Europäische Union

2014/687/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. September 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6750) Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-09-30

Quellenkennung: 32014D0687. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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BVT 37.   Die BVT zur Reduzierung von Staub- und SO2-Emissionen aus Ablaugekesseln besteht im Einsatz einer der folgenden Techniken und in der Beschränkung des „sauren Betriebs“ der Wäscher auf das zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs erforderliche Minimum.   Technik Beschreibung a Elektrofilter oder Multizyklone mit mehrstufigen Venturi-Wäschern Siehe Abschnitt 1.7.1.3 b Elektrofilter oder nachgeschaltete mehrstufige Wäscher mit doppeltem Einlass Mit den BVT assoziierte Emissionswerte Siehe Tabelle 15. Tabelle 15 BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub- und SO2-Emissionen aus einem Ablaugekessel Parameter Mittelwert über die Probenahmezeit mg/Nm3 bei 5 % O2 Staub 5-20 (1) (2)   Tagesmittelwert mg/Nm3 bei 5 % O2 Jahresmittelwert mg/Nm3 bei 5 % O2 SO2 100-300 (3) (4) (5) 50-250 (3) (4) (1)   Bei Ablaugekesseln in Fabriken, in denen Rohstoff mit einem Anteil von mehr als 25 % Hartholz (mit hohem Kaliumgehalt) verwendet wird, können höhere Staubemissionen (bis zu 30 mg/Nm3) auftreten. (2)   Die BVT-assoziierten Emissionswerte für Staub gelten nicht für Anlagen, die auf Ammonium-Basis betrieben werden. (3)   Wegen der prozessspezifisch höheren Emissionen sind die BVT-assoziierten Emissionswerte für SO2 bei Ablaugekesseln, die ständig unter „sauren“ Bedingungen betrieben werden (d. h. bei denen im Prozess zur Sulfitrückgewinnung Sulfitlauge als Waschflüssigkeit für die Nasswäscher verwendet wird), nicht anwendbar. (4)   Bei vorhandenen mehrstufigen Venturi-Wäschern können höhere SO2-Emissionen (Tagesmittelwerte bis zu 400 mg/Nm3 und Jahresmittelwerte bis zu 350 mg/Nm3) auftreten. (5)   Nicht anwendbar im „sauren“ Betrieb, d. h. während der vorbeugenden Wäsche und während des Entfernens von Verkrustungen in den Wäschern; die Emissionen können beim Reinigen eines vorgeschalteten Wäschers bis zu 300-500 mg SO2/Nm3 (bei 5 % O2) und beim Reinigen des Endwäschers bis zu 1 200  mg SO2/Nm3 (halbstündliche Mittelwerte bei 5 % O2) betragen. Als BVT-assoziierter Umweltleistungsbereich wird die Dauer des „sauren“ Betriebs der (vorgeschalteten) Wäscher (etwa 240 Stunden pro Jahr) bzw. des Monosulfit-Endwäschers (24 Stunden pro Monat) bezeichnet. 1.3.3.    Energieverbrauch und -effizienz BVT 38.   Die BVT zur Reduzierung des Verbrauchs an Wärmeenergie (Dampf), zur möglichst effizienten Nutzung der eingesetzten Energieträger und zur Verringerung des Stromverbrauchs besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik a Hohe Trockensubstanzgehalte der Rinde durch Einsatz wirksamer Pressen oder durch Trocknung b Hocheffiziente Dampfkessel, z. B. Kessel mit niedrigen Rauchgastemperaturen c Wirksames sekundäres Heizsystem d Schließen von Wasserkreisläufen, u. a. in der Bleichanlage e Hohe Faserkonzentration (Technik mit mittlerer oder hoher Stoffdichte) f Rückgewinnung und Nutzung der Niedertemperaturwärme von Abwasserströmen und sonstigen Abwärmequellen zur Beheizung von Gebäuden, Kesselspeisewasser und Prozesswasser g Angemessene Nutzung von Sekundärwärme und Sekundärkondensaten h Überwachung und Regelung von Prozessen mit fortschrittlichen Steuerungssystemen i Optimierung des integrierten Wärmetauschernetzes j Sicherstellung der höchstmöglichen Stoffdichte durch Sortierung und Reinigung k Optimierte Pegelstände in Behältern BVT 39.   Die BVT zur Erhöhung der Effizienz der Stromerzeugung besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik a Betrieb des Ablaugekessels mit hohen Druck- und Temperaturwerten b Dampfdruck am Auslass der Gegendruckturbine so niedrig wie technisch machbar c Kondensationsturbine zur Stromerzeugung aus überschüssigem Dampf d Hoher Wirkungsgrad der Turbinen e Vorheizung des Speisewassers fast bis zur Siedetemperatur f Vorheizung der Verbrennungsluft und des in die Kessel zuzuführenden Brennstoffs 1.4.