Europäische Union

2005/941/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 2004 über die staatliche Beihilfe, die Frankreich dem Unternehmen Bull gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4514) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32005D0941. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rigkeiten gemäß Ziffer 5 a der Leitlinien zu gelten hat und dass der Konzern insgesamt als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Ziffern 4 bis 8 dieser Leitlinien anzusehen ist (10). Nach Prüfung des Sachverhalts ist die Kommission der Auffassung, dass es keine andere gemeinschaftliche Fördermaßnahme oder sonstige Bestimmung gibt, aufgrund derer im vorliegenden Fall die Beihilfe als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden könnte. Frankreich hat sich im Übrigen auf keine andere im Vertrag vorgesehene Ausnahme berufen, sondern gründet seine Argumentation zugunsten einer Vereinbarkeit der betreffenden Beihilfe ausschließlich auf die Leitlinien. Die Kommission hat daher die Beihilfe im Lichte der Leitlinien bewertet. (36) Nach den Leitlinien müssen vier Bedingungen erfüllt sein, damit eine Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt werden kann: Es muss ein Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität vorliegen, Wettbewerbsverfälschungen müssen vermieden werden, die Beihilfen müssen auf ein Minimum begrenzt sein und der Umstrukturierungsplan muss vollständig umgesetzt werden. Darüber hinaus gelten die Grundsätze der „einmaligen Beihilfe“ („one time, last time“) sowie des Urteils „Deggendorf“ (11). Wiederherstellung der Rentabilität (Ziffern 32 bis 34 der Leitlinien) (37) Nach den Leitlinien wird die Gewährung der Beihilfe von der Durchführung des Umstrukturierungsplans abhängig gemacht, der bei allen Einzelbeihilfen von der Kommission gebilligt werden muss. Der Umstrukturierungsplan, dessen Laufzeit möglichst begrenzt sein muss, soll die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Frist auf der Grundlage realistischer Annahmen hinsichtlich seiner künftigen Betriebsbedingungen erlauben. Umstrukturierungsbeihilfen müssen demnach mit einem tragbaren Umstrukturierungsplan verknüpft sein, für den sich der Mitgliedstaat engagiert. (38) Die infrage stehende Beihilfe ist mit dem Umstrukturierungsplan vom März 2002 und dem damit verbundenen Finanzpaket verknüpft, das bei der Anmeldung der Beihilfe genauer erläutert wurde. Dieser Plan betrifft den Zeitraum bis Ende 2007; dann soll sich die finanzielle Lage verbessert haben und die neue Struktur eingeführt worden sein. Die meisten Maßnahmen wurden bereits durchgeführt; die Kapitalaufstockung ist abgeschlossen. Der Zeitraum bis Ende 2007 kann allerdings als angemessene notwendige Frist bezeichnet werden, innerhalb derer das Unternehmen sein Angebot neu strukturieren und seine Aktivitäten an die Entwicklungen auf den betreffenden Märkten anpassen kann. (39) Der Plan scheint auf realistischen Annahmen hinsichtlich der künftigen Betriebsbedingungen zu gründen. Er berücksichtigt die allmähliche Erholung der Märkte und scheint auch nicht übertrieben optimistisch zu sein. Er bietet drei Szenarios hinsichtlich der Ergebnisse der Kapitalneuausstattung, wobei das optimistischste Szenario dem derzeitigen Ergebnis am nächsten kommt. Er unterstreicht die Wiederherstellung eines stimmigen Verhältnisses zwischen der Strategie des Unternehmens, seinen Stärken, den Bedürfnissen der Kunden und der technologischen Entwicklung. Unter Berücksichtigung der unsicheren technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung scheint der Plan in Anbetracht der von den französischen Behörden vorgelegten Zusatzinformationen hinreichend präzise zu sein. (40) Die verbesserte Rentabilität ist im Wesentlichen das Ergebnis unternehmensinterner Maßnahmen wie insbesondere der Veräußerung von Geschäftsfeldern, die nicht zu den Kerngeschäftsbereichen gehören, der Umstrukturierung des Angebots und der Senkung der Gemeinkosten. (41) Die Schwierigkeiten des Unternehmens rühren hauptsächlich aus falschen technologischen