Europäische Union

2004/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.212 — Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0337. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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.4.1. Vereinbarungen über Preiserhöhungen a) Dezember 1993 bis Mai 1994 a) 1) Getroffene Vereinbarungen (189) Bei Sappi fand die Kommission eine Tabelle, in der Preiserhöhungen für verschiedene nationale Märkte für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis zum 1. Mai 1994 aufgeführt sind(209). Später übergab Sappi der Kommission eine Kopie ihrer preiserhöhungsbezogenen Anweisungen an das Vertriebsnetz vom 21. Januar 1994 (zwei Tage nach der allgemeinen Kartellsitzung), dem die gleiche Preiserhöhungstabelle beigefügt war(210). Die bei Sappi gefundene Tabelle wird als Tabelle 4 wiedergegeben: TABELLE 4 Vereinbarte Preiserhöhungen von Januar bis Mai 1994 (bei Sappi gefundenes Dokument) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (190) Die Kommission ist der Ansicht, dass Tabelle 4 zukünftige Preiserhöhungen enthält, und zwar sowohl die bei der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar 1994 beschlossenen als auch früher vereinbarte und bereits angekündigte Preiserhöhungen. Für diese Ansicht spricht, dass Sappi in dieses Dokument über Preiserhöhungen auch Italien, Finnland und Dänemark einbezogen hat, obwohl das Unternehmen 1994 in diesen Ländern kein Selbstdurchschreibepapier verkauft hat(211). Auch hat Sappi in dieser Liste eine Preiserhöhung für Rollen in Portugal zum 1. April 1994 aufgeführt, obwohl Sappi bereits im Dezember 1993 beschlossen hatte, sich in Portugal auf Bogen zu konzentrieren(212). Ein weiteres, der zuerst gefundenen Version der Tabelle beigefügtes Dokument(213) bestätigt, dass Sappi zur Zeit der erwähnten Preiserhöhung kein Rollengeschäft in Portugal hatte. Folglich kann es sich bei Tabelle 4 nicht um eine rein interne Aufstellung handeln, die sich allein auf Sappis eigenes Geschäft bezogen hätte. (191) Bei einem Vergleich von Tabelle 4 mit der vorliegenden Dokumentation über die gegen Ende 1993 abgehaltenen nationalen Sitzungen wird deutlich, dass die Preiserhöhungen für Frankreich und Spanien zum 1. Januar 1994 auf gemeinsamen Sitzungen von Wettbewerbern am 30. September 1993 in Barcelona und am 1. Oktober 1993 in Paris vereinbart wurden. (192) Den Aufzeichnungen über die Sitzung vom 30. September 1993 in Barcelona(214) ist zu entnehmen, dass die Sitzungsteilnehmer eine Preiserhöhung für Rollen und Bogen von 10 % vereinbarten, die am 1. Januar 1994 auf dem spanischen Markt wirksam werden sollte. Die Diskussion über die Preiserhöhung wurde auf einer Sitzung vom 19. Oktober 1993(215) fortgeführt. Anscheinend wurde die zweite Sitzung einberufen, weil auf dem Markt für Rollen die vereinbarte 10 %ige Preiserhöhung nicht durchführbar erschien. Rollen werden sowohl direkt an die Endverbraucher als auch über Zwischenhändler verkauft, wobei die Preiserhöhungen gewöhnlich in der Form erhöhter Endverbraucherpreise festgelegt wurden (siehe Randnummer 79). Auf der Sitzung vom 19. Oktober 1993 einigten sich die Teilnehmer auf eine 8 %ige Erhöhung der Endverbraucherpreise für Rollen. Außerdem kamen sie überein, "dem Hersteller" (entweder ihrem eigenen Mutterunternehmen oder einem anderen Lieferanten) mitzuteilen, dass sie eine nur 7,5 %ige Erhöhung der Herstellerpreise akzeptieren würden, was zu einer 0,5 %igen Erhöhung der Handelsspanne führte. (193) Die