Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 21. April 2016 zur Unterrichtung eines Drittlands, dass es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0423(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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(41) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der IUU-Verordnung sollte die Kommission Sierra Leone darüber informieren, dass das Land möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. Darüber hinaus sollte sie gegenüber Sierra Leone alle in Artikel 32 der IUU-Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung sollte eine Frist festgelegt werden, innerhalb deren das Land schriftlich Stellung beziehen und die Situation bereinigen kann. (42) Darüber hinaus werden durch die Mitteilung an Sierra Leone, dass es möglicherweise als Land eingestuft wird, das die Kommission im Sinne dieses Beschlusses als nichtkooperierend betrachtet, weitere Schritte der Kommission oder des Rates zum Zwecke der Einstufung und der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Länder weder ausgeschlossen noch automatisch vollzogen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Republik Sierra Leone wird darüber informiert, dass sie von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. Brüssel, den 21. April 2016 Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1. (2)  Bei den regionalen Fischereiorganisationen handelt es sich um CCAMLR, SEAFO, GFCM, NEAFC, NAFO und IOTC. Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.199.01.0012.01.DEU (3)  Siehe Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 468/2010. (4)  Dekret zur Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischerei von 1994 und Fischereiverordnungen von 1995. (5)  Quelle: http://hdr.undp.org/sites/default/files/2015_human_development_report_1.pdf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.