Europäische Union

2004/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.212 — Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0337. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ibepapier kauft und diese für seine Abnehmer in Spanien zu Bogen und kleineren Rollen verarbeitet. 1.2.3.6. Koehler (39) Die Papierfabrik August Koehler AG mit eingetragenem Sitz in Oberkirch (Deutschland) ist Muttergesellschaft der in Privathand befindlichen Koehler-Gruppe, zu der als 100 %ige Tochtergesellschaften die Reakto Papier GmbH (Hannover) und die Koehler Kehl GmbH (Kehl) gehören. Die Koehler-Gruppe produziert Selbstdurchschreibepapier, Feinpapiere und Thermopapier. 1.2.3.7. Mougeot (40) Die Papeteries Mougeot SA (Mougeot) ist ein französisches Unternehmen mit Sitz in Laval-sur-Vologne (Vosges, Frankreich), das sich im Besitz der Familie [...](39) befindet. Mougeot produziert Selbstdurchschreibepapier für Abnehmer in Frankreich und für den Export, hauptsächlich in das Vereinigte Königreich sowie nach Deutschland und Österreich. Außer Selbstdurchschreibepapier produziert Mougeot Sanitär- und Haushaltpapiere sowie Windeln, die unter Händlermarken vertrieben werden. 1.2.3.8. Sappi (41) Sappi Limited (Sappi), ein internationales Unternehmen mit Sitz in der Republik Südafrika, ist die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe Sappi. (42) Mit dem Erwerb des im Vereinigten Königreich gelegenen Produktionsbetriebs Transcript der DRG stieß Sappi 1990 auf den europäischen Markt für Selbstdurchschreibepapier vor. Seit ihrem Markteintritt betrieb Sappi ihr Geschäft in Europa über ihre Tochtergesellschaft Sappi UK Limited, die 1993 mit einer anderen Tochtergesellschaft von Sappi Limited (Hannoversche Papierfabriken Alfeld-Gronau AG) die europäische Vertriebsgesellschaft Sappi Europe SA als Gemeinschaftsunternehmen gründete. Seit Mai 1995 war Sappi Europe Limited die europäische Holdinggesellschaft, der Sappi UK Limited und Hannoversche Papierfabriken Alfeld-Gronau AG unterstellt waren(40). Im April 1998, nach dem Erwerb der KNP Leykam (des größten europäischen Herstellers von beschichteten holzfreien Papieren), wurde die Sappi-Gruppe umstrukturiert, die seither in zwei Geschäftsbereiche gegliedert ist: Sappi Fine Paper p.l.c und Sappi Forest Products. Das Kerngeschäft von Sappi Fine Paper umfasst beschichtete und unbeschichtete holzfreie Papiere, mechanische Papiere, beschichtete und unbeschichtete Spezialpapiere und Ablösepapier. Die Geschäfte von Sappi Fine Paper werden über drei regionale Tochtergesellschaften für Europa, Südamerika und Südafrika - Sappi Fine Paper Europe, North America bzw. South Afrika - abgewickelt. Sappis Produktionsbetrieb für Selbstdurchschreibepapier (das Transcript-Werk) ist im Besitz von Sappi UK Limited, einer Tochtergesellschaft von Sappi Fine Paper p.l.c. 1.2.3.9. Stora (43) Im Jahr 1990 wurde der deutsche Papierhersteller Feldmühle AG von der Stora Kopparbergs Bergslags AB übernommen, einer internationalen Unternehmensgruppe mit Sitz in Schweden, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Holz und Holzerzeugnissen befasst, insbesondere Papier, Pappe, Zellulose und Schnittholz. Stora Feldmühle war eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Stora Kopparbergs Bergslags AB. Bis Ende 1992 wurde das Selbstdurchschreibepapier-Geschäft der Gruppe unmittelbar von Stora Feldmühle AG weitergeführt, die AEMCP-Mitglied war. Anfang 1993 ging dieser Geschäftsbereich auf eine neu gegründete 