Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/440 der Kommission vom 8. Juli 2024 über die von Italien und der Region Kampanien durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Caremar und seinem Erwerber SNAV/Rifim (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2024) 4656)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0440. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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06 EUR von der Region Latium. (79)  Das nichtoffene Ausschreibungsverfahren nach Artikel 55 Absatz 6 des italienischen Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen – Gesetzesdekret Nr. 163/2006 (il Codice dei Contratti pubblici) war ein zweistufiges Verfahren, bei dem nur die zur Angebotsphase eingeladenen Wirtschaftsteilnehmer Angebote abgeben konnten. (80)  Das Exekutivdekret Nr. 78 vom 17. Mai 2013 wurde im Amtsblatt der Region Kampanien Nr. 28 vom 27. Mai 2013 sowie auf der Website der Region Kampanien veröffentlicht. Parallel dazu veröffentlichte die Region Kampanien auf ihrer Website Erläuterungen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen. (81)  Neben dem neuen Entwurf eines Neunjahresvertrags, der zwischen dem erfolgreichen Bieter und der Region Kampanien unterzeichnet werden sollte, umfassten diese Informationen den Entwurf des Kaufvertrags für Caremar, den Entwurf eines Geschäftsplans, den die Parteien bei der Vorlage ihres Angebots einhalten mussten, den Entwurf des Angebots und den Entwurf einer Verpflichtungserklärung, die die Parteien bei der Einreichung ihres Angebots einhalten konnten, sowie die Regeln für den Zugang zu den Räumlichkeiten von Caremar und zum Datenraum. Was das Verfahren betrifft, so wurden die Parteien unter anderem über den zeitlichen Ablauf und die Bedingungen für Folgendes informiert: i) den Zugang zum Datenraum des Ausschreibungsverfahrens und zu den Geschäftsräumen von Caremar; ii) die Einreichung der Angebote; iii) die Vorlage einer Garantie zur Unterstützung des Angebots; iv) die Zuschlagserteilung (einschließlich Zuschlagskriterium) und v) die Möglichkeit, um Erläuterungen zum Angebot zu bitten. (82)  Nach den von Italien vorgelegten Informationen wurde der Basisauktionspreis von Caremar in Höhe von 6 000 000 EUR berechnet, indem zum Wert des Nettobuchvermögens von Caremar zum 31. Dezember 2010 (d. h. 4 470 008 EUR) die Kapitalgewinne der Flotte und eine generische Geschäfts- oder Firmenwertkomponente hinzugerechnet wurden, die darauf zurückzuführen war, dass Caremar ein Unternehmen mit eigenem Know-how und eigener Präsenz vor Ort war, das auf dem Markt, auf dem es tätig war, eine anerkannte Marke war. (83)  Diese Rangfolge wurde vom Vergabeausschuss bei seiner öffentlichen Sitzung vom 29. Juli 2013 veröffentlicht. Bei dieser Gelegenheit teilte der Vergabeausschuss mit, dass das erfolgreiche Angebot dem öffentlichen Auftraggeber (d. h. der Region Kampanien) zur Überprüfung übermittelt worden sei. Mit dem Exekutivdekret Nr. 130 vom 2. August 2012 beschloss die Region Kampanien, das diskretionäre Prüfverfahren nach Artikel 86 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 136/2006 einzuleiten, mit dem der Vergabeausschuss aufgefordert wurde, die Angemessenheit des von SNAV/Rifim eingereichten Angebots zu prüfen. Der Vergabeausschuss prüfte in seinen Sitzungen vom 16. und 27. September 2013 die dem Angebot von SNAV/Rifim zugrunde liegenden finanziellen Annahmen eingehend und erklärte die Angemessenheit und Zuverlässigkeit des Angebots. Der Vergabeausschuss übermittelte die Ergebnisse des Prüfverfahrens in seiner öffentlichen Sitzung vom 16. Oktober 2013, bei der er auch die am 29. Juli 2013 veröffentlichte Rangliste bestätigte. (84)  Veröffentlicht im Amtsblatt der Region Kampanien Nr. 35 vom 8. Juni 2015. Dieser Beschluss wurde durch das Präsidialdekret