Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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roßbritannien oder Nordirland : jede Person, die im Sinne des Gesetzes über die soziale Sicherheit 1975 (Social Security Act 1975) oder gegebenenfalls des Gesetzes über die soziale Sicherheit (Nordirland) 1975 (So­ cial Security (Northern Ireland) Act 1975) als unterhaltsberechtigt gilt, und b) nach den Rechtsvorschriften von Gibraltar : jede Person, die im Sinne der Verord­ nung über das ärztliche System der Gruppenpraxis 1973 (Group Practice Medical Scheme Ordinance 1973) als unterhaltsberechtigt gilt." Anhang II erhält folgende Fassung : „ANHANG II (Artikel 1 Buchstabe j) und u) der Verordnung) I. Sondersysteme für Selbständige, die nach Artikel 1 Buchstabe j) vierter Unterabsatz nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. A. BELGIEN Gegenstandslos B. DÄNEMARK Gegenstandslos C. DEUTSCHLAND Die für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Seelotsen und Architekten auf­ grund von Landesrecht errichteten Versicherungs- und Versorgungswerke sowie andere Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, insbesondere Fürsorgeeinrichtungen und die erweiterte Honorarverteilung. 174 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15.11.85 D. SPANIEN 1 . Ergänzend oder zusätzlich zu den Systemen der sozialen Sicherheit bestehende freie Versorgungssysteme von Einrichtungen, für die das allgemeine Gesetz über die so­ ziale Sicherheit vom 6. Dezember 1941 und die dazu erlassene Verordnung vom 26. Mai 1943 gelten, a) für ergänzend oder zusätzlich zu den Leistungen der sozialen Sicherheit erfol­ gende Leistungen oder b) für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, deren Einbeziehung in das System der sozialen Sicherheit aufgrund von Nummer 7 der sechsten Übergangsbestim­ mung zum allgemeinen Gesetz über die soziale Sicherheit vom 30. Mai 1974 nicht vorgesehen ist und die deshalb nicht an die Stelle der Pflichtversicherungen der sozialen Sicherheit treten. 2. Vorsorge- und/oder Fürsorge- oder Wohlfahrtssystem von Einrichtungen, für die das allgemeine Gesetz über die soziale Sicherheit und das Gesetz vom 6. Dezember 1941 nicht gelten. E. FRANKREICH 1 . Nichtlandwirtschaftliche Selbständige : a) Die in den Artikeln L 658 , L 659, L 663-11 , L 663-12, L 682 und L 683-1 des Gesetzbuches der Sozialen Sicherheit genannten Zusatzsysteme der Altersversiche­ rung und Versicherungssysteme für den Fall der Invalidität und des Todes der Selbständigen ; b) die in Artikel 9 des Gesetzes Nr. 66.509 vom 12. Juli 1966 genannten Zusatzlei­ stungen . 2 . Landwirtschaftliche Selbständige. Die in den Artikeln 1049 und 1234.19 des Landwirtschaftsgesetzbuches im Bereich Krankheit/Mutterschaft/Alter und im Bereich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für die landwirtschaftlichen Selbständigen vorgesehenen Versicherungen. F. GRIECHENLAND Gegenstandslos G. IRLAND Gegenstandslos H. ITALIEN Gegenstandslos I. LUXEMBURG Gegenstandslos J. NIEDERLANDE Gegenstandslos K. PORTUGAL Gegenstandslos L. VEREINIGTES KÖNIGREICH Gegenstandslos II. Besondere Geburtsbeihilfen, die nach Artikel 1 Buchstabe u) nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen A. BELGIEN Die Geburtsbeihilfe B. DÄNEMARK Keine 15 . 