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON HOLZSTOFF UND CHEMISCH-MECHANISCHEM HOLZSTOFF Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für alle integrierten Anlagen zur Herstellung von Holzstoff sowie von Papier und Karton und für nicht integrierte Anlagen zur Herstellung von Holzstoff, CTMP und CMP. Für die Papierherstellung in integrierten Anlagen zur Herstellung von Holzstoff sowie von Papier und Karton gelten ergänzend zu den BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt auch BVT 49, BVT 51, BVT 52c und BVT 53. 1.4.1.    Abwasser und Emissionen in Gewässer BVT 40.   Die BVT zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs, der Abwassermenge und der Schmutzfracht besteht in einer geeigneten Kombination der Techniken in BVT 13, BVT 14, BVT 15 und BVT 16 und der folgenden Techniken.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Gegenstromführung von Prozesswasser und Trennung von Wassersystemen Siehe Abschnitt 1.7.2.1 Allgemein anwendbar. b Hochkonsistenzbleiche c Wäsche vor dem Zerfasern von Weichholz-Holzstoff mit Hackschnitzelvorbehandlung d Substitution von NaOH durch Ca(OH)2 oder Mg(OH)2 als Lauge beim Peroxidbleichen Wenn höchste Weißgrade erzielt werden sollen, kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein. e Rückgewinnung von Fasern und Füllstoffen und Behandlung des Kreislaufwassers (Papierherstellung) Allgemein anwendbar. f Optimale Auslegung und Konstruktion von Behältern und Bütten (Papierherstellung). Mit den BVT assoziierte Emissionswerte Siehe Tabelle 16; diese BVT-assoziierten Emissionswerte gelten auch für Fabriken zur Herstellung von Holzstoff. Die Referenz-Abwassermenge bei integrierten Fabriken zur Herstellung von mechanischem, chemisch-mechanischem und chemisch-thermisch-mechanischem Holzstoff ist BVT 5 zu entnehmen. Tabelle 16 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer aus der integrierten Produktion von Papier und Karton aus am Standort erzeugtem Holzstoff (TMP) Parameter Jahresmittelwert kg/t Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 0,9-4,5 (1) Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,06-0,45 Gesamtstickstoffgehalt 0,03-0,1 (2) Gesamtphosphorgehalt 0,001-0,01 (1)   Bei stark gebleichtem Holzstoff (Fasergehalt des fertigen Papiers 70-100 %) können Emissionswerte bis zu 8 kg/t auftreten. (2)   Wenn aufgrund der Anforderungen an die Holzstoffqualität (z. B. hoher Weißgrad) keine biologisch abbaubaren oder eliminierbaren Komplexbildner verwendet werden können, können die Stickstoffemissionen insgesamt höher sein als der hier genannte BVT-assoziierte Emissionswertebereich; dies ist entsprechend im Einzelfall zu prüfen. Tabelle 17 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer aus einer Fabrik zur Herstellung von chemisch-thermisch-mechanischem Holzstoff (CTMP) oder chemisch-mechanischem Holzstoff (CMP) Parameter Jahresmittelwert kg/Tonne lutro Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 12-20 Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,5-0,9 Gesamtstickstoffgehalt 0,15-0,18 (1) Gesamtphosphorgehalt 0,001-0,01 (1)   Wenn aufgrund der Anforderungen an die Holzstoffqualität (z. B. hoher Weißgrad) keine biologisch abbaubaren oder eliminierbaren Komplexbildner verwendet werden können, können die Stickstoffemissionen insgesamt höher sein als der hier genannte BVT-assoziierte Emissionswert; dies ist entsprechend im Einzelfall zu prüfen. Das behandelte Abwasser sollte eine geringe BSB-Konzentration aufweisen (etwa 25 mg/l in der 24 -Stunden Mischprobe). 1.4.2.    Energieverbrauch und -effizienz BVT 41.   