Europäische Union

2003/2/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. November 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.512 — Vitamine) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3695) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0002. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

nften für Europa teilnehmenden Führungskräfte setzten sich jede Woche zwecks Überwachung der Preis- und Absatzvereinbarungen und Erörterung in Bezug auf einzelne Kunden telefonisch miteinander in Verbindung. Monatlich informierten sie sich gegenseitig über die auf den einzelnen nationalen Märkten erzielten Absatzmengen an Vitamin A und E. (Roche setzte die anderen Unternehmen über die monatlichen Verkäufe von Eisai auf dem europäischen Markt insgesamt ohne Aufschlüsselung auf die einzelnen Ländern in Kenntnis.) Mengenkontrollmechanismus: "Budgets" Allgemeines (189) Die Grundüberlegung des Kartells bestand darin, die Marktanteile bei beiden Produkten auf den Stand von 1988 einzufrieren. (190) Die drei größten europäischen Produzenten haben der Kommission Tabellen und Arbeitsblätter vorgelegt, die für die Berechnung, Prüfung und Vereinbarung der Absatzquoten bei Vitamin A und E für die einzelnen regionalen und nationalen Märkte erarbeitet und dafür verwendet wurden. (191) Die von der BASF vorgelegten Unterlagen sind wahrscheinlich das umfangreichste Material über die "Budget"-Zuweisungen, aus dem die Funktionsweise des Mengenkontrollmechanismus ersichtlich ist. Zum größten Teil bestehen die BASF-Dokumente aus a) Arbeitsblättern oder Hilfsmaterial für die Erarbeitung des jährlichen "Budgets" für die einzelnen Hersteller auf Länderbasis und b) Grafiken, in denen der tatsächliche Absatz der einzelnen Hersteller ihren jeweiligen "Budgetmengen" gegenübergestellt wird, d. h. ihren Quoten für die regionalen und nationalen Märkte, sowohl auf Jahresbasis als auch für kürzere Zeiträume (die Absatzzahlen wurden monatlich ausgetauscht). (192) Die von Roche vorgelegten Unterlagen bestehen aus a) Arbeitsblättern, die auf der Grundlage der von den anderen Produzenten gemachten Angaben erarbeitet wurden und die Vereinbarungen über Mengenzuweisungen und die von den Teilnehmern übermittelten monatlichen und jährlichen Ergebnisse enthalten, sowie b) Grafiken, die zur Vorbereitung von "Budget"-Erörterungen und Beratungen erstellt wurden. (193) Die "Budget"-Dokumentation für das Jahr 1998 ist repräsentativ für den Gesamtkomplex und kann als Beispiel dienen(15). Vitamin A (194) Für die gesamte "Region" (einschließlich Osteuropa, Afrika und Naher Osten) wurden Quoten von 45,3 % für Roche, 31,6 % für BASF und 23,3 % für Rhône-Poulenc vorgeschlagen. (195) Für Westeuropa insgesamt werden Quoten von 44,3 % für Roche, 32,1 % für BASF und 23,6 % für Rhône-Poulenc angeführt. (196) Die für das gesamte Jahr aufgeführten Zahlen wurden kumulativ auf monatlicher Basis aufgerechnet, um die Einhaltung der vereinbarten Marktanteile durch alle Beteiligten zu sichern. Lag der Absatz eines der Unternehmen über der zugewiesenen Quote, musste es eine "Drosselung" vornehmen, damit die anderen aufholen konnten. Zeigte sich am Ende eines Jahres, dass ein Hersteller seine Quote deutlich überschritt, musste er Vitamine von den anderen Unternehmen abkaufen, um diese für die dadurch verursachten Quotenunterschreitungen zu entschädigen. Vitamin E (197) Für Vitamin E wurde eine ähnliche computergestützte Datenbank geführt, wenn auch erstens