11.85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 175 C. DEUTSCHLAND Keine D. SPANIEN Keine E. FRANKREICH a) Die vorgeburtlichen Beihilfen b) Die nachgeburtlichen Beihilfen F. GRIECHENLAND Keine G. IRLAND Keine H. ITALIEN Keine I. LUXEMBURG Die Geburtsbeihilfen J. NIEDERLANDE Keine K. PORTUGAL Keine L. VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine ." Anhang III erhält folgende Fassung : \ „ANHANG III (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c) und Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung) Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, die ungeachtet des Artikels 6 der Ver­ ordnung weiterhin anzuwenden sind — Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, deren Geltungsbereich nicht alle Personen umfaßt, auf welche die Verordnung anzuwenden ist / ALLGEMEINE BEMERKUNGEN 1 . Soweit die in diesem Anhang aufgeführten Bestimmungen Hinweise auf andere Abkom­ mensbestimmungen enthalten, treten an deren Stelle Hinweise auf die entsprechenden Be­ stimmungen der Verordnung, sofern die betreffenden Abkommensbestimmungen in diesem Anhang nicht selbst aufgeführt sind. 2 . Die Kündigungsklausel in einem Abkommen über soziale Sicherheit, aus dem Bestimmun­ gen in diesem Anhang aufgeführt sind, bleibt in bezug auf diese Bestimmungen aufrechter­ halten . A Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, die ungeachtet des Artikels 6 der Ver­ ordnung weiterhin gelten (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung) 1 . BELGIEN—DÄNEMARK Gegenstandslos 176 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15.11.85 2 . BELGIEN—DEUTSCHLAND a) Artikel 3 und 4 des Schlußprotokolls vom 7. Dezember 1957 zum Allgemeinen Abkom­ men vom gleichen Tag in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 10. November 1960 b) Dritte Zusatzvereinbarung vom 7. Dezember 1957 zum Allgemeinen Abkommen vom gleichen Tag in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 10. November 1960 (Zahlung von Renten für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens) 3 . BELGIEN—SPANIEN Keine 4 . BELGIEN—FRANKREICH a) Artikel 13, 16 und 23 der Zusatzvereinbarungen vom 17. Januar 1948 zum Allgemeinen Abkommen vom gleichen Tag (Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellten Un­ ternehmen) b) Briefwechsel vom 27. Februar 1953 (Anwendung des Artikels 4 Absatz 2 des Allgemei­ nen Abkommens vom 17. Januar 1948) c) Briefwechsel vom 29. Juli 1953 betreffend die Beihilfen für alte Arbeitnehmer 5 . BELGIEN—GRIECHENLAND Artikel 15 Absatz 2, Artikel 35 Absatz 2 und Artikel 37 des Allgemeinen Abkommens vom 1 . April 1958 6 . BELGIEN—IRLAND Gegenstandslos 7 . BELGIEN—ITALIEN Artikel 29 des Abkommens vom 30. April 1948 8 . BELGIEN—LUXEMBURG a) Artikel 3, 4, 5, 6 und 7 des Abkommens vom 16. November 1959 in der Fassung des Abkommens vom 12 . Februar 1964 (Grenzgänger) b) Briefwechsel vom 10. und 12. Juli 1968 betreffend die Selbständigen 9 . BELGIEN—NIEDERLANDE Keine 10 . BELGIEN—PORTUGAL Keine 11 . BELGIEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 12 . DÄNEMARK—DEUTSCHLAND a) Nummer 15 des Schlußprotokolls zu dem Abkommen über Sozialversicherung vom 14 . August 1953 b) Zusatzvereinbarung vom 14. August 1953 zu dem vorgenannten Abkommen 13 . DÄNEMARK—SPANIEN Gegenstandslos 14 . DÄNEMARK—FRANKREICH Keine 15 . 11.85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 177 15 . DANEMARK—GRIECHENLAND Gegenstandslos 16 . DÄNEMARK—IRLAND Gegenstandslos 17 . DÄNEMARK—ITALIEN Gegenstandslos 18 . DÄNEMARK—LUXEMBURG Gegenstandslos 19. DÄNEMARK—NIEDERLANDE Gegenstandslos 20 . DÄNEMARK—PORTUGAL Gegenstandslos 21 . DÄNEMARK—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 22 . DEUTSCHLAND—SPANIEN Keine 23 . DEUTSCHLAND—FRANKREICH a) Artikel 11 Absatz 1 , Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 19 des Allgemeinen Abkommens vom 10 . Juli 1950 b) Artikel 9 der Ersten Zusatzvereinbarung vom 10. Juli 1950 zum Allgemeinen Abkom­ men vom gleichen Tag (Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellten Unterneh­ men) c) Vierte Zusatzvereinbarung vom 10 . Juli 1950 zum Allgemeinen Abkommen