Die BVT zur Reduzierung des Verbrauchs an thermischer und elektrischer Energie besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Einsatz energieeffizienter Refiner Anwendbar in Verbindung mit dem Ersatz, der Nachrüstung oder der Modernisierung von Prozessausrüstungen b Extensive Rückgewinnung von Sekundärwärme aus TMP- und CTMP-Refinern und Nutzung des zurückgewonnenen Dampfs zum Trocknen von Papier oder Holzstoff Allgemein anwendbar. c Minimierung der Faserverluste durch Einsatz von effizienten Rejekt-Zerfaserungssystemen (Sekundärrefiner) d Einbau energiesparender Aggregate, u. a. durch automatisierte Prozessregelung anstelle von manuellen Systemen e Minderung des Frischwassereinsatzes durch Systeme zur integrierten Prozesswasserbehandlung und -Rückführung f Reduzierung der direkten Nutzung von Dampf durch sorgfältige Prozessintegration (z. B. mithilfe einer Pinch-Analyse) 1.5.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG VON ALTPAPIER Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für alle integrierten Fabriken zur Herstellung von Papier und Zellstoff aus recyclierten Fasern (RCF). Für die Papierherstellung in integrierten Anlagen zur Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton aus recyclierten Fasern sind ergänzend zu den BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt auch BVT 49, BVT 51, BVT 52c und BVT 53 anzuwenden. 1.5.1.    Materialmanagement BVT 42.   Die BVT zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen bzw. zur Minderung eines entsprechenden Risikos und zur Reduzierung von Altpapierverwehungen und diffusen Staubemissionen vom Altpapierlagerplatz besteht im Einsatz einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Fester Oberflächenbelag des Altpapierlagerplatzes Allgemein anwendbar. b Sammlung verunreinigten Oberflächenwassers des Altpapierlagerplatzes und Aufbereitung in einer Kläranlage (nicht verschmutztes Regenwasser (z. B. von Dächern) kann getrennt abgeleitet werden.) Die Anwendbarkeit kann durch den Grad der Verschmutzung des Oberflächenwassers (niedrige Konzentration) und/oder den Umfang der Kläranlage (große Volumina) eingeschränkt sein. c Verringerung von Verwehungen durch Einzäunen des Altpapierlagerplatzes Allgemein anwendbar. d Regelmäßige Reinigung des Lagerplatzes, Kehren der Straßen und Entleeren von Gullytöpfen zur Reduzierung diffuser Staubemissionen, damit Verwehungen von Papierteilen und Fasern vermieden werden und weniger Papier durch Fabrikverkehr zerrieben wird (was insbesondere in der trockenen Jahreszeit ebenfalls zusätzliche Staubemissionen zur Folge haben kann) Allgemein anwendbar. e Lagern von Ballen oder losem Papier an einem überdachten Ort, um das Material vor Witterungseinflüssen (Feuchtigkeit, Zersetzung durch Mikroorganismen usw.) zu schützen Je nach Platzverhältnissen unter Umständen nur eingeschränkt möglich. 1.5.2.    Abwasser und Emissionen in Gewässer BVT 43.   Die BVT zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs, der Abwassermenge und der Schadstofffracht besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Beschreibung a Trennung der Wassersysteme Siehe Abschnitt 1.7.2.1 b Gegenstromführung von Prozesswasser und Wasserrückführung c Teilweise Wiederverwendung des behandelten Abwassers nach der biologischen Behandlung In vielen altpapierverarbeitenden Papierfabriken wird das biologisch behandelte Abwasser teilweise wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt; dies gilt insbesondere für Fabriken, in denen Wellenpapier (Corrugated Medium) oder Testliner hergestellt werden. d Behandlung von Kreislaufwasser Siehe Abschnitt 1.7.2.1 BVT 44.   Die BVT, um die weitgehende Schließung der Wasserkreisläufe in altpapierverarbeitenden Fabriken aufrechtzuerhalten und mögliche nachteilige Auswirkungen der verstärkten Rückführung von Prozesswasser zu vermeiden, besteht im Einsatz einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination dieser Techniken.   