Europäische Union

2003/2/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. November 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.512 — Vitamine) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3695) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0002. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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1991-1998) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Vitamin B6 Umsatz (1993, in Mio. EUR) und Marktanteil (1991-1993) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Vitamin C Umsatz (1994, in Mio. EUR) und Marktanteil (1991-1994) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Vitamin D3 Umsatz (1997, in Mio. EUR) und Marktanteil (1994-1997) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Vitamin H Umsatz (1993, in Mio. EUR) und Marktanteil (1991-1993) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Folsäure Umsatz (1993, in Mio. EUR) und Marktanteil (1991-1993) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Betacarotin Umsatz (1998, in Mio. EUR) und Marktanteil (1992-1998) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Carotinoide Umsatz (1998, in Mio. EUR) und Marktanteil (1993-1998) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.3. DAS VERFAHREN (124) Am 12. Mai 1999 teilte Rhône-Poulenc der Kommission mit, dass es sie gemäß der Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen (Kronzeugenregelung)(12) über seine Beteiligung und die weiterer Hersteller am europäischen Geschehen eines [...] Vitaminkartells in Kenntnis zu setzen wünscht und sich bei den Untersuchungen kooperativ zeigen wird. (125) Rhône-Poulenc übergab der Kommission am 19. Mai 1999 eine schriftliche Zusammenfassung der Aktivitäten auf dem Markt für Vitamin A und E, die, wie das Unternehmen zugab, einen Verstoß gegen Artikel 81 EG-Vertrag darstellen. (126) Am 25. Mai 1999 übergab Rhône-Poulenc der Kommission ergänzende Informationen, die weitere Einzelheiten zum Kartell enthielten. (127) Am 4. bzw. 6. Mai 1999 schrieben Roche und BASF an die Kommission, worauf sie am 17. Mai 1999 gemeinsam vorstellig wurden. Roche und die BASF wandten sich gemeinsam an die Kommission und teilten ihr mit, dass sie bereit sind, ihren Beitrag zur Aufklärung zu leisten, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt Erklärungen abzugeben oder Beweisunterlagen vorzulegen. (128) Am 26. Mai 1999 verlangte die Kommission von Roche und der BASF nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 Auskünfte über ihre Beteiligung an den Absprachen hinsichtlich der Vitamine A, B2, B5, C, E, Betacarotin und Vormischungen (die in den Verfahren in den Vereinigten Staaten aufgeführten Produkte, siehe Erwägungsgründe 149 bis 154). (129) Jedes Unternehmen legte der Kommission eine Erklärung vor, worin Verstöße gegen Artikel 81 eingeräumt wurden: Roche am 4. Juni und BASF am 15. Juni 1999. Diese Erklärungen umfassten lediglich jene Vitaminpräparate, die Gegenstand der Strafverfolgung in den Vereinigten Staaten waren. Was Vormischungen anbetrifft, so behaupteten die Produzenten, dass es wohl sporadische Gespräche zu den Vormischungen in Europa gegeben habe, jedoch keine wirksamen Absprachen auf diesem Erzeugnissektor getroffen wurden, da die Verkäufe zumeist in der "reinen" Produktform erfolgten(13). (130) Mit Schreiben vom 23. Juni 1999 übermittelte die BASF der Kommission eine umfangreiche Dokumentation, die hauptsächlich die unter dem Kartell für die vorstehend Vitaminpräparate ab 1989 erfolgten Mengenkontrollen