Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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astrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit Damit politische Entscheidungsträger, Fördereinrichtungen oder beratende Gruppen wie das ESFRI gut auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und tragfähigen langfristigen europäischen Strategie für Forschungsinfrastrukturen vorbereitet sind, muss entsprechende Unterstützung geleistet werden. Ebenso wird durch die Ermöglichung strategischer internationaler Zusammenarbeit die Stellung der europäischen Forschungsinfrastrukturen auf internationaler Ebene gestärkt und so ihre weltweite Vernetzung, Interoperabilität und Reichweite gewährleistet. Grundzüge — Erhebungen, Monitoring und Bewertung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene sowie politische Studien und Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen, Maßnahmen der strategischen internationalen Zusammenarbeit von Forschungsinfrastrukturen und spezifische Tätigkeiten einschlägiger politischer und beratender Gremien. SÄULE II GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN UND INDUSTRIELLE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT EUROPAS Die Union steht zahlreichen Herausforderungen gegenüber; bei vielen davon handelt es sich auch um globale Herausforderungen. Der Umfang und auch die Komplexität der Probleme sind immens; um Lösungen zu finden, müssen sie gemeinsam auf Unionsebene angegangen werden, und es bedarf angemessener, gründlich ausgebildeter und fähiger Humanressourcen, eines angemessenen Betrags an Finanzmitteln und entsprechender Anstrengungen. Es ist genau in diesem Bereich der Suche nach Lösungen, in dem die Union zusammenarbeiten muss, und zwar in intelligenter, flexibler und abgestimmter Weise zum Nutzen und zum Wohle aller unserer Bürger. Durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen der Welt im Rahmen internationaler Zusammenarbeit nach dem Modell der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und des Übereinkommens von Paris kann eine größere Wirkung erzielt werden. Auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens werden Partner aus der ganzen Welt aufgefordert werden, sich an den Maßnahmen der Union zur Förderung von FuI im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen. FuI ist eine wichtige Triebkraft für nachhaltiges und integratives Wachstum sowie technologische und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Sie wird dazu beitragen, Lösungen für die Probleme von heute und von morgen zu finden, um den negativen und gefährlichen Trend, dass wirtschaftliche Entwicklung derzeit mit einem wachsenden Verbrauch natürlicher Ressourcen und sich verschärfenden sozialen Fragen einhergeht, so schnell wie möglich umzukehren. Dadurch verwandeln sich Herausforderungen in neue Geschäftschancen, und für die Gesellschaft ergeben sich rasch Vorteile. Die Union wird davon profitieren, sowohl als Nutzer als auch als Erzeuger von Wissen, Technologien und Industrien zu zeigen, wie eine moderne, industrialisierte, nachhaltige, inklusive, kreative, resiliente, offene und demokratische Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren und sich weiterentwickeln können. In den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales gibt es immer mehr Beispiele für die nachhaltige Wirtschaft der Zukunft, die es unter anderem für Folgendes zu fördern und weiter auszubauen gilt: Gesundheit und Wohlergehen für alle, resiliente, kreative und inklusive Gesellschaften, durch zivile Sicherheit gestärkte Gesellschaften, saubere Energie und Mobilität, digitale Wirtschaft und Gesellschaft, transdisziplinäre und kreative Industrie, weltraum-, meeres- oder landgestützte Lösungen, eine gut funktionierende Bioökonomie, einschließlich Lösungen für Nahrungsmittel und Ernährung, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Umweltschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Elemente einer nachhaltigen Wirtschaft werden die Schaffung von Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa bewirken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der industrielle Wandel, ebenso wie die Entwicklung innovativer industrieller Wertschöpfungsketten in der Union. Neue Technologien haben Auswirkungen auf praktisch alle Politikbereiche. Jede einzelne Technologie ist oft verbunden mit einer Kombination von sozialen und wirtschaftlichen Chancen, wie Chancen für Effizienz, Qualität und Verbesserung des Regierungshandelns, und Auswirkungen auf Beschäftigung und Bildung, aber auch mit Risiken für die Sicherheit, die Privatsphäre und die Ethik. Technologiepolitik erfordert daher eine umfassende Abwägung von Interessen sowie eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Erarbeitung von Strategien. FuI im Rahmen