Technik Beschreibung a Überwachung und kontinuierliche Kontrolle der Prozesswasserqualität Siehe Abschnitt 1.7.2.1 b Vermeidung und Entfernung von Biofilmen mit Methoden zur Minimierung von Biozidemissionen c Abtrennung von Calcium aus dem Prozesswasser durch kontrollierte Calciumcarbonat-Ausfällung Anwendbarkeit Die Techniken a bis c sind nur bei altpapierverarbeitenden Papierfabriken mit weitgehend geschlossenen Wasserkreisläufen anwendbar. BVT 45.   Die BVT zur Vermeidung und Reduzierung der Schadstofffracht aus sämtlichen Abwassereinleitungen einer Fabrik in aufnehmende Gewässer besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 13, BVT 14, BVT 15, BVT 16, BVT 43 und BVT 44 beschriebenen Techniken. Bei integrierten altpapierverarbeitenden Papierfabriken beinhalten die BVT-assoziierten Emissionswerte die Emissionen aus der Papierherstellung, da die Prozesswasserkreisläufe der Papiermaschine und der Stoffaufbereitung eng miteinander verbunden sind. Mit den BVT assoziierte Emissionswerte Siehe Tabelle 18 und Tabelle 19; die BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 18 gelten auch für RCF-Anlagen zur Herstellung von Altpapierstoff ohne Deinking; die BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 19 gelten auch für RCF-Anlagen zur Herstellung von Altpapierstoff mit Deinking. Die Referenz-Abwassermenge bei RCF-Anlagen ist BVT 5 zu entnehmen. Tabelle 18 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer, das bei der integrierten Produktion von Papier und Karton aus Recyclingfasern ohne Deinking an einem Standort anfällt Parameter Jahresmittelwert kg/t Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 0,4 (1)-1,4 Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,02-0,2 (2) Gesamtstickstoffgehalt 0,008-0,09 Gesamtphosphorgehalt 0,001-0,005 (3) Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 0,05 für nassfestes Papier (1)   Bei Fabriken mit vollständig geschlossenen Wasserkreisläufen, fallen keine CSB-Emissionen an. (2)   Bei bestehenden Anlagen können wegen der kontinuierlich abnehmenden Qualität des Altpapiers und wegen der Schwierigkeit kontinuierlicher Nachrüstungen der Abwasserbehandlung Emissionen bis zu 0,45 kg/t auftreten. (3)   Bei Fabriken mit einer spezifischen Abwassermenge zwischen 5 und 10 m3/t beträgt der obere Wert 0,008 kg/t. Tabelle 19 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer, das bei der integrierten Produktion von Papier und Karton aus Recyclingfasern mit Deinking an einem Standort anfällt. Parameter Jahresmittelwert kg/t Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 0,9-3,0 0,9-4,0 bei Hygienepapier Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,08-0,3 0,1-0,4 bei Hygienepapier Gesamtstickstoffgehalt 0,01-0,1 0,01-0,15 bei Hygienepapier Gesamtphosphorgehalt 0,002-0,01 0,002-0,015 bei Hygienepapier Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 0,05 für nassfestes Papier Das behandelte Abwasser sollte eine geringe BSB-Konzentration aufweisen (etwa 25 mg/l in der 24-Stunden-Mischprobe). 1.5.3.    Energieverbrauch und -effizienz BVT 46.   Die BVT besteht in der Reduzierung des Stromverbrauchs in altpapierverarbeitenden Papierfabriken zur Papierherstellung durch Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Hochkonsistenzzerfaserung zur Stofflösung bei Altpapier Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen und bei umfangreicheren Modernisierungen bestehender Anlagen. b Wirksame Grob- und Feinsortierung durch Optimierung der Rotorauslegung, der Siebe und der Betriebsweise derart, dass kleinere Aggregate mit geringerem spezifischen Energieverbrauch verwendet werden können. c Konzepte zur energiesparenden Stoffvorbereitung unter möglichst frühzeitiger Abtrennung von Verunreinigungen beim Wiederaufschlagen (Re-Pulping) mit möglichst wenigen und optimierten Bauteilen, um die energieintensive Faserbehandlung zu begrenzen. 1.6.