Europäische Union

Beschluss CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Februar 2008 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik

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29.2.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 56/64 BESCHLUSS CHAD/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. Februar 2008 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/172/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (1) (Operation EUFOR Tchad/RCA), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und im Auftrag des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) haben der EU Operation Commander und der EU Force Commander am 9., 14. und 21. November 2007, 19. Dezember 2007 und 11. Januar 2008 die Truppengestellungskonferenzen durchgeführt. (2) Aufgrund der Empfehlungen des EU Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag Albaniens sollte der Beitrag Albaniens angenommen werden. (3) Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — BESCHLIESST: Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen wird der Beitrag Albaniens zu der militärischen Operation der EU in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik angenommen. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Februar 2008. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende M. IPAVIC (1)   ABl. L 279 vom 23.10.2007, S. 21.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.