Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1494 der Kommission vom 19. Dezember 2016 über staatliche Beihilfen für einen Investitionsvertrag für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse SA.38760 (2016/C), die das Vereinigte Königreich zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8442) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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f Biomasse anzugehen, möchte das Vereinigte Königreich eine staatliche Beihilfe gewähren, die speziell auf den Bedarf des Vorhabens ausgerichtet ist, ohne die Bandbreiten der Mindestrenditen zu überschreiten. Das angemeldete Vorhaben wurde aus mehreren Vorhaben ausgewählt, um die von der Union festgelegten Ziele für erneuerbare Energien (50) durch die Gewährung einer Betriebsbeihilfe in Form eines Differenzvertrags zu erreichen. Die Kommission kam in ihrem Beschluss in der Beihilfesache SA.36196 (2014/N), United Kingdom Electricity Market Reform — Contract for Difference for Renewables (C(2014) 5079 final) (51), zu dem Schluss, dass der Differenzvertrag ein geeignetes Instrument zum Erreichen des Ziels von gemeinsamem Interesse ist. (82) Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die angemeldete Beihilfe notwendig ist, dass sie einen Anreizeffekt bietet und dass sie mithilfe eines geeigneten Instruments gewährt wird. 5.2.3.   Verhältnismäßigkeit (83) Die Kommission erinnert daran, dass die Stromgestehungskosten für solche Vorhaben im Bereich Biomasse vom Vereinigten Königreich, auf Basis einer Rendite von 10 %, auf mindestens 105 GBP/MWh berechnet wurden (52). Die Kommission erachtet die Stromgestehungskosten für diese Art von Vorhaben als angemessen, da die Kosten bereits in früheren Beschlüssen bestätigt wurden (53). Das Vereinigte Königreich erklärte, dass die angemeldete Beihilfe pro Energieeinheit die Differenz zwischen den Stromgestehungskosten und dem erwarteten Marktpreis für Strom nicht übersteige, da der Basispreis von 100 GBP/MWh, der dem Marktpreis zuzüglich der Prämie entspreche, die Stromgestehungskosten nicht übersteige (54). Darüber hinaus bestätigte das Vereinigte Königreich, dass die angemeldete Beihilfe bis zur vollständigen Abschreibung der Investition nach den üblichen Rechnungslegungsstandards gewährt werde und dass die angemeldete Beihilfe nicht mit anderen Beihilfen kumuliert werde. (84) Die Mindestrendite für das angemeldete Vorhaben liegt zwischen 8,8 % und 12,7 % (real, vor Steuern) (55); dies wurde von der Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss akzeptiert. Sie steht im Einklang mit den Mindestrenditen, die von der Kommission bereits früher für Vorhaben im Bereich Biomasse im Vereinigten Königreich genehmigt wurden (56). Die Kommission prüft in diesem Beschluss, ob der IRR des Vorhabens die Mindestrendite einhält. (85) Die Kommission äußerte im Einleitungsbeschluss Bedenken, dass die staatliche Beihilfe nicht zu einer Überkompensation führen werde, wie in einer vom Vereinigten Königreich vorgelegten Sensitivitätsanalyse dargelegt (57). Der IRR vor Steuern würde von geschätzten 4,7 % auf über 15,6 % steigen, wenn der thermische Wirkungsgrad und der Auslastungsgrad um 5 % steigen und die Brennstoffkosten um 5 % sinken. Die Kommission stellt Unsicherheiten bei diesen Annahmen fest, insbesondere bei dem geringeren Auslastungsgrad in einigen Betriebsjahren aufgrund logistischer Bedenken hinsichtlich der Versorgung mit Holzpellets und der Höhe der Brennstoffkosten (da die