dieser Säule von Horizont Europa werden zu integrierten, diversifizierten und breit aufgestellten Maßnahmenclustern zusammengefasst. Statt sich auf Sektoren zu konzentrieren, zielen die Investitionen auf systemische Veränderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ab. Solche Veränderungen werden nur erreicht, wenn alle Akteure sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors bei der gemeinsamen Konzeption und Verwirklichung von FuI zusammenarbeiten und dabei Endnutzer, Wissenschaftler, Technologieexperten, Hersteller, Innovatoren, Unternehmer, Ausbilder, politische Entscheidungsträger, Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenführen. Daher ist keines der Cluster für eine einzige Gruppe von Akteuren bestimmt, und alle Tätigkeiten werden in erster Linie im Wege von Verbundforschungs- und Innovationsprojekten durchgeführt, die auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden. Mit den Tätigkeiten im Rahmen der Cluster werden nicht nur globale Herausforderungen aufgegriffen, sondern es werden auch im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zur Förderung der industriellen und sozialen Führungsrolle der Union Schlüsseltechnologien und aufstrebende Technologien, ob digital oder analog, entwickelt und angewendet. Gegebenenfalls wird das unter Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienste der Union geschehen. In dieser Säule werden alle Niveaus der technologischen Reife bis Niveau 8 erfasst, unbeschadet des Wettbewerbsrechts der Union. Im Rahmen der Aktionen entsteht neues Wissen, und es werden technische und nichttechnische Lösungen entwickelt; Technologien werden vom Laborstadium zur Marktreife gebracht, Anwendungen einschließlich Pilot- und Demonstrationsprojekten werden entwickelt und es sind Maßnahmen zur Förderung der Marktakzeptanz und zur Stärkung des Engagements des Privatsektors und Anreize für Standardisierung in der Union umfasst. Technologien erfordern eine kritische Masse europäischer Forscher und Unternehmen, um weltweit führende Ökosysteme mit modernsten Technologieinfrastrukturen — z. B. für Tests — zu schaffen. Synergien mit anderen Teilen von Horizont Europa und dem EIT sowie mit anderen Programmen werden so weit wie möglich genutzt werden. Die Cluster werden die rasche Einführung neuartiger Innovationen in der Union durch ein breites Spektrum von Maßnahmen fördern, darunter Kommunikation, Verbreitung, Nutzung und Standardisierung sowie Unterstützung nichttechnologischer Innovationen und innovativer Umsetzungsmechanismen; damit soll ein Beitrag zur Schaffung innovationsfreundlicher gesellschaftlicher, regulatorischer und marktpolitischer Rahmenbedingungen nach dem Beispiel der „Innovationsdeals“ geleistet werden. Kanäle für innovative Lösungen, die aus entsprechenden FuI-Arbeiten hervorgehen, werden geschaffen und gezielt zu öffentlichen und privaten Investoren sowie anderen relevanten Programmen auf Unions-, nationaler oder regionaler Ebene geleitet. In dieser Hinsicht werden Synergien mit der Säule III von Horizont Europa entwickelt. Geschlechtergleichstellung ist ein wesentlicher Faktor, um zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum zu gelangen. Es ist daher wichtig, der Geschlechterperspektive bei allen globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen. 1.   CLUSTER „GESUNDHEIT“ 1.1.   Hintergrund Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf rechtzeitige, sichere, qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung hat. Das unterstreicht das Eintreten der Union für die von den Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, bei denen es im Gesundheitsbereich darum geht, bis 2030 eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen jeden Alters einzuführen und dabei niemanden zurückzulassen und vermeidbaren Todesfällen ein Ende zu setzen. Eine gesunde Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine stabile, nachhaltige, und inklusive Gesellschaft, und Verbesserungen der menschlichen Gesundheit sind von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Armut, die Bewältigung des Problems einer alternden europäischen Gesellschaft, die Förderung des sozialen Fortschritts und des Wohlstands sowie für die Steigerung des Wirtschaftswachstums. Der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge ergibt sich aus einer 10%igen Steigerung der Lebenserwartung ein Anstieg des Wirtschaftswachstums um 0,3 bis 0,4 % pro Jahr. Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Union ist seit deren Gründung dank der gewaltigen Verbesserungen in den Bereichen Lebensqualität, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Pflege um 12 Jahre gestiegen. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in der Union insgesamt bei 80,6 Jahren gegenüber 71,4 Jahren weltweit. In den vergangenen Jahren hat sie in der Union jährlich um durchschnittlich drei Monate zugenommen. Zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen und zwischen europäischen Ländern lassen sich soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Lebenserwartung feststellen. FuI im Bereich Gesundheit hat einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg, aber auch zur Verbesserung der Produktivität und Qualität im Gesundheits- und Pflegesektor geleistet. Die Union sieht sich jedoch weiterhin mit neuartigen, neu aufkommenden und fortbestehenden Herausforderungen konfrontiert, die die Bürger, die öffentliche Gesundheit, die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Gesundheits- und Pflegeindustrie bedrohen. Zu den wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich in der Union zählen: ungleicher Zugang zu Gesundheitsversorgung und Pflege und ihre Erschwinglichkeit; Fehlen einer wirksamen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention; Zunahme nicht übertragbarer Krankheiten; Zunahme von Krebserkrankungen; die Zunahme psychischer Erkrankungen; wachsende Resistenz gegen antimikrobielle Arzneimittel und Aufkommen von Krankheitsepidemien; verstärkte Umweltverschmutzung; Fortbestehen gesundheitlicher Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Ländern, von denen vor allem benachteiligte Menschen oder Menschen in kritischen Lebensphasen betroffen sind; Erkennung, Bewertung, Kontrolle, Prävention und Minderung von Gesundheitsrisiken, einschließlich armutsbedingter Aspekte, in einem sich rasch verändernden sozialen, städtischen, ländlichen und natürlichen Umfeld; demografischer Wandel, einschließlich Fragen des Alterns, und die steigenden Kosten der europäischen Gesundheitssysteme; ferner der zunehmende Druck auf die europäische Gesundheits- und Pflegeindustrie, durch Innovationen im Gesundheitswesen gegenüber aufstrebenden globalen Akteuren wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kann eine zögerliche Impfbereitschaft den Impfschutz bei bestimmten Bevölkerungsgruppen verringern. Diese komplexen und miteinander verknüpften gesundheitspolitischen Herausforderungen sind globaler Natur und erfordern multidisziplinäre, technische und nichttechnische sektorübergreifende und transnationale Kooperationsansätze. Im Rahmen der FuI-Tätigkeiten werden enge Verbindungen zwischen der Grundlagenforschung und der translationalen, der klinischen, der epidemiologischen, der ethischen, der ökologischen und der sozioökonomischen Forschung sowie zwischen diesen und der Regulierungswissenschaft hergestellt werden. Sie werden sich auf Bereiche beziehen, in denen noch offener klinischer Bedarf besteht, beispielsweise bei seltenen oder schwer zu behandelnden Krankheiten (einschließlich Krebsformen wie Krebserkrankungen bei Kindern oder Lungenkrebs). Diese Tätigkeiten werden das kombinierte Fachwissen von Wissenschaftlern, Angehörigen der Fachberufe, Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Anspruch nehmen und ihre Zusammenarbeit mit Gesundheitsdiensten, Sozialdiensten, Patienten, politischen Entscheidungsträgern und Bürgern fördern, damit öffentliche Mittel eine Hebelwirkung entfalten und die Ergebnisse in der klinischen Praxis und in den Gesundheitssystemen aufgegriffen werden, wobei den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme Rechnung getragen wird. Das Potenzial der Pionier-Genom- und anderer Pionier-Multi-Omik-Forschung und der schrittweisen Einführung der personalisierten Medizin — die für die Behandlung einer Vielzahl nicht übertragbarer Krankheiten relevant ist — und der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor wird voll ausgeschöpft werden. FuI werden darüber hinaus die strategische Zusammenarbeit auf Unions- und internationaler Ebene mit dem Ziel fördern, die Fachkenntnisse, Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln, die erforderlich sind, um Handlungsspielraum, Geschwindigkeit und Skaleneffekte zu erreichen, und Synergien zu nutzen, Doppelarbeit zu vermeiden und die erwarteten Vorteile und finanziellen Risiken zu teilen. Synergien bei der Gesundheits-FuI im Rahmen von Horizont Europa werden gefördert, insbesondere mittels des durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingerichteten EU4Health-Programms. Digitale Lösungen im Gesundheitsbereich haben es oft ermöglicht, Probleme von pflegerischer Versorgung zu lösen und andere, neu entstandene Probleme einer alternden Gesellschaft zu bewältigen. Diese Chancen der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich sollten vollständig ausgeschöpft werden, ohne jedoch das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu gefährden. Digitale Geräte und Software wurden für die Diagnose, Behandlung und Unterstützung der Patienten bei der eigenen Bewältigung ihrer Krankheiten — auch chronischen Erkrankungen — entwickelt. Digitale Technologien werden zunehmend auch in der medizinischen Aus- und Weiterbildung verwendet sowie dafür, Patienten und anderen Verbrauchern im Gesundheitsbereich zu ermöglichen, Gesundheitsinformationen zu erhalten, diese auszutauschen und zu erstellen. Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden dazu beitragen, die Wissensbasis weiter auszubauen, vorhandenes Wissen und vorhandene Technologien zu nutzen, die FuI-Kapazitäten zu konsolidieren und aufzubauen und Lösungen zu entwickeln, die für eine wirksamere Gesundheitsförderung und die integrierte Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung von Krankheiten und die Langzeitpflege und Palliativversorgung erforderlich sind. Forschungsergebnisse werden zu Handlungsempfehlungen führen und den relevanten Akteuren bekanntgegeben werden. Gesundheitsverbesserungen werden wiederum zu größerem Wohlbefinden und einer höheren Lebenserwartung führen, zu einem aktiven gesunden Leben, die Lebensqualität und die Produktivität erhöhen, mehr gesunde Lebensjahre ermöglichen und die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme stärken. Gemäß den Artikeln 18 und 19 der Verordnung (EU) 2021/695 und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Ethik, dem Schutz der Menschenwürde, geschlechtsspezifischen und ethnischen Aspekten sowie den Bedürfnissen benachteiligter und schutzbedürftiger Personen besondere Beachtung geschenkt. Die Bewältigung großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich wird die Verpflichtung der Union im Zusammenhang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und im Rahmen anderer Organisationen und internationaler Initiativen der Vereinten Nationen, einschließlich der globalen Strategien und Aktionspläne der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unterstreichen. Die Bewältigung solcher Herausforderungen wird zur Umsetzung der politischen Ziele und Strategien der Union beitragen, insbesondere zur Europäischen Säule sozialer Rechte, zum digitalen Binnenmarkt der Union, zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung der Union, zum Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie zur Umsetzung der einschlägigen Rechtsrahmen der Union. Mit den Tätigkeiten wird insbesondere ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 13 (Klimaschutz). 1.2.   Interventionsbereiche 1.2.1.   Gesundheit im gesamten Lebensverlauf Menschen in kritischen Lebensphasen (vor und bei der Geburt sowie in Kindheit und Jugend, während der Schwangerschaft und im mittleren und späten Erwachsenenalter), einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Verletzungen, haben besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die vertiefte Fachkenntnisse und maßgeschneiderte Lösungen erfordern, wobei geschlechtsspezifische und ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Das wird dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern und durch Gesundheitsverbesserungen ein aktives und gesundes Altern in allen Lebensphasen zu fördern, wobei unter anderem ein gesunder Lebensbeginn und eine lebenslange gesunde Ernährung das Risiko geistiger und körperlicher Krankheiten im späteren Lebensverlauf mindert. Bei Prävention und Kommunikation wird den Besonderheiten spezieller Zielgruppen Rechnung getragen: Grundzüge — Verständnis der Frühentwicklung und des Alterungsprozesses im gesamten Lebensverlauf; — prä- und neonatale Gesundheit, Gesundheit von Müttern, Vätern, Säuglingen und Kindern sowie Rolle von Eltern, Familien und Erziehern; — gesundheitliche Bedürfnisse von Jugendlichen, einschließlich Faktoren, die die psychische Gesundheit beeinflussen; — Auswirkungen von Behinderungen und Verletzungen auf die Gesundheit; — Forschung zu Maßnahmen für die Planung, Durchführung und Überwachung von Rehabilitation im gesamten Lebensverlauf, insbesondere von Programmen zur frühen individuellen Rehabilitation für Kinder, die von beeinträchtigenden Erkrankungen betroffen sind; — gesundes Altern, unabhängiges und aktives Leben einschließlich Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen; — Gesundheitserziehung und Gesundheitskompetenz, einschließlich Digitalem. 1.2.2.   