separate Grafiken für "Futtermittel", "Pharma(zeutika)" und "Gesamt" vorliegen und zweitens die Mengenangaben in metrischen Tonnen erfolgt sind. (198) Auch hier ist aus der von der BASF für das Jahr 1998 zur Verfügung gestellten Dokumentation die Funktionsweise des Systems ersichtlich, das von 1989 bis 1997 nach diesem Schema funktionierte. (199) Bezeichnet werden die drei wichtigsten Produzenten in den Arbeitsblättern für Vitamin E wiederum mit "1", "2" und "3"; "4" bezieht sich auf Eisai und "5" auf die anderen Hersteller. Mindest- und Zielpreise (200) Auf ihrer Zusammenkunft auf der obersten Leitungsebene im September 1989 im Hotel Baur au Lac in Zürich stimmten die Geschäftsbereichsleiter von Roche, BASF und Rhône-Poulenc dem Grundsatz "Preis vor Menge" zu. (201) Die Entscheidungen, ob, wann und um wie viel Prozent die Preise angehoben werden sollten, trafen die Vitamin-Marketingleiter bei ihren regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften. Eine endgültige Entscheidung erfolgte im Allgemeinen in der zweiten Jahreshälfte, wobei die Preiserhöhung üblicherweise am 1. April des Folgejahres in Kraft trat. (202) Zu Beginn des Kartells hatten sich die Beteiligten über eine Preissteigerung von etwa 10 % für die Vitamine A und E geeinigt. (203) Die Parteien vereinbarten im Normalfall, dass ein Hersteller die Preiserhöhung als erster "bekannt gibt", entweder in einer Fachzeitschrift oder durch direkte Kommunikationskanäle mit einem größeren Kunden. Sobald die Preissteigerung von einem Kartellmitglied angekündigt worden war, zogen die anderen in der Regel nach. (204) Auf Weise konnten die abgestimmten Preissteigerungen im Fall einer Beanstandung als Ausdruck der Preisführerschaft auf einem oligopolistischen Markt dargestellt werden. (205) Der Kommission liegen Unterlagen über die interne Preisfestsetzung und das Geschäftsgebaren von Roche wie auch BASF vor, aus denen ersichtlich ist, dass beide Hersteller üblicherweise auf der Basis von "Listen"-Preisen (bzw. "Ziel"- und "Mindest"-Preisen) operierten. (206) Deutlich wird die Anwendung der Preisziele im "Kalkulationsblatt" für Vitamin A und E von Roche, das die Geschäftsbereiche im März 1991 erhielten. (207) Bei Vitamin A wurde 1991 eine Preissteigerung (in CHF) von 5-10 % angestrebt (bei Ausgleich des USD/DEM-Kursgefälles zwecks Abwehr der Börsenmakler). Während die verantwortlichen Leiter angewiesen wurden, den Anteil am Weltmarkt von 48 % zu halten, wurden sie auch zur Einhaltung des Prinzips "Preisziel vor Mengen-/Marktanteilsziel: Keine Mengenüberschreitung durch Unterlaufen des Preisziels" (vgl. die Maxime "Preis vor Menge", Erwägungsgrund 200) aufgefordert. (208) Aus dem Blatt sind die im 2. und 3. Quartal 1991 für die einzelnen Produktformen geltenden "Listen"- und "Mindest"-Preise in DEM und USD ersichtlich. (209) Zur Durchsetzung der Preiserhöhung ergeht an den Geschäftsbereich die folgende Warnung für den europäischen Markt: "Die derzeitigen DEM-Preise bei Futtermitteln sind im 2. Quartal 1991 strengstens einzuhalten. Preissteigerungen von 10 % sind vorzubereiten und im Mai mit sofortiger Wirkung für Spot-Aufträge und alle Verträge des 3. Quartals bekannt zu geben. Die Preise für die Bereiche Ernährung/Pharma sind strikt anzuwenden." (Ähnliche Anweisungen wurden für Vitamin E erteilt.) (210) Im Rahmen der abgestimmten Initiative von 1991 erfolgte eine quartalsweise Neubestimmung der Preise; ab Anfang 1993 stiegen die Preise im Normalfall einmal