Europäische Union

2004/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.212 — Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0337. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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and und im Vereinigten Königreich und im Januar 1995 in Frankreich und Italien, die identisch sind mit den in Tabelle 6 erscheinenden Erhöhungen. Der einzige Unterschied zu Tabelle 6 besteht darin, dass letztere keine Preiserhöhungen für das Vereinigte Königreich enthält. In dem bei Torraspapel gefundenen Papier werden für das Vereinigte Königreich für Dezember die folgenden Preiserhöhungen "vorausgesagt": Rollen +10 % und Bogen +5 %. Anscheinend sind auch diese Erhöhungen in der allgemeinen Kartellsitzung vom 22. September 1994 vereinbart worden. (220) Das bei AWA gefundene Dokument zeigt für Februar 1995 "angenommene" Preiserhöhungen in Deutschland, Frankreich und Italien, die mit den in den bei Sappi und Torraspapel gefundenen Dokumenten für diese Länder für Dezember bzw. Januar angesetzten Preiserhöhungen übereinstimmen. Außerdem ist die bei AWA als "Annahme" bezeichnete Preiserhöhung für die Beneluxländer exakt die gleiche wie die in der obigen Tabelle 6 für Dezember 1994 für Belgien und die Niederlande angegebene Erhöhung. Ähnlich liegt der Fall bei den Preiserhöhungen in den skandinavischen Ländern, bei denen AWAs "Annahmen" genau mit den in dem Sappi-Dokument für Dezember 1994 und Januar 1995 angegebenen Preiserhöhungen in Norwegen und Dänemark übereinstimmen. (221) Diese Dokumente bestätigen, dass auch Sappi und Torraspapel an der allgemeinen Kartellsitzung vom 22. September 1994 teilgenommen haben. (222) In der allgemeinen Kartellsitzung vom 22. September 1994 wurde für Spanien keine Preiserhöhung vereinbart; Tabelle 6 mit den vereinbarten Preiserhöhungen enthält an der für die spanische Erhöhung vorgesehenen Stelle vielmehr den Vermerk "noch anzugeben" ("to be advised"). Dies deutet darauf hin, dass die Preiserhöhung für Spanien nach der allgemeinen Kartellsitzung auf einer dem spanischen Markt gewidmeten Sitzung vereinbart werden sollte. Der handschriftliche Vermerk des Vertreters von Mougeot zu der den spanischen Markt betreffenden Sitzung vom 19 Oktober 1994 zeigt, dass die Teilnehmer Preiserhöhungen (ohne genaue Angabe des Umfangs) und Richtpreise (ESP/kg) vereinbarten, die in Spanien ab 3. Januar 1995 gelten sollten(262). Es wurden verschiedene Preise für drei Kundenkategorien - A, B und C - und für jede Produktart vereinbart. In dem Vermerk sind die Rollenpreise angegeben. Da Mougeot ausschließlich Rollen verkaufte, war es natürlich, dass das Unternehmen nur an diesen Preisen interessiert war(263). Es ist nicht auszuschließen, dass auf dieser Sitzung auch Preiserhöhungen für Bogen beschlossen wurden. (223) Auf der den spanischen Markt betreffenden Sitzung vom 19. Oktober 1994 wurde Zicuñaga und Mougeot zugestanden, ihre Waren etwas unter den vereinbarten Preisen zu verkaufen. Der oben erwähnte Sitzungsvermerk von Mougeot lautet "Zicuñaga und Mougeot gestattet, für 5 ESP/kg weniger zu verkaufen (was für ein Geschenk)"(264). Auf mündliche Fragen während einer Nachprüfung hin bestätigte Mougeot, dass die Großhersteller dies in der Tat zugelassen hatten. Mougeot erklärte auch: "Was Mougeot anbelangt, so hat uns unsere Kundin Sarrió, die auch das wichtigste Unternehmen auf dem spanischen Markt war, aufgefordert, keine Verkäufe für mehr als 5 EPS unterhalb des regulären Marktpreises vorzunehmen."