Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e 58.02 Andere Teppiche, auch konfektioniert; Kelim, Sumak, Karamanie und dergleichen, auch konfektioniert : A. Teppiche 6 ex 58.04 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Gewe­ 259,3 t be der Tarifnrn . 55.08 und 58.05 : — aus Baumwolle 58.09 Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe, gemustert ; Spitzen (maschinen- oder handgefertigt), als Meterware oder als Motiv : B. Spitzen : ex I. handgefertigt : — ausgenommen Spitzen aus Baumwolle, Wolle oder künstli­ chen oder synthetischen Spinnstoffen II. maschinengefertigt 60.01 Gewirke als Meterware, weder gummielastisch noch kautschutiert : C. aus anderen Spinnstoffen : I. aus Baumwolle 7 60.04 Unterkleidung aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert : 15,3 t A. Säuglingskleidung ; Mädchenkleidung bis einschließlich Handelsgröße 86 : I. T-Shirts : a) aus Baumwolle II. Unterziehpullis : a) aus Baumwolle III . andere : b) aus Baumwolle 252 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Kontingent Gemeinsamen Nr. Warenbezeichnung Ausgangskontingent Zolltarifs 60.04 B. andere : (Fortsetzung) I. T-Shirts : a) aus Baumwolle II. Unterziehpullis : a) aus Baumwolle IV. andere : d) aus Baumwolle 60.05 Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gum­ mielastisch nach kautschutiert : A. Oberkleidung und Bekleidungszubehör : \ II. andere : ex a) Oberkleidung aus Gewirken der Tarifnr. 59.08 : — aus Baumwolle b) andere : 1 . Säuglingskleidung; Mädchenkleidung bis einschließlich Handelsgröße 86 : cc) aus Baumwolle 2 . Badeanzüge und -hosen : bb) aus Baumwolle 3 . Trainingsanzüge : bb) aus Baumwolle 4. andere Oberkleidung : aa) Blusen und Hemdblusen, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder; 55 . aus Baumwolle bb) Pullover, Slipover, Twinsets, Westen und Strickjak­ ken : 11 . für Männer und Knaben : eee) aus Baumwolle 22. für Frauen, Mädchen und Kleinkinder : fff) aus Baumwolle cc) Kleider : 44 . aus Baumwolle dd) Röcke, einschließlich Hosenröcke : 33 . aus Baumwolle ee) lange Hosen : ex 33. aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle ff) Anzüge und Kombinationen, für Männer und Kna­ ben, ausgenommen Skianzüge : ex 22. aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle gg) Kostüme und Hosenanzüge, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, ausgenommen Skianzüge : 44 . aus Baumwolle hh) andere Jacken, ausgenommen Anoraks, Windjacken und dergleichen und Mäntel : 44 . aus Baumwolle ijij) Anoraks, Windjacken und dergleichen : ex 11 . aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baum­ wolle oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen : — aus Baumwolle kk) Skianzüge, zwei- oder dreiteilig : ex 11 . aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baum­ wolle oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen : — aus Baumwolle 11) andere Oberkleidung : 44 . aus Baumwolle 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 253 Nummer des Kontingent Gemeinsamen Nr. Warenbezeichnung Ausgangskontingent Zolltarifs 60.05 A. II. b) 5 . Bekleidungszubehör : (Fortsetzung) ex cc) aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle B. andere : ex III. aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle 8 61.01 Oberkleidung für Männer und Knaben : 30,9 t A. Cowboy- und ähnliche Kleidung zum Verkleiden und Spielen mit einer Handelsgröße von weniger als 158 ; Oberkleidung aus Geweben der Tarifnrn. 59.08 , 59.11 oder 59.12 : II . andere : ex a) Mäntel : — aus Baumwolle ex b) andere : — aus Baumwolle B. andere : I. Arbeits- und Berufskleidung : a) Overalls und Latzhosen : 1 . aus Baumwolle b) andere : 1 . aus Baumwolle II. Badehosen und -anzüge : ex b) aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle III. Bademäntel und -jacken ; Hausmäntel, Hausjacken und ähnliche Hauskleidung : b) aus Baumwolle IV. Parkas ; Anoraks, Windjacken und dergleichen : b) aus Baumwolle V. andere : a) Sakkos und Jacken : 3 . aus Baumwolle b) Mäntel und Umhänge : 3 . aus Baumwolle c) Anzüge und Kombinationen, ausgenommen Skianzüge : 3 . aus Baumwolle d) Shorts und andere kurze Hosen : 3 . aus Baumwolle e) lange Hosen : 3 . aus Baumwolle f) Skianzüge, zwei- oder dreiteilig : ex 1 . aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen : — aus Baumwolle g) andere Oberkleidung : 3 . aus Baumwolle 61.02 Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder : A. Säuglingskleidung ; Mädchenkleidung bis einschließlich Handelsgröße 86 ; Cowboy- und ähnliche Kleidung zum Verkleiden und Spielen mit einer Handelsgröße von weniger als 158 : I. Säuglingskleidung, Mädchenkleidung bis einschließlich Handels­ größe 86 : a) aus Baumwolle B. andere : I. Oberkleidung aus Geweben der Tarifnrn. 