Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mehr Aluminium, 1 v. H. oder mehr Kupfer B. Legierter Stahl : ex VIII. Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die Elek­ trotechnik : — nicht mit Spinnstoffen und anderen Metallen überzogen und nicht aus legiertem Stahl, der eines oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Gewichtshundertteilen enthält : 2 v. H. oder mehr Silicium, 2 v. H. oder mehr Mangan, 2 v. H. oder mehr Chrom, 2 v. H. oder mehr Nickel, 0,3 v. H. oder mehr Molybdän, 0,3 v. H. oder mehr Vanadin, 0,5 v. H. oder mehr Wolfram, 0,5 v. H. oder mehr Kobalt, 0,3 v. H. oder mehr Aluminium, 1 v. H. oder mehr Kupfer 73.18 Rohre (einschließlich Rohrluppen) aus Stahl, ausgenommen Waren der Tarifnr. 73.19 ex 73.21 Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen (z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile, Schleusentore, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachun­ gen, Tür- und Fensterrahmen, Läden, Geländer, Gitter), aus Eisen oder Stahl ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Bänder, Stäbe, Profile, Rohre usw. aus Eisen oder Stahl : — ausgenommen Schleusentore für hydraulische Anlagen ex 73.24 Behälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase : — geschweißt, mit einem Fassungsvermögen von 300 1 oder weniger 73.25 Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Stahldraht, ausge­ nommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik : ex B. andere : — ausgenommen voll- oder halbverschlossene Tragseile für Drahtseilbah­ nen und Bewehrungskabel für Spannbeton 73.26 Stacheldraht ; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Stahl, auch mit Stacheln 73.27 Gewebe , Gitter und Geflechte , aus Stahldraht ; Streckblech aus Stahl : A. Gewebe, Gitter und Geflechte ex 73.29 Ketten jeder Größe und Teile davon, aus Eisen oder Stahl : — Galle-, Renold- oder Morseketten mit einer Gelenklänge von 2 cm oder weni­ ger, ausgenommen Ketten für Schlüssel 360 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 73.31 Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern, Ring­ nägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Kupferkopf 73.32 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben, Ring­ schrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl ; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Stahl : A. ohne Gewinde : ex I. aus vollem Material gedrehte Schrauben, Muttern, Niete und Unterleg­ scheiben, mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm : — ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen und Schrau­ ben ; Niete ex II . andere — ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen und Schrau­ ben ; Niete B. mit Gewinde : I. aus vollem Material gedrehte Schrauben und Muttern, mit einer Stift­ dicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm ex II. andere : — ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen 73.33 Handnähnadeln, Häkelnadeln, Ahlen, Durchziehnadeln und ähnliche Waren für Näh-, Stick-, Filet- und andere Handarbeiten, Stichel zum Sticken, aus Stahl ex 73.35 Federn und Federblätter, aus Stahl : — Blattfedern für Fahrzeuge, außer für Eisenbahnwagen — Spiralfedern aus Draht oder Rundstäben, mit einem Durchmesser von mehr als 8 mm, oder aus Vierkant- oder Flachstäben, bei denen die kleinste Abmes­ sung mehr als 8 mm beträgt ex 73.36 Raumheizöfen, Heizapparate, Küchenherde (einschließlich auch für Zentralhei­ zung verwendbare Küchenherde), Kochgeräte, Kesselöfen, Warmhalteplatten und ähnliche Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden, nicht elek­ trisch, Teile davon, aus Eisen oder Stahl : — aus Schweiß-, Walz- oder Schmiedeeisen oder -stahl, ausgenommen Koch­ geräte ex 73.37 Heizkessel (ausgenommen solche der Tarifnr. 84.01 ) und Heizkörper, für Zen­ tralheizung, nicht elektrisch beheizt, Teile davon, aus Eisen oder Stahl ; Heißluft­ erzeuger und -Verteiler (einschließlich solcher, die auch als Verteiler von frischer oder klimatisierter Luft dienen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetrie­ benem Ventilator oder Gebläse , Teile davon, aus Eisen oder Stahl : — aus Schweiß-, Walz- oder Schmiedeeisen oder - stahl 73.38 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl ; Stahlwolle ; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe oder ähnliche Waren zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl : B. andere : I. Abwaschbecken und Waschbecken, Teile davon, aus rostfreiem Stahl ex II . andere : — ausgenommen Stahlwolle, Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 361 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 73.40 Andere Waren aus Eisen oder Stahl : A. aus Gußeisen ex B. andere : — ausgenommen Stahlstäbchen und dergleichen für Korsetts und andere Bekleidungsgegenstände 74.03 Stäbe, Profile und Draht, aus Kupfer, massiv ex 74.07 Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Kupfer: — ausgenommen unbearbeitete oder