Europäische Union

2004/269/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Januar 2000 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1630 — Air Liquide/BOC) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 62) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0269. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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and eine besonders wichtige Rolle. Hersteller von technischen Gasen legen Schwellenwerte für die erwartete Mindestkapitalrendite fest. Diese Schwellenwerte sind in den verschiedenen geografischen Regionen, in denen sich die Gasunternehmen um Tonnageaufträge bemühen, unterschiedlich. In Regionen oder Ländern mit einem höheren wahrgenommenen Risiko sehen die Unternehmen gewöhnlich einen Aufschlag auf den erwarteten Mindestertrag vor. Darüber hinaus sind kleinere Industriegasunternehmen vielfach gezwungen, das Anfangskapital zum Teil durch Darlehen zu finanzieren, die vor Ort von ihren Zweigunternehmen beschafft werden. In diesem Fall hängt der Preis, den sie anbieten können, auch von den unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen in den einzelnen Regionen und Ländern ab. Alle diese Elemente zusammengenommen führen zu regionalen Unterschieden bei der Preisfestlegung. Das anmeldende Unternehmen hat betont, dass es sich bei "Europa um eine attraktive, risikofreie Zone" handelt, zugleich aber eingeräumt, dass die entsprechenden Risiken in anderen Teilen der Welt ungeheuer schwanken. Die Unterschiede in den Währungsrisiken sind nicht von der Hand zu weisen. Diese Einschätzung wurde auch von den Wettbewerbern bestätigt. (36) Zweitens unterscheidet die Branche generell zwischen sich entwickelnden und gesättigten Märkten. Im Hinblick auf den Tonnagemarkt erklärte die Anmelderin, dass man "zwischen gesättigten Märkten, die in hohem Maße industrialisiert und strukturiert sind wie die Europäische Union, und sich entwickelnden Märkten, in denen die industrielle Entwicklung und der Einsatz sowie Anwendungen technischer Gase noch im Wachstum begriffen sind wie beispielsweise in Südostasien, unterscheiden müsse". Eine solche Unterscheidung wird auch in den internen Dokumenten der betreffenden Unternehmen, die der Kommission vorlagen, vorgenommen. Bei der mündlichen Anhörung erklärte BOC, dass es in der Lage ist, auf sich entwickelnden Märkten bedeutend höhere Erträge zu erzielen. Die Nachfragebedingungen unterscheiden sich ebenfalls in den verschiedenen Regionen der Welt. Die Anmelderin erklärte bei der Anhörung, dass die Eigenproduktionsrate in den Vereinigten Staaten 11 %, in Europa 21 % und in Asien 78 % beträgt. (37) Im Übrigen hat die Kommission bis zum heutigen Tag noch keinen Markt mit ähnlichen Merkmalen wie der Tonnagemarkt als weltweit eingestuft. In früheren Entscheidungen stufte die Kommission die Märkte für bestimmte Handelsgüter, die im Wesentlichen an den Warenbörsen gehandelt werden, als weltweit ein(14). Die betreffenden technischen Gase werden auf unterschiedliche Weise vertrieben, nämlich durch maßgeschneiderte On-site-Anlagen unter den unterschiedlichsten Bedingungen und entsprechend den kundenspezifischen Erfordernissen. Weltmärkte wurden auch im Zusammenhang mit technischen Großgeräten oder Hi-Tech-Produkten akzeptiert, die zu Kunden in der ganzen Welt befördert werden bzw. befördert werden können(15). Der untersuchte Produktmarkt betrifft allerdings nicht den Vertrieb solcher Ausrüstungen. Es muss zwischen dem Tonnagevertrieb von technischen Gasen auf der Grundlage langfristiger Verträge und dem Verkauf von Luftzerlegungsanlagen unterschieden werden. Im letztgenannten Fall handelt es sich um einmalige technische Projekte, die auf einem anderen Verhältnis zum Kunden beruhen. (38) Deshalb kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es sich bei dem räumlich relevanten Markt für den Tonnagevertrieb von technischen Gasen um den EWR handelt. 