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE PAPIERHERSTELLUNG UND FÜR VERWANDTE PROZESSE Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für alle nicht integrierten Papier- und Kartonfabriken sowie für die Papier- und Kartonherstellung bei integrierten Anlagen zur Erzeugung von Sulfatzellstoff, Sulfitzellstoff, CTMP und CMP. BVT 49, BVT 51, BVT 52c und BVT 53 gelten für alle integrierten Zellstoff- und Papierfabriken. Bei integrierten Fabriken zur Herstellung von Sulfatzellstoff, Sulfitzellstoff, CTMP und CMP und bei integrierten Papierfabriken sind ergänzend zu den BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt auch die prozessspezifischen BVT-Schlussfolgerungen anzuwenden. 1.6.1.    Abwasser und Emissionen in Gewässer BVT 47.   Die BVT zur Reduzierung des Abwasservolumens besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Optimale Auslegung und Konstruktion von Behältern und Bütten Siehe Abschnitt 1.7.2.1 Anwendbar für neue Anlagen und für umfangreichere Modernisierungen bestehender Anlagen b Rückgewinnung von Fasern und Füllstoffen und Behandlung des Kreislaufwassers Allgemein anwendbar. c Wasserrückführung Allgemein anwendbar; gelöste organische und anorganische Stoffe und Kolloide können die Möglichkeit einer Wasserrückführung in der Siebpartie einschränken. d Optimierung der Reinigungseinrichtungen (Spritzrohre) in der Papiermaschine Allgemein anwendbar. BVT 48.   Die BVT zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs und der Emissionen aus Spezialpapier-Fabriken in Gewässer besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Verbesserte Planung der Papierproduktion Verbesserte Planung zur optimierten Kombination von Produktionslosen und -zeiten Allgemein anwendbar. b Anpassung von Wasserkreisläufen an vorgenommene Änderungen Anpassung der Wasserkreisläufe an Änderungen der verwendeten Papiersorten, Farben und chemischen Zusatzstoffe c Einsatz einer Kläranlage, die an Prozessänderungen angepasst werden kann Anpassung der Abwasserbehandlung, damit Änderungen in Bezug auf Volumen, niedrige Konzentrationen und unterschiedliche Arten und Mengen chemischer Zusatzstoffen bewältigt werden können d Anpassung des Ausschuss-Systems und der Büttenkapazitäten e Minimierung der Freisetzung von chemischen Zusatzstoffen (z. B. fett- oder wasserbeständige Mittel), die Per- oder Polyfluorverbindungen enthalten oder zur Bildung dieser Verbindungen beitragen Anwendbar nur für Anlagen, in denen fett- oder wasserabweisendes Papier hergestellt wird. f Umstellung auf Produkt-Hilfsstoffe mit niedrigem AOX-Gehalt (z. B. zur Substituierung von Nassfestmitteln auf der Basis von Epichlorhydrin-Harzen) Anwendbar nur für Anlagen, in denen Papiersorten mit hoher Nassfestigkeit hergestellt werden BVT 49.   Die BVT zur Reduzierung von Emissionsfracht von Streichfarben oder Bindemitteln, welche die biologische Kläranlage beeinträchtigen können, besteht in der Anwendung der folgenden Technik a oder, wenn Technik a technisch nicht umsetzbar ist, in der folgenden Technik b.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Rückgewinnung von Streichfarben/Wiederverwendung von Pigmenten Abwässer mit Streichfarben werden getrennt gesammelt. Die Rückgewinnung der Streichchemikalien erfolgt z. B. durch i)  Ultrafiltration oder ii)  einen Prozess mit Siebungs-, Flockungs- und Entwässerungsstufe mit Rückführung der Pigmente in den Streichprozess. Das geklärte Wasser kann in den Prozess zurückgeführt werden. Im Fall der Ultrafiltration kann die Anwendbarkeit unter folgenden Bedingungen eingeschränkt sein: — Die Abwasservolumina sind sehr gering; — die Abwässer aus dem Streichprozess entstehen an verschiedenen Stellen in der Fabrik; — am Streichprozess werden viele Änderungen vorgenommen, oder — die verschiedenen Rezepturen der Streichfarben sind nicht miteinander vereinbar. b Vorbehandlung von Abwässern, die Streichfarben enthalten Abwässer mit Streichfarben werden z. B. durch Flockung behandelt, um Beeinträchtigungen der anschließenden biologischen Abwasserbehandlung zu vermeiden. Allgemein anwendbar. BVT 50.   