Lieferverträge nicht den gesamten Bedarf des Biomasseblocks abdecken). (86) Das Vereinigte Königreich übermittelte nach dem Einleitungsbeschluss aktualisierte Informationen zu dem angemeldeten Vorhaben; es prüfte und aktualisierte insbesondere die Betriebsparameter. Auf der Grundlage dieser aktualisierten Informationen wird der IRR für das angemeldete Vorhaben nun auf rund [4-12] % (real, vor Steuern) geschätzt, was mit der Mindestrendite im Einklang steht. (87) Wie in Erwägungsgrund 11 dargelegt, nahm das Vereinigte Königreich den Bruttoauslastungsgrad aus den Berechnungen heraus und erhöhte den mittleren Nettoauslastungsgrad nach dem Einleitungsbeschluss von 71 % auf 78 %. Das Vereinigte Königreich stützte den neuen Auslastungsgrad auf einen Vergleich mit anderen ähnlichen Kraftwerken. Die Kommission stellt fest, dass die Erhöhung größer ist als in der Sensitivitätsanalyse angenommen und dass der geschätzte Auslastungsgrad von 78 % nun im Einklang mit den Beobachtungen in vergleichbaren Kraftwerken steht (58). (88) Die Überprüfung des Auslastungsgrads wirkt auch Bedenken entgegen, die von dritten Parteien in Bezug auf die Berechnung des niedrigen Auslastungsgrads vorgebracht wurden (59). RES Ltd. teilte mit, dass ein Ausschreibungsverfahren wahrscheinlich zu einem geringeren erforderlichen Beihilfebetrag geführt hätte, und begründet dies mit allgemeinen Erfahrungen mit Ausschreibungsverfahren (60). Die Kommission stellt fest, dass ein Ausschreibungsverfahren nicht erforderlich ist und dass die derzeitige Maßnahme nicht zu einer Überkompensation führt. (89) Im Hinblick auf die Brennstoffkosten erkennt die Kommission wie im Einleitungsbeschluss dargelegt an, dass die Versorgung mit Holzpellets für das angemeldete Vorhaben größtenteils durch Langzeitverträge sichergestellt wird, deren Preise über den Kassapreisen liegen können. Die Kommission stellt jedoch fest, dass es immer noch Unsicherheiten gibt, da die bestehenden Lieferverträge zum Zeitpunkt der Annahme des Einleitungsbeschlusses nicht den gesamten Bedarf des angemeldeten Vorhabens abdeckten. (90) Das Vereinigte Königreich erläuterte die Brennstoffkosten für eine ausreichende Versorgung mit Holzpellets im Detail und aktualisierte seine Schätzungen in Bezug auf die Brennstoffkosten. Die Brennstoffkosten wurden von 8,40 USD/GJ auf 8,18 USD/GJ gesenkt, stärker als in der 5 % Sensitivitätsanalyse mit 8,23 USD/GJ. Das Vereinigte Königreich teilte mit, dass die geschätzten Brennstoffkosten nun auf mehr Langzeitverträgen für den größten Teil des Holzpelletbedarfs sowie auf Schätzungen der zukünftigen Lieferverträge und zukünftigen Kassapreise basieren (61). (91) Die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Unterlagen beinhalteten auch eine detaillierte Aufschlüsselung der wichtigsten Kostenelemente der Lieferkette für den Biomasseblock des Kraftwerks Drax, einschließlich der brennstoffbezogenen Kosten, wie Kosten für die Hafennutzung, den Schienentransport, die Lagerung, die Nachhaltigkeitszertifizierung, die Risikoabsicherung und Fremdwährungskosten. Nach einer Stellungnahme von unabhängigen Fachleuten, die auch vom Vereinigten Königreich eingereicht wurde, liegen die geschätzten durchschnittlichen Brennstoffkosten für den Biomasseblock des Kraftwerks Drax innerhalb der Preisspanne der Holzpelletanbieter in den USA (62). Die aktualisierten Brennstoffkosten spiegeln einen Holzpelletpreis (CIF) von 181 USD pro Tonne wider, der ebenfalls im Rahmen der Schätzungen von RISI liegt (63). (92) Um