Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1494 der Kommission vom 19. Dezember 2016 über staatliche Beihilfen für einen Investitionsvertrag für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse SA.38760 (2016/C), die das Vereinigte Königreich zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8442) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hätten. Diesbezüglich ist ferner anzumerken, dass die angemeldete Beihilfe für die Stromerzeugung aus Biomasse gewährt wird, sodass etwaige Auswirkungen der Beihilfe auf den Rohstoffmarkt indirekter Art wären. 5.2.4.4.   Abwägungsprüfung (124) Wie in Randnummer 97 der EEAG dargelegt, ist die Gefahr, dass die Beihilfe den Wettbewerb übermäßig verfälscht, wenn staatliche Beihilfemaßnahmen gezielt zur Behebung eines bestimmten Marktversagens eingesetzt werden, eher gering. Die Kommission stellt fest, dass die angemeldete Beihilfe direkt zum Erreichen der Klima- und Energieziele der Union für 2020 in angemessener und geeigneter Art und Weise beitragen soll. Daher ist das Risiko übermäßiger Verfälschungen des Wettbewerbs am Strommarkt ebenfalls gering, wie in Abschnitt 5.2.4.1 dargelegt. Wie in Abschnitt 5.2.4.2 beschrieben hat die Kommission keine übermäßigen Verfälschungen weder im betroffenen Produktmarkt für Holzpellets noch im vorgelagerten Rohstoffmarkt festgestellt. Die Kommission erinnert daran, dass mögliche Verfälschungen am Rohstoffmarkt nicht direkt durch die Betriebsbeihilfe entstehen, sondern durch den Anstieg der Nachfrage nach Holzpellets als Brennstoff für die Stromerzeugung. Darüber hinaus gibt es im Vergleich zu den Verfälschungen auf dem Holzpelletmarkt nur indirekte Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt. (125) Außerdem muss die Kommission prüfen, ob die Maßnahme den Wettbewerb insofern verfälscht oder droht zu verfälschen, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinflusst wird. Die Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt sind lokal und finden vorwiegend außerhalb der Union statt, da der größte Teil der Holzpellets für den Block des Kraftwerks Drax von außerhalb Europas bezogen wird (siehe Erwägungsgrund 10). Daher stellt die Kommission fest, dass alle Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten durch einen erhöhten Stockwert im Südosten der USA in jedem Fall gering sind. (126) Zusammenfassend kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die nachteiligen Auswirkungen der angemeldeten Beihilfe für die Stromerzeugung im Biomasseblock des Kraftwerks Drax in Bezug auf die Verfälschungen des Wettbewerbs und die Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auf dem Strommarkt gering sind und die positiven Auswirkungen in Bezug auf den Beitrag zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse, nämlich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der Reduzierung der CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung überwiegen, sodass das Gesamtergebnis positiv ist. 5.2.5.   Weitere Aspekte — Erfüllung der Artikel 30 und 110 AEUV (127) Im Zusammenhang mit dem Beschluss in der Beihilfesache SA.36196 (2014/N) über Differenzverträge für erneuerbare Energien, dem Beschluss in den Beihilfesachen SA.38758 (2014/N), SA.38759 (2014/N), SA.38761 (2014/N), SA.38763 (2014/N) und SA.38812 (2014/N) hinsichtlich der Beihilfe im Rahmen des FIDeR für fünf Offshore-Windparks und den Beihilfesachen SA.38762(2015/C)(2014/N) und SA.38796(2014/N) in Bezug auf die Biomassevorhaben Lynemouth und Teesside hat sich das Vereinigte Königreich verpflichtet, die Methode zur Berechnung der Verpflichtungen der Stromlieferanten für Differenzvertragszahlungen anzupassen, um sicherzustellen, dass förderfähiger erneuerbarer Strom, der in der Europäischen Union außerhalb des Vereinigten Königreichs erzeugt wird und an