100 %ige Tochtergesellschaft von Stora Feldmühle, die Stora Carbonless Paper GmbH (SCP), über. Das von Stora Carbonless Paper GmbH in Deutschland produzierte Selbstdurchschreibepapier wird in ganz Europa vertrieben. (44) Im November 1998 genehmigte die Kommission den Zusammenschluss der Stora Kopparbergs Bergslags AB mit der finnischen Holzindustriegruppe Enso Oyj. Damit erwarb Enso Oyj 100 % des Aktienkapitals von Stora Kopparbergs Bergslags AB. Das neue Unternehmen, Stora Enso Oyj (Stora Enso), hat seinen Geschäftsbetrieb Ende 1998 aufgenommen(41). (45) Unmittelbar nach Abschluss diesem Zusammenschluss verkaufte Stora Enso mit Wirkung vom 31. Dezember 1998 eine Mehrheitsbeteiligung an seiner Selbstdurchschreibepapier-Tochtergesellschaft Stora Carbonless Paper GmbH an Mitsubishi Paper Mills Ltd und eine Minderheitsbeteiligung an die Mitsubishi Corporation. Stora Enso hält aber immer noch eine Minderheitsbeteiligung an der Stora Carbonless Paper GmbH, deren Name nach dieser Transaktion in Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld GmbH geändert wurde. 1.2.3.10. Torraspapel (46) Die spanische Unternehmensgruppe Torraspapel (im Folgenden: Torraspapel) befasst sich hauptsächlich mit der Herstellung und dem Vertrieb hochwertiger Papiere für Druck-, Schreib- und sonstige Anwendungen. Als Muttergesellschaft der Gruppe fungiert die Torraspapel SA. Das Selbstdurchschreibepapier-Geschäft der Gruppe liegt in der Hand der 100 %igen Tochtergesellschaft Sarriopapel y Celulosa SA ( Sarrío), die einen Produktionsstandort in Leitza (Spanien) besitzt. Vor der 1991 erfolgten Übernahme des gesamten Nicht-Pappe-Geschäfts der Sarrío SA durch die Grupo Torras SA (die damalige Muttergesellschaft der Torraspapel-Gruppe) gab es in der Gruppe keine Produktion von Selbstdurchschreibepapier(42). (47) Im Jahr 1999 erwarb die CVC-Gruppe, ein privater Eigenkapitalgeber, der in den Bereichen Fondsmanagement und Anlageberatung tätig ist, die alleinige Kontrolle über Torraspapel (Sache COMP M.1728). Vor der Übernahme war CVC in keinerlei Weise auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier aktiv. (48) Neben ihrer führenden Stellung auf den Papiermärkten in Spanien ist die Gruppe auch in Portugal, Frankreich, Deutschland, Italien und im Vereinigten Königreich stark vertreten. 1.2.3.11. Zanders (49) Das deutsche Unternehmen Zanders Feinpapiere AG (Zanders) hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach. Seine Produktionsstätten befinden sich in Bergisch Gladbach und Düren (beide Deutschland). Zanders produziert hauptsächlich gestrichene Papiere und Pappen, Selbstdurchschreibepapier und sonstige Spezialpapiere. (50) Bis Januar 2001 war Zanders mit dem US-amerikanischen Holz- und Papierkonzern International Paper verbunden und gehörte zu dessen International Devision. Die deutsche Tochtergesellschaft der International Paper, die International Paper Deutschland Inc. & Co. Holdings KG besaß etwa 72 % der Anteile an Zanders. International Paper zählt zu den weltweit größten Herstellern hochwertiger Druck- und Schreibpapiere. (51) Am 14. November 2000 wurde bei der Kommission ein beabsichtigter Zusammenschluss angemeldet, durch den Metsä-Serla Corporation, ein finnisches Holzindustrieunternehmen, die alleinige Kontrolle über Zanders Feinpapiere AG erwerben sollte (Sache COMP/M.2245-Metsä-Serla/Zanders). Im Dezember 2000 genehmigte die Kommission den Zusammenschluss. Am 3. Januar 2001 hat Metsä-Serla den Erwerb der Kontrollbeteiligung