhr Melchers über Pioneer in Antwerpen, daß die von Iffli bestellten Erzeugnisse ausgeführt werden sollten, weshalb er sich weigerte, Jung zu beliefern, wenn ihm letzterer nicht die schriftliche Zusicherung gebe, daß die "Pioneer"-Geräte nicht ausgeführt würden. (57) Bei dem Treffen in Antwerpen vereinbarten Herr Todd und Herr Setton, daß ersterer versuchen sollte, seine britischen Abnehmer dazu zu bewegen, auf die Ausfuhr von "Pioneer"-Geräten zu verzichten (Absatz 47). Obwohl Herr Todd gegenüber den Inspektoren der Kommission erklärte, daß "weder Herr Setton noch Pioneer Druck auf mich ausgeuebt haben", sagte er bei der Anhörung, daß "Herr Setton mir jahrelang zur Last gefallen ist". Etwa eine Woche nach dem Treffen schrieb Herr Todd an Comet und Audiotronic "in der Hoffnung, daß Herr Setton mich nun in Ruhe lässt". II. RECHTLICHE BEURTEILUNG A. ANWENDBARKEIT VON ARTIKEL 85 ABSATZ 1 EWG-VERTRAG (58) Nach Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken. 1. Ve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.