Europäische Union

2004/269/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Januar 2000 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1630 — Air Liquide/BOC) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 62) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0269. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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65) Aus den Angaben von BOC kann geschlussfolgert werden, dass sich das Unternehmen aktiv um Tonnageaufträge im EWR beworben hat, d. h. neben dem Vereinigten Königreich in anderen wichtigen Industrieregionen in Belgien, den Niederlanden, Italien, Frankreich, Deutschland und Spanien. Hierbei sei angemerkt, dass BOC in der Vergangenheit Angebote für sehr große On-site-Anlagen (einige mit einer geplanten Kapazität von bis zu 120000 m3/h) unterbreitet hat. Die Zahl der Wettbewerber, die in der Lage sind, Projekte dieser Größenordnung zu planen und auszuführen, ist sehr begrenzt. Durch den vorgesehenen Zusammenschluss würde einer der wenigen Wettbewerber ausgeschaltet. (66) Durch Ausschaltung eines der führenden On-site-Anbieters würde der geplante Zusammenschluss das Wettbewerbspotenzial auf dem europäischen Tonnagemarkt verringern. Die Präsenz von ernst zu nehmenden Wettbewerbern spielt besonders in einem Markt eine Rolle, in dem sehr umfangreiche Projekte vergeben werden, Verträge eine lange Laufzeit haben, die Zahl der in Frage kommenden Lieferanten bereits begrenzt ist und sich die Kunden auf das Ausschreibungsverfahren als das einzige Mittel verlassen, das Wettbewerbsbedingungen einigermaßen gewährleistet. BOC gehört welt- und europaweit zu den führenden Tonnageanbietern, und hat Stärken auf allen relevanten Gebieten. BOC verfügt über eine wettbewerbsfähige Verfahrenstechnik (kryogene Luftzerlegung sowie Vakuum-/Druckwechsel-adsorption) und ist führend bei einigen Technologien (beispielsweise im Hinblick auf kleine und mittlere Sauerstoffanlagen, d. h. die Linie der ICO-Generatoren). Angesichts der Tatsache, dass die On-site-Versorgung äußerst kapitalintensiv sein kann, gehört BOC zu den wenigen Anbietern, die in der Lage sind, die mit Großprojekten verbundenen Investitionen zu finanzieren. Branchenkenner bescheinigen BOC außerdem große Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung umfangreicher On-site-Anlagenprojekte(21). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass BOC als einer der Industriegashersteller mit einem großen Wettbewerbspotenzial angesehen werden kann. Die Ausschaltung dieses Wettbewerbspotenzials in einem bereits konzentrierten Markt würde die Auswahlmöglichkeiten der Kunden weiter verringern. Durch den Zusammenschluss in der geplanten Form kämen zu einer bereits extrem starken Marktstellung im Vereinigten Königreich sowie in Frankreich noch starke Marktpositionen in anderen Regionen Europas hinzu (67) Gemäß den vom anmeldenden Unternehmen vorgelegten Zahlen, die durch die Nachforschungen der Kommission bestätigt wurden, beherrscht BOC im Vereinigten Königreich [...]* % des Sauerstoff-Tonnagemarktes und hält den gleichen Prozentsatz im Stickstoffgeschäft(22). (68) Nach eigenen Schätzungen liefert Air Liquide gegenwärtig den weitaus größten Teil der Tonnagegase in Frankreich ([...]* % des Sauerstoffs und [...]