an Zanders vollzogen. Am 6. April 2001 benannte sich Metsä-Serla in M-real um. 1.2.3.12. Zicuñaga (52) Die Papelera Guipuzcoana de Zicuñaga SA (Zicuñaga) ist Teil der in Madrid ansässigen Iberpapel-Gruppe. Die 1997 gegründete Iberpapel Gestión SA ist die Holding- und Muttergesellschaft der Gruppe, die sich mit verschiedenen Aktivitäten innerhalb der Papierindustrie befasst. Zicuñaga ist 100 %iger Anteilseigner der Papeteries de l'Atlantique SA, eines in Hendaye (Frankreich) ansässigen Unternehmens, das seit 1992 Selbstdurchschreibepapier herstellt. 1.2.4. DIE VEREINIGUNG EUROPÄISCHER HERSTELLER VON SELBSTDURCHSCHREIBEPAPIER (AEMCP) (53) Die AEMCP wurde 1981 von neun Unternehmen gegründet(43). Die AEMCP arbeitete zunächst als angeschlossene Produktgruppe des Europäischen Papierinstituts (European Paper Institute - EPI), bis das EPI Anfang der 90er Jahre mit CEPAC, einer anderen Branchenvereinigung der Papierindustrie, zum Europäischen Papierindustrieverband (Confederation of European Paper Industries - CEPI) zusammengeschlossen wurde. Nach diesem Zusammenschluss begann der damalige Vorsitzende der AEMCP, [ein Angestellter von AWA]*, eine "Neugründung" der AEMCP zu betreiben, wobei er auf eine formelle, rechtliche Konstitution der Vereinigung in Belgien abzielte. Als Ergebnis dieser Bemühungen wurde die neue Satzung der Vereinigung am 13. September 1993 von folgenden Unternehmen unterzeichnet: Arjo Wiggins Appleton p.l.c, Copigraph SA., Koehler AG, Papeteries Mougeot SA, Alfred Rose, Sappi Europe Ltd, Stora Feldmühle AG, Torraspapel SA und Zanders Feinpapiere AG. Die Vereinigung wurde 1994 nach belgischem Recht als internationale Vereinigung zugelassen. 1.3. DAS VERFAHREN 1.3.1. URSPRUNG DES VERFAHRENS (54) Im Herbst 1996 übergab die zur Papierindustrie gehörende Unternehmensgruppe Sappi der Kommission Informationen und Unterlagen, die der Kommission Grund zu der Vermutung gaben, dass es im Bereich Selbstdurchschreibepapier, in dem Sappi als Hersteller tätig war, ein geheimes Preisabsprachekartell gab oder gegeben hatte. Sappi berief sich auf die Bestimmungen der Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen(44) (die sogenannte "Kronzeugen-Regelung"). 1.3.2. NACHPRÜFUNGEN (55) Im Nachgang zu der Selbstanzeige von Sappi verfügte die Kommission in Beschlüssen vom 23. Januar 1997 gegen mehrere Hersteller von Selbstdurchschreibepapier die Durchführung von Nachprüfungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17. Diese Nachprüfungen erfolgten am 18. und 19. Februar bei folgenden Unternehmen: Arjo Wiggins Belgium SA, Papeteries Mougeot SA, Torraspapel SA, Sarríopapel y Celulosa SA und Grupo Torras SA. (56) In der Zeit von Juli bis Dezember 1997 wurden bei den folgenden Herstellern Nachprüfungen gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr.17 durchgeführt: - am 2., 3. und 4. Juli 1997 bei Sappi Limited, Sappi Europe Limited und Sappi (UK) Limited; - am 21. und 22. Oktober 1997 bei Arjo Wiggins Appleton P.L.C., Arjo Wiggins Europe Holdings Ltd, Arjo Wiggins SA und deren Tochtergesellschaft Guerimand SA; - am 23. und 24. Oktober 1997 bei Papeteries Mougeot SA; - am 6. und 7. November 1997 bei Torraspapel SA und Sarríopapel y Celulosa SA; - am 20. und 21. November 1997 bei Unipapel, Sociedade Comercial de Celulose e Papel Lda; - am 4. und 5. Dezember 1997 bei Stora Carbonless Paper GmbH und - am 9. und 10. Dezember 1997 bei der Papierfabrik August Koehler AG. (57) In Absprache mit Sappi fand am 25. Juli 1997 ein Besuch der Brüsseler Geschäftsräume ihrer Tochtergesellschaft Sappi Europe SA statt. 