Nr. 116 vom 15. Juli 2015, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Kampanien Nr. 45 vom 20. Juli 2015, bestätigt. (85)  Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe m des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. (86)  Artikel 13 Absätze 4 und 5 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. (87)  So ist in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe A des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags eine Vertragsstrafe von 80 EUR/Meile für jede nicht zurückgelegte Fahrt und eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von 5 000 EUR für den Fall vorgesehen, dass dieselbe Fahrt nicht öfter als sieben Mal innerhalb eines Monats durchgeführt wird. Wenn Caremar in einem Zeitraum von drei Monaten die gleiche Fahrt zweimal hintereinander mehr als sieben Mal in einem Monat nicht durchführt, wird die Betrauung mit dem öffentlichen Dienstleistungsvertrag widerrufen. (88)  So wird in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe B des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags eine Vertragsstrafe von 150 EUR für jede nicht eingereichte begründete Mitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Verspätungen von mehr als 30 Minuten festgesetzt. Für jede Verspätung von mehr als 30 Minuten beträgt die Vertragsstrafe 500 EUR, wenn die Verspätung eine Fahrt betrifft, die im selben Monat bereits von einer Verspätung von mehr als 30 Minuten betroffen war. (89)  So sieht z. B. Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe I des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 500 EUR für zwei schriftliche Beschwerden in einem Quartal über die mangelnde Einhaltung von Tarifen vor; im Falle einer dritten Beschwerde innerhalb desselben Quartals erhöht sich die Vertragsstrafe auf 5 000 EUR. (90)  In Artikel 16 Absatz 2 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags heißt es: „Der oben genannte Ausgleich darf während der Laufzeit dieses Dienstleistungsvertrags den im Angebot angegebenen Betrag von 10 778 897 EUR für das Kalenderjahr zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.“ (91)  Artikel 16 Absatz 3 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. (92)  Artikel 16 Absatz 1 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. (93)  Artikel 16 Absatz 5 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. In Artikel 16 Absatz 6 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags ist festgelegt, dass die Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2015 in zwei Tranchen gezahlt werden: eine erste Tranche in Höhe von 70 % bis zum 15. August 2015 und die zweite Tranche in Höhe von 30 % bis zum 31. Januar 2016. (94)  Gemäß Artikel 19 Absatz 13a des Gesetzesdekrets Nr. 78 vom 1. Juli 2009, umgewandelt in das Gesetz Nr. 102 vom 3. August 2009 (im Folgenden: „Gesetz 102/2009“), und Artikel 19-ter Absatz 19 des Gesetzes 166/2009. (95)  Diese Sicherheitsnormen wurden dann präzisiert in der Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 144 vom 15.5.1998, S. 1), in italienisches Recht umgesetzt durch das Gesetzesdekret Nr. 45 vom 4. Februar 2000, in der Richtlinie 2003/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 98/18/EG des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 18), in italienisches Recht umgesetzt durch das Gesetzesdekrets Nr. 52 vom 8. März 2005 und in der Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 über besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe (ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 22), in italienisches Recht umgesetzt durch das Gesetzesdekret Nr. 65 vom 14. März 2005. (96)  Alle Mittel (d. h. 7 000 000 EUR), die gemäß Artikel 19-ter Absatz 19 des Gesetzesdekrets 166/2009 vorgesehen waren, sowie 16 750 000 EUR aus den nach dem Gesetz 102/2009 vorgesehenen Mitteln. (97)  