Europäische Union

98/204/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1997 über die bedingte Genehmigung der der GAN-Gruppe durch Frankreich gewährten Beihilfen (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0204. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ruch genommen. In die nachstehende Analyse der Kommission ist also das Fachwissen von Beratern für diese besonders komplexe Materie eingeflossen. Um zu überprüfen, ob der vorgeschlagene Umstrukturierungsplan den Problemen des Unternehmens gerecht wird, ob dadurch die seinen Problemen zugrundeliegenden Ursachen beseitigt, die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit gewährleistet und künftige Unterstützungen von seiten des Staates vermieden werden, wurde als erstes nach den Gründen für die Insolvenz der GAN gesucht. Ohne genaue Kenntnisse über die Ursachen für die Insolvenz der GAN lassen sich angemessene und dauerhafte Lösungen nicht finden. Wie bereits dargelegt, ergeben sich die staatlichen Beihilfen für die GAN aus mehreren Faktoren: aus der übermäßigen und nicht beherrschten Konzentration auf das Immobiliengeschäft, einer unvorsichtigen Expansionspolitik im Bereich Schadenversicherung, aber auch aus einem ineffizienten Kontrollsystem ihres Aktionärs [. . .](11*). Mit anderen Worten, das gesamte System für die Kontrolle des Managements der Gruppe, das aus den für Finanzierung und Unternehmenskontrolle relevanten Bestimmungen und den entsprechenden Institutionen besteht (corporate governance), erwies sich als nicht angemessen. Angesichts der Verzögerungen, mit denen die GAN auf den zyklischen Konjunkturumschwung und das Auftreten ihrer Schwierigkeiten reagiert hat (ein stetiger Rückgang von Mieten und Preisen ist auf dem Immobilienmarkt seit 1990 zu verzeichnen), und unter Berücksichtigung des langsamen Verlaufs des Sanierungsprozesses (die GAN benötigte vier Jahre, von 1993 bis 1997, um das Immobilienproblem endgültig anzugehen) ist klar, daß die immensen Beihilfen von 1997 ebenfalls die Folge des Vertrauens sind, das die Verwaltungsratsmitglieder der GAN in den Staat als Aktionär setzten, der nach ihrer Ansicht, wie die Argumentation der französischen Behörden zu den Kosten der alternativen Lösungen zeigt, in jedem Fall verpflichtet gewesen wäre, die Fehler der Vergangenheit abzudecken. Natürlich war die GAN nicht die einzige Gruppe, die sich auf hochspekulative Geschäfte eingelassen hat, weitere öffentliche Institute wie Crédit Lyonnais oder Privatbanken wie Suez oder Pallas sind ebenfalls der Marktentwicklung gefolgt. Allerdings konnten nur die öffentlichen Institute mit staatlichen Beihilfen rechnen, während die privaten Kreditinstitute durch den Markt gezwungen wurden, drastische Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren einzuleiten. Es besteht durchaus Grund zu der Annahme, daß sich die GAN ohne die implizite oder explizite Unterstützung des Staates nicht auf diese riskante Politik eingelassen oder zumindest ihre Sanierung früher und entschiedener eingeleitet hätte. Eine derartige staatliche Unterstützung, die, wie im Informationsbericht Nr. 52 des französischen Senats bemerkt wird (12), für konkursbedrohte Einrichtungen letztendlich eine Überlebensversicherung darstellt, schützt auch deren Gläubiger. Ein solcher Schutz bedeutet allerdings auch, daß das Interesse der Gläubiger, das Verhalten ihrer Schuldner genau zu beobachten, verlorengeht. Diese Institute unterliegen nicht mehr der Kontrolle und den Sanktionen des