und Überwachungsmechanismen betraf. (131) Ferner übergab Roche der Kommission mit Schreiben vom 22. Juni 1999 eine umfassende Dokumentation über die bei Vitamin A, E, B5, Betacarotin und Carotinoid erfolgten Mengenkontrollen. (132) In den Schreiben vom 9. und 16. Juli 1999, mit denen Roche das Auskunftsverlangen der Kommission beantwortete, übermittelte das Unternehmen detaillierte Angaben und Unterlagen zu den für die Vitamine A, E, B5, C und Betacarotin getroffenen Absprachen. Am 30. Juli 1999 schließlich übermittelte es Informationen zu den Vereinbarungen hinsichtlich der Vitamine B1, B6, D3, H und Carotinoiden. Am 16. Juli 1999 übermittelte die BASF Informationen über die Beratungen zu den Vitamin A, E, B5 und C und kam damit ebenfalls dem Auskunftsverlangen der Kommission nach. (133) Mit Schreiben vom 29. Juni 1999 übermittelte Solvay Pharmaceuticals BV eine Notiz zu restriktiven Maßnahmen bei Vitamin D3, der am 14. September 1999 weitere Informationen und Beweismaterial folgten. (134) Am 19. und 20. August 1999 wandte sich die Kommission an Takeda, Daiichi, Tanabe, Sumitomo, Lonza und Merck und forderte diese Unternehmen auf, nähere Angaben zu dem bestehenden Verdacht der Beteiligung an Preisabsprachen in Bezug auf bestimmte Vitamine zu machen. Die Aufforderung erstreckte sich nicht auf alle Produkte, bei denen ein Verdacht auf Absprachen seitens der Unternehmen bestand(14). (135) Von Takeda erhielt die Kommission am 9. September 1999 eine Reihe von Unterlagen zu den Vitaminen B1, B2, B6, C und Folsäure. (Das Unternehmen gab an, diese bereits vor Erhalt des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 zusammengestellt zu haben.) Über die Vitamine B1 und B6 erteilte das Unternehmen am 18. und 20. Oktober 1999 eine Antwort. Es übermittelte darüber hinaus weitere Unterlagen über Folsäure. Am 10. Januar 2000 beantwortete das Unternehmen ein Auskunftsverlangen vom 15. November 1999 betreffend Folsäure. (136) Daiichi hatte der Kommission bereits am 2. Juli 1999 und damit vor Erhalt des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 (das sich auf Vitamin B6 bezog) einen beachtlichen Umfang an Unterlagen über Vitamin B5 zur Verfügung gestellt. (137) Daiichi kam dem Auskunftsverlangen der Kommission vom 19. August 1999 nach. Es bestritt nicht seine Beteiligung an Preisabsprachen bei Vitamin B6 - zumindest nicht bis Mitte 1994. (138) Mit Schreiben vom 11. Oktober 1999 räumte Tanabe seine Beteiligung an Absprachen mit anderen Herstellern von Biotin von Oktober 1994 bis 1995 ein. (139) Am 12. Oktober 1999 erhielt die Kommission von Eisai eine Akte mit Unterlagen und eine Erklärung über wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vitamin E. (140) In seinem Antwortschreiben vom 5. November 1999 gab Sumitomo häufige Kontakte zu anderen Biotinherstellern zu, behauptete jedoch, dass es sich dabei nicht um ein wettbewerbsfeindliches Verhalten seinerseits gehandelt habe. (141) Lonza reagierte mit Schreiben vom 24. September 1999 auf das Auskunftsverlangen der Kommission und räumte die Teilnahme an mehreren multilateralen Treffen mit anderen Biotin-Herstellern und den wettbewerbsfeindlichen Charakter dieser Treffen ein. (142) In seinem Antwortschreiben vom 26. Oktober 1999 gab Merck die Teilnahme an Beratungen mit Wettbewerbern über Preise bei Biotin zu. Am 22. November 1999 übergab das Unternehmen eine Reihe von relevanten Unterlagen, die Absprachen auf diesem Produktsektor betrafen. 