Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D0764. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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, 9 und 10 nachzukommen, und im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten für die Ausführung des Haushaltsplans wird die Kommission — die Kontinuität und die Neubesetzung des Wissenschaftlichen Rates des ERC sicherstellen und einen ständigen Ausschuss für die Benennung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC unterstützen; — die Kontinuität der Durchführungsstelle des ERC und die Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten an diese Durchführungsstelle unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC gewährleisten; — sicherstellen, dass die Durchführungsstelle des ERC ihre Aufgaben und Zuständigkeiten in vollem Umfang wahrnimmt; — unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC den Direktor und das leitende Personal der Durchführungsstelle des ERC benennen; — unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC die fristgerechte Annahme des Arbeitsprogramms, der Stellungnahmen zur Durchführungsmethodik und der notwendigen Durchführungsvorschriften einschließlich der ERC-Regeln für die Einreichung von Vorschlägen und der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung gewährleisten; — den Programmausschuss regelmäßig und frühzeitig über die Durchführung der ERC-Tätigkeiten unterrichten und ihn dazu konsultieren; — als Verantwortliche für die Durchführung von Horizont Europa insgesamt das Monitoring der Durchführungsstelle des ERC übernehmen und ihre Leistung beurteilen. 2.   MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-MAßNAHMEN 2.1.   Hintergrund Europa braucht in der FuI eine hoch qualifizierte und leistungsstarke Humankapitalbasis, die in der Lage ist, sich leicht an aktuelle und künftige Herausforderungen — wie die großen demografischen Veränderungen in Europa — anzupassen und Lösungen dafür zu finden. Um Spitzenleistungen zu erzielen, müssen Forscher mobil sein, zusammenarbeiten und ihr Wissen länder-, sektor- und fachbereichsübergreifend austauschen, um so mit der richtigen Kombination von Kenntnissen und Kompetenzen gesellschaftliche Herausforderungen aufzugreifen und Innovationen voranzubringen. Europa ist ein wissenschaftliches Schwergewicht mit rund 1,8 Millionen Forschern, die in Tausenden von Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen arbeiten. Allerdings wird die Union Schätzungen zufolge bis 2027 mindestens eine Million neuer Forscher ausbilden und beschäftigen müssen, um die Zielvorgaben für höhere Investitionen in FuI zu erreichen. Dieser Bedarf besteht vor allem außerhalb des akademischen Sektors (beispielsweise in Industrie und Wirtschaft — einschließlich KMU —, beim Staat, in der Zivilgesellschaft, in kulturellen Einrichtungen, in Krankenhäusern usw.) und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren, um angemessen ausgebildete neue Forscher hervorzubringen. Die Union muss ihre Anstrengungen verstärken, um mehr jungen Frauen und Männern Anreize für eine Laufbahn in der Forschung zu bieten, sie muss für mehr Inklusivität sorgen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sie muss Forscher aus Drittländern anziehen, die eigenen Forscher in der Union halten und außerhalb arbeitende europäische Forscher für die Rückkehr nach Europa gewinnen. Außerdem müssen für eine breitere Streuung von Exzellenz im gesamten EFR die Bedingungen, unter denen Forscher arbeiten, weiter verbessert werden. Dafür müssen insbesondere die Verbindungen mit dem Europäischen Bildungsraum, dem EFRE und dem ESF+ gestärkt werden. Diese Aufgaben können aufgrund ihres systemischen Charakters und der länderübergreifenden Anstrengungen, die sie erfordern, am besten auf Unionsebene in Angriff genommen werden. Die MSCA legen ihren Schwerpunkt auf exzellente Forschungsarbeit ausschließlich nach dem Bottom-up-Konzept, und sind für alle Bereichen von FuI offen, von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und Erbringung von Innovationsdiensten. Das schließt Forschungsbereiche ein, die unter den AEUV und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) fallen. Bei besonderem Bedarf und falls zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, können MSCA Anknüpfungspunkte zu bestimmten Tätigkeiten im Rahmen von Herausforderungen, einschließlich durch spezifische Aufträge, Arten von FuI-Einrichtungen oder geografischen Standorten suchen, um auf die veränderten Anforderungen Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und Wissensweitergabe zu reagieren. Die MSC-Maßnahmen stellen auf Unionsebene das wichtigste Instrument für die Anwerbung von Forschern aus Drittländern nach Europa dar