Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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V. aus anderen Stoffen : a) Spulen und ähnliche Unterlagen für photographische und kinematographi­ sche Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Tarifnr. 92.12 c) Miederstäbe und dergleichen für Korsette, Kleider und Bekleidungszube­ hör ex d) andere : — ausgenommen Schutzanzüge gegen Bestrahlung oder radioaktive Ver­ seuchung, nicht in Verbindung mit Atemgeräten 42.02 Reiseartikel (Reisekoffer, Handkoffer, Hutschachteln, Reisetaschen, Rucksäcke, usw.), 34 Tonnen Einkaufstaschen, Handtaschen, Schulranzen, Aktentaschen, Brieftaschen, Geldbeutel, Necessaires, Werkzeugtaschen, Tabakbeutel, Futterale, Etuis oder Schachteln (für Waf­ fen, Musikinstrumente, Ferngläser, Schmuck, Flakons, Kragen, Schuhe, Bürsten usw.) und ähnliche Behältnisse, aus Leder, Kunstleder, Vulkanfiber, Kunststoffolien, Pappe oder Geweben 42.03 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder : 1 Tonne A. Bekleidung C. anderes Bekleidungszubehör 43.03 Waren aus Pelzfellen : 2 Tonnen B. andere 44.24 Haushaltsgeräte aus Holz 13 Tonnen 44.28 Andere Holzwaren : 27 Tonnen D. andere : ex II. andere : — Kleiderbügel und andere Holzwaren ex 46.03 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt oder aus 1 126 Tonnen Waren der Tarifnr. 46.02 gefertigt ; Waren aus Luffa : — Korbmacherwaren 59.02 Filze und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen : 2 Tonnen ex A. Filze als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten : — Filze, weder getränkt noch bestrichen, nicht für Bodenbeläge : — genadelte Filze aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Tarifnr. 57.03 — gefilzte Filze aus groben Tierhaaren 66.03 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Tarifnrn. 66.01 und 66.02 : 5,1 Tonnen B. Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock 292 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Gesamtkontingente Zolltarifs ( 1986) 55.04 C) Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt 4 Tonnen 56.06 0 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (oder aus Abfällen von syntheti­ schen oder künstlichen Spinnstoffen), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 59.02 (') Filze und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen : ex A. Filze als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten : — Filze, weder getränkt nocht bestrichen : — genadelte Filze, aus anderen Spinnstoffen als Jute oder anderen textilen Bastfasern der Tarifnr. 57.03 — gefilzte Filze aus anderen Spinnstoffen als groben Tierhaaren — Filze, getränkt oder bestrichen B. andere 59.03 0 Vliesstoffe und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen 59.11 0 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen Gewirke : A. kautschutierte Gewebe (ausgenommen Erzeugnisse des Absatzes B) : I. Klebebänder (Klebestreifen), mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht­ vulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kau­ tschuk bestrichen II. Gewebe in Verbindung mit Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk III. andere : b) andere B. gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Vorschrift 3 b) zu Kapitel 59 69.14 Andere Waren aus keramischen Stoffen 1,2 Tonnen 70.17 Glaswaren für Laboratorien, hygienische und medizinische Bedarfsartikel aus Glas, auch 105 Tonnen mit Skalen oder Eichzeichen ; Glasampullen : ex A. Glaswaren für Laboratorien, hygienische und medizinische Bedarfsartikel : — Glaswaren für Laboratorien 70.20 Glaswolle und andere Glasfasern, Waren daraus : 236 Tonnen B. textile Glasfasern und Waren daraus 71.12 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 888 265 ECU 71.15 Waren aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituier­ 159 888 ECU ten Steinen 71.16 Phantasieschmuck 73 726 ECU 73.32 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben, Ringschrau­ 33 Tonnen ben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl ; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegschei­ ben und Federringscheiben) aus Stahl (') Waren, bei denen Spanien Mengenbeschränkungen für seine Einfuhren aus Staatshandelsländern, die das Allfaserabkommen oder ein gleichartiges Abkommen nicht unterzeichnet naben (DDR, UdSSR, Albanien, Mongolei, Vietnam, Nordkorea), vorläufig beibe­ halten kann. 