Ökologische und soziale Gesundheitsfaktoren Ein besseres Verständnis der Gesundheits- und Risikofaktoren, die von den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und physischen Rahmenbedingungen im Alltag der Menschen und am Arbeitsplatz bestimmt werden, einschließlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Digitalisierung, Mobilität der Menschen (wie Migration und Reisen), Umweltverschmutzung, Ernährung, Klimawandel und anderen Umweltfragen auf die Gesundheit, wird dazu beitragen, Gesundheitsrisiken und -gefahren zu ermitteln, zu verhindern und zu mindern, Tod und Krankheit durch chemische Stoffe und Umweltverschmutzung zu verringern, sichere, umweltfreundliche, gesunde, resiliente und nachhaltige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern, gesunde Lebensweisen und gesundes Konsumverhalten zu begünstigen und eine gerechte, inklusive und auf Vertrauen gestützte Gesellschaft zu entwickeln. Grundlage für dieses bessere Verständnis werden auch bevölkerungsgestützte Kohortenstudien, Human-Biomonitoring und epidemiologische Untersuchungen sein. Grundzüge — Technologien und Methoden zur Bewertung der Gefahren, der Exposition und der gesundheitlichen Auswirkungen von Chemikalien, Schadstoffen in oder außerhalb von geschlossenen Räumen und anderen Stressfaktoren, die mit dem Klimawandel, dem Arbeitsplatz, dem Lebensstil oder der Umwelt zusammenhängen, sowie der kombinierten Auswirkungen mehrerer Stressfaktoren; — ökologische, berufsbedingte, sozioökonomische, kulturelle, genetisch bedingte und verhaltensbezogene Faktoren, die sich auf die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen auswirken, sowie deren Wechselwirkung, unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger und benachteiligter Menschen und gegebenenfalls alters- und geschlechtsspezifischer Fragen und auch der Auswirkungen der Gestaltung von Gebäuden, Erzeugnissen und Dienstleistungen auf die Gesundheit; — Risikobewertung, -management und -mitteilung, unterstützt durch transdisziplinäre Ansätze, soweit von Belang, und verbesserte Instrumente für eine faktengestützte Entscheidungsfindung, einschließlich der Ersetzung von Tierversuchen bzw. Alternativen hierzu; — Kapazitäten und Infrastrukturen für die sichere Erhebung, Weitergabe, Nutzung, Weiterverwendung und Verknüpfung von Daten zu allen Gesundheitsfaktoren — einschließlich der Exposition des Menschen — und für die Gewährleistung ihrer Anbindung an Datenbanken zu Umweltparametern, Lebensstilen, Gesundheitszustand und Krankheiten auf Unions- und internationaler Ebene; — Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention einschließlich berufsbedingter Aspekte. 1.2.3.   Nicht übertragbare und seltene Krankheiten Nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich Krebs und seltener Krankheiten, stellen eine große Herausforderung für Gesundheit und Gesellschaft dar und erfordern ein besseres Verständnis und eine bessere Klassifizierung sowie wirksamere Ansätze, einschließlich Konzepten der personalisierten Medizin (auch als „Präzisionsmedizin“ bezeichnet), für Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung und auch ein besseres Verständnis von Multimorbidität. Grundzüge — Verständnis der Mechanismen, die der Entstehung nicht übertragbarer Krankheiten, einschließlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zugrunde liegen; — Populations-Längsschnittstudien zur Unterstützung des Verständnisses von Gesundheits- und Krankheitsparametern und als Hilfe bei der Stratifizierung von Populationen zur Unterstützung der Entwicklung der Präventivmedizin; — diagnostische Instrumente und Techniken für eine frühere und genauere Diagnose und für eine rechtzeitige, auf den Patienten abgestimmte Behandlung, mit der das Fortschreiten der Erkrankung verzögert oder umgekehrt werden kann; — Präventions- und Screening-Programme im Einklang mit Empfehlungen der WHO, VN und der Union, oder über diese hinausgehend; — integrierte Lösungen für Selbstüberwachung, Gesundheitsförderung, Prävention von Krankheiten und Behandlung von chronischen und Mehrfacherkrankungen, einschließlich neurodegenerativer Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen; — Behandlungen, Heilmethoden oder andere therapeutische Eingriffe, einschließlich pharmakologischer und nicht- pharmakologischer Behandlungen; — Palliativversorgung; — Bereiche mit hohem ungedecktem klinischem Bedarf, wie etwa seltene Krankheiten, einschließlich Krebserkrankungen bei Kindern; — Bewertung der vergleichenden Wirksamkeit von Interventionen und Lösungen, auch auf der Basis von Real-Welt-Daten (real-world data); — Anwendungsforschung zur Weiterentwicklung medizinischer Maßnahmen und zur Förderung ihrer Einführung im Rahmen von Gesundheitsstrategien und -systemen; — Verstärkung der Erforschung und Verbesserung der Information, der Versorgung und der Behandlung, einschließlich personalisierter Medizin bei seltenen Krankheiten. 1.2.4.   Infektionskrankheiten, einschließlich armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten Der Schutz von Menschen vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stellt eine große Herausforderung für die öffentliche und weltweite Gesundheit dar und fordert eine wirksame internationale Zusammenarbeit auf Unions- und globaler Ebene. Dazu gehören das Verständnis, die Prävention, die Vorsorge, die Früherk

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.