und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Zusammenarbeit im Bereich FuI auf globaler Ebene. Die MSCA haben nachweislich nicht nur eine positive Auswirkung auf Einzelpersonen, Organisationen und auf Systemebene, sondern erzielen auch bahnbrechende Forschungsergebnisse von beträchtlicher Wirkung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und strategischer Herausforderungen. Wie die Zahl der Nobelpreisträger belegt, die entweder ehemalige MSCA-Stipendiaten oder -Betreuer sind, zahlen sich langfristige Investitionen in die Menschen aus. Durch die Förderung des weltweiten Wettbewerbs zwischen Wissenschaftlern und zwischen den Gastwissenschaftler aufnehmenden Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors sowie durch die Generierung und den Austausch von hochwertigen Kenntnissen über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg leisten die MSCA insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, der Globalen Strategie der EU und zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Die MSCA tragen zu mehr Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des EFR auf globaler Ebene bei. Das wird dadurch erreicht, dass der Schwerpunkt auf eine neue Generation von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Förderung von Nachwuchstalenten in der gesamten Union und darüber hinaus verlagert wird, auch durch: a) die Förderung ihres Wechsels zu anderen Programmbereichen von Horizont Europa wie dem ERC und dem EIT; b) die Förderung der Verbreitung und Anwendung neuer Kenntnisse und Ideen in der europäischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich mittels verbesserter Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; c) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Veröffentlichungen gemäß den Grundsätzen der offenen Wissenschaft und den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“; d) ferner Erzielung einer deutlich strukturierenden Wirkung auf den EFR, Eintreten für einen offenen Arbeitsmarkt sowie Einführung von Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, von attraktiven Beschäftigungsbedingungen und offenen, transparenten und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren für alle Forscher im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern. 2.2.   Interventionsbereiche 2.2.1.   Förderung von Exzellenz durch grenz-, sektor- und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern Die Union muss weiterhin ein Bezugspunkt für Spitzenforschung und damit attraktiv für die vielversprechendsten europäischen wie auch außereuropäischen Forscher in jeder Phase ihrer Laufbahn bleiben. Dazu sollten Forscher und das Forschungspersonal problemlos über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg zusammenarbeiten und so hochwertige Ausbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten nutzen können. Das wird auch den Laufbahnwechsel zwischen dem akademischen Sektor und anderen Sektoren erleichtern und die unternehmerische Tätigkeit fördern. Grundzüge — Mobilität innerhalb oder außerhalb Europas, damit die besten oder vielversprechendsten Forscher, unabhängig von ihrer Nationalität, Spitzenforschung betreiben und ihre Fähigkeiten und berufliche Laufbahn weiterentwickeln und ihre Vernetzung im akademischen Sektor und in anderen Sektoren (einschließlich Forschungsinfrastrukturen) ausbauen. 2.2.2.   Förderung neuer Fähigkeiten durch ein herausragendes Fortbildungsangebot für Forscher Die Union braucht eine widerstandsfähige/belastbare Grundlage an kreativen Humanressourcen mit der nötigen Kombination von Fähigkeiten, um dem künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Innovationen hervorzubringen und um Wissen und Ideen in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln, die für die Wirtschaft und die Gesellschaft von Nutzen sind. Erreicht werden kann das, indem die Wissenschaftler in ihren Kernkompetenzen weitergebildet und in ihren Querschnittskompetenzen, wie Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit gegenüber der Gesellschaft, Unternehmergeist und Sensibilität gegenüber nachhaltiger Entwicklung, gestärkt werden. So sind sie in der Lage, sich den derzeitigen und künftigen globalen Herausforderungen zu stellen und ihre Karrierechancen und ihr Innovationspotenzial zu verbessern. Grundzüge — Fortbildungsprogramme, um Forscher mit unterschiedlichsten Kompetenzen auszustatten, die für aktuelle und künftige globale Herausforderungen relevant sind. 2.2.3.   Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und des Aufbaus von Kompetenzen innerhalb des EFR Zur Förderung von Exzellenz, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und zur Schaffung eines positiven Strukturierungseffektes gilt es, im gesamten EFR hochwertige Ausbildungs- und Mentoring-Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine effiziente Laufbahnentwicklung für Forscher einzuführen. Sofern angemessen und durch eine Studie gerechtfertigt, erhalten Forscher im Rahmen der bestehenden Grundzüge Unterstützung für die Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat oder von außerhalb der Union in ihr Herkunftsland. Das wird zur Modernisierung oder Verbesserung der Fortbildungsprogramme und -systeme im Bereich der Forschung sowie zur Steigerung der Attraktivität der Forschungseinrichtungen weltweit beitragen. Grundzüge — Fortbildungsprogramme zur Förderung von Exzellenz und Verbreitung bewährter Verfahren in allen Einrichtungen, Forschungsinfrastrukturen und FuI-Systemen; — inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Generierung und Verbreitung von Wissen innerhalb der Union und mit Drittländern. 2.2.4.   Stärkung und Förderung von Synergien Die Synergien zwischen FuI-Systemen und -programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene müssen weiter ausgebaut werden. Das kann insbesondere durch Synergien, Komplementarität mit anderen Teilen von Horizont Europa, wie dem EIT, und mit anderen Programmen der Union, insbesondere Erasmus und dem ESF+, u. a. durch ein Exzellenzsiegel, erreicht werden. Grundzüge — Fortbildungsprogramme und ähnliche Initiativen für die Laufbahnentwicklung, die aus öffentlichen oder privaten Finanzierungsquellen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene gefördert werden. 2.2.5.   Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit In der gesamten Union und darüber hinaus müssen die Bekanntheit der durch MSCA unterstützen Tätigkeiten und die öffentliche Anerkennung von Forschern gestärkt werden, um das globale Profil der MSCA zu schärfen und das Verständnis für die Auswirkungen der Arbeit von Forschern auf das tägliche Leben der Bürger zu verbessern und so junge Menschen zu ermutigen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Das kann erreicht werden, indem nach dem Prinzip der offenen Wissenschaft gearbeitet wird, was zu einer besseren Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und bewährten Verfahren führt. Bürgerwissenschaft könnte ebenfalls eine wertvolle Rolle spielen. Grundzüge — Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um Interesse an einer Karriere in der Forschung zu wecken, insbesondere bei jungen Menschen, gleich welchen Hintergrunds; — Werbemaßnahmen zur Verbesserung des globalen Profils, der Sichtbarkeit und der Bekanntheit von MSCA; — Bündelung und Verbreitung von Wissen durch eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Projekte der nationalen Kontaktstellen und andere Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung wie z. B. Alumni-Angebote. 3.   FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN 3.1.   Hintergrund Modernste Forschungsinfrastrukturen bieten den FuI-Gemeinschaften wichtige Dienste, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verschiebung der Grenzen des Wissens und schaffen die Grundlage dafür, dass FuI einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen und zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Stärkung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene hilft dabei, die Folgen der unzusammenhängenden nationalen und regionalen Forschungsinfrastrukturen und isolierten wissenschaftlichen Exzellenzzentren zu mildern; dadurch wird der EFR gestärkt und die Wissensverbreitung über abgeschottete Bereiche hinweg erhöht. Wissenschaftlicher Fortschritt hängt immer mehr davon ab, dass Forschungsinfrastrukturen und die Industrie zusammenarbeiten, um auf der Grundlage neuer Schlüsseltechnologien und anderer neuer Technologien die erforderlichen Instrumente zu entwickeln. Das Gesamtziel ist es, Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die für alle Forscher in Europa und darüber hinaus verfügbar und zugänglich sind und deren Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation voll ausgeschöpft werden kann. Hauptziele sind die Verringerung der Fragmentierung des FuI-Systems, die Vermeidung von Doppelarbeit und eine bessere Koordinierung der Konzeption, der Entwicklung, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, auch derjenigen, die aus dem EFRE finanziert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, den offenen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher zu fördern und den Zugang zu digitalen Forschungsressourcen zu verbessern, unter anderem über die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (European Open Science Cloud, EOSC), wodurch insbesondere die Übernahme von Vorgehensweisen der offenen Wissenschaft und offener Daten angeregt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, die langfristige Tragfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, da