Marktes. Ein solcher Schutz ist nicht nur ungerechtfertigt und übertrieben, sondern er läuft auch darauf hinaus, wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union in der Richtlinie 94/19/EG (13) über die Einlagensicherungssysteme verdeutlichen, "eine unsolide Geschäftsführung der Kreditinstitute zu fördern". Ein Beweis dafür ist die UIC, die trotz ihrer katastrophalen Lage weiter durch die Märkte in Höhe von über 15 Milliarden finanziert wird. Die Unterstützung durch den Aktionär und die dadurch mögliche Unterstützung der Märkte hatte zur Folge, daß die erforderliche Korrektur verzögert und die staatlichen Beihilfen letztendlich erhöht wurden. Folglich schließt sich die Kommission in Übereinstimmung mit den Erklärungen des Rates und des Europäischen Parlaments voll und ganz der wissenschaftlichen und durch Bankenkrisen in mehreren Ländern in der Praxis bestätigten Argumentation an, die zur Erklärung der GAN-Krise insbesondere auf den Umfang dieses Problems der gegenteiligen Wirkung (normal hazard) verweist. Es ist klar, daß jede Lösung, wenn sie für die GAN dauerhaft sein soll, eine Reform des gesamten Managementkontrollsystems (corporate governance) der Gruppe und ihrer Unternehmen und eine Lösung des Moral-hazard-Problems beinhalten muß. Mehrere Lösungen sind vorstellbar. Die von den französischen Behörden vorgeschlagene Lösung beinhaltet den Zusammenschluß der beiden Geschäftsbereiche Bank und Versicherung mit unabhängigen Partnern, die stärker den Marktgesetzen ausgesetzt sind. Die Kommission hält diese Lösung für geeignet, da sie die Neubildung eines wirksameren Kontrollsystems auf der Grundlage des unverzerrten Wirkens der Marktmechanismen ermöglicht. Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung des alten und des neuen 1996 und 1997 von den französischen Behörden eingereichten Plans über die Entwicklung der Ergebnisse und der Eigenmittelrentabilität der GAN im Zeitraum 1995 bis 1998 (Tabelle 2). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der vorgelegte Plan basiert in erster Linie auf Umstrukturierungsmaßnahmen, die bereits vor einigen Jahren eingeleitet wurden und jetzt ihre ersten Ergebnisse zeigen. Es handelt sich insbesondere um Sanierungsmaßnahmen des Schadenversicherungsbestandes, durch die der Abstand der GAN zu ihren Konkurrenten bereits heute deutlich verringert werden konnte. Dazu kommen weitere Maßnahmen zur Verringerung der betrieblichen Aufwendungen, wie Reduzierung des Personalbestandes um 1 000 Beschäftigte (670 im Versicherungs- und 330 im Bankbereich) im Jahr 1995. 1996 wurde die Verringerung der Beschäftigtenzahl mit etwa 400 Stellen im Versicherungsgeschäft und 300 Stellen im Bankgeschäft fortgesetzt. Außerdem hat die GAN eine Reihe von Tochtergesellschaften veräußert und einige nicht strategische Geschäftsbereiche aufgegeben (CFJPE, CTR, SCOR, GNA Belgien, HNL usw.). Der im Frühjahr 1997 vorgelegte neue Plan enthält zusätzliche Maßnahmen. Er sieht insbesondere die Umgestaltung der Gruppe in drei unterschiedliche Geschäftsbereiche unter der Hauptholding der Gruppe, der Société Centrale du GAN, vor: den Geschäftsbereich Versicherung unter der Holding GAN SA, den Geschäftsbereich Banken, vertreten durch die CIC-Gruppe, und den Geschäftsbereich Immobilien, der sich aus der UIC und den Auffangstrukturen, der Immobilienfirma Parixel und Bâticrédit, zusammensetzt. Die neue französische Regierung hat die Ausrichtungen und den Inhalt des im April d. J. vorgelegten Plans kürzlich