Notizen zur Sitzung vom 1. Oktober 1993 in Paris(216) zeigen, dass sich die Teilnehmer auf zwei Preiserhöhungen für den französischen Markt einigten: eine 10 %ige Erhöhung für Rollen, gültig ab 1. Dezember 1993, und eine 6 %ige Erhöhung für Bogen, die ab 1. Januar 1994 gelten sollte. Mougeot bestätigte(217), dass [ein Angestellter von AWA]* die finanzielle Lage verschiedener Hersteller erläuterte und darlegte, dass sämtliche Hersteller auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier Geld verlören. Er erklärte, AWA werde seine Preise auf dem französischen Markt zum 1. Dezember 1993 um 10 % erhöhen und verlangte von den anderen Teilnehmern, das Gleiche zu tun; er werde nicht tolerieren, dass dieser Preiserhöhung nicht gefolgt werde. Außerdem verlangte er, die Hersteller sollten den Kunden diese Preiserhöhungen im Wege von Standardschreiben ankündigen. Die auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar 1994 für den französischen Markt beschlossene 6 %ige Preiserhöhung (für sowohl Bogen als auch Rollen), die am 1. April 1994 wirksam werden sollte, wurde auf der Kartellsitzung für den französischen Markt vom 20. Januar 1994 bestätigt(218). (194) Die Erklärung von Mougeot zu der Sitzung betreffend den Markt des Vereinigten Königreichs vom 9. November 1993 zeigt, dass auch auf dieser Sitzung (wie bei der Kartellsitzung zum französischen Markt vom 1. Oktober 1993) AWA die Initiative ergriff, eine 10 %ige Preiserhöhung zum 1. Februar 1994 vorschlug und die anderen davon überzeugte, sich dem anzuschließen(219). Aus der Erklärung Mougeots geht hervor, dass die Teilnehmer sich auf dieser Sitzung einigten, die 10 %ige Preiserhöhung für Rollen auf dem britischen Markt wie von AWA vorgeschlagen zum 1. Februar 1994 umzusetzen(220). (195) Die Kommission ist der Ansicht, dass die Absprache der Preiserhöhungen im Vereinigten Königreich für Februar 1994 sowohl Rollen als auch Bogen betraf. Dies geht aus einem Dokument hervor, in dem Sappis Preiserhöhungen im Vereinigten Königreich den Erhöhungen von "AEMCP/AEMP" gegenübergestellt werden(221). Dieses Dokument zeigt, dass die AEMCP-Mitglieder Erhöhungen sowohl für Rollen als auch für Bogen vereinbart hatten, wobei ursprünglich jedoch die Anhebung der Rollenpreise (um 10 %) im Dezember 1993 und die der Bogenpreise (um 6 %) im Januar 1994 erfolgen sollte. Anscheinend ist der ursprüngliche Beschluss dahingehend revidiert worden, dass die Erhöhung für Bogen 7,5 % betragen und beide Erhöhungen im Februar durchgeführt werden sollten. Dies ist möglicherweise der Grund dafür, dass diese Preiserhöhungen für das Vereinigte Königreich nicht in der auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar erstellten Tabelle 4 erscheinen. (196) Es ist wahrscheinlich, dass auch die anderen in Tabelle 4 angegebenen Preiserhöhungen für Januar und Februar (Frühjahr 1994) entweder in Sitzungen vereinbart wurden, die im letzten Vierteljahr 1993 stattgefunden haben, oder auf andere Geheimkontakte der Wettbewerber in dieser Zeit zurückgehen. Diese Schlussfolgerung wird gestützt durch das Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrats von Koehler vom 8. Dezember 1993, in dem es heißt: "Es ist vorgesehen, für die Hauptsorten im SD-Bereich eine Preiserhöhung von durchschnittlich 5 % in den verschiedenen Ländern vorzunehmen. In Italien, wo durch die Übernahme von Binda durch Wiggins Teape eine Sondersituation entstanden ist, soll eine Preiserhöhung zum 1.1. und 1.4. von jeweils 10 % angekündigt werden".