Europäische Union

1999/169/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum (1998-2002)"

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0169. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

llen höhere Überlebenschancen bieten. b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN Diese Maßnahmen mit der Möglichkeit multisektoraler Anwendungen sollen dazu beitragen, die europäischen Technologiekapazitäten auszubauen und die Verbreitung von Ideen, Kenntnissen und Anwendungen ergänzend zu den Leitaktionen zu fördern. - Neue und verbesserte Werkstoffe und ihre Herstellung und Verarbeitung Ziele und FTE-Tätigkeiten Ziel in diesem Bereich ist die Unterstützung und Vernetzung von FTE-Projekten, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs beitragen und den gemeinschaftlichen Mehrwert steigern. Diese Netze sollen den strukturellen Mittelpunkt der FTE-Maßnahmen bilden. Sie sollen auch eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (z. B. MOEL, USA, China) und der Durchführung sozioökonomischer und strategischer Prospektivstudien sowie bei Folgen- und Risikobewertungen spielen. - Werkstoffe mit breitem Anwendungsspektrum Ziel ist die Förderung der vielversprechendsten Segmente in diesem Bereich im Hinblick auf eine Verbesserung der Funktionalität und Leistung vorhandener Werkstoffe sowie die Entwicklung neuer Werkstoffe mit völlig neuen bzw. deutlich verbesserten Eigenschaften. FTE-Prioritäten: innovative Konzepte einschließlich Werkstoffe mit Nanostruktur, Supramolekularchemie, Kolloidalsysteme und biomimetrische Stoffe; Katalysatoren; neue und verbesserte leichte Struktur- und Funktionswerkstoffe, die beispielsweise unter Extrembedingungen verwendet werden, insbesondere für Bau, Verkehr und Hochtemperaturanwendungen; funktionelle Werkstoffe, insbesondere für Optoelektronik und Sensoren, mit zuverlässigen Funktionseigenschaften; verbesserte und neue Biowerkstoffe wie Implantate und Hybridgewebe; Forschungen zur Verbesserung der Kenntnisse über Mechanismen im Bereich Verschleiß und Versagen. - Werkstoffherstellung und -verarbeitung Gegenstand der Forschungsarbeiten in diesem Bereich sind Technologien, die Qualität (angesichts des Trends zu kürzeren Produktionszyklen), Zuverlässigkeit und Rentabilität der Werkstoffe, einschließlich der natürlichen Werkstoffe, im Hinblick auf ihre optimale Nutzung gewährleisten. FTE-Prioritäten: Technologien für die Herstellung von Werkstoffen für Sektoren mit hoher Wertschöpfung, insbesondere Feinchemikalien, Mineralstoffe, Metalle, Polymere, Verbund- und Keramikwerkstoffe; Verarbeitungstechnologien für Mikro- und Nanopulver; Technologien für die Oberflächen- und Grenzflächenbehandlung sowie Beschichtung fortgeschrittener Werkstoffe und deren funktionelle Anwendungen. - Nachhaltige Nutzung von Werkstoffen Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die ökologischen und sicherheitsspezifischen Auswirkungen neuer Werkstoffe und ihrer Wiederverwendung mit dem Ziel, den Anteil sekundärer Rohstoffe mit zuverlässigen Eigenschaften zu steigern, die Auswirkungen innerhalb des gesamten Lebenszyklus zu verringern und die Hemmnisse für ihre Akzeptanz durch die Verbraucher abzubauen. FTE-Prioritäten: Forschungsarbeiten, die die Entwicklung leicht wiederverwertbarer Werkstoffe unterstützen; Recyclingverfahren, die garantierte Eigenschaften und eine hohe Rentabilität der Werkstoffe sicherstellen; Aufarbeitung von unvermeidbaren Abfällen; Forschungen zugunsten neuer Anwendungen für erneuerbare Rohstoffe, z. B. zur Herstellung organischer Chemieprodukte. - Neue und verbesserte Werkstoffe und Fertigungstechnologien im Stahlbereich Ziele und FTE-Tätigkeiten Im Hinblick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 und unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam (Juni 1997) ist es dringend notwendig, die Einbeziehung der Kohle- und Stahlforschung in das Rahmenprogramm zu beschleunigen. Ziel ist dabei die Senkung der Kosten, mehr Zufriedenheit bei den Verbrauchern und eine höhere Wertschöpfung, was sowohl der Stahlindustrie als auch Lieferanten, Endverbrauchern und anderen Forschungsakteuren zugute käme. Die Stahlforschung wird sich auf die Entwicklung flexibler, kompakter und sicherer Produktionsketten, umweltfreundlicherer Verfahren, innovativer