Entscheidungen und die Konzentration auf Märkte, auf denen Bull keine Erfolge verzeichnen konnte. Diese Aktivitäten einschließlich des Service-Netzes in mehreren europäischen Ländern sind aufgegeben worden. Die Ursachen für mehrere spezifische Verluste, wie diejenigen, die durch das Pensionssystem in den USA verursacht wurden, dürften sich nicht wiederholen. Die meisten Führungskräfte wurden ersetzt. Bull hat sich wieder auf seine Stärken besonnen. Umstrukturierung und Unternehmensleistung (42) In den Jahren 2000 bis 2002 lag die Bruttoumsatzspanne zwischen 21 % und 25 %. Doch überstiegen die Gesamtaufwendungen für Forschung und Entwicklung, die Geschäfts- und Verwaltungskosten die Bruttospanne alljährlich um rund 100 Mio. EUR. Der Umstrukturierungsplan sieht eine Beseitigung dieses Ungleichgewichts vor: Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung gehen von 160 Mio. EUR im Jahr 2000 auf […]* Mio. EUR in den Jahren 2005-2007 zurück. Die Geschäfts- und Verwaltungskosten fallen von 706 Mio. EUR im Jahr 2000 auf […]* Mio. EUR in den Jahren 2006-2007. Bei diesen Prognosen sind bereits Rückstellungen in Zusammenhang mit eventuellen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt (Eventualfall). Dieser Betrag wird auf […]* % des Umsatzes im Jahr 2007 ansteigen. Ausgehend von diesen Prognosen wird der künftige EBIT auf […]* % bei Eintritt des Eventualfalls geschätzt. Die derzeitigen Kosten für 2003 und das erste Halbjahr 2004 bestätigen diese Prognosen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der Umstrukturierungsplan eine zufrieden stellende Leistung des Unternehmens ermöglicht. Prognosen für die betreffenden Märkte (43) In der Zukunft dürfte sich die Nachfrage aus mehreren Gründen erholen, wenn auch langsamer als im vergangenen Jahrzehnt: Rückgang der Kommunikationstarife, Ausbau der Breitbandnetze, starke Zunahme der elektronischen Verfahren in der öffentlichen Verwaltung, Verbesserung der gemeinsamen Anwendungen über das Internet, stärkere Mobilität und zunehmende Berücksichtigung von Sicherheitsproblemen und schließlich allgemeine Verbreitung digitaler Technologien, die die analogen Technologien ablösen. Nach den neuesten Prognosen von IDC (International Data Corporation) für die Jahre 2003 bis 2007 dürfte der europäische Server-Markt vom Volumen her um 44 % wachsen, der Markt für das mittlere und obere Server-Segment um 39 %. Auf dem Markt für Server auf der Grundlage der 64 Bit-Intel-Architektur, der einen Schwerpunkt in der weiteren Entwicklung von Bull bildet, dürfte es zu einem deutlichen Durchbruch kommen. Für 2007 wird dieser Markt auf fast 2,4 Mrd. USD geschätzt; das entspräche 16 % des Server-Marktes (im Vergleich zu weniger als 1 % im Jahr 2003). (44) In einer Studie vom Dezember 2002 sagt IDC für Westeuropa bis zum Jahr 2006 eine Steigerung der Ausgaben der Unternehmen für Dienstleistungen um 30 % und bei den Servern um fast 20 % voraus. Die neuesten Prognosen von Gartner (November 2003) hinsichtlich der Dienstleistungen in Westeuropa sprechen von + 3 % im Jahr 2004 und einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,2 % zwischen 2002 und 2007. Bei den Servern wird sich das Wachstum vor allem je nach verwendeter Technologie unterschiedlich gestalten; insbesondere bei den Intel-Itanium-Bauteilen, die ja die Grundlage des neuen Server-Angebots von Bull bilden und seit Anfang 2003 verwendet werden, sollte im Jahr 2008 ein Umsatz von 8 Mrd. EUR erzielt werden. Der Dienstleistungsmarkt ist stark segmentiert, steht unter hohem Wettbewerbsdruck und wird ständig umstrukturiert, doch wird er mittel- und langfristig schneller wachsen als der Hardware-Markt. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Gegebenheiten auf den betreffenden Märkten die Wiederherstellung der Rentabilität nicht gefährden und, wie im Umstrukturierungsplan vorgesehen, durchaus zu einer Steigerung des Anteils der Dienstleistungen am Gesamtumsatz und an der Bruttospanne führen können. (45) In verschiedenen Untersuchungen werden die Wachstumsprognosen in den von Bull anvisierten Nischen und die Chancen bei den vom Unternehmen ausgewählten Technologien bestätigt (12). Mittel- und langfristige Rentabilität (46) Die bei den Kunden installierten Großserver, die „GCOS“, bilden eine wichtige Einnahmequelle. Nach […]* wird allerdings der Ersatz der GCOS weitgehend abgeschlossen sein, und Bull wird dann seinen Wettbewerbern unter anderen Voraussetzungen entgegentreten und seine Ambitionen, seien sie auch noch so bescheiden, durchsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund gibt die Kommission vor allem zu bedenken, was in den Randnummern 47 bis 54 festgehalten ist. (47) Mit seiner Entscheidung für Lösungen auf der Grundlage der 64-Bit-Intel-Architektur, für Open-Source-Software und die Nutzbarmachung der Normung der Komponenten („commoditisation“) dürfte Bull technologisch den richtigen Weg eingeschlagen haben, der den Entwicklungen des Marktes und den Bedürfnissen seiner Kunden gerecht wird. Aufgrund dieser Entwicklungen wird der Wettbewerb auf den Märkten für Server und Dienstleistungen intensiver werden, doch ist Bull dank seiner Größe in der Lage, nicht unerhebliche Beträge in Forschung und Entwicklung zu investieren und eine breitere und kohärentere Produktpalette anzubieten als Start-ups oder kleine Spezialunternehmen. Die Größe des Unternehmens könnte auch den Kunden das Gefühl einer gewissen Zuverlässigkeit vermitteln, die der Wahl ihres Server-Lieferanten eine strategische Bedeutung zumessen. Riesen wie IBM, HP und Dell sind hingegen eher auf Großserienprodukte spezialisiert, die in größeren Bereichen einsetzbar sind oder bei denen die Kunden nicht in gleichem Umfang maßgeschneiderte Produkte benötigen. (48) Der Plan stellt auf die Sektoren ab, aus denen die treuesten Kunden kommen, nämlich den öffentlichen Sektor, Verteidigung und Sicherheit sowie Telekommunikation. Bull verfolgt keine Ambitionen, die über die eines Anbieters auf Nischenmärkten hinausreichen. (49) Die Markteinführung der neuen Server-Reihe NovaScale als Ersatz für die GCOS-Systeme stieß bei unabhängigen Experten auf ein positives Echo (13). Bull hat diese Server schon an wichtige Kunden verkauft, und diese Produktreihe soll sich von den Erzeugnissen der Wettbewerber in puncto Kosten, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit und Anpassungsfähigkeit der Größe deutlich abheben. (50) Dank der Umstrukturierung bietet Bull wieder ein geschlossenes Bild, was sein Know-how, sein Angebot, seine Organisation und seine kurzfristigen Ziele betrifft. Eine wichtige Ursache für die Schwierigkeiten des Unternehmens bestand ja gerade darin, dass es an einem solchen geschlossenen Bild fehlte. Die weitgehend 2002 vorgenommene Verjüngung des Mitarbeiterstamms sowie die zahlreichen strategischen Partnerschaften sollten Garanten technologischer Erfolge in der Zukunft sein. (51) Der neuen Server-Reihe auf der Grundlage von Intel-Prozessoren und insbesondere dem 64-Bit-Prozessor kommt eine wichtige Rolle zu: 2007 soll der Umsatz hiermit […]* % der gesamten Verkäufe ausmachen, und zwar mit einer Bruttospanne von […]* %. Da es sich nicht mehr um eine „proprietäre“ Technologie handelt, kann diese Spanne logischerweise nicht mehr die Höhe der Margen der alten GCOS-Server erreichen. Mit den 64-Bit-Servern lassen sich komplexere und größere Systeme betreiben, doch sind sie natürlich teurer als die „Standard“-Server mit 32 Bit. Bull wird versuchen, das Vertrauen seiner Kunden durch die technische Qualität seiner 64-Bit-Server zu gewinnen, indem das Unternehmen zusätzlich zu seinen Produkten seine anerkanntermaßen hervorragenden Dienstleistungskompetenzen anbietet. Es soll eine enge Zusammenarbeit zwischen den eigenen Teams und denen der Kunden aufgebaut werden. Nach Auffassung der Kommission passt diese Strategie zu der Konzentration von Bull auf bestimmte Sektoren. (52) Bezüglich des Dienstleistungssegments sei auf einige Schlussfolgerungen des bereits erwähnten Berichts von Forrester verwiesen (14). Bei den Open-Source-Diensten gilt das Know-how von Bull dem der anderen globalen Generalisten wie IBM überlegen. Im