* % des Stickstoffs). Seine Position in Belgien ist ähnlich stark. In anderen Ländern, insbesondere in Italien und Spanien, ist die Präsenz von Air Liquide weniger stark, doch noch immer beachtlich. b) Spezielle Stärken (69) Die Kommission teilt die Auffassung, dass bei der Bewertung der Marktkraft eines Tonnageanbieters neben dem Marktanteil auch noch andere Parameter herangezogen werden können. Die Nachforschungen haben ergeben, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen unter allen Umständen der größte Anbieter wäre. In einigen Fällen würde sich die Stärke der neuen Einheit aus der bereits mächtigen Marktstellung von Air Liquide ergeben, die durch die Position von BOC noch verstärkt würde. In anderen wäre sie auf die Verschmelzung bedeutender Anbieter von Tonnagegas in Europa zurückzuführen, durch die ein Unternehmen entsteht, das mächtiger wäre als alle anderen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren hätte der angemeldete Zusammenschluss eine Marktstruktur zur Folge, bei der der größte Anbieter nicht nur in Bezug auf die Summe der Marktanteile der beteiligten Unternehmen, sondern auch aufgrund anderer entscheidender Wettbewerbsparameter der stärkste wäre. In Anbetracht der starken Gesamtposition des durch den Zusammenschluss entstehenden Unternehmens wären die verbleibenden Anbieter von technischen Gasen bei der Bewerbung um Tonnageaufträge erheblich benachteiligt. Air Liquide/BOC würde über eine etablierte Infrastruktur im gesamten EWR verfügen (70) In ihrem jeweiligen Stammland (Frankreich bzw. Vereinigtes Königreich/Irland) betreiben Air Liquide und BOC Produktionsstätten für technische Gase und ausgedehnte Infrastrukturen für den Vertrieb dieser Gase in Bulk und in Flaschen (siehe Erwägungsgründe 165 und 177). Durch diese Netze verfügen beide Unternehmen über hervorragende Produktionskapazitäten und ausgezeichneten Zugang zu Bulk- und Flaschenkunden. Infolge des geplanten Zusammenschlusses würden diese Netze miteinander verbunden. (71) Air Liquide besitzt ferner eine etablierte Produktions- und Vertriebsinfrastruktur in einer Reihe anderer europäischer Länder (Benelux-Staaten, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und Schweden). Zu dieser gesamteuropäischen Infrastruktur gehören Einzelanlagen (Flüssiggas), dedizierte (einem oder mehreren Kunden fest zugeordnete) Anlange mit einer überschüssigen Produktionskapazität für den Bulk- oder Flaschengasmarkt, kleine On-site-Produktionsanlagen und Flaschenfuelleinrichtungen. Aus Tabelle 4 geht das europäische Produktions- und Vertriebsnetz von Air Liquide außerhalb Frankreichs hervor(23). In sämtlichen in Tabelle 4 aufgeführten Ländern besitzt Air Liquide Flaschenfuelleinrichtungen entsprechend der Größe des betreffenden Marktes (die einzige Ausnahme bildet Finnland, wo lediglich dedizierte Anlagen vorhanden sind). In der Mehrzahl der Länder umfasst das Flaschenfuellnetz den gesamten Gasbereich, einschließlich einer Reihe von Anlagen, in denen hochwertige Gase mit einem größeren Transportradius (Argon, Argongemische und andere Gase, darunter Spezialgase) abgefuellt werden können. (72) Örtliche Infrastrukturen für Produktion und Vertrieb bringen in der Tat Wettbewerbsvorteile. Produktionskapazität für Flüssiggase erleichtert die Bereitstellung von Reserven für Anlagen kleiner und mittlerer Tonnage. Wenn eine solche Rückgriffsmöglichkeit aus der eigenen Produktion vorhanden ist, muss der Anbieter keine Absprachen für den Kauf von Flüssiggas auf dem Markt treffen oder die Zahlung von Vertragsstrafen an den Kunden garantieren. Beide Varianten würden zusätzliche Kosten verursachen und den Tonnageanbieter im Wettbewerb benachteiligen. Eine örtliche Vertriebsinfrastruktur