(222) Diesem Dokument zufolge wurde die Durchführung dieser Erhöhung abhängig gemacht vom Erfolg einer 8 %igen Preiserhöhung auf dem französischen Markt zum 1.Dezember 1993(223). Die in dem Koehler-Dokument erscheinenden Preiserhöhungen entsprechen weitgehend denen, die in Tabelle 4 für Januar und Februar genannt sind(224). (197) Tabelle 4 zeigt ebenfalls die Preiserhöhungen für April und Mai 1994. Ihr ist zu entnehmen, dass auf der allgemeinen Kartellsitzung für den portugiesischen Markt eine Preiserhöhung von 8 % zum 1. April 1994 für Rollen und Bogen beschlossen wurde. Der von Sappis Vertretung Unipapel verfasste Bericht über das den portugiesischen Markt betreffende Treffen vom 9. Februar 1994 enthält die Tabelle "aktuelle Preise und vorgeschlagene Preiserhöhungen für Händler, >S>die den Händlern in Rechnung gestellt werden sollen>/S>"(225). Dieser Unipapel-Tabelle ist zu entnehmen, dass auf dieser Sitzung folgende Hersteller für die Verkäufe an Händler Richtpreise ("target prices") vereinbart haben: AWA, Koehler, Sarrío, Stora und Zanders. Diese Preise sollten ab 1. April gelten. Die Richtpreise für die ersten drei Firmen waren identisch, diejenigen für Stora und Zanders jedoch höher. Da die Durchschnittspreise der Hersteller vor dieser Vereinbarung unterschiedlich waren, belaufen sich die prozentualen Preiserhöhungen für AWA, Koehler und Sarrío auf zwischen rund 8 % und über 13 %. Während die Mindesterhöhung für Bogen in Höhe von 8 %, wie auf der allgemeinen Sitzung vereinbart, beibehalten wurde, wurde also auf der nationalen Sitzung beschlossen, dass die Preiserhöhung für bestimmte Hersteller höher ausfallen würde(226). (198) Auf der nationalen Kartellsitzung vom 9. Februar 1994 wurde auch der Zeitplan für die Preiserhöhung bei Rollen geändert. Auf Vorschlag von Sarrió einigten sich die Teilnehmer auf neue Richtpreise für Rollen, die vom 1. März 1994 an gelten sollten. Die Preise wurden als Mindestpreise für jeden Produkttyp festgesetzt und nach Kundenkategorien A, B und C differenziert. Die Einteilung der Kunden in diese drei Kategorien erfolgte nach dem Kaufpotential der Kunden. In einer dem Bericht beigefügten Liste sind für die Kategorien A und B jeweils eine Anzahl Kunden namentlich aufgeführt. In seinen mündlichen Erläuterungen während der Untersuchung bei Unipapel bestätigte der Unternehmensvertreter, der den Sitzungsbericht verfasst hatte, diese Kategorisierung der Kunden und auch die Interpretation, wonach es sich bei den vereinbarten Preisen um Mindestpreise handelte(227). Außer der für März vorgesehenen Preiserhöhung vereinbarte man neue, höhere Mindestpreise für Rollen, die im Juni 1994 eingeführt werden sollten. (199) Was den spanischen Markt anbelangt, ist dem Protokoll der Sitzung vom 3. Mai 1994 zu entnehmen, dass sich alle Teilnehmer auf eine Preiserhöhung für Bogen von 5 % (Koehler von 7 %) zum 1. Juni einigten. Für Rollen wurde dem Protokoll zufolge eine Erhöhung von rund 10 % für Mai vereinbart. Außerdem zeigt das Protokoll, dass die Rollenabnehmer in die Kategorien A, B und C unterteilt wurden und dass für jede Kategorie unterschiedliche Richtpreise für Rollen festgelegt wurden(228). a) 2) Die Umsetzung der Vereinbarungen(229) (200) Die vorerwähnten Anweisungen Sappis an das Vertriebsnetz zeigen auch die Entschlossenheit des Unternehmens, die auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar 1994 vereinbarten Preiserhöhungen durchzusetzen: "Wir müssen jetzt klarstellen, dass