bestätigt. Der Kommission wurden mehrere Informationsunterlagen übermittelt, insbesondere die Schlußfolgerungen der Wirtschaftsprüfungsberichte von Arthur Andersen und die Gegenuntersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, diverse Dokumente von Experten, die weder der GAN noch der Finanzbehörde angehören (ein Bericht der SBC Warburg über den Umstrukturierungsplan, zwei Berichte von JP Morgan bzw. Goldman Sachs über die Rentabilität der CIC und des Geschäftsbereichs Versicherungen der GAN, ein Bericht der Bank Lazard über die UIC), sowie der Schriftwechsel zwischen der UIC und der Bankenaufsichtsbehörde sowie zwischen der Versicherungsaufsichtsbehörde und der GAN. Im Versicherungsbereich ist vorgesehen, daß sich die GAN aus der Kreditversicherung (Abgabe der SACREN) und aus dem Maklergeschäft zurückzieht. Durch die Umsetzung eines Stellenanpassungsplans, der auf ein volles Jahr bezogen eine Einsparung von 400 Millionen (- 153 Mio. FRF Betriebskosten, - 105 Mio. FRF Akquisitionskosten und - 142 Mio. FRF Personalkosten) erbringen dürfte, sollen die betrieblichen Aufwendungen verringert werden. Zur Verringerung der Akquisitionskosten werden zwischen 1997 und 1998 etwa [. . .] Akquisiteurstellen abgebaut. Im Vergleich zum 31. Januar 1996 bedeutet dies einen Stellenrückgang um [. . .]. Die Personalkosten sollen durch den über 12 Monate verteilten Abbau von 431 Stellen, d. h. etwa - 8 % der betreffenden Beschäftigten, verringert werden. Zur Abdeckung der Kosten des Stellenanpassungsplans wurden innerhalb der GAN SA Rückstellungen in Höhe von 100 Mio. FRF gebildet. Auch die Niederlassungen vor Ort werden abgebaut. Zur Lösung des Finanzierungsproblems innerhalb der Gruppe sieht der von den französischen Behörden vorgelegte Umstrukturierungsplan die vermutlich getrennte Veräußerung des Versicherungsgeschäfts (GAN SA), des Bankgeschäfts (CIC) und der Immobilienfinanzierung (UIC) vor. Das in die Auffangstrukturen (Bâticrédit und Parixel) eingebrachte Immobilienvermögen (Forderungen und Immobilien) wird zum Zweck der Liquidation von der Holding der Gruppe (GAN SC) verwaltet, die in den Händen des Staates verbleibt, entsprechend den realisierten Abtretungen jedoch verkleinert werden soll. Da die GAN-Gruppe besonders komplex ist und die konsolidierten Rechnungsabschlüsse keine angemessene Prüfung der Lebensfähigkeit ermöglichen, muß diese Prüfung für jeden Hauptgeschäftsbereich getrennt erfolgen. 5.1.1. Die beiden Auffangstrukturen Die Auffangstrukturen werfen keine Rentabilitätsprobleme auf, da sie zum Zweck der Liquidation verwaltet werden. Das Problem der Beihilfenhöhe wurde bereits in Abschnitt 3 behandelt. Die Frage der Gegenleistungen muß im Zusammenhang mit den Strukturen beurteilt werden, die den Auffangstrukturen unrentable Bestände übertragen haben. Die Vermögenswerte der Auffangstrukturen müssen jedoch transparent verwaltet werden. Gleichzeitig müssen die Veräußerungen rasch genug erfolgen. Die Kommission ist auch der Auffassung, daß eine klare Trennung zwischen den Auffangstrukturen und den Bank- und Versicherungsgesellschaften der GAN erforderlich ist. Dies muß sich darin äußern, daß die CIC und die GAN SA bis zu ihrer Veräußerung nicht berechtigt sind, erneut Vermögenswerte aus den Auffangstrukturen zu erwerben. Die Kommission nimmt die Verpflichtung der französischen Behörden zur Kenntnis, den laufenden Veräußerungsprozeß der Vermögenswerte von Bâticrédit und Parixel, der im wesentlichen bis Ende 1998 abgeschlossen sein soll, ohne daß diese Vermögenswerte bis zu ihrer Veräußerung dabei von der CIC oder von der GAN erworben werden können, zu unterstützen. 