pro Jahr, im Allgemeinen mit Wirkung vom 1. April, wobei gegebenenfalls zum 1. Oktober eine weitere Erhöhung vorgenommen werden konnte. Arbeitsweise des Kartells zwischen 1989 und 1997 (211) Im ersten Jahr des Bestehens des Kartells trafen sich die leitenden Mitarbeiter von Roche, BASF und Rhône-Poulenc zwecks Konkretisierung ihrer Vereinbarungen recht häufig. So hat Rhône-Poulenc etwa neun Beratungen in Basel vom Januar 1990 bis Januar 1991 aufgeführt. (212) Ferner gab es getrennte Beratungen zwischen Roche und Eisai zu Vitamin E, die in einem internen Vermerk von Roche mit dem Titel "Eisai history" dokumentiert sind; diese Treffen begannen mit einer Sitzung auf oberster Ebene im September 1990 in Japan. (213) Am 25. Oktober 1990 fand in Basel ein Nachfolgetreffen statt, auf dem die Führungskräfte von Eisai die Bereitschaft ihres Unternehmens erklärten, dem "Club" beizutreten, jedoch unter der Bedingung, dass die Mitglieder ihre Absatzdaten austauschen. (214) Auf einer trilateralen Zusammenkunft vom 30. Oktober 1990 in Basel stimmten die drei europäischen Hersteller einer Aufnahme von Eisai für zunächst 5 Jahre zu. Dem Unternehmen wurde vorbehaltlich möglicher Steigerungen entsprechend dem Marktwachstum eine Quote von 1600 Tonnen zugewiesen. Die Vorteile für Eisai lägen in einem garantierten Absatzvolumen sowie höheren Preisen. (215) Da Eisai den größten Teil des Jahres 1990 nicht fest in die Absprachen über Vitamin E eingebunden war und ein größeres Absatzvolumen als erwartet erzielte, führten die Absprachen in diesem Jahr nicht zu einer spürbaren Preissteigerung. (216) Im Dezember 1990 wurde das Werk von Rhône-Poulenc, das Vitamin E herstellte, bei einem Brand stark beschädigt. Die großen Produzenten vertraten nun die Auffassung, dass die Kunden angesichts des mangelnden Angebots an dem Produkt einen höheren Preis in Kauf nehmen würden (ebenso gelangten sie zu dem Schluss, dass der Mangel an Vitamin E auch für eine gleichzeitige Preiserhöhung von Vitamin A genutzt werden könne). (217) Obgleich Rhône-Poulenc dieses unvorhersehbare Ereignis als Katalysator für die Konsolidierung des Kartells bezeichnet, geht aus der Beschreibung der Ereignisabfolge von BASF und Roche hervor, dass der Rahmen des Kartells wie auch der Mechanismus für seine Umsetzung bereits Ende 1989 vereinbart wurden. (218) Nach dem so genannten "Gipfel", der am 8. und 9. Januar 1991 in Japan unter Beteiligung führender Persönlichkeiten der drei europäischen Produzenten und von Eisai stattfand (siehe Erwägungsgrund 234), bekräftigte Eisai seine Bereitschaft zum Beitritt zur Vereinbarung für eine weltweite Absatzmengenzuteilung bei Vitamin E, worauf seine Quote von 10 auf 11 % erhöht wurde. Eisai hat die Gespräche mit Wettbewerbern hinsichtlich des Antitrustrechts offensichtlich rationell geführt, denn mit jeder der drei Parteien traf das Unternehmen getrennt für jeweils 20 Minuten zusammen; von Eisai werden diese Zusammenkünfte fälschlich als "Höflichkeitsbesuche" bezeichnet. Was Eisai mit diesem Täuschungsmanöver auch immer bezweckt haben mag, der Effekt wurde durch seine Einladung aller drei Wettbewerber zu einer "gemeinsamen Beratung" unmittelbar im Anschluss in ein Restaurant negiert, bei der (laut eigenen Angaben von Eisai) ein "geregeltes Marketing"-System vorgeschlagen und erörtert wurde. (219) Die Vereinbarung wurde einige Wochen später anlässlich eines Besuches führender Persönlichkeiten von Roche in Japan und eines Zusammentreffens