ermöglicht es dem Tonnageanbieter, eine dedizierte On-site-Anlage zu errichten, die für einen Tonnagevertrag erforderlich ist, deren Kapazität jedoch den Bedarf des Tonnagekunden übersteigt. Diese überschüssige Kapazität (so genannte Huckepackproduktion) wird dann verfluessigt und auf dem Bulk- oder Flaschenmarkt verkauft. Der kostenmäßige Vorteil für die Tonnagelieferung ergibt sich aus den Skaleneffekten bei der Investition (sowie aus den zusätzlichen Einnahmen durch den Bulk- und Flaschenverkauf). Derartige Kostenvorteile können allerdings nur erzielt werden, wenn ein "Weg zum Markt" über ein unternehmenseigenes Vertriebsnetz gewährleistet ist. Eine örtliche Infrastruktur erleichtert ferner die Wartung und Betreuung von On-site-Anlagen sowie andere Aspekte des Kundendienstes. (73) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestreitet die Anmelderin die Bedeutung einer lokalen Produktions- und Vertriebsinfrastruktur als Rückgriffsmöglichkeit und für den Verkauf von überschüssigem Flüssiggas. Zu Beginn des Verfahrens betonte jedoch das Unternehmen die Bedeutung einer örtlichen Infrastruktur, die eine Reserve an Flüssiggas und die Huckepackproduktion zulässt, für die Etablierung eines Tonnagegeschäfts. In einer zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens vorgelegten Studie erklärte das anmeldende Unternehmen, Reservelieferungen von Flüssiggas träfen lediglich auf Kunden zu, deren Bedarf bei maximal 200-500 t/d liegt. In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte scheint das Unternehmen andeuten zu wollen, dass Reservelieferungen möglicherweise bereits für Abnehmer von mehr als 200 t/d nicht mehr zweckmäßig sind. Die Kommission hält allerdings diese Behauptung nicht für überzeugend. (74) Die Kommission vertritt die Ansicht, dass ein dichtes Netz von Flüssiggas-produktionsanlagen als Rückgriffsmöglichkeit für On-site-Anlagen vorteilhaft ist. Befinden sich Flüssiggasanlagen in unmittelbarer Nähe von On-site-Anlagen, wird eine geringere Zahl von Tankfahrzeugen benötigt, um eine bestimmte Menge Flüssiggase zu liefern. Dadurch ist eine Notversorgung selbst bei größeren Mengen eher zu gewährleisten, und dies zu geringeren Kosten. Das Unternehmen hat immerhin in seiner Anmeldung bestätigt, dass eine Reserve- und Service-Infrastruktur für kleinere On-site-Anlagen wichtig ist. Die Belieferung durch solche Anlagen ist äußerst rentabel und weist ein hohes Wachstum auf. (75) Unstrittig ist, dass eine Notfallreserve auch durch die gemeinsame Produktion von Flüssiggasen in der On-site-Anlage und deren Lagerung in einem Lagerbehälter angelegt werden kann und diese Methode jedem Wettbewerber offen steht. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte zeigte das Unternehmen allerdings eine alternative Rückgriffsmöglichkeit auf, die für einen Anbieter mit starker Marktpräsenz günstig ist. Wird die Produktionskapazität erhöht oder werden alte Anlagen modernisiert, dann wäre es möglich, die alten Anlagen oder Teile davon zu erhalten, um eine überschüssige Kapazität zu schaffen. Diese Reservemethode eignet sich für große Mengen. So steht beispielsweise zur Absicherung der Air-Liquide-Anlage in Antwerpen mit einer Kapazität von [...]* t/d eine alte [...]