Europäische Union

2004/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.212 — Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0337 2004/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.212 — Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 115 vom 21/04/2004 S. 0001 - 0088 Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen Sache COMP/E-1/36.212 - Selbstdurchschreibepapier (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4573) (Nur der englische, der französische, der deutsche und der spanische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/337/EG) INHALTSVERZEICHNIS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1216/1999(2), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 26. Juli 2000, in dieser Sache ein Verfahren einzuleiten, nachdem den Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den von der Kommission erlassenen Mitteilung der Beschwerdepunkte gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(3) zu äußern nach Anhörung des Beratenden Ausschuss für Kartell- und Monopolfragen, in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), In Erwägung nachstehender Gründe: 1. TEIL I - SACHVERHALT 1.1. ZUSAMMENFASSUNG DES VERSTOSSES (1) Folgende Unternehmen, die Adressaten dieser Entscheidung sind, haben gegen Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen verstoßen: - Arjo Wiggins Appleton Limited (AWA), - Bolloré SA (Bolloré), - Carrs Paper Ltd (Carrs), - Distribuidora Vizcaína de Papeles S.L. (Divipa), - Mitsubishi HiTech Paper Bielefeld GmbH (MHTP), - Papelera Guipuzcoana de Zicuñaga SA (Zicuñaga), - Papeteries Mougeot SA (Mougeot), - Papierfabrik August Koehler AG (Koehler), - Sappi Limited (Sappi), - Torraspapel SA (Torraspapel), - Zanders Feinpapiere AG. (Zanders). (2) Die Zuwiderhandlung besteht darin, dass sich die Mitglieder der Vereinigung Europäischer Hersteller von Selbstdurchschreibepapier (Association of European Manufacturers of Carbonless Paper - AEMCP) sowie drei andere europäische Hersteller und/oder Vertreiber von Selbstdurchschreibepapier entgegen den Bestimmungen von Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und (ab Januar 1994) von Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen an einer kontinuierlichen Vereinbarung und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweise beteiligt haben, welche das Gesamtgebiet der Gemeinschaft und des EWR umfasste und in deren Rahmen sie abgestimmte Preiserhöhungen festlegten, Verkaufsquoten zuteilten, Marktanteile festlegten und ein System zur Überwachung der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen einrichteten. (3) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.2. DIE SELBSTDURCHSCHREIBEPAPIER-INDUSTRIE 1.2.1. DAS PRODUKT (4) Bei dem in dieser Sache zu betrachtenden Produkt handelt es sich um Selbstdurchschreibepapier (carbonless paper) - ein Spezialpapier, das durch Beschichtung eines Trägerpapiers mit bestimmten Chemikalien hergestellt wird und in kohlepapierlosen Durchschreibe-Formularsätzen verwendet wird(5). (5) Das dem Produkt zugrundeliegende technische Prinzip beruht darauf, dass zwei einander ergänzende Schichten bei Druckeinwirkung (durch Handschrift oder den Anschlag einer Schreibmaschine oder eines Computer-Druckers) miteinander reagieren und auf diese Weise eine Kopie erzeugen. Die erste, übertragende Schicht, die sogenannte CB-Schicht (Coated Back - beschichtete Rückseite) besteht aus Mikrokapseln, die einen farbgebenden Stoff enthalten. Unter dem Schreibdruck bersten diese Mikrokapseln und lassen den Farbgeber austreten, der nun von der zweiten, aufnehmenden Schicht, der sogenannten CF-Schicht (Coated Front - beschichtete Vorderseite) absorbiert wird. Diese CF-Schicht besteht aus einer reaktiven Substanz ("activated clay"), deren Reaktion mit dem Farbgeber ein scharfes Bild produziert. (6) Bei Selbstdurchschreibepapieren unterscheidet man drei Haupttypen(6): - CB (Coated Back - beschichtete Rückseite) ist ein Selbstdurchschreibepapier mit einer die Mikrokapseln mit dem Farbgeber enthaltenden, übertragenden Beschichtung auf der Rückseite. CB-Papier wird für das oberste Blatt von Formularsätzen verwendet. Es ist in verschiedenen Qualitäten erhältlich (normal, für optische Schriftzeichen-Lesegeräte und mit extra dünner Beschichtung für besonders scharfe Kopien). - CFB (Coated Front and Back - beschichtete Vorder- und Rückseite) ist ein Selbstdurchschreibepapier, das beidseitig beschichtet ist: auf der Vorderseite mit einer als chemischem Entwickler wirkenden reaktiven Substanz und auf der Rückseite mit Mikrokapseln. CFB-Papier wird für das mittlere Blatt oder die mittleren Blätter von Formularsätzen verwendet. Es bildet den zentralen Teil des Satzes, der die Kopie sowohl empfängt als auch weitergibt, und als solches ist es das empfindlichste Blatt. CFB-Papier ist in Normalqualität und in bestimmten Sonderausführungen für spezielle Anwendungen erhältlich. - CF (Coated Front - beschichtete Vorderseite) ist ein Selbstdurchschreibepapier, das als letztes Blatt von Formularsätzen verwendet wird und demnach nur auf der Vorderseite mit einer reaktiven Substanz beschichtet ist. Auf der Rückseite trägt es keine Beschichtung mit Mikrokapseln, die unter Druckeinwirkung bersten können. CF-Papier ist weniger empfindlich als die anderen Blätter eines Formularsatzes - zumindest in seiner Handhabung unterscheidet es sich nicht von normalem, unbeschichtetem Papier. Es ist erhältlich in Normalqualität, als beidseitig reaktives Papier und in Sonderausführungen für optische Lesegräte oder für spezielle Anwendungen. (7) Jeder dieser drei Typen von Selbstdurchschreibepapier ist in weiß und in anderen Farben erhältlich, insbesondere in Blau, Rosa, Gelb und Grün. Durch bedarfsgerechte Kombination dieser verschiedenen Typen und Ausführungen von Selbstdurchschreibepapier lassen sich die unterschiedlichsten Formularsätze zusammenstellen. (8) Der spezielle Aufbau von Selbstdurchschreibepapier bringt es mit sich, dass dieses Produkt sorgfältig behandelt und insbesondere vor Druck geschützt werden muss. Dies erfordert besondere Vorkehrungen beim Transport und bei der Lagerung sowie beim Bedrucken. Dennoch ist es mit der heutigen Technik möglich, Selbstdurchschreibepapier zu kleben, zu falten, mit anderen Trägermaterialien (Pappe, Papier, Kohlepapier, Kunststoff) zu kombinieren oder wenn nötig weniger empfindlich zu machen; es kann mit Bleistift oder Kugelschreiber, Schreibmaschine, Computer-Drucker, Fernschreiber oder Druckmaschinen beschriftet und in normalen und selbsttrennenden Formularsätzen und u. a. auch für Anwendungen mit optischer Schriftzeichenerkennung eingesetzt werden. (9) Geschäftsformulare(7) bilden traditionell die wichtigste Anwendung für Selbstdurchschreibepapier, auf die mehr als 90 % des Gesamtverbrauchs entfallen(8). Zu den sonstigen Anwendungen gehört u. a. die Verarbeitung von Rollenware(9). (10) Selbstdurchschreibepapier wird zu 80 % in Rollen und zu 20 % als Bogenware verkauft(10). Die Nachfrage nach Bogenware decken die meisten Hersteller von Selbstdurchschreibepapier durch Zerschneiden der Rollen in Bogen, während einige kleine spezialisierte Hersteller unmittelbar Bogenware produzieren(11). (11) Mit den Worten "the market for sheets is entirely separate in commercial terms from reels - both as regards production costs, pricing and distribution channels" weist Carrs darauf hin, dass Selbstdurchschreibepapier in Rollen und in Bogen zwei getrennte relevante Produktmärkte bilden. Außerdem bestehen nach Angaben von Carrs erhebliche Unterschiede zwischen Rollen und Bogen, die im Fall von Carrs durch die Unterschiede in der technischen Spezifizierung ihres Selbstdurchschreibepapiers in Bogenform, Signal Plus, belegt werden können. Nach Ansicht von Carrs leitet sich die Unterscheidung zwischen Rollen und Bogen aus dem Endverbrauch und dem