die Angaben in Bezug auf den thermischen Wirkungsgrad zu untermauern, legte das Vereinigte Königreich Daten vor, die belegen, dass der thermische Wirkungsgrad dieser Art von Biomassekraftwerk um rund 38 % bis 39 % steigen könnte. Die Kommission stellt fest, dass in dieser Hinsicht keine speziellen Bedenken im Einleitungsbeschluss geäußert wurden und ist der Auffassung, dass der Wirkungsgrad im Einklang mit üblichen Wirkungsgraden in vergleichbaren Kraftwerken steht (64). (93) Und schließlich wurde der IRR für das angemeldete Vorhaben infolge einer Reihe von Faktoren geändert, einschließlich dem Verlust rund eines Jahrs an Beihilfe, da der vorgeschlagene Investitionsvertrag am 31. März 2027 ungeachtet des Beginns der Maßnahme endet und auch aufgrund ungünstiger Entwicklungen auf dem Devisenmarkt. Der IRR ist daher höher als der geschätzte Wert von 4,7 %, der in der ursprünglichen Anmeldung an die Kommission aufgeführt wurde. Der Unterschied ergibt sich aufgrund der geänderten Schätzungen der Betriebsparameter des Kraftwerks. (94) Aus den oben genannten Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der geschätzte IRR des angemeldeten Vorhabens auf einer soliden Schätzung der Kosten und Betriebsparameter des Kraftwerks beruht. Darüber hinaus liegt der geschätzte IRR im Bereich der erforderlichen Mindestrenditen für diese Art von Vorhaben. Somit führt die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation und ist verhältnismäßig, um das Ziel von gemeinsamem Interesse zu erreichen. 5.2.4.   Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel (95) Bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe muss die Kommission feststellen, dass die „negativen Auswirkungen — beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen und Beeinträchtigungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten — begrenzt sind und die positiven Auswirkungen — Beitrag zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse — überwiegen“ (65). (96) Unter Bezugnahme auf die Randnummern 94, 95 und 96 der EEAG ist die Kommission der Ansicht, dass die angemeldete Maßnahme keine offensichtlich negativen Auswirkungen hat, da die Beihilfe verhältnismäßig ist und nicht nur zu einer Verlagerung der Tätigkeiten ohne Auswirkungen auf die Umwelt führt. Die Beihilfe unterstützt die Umstellung des Blocks des Kraftwerks Drax von Kohle auf Biomasse und erhöht den Anteil erneuerbarer Energien im Vereinigten Königreich (66). (97) Bei der Prüfung der nachteiligen Auswirkungen der Beihilfemaßnahme konzentrierte sich die Kommission auf Wettbewerbsverfälschungen, die sich aus den vorhersehbaren Auswirkungen der Beihilfe auf den Wettbewerb in den betroffenen Produktmärkten und auf den Standort der wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben (67). 5.2.4.1.   Nachteilige Auswirkungen auf den Strommarkt (98) Da die Beihilfe für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewährt wird, ist der betroffene Produktmarkt der Strommarkt. Unter Bezugnahme auf Randnummer 89 der EEAG, ist aus Sicht der Kommission zwischen zwei grundlegenden beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu unterscheiden, nämlich Verfälschungen auf dem Produktmarkt und Auswirkungen auf den Standort. (99) Bezugnehmend auf Randnummer 101 der EEAG stellt die Kommission fest, dass das Vorhaben darin besteht, einen Block eines Kohlekraftwerks umzurüsten. Da bei dem Vorhaben ein bestehendes Kraftwerk umgerüstet wird, wird die Stromerzeugungskapazität der Begünstigten