* t/d-Anlage zur Verfügung, die in Reserve gehalten wird. Besonders günstig ist diese Methode für stark etablierte Anbieter wie die neue Einheit, die bereits über eine große Anzahl von Tonnageanlagen verfügen. (76) Nach Ansicht der Anmelderin überschätzt die Kommission auch die Bedeutung der gleichzeitigen ("Huckepack"-) Produktion von Flüssiggasen, die dann auf dem Bulkmarkt verkauft werden. Insbesondere hat das Unternehmen darauf hingewiesen, dass die Zahl seiner Tonnageaufträge, die eine gleichzeitige Produktion beinhalten, zurückgegangen ist. Diese Entwicklung lässt sich anhand der vorhandenen großen Bulkkapazität von Air Liquide in einer ausgedehnten Produktionsinfrastruktur erklären. Wettbewerber (AGA, Linde, Praxair) schenken der gleichzeitigen Produktion mehr Aufmerksamkeit als das anmeldende Unternehmen. Zwar hat es den Anschein, als würde die Bedeutung der gleichzeitigen Produktion von Flüssiggasen unter den gegenwärtigen Marktbedingungen abnehmen, dennoch bietet die Koproduktion von Tonnage- und Flüssiggasen einen erheblichen Kostenvorteil. Nach Meinung des Unternehmens sind die Kosten für den Betrieb einer kombinierten Tonnage- und Flüssiggasanlage [...]* % niedriger als die Kombination von Einzel-Tonnageanlage und Einzelverfluessiger. (77) Durch Schaffung eines einzigen Anbieters mit einer überlegenen Produktions- und Vertriebsinfrastruktur würde das Zusammenschlussvorhaben Air Liquide/BOC einen strukturellen Vorteil bei der Bewerbung um Tonnageaufträge verschaffen. Aus den von den anderen Wettbewerbern vorgelegten Angaben ist ersichtlich, dass keine ihrer Produktions- und Vertriebsinfrastrukturen ein ähnlich großes Gebiet abdeckt. Daher würde keiner der Wettbewerber von Air Liquide/BOC einen solchen Vorteil genießen. Das neue Unternehmen könnte auf der Position des führenden europäischen Betreibers von Pipelines aufbauen (78) Industriegashersteller verfolgen in unterschiedlichem Maße eine Strategie der Verknüpfung ihrer eigenen Produktionsstätten mit den Standorten ihrer Kunden durch Pipelines. Ein solches Vorgehen ist insbesondere in Regionen zu beobachten, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern großer Mengen von technischen Gasen angesiedelt sind. Dazu gehören Stahlwerke, Chemiewerke, Papier- oder Glashersteller und Sonstige (so genannte industrielle Ballungszentren). Dabei ist zwischen zwei Arten von Pipelines zu unterscheiden: zum einen die "lokalen Verteilpipelines" und zum anderen die "Verbindungspipelines". Lokale Verteilpipelines stellen die primäre Struktur dar. Sie verbinden die Luftzerlegungsanlagen(n) eines Industriegasherstellers mit den Standorten der Gasverbraucher (Kunden) innerhalb eines industriellen Ballungszentrums. Solche lokale Verteilpipelines haben gewöhnlich eine Durchlassfähigkeit, die für die Befriedigung des Bedarfs mehrerer Kunden ausreicht(24). Ihre Gesamtlänge wird durch die Größe der betreffenden Industrieregion begrenzt. Verbindungspipelines stellen eine sekundäre Struktur dar. Diese Pipelines verbinden lokale Pipelinesysteme in verschiedenen Industrieregionen oftmals über erhebliche Entfernungen miteinander, so dass ein größeres regionales Netzwerk entsteht. Die Verbindungspipelines besitzen oftmals (jedoch nicht immer) eine geringere Durchlassfähigkeit als die lokalen Verteilpipelines(25). (79) Die europäischen Pipelinesysteme der wichtigsten Hersteller von technischen Gasen lassen sich wie in Tabelle 5 dargestellt zusammenfassen: Tabelle 5 Pipelines (km) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (80) Auf dem europäischen Kontinent kontrolliert Air Liquide ein umfassendes Netz von lokalen Verteilpipelines in wichtigen industriellen Ballungszentren: Region Antwerpen, Region Lüttich, Region Mons-Charleroi (alle in Belgien/den