angestrichene, lackierte, emaillierte oder anders vorbearbeitete (einschließlich Mannesmannrohre und geschmiedete Rohre), auch mit Muffen oder Flanschen, aber ohne weitere Bearbeitung, mit einer Wanddicke von mehr als 1 mm und mit einem Innendurchmesser von mehr als 80 mm 74.18 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Kupfer ex 74.19 Andere Waren aus Kupfer : — ausgenommen folgende Waren : — Stecknadeln, Schieber und Haarnadeln (außer Schmucknadeln), Finger­ hüte sowie Metallteile für Gürtel, Korsette und Hosenträger — Tanks, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller Art (außer Druck- oder Flüssiggas), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit Innenaus­ kleidung oder Wärmeschutzverkleidung — Ketten jeder Größe und Teile davon 76.04 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch geprägt, zugeschnit­ ten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnli­ chen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,20 mm oder weniger 76.06 Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Aluminium 76.08 Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen (z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachungen, Tür- und Fensterrahmen, Geländer), aus Aluminium ; zu Konstruktionszwecken vorgearbei­ tete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre usw. , aus Aluminium 76.12 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, aus Aluminiumdraht, ausgenommen iso­ lierte Drahtwaren für die Elektrotechnik 76.15 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Aluminium 82.01 Spaten, Schaufeln, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten ; Sensen und Sicheln, Heu­ und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und anderes Handwerkszeug für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft 82.02 Handsägen aller Art, Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter): A. Handsägen aller Art B. Sägeblätter : I. Bandsägeblätter ex III . andere : — Handsägeblätter 362 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 82.03 Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden, Pinzetten ; Schrauben- und Spannschlüssel ; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bol­ zenschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen und Raspeln, zum Handgebrauch 82.04 Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels erfaßten Waren ; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb und Glasschneidediamanten 82.05 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen und mecha­ nischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug (z. B. zum Treiben, Stanzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten, Schneiden, Dre­ hen, Schrauben), einschließlich Zieheisen, Preßmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen, Erd-, Gesteins- und Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil : ex A. aus unedlen Metallen : — ausgenommen Bohrer ex B. aus Hartmetallen : — ausgenommen Bohrer ex C. aus Diamant oder Preßdiamant : — ausgenommen Bohrer ex D. aus anderen Stoffen : — ausgenommen Bohrer 82.09 Messer, andere als Messer der Tarifnr. 82.06, mit schneidender oder gezahnter Klinge (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür ex 82.12 Scheren und Scherenblätter : — ausgenommen Schneiderscheren 82.13 Andere Messerschmiedewaren (einschließlich Baumscheren, Scherapparate, Hack­ messer für Metzger und zum Küchengebrauch sowie Papiermesser); Messer­ schmiedewaren zur Hand- und Fußpflege und dergleichen (einschließlich Nagel­ feilen) und Zusammenstellungen solcher Waren 82.14 Löffel, Schöpfkellen, Gabeln, Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser, Zuk­ kerzangen und ähnliche Tischgeräte 82.15 Griffe aus unedlen Metallen für Waren der Tarifnrn . 82.09 , 82.13 und 82.14 83.01 Schlösser (einschließlich Verschlüsse und Verschlußbügel mit Schloß), Sicherheits­ riegel und Vorhängeschlösser, alle diese zum Schließen mit Schlüsseln, als Geneimschlösser oder elektrische Schlösser, auch Teile davon, aus unedlen Metal­ len ; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen 83.02 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Trep­ pen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren (einschließlich automatische Türschließer); Kleiderhaken, Huthaken, Hutablagen, Stützen, Konsolen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen 83.06 Statuetten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung, aus unedlen Metal­ len ; Rahmen für Photographien, Bilder und ähnliche Waren, aus unedlen Metal­ len ; Spiegel aus unedlen Metallen : A. Statuetten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung ex 83.09 Verschlüsse, Verschlußbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Bekleidung, Schuhe, Planen, Täsch­ nerwaren und zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren ; Hohlniete und Zwei­ spitzniete, aus unedlen Metallen ; Perlen und Flitter, aus unedlen Metallen : —- ausgenommen Perlen und