am Strommarkt nicht erhöht. Somit wird der Anteil der Begünstigten am Stromerzeugungsmarkt durch diese Maßnahme nicht erhöht. (100) Darüber hinaus erinnert die Kommission daran, dass die Stromerzeugungskapazität des Biomasseblocks des Kraftwerks Drax rund 1,1 % des Stromerzeugungsmarkts im Vereinten Königreich ausmacht. Somit wird die Maßnahme keine nachteiligen Auswirkungen durch eine erhöhte Marktmacht der Begünstigten haben. (101) Unter Bezugnahme auf die Randnummern 94 bis 96 der EEAG ist die Kommission der Auffassung, dass das Vorhaben keine Verlagerung der Tätigkeiten mit sich bringt und es auch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb am Stromerzeugungsmarkt des Vereinigten Königreichs haben wird. Somit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme keine erheblichen Auswirkungen auf den Wettbewerb am Strommarkt haben wird. Darüber hinaus wird die angemeldete Beihilfe — in Anbetracht der Verbindungen des Vereinigten Königreichs — auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen im Elektrizitätsbinnenmarkt haben. (102) In ihrem Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission Bedenken, dass das angemeldete Vorhaben möglicherweise zu Wettbewerbsverfälschungen im Holzpelletmarkt und im vorgelagerten Rohstoffmarkt führen könnte, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen. Angesichts der spezifischen Eigenschaften dieses einzeln angemeldeten Vorhabens weitete die Kommission ihre Untersuchung auf die indirekten Auswirkungen auf den Eingangsmaterialmarkt aus, der hier als Sekundärmarkt betrachtet wird (siehe weiter unten). 5.2.4.2.   Nachteilige Auswirkungen auf den Holzpelletmarkt (103) Zunächst stellt die Kommission fest, dass im betreffenden Block des Kraftwerks Drax nur Industrieholzpellets als Eingangsmaterial verwendet werden können. Während in anderen Kraftwerken Holzpellets teilweise durch andere Brennstoffe ersetzt werden können, wird aufgrund des Aufbaus des Kraftwerkblocks Drax nicht erwartet, dass hier anstatt Holzpellets andere Produkte eingesetzt werden können. Zur Untersuchung des Verfälschungsgrads des Wettbewerbs und des Handels durch die Betriebsbeihilfe, die für die Stromerzeugung des umgerüsteten Blocks des Kraftwerks Drax gewährt wird, ist somit der Markt für Industrieholzpellets als angemessener Produktmarkt anzusehen. (104) Auf der Grundlage der Handelsströme der in die Union eingeführten Mengen und des Marktwachstums der vergangenen Jahre kommt die Kommission, wie im Einleitungsbeschluss, zu dem Ergebnis, dass zur Untersuchung der Marktverfälschungen der Holzpelletmarkt nicht auf einen einzelnen Mitgliedstaat oder die Europäische Union beschränkt werden kann, sondern als globaler Markt zu betrachten ist. Dies wird durch die großen Mengen an Holzpellets bestätigt, die aus Übersee zur Versorgung des Blocks des Kraftwerks Drax eingeführt werden; diese Annahme entspricht außerdem der Schlussfolgerung in der Beihilfesache SA.38762 (2014/N). (105) Die Kommission stellt fest, dass der größte Teil des Holzpelletbedarfs derzeit im Rahmen einzeln verhandelter Langzeitverträge eingekauft wird. Darüber hinaus scheinen die Markthemmnisse für neue Produktionsanlagen sehr niedrig zu sein. Die kürzlich erfolgte Erhöhung der Produktionskapazitäten für Holzpellets sowohl im Südosten der USA als auch in der Union (68) bestätigt diese Beobachtung, ebenso der Abschluss von Langzeitverträgen von Drax zur Sicherung der Versorgung des Kraftwerks. (106) In Anbetracht früherer Entwicklungen