Die BVT zur Vermeidung und Reduzierung der Schadstoffbelastung aus sämtlichen Abwassereinleitungen einer Fabrik in aufnehmende Gewässer besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 13, BVT 14, BVT 15, BVT 47, BVT 48 und BVT 49 beschriebenen Techniken. Mit den BVT assoziierte Emissionswerte Siehe Tabelle 20 und Tabelle 21; die BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 20 und Tabelle 21 gelten auch für die Papier- und die Kartonherstellung in integrierten Anlagen zur Herstellung von Sulfatzellstoff, Sulfitzellstoff, CTMP und CMP sowie für integrierte Papierfabriken. Die Referenz-Abwassermenge bei nicht integrierten Papier- und Kartonfabriken ist BVT 5 zu entnehmen. Tabelle 20 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer aus einer nicht integrierten Papier- und Kartonfabrik (mit Ausnahme von Fabriken zur Herstellung von Spezialpapier) Parameter Jahresmittelwert kg/t Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 0,15-1,5 (1) Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,02-0,35 Gesamtstickstoffgehalt 0,01-0,1 0,01-0,15 bei Hygienepapier Gesamtphosphorgehalt 0,003-0,012 Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 0,05 für Dekorpapier und nassfestes Papier (1)   Bei Fabriken zur Herstellung grafischer Papiere beziehen sich die Werte am oberen Ende des Bereichs auf Anlagen, in denen im Streichprozess Stärke verwendet wird. Das behandelte Abwasser sollte eine geringe BSB-Konzentration aufweisen (etwa 25 mg/l bei einer 24-Stunden Mischprobe). Tabelle 21 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer aus einer nicht integrierten Fabrik zur Herstellung von Spezialpapieren Parameter Jahresmittelwert kg/t (1) Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 0,3-5 (2) Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 0,10-1 Gesamtstickstoffgehalt 0,015-0,4 Gesamtphosphorgehalt 0,002-0,04 Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 0,05 für Dekorpapier und nassfestes Papier (1)   Bei Fabriken mit besonderen Gegebenheiten (z. B. häufigen Änderungen der Papiersorte, im Jahresmittel etwa ≥ 5 pro Tag) und bei Fabriken, in denen sehr leichte Spezialpapiere hergestellt werden (im Jahresmittel ≤ 30 g/m2), können höhere Emissionswerte auftreten als hier angegeben. (2)   Die höheren BVT-assoziierten Emissionswerte gelten für Fabriken, in denen hochausgemahlene Papiere hergestellt werden und in denen eine intensive Mahlung erforderlich ist, sowie für Fabriken mit häufigen Änderungen der Papiersorte (im Jahresmittel z. B. ≥ 1-2 Wechsel/Tag). 1.6.2.    Emissionen in die Luft BVT 51.   Die BVT zur Reduzierung von VOC-Emissionen aus Offline- oder Online-Streichmaschinen besteht in der Auswahl von Streichfarbenrezepturen, bei deren Verwendung geringere VOC- Emissionen zu erwarten sind. 1.6.3.    Abfallaufkommen BVT 52.   Die BVT zur Minimierung von festen Abfällen zur Entsorgung besteht in der Vermeidung von Abfällen und in Recyclingtätigkeiten durch eine Kombination der folgenden Techniken (siehe allgemeine BVT 20).   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Rückgewinnung von Fasern und Füllstoffen und Behandlung des Kreislaufwassers Siehe Abschnitt 1.7.2.1 Allgemein anwendbar. b System zur Ausschuss-Rückführung Bei der Papierherstellung wird Ausschuss an verschiedenen Stellen innerhalb des Prozesses bzw. in verschiedenen Prozessphasen erfasst, erneut zerfasert und in den Stoffauflauf zurückgeführt. Allgemein anwendbar. c Rückgewinnung von Streichfarben/Wiederverwendung von Pigmenten Siehe Abschnitt 1.7.2.1   d Wiederverwendung des Faserschlamms aus der primären Abwasserbehandlung Aus der primären Abwasserbehandlung stammender Schlamm mit hohem Faseranteil kann im Produktionsprozess wiederverwendet werden. Die Anwendbarkeit kann durch Anforderungen an die Produktqualität

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.