sie üblicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betrieben werden; daher sollten Pläne zur Gewährleistung einer andauernden und stabilen Unterstützung erstellt werden. Ebenso muss sich die Union für den rasanten Anstieg des weltweiten Wettbewerbs um Talente wappnen, indem sie Forscher aus Drittländern für die Arbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang gewinnt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazitäten der europäischen Industrie durch die Förderung wichtiger Schlüsseltechnologien und -dienste, die für Forschungsinfrastrukturen und ihre Nutzer relevant sind, um so die Bedingungen für die Bereitstellung innovativer Lösungen zu verbessern. Frühere Rahmenprogramme haben einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienteren und wirksameren Nutzung der nationalen Forschungsinfrastrukturen geleistet und auch gemeinsam mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) einen kohärenten und strategieorientierten Ansatz für die Politikgestaltung für europaweite Forschungsinfrastrukturen entwickelt. Dieser strategische Ansatz hat klare Vorteile gebracht, u. a. durch die Verringerung von Doppelarbeit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen insgesamt sowie durch die Standardisierung von Prozessen und Verfahren. Mobilität im Forschungsbereich spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen; daher müssen Synergien mit nationalen und europäischen Mobilitätsregelungen in Betracht gezogen werden. Die von der Union geförderte Tätigkeit wird auf folgende Weise Mehrwert erbringen: Konsolidierung und Optimierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft in Europa, wobei gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, um neue Forschungsinfrastrukturen mit europaweiter Bedeutung und Wirkung zu entwickeln; Gewährleistung der Zusammenarbeit vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, um strategische Fragen, die Nutzergemeinschaften betreffen, zu behandeln; Einrichtung der EOSC als effektive, skalierbare und nachhaltige Umgebung für datengestützte Forschung; Verknüpfung nationaler und regionaler Forschungs- und Bildungsnetze sowie Ausbau und Absicherung einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für große Datenmengen und des Zugangs zu digitalen Ressourcen über Grenzen und Domänengrenzen hinweg; Förderung der Versorgung ganz Europas mit verteilten Forschungsinfrastrukturen, unter anderem um länderübergreifende Vergleiche von Forschungsdaten zu ermöglichen, beispielsweise in den Bereichen Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Umwelt; Förderung der Interoperabilität von Forschungsinfrastrukturen; Verbesserung und Verstärkung des Wissenstransfers und der Ausbildung von hochqualifiziertem Personal; Förderung der Nutzung und gegebenenfalls Ausbau vorhandener europaweiter Forschungsinfrastrukturen von Weltrang im gesamten Programm Horizont Europa; Beseitigung von Hürden, die die besten Forschungsteams an der Nutzung der besten Forschungsinfrastrukturdienste in Europa hindern; und Förderung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen mit Schwerpunkt auf Technologieentwicklung und gemeinsamer Innovation sowie auf der verstärkten Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie. Außerdem muss die internationale Dimension der europäischen Forschungsinfrastrukturen gestärkt werden, durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der internationalen Beteiligung an europäischen Forschungsinfrastrukturen, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Mit den Tätigkeiten wird u. a. ein Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie); Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur); Ziel 13 (Klimaschutz). 3.2.   Interventionsbereiche 3.2.1.   Konsolidierung und Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft Die Einrichtung, der Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit der vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) identifizierten Infrastrukturen und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang mit europaweiter Relevanz ist von maßgeblicher Bedeutung für die Union, damit sie sich eine führende Position in der Pionierforschung sichern und die Ausbildung und die Erweiterung der Kompetenzen von Forschern, die Schaffung und Nutzung von Wissen sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie gewährleisten kann. Die EOSC sollte sich zu einem wirksamen und umfassenden Kanal für die Erbringung von Forschungsinfrastrukturdiensten entwickeln und die Forschungsgemeinschaften Europas mit der nächsten Generation von Datendiensten für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung (z. B. Analyse, Simulation und Visualisierung) und das Teilen von wissenschaftlichen Massendaten