2. BULK- UND FLASCHENGASE (39) Die Nachforschungen im vorliegenden Fall sowie im parallelen Verfahren in der Sache COMP/M.1641 - Linde/AGA haben ergeben, dass technische Gase - mit Ausnahme bestimmter hochreiner und hochwertiger Gase (darunter Helium und Elektronikspezialgase) sowie z. T. auch Kohlendioxid - normalerweise nicht rentabel an Kunden geliefert werden können, deren Standort mehr als etwa 200 km von der Produktionsstätte entfernt liegt. Daher wird das Einzugsgebiet einer einzelnen Produktionsstätte als ein Kreis definiert, in dessen Mittelpunkt sich das Werk befindet. In den größeren Mitgliedstaaten sind diese Einzugsgebiete im Normalfall auf eine solche Weise miteinander verknüpft, dass sie sich überschneiden und den gesamten Mitgliedstaat lückenlos überziehen. Ferner schließen Hersteller oftmals Swap-Vereinbarungen, um die Transportkosten zu senken. Die Anmelderin hat Aufstellungen ihrer Swap-Vereinbarungen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie derartige Vereinbarungen für Bulk- und Flaschengase in allen EWR-Ländern, in denen sie tätig ist, abgeschlossen hat. Somit ist das Wettbewerbsverhältnis zumindest zwischen den großen Herstellern auf den Bulk- und Gasflaschenmärkten nicht auf den regionalen Wettbewerb begrenzt, sondern umfasst jeweils das ganze Land. Die räumlichen Märkte für Bulk- und Flaschengase sind auf die einzelnen Mitgliedstaaten beschränkt, in denen wiederum unterschiedliche Vertriebssysteme bestehen. Auch die Marktstruktur in benachbarten Mitgliedstaaten unterscheidet sich wesentlich. So liegen beispielsweise die Marktanteile von Air Liquide in den verschiedenen Märkten für Bulk- und Flaschengase in Frankreich zwischen [...]* und [...]* %, während die Marktanteile in Deutschland im Wesentlichen etwa [...]* % betragen. Ferner weisen die von der Anmelderin vorgelegten Angaben beträchtliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten aus. Das wurde auch von Angaben Dritter bestätigt. Daher stellt die Kommission fest, dass der Bulk- und Flaschengasmarkt, von einigen hochreinen und hochwertigen Gasen einmal abgesehen, im Allgemeinen über den Rahmen der einzelnen Staaten nicht hinausgeht. 3. HELIUM (40) Helium wird an einer begrenzten Zahl von Standorten in den Vereinigten Staaten (Kansas, Oklahoma, Texas und Wyoming), Algerien (Bethouia), Polen (Odolanov) und Westrussland (Orenburg) aus Erdgas gewonnen, veredelt und verfluessigt. Das veredelte Helium wird unter Verwendung einer speziellen Transportausrüstung (kryogene Transportbehälter) von der Produktionsstätte an Wiederverkäufer und Endabnehmer geliefert. Der Bedarf im EWR wird vor allem mit Helium aus europäischer (Polen) oder europanaher Produktion (Algerien, Westrussland) gedeckt. (41) Der EWR wird von allen genannten Quellen mit Helium beliefert, jedoch gehen nur sehr geringe Mengen aus den europanahen Produktionsstätten (Algerien, Polen und Russland) in andere Regionen der Welt. Nach Schätzungen der Kommission werden gegenwärtig ungefähr 75 % des Heliumbedarfs des EWR von europanahen Produktionsstätten gedeckt. Die Einfuhren aus den USA schwanken im Zeitverlauf und erfolgen gelegentlich im Rahmen großer einzelner Großhandelsverträge. Wenn, wie das anmeldende Unternehmen erklärt, eine zweite Anlage für veredeltes Helium in Algerien mittelfristig den Betrieb aufnimmt, kann davon ausgegangen werden, dass Einfuhren aus den USA erheblich zurückgehen. Algerien, Polen und Russland liefern kein Helium an die USA. (42) Während es technisch möglich ist, fluessiges Helium über große Entfernungen zu befördern, setzen eine Reihe von Faktoren einer solchen Beförderung Grenzen (neben den reinen Transportkosten wie Fracht- und Speditionskosten, Einfuhr-/Ausfuhrabgaben und Behältermiete). Helium ist ein äußerst fluechtiges Produkt. Während