wir die Absicht haben, weitere Erhöhungen vorzunehmen, und dass diese in allen Märkten streng gehandhabt werden"(230). Ein Brief an einen der Vertragshändler von Sappi in den Niederlanden bestätigt diese Entschlossenheit des Unternehmens und deutet auch darauf hin, dass die Vereinbarungen vom Januar zu einer allgemeinen Preiserhöhung geführt hatten: "Überall in Europa und auch in Holland steigen die Preise für Selbstdurchschreibepapier, und ich sehe nicht ein, warum Ihre Kunden davon verschont bleiben sollen"(231). Ein anderes Dokument lässt darauf schließen, dass Sappi entschlossen war, an der für Januar vereinbarten Erhöhung für Spanien festzuhalten, obwohl die Erhöhung bei Bogen nur teilweise erfolgreich war(232). (201) AWAs Entschlossenheit, die für April/Mai vereinbarten Erhöhungen zu realisieren, zeigt sich in aller Deutlichkeit in einem Fax an die Vertriebsgesellschaften in den einzelnen EWR-Ländern: "Da unsere Kapazität weiterhin sehr knapp ist, bestehe ich darauf, dass die Preise rigoros angehoben werden. Die Preiserhöhung von April/Mai muss mit aller Entschiedenheit durchgesetzt werden"(233). (202) Ein bei Sappi gefundenes Dokument zeigt, dass die Umsetzung einiger der in der Tabelle aus der Januarsitzung angegebenen Preiserhöhungen verschoben wurde, während andere Erfolg hatten(234). Offenbar meint der Verfasser dieses Papiers die Verschiebung der vereinbarten Erhöhungen im Markt allgemein und nicht nur das, was Sappi getan hat. Die für Februar vorgesehenen Erhöhungen wurden im Fall Österreichs um einen Monat und für Belgien und die Niederlande um 15 Tage verschoben. Zum spanischen Markt heißt es in dem Dokument, dass die 10 %ige Erhöhung für Rollen auf den 1. April 1994 verlegt wurde, während die 10 %ige Erhöhung für Bogen zumindest von Sappi umgesetzt wurde. Zum portugiesischen Markt ist in dem Papier erwähnt, dass die Preiserhöhung für Bogen auf den 1. April 1994 verschoben wurde - das gleiche Datum, das in Tabelle 4 erscheint. Für den französischen Markt ist dem Dokument zu entnehmen, dass die für Dezember 1993 vereinbarte Erhöhung für Bogen und die für Januar 1994 vereinbarte Erhöhung für Rollen umgesetzt wurden(235). Im schwedischen Markt erfolgte die Preiserhöhung für Rollen wie vereinbart am 1. Februar 1994. (203) Zwei bei Stora gefundene Grafiken zeigen genau die Preiserhöhungen zum 1. Dezember 1993 (10 % für Rollen) und 1. Januar 1994 (6 % für Bogen), die in der den französischen Markt betreffenden Sitzung vom 1. Oktober 1993 vereinbart wurden(236). Am 12. Oktober 1993 kündigte AWA seinen Kunden die gleichen Erhöhungen an(237). Außerdem kann nachgewiesen werden, dass Mougeot Maßnahmen ergriff, um die 10 %ige Preiserhöhung für Rollen ab 1. Dezember 1993 umzusetzen und sie seinen Kunden ankündigte.(238). Einem bei Koehler gefundenen Dokument ist zu entnehmen, dass auch Koehler eine Erhöhung ab 1. Dezember 1993 beschlossen hatte, die allerdings 8 % statt 10 % betrug. Die übrigen Hersteller haben für diesen Zeitraum keine Informationen über Preiserhöhungen übermittelt. (204) Beginnend mit den Preiserhöhungen vom Januar 1994 verfügt die Kommission über umfassenderes Beweismaterial betreffend die Anweisungen der Hersteller an ihre Vertriebsnetze, Ankündigungen an die Kundschaft und unternehmensinterne Mitteilungen, die sich auf Preiserhöhungen beziehen, die den auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar 1994 vereinbarten Erhöhungen entsprechen. Für die Zeit von Januar bis März 1994 ist diesen