Der FAS (Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotenzial) ist ein nationaler Fonds, der die Umsetzung der italienischen Regionalpolitik unterstützt. Seine Mittel sind hauptsächlich für Regionen bestimmt, die von den italienischen Behörden als solche ausgewiesen wurden. (98)   Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana, Nr. 137 vom 16. Juni 2009. (99)  Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) (ABl. L 364 vom 12.12.1992, S. 7). (100)  Das Aufforderungsschreiben wurde am 28. Januar 2010 angenommen, Italien jedoch erst am nächsten Tag offiziell davon unterrichtet. (101)  Auch wenn die förmliche Übertragung des Eigentums von Tirrenia, Toremar und Siremar erst 2012 erfolgte. (102)  Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans GmbH und Regierungspräsidium Magdeburg/Nahverkehrsgesellschaft Altmark GmbH und Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht, C-280/00, ECLI:EU:C:2003:415. (103)  Entscheidung 2005/842/EG der Kommission vom 28. November 2005 über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (ABl. L 312 vom 29.11.2005, S. 67) (im Folgenden „DAWI-Entscheidung von 2005“). (104)  Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (ABl. C 297 vom 29.11.2005, S. 4). (105)  Beschluss der Kommission 2012/21/EU vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3). (106)  Artikel 19-ter des Gesetzesdekrets 135/2009. (107)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel sowie auf der Direktroute Ischia/Neapel. Italien legte auch die Aufschlüsselung des Passagierverkehrs von Caremar für die Jahre 2011-2021 nach Segmenten vor, aus der hervorgehe, dass auch das Verkehrsaufkommen pro Segment im Laufe der Jahre stabil geblieben sei. (108)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. Italien legte auch die Aufschlüsselung des Passagierverkehrs von Caremar für die Jahre 2011-2021 nach Segmenten vor, aus der hervorgehe, dass auch das Verkehrsaufkommen pro Segment im Laufe der Jahre stabil geblieben sei. (109)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel sowie auf der Direktroute Ischia/Neapel. (110)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. (111)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel sowie auf der Direktroute Ischia/Neapel. Italien legte auch eine Aufschlüsselung nach Segmenten des Verkehrs von Caremar für die Jahre 2013-2021 vor, aus der hervorgehe, dass die Zahl der von Caremar in den einzelnen Segmenten transportierten Fahrzeuge im Laufe der Jahre stabil geblieben sei. (112)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. Italien legte auch eine Aufschlüsselung nach Segmenten des Verkehrs von Caremar für die Jahre 2013-2021 vor, aus der hervorgehe, dass die Zahl der von Caremar in den einzelnen Segmenten transportierten Fahrzeuge im Laufe der Jahre stabil geblieben sei. (113)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel sowie auf der Direktroute Ischia/Neapel. (114)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. (115)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste sowohl den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel als auch Direktverbindungen Ischia/Neapel. Italien legte auch eine Aufschlüsselung der Beförderungsleistungen von Caremar für die Jahre 2013-2021 vor, aus der hervorgehe, dass die von Caremar in den einzelnen Segmenten beförderten laufenden Meter Fracht über die Jahre hinweg stabil geblieben seien. (116)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. Italien legte auch eine Aufschlüsselung der Beförderungsleistungen von Caremar für die Jahre 2013-2021 vor, aus der hervorgehe, dass die von Caremar in den einzelnen Segmenten beförderten laufenden Meter Fracht über die Jahre hinweg stabil geblieben seien. (117)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf den Segmenten Ischia/Procida und