Bedarf der Endabnehmer ab. Letztendlich bedeutet dies, ein Verständnis für die Anforderungen der Drucker und der von ihnen verwendeten Druckanlagen zu haben(12). (12) Die Drucker verwenden zweierlei Typen von Druckpressen: Rollendruckmaschinen und Bogendruckmaschinen. Rollendruckmaschinen ziehen das Papier von einer Endlosrolle durch eine Presse. Bogendruckmaschinen drücken die Bogen durch die Druckpresse. Nach Angaben von Carrs erfordern Bogendruckmaschinen festeres und reißfähigeres Papier als Rollendruckmaschinen, um weniger Abfall zu produzieren und höhere Geschwindigkeiten zu erreichen. Dem Unternehmen zufolge verwenden die Drucker in der Regel entweder Rollen- oder Bogendruckmaschinen, nicht jedoch beide Maschinentypen. Es sei den Druckereien nicht möglich, als Reaktion auf Veränderungen im Verhältnis zwischen den Bogen- und den Rollenpreisen auf das jeweils andere Produkt umzusteigen. Darüber hinaus gibt Carrs zu verstehen, dass das Zerschneiden von Rollen in Bogen für Drucker, die Bogendruckpressen verwenden, keine sinnvolle Alternative wäre(13). (13) Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass eine geauere Definition des Produktmarkts in diesem Fall nicht erforderlich ist, da sich das Kartell auf Selbstdurchschreibepapier sowohl in Rollen- als auch in Bogenform bezieht. 1.2.2. DER MARKT FÜR SELBSTDURCHSCHREIBEPAPIER 1.2.2.1. Das Angebot (14) Die Produktion von Selbstdurchschreibepapier in Europa ist in zunehmendem Maße beherrscht durch eine relativ kleine Anzahl größerer Hersteller, nachdem sich einige kleinere Anbieter aus dem Markt zurückgezogen haben(14). Im EWR gehören alle bedeutenden Hersteller zu der Vereinigung europäischer Hersteller von Selbstdurchschreibepapier (Association of European Manufacturers of Carbonless Paper - im Folgenden: AEMCP). Zur Zeit der hier untersuchten Zuwiderhandlungen waren die folgenden Unternehmen Mitglieder der AEMCP: Arjo Wiggins Appleton (AWA), Cartiere Sottrici Binda, Copigraph(15), Papierfabrik August Koehler, Papeteries Mougeot, Stora Feldmühle (später Stora Carbonless Paper und heute Mitsubishi HiTech Paper Bielefeld)(16), Zanders Feinpapiere, Sappi(17) und Torraspapel. Diese Hersteller profitieren von der integrierten Produktion von Trägerpapier und Chemikalien in einem erheblichen Maße. (15) Nach dem 1996 für die AEMCP erstellten MHA-Bericht belief sich das Volumen des Selbstdurchschreibepapier-Markts in der Gemeinschaft 1995 auf etwa 850 Mio. ECU. Für dasselbe Jahr wurde die Produktionskapazität Westeuropas (EWR und Schweiz) für Selbstdurchschreibepapier in dem Bericht auf 1010000 t geschätzt, wovon die AEMCP-Mitglieder 890000 t (d. h. 88 %) hielten. Wenn man die osteuropäische Produktion diesen Zahlen hinzurechnet, erreicht die europäische Kapazität insgesamt 1035000 Tonnen(18). (16) In dem Gebiet, das im Jahr 1994 zum EWR wurde, entfielen zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung 85-90 % des gesamten Selbstdurchschreibepapier-Absatzes auf die AEMCP-Mitglieder. Die geschätzten Marktanteile der einzelnen Unternehmen (mit Ausnahme des Unternehmens Binda, das nach 1993 nicht mehr auf dem Markt aktiv war) sind in der Tabelle 1 a) wiedergegeben. TABELLE 1 a) Aus Schätzungen von Sappi und AWA abgeleitete Marktanteile der AEMCP-Mitglieder im Jahr 1995((Akte, S. 217 (Dokument von Sappi) und Akte, S. 3262-3265 (Dokument von AWA).)