Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission vom 27. April 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R0989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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krele Auxis thazard FRI Königsmakrele Scomberomourus cavalla KGM Gefleckte Königsmakrele Scomberomourus maculates SSM Segelfisch Istiophorus platypterus SAI Weißer Marlin Tetrapturus albidus WHM Blauer Marlin Makaira nigricans BUM Schwertfisch Xiphias gladius SWO Weißer Thun Thunnus alalunga ALB Pelamide Sarda sarda BON Falscher Bonito Euthynnus alletteratus LTA Großaugenthun Thunnus obesus BET Roter Thun Thunnus thynnus BFT Echter Bonito Katsuwonus pelamis SKJ Gelbflossenthun Thunnus albacares YFT Thunfische Scombridae TUN Pelagische Fische   PEL Andere Fische Nordamerikanischer Flusshering Alosa pseudoharengus ALE Stachelmakrelen Seriola sp. AMX Amerikanischer Meeraal Conger oceanicus COA Amerikanischer Aal Anguilla rostrata ELA Schleimaal Myxine glutinosa MYG Amerikanischer Maifisch Alosa sapidissima SHA Goldlachse Argentina sp. ARG Atlantischer Umberfisch Micropogonias undulatus CKA Atlantischer Hornhecht Strongylura marina NFA Atlantischer Lachs Salmo salar SAL Gezeiten-Ährenfisch Menidia menidia SSA Atlantischer Fadenhering Opisthonema oglinum THA Glattkopf Alepocephalus bairdii ALC Trommelfisch Pogonias cromis BDM Schwarzer Sägebarsch Centropristis striata BSB Kanadische Alse Alosa aestivalis BBH Lodde Mallotus villosus CAP Saiblinge Salvelinus sp. CHR Königsbarsch Rachycentron canadum CBA Gemeiner Pampano Trachinotus carolinus POM Fadenflossige Alse Dorosoma cepedianum SHG Süßlippen Pomadasyidae GRX Westatlantische Alse Alosa mediocris SHH Laternenfisch Notoscopelus sp. LAX Meeräschen Mugilidae MUL Amerikanischer Butterfisch Peprilus alepidotus (= paru) HVF Gelbflossen-Süßlippe Orthopristis chrysoptera PIG Regenbogen-Stint Osmerus mordax SMR Augenfleck-Umberfisch Sciaenops ocellatus RDM Gewöhnliche Sackbrasse Pagrus pagrus RPG Raue Bastardmakrele Trachurus lathami RSC Sandbarsch Diplectrum formosum PES Schafskopf-Brasse Archosargus probatocephalus SPH Punkt-Umberfisch Leiostomus xanthurus SPT Gefleckter Umberfisch Cynoscion nebulosus SWF Königs-Corvina Cynoscion regalis STG Felsenbarsch Morone saxatilis STB Störe Acipenseridae STU Atlantischer Tarpun Tarpon (= megalops) atlanticus TAR Forellen Salmo sp. TRO Amerikanischer Streifenbarsch Morone americana PEW Kaiserbarsch Beryx sp. ALF Dornhai Squalus acantias DGS Dornhaie Squalidae DGX Sandhai Odontaspis taurus CCT Heringshai Lamna nasus POR Kurzflossen-Mako Isurus oxyrinchus SMA Sandbankhai Carcharhinus obscurus DUS Großer Blauhai Prionace glauca BSH Große Haie Squaliformes SHX Atlantischer Spitzmaulhai Rhizoprionodon terraenova RHT Schwarzer Fabricius Dornhai Centroscyllium fabricii CFB Eishai Somniosus microcephalus GSK Riesenhai Cetorhinus maximus BSK Rochen Raja sp. SKA Igelrochen Leucoraja erinacea RJD Eisrochen Amblyraja hyperborea RJG Scheunentor-Rochen Dipturus laevis RJL Winterrochen Leucoraja ocellata RJT Atlantischer Sternrochen Amblyraja radiata RJR Glattrochen Malacoraja senta RJS Grönlandrochen Bathyraja spinicauda RJQ Fische (allgemein)   FIN Wirbellose Langflossen-Schelfkalmar (Loligo) Loligo pealei SQL Kurzflossen-Kalmar (Illex) Illex illecebrosus SQI Kalmare Loliginidae, Ommastrephidae SQU Amerikanische Schwertmuschel Ensis directus CLR Nördliche Venusmuschel Mercenaria mercenaria CLH Islandmuschel Arctica islandica CLQ Sandklaffmuschel Mya arenaria CLS Riesentrogmuschel Spisula solidissima CLB Trogmuschel Spisula polynyma CLT Herzmuscheln Prionodesmacea, Teleodesmacea CLX Karibik-Pilgermuschel Argopecten irradians SCB Calico-Pilgermuschel Argopecten gibbus SCC isländische Kammmuschel Chlamys islandica ISC Atlantischer Tiefseescallop Placopecten magellanicus SCA Kammmuscheln Pectinidae SCX Amerikanische Auster Crassostrea virginica OYA Miesmuschel Mytilus edulis MUS Helmschnecken Busycon sp. WHX Strandschnecken Littorina sp. PER Meeresweichtiere Mollusca MOL Felsenkrabbe Cancer irroratus CRK Blaue Schwimmkrabbe Callinectes sapidus CRB Strandkrabbe Carcinus maenas CRG Jonahkrabbe Cancer borealis CRJ Arktische Seespinne Chionoecetes opilio CRQ Rote Tiefseekrabbe Geryon quinquedens CRR Nördliche Steinkrabbe Lithodes maia KCT Panzerkrebse Reptantia CRA Amerikanischer Hummer Homarus americanus LBA