wird außerdem festgestellt, dass sich der Kassapreis im Südosten der USA, der erwarteten wichtigsten Bezugsquelle für Holzpellets für das angemeldete Vorhaben, nicht wesentlich verändert hat, als die Einfuhren in die Union aus dieser Region anstiegen. Dies wird auch durch die vom European Pellet Council übermittelten Daten gestützt (69). (107) Durch die Umstellung des Blocks des Kraftwerks Drax wird die Nachfrage nach Holzpellets um 2,4 Mio. Tonnen steigen. Das entspricht 12,8 % des gesamten Holzpelletverbrauchs in der Union im Jahr 2014 (70). Der jährliche Verbrauch in der Union stieg jedoch im Zeitraum von 2012 bis 2014 um fast 25 % bzw. 3,7 Mio. Tonnen. Außerdem wurden die Produktionskapazitäten für Holzpellets im Südosten der USA rasch erhöht; es wird erwartet, dass sie auch in Zukunft weiter steigen werden (71). (108) Es gab im förmlichen Prüfverfahren keine Hinweise darauf, dass der Holzpelletmarkt in den kommenden Jahren nicht in der Lage wäre, so rasch wie bisher zu wachsen, um den Nachfrageanstieg durch das Vorhaben des Kraftwerks Drax bewältigen zu können. 5.2.4.3.   Nachteilige Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt (109) Die Kommission stellte in den Erwägungsgründen 81 bis 84 des Einleitungsbeschlusses fest, dass eine erhöhte Nachfrage nach Holzpellets zu Verfälschungen am Rohstoffmarkt, nämlich dem Holzfasermarkt, führen kann. (110) Die Fertigungsanlagen von halbfertigen Faserholzprodukten beziehen ihren Holzbedarf aus wirtschaftlichen Gründen im Umkreis von durchschnittlich rund 100 km bis 150 km, der als Einzugsradius eines Werks gilt. Aus diesem Grund sind Holzfasern lokale Produkte, während Holzpellets über lange Strecken transportiert und global vermarktet werden. Somit muss bestimmt werden, von welchem lokalen Markt die Holzpellets bezogen werden oder wahrscheinlich bezogen werden, um zu prüfen, ob die angemeldete Maßnahme Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel hat. (111) Wie in Erwägungsgrund 10 dargelegt, erläuterte das Kraftwerk Drax im Vergleich zum Einleitungsbeschluss seine Brennstoffversorgung des Biomasseblocks: 60 % des gesamten Holzfaserbedarfs werden aus den USA bezogen, rund 13 % des Brennstoffbedarfs werden aus Brasilien kommen, 7 % des Brennstoffbedarfs werden auf dem Kassamarkt eingekauft, rund 4 % des Brennstoffbedarfs werden aus den baltischen Staaten in Europa bezogen und rund 15 % des Brennstoffbedarfs werden von Händlern im Südosten der USA eingekauft. Der fehlende Brennstoff werde aus Kanada und möglicherweise aus anderen Mitgliedstaaten bezogen. Das bedeutet, dass rund 100 000 Tonnen Trockenholz jährlich aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen von Langzeitverträgen bezogen werden. Dies entspricht rund 0,7 % der Holzpellet-Produktion in der Union im Jahr 2014, die auf 13,5 Mio. Tonnen geschätzt wurde (72). (112) Die Kommission stellt fest, dass der größte Teil der Holzpellets von außerhalb der Union bezogen wird und der Rohstoffmarkt lokal ist. Die Auswirkungen eines Anstiegs der Nachfrage nach Holzpellets auf die Rohstoffmärkte werden daher zum größten Teil außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass das angemeldete Vorhaben die Preise am Rohstoffmarkt in der Union beeinflussen wird. (113) Da der größte Teil der Holzpellets zur Versorgung des Vorhabens aus dem Südosten der USA eingeführt wird, liegt der Schwerpunkt potenzieller Marktverfälschungen im Rohstoffmarkt für Holzfaser in dieser Region (73). (114) In den meisten