Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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— Dampf- oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon ex B. Apparate, ihrer Beschaffenheit nach zum Trennen bestrahlter Kernbrenn­ stoffe, zum Behandeln radioaktiver Abfälle oder zum Aufbereiten bestrahl­ ter Kernbrennstoffe zur Wiederverwendung bestimmt (EURATOM): — Dampf- oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon C. Wärmeaustauscher : ex II . andere : — Teile 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 365 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 84.17 D. Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee (Fortsetzung) oder anderen heißen Getränken : ex I. elektrisch beheizt : — Teile ex II. andere : — Teile E. medizinisch-chirurgische Sterilisierapparate : ex I. elektrisch beheizt : — Teile ex II. andere : — Dampf- oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon F. andere : ex I. Warmwasserbereiter und Badeöfen, nicht elektrisch : — für den Haushalt ex II. andere : — Dampf- oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon ex 84.20 Waagen, auch zu Prüf- oder Kontrollzwecken, ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg ; Gewichte für Waagen aller Art : — Waagen, automatisch oder halbautomatisch, mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 250 kg, ausgenommen Teile 84.22 Maschinen, Apparate und Geräte, zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane, Stetigförderer, Seilschwebebahnen), ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Tarif­ nummer 84.23 : B. andere : ex I. Maschinen, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben hochradioaktiver Stoffe bestimmt (EURATOM): — ausgenommen Zugwinden, Flaschenzüge und Rollenkloben sowie Teile ex II . selbstfahrende Krane auf Rädern, nicht auf Schienen fahrbar : — ausgenommen Teile ex III. Walzwerkmaschinen folgender Art : Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzguts ; Kipper, Wender und Manipulatoren, für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe oder Platten : — ausgenommen Teile ex IV. andere : — ausgenommen Zugwinden, Flaschenzüge und Rollenkloben, Fahrzeughubwinden und -hebeböcke sowie Teile ex 84.24 Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau zum Aufbereiten, Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen, einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze : — Streichbretter und Schare, ausgenommen solche aus Gußeisen oder Stahlguß, Streichbleche, Scheiben, Vorschäler, Messerseche und Scheibenseche für Pflü­ ge ; Zinken für Kultivatoren und Unkrauteggen ; Scheiben für Pulverisatoren ; Jät-, Häufel- und Furchenziehvorrichtungen für Unkrautjätmaschinen ex 84.27 Pressen, Mühlen, Quetschen und andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsaft oder dergleichen : — Traubenmühlen mit Abbeervorrichtung und kontinuierliche Keltern, ausge­ nommen Teile davon 366 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 84.31 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei oder Papierhalbstoff oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe : A. zum Herstellen von Papier oder Pappe ex B. andere : — ausgenommen Liniermaschinen mit einem Stückgewicht von 2 000 kg oder weniger 84.36 Düsenspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ; SpinnstoffVorbereitungs- und Spinnstoffaufbereitungs­ maschinen ; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen von Spinn­ stoffen ; Maschinen zum Fachen, Spulen (einschließlich Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen 84.37 Web-, Wirk-, Strick-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier- und Netzknüpf­ maschinen ; Vorbereitungsmaschinen und -apparate für die Weberei, Wirkerei, Strickerei usw. (z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen) : ex A. Webmaschinen : — mit einem Stückgewicht von 2 500 kg oder weniger, automatische (aus­ genommen Baumwollwebmaschinen) und nichtautomatische ex B. Wirk- und Strickmaschinen : — Flachwirkmaschinen und - Strickmaschinen ex C. Tüll-, Spitzen-, Stick-, Flecht-, Posamentier- und Netzknüpfmaschinen : — mit einem Stückgewicht von 2 500 kg oder weniger ex 84.38 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr. 84.37 (z. B. Schaft­ maschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schußfadenwächter und Webschützen­ wechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für Maschinen oder Apparate der Tarifnr. 