Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mit mechanischem Antrieb, ausgenommen Luftkissenfahrzeuge, von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportvereinen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwendung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge, von Lotsenvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge II. andere : ex a) mit einem Stückgewicht von 100 kg oder weniger : — mit mechanischem Antrieb, ausgenommen Luftkissenfahr­ zeuge, von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportver­ einen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwen­ dung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge, von Lot­ senvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge ex b) andere : — mit mechanischem Antrieb, ausgenommen Luftkissenfahr­ zeuge, von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportver­ einen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwen­ dung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge, von Lot­ senvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge ex 90.03 Fassungen für Brillen, Klemmer, Stielbrillen oder für ähnliche Waren ; Teile davon : — ausgenommen solche aus Gold ex 90.04 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen), Klemmer, Stielbril­ len und ähnliche Waren : — ausgenommen solche mit Fassungen aus Gold oder mit Goldplattierung oder vergoldet sowie Schutzbrillen für Gewerbe und Handwerk 90.07 Photoapparate ; Blitzlichtgeräte und -Vorrichtungen für photographische Zwecke sowie Photoblitzlampen (andere als Entladungslampen der Tarifnr. 85.20): ex A. Photoapparate : — mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 20 kg B. Blitzlichtgeräte und -Vorrichtungen für photographische Zwecke sowie Photoblitzlampen : ex II . andere : — mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 20 kg 90.16 Zeichen-, Anreiß- und Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantographen, Reißzeuge, Rechenschieber, Rechenscheiben); Maschinen, Instru­ mente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Auswuchtmaschinen, Plani­ meter, Mikrometer, Lehren, Eichmaße, Metermaße): Profilprojektoren : ex A. Zeichen-, Anreiß- und Recheninstrumente und -geräte : — Zeichendreiecke, Lineale, Winkelmesser und Kurvenlineale — Reißzeuge, Verlängerungsschenkel für Zirkel, Zirkel, Reißfedern und dergleichen 90.24 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Kontrollieren oder Regeln von Durchfluß, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkei­ ten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen wie Manometer, Thermosta­ te, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Durchflußmesser, Wärmemengen­ zähler und automatische Zugregler für Feuerungen, ausgenommen Waren der Tarifnr. 90.14 : B. andere : I. Manometer 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 371 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 90.28 Elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren 91.04 Andere Uhren : ex A. elektrische oder elektronische : — zum Aufstellen oder Aufhängen, vollständig, mit einem Gewicht von mehr als 500 g, sowie unvollständig, von beliebigem Gewicht ex B. andere : — zum Aufstellen oder Aufhängen, vollständig, mit einem Gewicht von mehr als 500 g, sowie unvollständig, von beliebigem Gewicht 91.08 Andere Uhrwerke, gangfertig 92.11 Schallplattenwiedergabegeräte, Diktiergeräte und andere Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, einschließlich Platten-, Band- und Drahtspieler, mit oder ohne Tonabnehmer; Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Bild- und Ton­ wiedergabegeräte, für das Fernsehen 92.12 Tonträger und andere Aufzeichnungsträger (z. B. Platten, Zylinder, Wachsfor­ men, Bänder, Filme, Drähte), für Geräte der Tarifnr. 92.11 oder für ähnliche Auf­ nahmeverfahren, zur Aufnahme vorgerichtet oder mit Aufzeichnung ; Matrizen und galvanoplastische Formen zum Herstellen von Schallplatten : B. mit Aufzeichnung : I. Aufnahmeplatten, Matrizen und andere Zwischenformen, ausgenommen Magnetbänder : b) andere II . andere : a) Schallplatten : 2 . andere b) andere Aufzeichnungsträger (z. B. Bänder, Streifen, Filme und Drähte) : 1 . im magnetischen Aufzeichnungsverfahren bespielt, zur Ton­ wiedergabe bei kinematographischen Filmen ex 2 . andere : — ausgenommen solche für den Sprachunterricht 94.01 Sitzmöbel, auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können (ausgenommen Möbel der Tarifnr. 