1.3.1. DAS VERWALTUNGSVERFAHREN (143) Am 6. Juli 2000 leitete die Kommission im vorliegenden Fall das Verfahren ein und nahm eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gegen die Adressaten der vorliegenden Entscheidung an. (144) Den Unternehmen stand die Ermittlungsakte der Kommission über eine CD-ROM zur Verfügung, die alle in der Akte zugänglichen Unterlagen enthielt. Diese CD-ROM wurde ihnen kurz nach der Herausgabe der Mitteilung der Beschwerdepunkte zugesandt. (145) Sumitomo und Sumika machen geltend, dass sie keinen vollständigen Zugang zu der Akte gehabt hätten, da die Kommission nicht in allen Fällen nichtvertrauliche Fassungen oder eine ausführliche Beschreibung des Inhalts dieser Unterlagen zur Verfügung gestellt habe und somit die Verteidigungsrechte der beiden Unternehmen verletzt haben könnte. (146) Dieses Argument ist zurückzuweisen. Die Kommission legte mittels CD-ROM eine vollständige Kopie aller in ihrer Akte des Falls sowohl vollständig als auch teilweise zugänglichen Unterlagen vor einschließlich der nichtvertraulichen Fassung der teilweise zugänglichen Unterlagen. Diese CD-ROM ging allen Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu. Eine beschreibende Liste des Inhalts der nichtzugänglichen Unterlagen wurde erstellt und denselben Adressaten zugesandt. (147) Nach ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Mitteilung der Beschwerdepunkte nahmen alle Adressaten dieser Entscheidung mit Ausnahme von Solvay, Kongo und Sumika an der mündlichen Anhörung zu dem Fall vom 12. Dezember 2000 teil. Bei der Anhörung erhielten die Unternehmen auch Gelegenheit, die schriftlichen Antworten der anderen Beteiligten zu kommentieren, die ihnen vorher bereits zugänglich gemacht worden waren. (148) In ihren schriftlichen Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkt bestritt mit Ausnahme von Sumitomo und Sumika im Wesentlichen keiner der Hersteller die Sachlage, auf die die Kommission ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte gründete. 1.3.2. VERFAHREN IN ANDEREN RECHTSORDNUNGEN (149) Am 8. Mai 1998 richtete der District Court of Northern Texas (Bezirksgericht) im Zusammenhang mit Untersuchungen des Justizministeriums zum Vitaminmarkt in einem Verfahren vor eine Grandjury (für die Eröffnung von Strafverfahren zuständige Behörde) eine Ladung (subpoena) an das US-Tochterunternehmen von Roche. (150) Gemäß den Informationen des District Court Dallas vom 20. Mai 1999 wird Roche und der BASF ein Verstoß gegen Section 1 Sherman Act (amerikanisches Kartellgesetz) von 1890 (15 USC § 1) vorgeworfen, da die Unternehmen an abgestimmten Maßnahmen zur Unterdrückung und Ausschaltung des Wettbewerbs durch Preisfestsetzung und Zuweisung von Absatzquoten bei bestimmten Vitaminen in den USA und anderen Ländern beteiligt gewesen sein sollen. Auch Einzelpersonen wurden strafrechtlich zu ahndende Verstöße gegen das amerikanische Kartellgesetz vorgeworfen. Dabei handelte es sich um folgende Vitamine und Zeiträume: - Vitamine A und E: von Januar 1990 bis Februar 1999; - Vitamin B2: von Januar 1991 bis mindestens Herbst 1995; - Vitamin B5: von Januar 1991 bis mindestens Dezember 1998; - Vitamin C: von Januar 1991 bis mindestens Herbst 1995; - Betacarotin: von Januar 1991 bis mindestens Dezember 1998; - Vitamin-Vormischungen: von Januar 1991 bis mindestens Dezember 1997. (151) Entsprechend einer mit den Vereinigten Staaten getroffenen Vereibarung bekannten sich BASF und Roche des wettbewerbsbeschränkenden Zusammenwirkens schuldig und wurden zu einer Geldstrafe von 225 Mio. USD bzw. 500 Mio. USD verurteilt. Zwei Mitarbeiter der