Niederlanden), Region Dünkirchen, Region Fos-sur-Mer, Region Metz, Region Le Havre (alle in Frankreich), die Regionen Limito und Padua (in Italien). Kein anderer Industriegashersteller hat zu Pipelines in mehr als einer oder zwei bestimmten Regionen Zugang (Air Products - Gent/Terneuzen; Messer - Ruhrgebiet; Linde - Leuna/Buna und Ruhrgebiet; Praxair - Spanien). Die Netze einiger Wettbewerber sind im Vergleich zu denen von Air Liquide unbedeutend. Ferner ist Air Liquide das einzige Unternehmen, das umfangreiche Verbindungspipelines kontrolliert (Nordfrankreich/Belgien). Im Vereinigten Königreich kontrolliert BOC Pipelinesysteme in wichtigen Industriegebieten (Sheffield, Scunthorpe, Teeside, Grangemouth, Margham und Southampton). Kein anderer Wettbewerber hat Zugang zu ähnlichen Pipelinesystemen wie Air Liquide. (81) Die Kontrolle über ein Pipelinenetz bringt dem Besitzer strukturelle Vorteile, die seine Mitbewerber nicht besitzen. Erstens können durch den Bau großer Luftzerlegungsanlagen, die in ein regionales Pipelinesystem einspeisen, Skaleneffekte erzielt werden, die nicht erreichbar wären, wenn für jeden Kunden individuelle Anlagen errichtet werden müssten. Air Liquide und BOC können ihre Pipelinesysteme durch sehr große Luftzerlegungsanlagen (ASU) versorgen, deren Kapazität bei Sauerstoff zum Teil über [...]* t/d liegt, im Fall von Air Liquide sogar bis zu [...]* t/d erreicht. Somit sind die Kapitalrenditen sowie die Produktions- und Betriebskosten günstiger. Zweitens ermöglicht die Fähigkeit, größere Anlagen zu errichten, auch die Schaffung einer großen Produktionskapazität in einer bestimmten Region. Damit verbessern sich zugleich die kostenmäßigen Voraussetzungen für die Herstellung von Bulk-(Flüssig)gasen, die eine weitere Einkommensquelle darstellen. Drittens sind die zusätzlichen Investitionsausgaben für den Anschluss eines neuen Kunden an eine vorhandene Pipeline wesentlich geringer als beim Bau einer dedizierten Anlage am Standort des Kunden (die einzige Alternative für die Wettbewerber). Die Abdeckung einer Industrieregion mit Mehrfachgasverbrauchern durch Pipelines ist daher ein beachtlicher Vorteil beim Kampf um potenzielle Kunden. Viertens gestattet die Verfügungsgewalt über Verbindungspipelines eine teilweise Versorgungssicherheit im Fall einer Betriebsstörung, auch wenn die Kapazität der Verbindungspipelines nicht ausreicht, um die Versorgung einer lokalen Gruppe von Kunden vollständig zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Kosten einer Reserve an Flüssiggas kann ein solcher Vorteil beachtlich sein. Verbindungspipelines können auch den Ausgleich der Produktion der verschiedenen Anlagen ermöglichen, die in ein Rohrleitungssystem einspeisen, wodurch eine gleichmäßigere Kapazitätsauslastung erreicht wird. (82) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt die Anmelderin, die Kommission habe die Rolle von Pipelines im Tonnagemarkt missverstanden. Sie führt aus, dass die Produktionskapazität, nicht aber die Länge der Pipeline, bei Tonnagegeschäften ausschlaggebend ist. Wie bereits in Erwägungsgrund 81 dargelegt, ist jedoch die konkrete Stärke eines Pipelinebetreibers zweifelsohne auf die Tatsache zurückzuführen, dass auf der Grundlage eines Pipelinenetzes eine überragende Kapazität aufgebaut werden kann. Diesen Vorteil demonstriert Air Liquides Position im Industriedreieck Rotterdam-Mons/Charleroi-Lüttich. Auf seine Luftzerlegungsanlagen, die durch sein regionales Pipelinesystem miteinander verbunden sind, entfallen [...]