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Neben den AEMCP-Mitgliedern gibt es eine Anzahl nicht integrierter kleiner Produzenten, u. a. Formulardrucker, die für ihren eigenen Bedarf produzieren oder hauptsächlich örtliche Märkte beliefern und das als Trägermaterial benötigte Papier und die Chemikalien von anderen Herstellern zukaufen(19). Zu den wichtigsten dieser nicht der AEMCP angehörenden Hersteller zählen Carrs (Vereinigtes Königreich), Fabriano (Italien), Hauffe (Deutschland), Bartsch (Deutschland), Ziguñaga (Spanien) und Divipa (Spanien). Drei dieser kleineren Hersteller, nämlich Carrs, Divipa und Ziguñaga, gehören auch zu den Adressaten dieser Entscheidung. Außerdem treten zwei osteuropäische Unternehmen als Hersteller von Selbstdurchschreibepapier auf: Aero (Slowenien) und Krkonosské (Tschechische Republik)(20). (18) Tabelle 1 b) gibt Aufschluss über die Gesamtgröße jedes einzelnen Adressaten dieser Entscheidung im Jahr 2000 sowie über seine relative Bedeutung auf dem EWR-weiten Markt für Selbstdurchschreibepapier in den Jahren 1994 und 1995. Die Angaben basieren auf den Antworten der Unternehmen auf die an sie gerichteten Auskunftsverlangen sowie auf Schätzungen der Kommission(21). TABELLE 1 b) Größe der Adressaten und deren relative Bedeutung auf dem EWR-Markt für Selbstdurchschreibepapier((Alle in dieser Entscheidung enthaltenen Umsatzzahlen sind in ECU oder in EUR angegeben. Für die Umrechnung in Euro wurden die amtlichen jährlichen (oder eventuell auch monatlichen) durchschnittlichen Wechselkurse angewandt, die von der Kommission für die Umsatzberechnung veröffentlicht werden.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.2.2.2. Die Nachfrage (19) Druckereien, die das Selbstdurchschreibepapier in Geschäftsformulare und Rollen zerschneiden, sind die Hauptkunden der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier. Einige Drucker verwenden Rollen, andere Bogen. Die geschätzte Zahl der Rollendrucker in Europa lag 1995 bei 2000, die der Bogendrucker bei 47000(22). (20) Rollenware wird an die Drucker entweder direkt oder über Händler verkauft, Bogenware hauptsächlich über Händler. (21) Nach Angaben von Sappi haben die Händler beachtliche Marktmacht, was im wesentlichen auf die Produktions-Überkapazität zurückzuführen ist(23). Die Händler verlangen regelmäßige Belieferung, sowie kurze Lieferzeiten und nach Inhalt und Umfang bedarfsgerechte Lieferungen, um die eigene Lagerhaltung einschränken zu können(24). Carrs erläutert, dass nach ihren Erfahrungen die Händler generell Preiserhöhungen im Bogengeschäft anstreben, wo immer dies möglich ist, und die Hersteller dadurch ermuntert werden, ihre Preise zu erhöhen(25). (22) Da Selbstdurchschreibepapier als Markenartikel gilt, sind die Bindungen zwischen Herstellern und Händlern oft recht eng. Die Hersteller unterhalten in der Regel langfristige Beziehungen zu ihren Händlern. Dies ist zumindest zum Teil auf die hohen Kosten zurückzuführen, die mit dem Markenwechsel solcher Händler verbunden sind (die von ihnen vorgehaltenen Lagerbestände und die zur Werbung für eine Marke erforderlichen Investitionen)(26). (23) Nach Angaben von Sappi, haben insbesondere AWA, Stora und Torraspapel die Handels- bzw. Vertriebsfunktion ganz oder teilweise selbst (oder durch eigene Handelsgesellschaften) übernommen. Auch einige kleine Hersteller, vor allem diejenigen, die vorwiegend örtliche Märkte beliefern, verkaufen in der Regel direkt an ihre Abnehmer. Die anderen Hersteller von Selbstdurchschreibepapier verkaufen hauptsächlich an unabhängige Händler(27). 1.2.2.3. Die Entwicklung von Angebot und Nachfrage in Westeuropa in den Jahren 1990-96 (24) Der Markt für Selbstdurchschreibepapier in Westeuropa ist gekennzeichnet von einer strukturell bedingten Überkapazität. Im Jahr 1995 lag der Kapazitätsauslastungsgrad bei 65 %(28). Die Kapazität ist in den letzten 10 Jahren nicht ausgeweitet worden. Die Nachfrage ist jedoch seit Mitte der 90er Jahre rückläufig, und es wurde geschätzt, dass dieser Rückgang weiter anhalten würde(29). (25) Die Nachfrage nach Selbstdurchschreibepapier ist in den 80er Jahren im Zuge der Verdrängung des Einmalkohlepapier (One-Time-Carbon - OTC)-Verfahrens rapide angewachsen. Als der europäische Markt ausgereift war, begann die Nachfrage darunter zu leiden, dass Routinegeschäfte aller Art zunehmend auf elektronischem Wege abgewickelt wurden. 