vom glei­ chen Tag in der Fassung der Zweiten Ergänzungsvereinbarung vom 18 . Juni 1955 d) Abschnitte I und III der Zweiten Ergänzungsvereinbarung vom 18 . Juni 1955 e) Nummern 6, 7 und 8 des Allgemeinen Protokolls vom 10 . Juli 1950 zum Allgemeinen Abkommen vom gleichen Tag f) Abschnitte II, III und IV der Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 (Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland) 24 . DEUTSCHLAND—GRIECHENLAND a) Artikel 5 Absatz 2 des Allgemeinen Abkommens vom 25 . April 1961 b) Artikel 8 Absatz 1 , Absatz 2 Buchstabe b) und Absatz 3 , die Artikel 9 bis 11 und die Abschnitte I und IV, soweit sie diese Artikel betreffen, des Abkommens über Arbeitslo­ senversicherung vom 31 . Mai 1961 sowie die Protokollnotiz vom 14 . Juni 1980 25 . DEUTSCHLAND—IRLAND Gegenstandslos 26 . DEUTSCHLAND—ITALIEN a) Artikel 3 Absatz 2 , Artikel 23 Absatz 2 , Artikel 26 und Artikel 36 Absatz 3 des Abkom­ mens vom 5 . Mai 1953 (Sozialversicherung) b) Zusatzvereinbarung vom 12 . Mai 1953 zum Abkommen vom 5 . Mai 1953 (Gewährung von Renten für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens) 178 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11.85 27 . DEUTSCHLAND—LUXEMBURG Artikel 4, 5, 6 und 7 des Vertrages vom 11 . Juli 1959 (Ausgleichsvertrag) 28 . DEUTSCHLAND—NIEDERLANDE a) Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens vom 29. März 1951 b) Artikel 2 und 3 der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21 . Dezember 1956 zum Abkom­ men vom 29. März 1951 (Regelung der Ansprüche, die von niederländischen Arbeits­ kräften zwischen dem 13 . Mai 1940 und dem 1 . September 1945 in der deutschen So­ zialversicherung erworben worden sind) 29 . DEUTSCHLAND—PORTUGAL Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 6. November 1964 30 . DEUTSCHLAND—VEREINIGTES KÖNIGREICH a) Artikel 3 Absätze 1 und 6 und Artikel 7 Absätze 2 bis 6 des Abkommens vom 20 . April 1960 über soziale Sicherheit b) Artikel 2 bis 7 des Schlußprotokolls zum Abkommen über soziale Sicherheit vom 20 . April 1960 c) Artikel 2 Absatz 5 und Artikel 5 Absätze 2 bis 6 des Abkommens über Arbeitslosenversi­ cherung vom 20 . April 1960 31 . SPANIEN—FRANKREICH Keine 32 . SPANIEN—GRIECHENLAND Gegenstandslos 33 . SPANIEN—IRLAND Gegenstandslos 34 . SPANIEN—ITALIEN Artikel 5 , Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c) und Artikel 23 des Abkommens über die soziale Sicherheit vom 30 . Oktober 1979 35 . SPANIEN—LUXEMBURG a) Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 8 . Mai 1969 b) Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 27. Juni 1975 zur Anwendung des Abkom­ mens vom 8 . Mai 1969 auf Selbständige 36 . SPANIEN—NIEDERLANDE Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens über die soziale Sicherheit vom 5 . Februar 1974 37 . SPANIEN—PORTUGAL Artikel 4 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 22 des Allgemeinen Abkommens vom 11 . Juni 1969 38 . SPANIEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 39 . FRANKREICH—GRIECHENLAND Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 30 des Allgemeinen Abkommens vom 19. April 1958 15 . 11.85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 179 40 . FRANKREICH—IRLAND Gegenstandslos 41 . FRANKREICH—ITALIEN a) Artikel 20 und 24 des Allgemeinen Abkommens vom 31 . März 1948 b) Briefwechsel vom 3 . März 1956 (Leistungen bei Krankheit für Saisonarbeiter in land­ wirtschaftlichen Berufen) 42 . FRANKREICH—LUXEMBURG Artikel 11 und 14 der Zusatzvereinbarung vom 12. November 1949 zum Allgemeinen Ab­ kommen vom gleichen Tag (Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellten Unterneh­ men) 43 . FRANKREICH—NIEDERLANDE Artikel 11 der Zusatzvereinbarung