5.1.2. Die UIC-Bank mit Spezialisierung auf das Immobiliengeschäft Der Plan der französischen Behörden besteht darin, diese auf das Immobiliengeschäft spezialisierte Bank bis zu ihrem Verkauf an einen potentiellen Erwerber, der an einer Übernahme ihres Firmenwerts und/oder ihrer Kontrollbeteiligung an der Leasing-Tochtergesellschaft UIS interessiert wäre, am Leben zu erhalten. Wie von den französischen Behörden eingeräumt, sind jedoch hinsichtlich der Lebensfähigkeit dieser Einrichtung mehrere Probleme zu lösen. Die französischen Behörden haben versichert, daß sie die Möglichkeit der Liquidation der UIC angesichts ihres gravierenden Zustands ernsthaft in Erwägung gezogen haben, diese jedoch aufgrund der im Vergleich zur angenommenen Lösung höheren Kosten und vor allem wegen der Kettenreaktionen, die diese auf die anderen Gesellschaften der Gruppe (zunächst auf die CIC, die 6 Mrd. FRF Finanzierungsmittel bereitgestellt hat) und auf den Markt (15 Milliarden Refinanzierung) haben könnte, schließlich wieder aufgegeben haben. Eine sich über 5 Jahre erstreckende kontrollierte Liquidation wäre hingegen möglich, allerdings nach Auskunft der Geschäftsbank Lazard teurer als die angenommene Lösung, da etwa 2,6 Milliarden mehr als bei einer Kapitalerhöhung (die sich auf 7,1 Mrd. FRF beläuft) aufgebracht werden müßten. Zur Kapitalerhöhung kommen Umstrukturierungsmaßnahmen hinzu, so daß die UIC für einen Käufer theoretisch interessant werden könnte. Insbesondere befindet sich ein Sozialplan im Umsetzungsstadium, der innerhalb eines Jahres die Halbierung der Beschäftigtenzahl auf 280 vorsieht. Durch diesen Plan dürften die Gemeinkosten von 361 auf 222 Mio. FRF sinken. Bei normalem Geschäftsgang müßte sich das neue Ergebnis im Bankgeschäft auf jährlich 1,6 Mrd. FRF einpendeln. Schlechte Immobilienwerte müßten innerhalb von zwei Jahren veräußert werden, während zweifelhafte Bestände halbiert werden müßten. Den französischen Behörden zufolge ist die hypothetische Liquidation dieser Aktiva jedoch sowohl zeitlich als auch wertmäßig von vielen Zufälligkeiten abhängig. Bei Inkasso und Verkäufen können zusätzliche Verluste eintreten. Zwei Szenarien wurden vorgelegt: zum einen das des Managements der UIC und zum anderen das überarbeitete Szenario [. . .], das von pessimistischeren Hypothesen ausgeht. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Analyse der von den französischen Behörden beigebrachten Sachangaben macht folgende Bemerkungen erforderlich. Zunächst ist festzustellen, daß die Rückstellungsrate 1996 zwar auf den theoretisch ausreichenden Wert von 71 % erhöht wurde, die UIC jedoch über Immobilienwerte von mehr als 7 Milliarden verfügt, bei denen starke Preisschwankungen möglich sind. Die Wirtschaftsprüfer haben eingeräumt, daß zusätzliche Rückstellungen erforderlich werden können, wenn die für die Vermögenswerte erzielten Preise niedriger als angenommen ausfallen oder wenn sich die Veräußerungen zeitlich hinziehen. Dazu ist festzustellen, daß eine dreimonatige Verzögerung des Veräußerungsprogramms mit einer Minderung des Verkaufspreises um 15 % zu einem Verlust von 400 Millionen führen würde. Den Angaben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zufolge, die die Arbeit der Wirtschaftsprüfer Arthur Andersen überprüft hat, müßten zur Bestätigung der Angemessenheit der Rückstellungen