obersten Führungsebene von Roche, die Herren [...] (*) und [...] (*), die beide Mitglied der Geschäftsleitung waren, bekannten sich im Sinne der Anklage schuldig und wurden zu den vereinbarten Haftstrafen von vier bzw. fünf Monaten sowie zu persönlich zu zahlenden Geldstrafen verurteilt. (152) Am 9. September 1999 erklärten sich Takeda, Eisai und Daiichi einverstanden, sich schuldig zu bekennen und für ihre Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen auf dem Vitaminmarkt Geldstrafen in Höhe von insgesamt 137 Mio. USD zu zahlen. (153) Nachdem Rhône-Poulenc mit den US-Behörden zusammengearbeitet hatte, wurde dem Unternehmen unter der für Unternehmen geltenden Amnestieregelung des Justizministeriums ein bedingter Schutz vor Strafverfolgung gewährt. (154) In den USA wurden wegen Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen auf dem Vitaminsektor im Wesentlichen folgende Geldstrafen verhängt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (155) Auch in Kanada wurden Commissioner for Competition umfangreiche Untersuchungen des Preiskartells durchgeführt, da die Preisabsprachen den Wettbewerb beim Verkauf und bei der Lieferung von Vitaminen als Bulkware in Kanada beeinträchtigt hatten. (156) Am 22. September 1999 bekannten sich Roche, BASF, Rhône-Poulenc, Daiichi und Eisai vor dem Federal Court of Canada (Trial Division) der wettbewerbsbeschränkenden Abrede zwecks Verhinderung oder unbilliger Einschränkung des Wettbewerbs und somit eines Verstoßes gegen Section 45 Competition Act 1985 schuldig. (157) In den strafrechtlichen Verfahren wurden die folgenden Geldstrafen verhängt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.3.3. BEWEISUNTERLAGEN (158) Zu den der Kommission vorliegenden wichtigsten Beweisunterlagen zählen: - Erklärung von Rhône-Poulenc vom 19. Mai 1999 sowie Anhänge ("Rhône-Poulenc Statement" - Erklärung von Rhône-Poulenc), - Ergänzende Erklärung von Rhône-Poulenc vom 25. Mai 1999 sowie Anhänge ("Rhône-Poulenc Supplemental Statement" - Ergänzende Erklärung von Rhône-Poulenc), - Erklärung von Roche vom 2. Juni 1999 ("Hoffmann-La Roche Statement" - Erklärung von Hoffmann-La Roche), - Erklärung der BASF vom 15. Juni 1999 ("BASF Statement" - Erklärung der BASF), - Erklärung von Solvay (zu Vitamin D3) vom 29. Juni 1999 ("1st Solvay Statement" - 1. Erklärung von Solvay), - Dokumentation von Roche, übergeben mit Schreiben vom 22. Juni 1999 (Bündel A), - Dokumentation der BASF, übergeben mit Schreiben vom 23. Juni 1999 (Bündel B), - Antwort von Roche vom 9. Juli 1999 zu Vitamin E gemäß Artikel 11 sowie Anhang 1-14 (Bündel C), - Erklärung von Daiichi vom 9. Juli 1999 (Daiichi Statement - Erklärung von Daiichi) zu Vitamin B5 sowie Beweisunterlagen (Bündel D), - Antwort von Roche (Vitamine A, E, B2, B5, C usw.) vom 16. Juli 1999 gemäß Artikel 11 sowie Anhänge, - Antwort der BASF (Vitamine A, E, B5, C) vom 16. Juli 1999 gemäß Artikel 11 sowie Tabellen, - Schreiben von Roche vom 30. Juli 1999 bezüglich Vitamin B1, B6, D3, Biotin und Carotinoiden sowie Anhänge, - Erklärung von Solvay Pharmaceuticals BV vom 14. September 1999 sowie Anhänge ("2nd Solvay Statement" - 2. Erklärung von Solvay), - Dokumentation von Takeda in bezug auf Absprachen zu B1, B2, B6, C und Folsäure, vorgelegt am 7. September 1999 (Bündel E), - Dokumentation von Takeda in bezug auf Absprachen zu Folsäure, vorgelegt am 18. Oktober 1999 (Bündel F), - Antwort von Takeda vom 18. und 20. Oktober 1999 auf das Auskunftsverlangen zu Vitamin B1 und B6, - Erklärung von Eisai vom 12. Oktober 1999 sowie beigefügte Unterlagen (Eisai Statement - Erklärung von Eisai), - Antwort von Tanabe vom 11. Oktober 1999 auf das Auskunftsverlangen zu Biotin sowie Anhänge, - Antwort von Merck vom 26. Oktober 1999 auf das Auskunftsverlangen zu Biotin, - Schreiben von Merck vom 22. November 1999 als Antwort auf das Auskunftsverlangen zu Vitamin B1 und B6, - Antwort von Takeda vom 10. Januar 2000 auf das Auskunftsverlangen zu Folsäure. 