Informationen zu entnehmen, dass AWA, Koehler, Sappi, Stora und Torraspapel in allen oder einigen der nachstehend genannten Märkte Preiserhöhungen ankündigten, die mit den in der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar 1994 vereinbarten (oder bestätigten) Erhöhungen übereinstimmten: Belgien und Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen und Schweden(239) (Einzelheiten dieser Preiserhöhungen vgl. Anhang V, Tabelle A). (205) Die verfügbare Dokumentation zeigt auch, dass die im November 1993 vereinbarten Preiserhöhungen umgesetzt wurden, als sowohl AWA als auch Sappi für den Markt im Vereinigten Königreich eine 10 %ige Erhöhung ihrer Rollenpreise ankündigten (Anhang V, Tabelle A). Bei AWA sollte die Preiserhöhung am 1. Februar wirksam werden, bei Sappi am 7. Februar 1994. Außerdem geht aus den Unterlagen hervor, dass AWA, Sappi und Carrs (Carrs verkaufte keine Rollen) sämtlich ebenfalls für Februar 1994 eine 7,5 %ige Preiserhöhung für Bogen ankündigten. (206) AWA, Koehler, Mougeot, Sappi, Stora und Torraspapel kündigten außerdem Preiserhöhungen für April und Mai an, die mit den auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 19. Januar für einige oder sämtliche der folgenden Märkte vereinbarten übereinstimmten (Anhang V Tabelle B): Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Norwegen(240), Schweden(241), Vereinigtes Königreich und Irland(242). b) Juni bis Oktober 1994 b) 1) Getroffene Vereinbarungen (207) Die Kommission fand sowohl bei Sappi als auch bei Sappis portugiesischer Verkaufsvertretung Unipapel eine vom 23. Juni 1994 (zwei Tage nach der AEMCP-Sitzung) datierte Tabelle mit Preiserhöhungen in verschiedenen nationalen Märkten für die Zeit vom 1. Juni bis zum 1. Oktober 1994(243). Später übergab Sappi der Kommission eine Kopie der gleichen Tabelle als Anlage zu einem von Sappi an ihr Vertriebsnetz gesandten Fax mit Anweisungen für Preiserhöhungen(244). Die von Sappi vorgelegte Tabelle wird als Tabelle 5 wiedergegeben: TABELLE 5 Vereinbarte Preiserhöhungen von Juni bis Oktober 1994 (Vorgelegt von Sappi) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (208) Wie in Tabelle 4 der Sitzung vom 19. Januar hat Sappi in dieser Liste von Preiserhöhungen erneut auch Italien, Finnland, Dänemark und Portugal aufgeführt, obwohl Sappi in diesen Märkten keine Umsätze (in Portugal keine Rollenverkäufe) hatte. Wie Tabelle 4 kann auch Tabelle 5 also nicht rein intern sein oder sich allein auf Sappis eigenes Geschäft beziehen, sondern sie zeigt Preiserhöhungen, die aufgrund von Geheimkontakten zwischen den Wettbewerbern erfolgten. (209) Die Kommission ist der Meinung, dass Tabelle 5 neben einigen früher vereinbarten und z.T. den Kunden bereits angekündigten Preiserhöhungen die Preiserhöhungen wiedergibt, die in der allgemeinen Kartellsitzung vom 21. Juni 1994 zwischen den Wettbewerbern vereinbart wurden. (210) Insbesondere gab es auf dem französischen Markt bei den Preiserhöhungen für Rollen vom 1. Juli 1994 (s. Randnummer (141)) bereits im Mai 1994 eine Zusammenarbeit der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier. Mougeot hat erklärt, dass bei einem Kartelltreffen für den französischen Markt, das vermutlich im Mai 1994 stattfand, [ein Angestellter von AWA]* "dazu aufgefordert hat, die von AWA für den 1. Juli 1994 geplante 6 %ige Preiserhöhung umzusetzen"(245). Mougeots Aussage zeigt klar, dass AWA bemüht war, durch Offenlegung detaillierter Informationen über die von ihr beschlossenen