des gesamten Transports müssen sehr niedrige Temperaturen (unter - 269 °C) gewährleistet werden, damit das Gas fluessig bleibt. Je länger der Versand dauert, desto mehr Heliumgas wird produziert, wenn sich das fluessige Helium erwärmt. Das bedeutet, dass bei großen Entfernungen unvermeidlich höhere Verluste auftreten. Aus einer von einem Industriegashersteller vorgelegten internen Untersuchung geht hervor, dass aufgrund der kürzeren Transportzeit von Algerien oder Polen aus bis zu 40 % mehr fluessiges Helium per Container geliefert werden können als aus den USA. Abgesehen von den Kosten des Verlusts müssen zusätzliche Kühlkosten ins Kalkül gezogen werden, um die durch Wärme auftretende Leckage bei zunehmender Entfernung auf ein Mindestmaß zu verringern. Solche Kosten beziehen sich insbesondere auf fluessigen Stickstoff/Helium, die zur Füllung von Behälterummantelungen verwendet werden, um das Produkt kühl zu halten. Haben sich die Behälter aufgrund einer längeren Transportzeit erwärmt, müssen sie darüber hinaus vor einem erneuten Einsatz heruntergekühlt werden (sind die Behälter gemietet, fallen Kühlgebühren an). (43) Wichtigster Kostenfaktor für den Transport von Helium sind die Anzahl der benötigten kryogenen Behälter und die entsprechenden Investitionen. Von der Anmelderin wurde erklärt, dass ein Heliumbehälter für die Strecke USA-Europa und zurück 40 Tage benötigt, während es bei Algerien 16 Tage und bei Osteuropa 18 Tage sind. Bei zunehmender Reisezeit sinkt die Zahl der Hin- und Rückfahrten, für die ein Behälter pro Jahr eingesetzt werden kann. Ausgehend von diesen Angaben ist der Kapazitätsausnutzungsgrad eines für Einfuhren aus den USA genutzten Containers um den Faktor [...]* geringer als bei Importen aus Algerien und um den Faktor [...]* geringer als bei Osteuropa. Daher werden für die Anlieferung aus den USA viele Behälter benötigt, und die fixen Kosten erhöhen sich im Verhältnis zum Wert des beförderten Produktes beträchtlich. (44) Nachfrageseitig betrachten Großabnehmer (insbesondere kleinere Industrie-gashersteller) das Vorhandensein marktnaher Bezugsquellen von fluessigem Helium (d. h. im Gebiet, in dem die Nachfrage besteht) als kritischen Faktor. Ganz abgesehen von den Nachteilen, die sich aus einem Transport über große Entfernungen ergeben, gilt es auch, eine größtmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Störungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Bei Helium handelt es sich um ein Hauptprodukt, das Hersteller von technischen Gasen, auch kleinere Firmen, als wesentliches Element ihres Gesamtangebots ansehen. Angebotsseitig versuchen selbst Hersteller, die Zugang zu veredeltem Helium in den Vereinigten Staaten haben, ihre europäischen Kunden möglichst mit Helium zu beliefern, das aus Algerien, Polen und Russland stammt, auch wenn sie dieses Helium von Wettbewerbern kaufen müssen. Sie führen das firmenintern in den USA erzeugte Helium nur dann ein, wenn sie den Bedarf nicht aus näherliegenden Standorten decken können. Wären Großhändler darüber hinaus in der Lage, weltweit unter einheitlichen Bedingungen miteinander zu konkurrieren, würde der größte Teil des Heliumbedarfs des EWR durch Bezugsquellen in den Vereinigten Staaten befriedigt, auf die über 80 % der Weltkapazität entfallen. Das ist aber nicht der Fall. (45) Die Untersuchung hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die Marktpreise für veredeltes Helium weltweit festgesetzt werden. So gibt es beispielsweise keine Handelsströme von Algerien, Polen oder Russland in die Vereinigten Staaten (auf die ungefähr 60 % des globalen Heliumverbrauchs entfallen), und Algerien liefert lediglich begrenzte Mengen in andere Teile der Welt. Somit gibt es außerhalb Europas keinen Wettbewerb zwischen Helium aus diesen Produktionsstätten (bzw. nur in begrenztem Maße) und Helium aus den USA. Aus