mit Eisai bestätigt (siehe Erwägungsgrund 236). (220) Durch die feste Einbindung von Eisai in die Volumen- und Preisvereinbarungen in Bezug auf Vitamin E und bedingt durch das mangelnde Angebot konnten die vier Produzenten die Preise für dieses Produkt im Jahr 1991 spürbar erhöhen. (Bis zur Wiederaufnahme der Produktion in seinem Werk erhielt Rhône-Poulenc Lieferungen von Roche und der BASF.) Gleichzeitig und parallel zu den Preissteigerungen für Vitamin E vereinbarten die drei europäischen Produzenten Preiserhöhungen bei Vitamin A, die sie auch umsetzten. (221) Im Zeitraum 1991-1994 war bei beiden Vitaminen ein spürbarer Preisanstieg zu verzeichnen. 1991 belief sich die Steigerung auf etwa 10 % (siehe Erwägungsgrund 202). Laut Angaben von Roche bestand das Ziel nach 1994 darin, das erreichte Preisniveau zu halten. (222) Die gleichzeitige und einheitliche Einführung der Preissteigerungen für die Vitamine A und E führte zu Beschwerden seitens lokaler Vormischunternehmen bei den französischen Behörden. Am 28. Januar 1993 führten die französischen Behörden eine Überprüfung durch. Roche informierte Takeda am 8. Februar 1993 auf einer Beratung zu Vitamin C über das Ergebnis dieser Maßnahme. Takeda nahm ihre abschätzige Haltung gegenüber diesen Nachprüfungen entsprechend zur Kenntnis:"Bei der Nachprüfung wurde nichts festgestellt. Ferner wurde der Bereich RPAN untersucht, was jedoch ebenfalls ergebnislos verlief. Eine derartige Untersuchung fand bereits 1991 statt, es ergaben sich jedoch keinerlei Beweise. Für R sind diese Überprüfungen kein Problem: sie sind jedoch vorsichtig in Bezug auf den Umgang mit Unterlagen." [Originalzitat Englisch] (223) Bis Anfang 1994 war bei Vitamin A und E ein deutlicher Preisunterschied (etwa 10 %) zwischen Europa und den Vereinigten Staaten entstanden. Makler nutzten diese Gelegenheit zu "Arbitrage"-Geschäften. Aus diesem Grund ließ Roche seine Gebietsleiter auf einer Beratung vom 1.-4. Februar 1994 wissen, dass "dem europäischen Markt hinsichtlich der Preisfestsetzung für 1994 höchste Priorität zukommt ... Unser Ziel besteht darin, den Preis für Vitamin A um 2 DEM und für Vitamin E um 1 DEM zu erhöhen. Die Mengen sind streng zu kontrollieren." Die BASF hatte bereits im September 1993 die Aufmerksamkeit ihrer europäischen Vertriebsorganisationen auf diese Erscheinung gelenkt. (224) Am 14. Februar 1994 kündigte BASF über die Fachpresse Preissteigerungen im Umfang von 5 % bei den Vitaminen A und E an. An die Absatzbüros ging die Anweisung, mit sofortiger Wirkung neue "Limit"-Preise anzuwenden: Die Mindeststeigerung belief sich bei Vitamin A auf 2 DEM und bei Vitamin E auf 1 DEM. (225) Der schnelle Anstieg in der Nachfrage nach Vitamin E für die Humanernährung machte im Jahr 1994 eine Änderung der dem Unternehmen Rhône-Poulenc zugewiesenen Quote erforderlich. Zwecks Einhaltung des vereinbarten Anteils von 16 % am Gesamtmarkt war Rhône-Poulenc gezwungen, seinen Absatz im Bereich Tierernährung zu erhöhen. Im August 1994 einigten sich die Hersteller auf eine Obergrenze bei den Futtermitteln von 21 % für Rhône-Poulenc. Für den Fall, dass das Unternehmen mit der festgelegten Quotenerhöhung in diesem Bereich den vollen Anteil von 16 % insgesamt nicht erreicht, wurde vereinbart, dass die beiden anderen europäischen Hersteller das Produkt zwecks Ausgleich der Mindermenge von Rhône-Poulenc aufkaufen. Ausgleichskäufe wurden von Roche im Jahr 1996 und von Roche und BASF 1997 getätigt. (226) Laut