Preiserhöhungen das Verhalten ihrer Wettbewerber auf dem französischen Markt zu beeinflussen. Als Ergebnis ist anscheinend eine Vereinbarung getroffen worden. Dies ergibt sich aus der Tabelle 5, die bei der allgemeinen Kartellsitzung vom 21. Juni 1994 erstellt wurde. (211) Auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 21. Juni 1994 wurde auch eine Preiserhöhung für Spanien zum 1. September 1994 geplant. Auf Tabelle 5 mit den vereinbarten Preiserhöhungen ist für Spanien vermerkt "noch anzugeben"(246). Wie dem Bericht über die Sitzung zum spanischen Markt vom 29. Juni 1994 zu entnehmen ist, wurde auf dieser Sitzung die Preiserhöhung für September vereinbart. Für Rollen einigte man sich dem Bericht zufolge auf eine 10 %ige Erhöhung zum 1. September, außerdem auf Richtpreise (ESP/kg) für Direktverkäufe an Drucker, die in drei Kategorien (A, B und C) unterteilt wurden, wobei jeder Kategorie (entsprechend den Produktarten) unterschiedliche Richtpreise zugewiesen wurden. Bei Bogen, so der Bericht, wurden die zuvor vereinbarten Preise nicht eingehalten, so dass der Preis auf das vorherige Niveau zurückgefallen war. Auf der Sitzung einigte man sich auf eine zweistufige Preiserhöhung von jeweils 5 % zum 1. Juli und 1. September 1994(247). b) 2) Umsetzung der Vereinbarungen (212) Die Kommission besitzt ein Dokument, in dem über die Umsetzung einiger der in der allgemeinen Kartellsitzung vom 21. 1994 Juni vereinbarten Preiserhöhungen berichtet wird, und das zeigt, dass die für Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien vereinbarten Preiserhöhungen im wesentlichen durchgeführt und in einige Fällen sogar übertroffen wurden. Dieses bei Torraspapel gefundene Papier zeigt, dass die Preiserhöhungen vom September in Deutschland (für Rollen und Bogen) und die Erhöhungen vom Oktober in Italien (ebenfalls für Rollen und Bogen) in die Praxis umgesetzt wurden, wobei es allerdings bei der Anhebung der Bogenpreise in Deutschland einige Schwierigkeiten gab. Im Vereinigten Königreich erfolgte im September 1994 eine 8 %ige Preiserhöhung für Rollen und eine 6 %ige Erhöhung für Bogen. Die Erhöhung der Bogenpreise entspricht der in der Sitzung vereinbarten Anhebung, die Erhöhung der Rollenpreise ist dagegen höher als vereinbart. Zum französischen Markt heißt es in dem bei Torraspapel gefundenen Dokument, dass es im Oktober 1994 eine 10 %ige Preiserhöhung für Rollen und eine 6 %ige Preiserhöhung für Bogen gegeben habe. Die erstere dieser Preiserhöhungen entspricht genau der in der Sitzung vom 21. Juni 1994 getroffenen Vereinbarung(248). (213) Am 23. Juni 1994 übermittelte die Sappi Europe SA ihren Vertriebsgesellschaften und Vertretungen in den verschiedenen europäischen Ländern eine Tabelle, in der die in der allgemeinen Kartellsitzung vereinbarten Preiserhöhungen zusammengefasst waren, und am 28. Juni bzw. 1. Juli 1994 folgten dann Einzelanweisungen für die Durchführung dieser Preiserhöhungen.(249) Außerdem besitzt die Kommission weitere dokumentarische Beweise für Ankündigungen verschiedener Wettbewerber an ihre Kundschaft oder ihr Vertriebsnetz sowie interne Mitteilungen, die Preiserhöhungen betrafen, die genau mit denen übereinstimmen, die in der allgemeinen Kartellsitzung vom 21. Juni 1994 abgesprochen worden waren. (214) Für den französischen Markt haben AWA, Mougeot und Sappi zum 1. oder 4. Juli die zum 1. Juli 1994 vereinbarte 6 %ige Anhebung der Rollenpreise angekündigt(250) (vgl. Anhang V, Tabelle C). Die bei Stora gefundene