Kreise der weltweit tätigen und mittelgroßen Generalisten ist Bull der einzige, der alle Technologien abdeckt. In dem Bericht ist nur noch von einem weiteren, kleinen Open-Source-Spezialisten die Rede, der ebenfalls alle Technologien abdeckt. (53) Die vorgesehene Kapitalaufstockung sieht nicht die Hinzuziehung eines neuen Partners aus der Industrie neben den bereits vorhandenen Aktionären France Télécom und NEC vor. Durch die Beteiligung des Versicherungsunternehmens Debeka wird jedoch die Strategie der Konzentration auf einige wenige Sektoren bekräftigt. Ansonsten unterhält Bull mehrere Partnerschaften und engagiert sich in mehreren Projekten zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien für künftige Aktivitäten. Schließlich sei als Beispiel noch die Unterzeichnung eines ersten Vertrags „Original Equipment Manufacturer“ mit Kraftway erwähnt, dem führenden russischen Hersteller von Servern auf Intel-Basis. Gegenstand eines weiteren Abkommens ist der Vertrieb von Servern in China. (54) Zusammenfassend ist die Kommission der Ansicht, dass sich Bull mithilfe des Umstrukturierungsplans einigermaßen auf dem Markt positionieren kann. Ungeachtet der auf den betreffenden Märkten gegebenen technologischen und wirtschaftlichen Risiken vertritt die Kommission die Auffassung, dass ausreichende Garantien für eine Rückkehr zur Rentabilität bestehen. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen (Ziffern 35 bis 39 der Leitlinien) (55) Damit Umstrukturierungsbeihilfen von der Kommission genehmigt werden können, müssen sie eine zweite Bedingung erfüllen. Es müssen nämlich Maßnahmen getroffen werden, um nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf Konkurrenten nach Möglichkeit abzumildern. (56) Frankreich hat darauf verwiesen, dass die Marktanteile von Bull bei Dienstleistungen und Servern sehr klein sind. Bei den Servern gilt als relevanter geografischer Markt der Weltmarkt oder zumindest der europäische Markt. Im Jahr 2002 entfiel auf dem gesamten Server-Markt der Gemeinschaft (EU-15) auf Bull ein Marktanteil von rund 3 %. Bei den Servern des mittleren und oberen Segments hatte Bull sich einen Anteil von ungefähr 5 % erhalten können, lag damit aber weit hinter seinen wichtigsten Konkurrenten IBM (40 %), HP-Compaq (24 %), Sun (17 %) und Fujitsu (9 %). Im hochwertigen Segment dürfte der Marktanteil höher ausfallen. Bull möchte sich nämlich auf den Zielmärkten als führendes europäisches Unternehmen bei Lösungen auf der Grundlage der 64-Bit-Architektur und bei Open-Source-Software etablieren. Für das Jahr 2007 wird der Markt für Server auf der Grundlage der Intel-64-Bit-Architektur auf fast 2,4 Mrd. USD geschätzt; das entspräche 16 % des Server-Marktes (im Gegensatz zu weniger als 1 % im Jahr 2003). (57) Im Dienstleistungsbereich deutet vieles darauf hin, dass als relevanter geografischer Markt der europäische Markt anzusehen ist, auch wenn die Existenz regionaler oder nationaler Märkte nicht ausgeschlossen werden kann. Auf dem Dienstleistungsmarkt der Gemeinschaft (EU-15) hatte Bull im Jahr 2002 einen Marktanteil von rund 0,4 %; seit 2002 hat sich Bull verstärkt auf Infrastrukturdienstleistungen und seine anderen speziellen Dienstleistungen konzentriert und einen Umsatzeinbruch bei den Dienstleistungen erlitten. In einer im September 2003 vom Institut Gartner veröffentlichten Studie taucht Bull unter den ersten zehn Wettbewerbern auf dem Weltmarkt für Informatikdienstleistungen gar nicht auf; im Jahr 2002 belegte das Unternehmen den 22. Rang auf dem europäischen Markt. Auf diesem Markt herrscht darüber hinaus sehr starker Wettbewerb, weshalb die Kommission beispielsweise Zusammenschlussvorhaben mehrerer Wettbewerber von Bull (HP/Compaq (15), Cap Gemini/Transiciel (16), Atos Origin/Sema (17) mit dem Argument genehmigen konnte, dass diese Zusammenschlüsse die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für Informatikdienstleistungen nicht beeinträchtigen würden. (58) Natürlich ist das Unternehmen in bestimmten geografischen Gebieten, vor allem in Frankreich, stärker auf dem Markt