Aussagen der BASF haben die Parteien während des Bestehens des Kartells stets nach Möglichkeiten gesucht, kleinere Wettbewerber (in China, Russland) auf dem europäischen Markt auszuschalten bzw. diese davon abzuhalten, auf den Markt vorzudringen. Weiterbestand der Kartelle nach den Untersuchungen in den Vereinigten Staaten (227) Ende 1997 wurde in den Vereinigten Staaten bekannt gegeben, dass das US-amerikanische Justizministerium zwecks Untersuchung etwaiger strafrechtlicher Handlungen auf dem Vitaminsektor in Verletzung von Artikel 1 des amerikanischen Kartellgesetzes eine Anklagejury einberufen habe. (228) Den Teilnehmern der Zusammenkünfte war zu diesem Zeitpunkt das Interesse der Antitrustbehörden an ihren geheimen Absprachen bereits bekannt, und sie bemühten sich darum, Anzahl und Häufigkeit ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das letzte trilaterale Treffen fand im November 1997 in Basel statt. Dabei wurde beschlossen, künftig nur noch auf bilateraler Basis zusammenzukommen. (229) Laut Angaben von Rhône-Poulenc vereinbarte der damalige Leiter des Bereichs Tier- und Pflanzengesundheit im Dezember 1997 telefonisch Zusammenkünfte mit seinen Partnern von Roche und BASF, um offensichtlich den "Rückzug" seines Unternehmens aus den Vereinbarungen bekannt zu geben. So soll er am 22. Dezember 1997 zunächst die BASF in Ludwigshafen und dann Roche an deren Firmensitz in Basel aufgesucht haben, um die Vereinbarungen zu Vitamin A und E zu kündigen. (230) Die Produktionsleitung des Bereichs Tierernährung von Rhône-Poulenc erhielt hiervon Anfang Januar 1998 Kenntnis. (231) Welche formellen oder offiziellen Anweisungen in diesem Zusammenhang auch immer ergangen sein mögen, die Wirklichkeit sah anders aus: Leitende Mitarbeiter aller drei Unternehmen beschlossen, die Zusammenarbeit in modifizierter Form und auf einer laut BASF "diskreteren Basis" fortzusetzen. Am 15. Januar 1998 fand ein Treffen zwischen Roche und Rhône-Poulenc und einige Tage später ein Treffen mit BASF statt. Beide Zusammentreffen werden von Roche als Beratung auf der obersten Leitungsebene und operative Beratung beschrieben. Beschlossen wurde, dass es keine weiteren Treffen aller Unternehmen geben wird, sondern lediglich, je nach Bedarf, zweiseitige Kontakte. Ein Jahr lang teilten sich die leitenden Mitarbeiter ihre monatlichen Absatzdaten von ihren jeweiligen Wohnsitzen aus mit. Dabei ging es darum, mögliche Abweichungen von den vereinbarten Quotenzuweisungen zu überwachen. (232) Die von BASF vorgenommene Zuweisung der Verantwortung für die Fortsetzung der Kontakte an "einige wenige Mitarbeiter" in den einzelnen Unternehmen ist im Lichte der von diesen ausgeübten Funktionen zu bewerten: Es handelte sich um die Vitamin-Marketingleiter in ihren Unternehmen und einen kaufmännischen Leiter von RPAN. (233) Letztmalig fanden diese Kontakte bekanntermaßen im Februar 1999 statt, dabei wurden die Absatzdaten für den Monat Januar ausgetauscht. Einbindung von Eisai (234) Eisai stellte nur Vitamin E her und nahm an keiner der Zusammenkünfte betreffend Vitamin A teil. Was den Teilbereich des Vitamins E anbetrifft, so nahmen die von Roche mit dem Ziel der Schaffung eines Kartells initiierten Kontakte bereits am 22./23. November 1989 in Tokio ihren Anfang. Dieser ersten Zusammenkunft folgte die von Eisai beschriebene Beratung von Basel am 8. Dezember 1989 mit den drei europäischen Produzenten. Jedoch behauptet Eisai, keine Verpflichtung hinsichtlich