(265) Später erklärte Mougeot: "wir wurden daran erinnert, dass wir nicht für weniger als 5 ESP unter den angekündigten Mindestpreisen verkaufen durften"(266), woraus hervorgeht, dass es sich bei den vereinbarten Richtpreisen um Mindestpreise handelte. (224) Die auf der allgemeinen Kartellsitzung vereinbarten Preiserhöhungen für den französischen Markt wurden auf der französischen Kartellsitzung vom 6. Dezember 1994 bestätigt (siehe Randnummer (145)). c) 2) Umsetzung der Vereinbarungen (225) Hinsichtlich des Zeitraumes von Dezember 1994 bis Februar 1995 hat die Kommission festgestellt, dass alle Sitzungsteilnehmer - AWA, Koehler, Sappi, Stora, Torraspapel und Zanders - für alle oder einige der nachstehend aufgeführten Märkte Preiserhöhungen angekündigt haben, die mit den in der allgemeinen Kartellsitzung vom 22. September vereinbarten übereinstimmten: Frankreich, Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich und Irland (zu Einzelheiten dieser Preiserhöhungen vgl. Anhang V, Tabelle E)(267). (226) Für den französischen Markt kündigten zumindest AWA, Copigraph, Sappi, Stora, Torraspapel und Zanders die auf der Sitzung vom 6. Dezember 1994 bestätigten Preiserhöhungen zum 1. Januar 1995 an, wobei die Ankündigung von Zanders nur Rollen betraf (siehe Randnummer (145)). Den bei Stora gefundenen Grafiken zur Preisentwicklung ist für Anfang 1995 eine 10 %ige Preiserhöhung für Rollen zu entnehmen(268). (227) Für das Vereinigte Königreich und Irland hatten AWA, Koehler, Sappi und Torraspapel fast identische Erhöhungen angekündigt oder geplant (10-11 % für Rollen und 5-6 % für Bogen) - wenn auch zu unterschiedlichen Daten von Ende November 1994 bis Januar 1995. Ein bei Sappi gefundenes Dokument bestätigt, dass diese Erhöhung trotz der unterschiedlichen Einführungsdaten auf geheimer Absprache beruhte. AWA und Stora werden ausdrücklich als Teilnehmer an der Geheimabsprache erwähnt. In dem Dokument heißt es: "Wie ich hoffe, sind Sie darüber informiert, dass [ein Angestellter von AWA]* ihre November/Dezember-Preiserhöhung an dem für die Durchführung vorgesehenen Tage wegen 'logistischer Probleme' zurückzog. AWA hat somit auf den 3. Januar verschoben, [dann aber] ihre Erhöhung [vereinbarungsgemäß] durchgeführt. Ebenso wie Feldmühle [Stora] haben wir uns dafür entschieden, an unserer Erhöhung festzuhalten, da wir der Meinung waren, dass - wenn wir einen Rückzieher machen würden - der Markt zusammenbrechen würde und wir schnell in einen Preiskrieg zurückfallen würden"(269). Dieses Dokument bestätigt auch, dass AWA, Sappi und Stora die für das Vereinigte Königreich und Irland vorgesehenen Erhöhungen durchgeführt haben. d) Februar bis September 1995 d) 1) Getroffene Vereinbarungen (228) Im Protokoll der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 sind die für verschiedene Länder vereinbarten Preiserhöhungen sowie die Daten aufgeführt, zu denen sie wirksam werden sollten(270). In einem von AWA stammenden Dokument sind genau die gleichen Erhöhungen aufgeführt, die in dem Sitzungsprotokoll erscheinen(271). Aus diesem letzteren Dokument ist ersichtlich, dass die Geschäftsleitung von AWA unmittelbar vor der Kartellsitzung einen Beschluss zu diesen Preiserhöhungen fasste. Offensichtlich hat AWA also in der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 ebenso wie in der Sitzung vom 22. September 1994 den anderen Kartellmitgliedern zu deren Zustimmung Preiserhöhungen