59.08 , 59.11 oder 59.12 : ex a) Mäntel : — aus Baumwolle 254 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 Nummer des Kontingent Gemeinsamen Nr. Warenbezeichnung Ausgangskontingent Zolltarifs 61.02 B. I. ex b) andere : (Fortsetzung) — aus Baumwolle II . andere : a) Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung : 1 . aus Baumwolle b) Badeanzüge : ex 2. aus anderen Spinnstoffen : — aus Baumwolle c) Bademäntel und -jacken ; Hausmäntel, Bettjäckchen und ähnliche Hauskleidung : 2 . aus Baumwolle d) Parkas ; Anoraks, Windjacken und dergleichen : 2 . aus Baumwolle e) andere : 1 . Jacken : cc) aus Baumwolle 2 . Mäntel und Umhänge : cc) aus Baumwolle 3 . Kostüme und Hosenanzüge, ausgenommen Skianzüge : cc) aus Baumwolle 4 . Kleider : ee) aus Baumwolle 5 . Röcke, einschließlich Hosenröcke : cc) aus Baumwolle 6. lange Hosen : cc) aus Baumwolle 7 . Blusen und Hemdblusen : cc) aus Baumwolle 8 . Skianzüge, zwei- oder dreiteilig : ex aa) aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen : — aus Baumwolle 9. andere Oberkleidung : cc) aus Baumwolle 9 61.03 Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vor­ 6,4 t hemden und Manschetten : A. Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden : II . aus Baumwolle B. Schlafanzüge : II . aus Baumwolle C. andere : II . aus Baumwolle 61.04 Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder : A. Säuglingskleidung ; Mädchenkleidung bis einschließlich Handelsgröße 86 : I. aus Baumwolle B. andere : I. Schlafanzüge und Nachthemden : b) aus Baumwolle II . andere : b) aus Baumwolle 15 . 11 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 255 Nummer des Kontingent Gemeinsamen Nr. Warenbezeichnung Ausgangskontingent Zolltarifs 10 84.41 Nähmaschinen (z. B. zum Nähen von Spinnstoffwaren, Leder oder Schu­ 2 850 Einheiten hen), einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen ; Nähmaschi­ nennadeln : A. Nähmaschinen, einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen : I. Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegt; Steppstichnähmaschi­ nenköpfe, die ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegen : a) Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 ECU b) andere 11 85.15 Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphiever­ 8 243 Einheiten kehr ; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen (ein­ schließlich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombinier­ ten Empfänger) sowie Fernsehkameras ; Geräte für Funknavigation, Funk­ messung oder Funkfernsteuerung : A. Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegra­ phieverkehr ; Sende- und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen (einschließlich der mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger) sowie Fernsehkameras : III. Empfangsgeräte, auch mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabege­ räten kombiniert : b) andere : ex 2 . andere : — für Farbfernseher, mit einer Diagonale des Bild­ schirms von 42 cm oder weniger 12 87.01 Zugmaschinen, auch mit Seilwinden : 852 Einheiten A. Einachs-Ackerschlepper, mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb 13 93.02 Revolver und Pistolen 6 000 000 ECU 93.04 Feuerwaffen (andere als Feuerwaffen der Tarifnrn. 93.02 und 93.03), ein­ schließlich ähnlicher Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver aller Art genutzt wird, wie Leuchtpistolen, Schreckschußpistolen und der­ gleichen, Wetterkanonen, Leinenscnießgeräte : ex A. Jagd- und Sportgewehre : — ausgenommen Jagd- und Sportgewehre mit einem gezogenen Lauf und andere als für Randfeuerpatronen, mit einem Stück­ wert von mehr als 200 ECU 93.05 Andere Waffen (einschließlich Feder-, Luft- und Gasgewehre, - büchsen und -pistolen) 93.06 Waffenteile (andere als Waffenteile der Tarifnr. 93.01 ), einschließlich Rohr- und Laufrohlinge für Feuerwaffen 14 93.07 Geschosse und Munition, einschließlich Minen ; Teile davon, einschließlich 900 t Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen ANHANG V 256 Liste zu Artikel 48 Absatz 3 der Beitrittsakte Nummer des Kontingentshöhe Kontingent Gemeinsamen Warenbezeichnung Nr. Zolltarifs 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1 24.02 Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabak­ 2 605 033 000 Einheiten Jährlicher Steigerungssatz : 20 °/o soßen : A. Zigaretten 2 24.02 B. Zigarren und Zigarillos 34 406 000 Einheiten Jährlicher Steigerungssatz : 20 % 3 24.02 C. Rauchtabak 598 t Jährlicher Steigerungssatz : 20 % D. Kautabak und Schnupftabak E. andere, einschließlich homogenisierter Tabak in Form von Folien 4 27.10 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausge­ 185 679 t Jährlicher Steigerungssatz : 20 % nommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Ge­ halt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr, in de­ nen diese öle den Charakter der Waren bestim­ men, anderweit weder genannt noch inbegriffen : ex A. Leichtöle : — ausgenommen Motorbenzin und Flug­ Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften turbinenkraftstoff 5 27.10 ex A. Leichtöle : 238 283 t Jährlicher Steigerungssatz : 20 °/o — Motorenbezin und Flugturbinenkraft­ stoff 6 27.10 B. mittelschwere Öle 70 000 t Jährlicher Steigerungssatz : 20 % 7 27.10 C. Schweröle 185 000 t 253 450 t 347 226 t 475 700 t 651 709 t 892 842 t I. Gasöl 15.11.85 . 15 1 1 . Nummer des 85 Kontingent Kontingentshöhe Gemeinsamen Warenbezeichnung Nr. Zolltarifs - 1986 1987 1988 1989 1990 1991 8 27.10 C. II . Heizöl 340 000 t 425 000 t 531 250 t 664 062 t

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.