Procida/Neapel sowie auf der Direktroute Ischia/Neapel. (118)  Der Verkehr auf dieser Route umfasste auch den Verkehr auf dem Segment Procida/Pozzuoli. (119)  Ab 1. Juni 2011 wurden die Routen zu/von den Pontinischen Inseln von Laziomar bedient. (120)  Nach Angaben Italiens könnten die verbleibenden Daten über den Personenverkehr im Jahr 2011, die in den Jahren 2010 und 2011 beförderten Fahrzeuge und die Fracht in den Jahren 2009-2011 nicht mehr abgerufen werden. (121)  Urteil des Gerichts vom 1. März 2017, Société nationale maritime Corse Méditerranée (SNCM)/Kommission, T-454/13, ECLI:EU:T:2017:134, Rn. 130 und 134. (122)  Durch den Regionalen Exekutivbeschluss Nr. 548 vom 2. April 2007. (123)  So habe die Region Kampanien am 25. Februar 2011 beispielsweise die Vertreter der Gemeinden auf Ischia zu einer Fachsitzung am 2. März 2011 zur Festlegung des Programms für Seeverkehrsdienste zwischen Neapel/Pozzuoli und Ischia eingeladen. Bei diesem Treffen hätten die Vertreter der Gemeinden von Ischia betont, dass Verbindungen nach Ischia/ab Ischia sichergestellt werden müssten: a) am frühen Morgen und nachts, um die Beschaffung von Waren zu ermöglichen; b) zwischen 6.30 Uhr und 9.00 Uhr, um das tägliche Pendeln von Studierenden und Arbeitnehmer/innen nach Neapel/Pozzuoli zu ermöglichen und zwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr, damit sie nach Ischia zurückkehren könnten; c) zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr und zwischen 15.00 und 18.00 Uhr, um der Bevölkerung auf Ischia die Möglichkeit zu geben, während des Tages Tätigkeiten auf dem Festland auszuüben und im Verlauf des Tages wieder nach Ischia zurückzukehren; darüber hinaus ermöglichten diese Zeitfenster den Zugang zu Schienen- und Luftverkehrsdienstleistungenen auf dem Festland, ohne dass eine Übernachtung in Neapel/Pozzuoli erforderlich sei; d) zwischen 18.00 und 24.00 Uhr, um die Anbindung auch nachts zu gewährleisten und die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. (124)  In diesem Zusammenhang habe beispielsweise der Vertreter von Ischia beantragt, die erste Abfahrt von Casamicciola am Morgen von 7.00 Uhr auf 7.10 Uhr zu verschieben. Die Gemeinde Capri habe um zwei weitere Fahrten von/nach Neapel gebeten, nämlich ab Neapel nach Capri um 18.10 Uhr und ab Capri nach Neapel um 19.10 Uhr. Die Gemeinde Procida habe beantragt, die Fahrt per Tragflügelboot ab Procida von 6.30 Uhr auf 6.40 Uhr zu verschieben, und die Schiffe, die ab Ischia um 10.35 Uhr nach Neapel abfahren, einen Zwischenhalt in Procida einlegen zu lassen. Die Region Kampanien habe die Anträge zur Kenntnis genommen und um Zeit gebeten, um ihre Durchführbarkeit zu überprüfen. (125)  Insbesondere hätten die Vertreter von Procida festgestellt, dass von den 41 geplanten Fahrten ab Ischia nur 18 Fahrten über Procida erfolgten; sie hätten eine höhere Zahl von Zwischenhalten in Procida gefordert. (126)  Die Insel Capri hat eine Fläche von 10,4 km2 und besteht aus zwei Gemeinden (Capri und Anacapri) mit insgesamt rund 13 900 Einwohnern. Die Gemeinde Capri hat ca. 7 300 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 1 800 Einwohnern pro Quadratkilometer), und die Gemeinde Anacapri hat ca. 6 600 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 1 000 Einwohnern pro Quadratkilometer). Quelle: https://www.italiapedia.it (zuletzt aufgerufen am 31.5.2024). (127)  Die Insel Ischia erstreckt sich über 46,3 km2 und besteht aus sechs Gemeinden (Barano d’Ischia, Casamicciola Terme, Forio, Ischia, Lacco Ameno, Serrara Fontana) mit einer Gesamtbevölkerung von rund 61 500 Einwohnern und ist die Insel mit der dritthöchsten Bevölkerungsdichte Italiens (nach Sizilien und Sardinien), obwohl sie nur die achtgrößte Insel Italiens ist. Die Gemeinde Ischia hat ca. 18 600 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von