Kunden im Vereinigten Königreich geliefert wird, als Teil des gesamten Marktanteils dieser Lieferanten berücksichtigt wird. (128) Das Vereinigte Königreich wird sicherstellen, dass keine Differenzvertragszahlungen getätigt werden, bevor diese Anpassungen stattfinden, oder wenn dies nicht möglich ist, dass das Vereinigte Königreich einen Mechanismus zur Erstattung von Stromlieferanten für den gesamten eingeführten förderfähigen erneuerbaren Strom einrichtet, der geliefert wird, bevor die Freistellung in Kraft tritt, aber nachdem mit den Differenzvertragszahlungen begonnen wurde. (129) Die Zusage des Vereinigten Königreichs in Erwägungsgrund 127 gilt auch für die angemeldete Maßnahme. Im Hinblick auf diese Zusage ist die Kommission der Auffassung, dass mit dem Finanzierungsmechanismus der angemeldeten Beihilfe keine Diskriminierung, die dem Artikel 30 oder dem Artikel 110 AEUV entgegensteht, eingeführt werden darf. (130) Hinsichtlich der oben genannten Aspekte ist die Kommission der Auffassung, dass die Beihilfemaßnahme zur Förderung der Umstellung des Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse, die vom Vereinigten Königreich am 15. April 2015 angemeldet wurde, ein Ziel von gemeinsamem Interesse in erforderlicher und angemessener Weise im Einklang mit den EEAG verfolgt und dass sie daher auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die vom Vereinigten Königreich am 2. April 2015 angemeldete staatliche Beihilfe, die dieser Mitgliedstaat zugunsten der Drax Power Limited zur Gewährung eines Zuschusses für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse einführen möchte, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 19. Dezember 2016 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 46 vom 5.2.2016, S. 19. (2)  In Bezug auf sieben der acht Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien hat die Kommission bereits einen Beschluss erlassen. Am 23. Juli 2014 wurde für fünf Offshore-Windparks (C(2014)5074 final) ein Genehmigungsbeschluss erlassen (Beihilfesachen SA.38758 (2014/N), SA.38759 (2014/N), SA.38761 (2014/N), SA.38763 (2014/N) und SA.38812 (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Support for five Offshore Wind Farms: Walney, Dudgeon, Hornsea, BurboBank and Beatrice) (ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 1); am 22. Januar 2015 wurde ein Genehmigungsbeschluss in der Beihilfesache SA.38796 (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Teesside Dedicated Biomass project (C(2015)168 cor) (ABl. C 406 vom 4.11.2016, S. 1) erlassen; und am 1. Dezember 2015 wurde ein Genehmigungsbeschluss in der Beihilfesache SA.38762 (2015/C) (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Investment Contract for Lynemouth Power Station Biomass Conversion am 1. Dezember 2015 erlassen (C(2015) 8441 final) (Beschluss noch nicht veröffentlicht). (3)  Kraftwerke, die Biomasse mitverbrennen und im Rahmen der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energie zugelassen sind und ganz auf Biomasse umgestellt werden, sind im Rahmen der FIDeR förderfähig. (4)  Das ist die aktualisierte Zahl nach der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens im Februar 2016. Der Auslastungsgrad wurde ursprünglich auf 70,5 % geschätzt. (5)  Die vom Vereinigten Königreich zum Einleitungsbeschluss übermittelten Angaben stellen außerdem die geplante Versorgungsstrategie der Begünstigten klar. (6)  Der mittlere Nettoauslastungsgrad vor der Aktualisierung durch das Vereinigte Königreich nach der Einleitung des Prüfverfahrens (70,5 %) wurde errechnet aus dem Produkt einer mittleren technischen Verfügbarkeit von 83,7 % und einem mittleren Bruttoauslastungsgrad von 83,7 %. (7)  Ursprünglich wurden folgende Betriebsparameter im Einleitungsbeschluss angegeben: a) Brennstoffkosten 8,39 (GBP/GJ); b) thermischer Wirkungsgrad 38,6 % und c) mittlerer Nettoauslastungsgrad 70,5 %. (8)  Das Vereinigte Königreich stellte klar, dass die geänderte Bedingung über fehlende Anreize zur Stromerzeugung zu Negativpreisen, die im allgemeinen Differenzvertragsplan (SA.36196) vorgesehen ist, für das angemeldete Vorhaben nicht gelte. (9)  Weitere Informationen über den Vergütungsmechanismus für Differenzverträge finden sich in den Erwägungsgründen 17 und 31 des Beschlusses der Kommission vom 23. Juli 2014 in der Beihilfesache SA.36196 (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Electricity Market Reform — Contract for Difference for Renewables (C(2014) 5079 final). (ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 1). (10)  Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien wurde ursprünglich mit der Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 2001 in der Beihilfesache N 504/2000 — Vereinigtes Königreich — Renewables Obligation and Capital Grants for Renewable Technologies, C(2001)3267 final (ABl. C 30 vom 2.2.2002, S. 14) genehmigt und danach mehrmals geändert. In ihrer aktuellen Form wurde die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Entscheidung der Kommission vom 2. April 2013 in der Beihilfesache SA.35565 (2013/N) — Vereinigtes Königreich — Amendments to the Renewables Obligation (RO) scheme (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 5) verabschiedet. Einige spezifische Aspekte wurden nachträglich für Nordirland in der Beihilfesache SA.36084 (13/N) Renewables Obligation in Northern Ireland (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 1) und für Schottland in der Beihilfesache SA.37453 (2014/N) Amendment to SA.35565 — Renewables Obligation (RO) scheme (ABl. C 172 vom 6.6.2014, S. 1) genehmigt. (11)  Die Mindestrendite ist die Mindestrendite, die erforderlich ist, um ein Vorhaben dieser Art umzusetzen. (12)  Das Vereinigte Königreich veröffentlichte all diese Punkte in dem Dokument „Electricity Generation Costs“, das unter https://www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs abrufbar ist. (13)   „Electricity Generation Costs December 2013“ DECC (2013), www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs. (14)  www.gov.uk/government/publications/electricity-market-reform-delivery-plan (15)  Siehe Fußnote 4 in Erwägungsgrund 10. (16)  Emissionen aus Biomasse werden auf der Grundlage eines Lebenszyklus berechnet. (17)  Weitere Informationen finden sich unter www.gov.uk/government/consultations/ensuring-biomass-affordability-and-value-for-money-under-the-renewables-obligation. (18)  Sofern nichts anderes angegeben ist, entspricht die Einheit Tonne immer einer metrischen Tonne Trockengewicht. (19)  RISI Global Pellet Demand Outlook: www.risiinfo.com/product/2015-global-pellet-demand-outlook-study/. (20)  AEBIOM Jahresbericht 2015. (21)  AEBIOM Statistischer Bericht 2015. (22)  www.gov.uk/government/publications/final-investment-decision-fid-enabling-for-renewables-investment-contracts. Nach der Veröffentlichung des Investitionsvertrags senkte das Vereinigte Königreich den Basispreis von 105 GBP/MWh auf 100 GBP/MWh. Die online veröffentlichten Investitionsverträge wurden somit nicht in ihrer endgültigen Form veröffentlicht. (23)  Z. B. von der Davis Gruppe und TANAC. (24)  Shaw Resources, CANFOR, FIBRECO, Pinnacle, Smart Green Shipping, Astec, European Pellet Council, Pacific Bioenergy, Georgia Biomass, Hancock Group, Onex, DB Cargo, Fram, Enviva, Renewable Energy Association, Highland Pellets, Forest2Market, CM Biomass Partners, Westervelt Renewable Energy, Weyerhaeuser, AEBIOM, FEDNAV, SGSF, Evolution Markets, USIPA, Scotia Atlantic, Drax, Beasley Forest Products, Cosan, NAFO, WPAC, Port of Tyne, American Forest Foundation. (25)  Forest2Market, Wood Supply Market Trends in the