1.4. DIE KARTELLE (159) Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Sachlage in Bezug auf das jeweilige Kartell bei den verschiedenen betroffenen Märkten für Vitaminpräparate, d. h. den Märkten für die Vitamine A, E, B1, B2, B5, B6, C, D3, H, Folsäure, Betacarotin und Carotinoide. 1.4.1. DIE VITAMINE A UND E 1.4.1.1. Ursprung und Grundstruktur der Kartelle (160) Laut Angaben der europäischen Produzenten war Ende der 80er Jahre bei den Preisen sowohl für Vitamin A als auch Vitamin E wettbewerbsbedingt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Roche führt den "dramatischen" Preisverfall bei Vitamin E auf die "Preisoffensive" von Eisai im Jahr 1989 zurück (für die sinkenden Preise bei Vitamin A macht Roche die aggressive Preispolitik von Rhône-Poulenc verantwortlich). Im Sommer 1989 fanden wenigstens zwei Zusammenkünfte auf der obersten Führungsebene statt, die erste unter Teilnahme von Roche und BASF am 7. Juni in Basel und die zweite in Zürich, an der auch Rhône-Poulenc teilnahm. Obere Führungskräfte von Roche, BASF und Rhône-Poulenc trafen sich im bzw. vor oder nach September 1989 erneut in Zürich. Die Zusammenkunft dauerte zwei Tage. Eisai nahm nicht daran teil; laut Angaben von Roche sollte Eisai in einer zweiten Phase hinzugezogen werden. (161) Rhône-Poulenc führte an, dass Roche mit seinem Marktanteil von 50 % zufrieden war, die BASF eine Erweiterung ihres Marktanteils wünschte, der zum damaligen Zeitpunkt 30 % betrug, und Rhône-Poulenc seinen Anteil von 15 % gerne erhöht hätte, jedoch erkennen musste, dass dies nicht möglich war. (162) Die BASF lieferte eine recht detaillierte Beschreibung der im September 1989 in Zürich stattgefundenen Zusammenkunft, die zur Schaffung des Kartells für Vitamin A und E führte. (163) Am ersten Tag der Gespräche bestimmten die in den jeweiligen Unternehmen für das Vitaminmarketing zuständigen leitenden Mitarbeiter zusammen mit einigen Produktmanagern die Größe des Marktes für Vitamin A und E und nahmen im Anschluss daran eine Aufteilung des Weltmarkts und der Regionalmärkte unter den vier Produzenten ausgehend von den im Jahr 1988 erzielten Umsätzen der Unternehmen vor. (164) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass damit die Weltmarktanteile der betreffenden Hersteller stabilisiert werden sollten. Die Marktanteile wurden auf den Stand von 1988 eingefroren. Bei Erweiterung des Marktes konnten die einzelnen Unternehmen ihre Umsätze nur entsprechend den vereinbarten Quoten und in Übereinstimmung mit dem Marktwachstum, nicht aber auf Kosten eines Wettbewerbers erhöhen. (165) Am zweiten Tag nahmen auch die Leiter der Geschäftsbereiche "Feinchemikalien" (bzw. des entsprechenden Bereichs) und die Vitamin-Marketingleiter der einzelnen Unternehmen an der Zusammenkunft teil, um die vereinbarten Quoten zu genehmigen und eine Basis des "Vertrauens" in die Einhaltung der Absprachen unter den Beteiligten zu schaffen. Ferner erhielt die Maxime "Preis vor Menge" als Grundlage für das Kartell Zustimmung, und konkrete Preisniveaus wurden diskutiert. (166) Den Angaben der BASF zufolge besaßen die