vorgelegt, die AWA im voraus geplant hatte. Dem Sitzungsprotokoll zufolge wurden für die Zeit von Februar bis Oktober 1995 für die einzelnen EWR-Länder die in Tabelle 7 aufgezeigten Preiserhöhungen vereinbart: TABELLE 7 Vereinbarte Preiserhöhungen von Februar bis September 1995 (aus dem Sitzungsprotokoll der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (229) Wie die in den allgemeinen Kartellsitzungen des Jahres 1994 erstellten Preiserhöhungstabellen enthält auch Tabelle 7 neben den in der Sitzung selbst vereinbarten zukünftigen Preiserhöhungen solche Erhöhungen, die bereits früher vereinbart wurden. So war z. B. die für April vorgesehene Preiserhöhung in Frankreich in der nationalen Kartellsitzung vom 20. Januar 1995 vereinbart worden. (230) Bei Mougeot erinnert man sich, dass die Teilnehmer in dieser Sitzung vom 20. Januar 1995 eine 6 %ige Erhöhung vereinbart hätten, die zum 1. April 1995 durchgeführt werden sollte(272). Andere Dokumente vermitteln jedoch den Eindruck, dass die vereinbarte Preiserhöhung möglicherweise 10 % betragen hat. Im Protokoll der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 und in der graphischen Darstellung der Preisentwicklung, die bei Stora gefunden wurde, erscheint eine 10 %ige Preiserhöhung für Rollen, die am 1. April wirksam werden sollte(273). Außerdem bestätigt z. B. eine bei Mougeot gefundene interne "Note de Service" vom 15.März1995, dass in Frankreich im zweiten Quartal 1995 für Rollen eine 10 %ige Erhöhung geplant war, die jedoch von den Marktführern nicht durchgeführt wurde. Mougeot beschloss, seine eigenen Preiserhöhungen anzupassen und eine 5-6 %ige Erhöhung anzustreben(274). (231) Das Protokoll der allgemeinen Kartellsitzung enthält zwei weitere geplante Preiserhöhungen für den französischen Markt: eine 10 %ige Erhöhung für Bogen zum 1. Mai 1995 und ferner eine Erhöhung zum 1. Juli 1995, die später vereinbart werden sollte ("TBA"). Bei Mougeot erinnert man sich, dass im Frühjahr 1995 eine französische Kartellsitzung stattfand, auf der Preiserhöhungen für Juli beschlossen werden sollten(275). Anscheinend haben sich die Hersteller sowohl für Rollen als auch für Bogen auf eine 10 %ige Preiserhöhung geeinigt, die im Juli erfolgen sollte. Diese Zahlen für Mitte 1995 finden sich auf den bei Stora gefundenen Grafiken zur Preisentwicklung im französischen Markt, wobei anzumerken ist, dass diese Grafiken die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Preisabsprachen tatsächlich sehr genau wiedergeben(276). (232) Daraus folgt, dass zumindest Mougeot und Stora an dieser Kartellsitzung für den französischen Markt im Frühjahr 1995 teilgenommen haben. Was die anderen üblichen Teilnehmer an den Kartellsitzungen für den französischen Markt anbetrifft (AWA, Copigraph, Koehler, Torraspapel und Zanders), so reichen die vorliegenden Beweise nicht aus, um mit Sicherheit feststellen zu können, dass sie an genau dieser Sitzung teilgenommen haben. Da sie jedoch alle weiterhin dem Kartellsystem angehört haben, können sie auch für die in dieser Sitzung vereinbarten Preiserhöhungen verantwortlich gemacht werden. (233) Auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 einigten sich die Teilnehmer auch auf ein System für die Einführung von Preiserhöhungen, wonach AWA mit der Preiserhöhung beginnen und die anderen Unternehmen folgen würden. Im Protokoll ist verzeichnet: "AWA wird als erstes Unternehmen auf dem betreffenden Markt Preiserhöhungen ankündigen. Anschließend folgen Koehler AG, Zanders, Stora, Sappi, Torras."