* % der gesamten Industriekapazität in dieser Region (zählt man die auch an das Pipelinesystem angeschlossene Luftzerlegungsanlage, die Air Liquide in Dünkirchen betreibt, hinzu, so steigt dieser Prozentsatz auf [...]* %). Die Kapazität von Air Liquide übersteigt die sämtlicher Wettbewerber zusammengenommen, obwohl Air Products, Praxair und Linde umfangreiche Investitionen in dieser Region getätigt haben. Ferner führt das anmeldende Unternehmen an, dass es sich bei den Pipelines für technische Gase nicht um Verteilpipelines handelt. Die örtlichen Verteilpipelines, die primäre Pipelinestruktur, dienen jedoch dazu, technische Gase an Kunden zu verteilen. (83) Auch die interne Analyse von BOC widerspricht den Ausführungen der Anmelderin. In einem BOC-Schriftstück, das die Stellung von BOC Process Systems auf dem On-site-Markt untersucht, wird Air Liquide als das einzige Industriegasunternehmen eingestuft, dessen "Pipelinesystem sehr leistungsfähig" ist(26). Darin heißt es weiter, dass Pipelinebetreiber "versuchen, Geschäfte über Pipelinesysteme zu sichern" und dass "Pipelinesysteme nach wie vor maßgebliche Faktoren für die Erzielung von Gewinnen sind". (84) Ein Pipelineanschluss kann sich für einen Kunden auszahlen - er ist beispielsweise in der Lage, Bedarfsspitzen abzudecken und im Notfall auf Reserven zurückzugreifen. Unter Wettbewerbsbedingungen würde der Pipelinebetreiber theoretisch seine geringeren Kosten an die Kunden weiterreichen, was in niedrigeren Preisen zum Ausdruck kommt. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass die Errichtung einer starken und ausschließlichen Kontrolle über Pipelinenetze langfristig zu einer Situation führt, in der sich Wettbewerber nicht mehr um Kunden bemühen werden bzw. können. Das würde sich im Endeffekt nachteilig auf die Kunden auswirken, da der angestammte Pipelineanbieter durch den Wettbewerb nicht mehr gezwungen ist, Kostenersparnisse weiterzugeben. (85) Erstens könnten die großen strukturellen Vorteile, die sich aus der Kontrolle eines umfangreichen Pipelinesystems durch Air Liquide/BOC ergeben, als Druckmittel gegen Wettbewerber in dem Maße genutzt werden, dass letztere von der Erteilung von Tonnageaufträgen in den betreffenden Regionen ausgeschlossen werden (Wettbewerbsausschluss). Jeder Wettbewerber ohne Zugang zum Pipelinesystem müsste dem Kunden eine neue dedizierte On-site-Anlage anbieten. Aufgrund der wesentlich niedrigeren Investitionen und der mit einem Anschluss an die Pipeline verbundenen Kosten kann der angestammte Pipelineanbieter jedes dieser Angebote unterbieten. Für das angestammte Unternehmen wäre das wirtschaftlich sinnvoll, denn damit ließe sich verhindern, dass ein anderer Anbieter in dem von ihm kontrollierten Gebiet Fuß fasst. Ferner würde dadurch eine Situation geschaffen, in der der Pipelineanbieter durch den Wettbewerb nicht mehr gezwungen wäre, einen Großteil seiner Effizienzgewinne an seine Kunden weiterzugeben. Er müsste dann nur noch mit wesentlich teureren On-site-Angeboten konkurrieren. Kosteneinsparungen würden daher nur insofern weitergegeben, als es notwendig ist, sich gegen solche Angebote zu behaupten. (86) Wenn sich zweitens Kunden einmal für einen Pipelinevertrag entschieden haben, laufen sie Gefahr, sich an ein Unternehmen zu "fesseln". Aufgrund der starken Stellung eines etablierten Pipelineanbieters haben die Kunden fast keine Wahl mehr, wenn es um eine Vertragserneuerung oder Kapazitätserweiterung geht. Zwar könnte jeder Kunde