1.3.3. AUSKUNFTSVERLANGEN (58) Am 8. März 1999 richtete die Kommission Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 an Arjo Wiggins Appleton p.l.c., Papeteries Mougeot SA, Torraspapel SA, Cartiere Sottrici Binda SpA, Carrs Paper Ltd, Distribuidora Vizcaína de Papeles S.L., Ekman Iberica SA und Papelera Guipúzcoana de Zicuñaga SA. Am 15. März 1999 ergingen weitere Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 an Papierfabrik August Koehler AG, Stora Carbonless Paper GmbH und Zanders Feinpapiere AG sowie am 20. Dezember 1999 an Copigraph SA. (59) Weitere Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 ergingen an Carrs Paper Ltd, Stora Carbonless Paper GmbH und Torraspapel SA. (60) In den Auskunftsverlangen wurden die Unternehmen aufgefordert, Angaben über ihre Ankündigungen von Preiserhöhungen, ihre Verkaufsmengen, Kunden und Umsätze sowie ihre Zusammenkünfte mit Wettbewerbern zu machen. Die gleichen Fragen wurden an Sappi gestellt. (61) AWA, Stora und Copigraph haben in ihren Antworten auf das Auskunftsverlangen der Kommission zugegeben, an multilateralen Kartellsitzungen der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier teilgenommen zu haben. Außerdem hat AWA eine Liste vorgelegt, in der "unzulässige" Zusammenkünfte oder Gruppen solcher Zusammenkünfte zwischen Wettbewerbern aus den Jahren 1992 bis 1998 verzeichnet sind, auf denen "auch die Preise für Selbstdurchschreibepapier besprochen wurden. Dabei wurde nicht nur die historische Entwicklung diskutiert, es kam auch zu einem Austausch von Absichten hinsichtlich anzukündigender Preiserhöhungen"(45). Die meisten (und am besten dokumentierten) Zusammenkünfte fanden im Zeitraum 1992-1995 statt. Stora gab zu, an Zusammenkünften mit Wettbewerbern teilgenommen zu haben, bei denen "nicht nur die allgemeine wirtschaftliche Situation der Branche erörtert, sondern auch über Preise gesprochen wurde", behauptete aber, dass "zwischen den Wettbewerbern kein Einvernehmen über Preiserhöhungen erzielt wurde"(46). Diese Zusammenkünfte fanden zwischen Ende 1992 und Mitte 1995 statt. Copigraph räumte ein, an Zusammenkünften mit Wettbewerbern teilgenommen zu haben, auf denen "die Preise für Selbstdurchschreibepapier (Rollen) erörtert wurden"(47), und ein leitender Angestellter von Coligraph erinnert sich sogar daran, 1993 und 1994 an zwei oder drei Zusammenkünften teilgenommen zu haben. 1.3.4. ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN DER HERSTELLER VOR ERHALT DER MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE (62) Mougeot und Sappi haben zugegeben, dass sie an multilateralen Kartellzusammenkünften der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier teilgenommen haben. Wie bereits erwähnt, hat Sappi der Kommission Beweise zum Bestehen des Kartells geliefert. Nach Erhalt des Auskunftsverlangens gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 wandte sich Mougeot an die Kommission und erklärte ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei den Ermittlungen im Sinne der Kronzeugen-Regelung. Mougeot gab zu, dass zwischen Oktober 1993 und Juli 1995 in der Selbstdurchschreibepapier-Industrie ein Preiskartell existierte und das Unternehmen selbst an diesem Kartell mitgewirkt habe. Das Unternehmen übermittelte der Kommission Informationen über den Aufbau des Kartells und insbesondere über einzelne Zusammenkünfte, auf denen Preise festgesetzt wurden und an denen Mougeot teilgenommen hatte(48). 