einzelnen Produzenten von Vitamin A im Jahr 1988, dem "Basisjahr" für die Festlegung der Quoten, die folgenden Marktanteile: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (167) Zu Vitamin E legte die BASF auch Angaben über die 1988 getätigten Umsätze vor, die nachstehenden Prozentsätzen entsprachen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (168) Im Zusammenhang mit der Festlegung der Quoten kann eine leichte Bereinigung dieser Zahlen erfolgt sein. Laut Angaben der BASF wurden bei der Zusammenkunft in Zürich die folgenden globalen Marktanteile vereinbart: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Von Roche werden die dargestellten Quoten für Vitamin A bestätigt. (169) Im Herbst 1998 hielten die europäischen Hersteller eine zweite Zusammenkunft in Basel ab, um den Rahmen und die Verfahrensweise des Kartells ausführlicher zu erarbeiten. Für jede Region einschließlich Europa wurden die Marktanteilquoten weiter nach Ländern aufgegliedert, so dass alle Zuteilungen insgesamt dem zugewiesenen Regionalanteil entsprachen und die Regionalanteile zusammen die Weltquoten ergaben. (170) Es wurde eine Einschätzung des Marktes für 1990 vorgenommen und die Prognose abgestimmt; die prozentualen Quoten für die einzelnen Unternehmen wurden dann für den Weltmarkt, die regionalen und die nationalen Märkte in Absatzkontingente auf Tonnenbasis umgerechnet. (171) Solange das Kartell bestand, fand diese Veranstaltung jeweils im Spätsommer bzw. Herbst eines jeden Jahres statt und wurde als "Budget" bezeichnet. Struktur und Teilnehmer Struktur der regelmäßigen Zusammenkünfte (172) Im Zuge der Verfestigung des Kartells entstand eine komplexe Struktur regelmäßiger Zusammenkünfte. Dabei sind vier Ebenen zu unterscheiden: Oberste Ebene (173) Diese Ebene vertraten die in den Unternehmen für den Bereich "Vitamine" zuständigen höchsten leitenden Mitarbeiter, wozu die Leiter der Geschäftsbereiche und in einigen Fällen auch die Marketingleiter für Vitamine gehörten. Sie hatten die Aufgabe, die Vereinbarung leitungsmäßig zu unterstützen, die Gesamtstrategie festzulegen und die Einhaltung der Vereinbarung durch alle Parteien zu sichern. Marketingleiter (174) Die Vitamin-Marketingleiter (die zum Teil auch an den Zusammenkünften auf der obersten Ebene teilnahmen) fassten Beschlüsse zur praktischen Durchsetzung der Vereinbarungen und nahmen die endgültige "Budget"-Zuweisung vor. An einigen Beratungen nahmen auch die Leiter der Geschäftsbereiche teil. Pro Jahr fanden zwei oder drei Zusammenkünfte statt. Globale Produktmarketingebene (175) Diese Ebene umfasste die für das Produktmarketing von Vitamin A und E auf globaler Ebene zuständigen Manager. Ihre Beratungen fanden vierteljährlich statt und dienten der Überwachung der Einhaltung der Quotenregelungen. Regionale Produktmarketingebene (176) Pro Jahr fanden etwa vier Treffen auf dieser Ebene statt, die von den regionalen Leitungsgremien organisiert wurden und an denen die Marketingleiter für die einzelnen Regionen (einschließlich Europas) teilnahmen. Zu den Diskussionsgegenständen gehörte die Preisfestsetzung für einzelne Kunden. In den Zuständigkeitsbereich dieser Gruppe fielen ebenfalls: - Überwachung der Umsätze hinsichtlich der Einhaltung der "Budget"-Zuweisungen für die regionale Ebene und gegebenenfalls Vornahme von Bereinigungen, - Ermittlung relevanter Marktentwicklungen in der Region, - Umsetzung der auf einer höheren Ebene vereinbarten Preissteigerungen. (177) Oftmals wurden die regionalen Beratungen für Europa mit globalen operativen