US South 1995-2015: www.theusipa.org/Documents/USSouthWoodSupplyTrends.pdf. (26)  Forest2Market, Wood Supply Market Trends in the US South 1995-2015: www.theusipa.org/Documents/USSouthWoodSupplyTrends.pdf. (27)  Canfor Pacific Bioenergy, Pinnacle, Onex, FRAM Renewable Fuels, Georgia Biomass, Hancock Natural Resources, Enviva, Highlands Pellets, USIPA und Weyerhaeuser. (28)  Highlands Pellets, Drax, Weyerhaeuser, CM Biomass Partners. (29)  Enviva, NAFO, Drax, Astec, Baesley, Drax, AEBIOM und REA. (30)  Baesley, Astec mit einem Bericht von Forest2Market, FRAM Renewable Fuels, NAFO. (31)  Hancock Natural Resources Group, US Pellet Industry und Highlands Pellets. (32)  Pinnacle, Onex, Scotia Atlantic Biomass, Georgia Biomass, Westervelt Renewable Energy, American Forest Foundation, Drax, Weyerhaeuser, Southern Group of State Foresters, CM Biomass Partners und Smart Green Shipping Alliance. (33)  Risiko der indirekten Holznutzungsänderung (Mai 2014): https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/2014_biomass_forest_research_report_.pdf. (34)  Das Risiko, dass die Holzpellet-Herstellung für großangelegte Strom- und Wärmeerzeugung andere Nutzer des gleichen Biomasse-Rohstoffs vom Markt verdrängen. (35)  Biofuelwatch, Dogwood Alliance, BirdLife, European Environmental Bureau, FERN, NRDC und Southern Environmental Law Center. (36)   „How can global demand for wood pellets affect local timber markets in the U.S. South?“, Forisk Consulting, Mai 2015: www.forisk.com/blog/2015/06/02/how-can-global-demand-for-wood-pellets-affect-local-timber-markets-in-the-u-s-south/. (37)  Nämlich der Preis, der für Holzfällrechte gezahlt wird. (38)  Graphic Package International Inc. (GPII), American Forest & Paper Association (AFPA) und Westrock. (39)  Im Zeitraum von 2009 bis 2015 betrug der mittlere Preis für in das Vereinigte Königreich eingeführte Holzpellets 194 USD/Tonne (175 USD/Tonne CIF). Die durchschnittlichen Transportkosten (einschließlich Fracht, Be- und Entladen am Hafen) beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 46 USD/Tonne. Unter Berücksichtigung der Gewinne der Sägewerke betrugen die Holzkosten (Abholzung, Lieferung bis zum Tor der Holzpelletieranlage) durchschnittlich 34 % des Einfuhrpreises. Laut dem gleichen Bericht haben die Kosten für die Abholzung und den Transport zur Holzpelletieranlage 22 USD je Kurztonne Grünholz betragen (Green Short Tonne, GST; entspricht 49,3 USD pro metrische Tonne Trockenholz). (40)  Karen Lee Abt, Robert C. Abt, Christopher S. Galik, und Kenneth E. Skogn. 2014. „Effect of Policies on Pellet Production and Forests in the U.S. South“: www.srs.fs.usda.gov/pubs/47281. (41)  Die Brennstoffkosten wurden in der Anmeldung des Vereinigten Königreichs vom April 2015 mit 8,39 GBP/GJ angegeben und anschließend in der zusätzlichen Auskunft vom August 2015 auf 8,40 GBP/GJ erhöht. (42)  Das Vereinigte Königreich übermittelte einen Bericht von Ricardo Energy & Environment. (43)  http://biomassmagazine.com/articles/13137/export-industryundefineds-impacts-on-southern-forests-markets (44)  www.usendowment.org/images/Forests2Market_Pellet_Report_11.2015.pdf (45)  Bestehend aus 0,25 Mio. Tonnen grüner Holzspäne und Sägemehl; fast 2 Mio. Tonnen grüner holzhaltiger Zellstoffe, rund 0,97 Mio. Tonnen grünem Industrierundholz und 0,056 Mio. Tonnen grünem Sägerundholz. (46)  Siehe auch die Beschlüsse der Kommission in den Beihilfesachen SA.38758 (2014/N), SA.38759 (2014/N), SA.38761 (2014/N), SA.38763 (2014/N) und SA.38812 (2014/N); C(2014)5074 final; ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 1) und den Beihilfesachen SA.38796 (2014/N); SA.387962 (2015/C)(2014/N) (Beschluss noch nicht veröffentlicht), in denen es um eine ähnliche Differenzvertragsbeihilfen geht. (47)   ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1. (48)  