1.3.5. DAS VERWALTUNGSVERFAHREN DER KOMMISSION (63) Am 26. Juli 2000 leitete die Kommission im vorliegenden Fall das Verfahren ein und erliess eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gegenüber folgenden Unternehmen: Arjo Wiggins Appleton p.l.c, Binda SpA, Bolloré SA, Carrs Paper Ltd, Copigraph SA, Distribuidora Vizcaína de Papeles S.L., Iberpapel Gestión SA, International Paper, Mitsubishi HiTech Paper Bielefeld GmbH (im Folgenden: MHTP (Stora)), Mitsubishi Paper Mills Ltd, Papelera Guipuzcoana de Zicuñaga SA, Papeteries Mougeot SA, Papierfabrik August Koehler AG, Sappi Limited, Stora Enso Oyj, Torraspapel SA und Zanders Feinpapiere AG. (64) Alle Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte, mit Ausnahme von Binda SpA, International Paper und Mitsubishi Paper Mills Ltd nahmen schriftlich zu den Beschwerdepunkten der Kommission Stellung (65) Die Unternehmen hatten über eine CD-ROM, die ihnen am 1. August 2000 zugesandt wurde, Zugriff auf die Ermittlungsakte der Kommission. (66) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte brachte Koehler vor, dass die Ermöglichung der Akteneinsicht durch Zusendung einer CD-ROM den in der Mitteilung zur Akteneinsicht(49) auf der Grundlage der Rechtsprechung von der Kommission selbst festgelegten Grundsätzen zuwiderlaufe. Koehler vertrat die Ansicht, dass das jeweilige Unternehmen nicht in der Lage sei nachzuprüfen, ob die CD-ROM tatsächlich alle der Kommission verfügbaren Dokumente enthält, die ihm zugänglich gemacht werden müssen, ob die Dokumente als solche vollständig sind oder ob die Dokumente beim Scanning nur unvollständig eingelesen worden sind. Dementsprechend beantragte Koehler, ihr neben der Akteneinsicht über CD-ROM in den Räumen der Kommission Einsicht in die Akten zu gewähren(50). (67) Mit der CD-ROM erhielten die Unternehmen ein Verzeichnis der in der Ermittlungsakte befindlichen Schriftstücke (mit fortlaufend nummerierten Seiten), in dem für jedes Dokument einzeln angegeben ist, in welchem Umfang Zugang zu den jeweiligen Schriftstücken gewährt wird. Darüber hinaus wurde Koehler mitgeteilt, dass die CD-ROM allen Parteien uneingeschränkten Zugang zu allen Dokumenten ermögliche, die sich die Kommission im Laufe der Nachprüfung verschafft hat, und dass nur Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen nicht zugänglich seien. Koehler wurde angeboten, dies durch den Anhörungsbeauftragten bestätigen zu lassen, hat von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht(51). (68) Am 8. und 9. März 2001 fand eine mündliche Anhörung statt, an der folgende Unternehmen teilnahmen: Arjo Wiggins Appleton p.l.c, Carrs Paper Ltd, Distribuidora Vizcaína de Papeles S.L., Mitsubishi HiTech Paper Bielefeld GmbH, Papelera Guipuzcoana de Zicuñaga SA, Papeteries Mougeot SA, Papierfabrik August Koehler AG, Sappi Limited, Torraspapel SA und Zanders Feinpapiere AG. (69) In ihren schriftlichen Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben Torraspapel(52), Divipa(53) und Zicuñaga(54) jegliche Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen bestritten. Die meisten Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte haben jedoch das Vorhandensein des Kartells und ihre Kartellbeteiligung zugegeben. (70) Die Unternehmen, die ihre Teilnahme an dem Kartell bereits zuvor zugegeben hatten, haben die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegten Ergebnisse der Kommission außer für