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 293 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Gesamtkontingente Zolltarifs ( 1986) 73.38 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, 169 Tonnen aus Eisen oder Stahl ; Stahlwolle ; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl : B. andere 82.02 Handsägen aller Art, Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht 10 Tonnen gezahnte Sägeblätter) 82.03 Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden, Pinzetten ; Schrauben­ 131 Tonnen und Spannschlüssel ; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen und Raspeln, zum Handge­ brauch 82.04 Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels 130 Tonnen erfaßten Waren ; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb und Glasschneidediamanten 82.05 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen und mechanischem 1,6 Tonnen oder nichtmechanischem Handwerkszeug (z. B. zum Treiben, Stanzen, Gewindeschnei­ den, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten, Schneiden, Drehen, Schrauben), ein­ schließlich Zieheisen, Preßmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen, Erd-, Gesteins- und Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil : ex A. aus unedlen Metallen : — ausgenommen : — Erd-, Gesteins- und Tiefbohrwerkzeuge — Bohrspitzen aus Schnellarbeitsstahl für die Bearbeitung von Metall — Schnitt-, Stanz- und Formwerkzeuge — Bohrer, Fräser und Fräsköpfe, nicht für die Bearbeitung von Metall 82.09 Messer, andere als Messer der Tarifnr. 82.06, mit schneidender oder gezahnter Klinge 0,2 Tonnen (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür : B. Klingen 82.14 Löffel, Schöpfkellen, Gabeln, Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen 22 Tonnen und ähnliche Tischgeräte 84.11 Luftpumpen, einschließlich Vakuumpumpen ; Luft- und Gaskompressoren ; Freikolben­ 4 Tonnen generatoren ; Ventilatoren und dergleichen : A. Pumpen und Kompressoren : II. andere : ex b) andere Pumpen und Kompressoren : — Kompressoren für Kältemaschinen 85.01 Elektrische Generatoren ; Elektromotoren ; rotierende Umformer sowie Stromrichter 200 Tonnen (z. B. Gleichrichter); Transformatoren ; Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen : ex A. elektrische Generatoren, rotierende Umformer, Stromrichter (z. B. Gleichrichter), Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen, Elektromotoren mit einer Leistung von 0,75 kW oder mehr, jedoch weniger als 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge : — Motoren mit einer Leistung von 0,75 kW oder mehr, jedoch weniger als 150 kW, ausgenommen Mehrphasenmotoren 294 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Gesamtkontingente Zolltarifs ( 1986) 85.01 ex A. — Generatoren (Fortsetzung) — rotierende Umformer B. andere Maschinen und Geräte : I. Generatoren, Motoren (auch mit Getriebe, einschließlich Reibradgetriebe, Wechselgetriebe oder anderem regelbarem Getriebe), rotierende Umformer : a) Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 Watt oder weniger ex b) andere : — ausgenommen Mehrphasenmotoren ex 85.02 Elektromagnete; vormagnetisierte oder nichtvormagnetisierte Dauermagnete; Spannplat­ 28 Tonnen ten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvor­ richtungen ; elektromagnetische Kupplungen, Getriebe und Bremsen ; elektromagnetische Hebeköpfe : — vormagnetisierte oder nichtvormagnetisierte Dauermagnete 85.14 Mikrophone und Haltevorrichtungen dazu ; Lautsprecher; Tonfrequenzverstärker : 71 061 ECU ex B. andere : — Lautsprecher, Verstärker und Teile davon 85.18 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensato­ 24 Tonnen ren 85.19 Elektrische Geräte zum Schließen, öffnen, Schützen oder Verbinden von elektrischen 223 Tonnen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Wanderwellen­ ausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen); Fest- und Stellwiderstände (einschließlich Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände); gedruckte Schaltungen ; Schalt- und Verteilungstafeln und -schränke 85.20 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen (einschließlich solcher für Infrarot- oder 450 Tonnen Ultraviolettstrahlung) ; Bogenlampen : A. Glühlampen für elektrische Beleuchtung : II. andere ex B. andere Lampen : — Entladungslampen für elektrische Beleuchtung, einschließlich Verbundlampen 85.21 Elektronenröhren (Glühkathoden-, Kaltkathoden- oder Photokathodenröhren, andere 7 Tonnen als solche der Tarifnr. 85.20), einschließlich Röhren mit Dampf- oder Gasfüllung, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Fernsehbildaufnahme­ röhren ; Photozellen ; gefaßte oder montierte piezoelektrische Kristalle ; Dioden, Transi­ storen und ähnliche Halbleiter ; Leuchtdioden ; elektronische Mikroschaltungen : B. Photozellen, einschließlich Phototransistoren 87.07 Kraftkarren von einer Bauart, wie sie in Fabriken, Lagerhäusern, Häfen oder auf Flug­ 608 Tonnen plätzen zum Kurzstreckentransport oder zum Warenumschlag verwendet wird (z.B. Lastkraftkarren, Stapelkraftkarren, Portalkraftkarren); Zugkraftkarren von einer Bauart, wie sie auf Bahnhöfen verwendet wird ; Teile davon : B. Portalkraftkarren C. andere Kraftkarren D. Teile 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 295 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Gesamtkontingente Zolltarifs ( 1986) ex 87.09 Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen ; Beiwagen für Krafträder 1 Tonne oder Fahrräder aller Art : — ausgenommen Krafträder mit Verbrennungsmotor und Fahrräder mit Hilfsmotor (Verbrennungsmotor), auch mit Beiwagen 89.01 Wasserfahrzeuge, in der Tarifnr. 