Flitter 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 363 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Zolltarifs 83.13 Stopfen, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Flaschenkapseln, Abreißkap­ seln, Gießpfropfen, Plomben und ähnliches Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen 83.15 Draht, Stäbe, Rohre, Platten, Kügelchen, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Hartmetallen, mit Dekapier- oder Flußmitteln überzogen oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten von Metall oder Hartmetall ; Drähte und Stäbe, aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert, zum Metallisieren im Auf­ spritzverfahren ex 84.01 Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf (Dampfkessel) ; Kessel für über­ hitztes Wasser : — ausgenommen Teile 84.06 Kolbenverbrennungsmotoren : C. andere Motoren : I. Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit einem Hubraum : a) von 250 cm3 oder weniger : ex 2 . andere : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger, auch für Fahrrä­ der mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 b) von mehr als 250 cm3 ; ex 1 . für die industrielle Montage von Einachs-Ackerschleppern der Tarifstelle 87.01 A, von Kraftwagen zum Befördern von Personen (einschließlich i Kombinationskraftwagen), mit weniger als 15 Sitzplätzen, von Kraftwagen zum Befördern von Gütern, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm3, von Kraftwagen zu besonderen Zwecken derTarifnr. 87.03 : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger 2 . andere : ex bb) andere : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger II. Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung : ex a) Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger b) andere : ex 1 . für die industrielle Montage von Einachs-Ackerschleppern der Tarifstelle 87.01 A, von Kraftwagen zum Befördern von Personen (einschließlich Kombinationskraftwagen), mit weniger als 15 Sitzplätzen, von Kraftwagen zum Befördern von Gütern, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm3, von Kraftwagen zu besonderen Zwecken, derTarifnr. 87.03 : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger 2 . andere : — mit einer Leistung von 25 kW oder weniger D. Teile : II. von anderen Motoren : ex a) für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft : — Zylinder, Zylinderlaufbüchsen, Kolbenbolzen, Kolben und Kol­ benringe ex b) für andere Zwecke : — Zylinder, Zylinderlaufbüchsen, Kolbenbolzen, Kolben und Kol­ benringe 84.07 Wasserturbinen, Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen : B. Wasserturbinen, Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen 364 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15.11.85 Nummer des Gemeinsamen w arenbezeichnung Zolltarifs 84.10 Flüssigkeitspumpen, einschließlich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepum­ pen mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten (z. B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren) : ex A. Ausgabepumpen, die mit Flüssigkeitsmesser ausgestattet oder zur Aufnah­ me eines Flüssigkeitsmessers eingerichtet sind : — Teile B. andere Pumpen : II . andere : ex a) Pumpen : — ausgenommen Pumpen für Berieselungsanlagen und Tauch­ pumpen mit angekuppeltem Motor, ohne Innenauskleidung aus keramischem Material oder Gummi, mit einem Stückge­ wicht von nicht mehr als 1 000 kg b) Teile C. Hebewerke für Flüssigkeiten (z. B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandeleva­ toren) 84.1 Luftpumpen, einschließlich Vakuumpumpen ; Luft- und Gaskompressoren ; Frei­ kolbengeneratoren ; Ventilatoren und dergleichen : C. Ventilatoren und dergleichen : ex II . andere : — mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 200 kg, ausgenommen Teile 84.15 Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung, mit elektri­ scher oder anderer Ausrüstung : C. andere : ex I. Kühlschränke mit einem Inhalt von mehr als 340 Litern : — mit einem Stückgewicht von mehr als 200 kg ex II. andere : — ausgenommen auf einen gemeinsamen Sockel montierte oder aus gegenseitig abhängigen Teilen bestehende Aggregate für Kühl­ schränke, Schränke und Möbel mit den entsprechenden Kühlvor­ richtungen, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 kg, sowie Teile ex 84.16 Kalander und Walzwerke, ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschi­ nen ; Walzen für diese Maschinen : — ausgenommen Kalander mit bis zu 3 Walzen oder einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Walzwerke für die gummiverarbeitende Indu­ strie und die Nahrungsmittelindustrie ; Teile für die Maschinen dieser Tarif­ nummer 84.17 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trock­ nen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate ; nichtelektriscne Warmwasserbereiter und Badeöfen : ex A. Apparate zum Erzeugen von Waren der Tarifstelle 28.51 A (EURATOM):

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.