der Reduzierung der Produktion des Unternehmens eingegangen zu sein. Nach weiteren Treffen mit Roche in Europa und Japan und anhaltendem Druck von Roche lud Eisai die oberen Führungskräfte der drei europäischen Hersteller am 8./9. Januar 1991 zu einem "Gipfeltreffen" ein. Das Vorbringen von Eisai, bei dieser Gelegenheit ein widerstrebender Gast gewesen zu sein, der von dem groben Missbrauch der Geschäftsgepflogenheiten "überrascht" gewesen sei, wird durch den Wortlaut der Einladung an Roche widerlegt. (235) In der Einladung ist ausdrücklich vermerkt, dass das Ziel der Beratung darin bestand, die Absichten des Topmanagements im Hinblick auf die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien zu schaffen und die Art des nächsten "Gipfels" zu vereinbaren. (236) Einige Wochen später (30./31. Januar 1991) reisten leitende Mitarbeiter von Roche nach Japan, um dort einige japanische Vitaminproduzenten, einschließlich Eisai, getrennt aufzusuchen. Dabei wurde eine Preissteigerung von rund 10 % vereinbart (siehe Erwägungsgrund 207). Ferner wurde vereinbart, alle künftigen Kontakte ausschließlich auf bilateraler Basis zu führen: Hoffmann-La Roche sollte die BASF und Rhône-Poulenc über das Ergebnis der Beratungen in Kenntnis setzen. Daraufhin sollte Roche seine Position mit den beiden anderen europäischen Herstellern abstimmen und bei seinen Verhandlungen mit Eisai auch in deren Namen handeln. (237) Danach gab es keine multilateralen Treffen unter Beteiligung von Eisai mehr, und der Kommunikationskanal mit dem Kartell lief stets über Hoffmann-La Roche. (238) Üblicherweise wurde so verfahren, dass zunächst die drei europäischen Produzenten zusammentrafen, unabhängig davon, ob dies Beratungen auf der obersten Führungsebene, Gespräche zu "Budget"-Zuweisungen, Quartals- oder regionale Beratungen waren, und ein bis zwei Wochen später fand ein Treffen zwischen Hoffmann-La Roche und Eisai auf der jeweiligen Ebene statt. (239) Eisai setzte Hoffmann-La Roche über die von Eisai in den jeweiligen Regionen erzielten Absatzmengen des Unternehmens in Kenntnis. Im Gegenzug lieferte Hoffmann-La Roche Eisai die Gesamtabsatzzahlen für die drei europäischen Hersteller auf dem Weltmarkt und für die einzelnen Regionen. Getrennte Daten für die drei Hersteller stellte das Unternehmen nicht bereit. (240) Die Versuche von Eisai, sich im vorliegenden Verfahren als widerwilliger Teilnehmer von Absprachen, bei denen es lediglich um einen "Informationsaustausch" ging, darzustellen, stehen im Widerspruch zu der der Kommission vorliegenden Dokumentation von Hoffmann-La Roche, die von Eisai stammt und deren aktive Mitwirkung an der Schaffung eines Quotensystems belegt. Eisai selbst hat der Kommission Unterlagen vorgelegt, die im Zusammenhang mit diesen Treffen ausgearbeitet worden waren und die Eisais Behauptung widerlegen. (241) Eine von einem Eisai-Mitarbeiter für eine Zusammenkunft im Februar oder März 1995 erstellte Grafik zeigt die von Eisai in den Jahren 1990, 1993 und 1994 erzielten Ergebnisse in Nordamerika, Europa, Asien und Südamerika sowie den Plan für 1995. Aus Notizen für eine Erklärung von Eisai auf der gleichen Zusammenkunft ist ferner ersichtlich, dass sich das Unternehmen die Aufgabe gestellt hatte, seine Mitbewerber von seiner positiven Einstellung gegenüber der Kartellvereinbarung zu überzeugen: "Die im Januar 1991 abgehaltene Beratung wurde als 'Grundlage' anerkannt, und das 1990 erzielte Ergebnis war die Ausgangsmenge. Als das