1990 hatte der Verbrauch von Selbstdurchschreibepapier in Westeuropa (Gebiet, das 1994 zum EWR wurde, und Schweiz) ein Volumen von gerade knapp über 700000 t erreicht. Danach verlangsamte sich die Zunahme der Nachfrage bis auf Null, bevor sich die Nachfrage 1995 und 1996 rückläufig zu entwickeln begann(30). (26) Mitte der 90er Jahre war der Verbrauch von Selbstdurchschreibepapier in Deutschland am höchsten, gefolgt von Frankreich und vom Vereinigten Königreich, die gleichauf lagen; Italien war der viertgrößte Verbraucher in Europa, und die Benelux-Länder folgten auf dem fünften Platz(31). (27) In den 90er Jahren gab es im Verbrauch von Selbstdurchschreibepapier in Westeuropa einige heftige kurzfristige Schwankungen. Die schärfsten dieser Fluktuationen ereigneten sich 1994/95 und im Herbst 1996. In einer 1996 von Mikulski Hall Associated (MHA) im Auftrag der AEMCP erstellten Studie heißt es, dass "these fluctuations were generally accepted to be due largely to changes in stocks, resulting mainly from changes in price levels". Andererseits erwähnt die Studie keine spezifischen Veränderungen im Verhältnis von Angebot und Nachfrage, die diese Schwankungen erklären könnten. Die einzige Entwicklung, die aufgrund dieser Studie klar zu identifizieren ist, besteht darin, dass die Zunahme der Nachfrage nach Selbstdurchschreibepapier in Westeuropa für einige Jahre abgebremst war. Die Studie verweist zunächst auf eine Tendenz, die Zahl der Kopien bei mehrteiligen Formularsätzen zu verringern. Als wichtigsten Faktor für den Rückgang der Nachfrage nach Selbstdurchschreibepapier nennt der Bericht jedoch den rückläufigen Bedarf an Mehrfach-Formularen als Folge der zunehmenden Nutzung des elektronischen Datenaustauschs (Electronic Data Interchange - EDI), elektronischer Medien und von Bar-Code-Verfahren sowie das Aufkommen anschlagloser Druckverfahren (Tintenstrahl- und Laserdrucker)(32). (28) Während die Lieferungen der AEMCP-Hersteller innerhalb Westeuropas in der Zeit von 1990 bis 1996 mit etwa 600000 t einigermaßen stabil blieben, ist der Absatz der nicht der AEMCP angehörenden Hersteller von 112000 t im Jahr 1990 auf wenig mehr als 70000 t im Jahr 1996 zurückgegangen, und die Einfuhren von außerhalb Westeuropas sind im gleichen Zeitraum halbiert worden(33). Der Importanteil, der 1990 noch 1,4 % betragen hatte, war 1996 auf etwa 0,7 % zurückgefallen. Die Veränderungen bei Lieferungen und Verbrauch im westeuropäischen Markt sind in Tabelle 2 zusammengefasst(34). TABELLE 2 Lieferungen und Verbrauch von Selbstdurchschreibepapier: Westeuropa, 1990-96 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: MHA-Bericht, Dezember 1996. 1.2.2.4. Der grenzüberschreitende Handel (29) Die Produktion von Selbstdurchschreibepapier im EWR konzentriert sich auf Fertigungsbetriebe in fünf Mitgliedstaaten: in Belgien, Frankreich, Deutschland, Spanien und im Vereinigten Königreich. Im Allgemeinen beliefern die Hersteller jedoch das gesamte EWR-Gebiet, wobei die Transportkosten anscheinend kein Hindernis darstellen(35). (30) Für den größten Teil des Kartell-Bezugszeitraums besitzt die Kommission detaillierte Informationen über die Lieferungen von AWA, Divipa, Koehler, Mougeot, Sappi, Stora, Torraspapel, Zanders und Zicuñaga in das Gebiet, das 1994 zum EWR wurde(36). Aus den Daten geht hervor, dass diese Unternehmen zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung über 56 % ihrer Gesamtumsätze im EWR außerhalb ihrer jeweiligen Inlandsmärkte (d. h. den Ländern, in denen sich ihre Produktionsstandorten befanden) realisierten. (31) Während des Kartell-Bezugszeitraums bestand auch ein erheblicher Handelsverkehr zwischen der Gemeinschaft und verschiedenen EFTA-Ländern. 1994 wurden beachtliche Mengen Selbstdurchschreibepapier nach Österreich, Finnland und Schweden geliefert, und von 1994 an kam es auch zu regelmäßigen Lieferungen nach Island und Norwegen. Somit besteht im gesamten EWR-Gebiet ein beachtlicher grenzüberschreitender Handelsverkehr. 