89.02, 89.03 oder 89.04 weder genannt noch inbegrif­ 4 441 330 ECU fen : B. andere : II . andere 89.02 Wasserfahrzeuge, eigens zum Schleppen oder Schieben anderer Wasserfahrzeuge gebaut (Schlepper und Schubschiffe) 89.03 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasser­ fahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Verwendungszweck von unter­ geordneter Bedeutung ist ; Schwimmdocks ; schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 90.01 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht 204 301 ECU gefaßt (ausgenommen optische Elemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet); polarisieren­ de Stoffe in Form von Folien oder Platten 90.04 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen), Klemmer, Stielbrillen und 133 240 ECU ähnliche Waren 92.11 Schallplattenwiedergabegeräte, Diktiergeräte und andere Tonaufnahme- oder Ton­ 1 776 530 ECU wiedergabegeräte, einschließlich Platten-, Band- und Drahtspieler, mit oder ohne Tonab­ nehmer ; Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Bild- und Tonwiedergabegeräte, für das Fernsehen 92.13 Andere Teile und anderes Zubehör für Geräte der Tarifnr. 92.11 93.01 Blanke Waffen (z. B. Säbel, Degen, Bajonette), Teile davon und Scheiden für diese 1 Tonne Waren 93.04 Feuerwaffen (andere als Feuerwaffen der Tarifnrn. 93.02 und 93.03), einschließlich ähn­ 1 300 Einheiten licher Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver aller Art genutzt wird, wie Leuchtpistolen, Schreckschußpistolen und dergleichen, Wetterkanonen, Leinenschieß­ geräte 93.05 Andere Waffen (einschließlich Feder-, Luft- und Gasgewehre, -büchsen und -pistolen) 1 Tonne 93.06 Waffenteile (andere als Waffenteile der Tarifnr. 93.01 ), einschließlich Rohr- und Lauf­ 0,3 Tonnen rohlinge für Feuerwaffen 296 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Gesamtkontingente Zolltarifs ( 1986) 94.03 Andere Möbel ; Teile davon : 13 Tonnen ex B. andere : — ausgenommen Möbel und Teile davon aus Holz 97.02 Puppen 26 648 ECU 98.02 Reißverschlüsse ; Teile davon (z. B. Schieber) 1,3 Tonnen 98.05 Blei-, Kopier- und Farbstifte, Schiefergriffel, Minen, Pastellstifte und Zeichenkohle ; 266 480 ECU Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide : A. Blei-, Kopier- und Farbstifte, Schiefergriffel, Minen, Pastellstifte und Zeichenkohle 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 297 ANHANG XVI Liste zu Artikel 177 Absatz 5 der Beitrittsakte a) LISTE DER AUSGANGSKONTINGENTE FÜR WAREN, DIE BIS ZUM 31 . DEZEMBER 1989 GEGENÜBER ALLEN DRITTEN LÄNDERN MENGENBESCHRÄNKUNGEN BEI DER EINFUHR NACH SPANIEN UNTERLIEGEN : Gesamtkontingente Gesamtkontingente für unter die für Staatshandels­ Nummer des Gemeinsamen Warenbezeichnung Verordnung länder nach der Zolltarifs (EWG) Nr. 288 /82 Verordnung fallende Länder (EWG) Nr. 3420/83 ( 1986) ( 1986) ex 58.01 Geknüpfte Teppiche, auch konfektioniert, ausgenommen hand­ 60 Tonnen 3 Tonnen gefertigte Teppiche 58.02 Andere Teppiche, auch konfektioniert; Kelim, Sumak, Karamanie 21 Tonnen 30 Tonnen und dergleichen, auch konfektioniert : A. Teppiche 84.41 Nähmaschinen (z. B. zum Nähen von Spinnstoffwaren, Leder oder 522 Einheiten 10 Einheiten Schuhen), einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen ; Nähmaschinennadeln : A. Nähmaschinen, einschließlich Möbel zum Einbau von Nähma­ schinen : I. Steppstichnähmaschinen, dereh Kopf ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegt ; Stepp­ stichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegen : a) Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 ECU b) andere 85.15 Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegra­ 2 706 Einheiten 3 Einheiten phieverkehr ; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fern­ sehen (einschließlich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiederga­ begeräten kombinierten Empfänger) sowie Fernsehkameras ; Geräte für Funknavigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung ; A. Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funkte­ legraphieverkehr; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen (einschließlich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger) sowie Fern­ sehkameras : III. Empfangsgeräte, auch mit Tonaufnahme- oder Tonwieder­ gabegeräten kombiniert : b) andere : ex 2 . andere : — für Farbfernsehen, mit einer Diagonale des Bildschirms : — von 42 cm oder weniger — von mehr als 42 cm bis 52 cm — von mehr als 52 cm 87.01 Zugmaschinen, auch mit Seilwinden : 13 Einheiten 448 Einheiten A. Einachs-Ackerschlepper, mit Verbrennungsmotor als Fahran­ trieb ex B. Ackerschlepper (ausgenommen Einachs-Ackerschlepper) und Forstschlepper, auf Rädern : — mit einem Hubraum von 4 000 cm3 oder weniger 298 Amtsblat

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.