84.36 öder 84.37 bestimmt (z. B. Flügel, Kämme, Kratzengarnituren, Nadeln, Nadelstäbe, Platinen, Spindeln, Spinndüsen, Weblitzen, Webschäfte und Webschützen) : — ausgenommen Teile und Zubehör für Spinnmaschinen (Riffelwalzen mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 2,5 kg ; Spindeln, Druckwalzen sowie Achsen und Spannrollen für Spindelschnüre, mit Kugel-, Rollen- oder Nadellagern), gezahnte Stahlbänder für Kratzengarnituren und Spinndüsen aus Edelmetall 84.40 Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen, Färben, Appretieren oder Ausrüsten von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche, zum Bügeln von Kleidern, zum Aufwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben); Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen ; Maschinen, wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen, Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fußbodenbelag verwendet werden (einschließlich gravierte oder geätzte Druck­ platten und Druckformzylinder für diese Maschinen) : B. Maschinen und Apparate zum Waschen von Wäsche, mit einem Fassungs­ vermögen an Trockenwäsche von nicht mehr als 6 kg ; Wringmaschinen für den Haushalt : ex I. elektrisch betriebene : — zum Waschen von Wäsche, ausgenommen Teile / ex II . andere : — zum Waschen von Wäsche, ausgenommen Teile ex C. andere : — Maschinen und Apparate zum Waschen von Wäsche, ausgenommen Teile — Maschinen und Apparate zum Färben von Spinnstoffwaren, ausgenom­ men Teile 84.45 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen, ausgenom­ men Maschinen der Tarifnrn . 84.49 und 84.50 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 367 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 84.47 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, Kunstston oder ähnlichen harten Stoffen, ausgenommen Maschinen der Tarifnr. 84.49 84.48 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Tarifnr. 84.45 , 84.46 oder 84.47 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, sich selbst öffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere SpezialVorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen, aller Art 84.51 Schreibmaschinen ohne Rechenwerk; Schriftschutzmaschinen : A. Schreibmaschinen ex 84.56 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern, Mahlen oder Mischen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stof­ fen ; Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder brei­ förmigen mineralischen Stoffen ; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand : — Brecher mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg ; Mühlen und Granulatoren, mit und ohne Sortiersieb, mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg ; Betonmischmaschinen, fahrbar oder fest, mit einem Stück­ gewicht von nicht mehr als 2 000 kg ; ausgenommen Teile und Zubehör für die genannten Maschinen und Apparate 84.59 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen : ex A. zum Erzeugen von Waren der Tarifstelle 28.51 A (EURATOM): — hydraulische Pressen, mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weni­ ger, und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung, mit einem Stück­ gewicht von nicht mehr als 1 000 kg, ausgenommen Teile ex C. ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbereiten bestrahlter Kernbrennstoffe zur Wiederverwendung (z. B. Sintern von radioaktiven Metalloxiden, Umman­ teln) bestimmt (EURATOM): — hydraulische Pressen, mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weni­ ger, und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung, mit einem Stück­ gewicht von nicht mehr als 1 000 kg, ausgenommen Teile E. andere : ex II . andere : — hydraulische Pressen, mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weniger, und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung, mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 000 kg, ausgenommen Teile ex 84.60 Gießerei-Formkästen und Formen, wie sie üblicherweise für Metalle , Hartmetalle , Glas , mineralische Stoffe (z . B. keramische Massen, Beton oder Zement), Kau­ tschuk oder Kunststoff verwendet werden, ausgenommen Gießformen zum Gie­ ßen von Ingots, Masseln oder dergleichen) : — Formen und Kokillen für Maschinenguß 84.61 Armaturen und ähnliche Apparate (einschließlich Druckminderventile und ther­ mostatisch gesteuerte Ventile) für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Tanks , Wannen oder ähnliche Behälter ex 84.62 Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art): — einreihige Wälzlager, bei denen die Kugeln nicht von Hand entfernt werden können oder bei denen die Kugelreihe nicht getrennt werden kann oder bei denen die Flächen der beiden Ringe in der gleichen Ebene liegen, mit einem Außendurchmesser von mehr als 36 mm bis 72 mm, ausgenommen Teile 368 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 84.63 Wellen und Kurbeln ; Lager, Lagergehäuse und Lagerschalen ; Zahnräder, Reib­ räder und Getriebe (einschließlich Reibradgetriebe, Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe); Schwungräder; Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seil­ rollen für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen : B. andere : — ex II. andere : — Schaltgetriebe 85.0 Elektrische Generatoren ; Elektromotoren ; rotierende Umformer sowie Stromrich­ ter (z. B. Gleichrichter); Transformatoren ; Drosselspulen und andere Selbstinduk­ tionsspulen : B. andere Maschinen und Geräte ex 85.03 Primärelemente und Primärbatterien : — Trockenbatterien 85.04 Elektrische Akkumulatoren : B. andere : I. Blei-Akkumulatoren 85.06 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor 85.12 Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken ; Elektrowärmegeräte zur Haar­ pflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscheren und Brennsche­ renwärmer); elektrische Bügeleisen ; Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elek­ trische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Tarifnr. 85.24 : A. elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder : ex II . andere : — ausgenommen Teile B. elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken : ex II. andere : — ausgenommen Teile ex C. Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellen­ apparate, Brennscheren und Brennscherenwärmer) : — ausgenommen Teile D. elektrische Bügeleisen E. Elektrowärmegeräte für den Haushalt : ex II . andere : — Kochplatten, Elektroherde und entsprechende Geräte für den Haushalt F. elektrische Heizwiderstände 85.13 Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegraphentechnik, einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme 85.15 Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen (einschließlich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger) sowie Fernsehkameras ; Geräte für Funknavigation, Funkmessung oder Funkfernsteue­ rung : A. Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphiever­ kehr; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen (einschließ­ lich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombinierten Emp­ fänger) sowie Fernsehkameras 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 369 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 85.15 B. andere Geräte : (Fortsetzung) II. andere : C. Teile : II. andere : a) Möbel und Gehäuse b) aus vollem Material gedrehte Stücke aus unedlen Metallen, deren größter Durchmesser 25 mm nicht überschreitet ex c) andere : — ausgenommen von portugiesischen Herstellern von Fernsehemp­ fangsgeräten ausschließlich zur Herstellung dieser Geräte oder als für den Export bestimmte Ersatzteile zum Reparieren der von ihnen hergestellten Geräte eingeführte Mischstufen 85.16 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte, für Schienen- und andere Verkehrswege, auch für Häfen und Flugplätze 85.18 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kon­ densatoren : ex A. Festkondensatoren, ausgenommen Elektrolytkondensatoren : — mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg, ausgenommen Teile davon ex B. andere : — Festkondensatoren, mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg, ausgenommen Teile davon 85.19 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen oder Verbinden von elektri­ schen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsabieiter, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbin­ dungskästen); Fest- und Stellwiderstände (einschließlich Spannungsteiler, ausge­ nommen Heizwiderstände); gedruckte Schaltungen ; Schalt- und Verteilungstafeln und -schränke 85.20 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen (einschließlich solcher für Infra­ rot- oder Ultraviolettstrahlungen) ; Bogenlampen : A. Glühlampen für elektrische Beleuchtung : II . andere : ex B. andere Lampen : — für elektrische Beleuchtung ex C. Teile : — für Lampen für elektrische Beleuchtung 85.23 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Schnüre, Kabel (einschließlich Koaxialkabel), Bänder, Stäbe und dergleichen, für die Elektrotech­ nik, auch mit Anschlußstücken : B. andere : ex 87.09 Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen ; Beiwagen für Krafträder oder Fahrräder aller Art : — Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 87.10 Fahrräder, einschließlich Lastendreiräder und dergleichen, ohne Motor 87.12 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr. 87.09, 87.10 oder 87.11 : ex B. andere : — Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung 370 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 89.01 Wasserfahrzeuge, in der Tarifnr. 89.02, 89.03 oder 89.04 weder genannt noch inbegriffen : ex A. Kriegsschiffe : — mit mechanischem Antrieb, ausgenommen Luftkissenfahrzeuge B. andere : ex I. Wasserfahrzeuge für die Seeschiffahrt : —

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.