vertreten. Doch ist der Wettbewerb nach wie vor auch dort intensiv. (59) Bei einigen Segmenten des Server-Marktes in Europa ist der Fortbestand von Bull eher geeignet, den Wettbewerb auf dem europäischen Markt zu beleben, und zwar insbesondere in den Segmenten, in denen IBM eine beherrschende Rolle spielt. Im Segment der Systeme mit hoher Transaktionsleistung beispielsweise scheint das Angebot von Bull die einzige Alternative zu IBM für alle die Kunden zu sein, die nicht einfach zu Lösungen von Sun, HP oder Wintel migrieren können (Banken, Versicherungen, Sozialeinrichtungen, Sozialverwaltungen usw.). […]* zeigt, dass dieser Kundenkreis auch weiterhin auf das Angebot von Bull zurückgreifen möchte. Es handelt sich dabei jedoch um ganz spezifische Nischenmärkte, während sich der Fortbestand von Bull auf den Wettbewerb im hochwertigen Server-Segment insgesamt nur wenig auswirkt. (60) Die Kommission trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Strategie von Bull auf „Open Source“ ausgerichtet ist. Die meisten Wettbewerber sind außerdem gleichzeitig Partner bei verschiedenen Entwicklungsprojekten. Bei der Einleitung des Verfahrens hat sich keiner der Konkurrenten zu Wettbewerbsverfälschungen geäußert. (61) Bisher gibt es keine Expansionsbestrebungen, sieht man einmal von der Anwerbung von „klugen Köpfen“ ab, die aber im Sektor gang und gäbe ist. Nach Auffassung von Bull steht jeder Kauf eines bestimmten Umfangs im Widerspruch zur Strategie des Umstrukturierungsplans und brächte außerdem Integrationsprobleme mit sich. (62) Bull hat in erheblichem Umfang Vermögenswerte veräußert. Im Hardwaresegment hat sich Bull von allen Aktivitäten in den Bereichen Bankautomaten, Zahlungsterminals, Chipkarten sowie mehrheitlich von seiner Middleware-Software getrennt. Auf dem Dienstleistungsmarkt hat Bull mit dem Verkauf von Division Integris an Steria den größten Teil seines Vertriebsnetzes außerhalb Frankreichs und Italiens veräußert. Der Umstrukturierungsplan sieht eine Neuausrichtung auf die Kernbereiche vor. Damit werden auch die nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten begrenzt. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, dass die im Umstrukturierungsplan vorgesehene Strategie auch tatsächlich umgesetzt wird. (63) Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen vermieden werden. Aufgrund der Position von Bull auf den betreffenden Märkten und bei Einhaltung des Umstrukturierungsplans und Vollendung der Neuausrichtung sind zusätzliche Gegenleistungen nicht erforderlich. Begrenzung der Beihilfe auf ein Minimum (Ziffern 40 und 41 der Leitlinien) (64) Damit eine Beihilfe genehmigt werden kann, muss noch eine dritte Bedingung erfüllt sein. Höhe und Intensität der Beihilfe müssen sich auf das für die Umstrukturierung unbedingt notwendige Mindestmaß nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel des Unternehmens, seiner Aktionäre oder des Konzerns, dem es angehört, beschränken. Daher müssen die Beihilfeempfänger aus eigenen Mitteln einen bedeutenden Beitrag zu dem Umstrukturierungsplan leisten. In jedem Fall ist der Kommission der Nachweis zu erbringen, dass die Beihilfe nur zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens dient und dem Beihilfeempfänger nicht die Möglichkeit gibt, während der Durchführung des Umstrukturierungsplans seine Produktionskapazitäten zu erweitern. (65) Der Beihilfeempfänger und seine Aktionäre leisten einen bedeutenden Beitrag. Seit dem 31. Dezember 2001 hat Bull 160 Mio. EUR in die Umstrukturierung eingebracht, und zwar aus Veräußerungen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten im Jahr 2002 und im ersten Halbjahr 2003. Des Weiteren hatte das Unternehmen für Umstrukturierungsmaßnahmen Rückstellungen in Höhe von 94 Mio. EUR aus den am 31. Dezember 2001 verfügbaren Barmitteln gebildet (18). Alte und neue Aktionäre haben 44,2 Mio. EUR zur Kapitalaufstockung beigetragen — auch dies ist ein bedeutender Beitrag. An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass als Kapital zeichnende Investoren teilweise Unternehmen