vom 1 . Juni 1954 zum Allgemeinen Abkommen vom 7. Januar 1950 (Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellten Unternehmen) 44 . FRANKREICH—PORTUGAL Keine 45 . FRANKREICH—VEREINIGTES KÖNIGREICH Notenaustausch vom 27 . und 30. Juli 1970 über die Lage in bezug auf die soziale Sicher­ heit der Lehrkräfte des Vereinigten Königreichs, die im Rahmen des Kulturabkommens vom 2. März 1948 vorübergehend in Frankreich tätig sind 46 . GRIECHENLAND—IRLAND Gegenstandslos 47 . GRIECHENLAND—ITALIEN Gegenstandslos 48 . GRIECHENLAND—LUXEMBURG Gegenstandslos 49 . GRIECHENLAND—NIEDERLANDE Artikel 4 Absatz 2 des Allgemeinen Abkommens vom 13 . September 1966 50 . GRIECHENLAND—PORTUGAL Gegenstandslos 51 . GRIECHENLAND—VEREINIGTES KÖNIGREICH Gegenstandslos 52 . IRLAND—ITALIEN Gegenstandslos 53 . IRLAND—LUXEMBURG Gegenstandslos 54 . IRLAND—NIEDERLANDE Gegenstandslos 180 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 55 . IRLAND—PORTUGAL Gegenstandslos 56. IRLAND—VEREINIGTES KÖNIGREICH Artikel 8 der Vereinbarung vom 14. September 1971 über die soziale Sicherheit 57 . ITALIEN—LUXEMBURG Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 24 des Allgemeinen Abkommens vom 29. Mai 1951 58 . ITALIEN—NIEDERLANDE Artikel 21 Absatz 2 des Allgemeinen Abkommens vom 28 . Oktober 1952 59 . ITALIEN—PORTUGAL Gegenstandslos 60 . ITALIEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 61 . LUXEMBURG—NIEDERLANDE Keine 62 . LUXEMBURG—PORTUGAL Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens vom 12 . Februar 1965 63 . LUXEMBURG—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 64 . NIEDERLANDE—PORTUGAL Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 31 des Abkommens vom 19. Juli 1979 65 . NIEDERLANDE—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 66. PORTUGAL—VEREINIGTES KÖNIGREICH Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls vom 15 . November 1978 betreffend die ärztliche Behand­ lung B Bestimmungen aus Abkommen, deren Geltungsbereich nicht alle Personen umfaßt, auf die die Verordnung anzuwenden ist (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung) 1 . BELGIEN—DÄNEMARK Gegenstandslos 2 . BELGIEN—DEUTSCHLAND a) Artikel 3 und 4 des Schlußprotokolls vom 7. Dezember 1957 zum allgemeinen Abkom­ men vom gleichen Tag in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 10. November 1960 b) Dritte Zusatzvereinbarung vom 7. Dezember 1957 zum Allgemeinen Abkommen vom gleichen Tag in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 10. November 1960 (Zahlung von Renten für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Abkommens) 15. 11. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 81 3 . BELGIEN—SPANIEN Keine 4. BELGIEN—FRANKREICH a) Briefwechsel vom 29. Juli 1953 betreffend .die Beihilfe für alte Arbeitnehmer b) Briefwechsel vom 27. Februar 1953 (Anwendung des Artikels 4 Absatz 2 des Allgemei­ nen Abkommens vom 17. Januar 1948) 5 . BELGIEN—GRIECHENLAND Keine 6 . BELGIEN—IRLAND Keine 7 . BELGIEN—ITALIEN Keine 8 . BELGIEN—LUXEMBURG Keine 9 . BELGIEN—NIEDERLANDE Keine 10 . BELGIEN—PORTUGAL Keine 11 . BELGIEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 12 . DÄNEMARK—DEUTSCHLAND a) Nummer 15 des Schlußprotokolls zu dem Abkommen über Sozialversicherung vom 14. August 1953 b) Zusatzvereinbarung vom 14. August 1953 zu dem vorgenannten Abkommen 13 . DÄNEMARK—SPANIEN Gegenstandslos 14 . DÄNEMARK—FRANKREICH Keine 15 . DÄNEMARK—GRIECHENLAND Gegenstandslos 16 . DÄNEMARK—IRLAND Gegenstandslos 17 . DÄNEMARK—ITALIEN Gegenstandslos 18 . DÄNEMARK—LUXEMBURG Gegenstandslos 19 . DÄNEMARK—NIEDERLANDE Gegenstandslos 182 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11 . 