Stahlprodukte und verbesserter Recyclingtechniken konzentrieren. FTE-Prioritäten: Produktion von Hüttenkoks; Forschungsmaßnahmen zur Senkung der Kosten und Verbesserung der Koksqualität, Verbesserung der Erzeugung von Reduktionsgasen, Verringerung der Emissionen und Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in Industrieanlagen; Technologien zur Produktion von Eisen und Stahl für eine flexible und rentable Produktion, Technologien zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, zur Verbesserung der Reinheit des Stahls und zur Anhebung des Recyclinganteils; Gießen, Walzen und Nachbehandlung, Gewichtsverringerung sowie Beschichtungs- und Oberflächentechnologien; Entwicklung besserer Stahlsorten und hochfester Stähle für bessere Leistungen und den Einsatz unter Extrembedingungen; Verwertung von Nebenprodukten. - Meß und Prüfwesen Ziele und FTE-Tätigkeiten Die Tätigkeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung von Ausrüstungen, Meß- und Prüfverfahren und zertifizierten Referenzmaterialien im Hinblick auf die drei folgenden Ziele (3): - Pränormative Forschung und technische Unterstützung für die Normung Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung und Validierung von Meß- und Prüfverfahren und die Erarbeitung wissenschaftlicher und metrologischer Daten, die für die Aufstellung von Leistungskriterien und für die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind. Ziel ist die allgemeine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung der Leitaktionen sowie der Gemeinschaftspolitik in Zusammenarbeit mit Normungsgremien und anderen interessierten Kreisen. FTE-Prioritäten: Ausarbeitung neuer und Verbesserung bestehender Normen, die alle industriellen Anforderungen abdecken; Unterstützung der Ausarbeitung von Leistungsnormen und von Leitlinien für ein gutes Funktionieren des Handels, für den Verbraucherschutz, Schutzmaßnahmen in der Arbeitsumgebung sowie Leitlinien zur Förderung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung. - Betrugsbekämpfung Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung von Meß- und Prüfverfahren zur Aufdeckung betrügerischer Handlungen, um die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Gesellschaft sowie die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen. Langfristiges Ziel ist ein Kenntnis- und Technologievorsprung gegenüber den Betrügern. FTE-Prioritäten: Bekämpfung des Betrugs durch nachgeahmte oder falsch ausgezeichnete industrielle und landwirtschaftliche Erzeugnisse; Unterbindung des Umgehens von gewerblichen Vorschriften, gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften oder Zolltarifen, Quoten oder Abfallbeseitigungsvorschriften; neue Verfahren für die Erkennung von Drogen sowie falschen Banknoten, Aktien und Ursprungsbescheinigungen von Kunstwerken. - Verbesserung der Qualität Die Forschungsarbeiten unterstützen die Entwicklung generischer Meß- und Prüfverfahren sowie Meßinstrumente und -systeme (einschließlich der Software), die zur Stärkung der Meßgeräteindustrie (die sich durch einen hohen KMU-Anteil auszeichnet) beitragen. Die Forschung muß sich dabei vor allem auf die Entwicklung von Systemen für die Qualitätsbewertung für die Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors konzentrieren und dazu beitragen, die Merkmale zu ermitteln und zu quantifizieren, die qualitativ hochwertige Erzeugnisse oder Dienstleistungen aus Benutzersicht aufweisen müssen. Auch Forschungsanstrengungen zur Beseitigung technischer Hemmnisse für den Handel innerhalb Europas oder mit Drittländern könnten einbezogen werden. Bei den Maßnahmen ist eine enge Abstimmung mit entsprechenden Maßnahmen in den anderen Programmen vorgesehen. FTE-Prioritäten: Normen für Eichung und Transfer, Durchführbarkeitsstudien für zertifizierte Referenzmaterialien und Referenzmaterialbanken zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Messungen; Hochleistungsmeßgeräte; robuste und tragbare Instrumente für Feld- und Referenzmessungen; Modelle und Software für die Validierung von Meßverfahren; Instrumentarien zur Unterstützung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung zur Förderung der Qualität in den Organisationen und Unternehmen, einschließlich der KMU, und zur Ermittlung des Zufriedenheitsgrades bei den Benutzern; Verfahren zur Förderung der Entwicklung der Zertifizierung und Akkreditierung in den weniger fortgeschrittenen Bereichen des Meßwesens. c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUR Die industrielle Forschung in Europa hat aufgrund ihres hohen Niveaus einen ausgezeichneten Ruf, der vor allem einigen wohletablierten nationalen Prestigebereichen zu verdanken ist. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit müssen die wissenschaftlichen und technologischen FTE-Ergebnisse in praktische Anwendungen umgesetzt werden. Neben der Durchführung industriell ausgerichteter Projekte ist es zwingend erforderlich, Ausrüstungen, Daten und Erfahrungen gemeinsam und effizient zu nutzen, z. B. zur Erprobung neuer Geräte, Fahrzeuge oder Verfahren. Im übrigen produziert die Forschung ständig neue Daten in wachsender Menge. Das Erfassen und Ordnen dieser Daten auf europäischer Ebene käme der Industrie und den Benutzern insgesamt zugute. Die Effizienz der Forschung würde nicht nur durch die Verringerung von Doppelarbeit verbessert, sondern vor allem durch Ausrichtung der gesamten Forschungsinfrastruktur in Europa auf gemeinsame Ziele, die das Vorgehen nach einem strategischen Konzept gestatten. Ziele und Tätigkeiten Konkrete Maßnahmen sind erforderlich, um die optimale Nutzung der vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Großanlagen von hohem wissenschaftlichem und technologischem Standard in sehr enger Abstimmung mit den Leitaktionen zu fördern. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie der grenzüberschreitende Zugang beispielsweise zu industriellen Forschungszentren, Testeinrichtungen für den Verkehr, Hochleistungswindkanälen, Rechenzentren der industriellen Forschung oder Prüfeinrichtungen für Werkstoffe und Bauteile ist Voraussetzung für eine bessere Nutzung der neuen Technologien, die einen Zugang zu aufwendigen Infrastrukturen und Ausrüstungen verlangen. Die bestehenden Einrichtungen müssen zum gegenseitigen Nutzen ihrer Betreiber, der europäischen FTE und der Nutzer zur Zusammenarbeit ermutigt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden, die Komplementarität zu steigern und die Interoperabilität beim Datenaustausch zu gewährleisten. Da der Entwicklungsstand der nationalen Einrichtungen in der Gemeinschaft unterschiedlich ist, muß die Zusammenarbeit auch in Bereichen wie Konformitätsbewertung, Ausbildung und Know-how-Transfer verstärkt werden. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Unterstützung darauf abzielt, den Informationsfluß über die bestehenden Möglichkeiten und den grenzüberschreitenden Zugang zu den Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, um folgendes zu gewährleisten: i) optimale Nutzung mittlerer und großer Forschungseinrichtungen an unterschiedlichen Standorten; ii) umgehende Weitergabe vorhandener oder ergänzender FTE-Ergebnisse an die industriellen Bedarfsträger und iii) Verbesserung der Interoperabilität gemeinsamer Protokolle und des Datenaustauschs. - Die Maßnahmen zur Förderung der Forschungsinfrastrukturen sind darauf gerichtet, den Informationsfluß in den europäischen Forschungskreisen zu verbessern und die grenzüberschreitende Nutzung normalerweise nicht zugänglicher Einrichtungen zu erleichtern. Dies wird ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der sachgerechten und kostengünstigen Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen als Antwort auf dringliche Erfordernisse fördern und erleichtern. Die Unterstützung wird den Zugang zu Einrichtungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Leitaktionen, insbesondere zu Rechenzentren und großen Versuchsanlagen für die industrielle Forschung, Transporttesteinrichtungen und Hochleistungswindkanälen fördern. - Durch Schaffung virtueller Institute läßt sich die Koordinierung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch Forschungszentren, -einrichtungen und -anwender (einschließlich KMU) verbessern; was auch im Hinblick auf die Förderung von Synergien und die Erreichung der Ziele im Bereich der Leitaktionen und der generischen Technologien von Vorteil sein dürfte. Diese Maßnahme soll die Schaffung virtueller Institute erleichtern, die es ermöglichen, die kritische Masse für Forschungen im Bereich der