94.02); Teile davon : B. andere : ex I. ihrer Beschaffenheit nach für Luftfahrzeuge (schwerer als Luft) bestimmt : — ausgenommen solche aus Holz ex II. andere : — ausgenommen solche aus Holz, Korbweide oder anderen pflanz­ lichen Stoffen 94.03 Andere Möbel, Teile davon : ex B. andere : — aus unedlem Metall — aus Holz, geschnitzt, furniert, gewachst, poliert oder lackiert, gedrech­ selt, gekehlt, angestrichen und mit beliebigem anderem Material als Leder, als Lederimitationen oder als Seide oder Kunstfasern enthalten­ den Geweben bezogen — aus Holz, mit Einlegearbeiten, lackiert, vergoldet, mit Edelholz, Metall oder anderem Material verziert und mit Leder, mit Lederimitationen oder mit Seide oder Kunstfasern enthaltenden Geweben bezogen — aus anderem Material als Korbweide oder anderen pflanzlichen Stoffen 97.02 Puppen 97.03 Anderes Spielzeug ; Modelle zum Spielen : ex A. aus Holz : — ausgenommen Teile für Meccano-Baukästen und , anderes technisches oder wissenschaftliches Lehrspielzeug 372 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 97.03 ex B. andere : (Fortsetzung) — ausgenommen Teile für Meccano-Baukästen und anderes technisches oder wissenschaftliches Lehrspielzeug 98.01 Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe und dergleichen (einschließlich Knopf-Rohlinge, Knopfformen und Knopfteile) : ex A. Knopf-Rohlinge und Knopfformen : — ausgenommen Manschetten- und Kragenknöpfe sowie andere Knöpfe aus Fayence, Glas, Seide oder aus anderen Spinnstoffen ex B. Knöpfe und Knopfteile : — ausgenommen Manschetten- und Kragenknöpfe sowie andere Knöpfe aus Fayence, Glas, Seide oder aus anderen Spinnstoffen 98.02 Reißverschlüsse ; Teile davon (z. B. Schieber): ex A. Reißverschlüsse mit Zähnen aus unedlen Metallen und Teile von Reißver­ schlüssen aus unedlen Metallen : — ausgenommen Teile ex B. andere : — ausgenommen Teile 98.03 Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllstifte ; Bleistifthalter und dergleichen ; Teile davon und Zubehör (z. B. Bleistiftschützer, Klipse), ausgenommen Waren der Tarifnr. 98.04 oder 98.05 : ex A. Füllhalter und Kugelschreiber : — Kugelschreiber ex B. andere Federhalter; Füllstifte ; Bleistifthalter und dergleichen : — Kugelschreiber C. Teile und Zubehör : ex I. aus vollem Metall gedrehte Stücke aus unedlen Metallen : — von Kugelschreibern ex II. andere : — von Kugelschreibern ex 98.08 Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder, auch auf Spulen ; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln : — Farbbänder auf Spulen, für den sofortigen Gebrauch 98.10 Feuerzeuge und Anzünder (z. B. mechanisch, elektrisch, katalytisch) ; Teile davon, ausgenommen Steine und Dochte ex 98.12 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren : — aus Plastik oder Ebonit 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 373 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 28.03 Kohlenstoff (insbesondere Ruß) 29.15 Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Per­ säuren ; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate : C. Aromatische mehrbasische Carbonsäuren : I. Phthalsäureanhydrid ex III. andere : — Dibutyl(ortho)phthalate — Dioctylorthophthalate — Diiosooktyl-, Diisononyl-, Diisooktylphthalate — andere Phthalsäureester : — Diisobutylphthalate 32.09 Lacke, Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten ; andere Anstrichfarben ; mit Leinöl, Testbenzin (white spirit), Terpentinöl, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichrarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Prägefolien ; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf; Lösungen im Sinne der Vor­ schrift 4 zu diesem Kapitel ; A. Lacke ; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten, andere Anstrichfarben ; mit Leinöl, Testbenzin (white spirit), Terpentinöl, einem Lack oder anderen zum Herstel­ len von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel : ex II . andere : — in Vorschrift 4 zu Kapitel 32 definierte Polyurethanlösungen ex 34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe ; grenzflächenaktive Zubereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend : — Äthoxylate — Natrium- und Dodecan-l-ylsulfat — Triäthanolaminsulfat und Dodecan-l-ylsulfat — Sulfonsäure, Natriumalkylbenzolsulfonat und Ammoniumalkylbenzolsulfonat — Gemische und Zubereitungen aus Natriumsulfat, Dodecan-l-ylsulfat und Triähtanolaminsulfat 38.19 Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder ver­ wandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen ; Rückstände der chemischen Industrie oder ver­ wandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen : ex X. andere : — feuerfeste BeSchichtungen der Art, wie sie in Gießereien zur Verbesse­ rung der Oberflächenbeschaffenheit von Gußstücken verwendet wer­ den — wassersteinlösende und ähnliche Präparate für Heizkessel und zur Kühlwasserbehandlung in der Industrie 39.01 Kondensations-, Polykondensations- und Polyadditionserzeugnisse, auch modifi­ ziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z. B. Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone) : C. andere : II. Aminoplaste : ex a) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 : —■ Aminoplastharze, mit Furfurylalkohol modifiziert, in veresterten Lösungen, zum Gebrauch in Gießereien III. Alkyde und andere Polyester : ex b : andere : — Polyester, ausgenommen Allylpolyester, gesättigt, in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) und b) zu Kapitel 39, zur Poly­ urethanherstellung 374 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 39.01 C. III. ex b) — gesättigte (Äthylen)poly(terephthalate), ausgenommen (Fortsetzung) schwarze Polymere, in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39, in Zubereitungen für die Gußforme­ rei oder das Strangpressen — in Pulverform, mit Zusatzstoffen oder Pigmenten, für das Beschichten oder Lackieren unter Hitzeeinwirkung ex V. Polyurethane : — in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 ex VII . andere : — Harze, andere als Epoxyharze, in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 : — Polyätheralkohole — Polyurethanbestandteile — Epoxyharze (Athoxylinharze), in Pulverform, mit Zusatzstoffen oder Pigmenten, für Beschichtungen oder Lackierungen unter Hitzeeinwirkung 39.02 Polymerisations- und Mischpolymerisationserzeugnisse (z. B. Polyäthylen, Polyte­ trahaloäthylene, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl- und Polymetha­ crylderivate, Cumaron-Inden-Harze) : C. andere : I. Polyäthylen : a) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 ex b) in anderen Formen : — Bearbeitungsabfälle oder -bruchstücke ex IV. Polypropylen : — in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 — Bearbeitungsabfälle oder -bruchstücke VII. Polyvinylchlorid : ex a) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a) oder b) zu Kapitel 39 : — Harzemulsionen zur Herstellung von Gemischen — in Mikrosuspensionen ex X. Vinylchlorid-Vinylazetat-Mischpolymerisate : — Zubereitungen für das Pressen von Schallplatten 40.06 Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk, Latex von Naturkautschuk oder von synthetischem Kautschuk, nicht vulkanisiert, in anderen Formen oder in anderem Zustand (z.B. Lösungen und Dispersionen, Rohre, Stäbe, Profile); Waren aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem syntheti­ schem Kautschuk (z. B. überzogene oder imprägnierte Garne aus Spinnstoffen ; Scheiben, Ringe): ex B. andere : — Flicken für die Reparatur von Luftkammern oder Reifen 40.07 Fäden und Kordeln, aus Weichkautschuk, auch mit Spinnstofferzeugnissen über­ zogen ; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen : ex A. Fäden und Kordeln, aus Weichkautschuk, auch mit Spinnstofferzeugnissen überzogen : — Fäden, nicht überzogen, mit rundem Querschnitt 56.01 Synthetische und künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt : ex A. synthetische Spinnfasern : — aus Polyester, mit einer Länge von weniger als 65 mm und einer Festig­ keit von mehr als 53 cN/tex 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 375 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 59.03 Vliesstoffe und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen : ex B. andere : — Vliesstoffe als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zuge­ schnitten, beflockt — Vliesstoffe als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zuge­ schnitten, mit einem Gewicht von mindestens 17 g/m2 und höchstens 80 g/m2 ex 59.12 Andere Gewebe, getränkt oder bestrichen ; bemalte Gewebe für Theaterdekoratio­ nen, Atelierhintergründe und dergleichen : — beflockt ex 70.06 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas" (auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt), auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : — Floatglas, nicht verstärkt, ausgenommen einfach mattgeschliffenes Glas, mit einer Dicke von mehr als 2 mm bis einschließlich 10 mm 70.20 Glaswolle und andere Glasfasern, Waren daraus : ex B. Textilfasern und Waren aus Textilfasern : — Glasseidenstränge (Rovings) und Mats 73.13 Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt : B. andere Bleche : IV. plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung : ex d) andere (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt): — mit Polyvinylchlorid überzogen ex 76.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Aluminium massiv — Walzdraht 84.10 Flüssigkeitspumpen, einschließlich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepum­ pen mit Flüssigkeitsmesser ; Hebewerke für Flüssigkeiten (z. B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren) : B. andere Pumpen : II. andere : ex a) Pumpen : — Tauchkreiselpumpen, ausgenommen Dosierpumpen 84.12 Klimag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.