Grafik über Preisbewegungen für Rollen zeigt für diesen Zeitraum die gleiche Preiserhöhung(251). (215) Für September und Oktober 1994 verkündeten AWA, Sappi, Stora, Torraspapel and Zanders(252) für alle oder einige der nachstehend genannten Märkte Preiserhöhungen, die genau mit den in der Sitzung vom 21. Juni 1994 abgesprochenen Erhöhungen übereinstimmten: Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland(253) (vgl. Anhang V, Tabelle D). (216) Hinsichtlich der Umsetzung der in der Sitzung vom 29. Juni 1994 für den spanischen Markt vereinbarten Preiserhöhungen ist einem von Sappi stammenden Dokument zu entnehmen, dass die Preiserhöhung für Rollen "voll durchgeführt" (applied in full) wurde; die erste Anhebung der Bogenpreise wurde dagegen "von Sarrió auf Druck der Händler aufgegeben"(254). Das Dokument bestätigt, dass Sappi trotz Sarriós Rückzieher entschlossen war, die Preiserhöhung vom September auch für Bogenware durchzusetzen. Auch eine interne Preiserhöhungsanweisung von AWA bestätigt, dass es sowohl am 1. Juli als auch am 1. September Preiserhöhungen gab(255). Aus einem anderen, ebenfalls von Sappi stammenden Dokument geht hervor, dass der Umstand, dass der spanische Marktführer Sarrió die Umsetzung der im Juni vereinbarten ersten Anhebung der Bogenpreise bereits verschoben hatte, Sappi zu der Schlussfolgerung veranlasste, man habe die Vereinbarung missverstanden: "Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die spanische Preiserhöhung vom 1. September bei Selbstdurchschreibepapier in Bogen in Wirklichkeit die von Sarrió(256) verschobene Erhöhung vom Juni ist. Wir hatten ursprünglich angenommen, dass es auf dem Markt zwei Erhöhungen um je 5 % geben würde, was aber nicht zutrifft"(257). c) Dezember 1994 bis Februar 1995 c) 1) Getroffene Vereinbarungen (217) [Ein Angestellter von AWA]* teilte den Teilnehmern auf der allgemeinen Kartellsitzung vom 22. September 1994 die für die einzelnen Länder beschlossenen Preiserhöhungen in prozentualer Form und mit den vorgesehenen Einführungsdaten mit und drängte sie, zeitgleich dieselben Erhöhungen vorzunehmen(258). Die Kommission ist der Ansicht, dass die Teilnehmer im Verlauf dieser Sitzung Preiserhöhungen für die Zeit von Dezember 1994 bis Februar 1995 vereinbart haben. Diese Preiserhöhungen ergeben sich aus einem bei Sappi gefundenen Dokument, das als Tabelle 6 wiedergegeben wird(259): TABELLE 6 Vereinbarte Preiserhöhungen von Dezember 1994 bis Februar 1995 (bei Sappi gefundenes Dokument) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (218) Auch in dieser Liste der Preiserhöhungen für Rollen und Bogen, ebenso wie in den beiden anderen bei Sappi gefundenen Tabellen (vgl. Tabellen 4 und 5) finden sich Angaben zu Italien, Finnland, Dänemark und Portugal, obgleich Sappi in keinem dieser Länder Rollen und in Italien, Finnland und Dänemark keine Bogen verkaufte. Dies bestätigt, dass es sich nicht um eine rein interne Tabelle handelt, die sich ausschließlich auf die Geschäfte von Sappi bezog. (219) Bei Torraspapel(260) und AWA(261) gefundene und im Besitz der Kommission befindliche Dokumente stützen die Vermutung, dass Tabelle 6 Preiserhöhungen enthält, die zwischen Wettbewerbern abgesprochen wurden. Beide Dokumente zeigen Preiserhöhungen, die mit den in Tabelle 6 aufgeführten Erhöhungen genau übereinstimmen. Das bei Torraspapel gefundene Dokument enthält "Vorhersagen" für Preiserhöhungen im Dezember 1994 in Deutschl

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