den Zeitraum nach dem Sommer 1995 überwiegend nicht bestritten. Einen präziseren Termin für die Beendigung der Kartellteilnahme nennt Sappi, deren Teilnahme nach eigenen Angaben "vor ihrer Kontaktaufnahme zur Kommission am 19. September 1996 beendet war"(55). Mougeot hat ihre Beteiligung an dem Kartell von September 1993 bis zum Sommer 1995(56) bestätigt, ebenso Copigraph(57). AWA hat die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte ausgeführten Fakten nicht bestritten, sich jedoch zu der Zeit nach dem Sommer 1995 wie folgt geäußert: "Gelegentlich fanden Sitzungen zwischen den Vertriebsleitern auf nationaler Ebene statt. (...) Einige ihrer nationalen Vertriebsleiter hatten die Kontakte zu ihren Geschäftspartnern bei anderen Herstellern nicht völlig abgebrochen. (...) Wo dies jedoch geschah, kam es auf die Initiative einzelner nationaler Manager hin zustande und sollte nicht als Fortsetzung des Kartells betrachtet weden, das bis Sommer 1995 bestand(58)". Mitsubishi HiTech/ Stora hat die ihr zur Last gelegte Zuwiderhandlung von 1992 bis Sommer/Herbst 1995 nicht bestritten(59). (71) Einige Unternehmen, die in ihren Antworten auf die von der Kommission an sie gerichteten Auskunftsverlangen jegliche Absprache bestritten hatten, haben in ihren Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte ihre Kartellteilnahme zugegeben. Carrs hat zugegeben, von Januar 1993 bis März 1997 an den Sitzungen im Vereinigten Königreich teilgenommen zu haben, wobei der Umfang der Teilnahme allerdings variiert habe(60). Koehler hat einige Fakten hinsichtlich des Zeitraumes Herbst 1993 bis einschließlich Mai 1995 nicht bestritten(61). Zanders hat der Kartellbeschreibung der Kommission bezogen auf den Zeitraum 1992 bis Herbst 1995 nicht widersprochen(62). 1.4. EINZELHEITEN DER ZUWIDERHANDLUNGEN 1.4.1. EINFÜHRUNG (72) Die meisten Adressaten haben ihre Kartellteilnahme zugegeben, allerdings gelegentlich unterschiedliche Beschreibungen vorgelegt und voneinander abweichende Angaben in Bezug auf den Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Kartells gemacht. Keines der Unternehmen, welche die Fakten zugegeben haben, bestreitet, dass das Kartell von September 1993 bis Frühjahr oder Sommer 1995 bestanden hat. (73) Was den Entstehungszeitpunkt des Kartells anbelangt, bestreiten Copigraph, Koehler und Mougeot jegliche Kartellbeteiligung vor September 1993 und Stora (MHTP) vor Ende 1992. Aus Erklärungen von Sappi geht jedoch hervor, dass Kontakte wettbewerbswidrigen Zusammenwirkens zwischen den europäischen Herstellern von Selbstdurchschreibepapier seit der Gründung ihrer Fachvereinigung AEMCP im Jahr 1981 und besonders seit Mitte der 80er Jahre stattgefunden haben(63). Aus den von Sappi vorgelegten Beweismitteln geht hervor, dass im Jahr 1989 erste Kartellzusammenkünfte stattgefunden haben, welche sich bis zu der Sitzung vom 2. Februar 1995 in Frankfurt fortgesetzt haben. (74) Im vorliegenden Fall wird die Kommission ihre Beurteilung auf die Zeit ab Januar 1992 beschränken, da die Erklärungen der Kartellteilnehmer von diesem Zeitpunkt an konvergieren und der Kommission Beweise vorliegen, die regelmäßige Absprachen zwischen den Herstellern von Selbstdurchschreibepapier erhärten. (75) Was den Zeitpunkt der Beendigung des Kartells anbelangt, besteht, wie in der Mitteilung der Beschwerdepunkte beschrieben, ein gewisser Verdacht, dass zumindest an einigen Einzelheiten der spätestens im Januar 1992 getroffenen Absprache über den Monat September 