(277) (234) Mougeot zufolge erklärte [ein Angestellter von AWA]* schon in der offiziellen Sitzung bei einem Vortrag über die ansteigenden Zellulosepreise (den normalerweise der Vorsitzenden, also in diesem Fall von [einem Angestellten von Koehler]* hätte geben müssen), dass "diejenigen, die bei ihrer Preispolitik diese Erhöhungen außer Acht ließen, finanziell in eine schwierige Lage geraten würden"(278). In diesem Hinweis liegt eine weitere Bestätigung für AWAs aktive Rolle in diesem Kartell. d) 2) Umsetzung der Vereinbarungen (235) Die Kommission ist im Besitz von Dokumenten der Unternehmen AWA(279) und Sappi(280), in denen Preiserhöhungen für die meisten EWR-Länder aufgeführt sind, die den auf der Sitzung vereinbarten Erhöhungen entsprechen. Sappi selbst hat die vereinbarten Preiserhöhungen mit denjenigen verglichen, die es später ankündigte und festgestellt, "dass die Preiserhöhungen, die auf der Sitzung in Frankfurt zwischen den Wettbewerbern vereinbart worden zu sein scheinen, weitgehend mit den später von Sappi angekündigten Preiserhöhungen übereinstimmen."(281). (236) Der Kommission liegen auch Preiserhöhungsanweisungen anderer Hersteller an ihre Vertriebsnetze, Preisankündigungen für Kunden und sonstige Dokumente betreffend Preiserhöhungen vor, die mit den auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar vereinbarten Erhöhungen übereinstimmen. Diesen Unterlagen ist in Verbindung mit den Angaben von AWA und Sappi zu entnehmen, dass in der Zeit von März bis April 1995 die an der Sitzung teilnehmenden Unternehmen AWA, Sappi, Stora, Torraspapel und Zanders für die folgenden Märkte Preiserhöhungen ankündigten, die mit den auf der allgemeinen Kartellsitzung vereinbarten übereinstimmten: Dänemark, Frankreich(282), Niederlande, Spanien, Vereinigtes Königreich und Irland (vgl. Anhang V, Tabelle F)(283). (237) Was den Markt des Vereinigten Königreichs anbelangt, lautet ein Fax von Mougeot vom 2. Februar 1995, das am 3. Februar 1995 J & H Paper, einem britischen Händler, übermittelt wurde: "Der britische Markt wird am 6. März um 8 % heraufgehen, wir machen Ihnen also unser bestes Angebot"(284). Dieses Fax bestätigt Mougeots Beteiligung an der während der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 getroffenen Vereinbarung. (238) Was die für März und April für den spanischen Markt vereinbarten Preiserhöhungen anbetrifft, so haben AWA, Sappi, Stora und Torraspapel die abgesprochenen Erhöhungen auch angekündigt zeigt die Tabelle F in Anhang V zeigt. Bestätigt wird dies auch durch ein von Sappi erhaltenes Dokument vom 16. Februar, in dem es heißt: "Die Marktführer Sarrió/Stora/AWA haben die 6 %ige Erhöhung [für Rollen] zum 1.3.1995 verkündet, und damit ist klar: wenn wir mehr verlangen, sind wir aus dem Markt"(285). Ein anderes Dokument von Sappi besagt, dass es in Spanien Anfang 1995 bei der Umsetzung der vereinbarten Erhöhungen der Rollenpreise einige Schwierigkeiten gegeben hat. Für Bogenware bestätigt das Dokument, dass es im Februar und April Preiserhöhungen gegeben hatte, die den in der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar vereinbarten entsprachen: "Der Markt ist effektiv im Februar um 5 % und im April um 10 % heraufgegangen"(286). (239) Von den Teilnehmern an der allgemeinen Kartellsitzung haben AWA, Koehler, Sappi, Stora und Zanders für die Zeit von Mai bis Juli identische Preiserhöhungen für alle oder einige