Tiefseegarnele Pandalus borealis PRA Rosa Garnele Pandalus montagui AES Geißelgarnelen Penaeus sp. PEN Tiefseegarnelen Pandalus sp. PAN Krebstiere Crustacea CRU Seeigel Strongylocentrotus sp. URC Meereswürmer Polycheata WOR Atlantischer Schwertschwanz Limulus polyphemus HSC Wirbellose Meerestiere Invertebrata INV 4. Nummer 12 erhält folgende Fassung: „(12) Anhang III.B der CEM, genannt in Artikel 14 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/833 Zugelassene(r) Scheuerschutz an der Oberseite/Gelenkketten für den Garnelenfang (1)   ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes Der ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes ist ein rechteckiges Stück Netzwerk, das zur Verringerung oder Verhütung von Schäden auf der Oberseite des Steerts angebracht ist und folgende Voraussetzungen erfüllt: a) das Netzwerk darf keine geringere Maschenöffnung aufweisen als für den Steert in Artikel 13 angegeben; b) das Netzwerk darf nur an seiner Vorderkante und den seitlichen Laschen an dem Steert befestigt werden, und zwar derart, dass nicht mehr als vier Maschen über die Teilschlinge überstehen und nicht weniger als vier Maschen vor der Steertleinen-Masche bleiben; wird keine Teilschlinge benutzt, so darf das Netzwerk nicht mehr als ein Drittel größer sein als der Steert, der von mindestens vier Maschen vor der Steertleinen-Masche gemessen wird; c) die Breite des Netzwerks muss mindestens anderthalbmal die Breite des bedeckten Teils des Steerts betragen, wobei beide Breiten im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts genommen werden. (2)   Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-typ) Der Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-Typ) ist definiert als Netzwerkstücke, die in allen Teilen Maschen aufweisen, deren Weite nicht geringer ist als die der Maschen des Steerts und die folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Jedes Netzwerkstück • wird mit der Vorderkante in einem Abstand von mindestens einem Meter rechtwinklig zur Längsachse am Steert befestigt; • überlappt die Vorderkante des nächsten Netzwerkstücks nicht (siehe Abbildung zu dieser Bestimmung); • entspricht mindestens der Breite des Steerts (eine solche Breite wird im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts am Befestigungspunkt gemessen) und • ist aus einem Einfachzwirn mit positivem Auftrieb hergestellt und b) die gesamte Länge dieser so befestigten Netzwerkstücke überschreitet nicht zwei Drittel der Länge des Steerts. (3)   Garnelenschleppnetz — Hievsteert für Schiffe, die im Regelungsbereich Garnelen befischen Ein Hievsteert ist ein Außennetz, das an einem Garnelenschleppnetz verwendet werden kann, um den Steert des Garnelenschleppnetzes zu schützen und zu verstärken. a) Schiffe dürfen keinen Hievsteert mit einer Maschenöffnung von weniger als 130 mm verwenden. b) Der Hievsteert darf nicht über die Sortiergitter hinausgehen und diese in keiner Weise behindern. c) Ein Hievsteert muss so befestigt werden, dass die zulässige Maschenöffnung nicht eingeschränkt oder die Öffnung der Maschen nicht behindert wird. d) Schiffe verwenden einen Hievsteert nicht gleichzeitig mit anderem Oberseiten-Scheuerschutz. Gelenkketten für den Garnelenfang Unter Gelenkketten versteht man Ketten, Taue oder eine Kombination daraus, mit denen das Grundtau in unterschiedlichen Abständen an der unteren Netz- oder Bülschleine befestigt wird. Die Begriffe „Netzleine“ und „Bülschleine“ sind austauschbar. Manche Schiffe verwenden nur eine der beiden Leinen; andere beide (siehe Zeichnung). Die Länge der Gelenkketten wird vom Zentrum der Kette oder des Drahtseils, die/das durch das Grundtau verläuft (Zentrum des Grundtaus) bis zur Unterseite der Netzleine gemessen. Die folgende Zeichnung macht deutlich, wie die Länge der Gelenkkette zu messen ist. “. 5. Nummer 31 erhält folgende Fassung: „(31) Format für den Fangbericht gemäß Anhang II.D der CEM, genannt in Artikel 25 Absätze 6 und 8 und Artikel 26 Absatz 9 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/833 Datenaustauschformat und Protokolle A.   Datenübermittlungsformat Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: (1) Datenangaben gemäß ISO 8859.1 (2) Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: • Ein doppelter Schrägstrich (//) und der Code „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung; • ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds; • ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten; • Datenpaare werden durch Leertaste getrennt; • der Code „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende der Datenübertragung. B.   