im Einklang mit den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“ versorgen. Das EOSC sollte Forschern in Europa auch Zugang zu den meisten durch Forschungsinfrastrukturen generierten und gesammelten Daten verschaffen, sowie zu Systemen für Hochleistungsrechner (High Performance Computing, HPC) und Systemen auf Exa-Niveau, einschließlich jener, die im Rahmen der Europäischen Dateninfrastruktur eingesetzt werden (1). Das europaweite Netz für Forschung und Bildung wird Verknüpfungen zwischen und den Fernzugriff auf Forschungsinfrastrukturen und Forschungsressourcen ermöglichen, indem die Interkonnektivität zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und FuI-Gemeinschaften auf Unionsebene und internationale Verbindungen zu anderen Partnernetzen weltweit gewährleistet werden. Grundzüge — Lebenszyklus europaweiter Forschungsinfrastrukturen durch die Gestaltung neuer Forschungsinfrastrukturen; ihre Vorbereitungs- und Durchführungsphase, im Falle von Forschungsinfrastrukturen, die aus den Strukturfonds gefördert werden, ihr Betrieb in der Anfangsphase ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen sowie Konsolidierung und Optimierung des Forschungsinfrastruktur-Ökosystems durch Straffung der Monitoring-Praxis für die ESFRI-Leitprojekte und andere europaweite Forschungsinfrastrukturen und Erleichterung von Dienstleistungsvereinbarungen sowie der Weiterentwicklung, Zusammenlegung, europaweiten Abdeckung oder Stilllegung von europaweiten Forschungsinfrastrukturen; — EOSC, einschließlich Folgendem: Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit des Zugangskanals; effiziente Bündelung europäischer, nationaler, regionaler und institutioneller Ressourcen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern; ihre technische und politische Weiterentwicklung, um dem neuen Forschungsbedarf und den Anforderungen (z. B. Verwendung sensibler Datensätze, eingebauter Datenschutz) gerecht zu werden; Gewährleistung der Daten-Interoperabilität und Einhaltung der Grundsätze der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“; ferner eine breite Nutzerbasis; — europaweites Netz für Forschung und Bildung, das die offene Wissenschaft und den elektronischen Datenaustausch unterstützt und ferner die Bereitstellung von HPC-/Datendiensten in einer Cloud-gestützten Umgebung ermöglicht, die in der Lage ist, extrem umfassende Datenmengen und Rechenprozesse zu bewältigen. 3.2.2.   Öffnung, Integration und Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen Stärkung der Forschungslandschaft durch die Öffnung wichtiger internationaler, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher und — bei Bedarf — Integration ihrer Dienste, um die Zugangsbedingungen zu vereinheitlichen, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und zu erweitern und die gemeinsame Entwicklungsstrategie für Hightech-Komponenten und fortgeschrittene Dienste durch Innovationsmaßnahmen zu fördern. Grundzüge — Netze, mit denen nationale und regionale Geldgeber von Forschungsinfrastrukturen für die Kofinanzierung eines grenzüberschreitenden Zugangs für Forscher in Kontakt gebracht werden; — Vernetzung europaweiter, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen zur Bewältigung globaler Herausforderungen für den Zugang von Forschern zu diesen Infrastrukturen und für die Angleichung und Verbesserung der Dienste dieser Forschungsinfrastrukturen. 3.2.3.   Das Innovationspotenzial europäischer Forschungsinfrastrukturen und Maßnahmen zugunsten von Innovation und Ausbildung Um Innovationen sowohl in den Forschungsinfrastrukturen selbst als auch in der Industrie anzuregen, wird die FuI-Zusammenarbeit mit der Industrie gefördert, um Unionskapazitäten und bei der Industrie Nachfrage in Spitzentechnologiebereichen — wie etwa wissenschaftlichen Instrumenten — zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung oder Wissenszentren, gefördert. Die Entwicklung und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen erfordert entsprechend befähigte Manager, Forscher, Ingenieure und Techniker sowie Nutzer. Zu diesem Zweck wird mit der EU-Förderung die Ausbildung von Personal unterstützt, das Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse verwaltet und betreibt, sowie der Austausch von Personal und bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. Synergien mit den MSCA werden gefördert. Grundzüge — Integrierte Netze von Forschungsinfrastrukturen zur Vorbereitung und Durchführung eines gemeinsamen Ansatzes/Fahrplans für technologische Entwicklung und Instrumentierung; — Ausbildung von Personal, das Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse verwaltet und betreibt. 3.2.4   Stärkung der europäischen Forschungsinfr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.