auftreten, die Partnerschaften mit Bull unterhalten (France Télécom, NEC), ferner Kunden (Debeka) und Führungskräfte des Konzerns Bull. Die Kommission kann außerdem das Kapital in Höhe von 17 Mio. EUR berücksichtigen, dass aus den ausgegebenen Optionsscheinen zu erwarten ist, denn die früheren Inhaber der Wandelschuldverschreibungen hätten sich nicht für diese Möglichkeit entscheiden müssen. (66) Nach Gewährung der Beihilfe und bei Betrachtung der Beihilfe als Verbindlichkeit sind die Solvabilitäts- und Liquiditätskennziffern von der Höhe her mit denen der Wettbewerber vergleichbar. Dank der Verbesserung der finanziellen Lage sind vor allem wieder Bankbürgschaften für die laufenden Geschäfte erhältlich. Es ist nämlich vorgesehen, dass Bull auch weiterhin auf kurzfristige externe Finanzierungen durch Verbriefung seiner Forderungen zurückgreift, und zwar in einer Größenordnung von […]* bis […]* Mio. EUR. In Anbetracht der auf den Märkten bestehenden Risiken und der Strategie von Bull, sich in Nischenmärkten zu betätigen, dürften die Finanzinstitute wohl kaum bereit sein, neue Kreditlinien für aggressives Vorgehen zu gewähren, das in keiner Verbindung mit dem Umstrukturierungsprozess steht. (67) Nach Aussage der französischen Behörden hätten bei einer geringeren Beihilfe die anderen Partner nicht investiert und die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen den Austausch ihrer Forderungen gegen neue Titel nicht akzeptiert. Zu dem — allerdings verworfenen — wichtigsten Alternativvorschlag eines amerikanischen Investmentfonds haben die französischen Behörden in zufrieden stellender Weise dargelegt, dass bei dieser Lösung die Beihilfe auch nicht geringer ausgefallen wäre. Dieser Fonds sah eine größere Kapitalspritze als die 33 Mio. EUR vor, die die Investorengruppe ins Auge gefasst hatte, doch wird die Differenz durch die von den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen gestellte Sicherheit von 11 Mio. EUR abgedeckt. (68) Zusammenfassend ist die Kommission der Ansicht, dass dem Unternehmen durch die Beihilfe keine überschüssige Liquidität zugeführt wird, die es zu einem aggressiven und marktverzerrenden Verhalten in von dem Umstrukturierungsprozess nicht berührten Tätigkeitsbereichen verwenden könnte. Grundsatz der einmaligen Beihilfe („one time, last time“) (69) Um jede missbräuchliche Förderung zu vermeiden, besagt Ziffer 48 der Leitlinien, dass Umstrukturierungsbeihilfen nur einmal gewährt werden dürfen. Hat das Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine staatliche Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und ist der Umstrukturierungszeitraum seit weniger als zehn Jahren abgeschlossen, genehmigt die Kommission in der Regel die Gewährung einer weiteren Umstrukturierungsbeihilfe nur unter außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Die im vorliegenden Fall angemeldeten Beihilfen werden frühestens am 31. Dezember 2004 ausgezahlt. In den Jahren 1993 und 1994 hatte der französische Staat dem Unternehmen Bull Umstrukturierungsbeihilfen gewährt, die von der Kommission Ende 1994 genehmigt worden waren. Der entsprechende Umstrukturierungsplan betraf allerdings einen Zeitraum bis Ende 1995. In der Entscheidung 2003/599/EG, mit der die Kommission die Rettungsbeihilfe genehmigt hat (19), wird irrigerweise in Randnummer 60 der 31. Dezember 2004 als Stichtag genannt, ab dem eine neue Umstrukturierungsbeihilfe gewährt werden kann. Die Zehnjahresfrist ist folglich im vorliegenden Fall noch nicht abgeschlossen. (70) Der Grundsatz der einmaligen Beihilfe gilt jedoch nicht unumschränkt. Wie der Gerichtshof in einem Urteil festgestellt hat (20), das zwar auf den EGKS-Vertrag Bezug nimmt, aber noch viel mehr auf den EG-Vertrag zutrifft, ist es die Zielsetzung dieser Vorschrift, der Kommission die Befugnisse zu verleihen, die erforderlich sind, um unvorhergesehenen Lagen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Marktbedingungen zu begegnen. Die strikte Anwendung des Einmaligkeitsgrundsatzes würde

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.