einige hohe Risiken genauer bewertet werden (Gesellschafterkonkurs bei SNC und SCI, erforderliche Passivaauffuellung, Gefährdung der Rückstellungsrate durch Ungleichgewicht zwischen Aktiva und Passiva). Allgemeiner ist festzustellen, daß die Fähigkeit eines Kreditinstituts zur Ausübung seines Kerngeschäfts und damit seine Existenzberechtigung dann in Zweifel zu ziehen ist, wenn das Verhältnis zwischen fragwürdigen Beständen und Gesamtbeständen bei 80 % liegt. Bei einem derartigen Verhältnis sind für die Insolvenz des Instituts nicht nur der Konjunkturumschwung oder die Übernahme zu hoher Risiken oder unrentable Engagements verantwortlich zu machen, sondern hier ist der Auslese- und Kontrollprozeß der Risiken insgesamt gescheitert. Zum besseren Verständnis dieses Aspekts sei daran erinnert, daß nahezu die Hälfte der UIC-Bestände bereits auf die beiden Auffangstrukturen übertragen wurde. Werden diese Verpflichtungen einbezogen, können nahezu alle Verpflichtungen der UIC als fragwürdig eingestuft werden. Mit anderen Worten, die neuen Einschätzungen zum nicht angegliederten UIC-Bestand haben gezeigt, daß dieser Bestand nicht sicherer ist als der auf die Auffangstrukturen übertragene Bestand. Damit scheint die im Bestand verbleibende sehr geringe Anzahl einwandfreier Kredite eher ein Zufallsprodukt zu sein. Eine Wiederherstellung der Lebensfähigkeit der UIC ohne Zusammenschluß mit einem Partner ist aus dem vorgelegten Geschäftsplan absolut nicht abzulesen. Nach Szenario 2, das von der Kommission aufgrund der beträchtlichen Unsicherheiten von Szenario 1 für wahrscheinlicher gehalten wird, wird die UIC bis Ende 1998 weitere Verluste zu verzeichnen haben. Nach Abzug der Minderheitsbeteiligung der Leasing-Tochtergesellschaft UIS wird gleichzeitig deutlich, daß die Kapitaldecke der UIC als getrennte Einheit angesichts der Risiken ihres Bestandes besonders dünn ist und unter dem Durchschnitt der auf Immobiliengeschäfte spezialisierten Banken liegt. Auch die Liquidität der Gruppe ist problematisch, da hier jede angespannte Situation für die UIC zu erheblichen Verlusten führen kann. Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß die Situation der UIC kritisch ist. Die Bank erreicht nicht einmal den Break-even. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Finanzbehörde aufgrund der fehlenden Lebensfähigkeit vor der Veräußerung eine Kapitalerhöhung vornehmen, um einen positiven Preis zu erzielen. Der Staat hat sich schon jetzt gegenüber Finanzmärkten in diesem Sinne verpflichtet. Eine derartige staatliche Intervention soll den französischen Behörden zufolge die Verluste nach Szenario 2, d. h. [. . .] Mio. FRF, nicht überschreiten. Abschließend ist festzustellen, daß die Kommission auf der Grundlage der obigen Analyse und insbesondere angesichts der negativen Rentabilität, der geringen Kapitalausstattung und der hohen Unsicherheiten in Verbindung mit den im Bestand verbleibenden Risiken der Auffassung ist, daß die Lebensfähigkeit der UIC nur durch Zusammenschluß mit einer stärkeren Bankengruppe mit höherem Eigenkapital, die in der Lage ist, eine umfassende Umstrukturierung der Einrichtung mit ihrem eigenen Personal durchzuführen, gewährleistet werden kann. Da jede Verlängerung der Umstrukturierungsfrist zusätzliche Kosten verursacht, muß diese Veräußerung schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch vor Ende 1998, erfolgen. Die Kommission nimmt die Verpflichtung der französischen Regierung zur Kenntnis, den laufenden Veräußerungsprozeß der UIC und ihrer Tochtergesellschaft UIS, einschließlich der von der GAN SA gehaltenen UIS-Beteiligung, fortzusetzen und bis Ende 1998 abzuschließen. [. . .] 