85 20 . DANEMARK—PORTUGAL Gegenstandslos 21 . DÄNEMARK—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 22 . DEUTSCHLAND—SPANIEN Keine 23 . DEUTSCHLAND—FRANKREICH a) Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 19 des Allgemeinen Abkommens vom 10. Juli 1950 b) Vierte Zusatzvereinbarung vom 10. Juli 1950 zum Allgemeinen Abkommen vom glei­ chen Tag in der Fassung der Zweiten Ergänzungsvereinbarung vom 18 . Juni 1955 c) Abschnitte I und III der Zweiten Ergänzungsvereinbarung vom 18 . Juni 1955 d) Nummern 6, 7 und 8 des Allgemeinen Protokolls vom 10. Juli 1950 zum Allgemeinen Abkommen vom gleichen Tag e) Abschnitte II, III und IV der Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 (Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland) 24 . DEUTSCHLAND—GRIECHENLAND Keine 25 . DEUTSCHLAND—IRLAND Gegenstandslos 26 . DEUTSCHLAND—ITALIEN a) Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 26 des Abkommens vom 5. Mai 1953 (Sozialversiche­ rung) b) Zusatzvereinbarung vom 12 . Mai 1953 zum Abkommen vom 5 . Mai 1953 (Gewährung von Renten für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens) 27 . DEUTSCHLAND—LUXEMBURG Artikel 4 , 5 , 6 und 7 des Vertrages vom 11 . Juli 1959 (Ausgleichsvertrag) 28 . DEUTSCHLAND—NIEDERLANDE a) Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens vom 29. März 1951 b) Artikel 2 und 3 der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21 . Dezember 1956 zum Abkom­ men vom 29 . März 1951 (Regelung der Ansprüche, die von niederländischen Arbeits­ kräften zwischen dem 13 . Mai 1940 und dem 1 . September 1945 in der deutschen Sozialversicherung erworben worden sind) 29 . DEUTSCHLAND—PORTUGAL Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 6 . November 1964 30 . DEUTSCHLAND—VEREINIGTES KÖNIGREICH a) Artikel 3 Absätze 1 und 6 und Artikel 7 Absätze 2 bis 6 des Abkommens vom 20. April 1960 über soziale Sicherheit b) Artikel 2 bis 7 des Schlußprotokolls zum Abkommen über soziale Sicherheit vom 20 . April 1960 c) Artikel 2 Absatz 5 und Artikel 5 Absätze 2 bis 6 des Abkommens über Arbeitslosenver­ sicherung vom 20 . April 1960 15 . 11.85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 183 31 . SPANIEN—FRANKREICH Keine 32 . SPANIEN—GRIECHENLAND Gegenstandslos 33 . SPANIEN—IRLAND Gegenstandslos 34 . SPANIEN—ITALIEN Artikel 5, Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c) und Artikel 23 des Abkommens über die soziale Sicherheit vom 30 . Oktober 1979 35 . SPANIEN—LUXEMBURG a) Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 8 . Mai 1969 b) Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 27. Juni 1975 zur Anwendung des Abkom­ mens vom 8 . Mai 1969 auf Selbständige 36 . SPANIEN—NIEDERLANDE Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens über die soziale Sicherheit vom 5 . Februar 1974 37 . SPANIEN—PORTUGAL Artikel 4 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 22 des Allgemeinen Abkommens vom 11 . Juni 1969 38 . SPANIEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH Keine 39 . FRANKREICH—GRIECHENLAND Keine 40 . FRANKREICH—IRLAND Gegenstandslos 41 . FRANKREICH—ITALIEN Artikel 20 und 24 des Allgemeinen Abkommens vom 31 . März 1948 42 . FRANKREICH—LUXEMBURG Keine 43 . FRANKREICH—NIEDERLANDE Keine 44 . FRANKREICH—PORTUGAL Keine 45 . FRANKREICH—VEREINIGTES KÖNIGREICH Notenwechsel vom 27 . und 30 . Juli 1970 über die soziale Sicherheit der Lehrkräfte des Vereinigten Königreichs, die im Rahmen des Kulturabkommens vom 2 . März 1948 vor­ übergehend in Frankreich tätig sind 46 . GRIECHENLAND—IRLAND Gegenstandslos 184 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 15 . 11.85 47 . GRIECHENLAND—ITALIEN Gegenstandslos 48 . GRIECHENLAND—L

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.