Treffen auf einer höheren Ebene verbunden. (178) Von BASF wurden die üblichen Teilnehmer der Sitzungen in dem betreffenden Zeitraum benannt. Wechselseitige Beziehungen zwischen den einzelnen Gruppen (179) Die Aktivitäten des Kartells waren auf die Erarbeitung und Umsetzung des Jahres-"Budgets" ausgerichtet. In dieser und anderer Beziehung lehnten sich dessen Mechanismen recht eng an die Prinzipien der betrieblichen Finanzverwaltung und -kontrolle an. (180) Die von der BASF benannten Marketingleiter (von Rhône-Poulenc als "top vitamins operations managers", die Topmanager der Vitaminbereiche, bezeichnet) trafen sich üblicherweise im August. Bei diesen Zusammenkünften wurden die global erzielten Absatzzahlen ausgetauscht, eine Schätzung von Marktgröße und Marktwachstum im Folgejahr vorgenommen sowie die "Budget"-Zuweisungen für das kommende Jahr vorbereitet. (181) Diese als "Budget Meetings" ("Budget"-Beratungen) bezeichneten Veranstaltungen wurden ausnahmslos von Roche organisiert und fanden in Hotels in oder in der Nähe von Basel statt. Laut Angaben von Rhône-Poulenc gab Roche zunächst anhand von Tabellen eine Übersicht über den jeweiligen Marktstand, die auf den von den anderen Unternehmen in Vorbereitung dieser Beratungen telefonisch übermittelten Angaben beruhte. (182) Preiserhöhungen wurden normalerweise von diesem Forum beschlossen: Im Allgemeinen erfolgte die Anhebung in Schritten von 5 %. Die endgültigen Entscheidungen zur Preisentwicklung fielen zumeist in der zweiten Jahreshälfte, wobei Preissteigerungen üblicherweise am 1. April des Folgejahres wirksam wurden. (183) Wurde eine Preiserhöhung beschlossen, gab im Allgemeinen Roche diesen Schritt als erstes Unternehmen öffentlich bekannt (offensichtlich bat das Unternehmen jedoch auch gelegentlich die BASF, die Öffentlichkeit als erste von solchen Preissteigerungen zu unterrichten). (184) Nach der "Budget"-Beratung im August trafen die drei Geschäftsbereichsleiter (für Rhône-Poulenc der Leiter des RPAN-Bereichs) zusammen. Bei dieser Gelegenheit legten die auf den "Budget"-Beratungen vertretenen Bereichsleiter und Marketingleiter die Ergebnisse des Vorjahres dar. (185) Die Beratungen fanden ebenfalls in Hotels in Basel oder Umgebung statt. Auf diesen von Roche organisierten und geleiteten Beratungen erläuterte Roche die Marktentwicklungen, und die Geschäftsbereichsleiter erörterten die Größe des Marktes, Erhöhungen der Marktanteile, Preisbewegungen und lösten bestehende Probleme. (186) Die obersten Führungskräfte von Roche, BASF und Rhône-Poulenc, die das Vitamingeschäft überwachten, trafen ein- oder zweimal jährlich in Basel, Paris und Frankfurt zusammen, wobei die Treffen offensichtlich turnusmäßig von den jeweiligen Unternehmen organisiert wurden. Laut Angaben von Rhône-Poulenc gab es dabei keine konkrete Tagesordnung. Es handelt sich jedoch vermutlich um die von Roche beschriebenen Beratungen. Ihr Zweck bestand darin, die Unterstützung der obersten Führungsebene für das Kartell zu demonstrieren und die Gesamtstrategie festzulegen. (187) Die Regionaltreffen für Europa wurden üblicherweise ebenfalls von Roche organisiert und in Basel abgehalten. Diese Beratungen wurden in dem Monat angesetzt, der auf das Ende des jeweiligen Quartals folgte. Die für das regionale Marketing zuständigen Leiter erstatteten der übergeordneten Leitungsebene Bericht über Marktentwicklungen, die dann wiederum die erforderlichen Beschlüsse fasste. (188) Die an den regionalen Zusammenkü

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.