Unternehmen mit dem geringsten Marktanteil haben wir mit einem Anteil von 11,2 % (1990) begonnen, und Sie haben in Ihrem Plan (1991) einem Anteil von 11,9 % für unser Unternehmen zugestimmt (1991). Durch Einhaltung unseres Anteils von 11 % haben wir dem von Ihnen vorgeschlagenen grundlegenden Plan in jedem Jahr der Zusammenarbeit im (sic) CLUB entsprochen. Wir haben die Stellung und den Status der anderen respektiert. Ab der ersten Beratung haben wir unsere Absicht zur mittelfristigen (innerhalb von 5 Jahren) Erlangung eines Marktanteils von [5-15] % und langfristig (innerhalb von 10 Jahren) von [10-20] % mitgeteilt. Wie aus der Tabelle mit einer Gesamtaufstellung bis 1994 ersichtlich ist, sind wir niemals von den getroffenen grundlegenden Vereinbarungen und Absprachen abgewichen." [Originalzitat Englisch] (242) Durch die aktive Einbindung von Eisai in das Kartell (ganz gleich, welch künstlicher Hilfsmittel man sich bei der "Rechtfertigung" der Beratungen bediente) konnten die europäischen Produzenten das Preisniveau in Europa anheben, ohne Gefahr laufen zu müssen, von diesem japanischen Produzenten unterboten zu werden. Das Unternehmen Eisai selbst gibt zu, dass "es eine Politik der Preissteigerung verfolgte und sich den von anderen verkündeten Preiserhöhungen anschließen würde". In diesem Zusammenhang sind alle Behauptungen, dass die normalen Marktkräfte wirksam wurden, vor dem Hintergrund der vom Kartell verwandten, etwas eigenartigen Definition des Begriffs "Preisführerschaft" zu bewerten (siehe Erwägungsgründe 200-203). 1.4.2. VITAMIN B1 (THIAMIN) 1.4.2.1. Ursprung und Grundstruktur des Kartells (243) Im Jahr 1989 wurden die folgenden Weltmarktanteile erreicht: Roche 44 %, BASF 13 %, Takeda etwa 31 % und chinesische Hersteller 9 %. (244) Laut Angaben von Hoffmann-La Roche ist die Kartellvereinbarung bei Vitamin B1 auf den Besuch des damaligen Marketingleiters für Vitamin in Tokio am 30. und 31. Januar 1991 zurückzuführen, bei dem er mit den Vertretern von Takeda (wie auch weiteren japanischen Vitaminproduzenten) zusammentraf. Die Teilnehmer tauschten Daten zu Tonnagen und Marktanteilen für das Jahr 1990 aus. (245) Der Zweck der Vereinbarung auf dem Vitamin-B1-Sektor bestand darin, durch Stabilisierung der Marktanteile und Zuweisung von Absatzvolumen auf der Grundlage der im Vorjahr erzielten Ergebnisse Preissteigerungen durchzusetzen. (246) Hoffmann-La Roche hat der Kommission keine detaillierten Angaben zu den Quotenzuweisungen für die einzelnen Regionen vorgelegt, diese sind jedoch aus den Angaben der BASF gegenüber der Kommission ersichtlich. (247) Im "Bezugsjahr" 1990 erzielten die Unternehmen in Europa die folgenden Umsätze und Marktanteile: Roche 280 t (38 %), BASF 142 t (20 %) und Takeda 300 t (42 %). (Ebenso werden die Prognosen für die einzelnen Regionen für 1991 und die "Ziele" für 1992 aufgeführt.) (248) Die BASF hat an diesem Treffen nicht teilgenommen, und in der Erklärung von Hoffmann-La Roche ist auch kein Hinweis auf die Einbindung des Unternehmens zu finden. Dennoch steht fest, dass die BASF an der Mengenkontrollregelung beteiligt war (siehe Erwägungsgründe 260-269). 1.4.2.2. System für Mengenkontrolle und -überwachung (249) Während der wichtigste Protagonist Hoffmann-La Roche der Kommission kein Material zum "Budget" für Vitamin B1 übergeben hat (anders als bei Vitamin A und E), stellte Takeda relevante Dokumente in beträchtlichem Umfa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.