5.1.3. Die Regionalnetz-Bank CIC Die CIC ist eine aus 10 Regionalbanken bestehende Bankengruppe, deren Gesamtbilanzsumme sich Ende 1996 auf 600 Mrd. FRF belief. Damit nimmt sie innerhalb des Dachverbandes der französischen Banken den fünften Platz ein. Die Gruppe verwaltet Einlagen in Höhe von etwa 215 Mrd. FRF und Kreditbestände in Höhe von nahezu 240 Mrd. FRF. Da sie regional fest verwurzelt ist und demzufolge enge Kontakte zu ihren Kunden pflegen kann, hat die CIC eine ansehnliche Nettozinsmarge (1996 4,67 % innerhalb der Regionalbanken) sowie regelmäßige stabile Einkünfte. Die Verschlechterung der Margen in Verbindung mit dem Zinsrückgang und dem Wettbewerbsumfeld wirkt sich auf die CIC im Vergleich zu den großen Filialnetz-Banken nur wenig aus. Die Verringerung der Zinseinkünfte wurde durch die Erhöhung der Gebühren ausgeglichen, die 1996 nahezu 31 % des Banknettoerlöses erreichten. Über die SOCAPI, die von ihr zusammen mit der GAN gehalten wird, verfügt die CIC auf dem französischen Banken- und Versicherungsmarkt über eine ausgezeichnete Stellung. Wie von der Beratungsbank der GAN, der Geschäftsbank JP Morgan, bestätigt wird, verfügt die CIC nach der Übertragung der UIC an die GAN über eine gesunde Bilanzstruktur, sichere Aktiva und ein hohes Rückstellungsniveau. Die nachstehende Tabelle enthält die Hauptergebnisse der CIC entsprechend dem von den französischen Behörden vorgelegten Geschäftsplan. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der Plan basiert auf folgenden Annahmen: - jährliche Zunahme der Anzahl der Zielkunden (Privatkunden, Firmenkunden, KMU) um etwa 5 % und jährliche durchschnittliche Erhöhung der Kreditbestände und Ressourcen um 6 % bei den Regionalbanken und um 4 % bzw. 5 % in der Gruppe insgesamt; - Rückgang der Zinsmarge von 4,93 % 1996 auf 4,09 % 1998; - weitere regionale Zunahme des Gebührenanteils am Banknettoerlös von 32,9 % 1996 auf 36,9 % 1998; danach verlangsamtes Ansteigen infolge der Verringerung der Gebühren im Bankgeschäft durch die Einführung des Euro; - leicht ansteigende Gemeinkosten insbesondere infolge der zusätzlichen Kosten durch die Einführung des Euro (100 Millionen jährlich für 1997 und 1998); insbesondere bleiben die Personalkosten trotz der Verringerung der Mitarbeiterzahl von 1,4 % 1997 auf 1,2 % 1998 praktisch stabil; - Rückgang der Nettorückstellungsrate für Kreditbestände der Regionalbanken von 0,91 % 1996 auf 0,86 % 1998; die Höhe von 1996 ergab sich durch eine Erhöhung der Rückstellungen für nicht wiederkehrende Faktoren. Diese Annahmen scheinen realistisch zu sein. Gleichwohl weist die Gruppe einige Schwächen auf, vor allem die besonders hohen Betriebskosten, ihre wichtige Stellung gegenüber anderen Unternehmen der GAN-Gruppe sowie ein sowohl gegenwärtig als auch künftig niedriges Rentabilitätsniveau. Bei den Betriebskosten ist das Verhältnis zwischen Gemeinkosten und Banknettoerlös weiterhin zu hoch (75,5 % Ende 1998) und liegt über dem gegenwärtigen Mittel der französischen Banken sowie der Zielsetzung des Crédit Lyonnais (70 %). Angesichts eines europaweiten freien Wettbewerbs und bedingt durch technologische Innovationen kann der Rückgang der Zinsmarge langfristig nur durch eine Verringerung der Gemeinkosten, insbesondere der Personalkosten, ausgeglichen werden. Die englischen Banken, die mit Rentabilitätsraten bis zu 36 % heute in Europa am leistungsstärksten sind, haben weitaus geringere Betriebskoeffizienten (gemessen durch das Verhältnis Gemeinkosten/Banknettoerlös). Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks durch den Zusammenschluß der Märkte und die einheitliche Währung ist klar, daß Banken mit zu hohen Betriebskoeffizienten keine Überlebenschancen haben werden. Zur weiteren Schwachstelle ist festzustellen, daß der Bestand der CIC über 12 Milliarden Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen der GAN-Gruppe, insbesondere 6 Milliarden gegenüber der UIC, 3 Milliarden gegenüber der GAN SA und etwa 3 Milliarden FRF gegenüber der Auffangstruktur Bâticrédit aufweist. Der Plan sieht die Umwandlung der Hälfte der UIC-Darlehen in ein Bâticrédit-Darlehen vor, das also über 6 Milliarden auf die CIC ausgestellt und zum Nennwert durch die ausdrücklich garantierte Übernahme aller Verluste der beiden Auffangstrukturen durch den Staat gedeckt wird. Das Darlehen für die GAN SA muß aus dem Privatisierungserlös der CIC erstattet werden. Das Darlehen für die UIC wird durch die Verpflichtung des Staates gedeckt, der sich zur Übernahme des Eigenmittelbedarfs der Immobilien-Tochter bereit erklärt hat. Nach der Kapitalerhöhung und der Veräußerung der UIC wird das CIC-Darlehen allerdings nicht mehr durch die Garantie gedeckt. Die CIC behält gegenüber der GAN-Gruppe folglich eine wichtige Stellung, deren Risikoabdeckung von der Veräußerung der CIC und von der Kapitalerhöhung und der Veräußerung der UIC abhängig ist. Die einwandfreie Abwicklung dieser Vorgänge ist für die Zahlungsfähigkeit der CIC von grundlegender Bedeutung, [. . .]. Schließlich hat die Bankengruppe CIC eine positive, im Vergleich zum Durchschnitt der europäischen Banken allerdings niedrige Rentabilität. Der Plan sieht vor, durch eine nachhaltige Expansionsstrategie bis Ende 1998 eine Eigenkapitalrentabilität (bei Stammkapital) von 7,8 % zu erreichen, die immer noch unter dem Mindestsatz liegt, der von der Kommission für andere Banken und auch von der CIC bei der Entscheidung der Kommission von 1996 (10 %) festgelegt wurde. Das Hauptproblem ist die Höhe der Gemeinkosten, insbesondere der Personalkosten. Es kann jedoch angenommen werden, daß ein kluger privater Investor bei einer Veräußerung bereit sein wird, einen Preis zu zahlen, der mit einer Eigenkapitalrentabilität von 10 bis 12 % vereinbar ist. Das bedeutet, daß der Erwerber nach Berücksichtigung möglicher Synergien und der erforderlichen zusätzlichen Umstrukturierungskosten bereit ist, einen Preis zu zahlen, der zur Erzielung einer Rentabilitätsrate von mindestens 10 % einen Nachlaß bei den Eigenmitteln und gegebenenfalls eine strategische Prämie enthält. Angesichts des harten Wettbewerbs im Bankenbereich, der selbst auf den regionalen Märkten durch immer weiter abnehmende Gewinnspannen gekennzeichnet ist, müßte die CIC zur Verbesserung ihrer Rentabilität wahrscheinlich zusätzliche Umstrukturierungsanstrengungen unternehmen. Durch das Projekt zur Veräußerung der CIC, das bereits zu den Bedingungen der früheren Kommissionsentscheidung gehörte und vor kurzem durch die Verpflichtung der neuen Regierung bestätigt wurde, die CIC und die GAN zusammen oder einzeln an Partner zu übertragen, die künftig ihre Lebensfähigkeit und ihre langfristige Entwicklung durch die mehrheitliche Beteiligung privater Investoren sicherstellen können, kan

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.