Datenaustauschprotokolle Genehmigte Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übermittlung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat stehen im Einklang mit Anhang II.B, Regeln über die Vertraulichkeit. C.   Format für den elektronischen Austausch von Informationen der Fischereiüberwachung (Nordatlantikformat) Kategorie Datenelement Feldcode Typ Inhalt Definitionen System Aufzeichnungsbeginn SR     Kennzeichnet Beginn der Aufzeichnung Informationen Aufzeichnungsende ER     Kennzeichnet Ende der Aufzeichnung Rückmeldung RS Char*3 Codes ACK/NAK = Bestätigt/Nicht Bestätigt Nr. der Fehlerrückmeldung RE Num*3 001-999 Codes zur Angabe von Fehlern, die in der Zentrale eingegangen sind, siehe Anhang II.D.D(2) Meldung Adresse Empfänger AD Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse des Empfängers, „XNW“ für die NAFO Informationen Absender FR Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei) Art der Meldung TM Char*3 Code Code für die Art der Meldung Sequenznummer SQ Num*6 NNNNNN Seriennummer der von einem Schiff an die Endbestimmung (XNW) versandten Meldungen. Für jedes Schiff für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert für jedes Schiff auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsnummer RN Num*6 NNNNNN Seriennummer der vom FÜZ an XNW versandten Meldungen. Für jedes FÜZ für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsdatum RD Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC vom FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT Num*4 SSMM Stunden und Minuten in UTC vom FÜZ Datum DA Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC der ersten Übertragung Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Uhrzeit TI Num*4 SSMM Stunden und Minuten in UTC der ersten Übertragung. Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Aufgehobener Bericht CR Num*6 NNNNNN Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts Jahr des aufgehobenen Berichts YR Num*4 NNNN Jahr in UTC des aufzuhebenden Berichts Schiff Rufzeichen RC Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des Schiffes Registrierung Name des Schiffs NA Char*30   Name des Schiffs Informationen Äußere Kennnummer XR Char*14   Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer Flaggenstaat FS Char*3 ISO-3166 Zulassungsstaat Interne Referenznummer der Vertragspartei IR Char*3 Num*9 ISO-3166 +max. 9Z Vom Flaggenstaat nach der Registrierung zugeteilte einmalige Nummer des Schiffs Hafenname PO Char*20   Registrierhafen des Schiffes/Heimathafen Schiffseigner VO Char*60   Name und Anschrift des Schiffseigners Schiffscharterer VC Char*60   Name und Anschrift des Schiffscharterers IMO-Nummer des Schiffs IMO-Nummer IM Num*7 NNNNNNN IMO-Schiffsnummer Art des Schiffs Informationen Tonnage des Schiffs VT Char*2 Num*4 „OC“/„LC“ Tonnage Gemäß: „OC“ OSLO 1947 Convention/„LC“ LONDON ICTM-69 Schiffsleistung Einheit VP Char*2 Num*5 0-99999 Hauptmaschinenleistung in kW Schiffslänge VL Char*2 Num*3 „OA“ Länge in Metern Länge über alles „OA“. Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet Schiffstyp TP Char*3 Code Gemäß Anhang II.I Fanggeräte GE Char*3 FAO-Code Internationale statistische Standardklassifizierung von Fischfanggeräten gemäß Anhang II.J Einzelheiten zur Zulassung Beginn SD Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Beginns der Zulassung Enddatum ED Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Endes der Zulassung Zielarten und Gebiet TA Char*3 Char*10 Bestandsspezifikationen, FAO-Artencode und NAFO-Gebietscode oder „ANY“ Für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY// Tätigkeit Informationen Breitengrad LA Char*5 NDDMM (WGS-84) z. B.//LA/N6235 = 62°35′ N Längengrad LO Char*6 E/WDDDMM (WGS-84) z. B.