1995 hinaus festgehalten wurde. Mit Ausnahme von AWA, Carrs und Sappi bestreiten jedoch alle Parteien - einschließlich derjenigen, die ihre Beteiligung vor diesem Datum zugegeben haben (Copigraph, Mougeot, Stora, Zanders) -, ihre Beteiligung an den geheimen Absprachen über den Monat September 1995 hinaus in irgendeiner Form fortgesetzt zu haben. Außerdem weichen die Erklärungen von AWA, Carrs und Sappi, was Inhalt und Daten der vermeintlichen Kontakte wettbewerbswidrigen Zusammenwirkens anbelangt, ganz erheblich voneinander ab. Darüber hinaus sind die Erklärungen weder hinreichend dokumentiert, noch werden sie durch ausreichende Beweise erhärtet, aus denen man schließen könnte, dass das Verhalten, um das es in diesen Verfahren geht, länger als bis September 1995 praktiziert wurde. (76) Deshalb wird die Kommission ihre Beurteilung im vorliegenden Fall auf den Zeitraum bis September 1995 beschränken, da sie bis zu diesem Zeitpunkt über Beweise für das Bestehen eines Kartells verfügt. 1.4.2. DIE GRUNDPRINZIPIEN DES KARTELLS 1.4.2.1. Ziele (77) Aus den Nachprüfungen der Kommission ergibt sich, dass die Kartellteilnehmer einen umfassenden wettbewerbswidrigen Plan vereinbarten, der im wesentlichen darauf ausgerichtet war, durch kollektive Preiserhöhungen die Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen zu verbessern. Im Rahmen dieses globalen Planes bestand das Hauptziel des Kartells darin, Preiserhöhungen sowie entsprechende Termine (die Daten für das Inkrafttreten dieser Erhöhungen) zu vereinbaren. Dies geschah auf Kartellsitzungen, die auf verschiedenen Ebenen abgehalten wurden (allgemeine, nationale und regionale Kartellsitzungen). (78) Dokumentarische Beweismittel über die allgemeinen Kartellsitzungen zeigen, dass dieser Plan im Rahmen von Sitzungen umgesetzt wurde, auf denen die Teilnehmer mehrere aufeinanderfolgende prozentuale Preiserhöhungen für jedes EWR-Land vereinbarten. Bei den nationalen und regionalen Kartellsitzungen einigten sich die Kartellmitglieder auf bestimmte prozentuale Preiserhöhungen, und in den meisten Fällen überwachten sie auch die Umsetzung der zuvor beschlossenen Preiserhöhungen. Speziell für den spanischen und portugiesischen Markt vereinbarten die Parteien jedoch anstelle einer prozentualen Preisanhebung häufig einen Richtpreis für den jeweiligen Produkttypen (CB-, CFB- und CF-Papier). Dieser Richtpreis galt dabei als Mindestpreis. (79) Ein bei Sappi vorgefundenes Dokument beschreibt die Form der vereinbarten Preiserhöhungen - zumindest für den spanischen Markt - wie folgt: "Bei den Vereinbarungen galt, dass bei Rollen über Einkaufspreise und bei Bogen über Verkaufpreise gesprochen wurde; damit blieb es den einzelnen Lieferanten überlassen, welche Spanne sie ihren Händlern zukommen lassen wollten".(64) Die Begriffe "Einkaufspreise" und "Verkaufspreise" erscheinen auch in einem anderen, ebenfalls bei Sappi gefundenen Dokument, in dem die Preiserhöhungen in der Zeit vom 7. Februar 1994 bis November 1995 für das Vereinigte Königreich zusammengefasst sind(65). Wenn man bedenkt, dass Bogenware hauptsächlich über Händler verkauft wird, ist dies offenbar so zu verstehen, dass die vereinbarten Preise für Bogen die den Händlern zu berechnenden Preise darstellten. Rollenware wird dagegen entweder direkt an den Endverbraucher oder über Händler verkauft, und hier scheinen die Preise als Endverbraucherpreise vereinbart worden zu sein. Da die A

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.