Ausrüstungen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad zu erreichen. Die Unterstützung der Gemeinschaft ist zeitlich begrenzt. Die Unterstützung ist als Anreiz für Einrichtungen an verschiedenen Standorten zur intensiveren Zusammenarbeit und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien aufzufassen, der die Weitergabe und Verwertung der Ergebnisse in den Bereichen Werkstoffe, Produktionstechnologien sowie Meß- und Prüfwesen verbessern soll, insbesondere für die KMU. - Die Förderung der europäischen metrologischen Infrastrukturen soll den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern stärken. Dadurch werden bessere Voraussetzungen für Vereinbarungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung und der Konformität geschaffen. Besondere Bedeutung wird den Auswirkungen derartiger Vereinbarungen auf die KMU beigemessen. Die gemeinschaftliche Unterstützung wird für Ringvergleiche und Leistungsanalysen zwischen Laboratorien, Maßnahmen zur Förderung interoperabler Datenbanken, zur Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien, zur Förderung einer besseren Nutzung durch KMU, zur Durchführung der obengenannten Vereinbarungen und zur Anwendung der Qualitätsnormen gewährt. Referenzdatenbanken haben sich für die Stärkung der europäischen Forschungsstrukturen als hilfreich erwiesen. Insbesondere soll darüber gewacht werden, daß die Daten von ausreichender Qualität und vergleichbar sind, und daß sektorale und lokale Aktivitäten zusammengefaßt werden, um die europäische Forschung zu stützen. Dabei sind die Rechte der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf geistiges Eigentum zu schützen. Die Unterstützung, besonders in den Bereichen Werkstoffe und Luftfahrtforschung, wird dazu beitragen, nationale und internationale FTE-Maßnahmen sowie die in den verschiedenen Forschungseinrichtungen erzielten Ergebnisse zu erfassen und zu vergleichen. (1) Der Begriff "Produktion" umfaßt alle Aktivitäten der Industrie von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Fertigung von Teilen und Endprodukten. Er deckt ferner alle Industriesektoren und zugehörigen Dienstleistungsbereiche ab, einschließlich des Bausektors. (2) Für Tätigkeiten mit Raumfahrtbezug erfolgt eine programmübergreifende Gesamtkoordinierung. (3) Durch die Forschung im Bereich zertifizierter Referenzmaterialien werden andere spezifische Programme zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms unterstützt. ANHANG III SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten: 1. Begleitmaßnahmen Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen: - Flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen; - Technologieeinführungsmaßnahmen wie Probeläufe, Aktionen zur Verbreitung bewährter Praktiken, Maßnahmen für Erstnutzer, Maßnahmen zur Bewertung und Beurteilung der Eignung und andere Maßnahmen, die dazu beitragen, daß das Programm in breitem Umfang - insbesondere in den KMU - aufgegriffen und die Innovation gefördert wird; - Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere wissenschaftliche oder Fachtagungen, einschließlich für internationale Kooperationsmaßnahmen; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung; - Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer, Förderung der Innovationsfinanzierung und Unterstützung beim Schutz des geistigen Eigentums; - Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms mit Ausnahme der Marie-Curie-Stipendien; - Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz bei der Einrichtung von Informationsdiensten und -netzen, Unterstützung und Forschungs- und Innovationsförderung sowie bei der Bereitstellung des Zugangs dazu. 2. Koordinierungsmodalitäten Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen - anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms, - der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1), - anderer europäischer Forschungsstrukturen einschließlich Eureka und COST, - anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich. Diese Koordinierung umfaßt i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf: - den Informationsaustausch, - die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt; ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung. (1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.