ca. 2 300 Einwohner pro Quadratkilometer), die Gemeinde Barano d’Ischia ca. 9 800 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von ca. 900 Einwohnern pro Quadratkilometer), die Gemeinde Casamicciola Terme hat ca. 8 300 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 1 500 Einwohnern pro Quadratkilometer). die Gemeinde Forio hat ca. 17 000 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 1 300 Einwohnern pro Quadratkilometer), die Gemeinde Lacco Ameno hat ca. 4 600 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 2 300 Einwohnern pro Quadratkilometer) und die Gemeinde Serrara Fontana hat ca. 3 200 Einwohner (d. h. eine Bevölkerungsdichte von etwa 480 Einwohnern pro Quadratkilometer). Quelle: https://www.italiapedia.it (zuletzt aufgerufen am 31.5.2024). (128)  Die Insel Procida umfasst 4,1 km2 und besteht aus einer Gemeinde (der Gemeinde Procida) mit rund 10 600 Einwohnern (d. h. einer Bevölkerungsdichte von etwa 2 500 Einwohnern pro Quadratkilometer). Quelle: https://www.italiapedia.it (zuletzt aufgerufen am 31.5.2024). (129)   Quelle: https://www.italiapedia.it (zuletzt aufgerufen am 31.5.2024). (130)  Italien erklärte, dass dieses Genehmigungssystem bis zum 9. Januar 2017 auf dem Regionalen Exekutivdekret Nr. 80 vom 21. Februar 2003 beruht habe. Nach Artikel 4 dieses Dekrets seien die Betriebsgenehmigung den Seeverkehrsgesellschaften erteilt worden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Durchführung von Seeverkehrsdiensten erfüllten. Seit dem 10. Januar 2017 beruhe das Genehmigungssystem auf dem Regionalen Exekutivbeschluss Nr. 442 vom 2. August 2016. (131)  Beispielsweise habe die Region Kampanien mit dem Exekutivdekret Nr. 269 von 2012 die Medmar am 21. September 2011 erteilte Genehmigung für den Betrieb folgender Dienste auf der Route Ischia (Casamicciola)/Pozzuoli widerrufen: ab Ischia nach Pozzuoli um 6.00 Uhr, 14.00 Uhr und 17.45 Uhr; und ab Pozzuoli nach Ischia um 11.00 Uhr, 15.40 Uhr und 19.30 Uhr. Die Genehmigung sei widerrufen worden, weil diese Dienste nie von Medmar durchgeführt worden seien. Für die Fahrt ab Ischia nach Pozzuoli um 20.30 Uhr, die nur am Freitag/Samstag/Sonntag vom 15. Juni bis 15. September von Medmar durchgeführt worden sei, sei die Genehmigung nur für den Teil der tatsächlich erbrachten Dienste gültig geblieben. (132)  Dieses System der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ohne Ausgleich sei bis zum 9. Januar 2017 in Kraft geblieben. Seit dem 10. Januar 2017 sei Caremar der einzige Seeverkehrsbetreiber gewesen, für den gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Golf von Neapel gegolten hätten, und alle anderen Betreiber hätten weiterhin ausschließlich dem Genehmigungssystem unterlegen. (133)  Dieser Punkt sei auch in den Erwägungsgründen des Regionalen Exekutivdekrets Nr. 374 von 2009 erwähnt worden, in dem auf die Schreiben der Wettbewerber von Caremar an die Region Kampanien vom 25. März 2009 und 22. Juni 2009 verwiesen worden sei, in denen es um die Verringerung der Zahl der Dienste als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. die Erhöhung der Höchsttarife gegangen sei, die den Nutzern auf den verbleibenden Routen im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen berechnet werden konnten. (134)  Die Routen Capri/Sorrento, Capri/Neapel, Ischia/Procida/Neapel und Ischia/Neapel seien betroffen gewesen. Von den Wettbewerbern von Caremar auf diesen Routen nicht erbrachte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen seien bei der Bewertung des Wettbewerbsumfelds im Golf von Neapel nicht berücksichtigt worden. (135)   15. Juli 2009 bis 15. September 2009. (136)  Mit dem Regionalen Exekutivdekret Nr. 402 von 2010 habe die Region Kampanien die Lage zur Kenntnis genommen, die damals geltenden Liegeplatzvorgaben ausgesetzt und Dringlichkeits-Liegeplatzvorgaben