im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wird die Auffassung vertreten, dass Industrieholzpellets aus dem Südosten der USA vorwiegend aus Holzfasern bestehen, die aus forstwirtschaftlichen Tätigkeiten stammen. Die Kommission stellt fest, dass das geschätzte Wachstum der Holzpelletindustrie (von rund 14 % jährlich (74)) bis 2019 wahrscheinlich sehr viel stärker ausfallen wird als das Wachstum der traditionellen Forstwirtschaft, das auf rund 1,4 % jährlich geschätzt wird (75). Aufgrund des geringen Anteils der Holzpellet-Hersteller am Holzfasermarkt (76) würde die Gesamtentnahme insgesamt bis 2019 um weniger als 1,8 % jährlich steigen. Auf der Grundlage von Schätzungen von Westrock wird erwartet, dass das Gesamtangebot an Holzfasern um 2,0 % jährlich und somit weniger als das erwartete Wachstum steigen wird. Somit dürften die Auswirkungen, die aus der Unterstützung des Blocks des Kraftwerks Drax resultieren, gering ausfallen. (115) Nach den vom Vereinigten Königreich übermittelten Daten (77) werde die Rohstoffmenge, die im Block des Kraftwerks Drax benötigt wird, nämlich 2,4 Mio. Tonnen jährlich, weniger als 1 % der Gesamtentnahme aus Wäldern im Süden der USA im Jahr 2014 ausmachen, die rund 250 Mio. Tonnen betrug. Dies ist wiederum nur ein kleiner Teil des gesamten Forstbestands. Auch wenn man den zusätzlichen Bedarf von anderen Biomassevorhaben berücksichtigt, wie dem Vorhaben Lynemouth, liefern diese geringen Prozentzahlen keine eindeutigen Hinweise auf übermäßige Verfälschungen am Rohstoffmarkt. (116) Fern et al. und GPII übermittelten anhand von Marktmodellen erstellte Studien, die einen Anstieg des Stockwerts durch eine Erhöhung der Holzpellet-Produktion zeigen. Nach der Studie von FORISK könnte beispielsweise eine Erhöhung der globalen Nachfrage nach Industrieholzpellets von 10,6 Mio. Tonnen jährlich im Jahr 2014 auf 25 Mio. Tonnen im Jahr 2019, ungeachtet der Auswirkungen von Sägewerksabfällen, die Stockwerte im Südosten der USA um 30 % bis 40 % erhöhen (78). Nach dem Bericht der USDA, der von GPII übermittelt wurde, könnten sich die Preise für einige Holzarten, nämlich nicht als Schnittholz verwendetes Kiefernholz, durch eine Erhöhung der Produktion von Biomasse für Bioenergie auf 16,9 Mio. Tonnen bis 2016 mehr als verdoppeln (79). (117) Wie vom Vereinigten Königreich erklärt wurde (80), spiegele diese Nachfrage nach Holzpellets, die diesen Studien zugrunde liegt, nicht die Nachfrage des Biomasseblocks des Kraftwerks Drax wider, sondern stelle vielmehr eine Gesamtschätzung dar und beziehe sich auf die Gesamtnachfrage. Außerdem sei die geschätzte Gesamtnachfrage in der USDA-Studie niedriger als in aktuelleren Studien. In der USDA-Studie werde beispielsweise erwartet, dass 2015 rund 13 Mio. Tonnen Holz für Bioenergie im Südosten der USA genutzt werden; dieser Wert sei höher als der von RISI gemeldete Wert, der sich auf weniger als 8 Mio. Tonnen im gleichen Jahr beliefe. Darüber hinaus sei die mutmaßliche Preiserhöhung aus der gesamten geschätzten Nachfrage gemäß dem Bericht der USDA zeitlich begrenzt, da der Forstbestand auf einen solchen Nachfrageanstieg reagiere. (118) Einige Beteiligte teilten mit, dass der Anstieg der Holzpellet-Produktion bereits zu einem Anstieg der Stockwerte im Südosten der USA geführt habe. GPII führte beispielsweise Daten des Beratungsunternehmens Forest2Market zur Unterstützung seiner Behauptung an, dass der Stockwert für Kiefernholzfasern im Süden der USA im Jahr 2013 um durchschnittlich 11 % und im Jahr 