der folgenden Märkte angekündigt (vgl. Anhang V, Tabelle G): Belgien und Luxemburg, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Irland. Von diesen Erhöhungen erscheinen die für Belgien und Luxemburg, Frankreich und Deutschland nicht in der Liste der in der Sitzung vom 2. Februar 1995 vereinbarten Preiserhöhungen. Für Frankreich gibt es Beweise, dass die angekündigte Erhöhung in einer gesonderten nationalen Kartellsitzung vereinbart wurde, die später im Frühjahr 1995 stattgefunden hat (siehe Randnummer (231)). Die Erhöhung für die Niederlande wurde von AWA, Koehler, Sappi und Stora zu dem gleichen Datum angekündigt, auf das man sich in der Sitzung geeinigt hatte. Die Erhöhung wurde aber von allen diesen Herstellern von 8 % auf 10 % heraufgesetzt. Der in der Sitzung vereinbarte Prozentsatz muss also in der Zwischenzeit entsprechend revidiert worden sein. (240) Für September 1995 verkündeten AWA und Sappi sodann für das Vereinigte Königreich und Irland Preiserhöhungen, die mit den in der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 vereinbarten Erhöhungen übereinstimmen (vgl. Anhang V, Tabelle H)(287). 1.4.4.2. Zuteilung von Verkaufsquoten und Marktanteilen (241) Die Kommission hat Beweise dafür gefundenen, dass bei einigen der nationalen Kartellsitzungen Verkaufsquoten zugeteilt und Marktanteile für die einzelnen Teilnehmer festgelegt wurden, um die Durchführung der vereinbarten Preiserhöhungen zu gewährleisten. (242) Verkaufsquoten wurden zumindest auf der den spanischen Markt betreffenden Kartellsitzung vom 30. September 1993 in Barcelona(288) und auf der den französischen Markt betreffenden Kartellsitzung vom 1. Oktober 1993 in Paris(289) zugeteilt. (243) Auf diesen Sitzungen einigte man sich hinsichtlich jeden Teilnehmers auf Verkaufsquoten für den spanischen und den französischen Markt im letzten Vierteljahr 1993. Die Festlegung der Quoten erfolgte aufgrund vertraulicher Informationen. Zu diesen Informationen gehörten auf der den spanischen Markt betreffenden Sitzung die durchschnittlichen monatlichen Verkaufszahlen der einzelnen Unternehmen in den Jahren 1992 und 1993. Auf der den französischen Markt betreffenden Sitzung verwendeten die Teilnehmer zur Festlegung der Quoten die Verkaufszahlen des Zeitraums Januar bis August der Jahre 1992 und 1993. (244) Die Kommission hat die Hersteller von Selbstdurchschreibepapier um Angaben über ihre jährlichen und monatlichen Verkaufsmengen gebeten, aber nur wenige von ihnen lieferten monatliche Daten für die Jahre 1992 und 1993. Selbst diese begrenzten Informationen über echte Verkaufszahlen zeigen jedoch eine starke Annäherung an die in den Sitzungen vom 30. September und 1. Oktober 1993 vereinbarten Quoten und ausgetauschten Verkaufsmengen (vgl. Anhang III), was zeigt, dass die Selbstdurchschreibepapierhersteller den Informationsaustausch und die vereinbarten Quoten durchaus ernst nahmen. (245) Auch dem Bericht über die den spanischen Markt betreffende Sitzung vom 29. Juni 1994 ist zu entnehmen, dass Verkaufsquoten für Rollen vereinbart wurden und dass die Hersteller die ihnen zugeteilten Mengen vollständig absetzten(290). (246) Vereinbarungen über Marktanteile wurden zumindest in den Sitzungen zum französischen Markt vom Frühjahr 1994 in Nogentel und vom 6. Dezember 1994 in Genf getroffen. Zu der Sitzung im Frühjahr 1994 erklärt Mougeot, AWA habe seine Verkaufsmengen genannt, und nachdem die übrigen Teilnehmer ihre "Tätigkeiten" (d. h. Verkaufszahlen) bekannt