angenommen, die bis zum 30. September 2011 in Kraft gewesen seien. Auf der Grundlage dieser Dringlichkeits-Liegeplatzvorgaben sei Caremar der einzige Seeverkehrsbetreiber gewesen, der die Routen Capri/Sorrento, Capri/Neapel, Ischia/Neapel, Ischia/Procida/Neapel, Ischia/Procida/Pozzuoli, Ischia/Procida und Procida/Neapel bedient habe, während Gestour und Procida Lines im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen die Route Procida/Pozzuoli betrieben hätten. (137)  Medmar und Alilauro seien 2012 von der italienischen Wettbewerbsbehörde wegen Geschäftspraktiken bestraft worden, die den Erwerb von Tickets zu ermäßigten Tarifen für Gebietsansässige verhinderten (Entscheidung Nr. 23258 der italienischen Wettbewerbsbehörde vom 31. Januar 2012 in der Sache PS5983 betreffend Medmar und die Entscheidung Nr. 23264 der italienischen Wettbewerbsbehörde vom 31. Januar 2012 in der Sache PS7667 betreffend Alilauro). (138)  Auf die häufige Aufhebung oder Aussetzung des Dienstes durch die Wettbewerber von Caremar im Golf von Neapel sei auch von der italienischen Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung Nr. 25295 vom 28. Januar 2015 in der Sache I689C hingewiesen worden, mit der die italienische Wettbewerbsbehörde Sanktionen gegen die Unternehmen NLG, Alilauro, Alicost S. p. A., Alilauro Gruson S. p. A., Medmar, SNAV, Servizi Liberi Marittimi Giuffrè & Lauro S. r. l., Consorzio Linee Marittime Partenopee in liquidazione, Gescab S. r. l. und Associazione Cabotaggio Armatori Partenopei verhängt habe, weil sie seit 1998 eine horizontale Vereinbarung umgesetzt hätten, die den Wettbewerb auf dem Markt für den Seeverkehr von Passagieren im Golf von Neapel eingeschränkt habe (siehe insbesondere Erwägungsgrund 255 der Entscheidung Nr. 25295 der italienischen Wettbewerbsbehörde vom 28. Januar 2015). (139)  Italien betonte, dass Caremar für diese Art von Fahrplan ein Schiff während der Nacht auf der Insel habe bereithalten müssen (mit zusätzlichen Kosten, die die Wettbewerber von Caremar nicht hätten tragen müssen). (140)  Die Nichterbringung des Dienstes über einen längeren Zeitraum, nachdem dies von den zuständigen Behörden festgestellt wurde, hätten nur zur Folge gehabt, dass die Genehmigung für den Betrieb des betreffenden Zeitfensters widerrufen worden sei (sowohl im Falle von Diensten, die zu Marktbedingungen angeboten wurden, als auch bei Diensten im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen). (141)  NLG habe zwei tägliche Fahrten in der Nebensaison und sieben tägliche Fahrten in der Hochsaison durchgeführt (drei davon im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, nämlich zwei Fahrten ab Sorrento um 9.40 Uhr und 13.10 Uhr, und (ab 2010) eine Fahrt ab Capri um 8.55 Uhr). Italien merkte an, dass die Dienstleistungen von NLG auf der Route Capri/Sorrento nicht wirklich im Wettbewerb mit den Dienstleistungen von Caremar gestanden hätten, da die Stellungnahme der NLG nicht die Route Capri/Sorrento, sondern nur die Route Neapel/Capri betroffen habe (siehe Erwägungsgrund 168). (142)  Italien zufolge verfügte Alimar über die Genehmigung, zwei tägliche Fahrten durchzuführen, eine ab Capri nach Sorrento um 6.00 Uhr und eine ab Sorrento nach Capri um 22.55 Uhr, jedoch nur vom 1. Juli bis zum 31. August. (143)  Was die gemischten Verkehrsdienste betrifft, so habe SNAV im Rahmen der Seeverkehrsprogramme 2007 und 2011 (d. h. ab 2009) über eine Genehmigung verfügt, zehn tägliche Fahrten per TMV durchzuführen (sechs ab Capri nach Sorrento um 7.35 Uhr, 9.15 Uhr, 12.10 Uhr, 15.55 Uhr, 17.40 Uhr und 18.05 Uhr; und vier ab Sorrento nach Capri um 8.10 Uhr, 11.25 Uhr, 13.50 Uhr und 16.35 Uhr), jedoch nur im Sommer (insbesondere vom 1. April bis 3. November). (144)  Was die gemischten Verkehrsdienste b

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