Das Vereinigte Königreich hat das Ziel, 15 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen; 2013 betrug der Anteil an erneuerbaren Energien 5,1 % (2013) — (SWD (2015)117 final). (49)  Siehe Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) und Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32) und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15. Dezember 2011 zum Energiefahrplan 2050 (KOM(2011) 885 endg.). (50)  Siehe Erwägungsgrund 6 dieses Beschlusses. (51)   ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 1. (52)  Siehe Erwägungsgrund 17. (53)  Siehe zum Beispiel den Beschluss in den Beihilfesachen SA.38758 (2014/N), SA.38759 (2014/N), SA.38761 (2014/N), SA.38763 (2014/N) und SA.38812 (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Support for five Offshore Wind Farms: Walney, Dudgeon, Hornsea, Burbo Bank and Beatrice — C(2014) 5074 final, (ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 1); und den Beschluss in der Beihilfesache SA.38796 (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Teesside Dedicated CHP Biomass project (ABl. C 406 vom 4.11.2016, S. 1); und den Beschluss vom 1. Dezember 2015 in der Beihilfesache SA.38762 (2015/C) (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Investment Contract for Lynemouth Power Station Biomass Conversion (Beschluss noch nicht veröffentlicht). (54)  Weitere Angaben zu den Stromgestehungskosten des angemeldeten Vorhabens sind in den Erwägungsgründen 26 und 29 des Einleitungsbeschlusses zu finden. (55)  Siehe Erwägungsgrund 17. (56)  Siehe zum Beispiel die Beihilfesache SA.37453 (2014/N) Änderung zu SA.35565 — Renewables Obligation (RO) scheme (ABl. C 172 vom 6.6.2014, S. 1). (57)  Siehe Erwägungsgrund 27. (58)  Die Kommission genehmigte beispielsweise einen mittleren Auslastungsgrad von 77 % für das Kraftwerk Lynemouth in der Beihilfesache SA.38762 (2015/C) (2014/N) — Vereinigtes Königreich — Investment Contract for Lynemouth Power Station Biomass Conversion (Beschluss noch nicht veröffentlicht). (59)  Siehe Erwägungsgrund 44. (60)  Siehe Erwägungsgrund 43. (61)  Siehe Erwägungsgrund 59. (62)  Siehe Erwägungsgrund 59. (63)  Siehe Fußnote 38 dieses Beschlusses. (64)  Siehe beispielsweise den Beschluss der Kommission in der Beihilfesache SA.38762 (2014/N). (65)  Siehe Randnummer 88 der EEAG. (66)  Siehe Erwägungsgrund 9. (67)  Siehe Randnummer 97 der EEAG. (68)  Statistischer Bericht von AEBIOM „2013 European Bioenergy Outlook“: www.aebiom.org/2013-european-bioenergy-outlook-aebiom-statistical-report/. (69)  Siehe Erwägungsgrund 33. (70)  Statistischer Bericht von AEBIOM „2015 European Bioenergy Outlook“: www.aebiom.org/library/statistical-reports/statistical-report-2015/. (71)  Siehe Abbildung 1. (72)  Siehe Fußnote 20. (73)  Hinsichtlich der aus Brasilien bezogenen Holzpellets und des Risikos einer rechtswidrigen Tätigkeit in Südamerika stellt die Kommission fest, dass alle Holzpellets von einem einzelnen, gut etablierten Forstbetrieb mit FSC-Zertifizierung stammen (siehe Erwägungsgrund 63). (74)  Siehe Erwägungsgrund 55. (75)  Siehe Erwägungsgrund 51. (76)  Siehe Erwägungsgrund 65. (77)  Siehe Erwägungsgrund 65. (78)  Siehe Erwägungsgrund 45. (79)  Siehe Erwägungsgrund 54. (80)  Siehe Erwägungsgrund 68. (81)  Siehe Abbildung 2 in Erwägungsgrund 48. (82)  Siehe Abbildung 2 in Erwägungsgrund 48. (83)  Siehe Erwägungsgrund 34. (84)  Forest2Market, Wood Supply Market Trends in the US South 1995-2015: www.theusipa.org/Documents/USSouthWoodSupplyTrends.pdf. (85)  Siehe Erwägungsgrund 49. (86)  Siehe Erwägungsgrund 69. (87)  Siehe Fußnote 38. (88)  Siehe Erwägungsgrund 67. (89)  Siehe Erwägungsgrund 67. (90)  Siehe Abbildung 1 in Erwägungsgrund 47. (91)  Siehe Erwägungsgrund 41.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.