im Prinzip Angebote von anderen Anbietern einholen, doch haben Pipelinekunden angedeutet, dass ihre Möglichkeiten in Wirklichkeit begrenzt sind. Bei kürzeren Laufzeiten und geringen Kapazitäten werden andere Anbieter vielfach feststellen, dass ihre Erfolgsaussichten zu gering sind, um überhaupt ein Angebot abzugeben. Oftmals besteht die einzige Chance des Kunden darin, auf den bestehenden Anbieter zurückzugreifen. Die Verhandlungsposition des Abnehmers ist ferner durch die Tatsache geschwächt, dass keinerlei Kostentransparenz mehr besteht. Ein einzelner Kunde ist nicht mehr in der Lage, eine dedizierte On-site-Anlage zu überblicken, da sie über ein kompliziertes System gemeinsam mit anderen Unternehmen geliefert wird(27). (87) Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass das vergrößerte Unternehmen in der Lage wäre, sich auf das umfangreiche flächendeckende Pipelinesystem von Air Liquide als ein Element seiner Marktmacht zu stützen. In dieser Hinsicht wäre das neue Unternehmen seinen Wettbewerbern überlegen, da es die ausschließliche Kontrolle über Verteilpipelines ausübt, die [...]* mal so lang sind wie sämtliche Pipelines seiner Wettbewerber zusammengenommen. Es würde diese Position im Wesentlichen aufgrund des bestehenden Pipelinenetzes von Air Liquide erlangen, wenngleich Pipelinesysteme in britischen Industrieregionen durch den vorgesehenen Zusammenschluss hinzukämen. Aufgrund des strukturellen Vorteils, den Air Liquide/BOC in den Gebieten besitzt, in denen sich seine Rohrleitungen befinden, wäre es ihm möglich, sich auf andere Gebiete zu konzentrieren. Kein anderer Anbieter könnte auf ähnliche Weise konkurrieren. Das vergrößerte Unternehmen könnte seine beherrschende Stellung auf den Bulkmärkten in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Irland als Druckmittel nutzen (88) Für die Beschreibung der beherrschenden Stellung von Air Liquide und BOC auf den Märkten für Bulk- und Flaschengase in Frankreich und im Vereinigten Königreich/Irland sei auch auf die Erwägungsgründe 152-183 verwiesen. Die Erwägungsgründe 89-91 beschreiben, wie diese beherrschende Stellung als Druckmittel im Wettbewerb um Tonnagekunden genutzt werden könnte. (89) Ein Industriegashersteller, der mit einem Kunden einen Vertrag zur Bulklieferung geschlossen hat, ist normalerweise am besten in der Lage, den Bedarf des Kunden einzuschätzen. An der Grenzlinie zwischen den Tonnage- und Bulkmärkten kann der Bedarf sowohl durch On-site-Anlagen als auch durch Flüssiggas gedeckt werden. Die betroffenen Unternehmen beliefern in zunehmendem Maße Kunden mit einem Bedarf von 20-100 t/d über kleine On-site-Anlagen (für Stickstoff besitzt Air Liquide fast [...]* solcher Aufträge in Frankreich und BOC über [...]* im Vereinigten Königreich; für Sauerstoff können DWA-, VDWA- und sogar kryogene Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 100 t/d gebaut werden). Wenn dies der Fall ist oder wenn der Bedarf eines Kunden steigt, kann der angestammte Anbieter den bestehenden Bulkvertrag als Druckmittel zur Erlangung eines Tonnageauftrags nutzen. Ist vorhersehbar, dass der Bedarf eines Kunden am Ende des laufenden Bulkvertrags eine Tonnagelieferung rechtfertigt, kann das angestammte Unternehmen aufgrund seiner Kenntnis der Bedürfnisse des Kunden fast immer als erstes eine Tonnagelösung vorschlagen. Bei der Unterbreitung seines Angebots und den sich anschließenden Verhandlungen kann er auf den gefestigten Bezie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.