//LO/W02134 = 21°34′ W Breitengrad (dezimal) LT Char*7 +/-DDD.ddd Negative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre (5) (WGS84) Längengrad (dezimal) LG Char*8 +/-DDD.ddd Negative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre (5) (WGS84) Nummer der Fangreise TN Num*3 001-999 Nummer der Fangreise im laufenden Jahr Fänge Arten Menge CA Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Tägliche Fangmengen nach Arten und Divisionen, an Bord behalten, in kg Lebendgewicht Menge an Bord Arten Menge OB Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Gesamtmenge, aufgeschlüsselt nach Arten, an Bord des Schiffes zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Meldung (in kg Lebendgewicht) Rückwurfarten Menge RJ Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Rückwürfe nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Untermaßige Fische Arten Menge US Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Umgeladene Arten Arten Menge KG Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Angaben zu den Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in kg Lebendgewicht, gerundet auf die nächsten 100 kg,. Gebiet RA Char*6 ICES-/NAFO-Codes Code für das betreffende Fanggebiet Zielart DS Char*3 FAO-Artencode Code der Arten die das Schiff gemäß Artikel 5.2 gezielt befischt. Mehrere Arten möglich, durch Leerzeichen zu trennen. z. B.//DS/Art Art Art// Beobachter an Bord OO Char*1 J oder N Anwesenheit eines Beobachters an Bord Umgeladen von TF Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des abgebenden Schiffes Umgeladen auf TT Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des aufnehmenden Schiffes Name des Kapitäns MA Char*30   Name des Schiffskapitäns Küstenstaat CS Char*3 ISO-3166 3-Alpha-Code Küstenstaat des Anlandehafens Voraussichtliches Datum PD Num*8 JJJJMMTT Voraussichtliches Datum (UTC), an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein Voraussichtliche Uhrzeit PT Num*4 SSMM Voraussichtliche Uhrzeit (UTC), zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein Hafenname PO Char*20   Name des tatsächlichen Anlandehafens Geschwindigkeit SP Num*3 Knoten*10 z. B.//SP/105 = 10,5 Knoten Kurs CO Num*3 360°-Skala z. B.//CO/270 = 270 Fänge unter einer Charterflagge CH Char*3 ISO-3166 Flagge der charternden Vertragspartei Einfahrtsgebiet AE Char*6 ICES-/NAFO-Codes NAFO-Division der Einfahrt Fangtage DF Num*3 1-365 Anzahl der Tage, die das Schiff während der Fangreise in der Fischereizone verbracht hat. Offensichtliche Verstöße AF Char*1 J oder N Meldungen des Beobachters an Bord Maschenöffnung ME Num*3 0-999 Durchschnittliche Maschenöffnung in mm Erzeugung PR Char*3 Code Code für die Erzeugung Anhang II.K Logbuch LB Char*1 J oder N Bestätigung der Eintragungen im Schifflogbuch durch den Beobachter an Bord Funkmeldungen HA Char*1 J oder N Bestätigung der vom Schiff gesendeten Funkmeldungen durch den Beobachter an Bord Name des Beobachters ON Char*30 Text Name des Beobachters an Bord Freier Text MS Char*255 Text Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters D. 1.   Struktur der Berichte und Meldungen gemäß Anhang II.E und Anhang II.F bei Weitersendung an den Sekretär durch die Vertragsparteien. Gegebenenfalls sendet jede Vertragspartei die Berichte und Mitteilungen, die sie von ihren Schiffen gemäß den Artikeln 28 und 29 erhält, mit folgenden Änderungen an den Sekretär weiter: a) die Adresse (AD) wird durch die Adresse des Sekretärs (XNE) ersetzt; b) die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum“ (RD), „Aufzeichnungszeit“ (RT), „Aufzeichnungsnummer“ (RN) und „Absender“ (FR) sind einzufügen. D. 2.   Rückmeldungen Auf Antrag einer Vertragspartei sendet der Sekretär jedes Mal, wenn ein Bericht oder eine Mitteilung elektronisch eingegangen ist, eine Rückmeldung. A)   Format der Rückmeldung Datenelement Feldcode Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam Absender FR M Detail Meldung; XNW ist NAFO (die die Rückmeldung sendet) Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „RET“ für Rückmeldung Rufzeichen RC O Detail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung Sequenznummer SQ O Detail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung Rückmeldung RS M Detail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK) Fehlerrückmeldung RE O Detail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle B) für Fehlerrückmeldungen Nummer des Eintrags RN M Detail Erfassung; Nummer der eingegangenen Meldung Datum DA M Detail Meldung; Datum der Übermittlung Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung B)   Fehlerrückmeldungen Gegenstand/Artikel Fehlernummern Fehlerursache Abgelehnt (NAK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) mit Warnmeldung Mitteilung 101    

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.