Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/877 der Kommission vom 3. April 2020 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sowie zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R0877. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eiligen Währung) (O)“; c) die zehnte Zeile „KN-Code, Nettomenge, Wert (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten), Wert (unter Angabe der jeweiligen Währung) (O)“; d) die zwölfte Zeile „Szenario AV IM/EX“ erhält folgende Fassung: „Szenario AV EX/IM (gemäß Artikel 1 Nummer 29)“; e) die sechzehnte Zeile „KN-Code, Nettomenge, Wert (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten), Wert (unter Angabe der jeweiligen Währung) (O)“; f) die neunzehnte Zeile „KN-Code, Nettomenge, Wert (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten), Wert (unter Angabe der jeweiligen Währung) (O)“. 4. In Abschnitt A wird in der dritten Tabelle die erste Spalte „Spezifische PV‐Datenelemente“ wie folgt geändert: a) Die erste Zeile „Szenario PV IM/EX“ erhält folgende Fassung: „Szenario PV EX/IM (gemäß Artikel 1 Nummer 28)“; b) die siebte Zeile „KN-Code, Nettomenge (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten) (O)“; c) die zwölfte Zeile „KN-Code, Nettomenge, Wert (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten), Wert (unter Angabe der jeweiligen Währung) (O)“; d) die dreizehnte Zeile „Szenario PV IM/EX“ erhält folgende Fassung: „Szenario PV IM/EX (gemäß Artikel 1 Nummer 27)“; e) die siebzehnte Zeile „KN-Code, Nettomenge, Wert (O)“ erhält folgende Fassung: „KN-Code, Nettomenge (einschließlich Eigenmasse und/oder gegebenenfalls besonderen Maßeinheiten), Wert (unter Angabe der jeweiligen Währung) (O)“. 5. In Abschnitt B wird in der ersten Tabelle in der ersten Spalte „Gemeinsame Datenelemente“ nach der achten Zeile „MRN (F)“ folgende neue Zeile eingefügt: „Datum des Entstehens der Zollschuld oder der Anwendung der HPM (O)“. ANHANG III In Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 erhalten in der Legende zur Tabelle die Zeilen F1a bis G1 folgende Fassung: Tabelle Anhang B Spalten Anmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU der Kommission aufgeführte IT-Systeme In dieser Delegierten Verordnung enthaltene vorübergehende Datenanforderungen „F1a Summarische Eingangsanmeldung — See- und Binnenschiffsverkehr — Vollständiger Datensatz ICS2 — Release 3 Anhang 9 — Anlage A F2a Summarische Eingangsanmeldung — Luftfracht (allgemein) — Vollständiger Datensatz ICS2 — Release 2 Anhang 9 — Anlage A F3a Summarische Eingangsanmeldung — Expressgutsendungen — Vollständiger Datensatz ICS2 — Release 2 Anhang 9 — Anlage A F5 Summarische Eingangsanmeldung — Straßen- und Schienenverkehr ICS2 — Release 3 Anhang 9 — Anlage A G1 Umleitungsmeldung ICS2 — Release 3 Anhang 9 — Anlage A“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.