gegeben hatten, "habe [ein Angestellter von AWA]* erklärt, welchen Marktanteil jedes Unternehmen auf dem französischen Markt für Selbstdurchschreibepapier haben sollte"(291). Anscheinend haben also die Teilnehmer auf der Grundlage von AWAs Vorschlag einen Konsens darüber erreicht, dass diese Marktanteile eingehalten werden würden. (247) Im handschriftlichen Vermerk des Vertreters von Mougeot über die Kartellsitzung zum französischen Markt vom 6. Dezember 1994(292) sind die Marktanteile der Teilnehmer für 1994 und 1995 aufgeführt. Dem ist zu entnehmen, dass Anpassungen der Marktanteile für 1995 im Vergleich zu 1994 vereinbart wurden: AWAs Anteil wurde verringert, während die Anteile von Zanders, Sarrió, Koehler und Stora aufgestockt wurden. (248) Mougeot sagt in ihrer Erklärung ferner, dass "es bei der Sitzung auch zu Unstimmigkeiten zwischen den Führern des französischen Markts für Selbstdurchschreibepapier kam, da die Preiserhöhungen nicht an die Mengenangaben gebunden waren"(293). Aus den Notizen ist ersichtlich, dass die Sitzungsteilnehmer detaillierte Informationen über ihre Verkaufsmengen im französischen Markt für die Jahre 1993 und 1994 austauschten. Ein Vergleich mit Informationen über die echten Verkaufszahlen bestätigt die auf der Sitzung ausgetauschten Mengenangaben (vgl. Anhang IV). Dies zeigt, dass die Hersteller von Selbstdurchschreibepapier diesen Informationsaustausch ernst nahmen. Mougeots Aussage lässt darauf schließen, dass die ausgetauschten Mengendaten benutzt wurden, um zu prüfen, ob es bei den Marktanteilen größere Veränderungen gegeben hatte, die möglicherweise auf Nichteinhaltung der Vereinbarungen über Preiserhöhungen zurückzuführen sein könnten. (249) Vertrauliche Informationen über Verkaufsmengen wurden auch auf der Sitzung über den portugiesischen Markt vom 9. Februar 1994 ausgetauscht. Die Zusammenkunft hatte des Zweck, die Preise für Selbstdurchschreibepapier in Portugal anzuheben. Dem Sitzungsbericht(294) ist zu entnehmen, dass zur Vorbereitung der Preiserhöhungen die Verkaufsmengen der einzelnen Unternehmen von 1992 und 1993 sowie die Preise von 1993 gesammelt und verglichen wurden. Auch die entsprechenden Verkaufsmengen von Binda, Zanders und Copigraph wurden in die Betrachtung einbezogen. Hinsichtlich der Quelle der verschiedenen Informationen in dem Sitzungsbericht bestätigte [ein Angestellter von Unipapel]* bei der mündlichen Befragung, dass "diese als Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Unternehmen erstellten Daten Gegenstand der Diskussion in den Sitzungen waren"(295). Hinsichtlich der in der Sitzung ausgetauschten Informationen über die Verkaufsmengen heißt es in dem Bericht: "Alle Anwesenden [stimmen darin überein](296) dass der Verbrauch von 1992 auf 1993 bei Rollen um 2,8 % und bei Bogen um 9,2 % zurückgegangen ist"(297). Trotz der klar rückläufigen Verbrauchszahlen haben die Hersteller ihre Bemühungen um höhere Preise fortgesetzt. (250) Es gibt Hinweise darauf, dass die Verkaufsmengen und Marktanteile auch Bestandteil der Tagesordnungen der allgemeinen Kartellsitzungen waren. Den folgenden Sätzen im Protokoll der allgemeinen Kartellsitzung vom 2. Februar 1995 ist zu entnehmen, dass es auch einige Diskussion über Mengen und Marktanteile gegeben hat: "Mougeot braucht Marktanteile. AWA will vorschlagen, gewisse Tonnage abzugeben. Extrasitzung in Paris, Datum noch zu vereinbaren"(298). Aus einer internen "Note de Service" von Mougeot