1.2.3. DIE HERSTELLER 1.2.3.1. Arjo Wiggins Appleton (32) Arjo Wiggins Appleton p.l.c. wurde am 29. November 2001 zu Arjo Wiggins Appleton Limited. Dabei handelt es sich um die Muttergesellschaft (im folgenden AWA) der Arjo Wiggins-Gruppe, die über 150 Niederlassungen weltweit hat und sich unter anderem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Selbstdurchschreibepapier, Thermopapier, Feinpapieren sowie beschichteten und sonstigen Spezialpapieren befasst. Das Unternehmen unterhält erhebliche Aktivitäten in ganz Europa und Nordamerika und Interessen in anderen Teilen der Welt. Die Gruppe ist der weltweit größte Hersteller von Selbstdurchschreibepapier; ihr Marktanteil beträgt in Europa über 30 %, in Nordamerika 50 %. Unternehmensintern war das Selbstdurchschreibepapiergeschäft in einer Abteilung namens Arjo Wiggins Carbonless Paper Operations (CPO) organisiert, bis 1998 eine Carbonless & Thermal Division gebildet wurde. AWA betreibt Fabrikationsstätten für Selbstdurchschreibepapier in Belgien, Frankreich und im Vereinigten Königreich. 1.2.3.2. Binda (33) Das Unternehmen Cartiere Sottrici Binda S.p.A., das im Mai 1996 in Binda S.p.A. umbenannt wurde, produzierte Selbstdurchschreibepapier bis Oktober 1993. Zu diesem Zeitpunkt stellte Binda die Produktion ein und verständigte sich mit AWA auf verschiedene Optionsvereinbarungen bezüglich des Verkaufs seiner Handelsmarke "Biplura" und mehrerer Maschinen zur Herstellung von Selbstdurchschreibepapier. Diese Optionen sind nicht in vollem Umfang ausgeübt worden, und AWA hat 1995 die Handelsmarke "Biplura" und eine Maschine von Binda erworben. Binda produzierte bis August 1998 weiter Ablösepapiere und gussbeschichtete Papiere, als das Unternehmen liquidiert wurde(37). (34) Binda wird in dieser Entscheidung im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung erwähnt. Da dieses Unternehmen jedoch nicht mehr besteht und es weder einen Rechtsnachfolger noch ein Nachfolgeunternehmen gibt, ist es der Kommission nicht möglich, diese Entscheidung, die sich auf Bindas Verhalten bis Oktober 1993 bezieht, an eine juristische oder natürliche Person zu richten. 1.2.3.3. Carrs (35) Der Gesellschaftssitz der Carrs Paper Limited (Carrs) befindet sich in West Midlands im Vereinigten Königreich. Muttergesellschaft des Unternehmens ist die in England und Wales eingetragene Carrs (Birmingham) Limited. Carrs produziert und verkauft Selbstdurchschreibepapier (fast ausschließlich Bogen) im Vereinigten Königreich und exportiert vor allem nach Irland und Dänemark. (36) Carrs hat sich auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier als besonders innovativ gezeigt und führte 1983 die Umstellung von blau auf schwarz durchschreibendes Papier an. 1991 brachte Carrs als erstes Unternehmen eine für Laserdrucker geeignete Qualität heraus, und 1992 startete das Unternehmen die Marke Signal Plus, ein Produkt, das in der Werbung als das erste druckerfreundliche Selbstdurchschreibepapier bezeichnet wurde. 1.2.3.4. Copigraph (37) Copigraph SA war bis zur Übernahme durch AWA im November 1998 eine 100 %ige Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens Bolloré SA (früher bekannt unter dem Namen Bolloré Technologies SA). Bei Bolloré gehörte Copigraph zum Geschäftsbereich Spezialpapiere. Bolloré produzierte das Trägerpapier in ihrem Werk in Thonon; die Beschichtung erfolgte in Thonon, im Copigraph-Betrieb in Malesherbes (Frankreich) oder bei der Eupaco Grafische Papiere GmbH & Co KG in Wülfrath (Deutschland), nach deren Erwerb durch Bolloré im Jahr 1992 der Beschichtungsbetrieb bei Eupaco 1995 stillgelegt wurde(38). Im EWR waren Frankreich und Deutschland die Hauptmärkte für das über Coligraph vertriebene fertige Selbstdurchschreibepapier. 1.2.3.5. Divipa (38) Bei der Distribuidora Vizcaína de Papeles S.L. (Divipa) handelt es sich um ein spanisches Unternehmen, das große Rollen Selbstdurchschre

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.