2014 um 10 % gestiegen sei. Fern et al. berichteten, dass im Zeitraum von 2011 bis 2015 die Preise im Süden der USA für Weichholz um 27 % und für Hartholz um 56 % gestiegen seien. AFPA stellte ähnliche Behauptungen auf (81). (119) Die Kommission stellt in dieser Hinsicht fest, dass der mittlere Stockwert langfristig nicht von den historischen Werten abweicht (82). Darüber hinaus kam Forest2Market (83) in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass einige Faktoren zu der festgestellten Preiserhöhung beigetragen haben. Forest2Market führte insbesondere einen Rückgang in der Produktion von Sägewerksabfällen, wetterbedingte Ereignisse und Landbesitzwechsel als beeinflussende Faktoren an. Forest2Market kam zu dem Schluss, dass es wahrscheinlich sei, dass die Holzfaserpreise auch ohne eine wachsende Nachfrage am Ausfuhrmarkt für Holzpellets gestiegen wären (84). Die Tatsache, dass die Stockwerte im Laufe der Zeit gestiegen sind, scheine daher auf verschiedenen Marktentwicklungen zu beruhen. (120) Bezüglich der Behauptungen hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Begünstigten (85), stellt die Kommission fest, dass die aktualisierten und reduzierten Brennstoffkosten (86) einen Holzpelletpreis von 181 USD pro Tonne CIF ergeben. Dieser entspricht dem Holzpelletpreis (CIF), der von RISI angegeben wurde (87). (121) In Bezug auf den Standort der Holzpelletieranlagen stellt die Kommission fest, dass die ausführenden Holzpelletieranlagen, die derzeit im Südosten der USA in Betrieb sind, sich im Allgemeinen in einem Radius von 65 Meilen voneinander und vorwiegend innerhalb eines Radius zwischen 30 und 65 Meilen befinden (88). Daher überschneiden sich die Einzugsgebiete dieser Holzpelletieranlagen mit denen anderer im Wettbewerb stehender Industriezweige. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die meisten dieser ausführenden Holzpelletieranlagen innerhalb eines Radius von 65 Meilen zu einem geschlossenen Holzverarbeitungsbetrieb liegen. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass einige Erwägungen berücksichtigt worden seien, um den Standort einer Holzpelletieranlage festzulegen. Nach dem vom Vereinigten Königreich zitierten Bericht (89) seien die meisten der im Südosten der USA geschlossenen Zellstoff- und Papierfabriken bereits vor 2010 geschlossen worden, sodass nur ein geringer Zusammenhang mit dem Wachstum der Holzpelletindustrie bestehe (90). (122) Und schließlich wurde im Poyry-Bericht (91) das Risiko eines unfairen Wettbewerbs im Bereich Holzfasern zwischen der Holzpelletindustrie und den traditionellen Industriezweigen, die Holzfasern nutzen, betrachtet. In dem Bericht wurde nicht nur die Nachfrage des geförderten Biomasseblocks des Kraftwerks Drax berücksichtigt, sondern auch die Nachfrage anderer Kraftwerke, einschließlich des Kraftwerks Lynemouth. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass die bestehenden und geplanten Kapazitäten der Holzpelletieranlagen im Südosten der USA ausreichend sein sollten, um die erhöhte Nachfrage nach Holzpellets zu bedienen und das Risiko einer indirekten Holznutzungsänderung gering zu halten. (123) Daher sollte der Schluss gezogen werden, dass nicht zu erwarten ist, dass die angemeldete Maßnahme zu übermäßigen Verfälschungen auf dem Rohstoffmarkt führen werde. Die Kommission stellt insbesondere fest, dass etwaige lokale Verfälschungen des Marktes im Südosten der USA auftreten würden und somit allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.