vom 15. März 1995 geht hervor, dass Mougeot tatsächlich Probleme wegen zu geringer Umsätze zumindest auf dem französischen Markt hatte, was den vorstehenden Sätzen offenbar Sinn verleiht(299). (251) Mougeot bestätigte, am Morgen des 2. Februar, vor der offiziellen AEMCP-Versammlung, eine bilaterale Diskussion mit AWA über Verkaufsmengen gehabt zu haben, bei der es jedoch lediglich darum gegangen sei, dass AWA eine Vereinbarung, gewisse Mengen von Mougeot zu kaufen, nicht eingehalten hatte(300). Obwohl Mougeot behauptet, an der allgemeinen Kartellsitzung nicht teilgenommen zu haben, ist aus dem Sitzungsprotokoll klar zu ersehen, dass Mougeots unzureichender Marktanteil in der Sitzung diskutiert wurde und dass AWA ihre Verkäufe zugunsten von Mougeot zurückfahren sollte. Ohne Mougeots Teilnahme an der Preisabsprache vom 2. Februar 1995 ist ein solcher Beschluss nicht zu erklären. 1.4.5. BEWERTUNG DER BEWEISE ZUM SACHVERHALT 1.4.5.1. Beweise, die sich auf das Kartell als Ganzes beziehen (252) Die Kommission kann nachweisen, dass die betroffenen Unternehmen während mehrerer Jahre an einem geheime Preisabsprachen umfassenden wettbewerbsbeschränkenden Gesamtplan beteiligt waren, der spätestens 1992 vereinbart wurde und den sie - zumindest in einigen Fällen - durch Vereinbarung von Verkaufsquoten und Regelungen zur Marktaufteilung sowie durch den Austausch von Informationen ergänzt haben. Dabei stützt sich die Kommission insbesondere auf die folgenden Beweise (diese Liste ist nicht erschöpfend): - die Schaffung eines Systems regelmäßiger allgemeiner und regionaler/ nationaler Kartellsitzungen, das die Struktur für die fortgesetzte Kollusion lieferte; - die Aussagen von Mougeot und Sappi sowie die von AWA in ihrer Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission gelieferten Angaben über unzulässige Zusammenkünfte ("improper meetings"); - die detaillierten Notizen über die allgemeine Kartellsitzung vom 2. Februar 1995; - die von Mougeot und Sappi erhaltenen detaillierten Notizen und Aussagen über die nationalen bzw. regionalen Kartellsitzungen; - die bei AWA, Sappi, Torraspapel und Unipapel (Sappis Vertretung in Portugal) gefundenen oder von diesen Unternehmen erhaltenen Preislisten und Notizen über Preiserhöhungen; - die Notizen, internen Mitteilungen, Briefe, Faxe und Aussagen über Geheimkontakte zwischen den Wettbewerbern; - das wiederholte Auftreten einer nach Zeit, Höhe und Ankündigungstag praktisch genauen Entsprechung der von den einzelnen Herstellern in den verschiedenen nationalen Märkten durchgeführten Preiserhöhungen - in Verbindung mit den Dokumenten, die auf Geheimkontakte hinweisen. (253) Preisabsprachen und die Vereinbarung von Verkaufsquoten und Marktanteilen waren unauflösbar miteinander verbundene Elemente des gleichen Gesamtplans. Dementsprechend können die bei den verschiedenen Gelegenheiten und insbesondere bei den in dieser Entscheidung identifizierten Zusammenkünften getroffenen Vereinbarungen nicht als separate Zuwiderhandlungen angesehen werden. Die einheitlichen Ankündigungen von Preiserhöhungen, die aus den gefundenen Unterlagen für die Zeit von Januar 1994 bis September 1995 (Daten des Inkrafttretens der Erhöhungen) nachgewiesen sind, zeigen die Verwirklichung dieses Gesamtplans. (254) Auf der AEMCP-Sitzung vom September 1993 wurde beschlossen, das Kartell umzustrukturieren und die allgemeinen Sitzungen, auf denen Preise für

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.