Angaben der wichtigsten Großhändler geht hervor, dass die Großhandelspreise für Helium im EWR im Zeitraum 1996-1999 durchschnittlich 12 % über dem Weltmarktdurchschnitt lagen. (46) In diesem Fall liegen bestimmte Merkmale, die die Kommission in früheren Fällen veranlassten, von Weltmärkten zu sprechen, nicht vor. Die Existenz von Weltmärkten für Waren wie bestimmte Metalle und Mineralien wurde normalerweise anerkannt, wenn die Preise an Waren- oder Metallbörsen festgelegt werden bzw. mit dem Handel an solchen Börsen verbunden sind(16). Wie bereits gesagt, besteht kein ähnlicher Preisbildungsmechanismus für veredeltes Helium. Die Preise für Helium werden in einzelnen Großhandelsverträgen und nicht als globale Marktpreise festgelegt. (47) Obgleich die genannten Faktoren einen Referenzmarkt nahe legen, der den EWR-weiten Großhandel mit veredeltem Helium umfasst, kann die endgültige Marktabgrenzung offengelassen werden, weil der angemeldete Zusammenschluss auch unter Zugrundelegung eines Großhandelsmarktes, der die ganze Welt umspannt, wettbewerbsrechtliche Bedenken erweckt. 4. SPEZIALGASE FÜR DIE ELEKTRONIKINDUSTRIE (48) Das anmeldende Unternehmen behauptet, der räumlich relevante Markt für Spezialgase, die in Flaschen an die Elektronikindustrie geliefert werden, umfasse zumindest den EWR, wenn nicht die ganze Welt. Elektronikspezialgase werden von Chemiewerken hergestellt (in einigen Fällen auch von Industriegasherstellern), von Produzenten technischer Gase gekauft, verarbeitet und abgepackt und schließlich an die Kunden in der Elektronikbranche verkauft (insbesondere Hersteller von Halbleitern). Die Anmelderin führt an, dass ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet, d. h. das "Abfuellen" der Elektronikspezialgase und die Auslieferung dieser Produkte an die Endverbraucher, denen eines Großhändlers gleichzusetzen sind. (49) Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass zwischen der Lieferung von geringwertigen Gasen durch ihre Hersteller an die Industriegasunternehmen und der Lieferung von veredelten Gasen, entsprechenden Dienstleistungen und damit verbundenen Produkten seitens der Industriegasunternehmen an die Endverbraucher ein Unterschied gemacht werden muss. Die wichtigsten Hersteller von technischen Gasen wie Air Products, Praxair, Air Liquide und BOC besitzen eine "Abfuellanlage" im EWR, von der aus sie ihre Kunden im EWR beliefern. Die Kunden werden gewöhnlich nicht von Abfuellanlagen außerhalb des EWR versorgt. Mit "Abfuellen" wird die Erzeugung (d. h. die Reinigung, das Mischen und Abfuellen) von Spezialgasen für die Elektronikbranche in hochspezialisierten Verfahren gemäß den detaillierten Kundenspezifikationen bezeichnet. Jede einzelne Gasspezifikation durchläuft ein Zertifizierungsverfahren, das bis zu zwei Jahre dauern kann. Die Zertifizierung bezieht sich auf den konkreten Produktionsort (Abfuellanlage), von dem das Endgemisch bezogen wird. Ferner müssen Elektronikspezialgase in speziellen Behältern geliefert und befördert werden (um beispielsweise den Reinheitsgrad zu erhalten oder giftige Gase zu befördern). Eine Überprüfung der Marketingpublikationen von Air Liquide und BOC bestätigt, dass eine spezielle Verpackung Bestandteil ihres Produktangebots ist. Dieser Service wird auch auf der Ebene der Abfuellanlagen im EWR geboten. Daher erfolgt die Wertschöpfung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Elektronikspezialgasen auf EWR-Ebene, wo die Gasunternehmen ihre "Abfuell"-Aktivitäten durchführen. (50) Die Bedeutung der Präsenz im EWR durch Errichtung und Betreiben einer europäischen Produktionsstätte wird noch durch die Tatsache erhärtet, dass Nippon Sanso, ein namhafter Hersteller von Spezialgasen für die Elektronikindustrie in den Vereinigten Staaten, im EWR so gut wie nicht tätig war. Erst vor kurzem konnte das Unternehmen auf den europäischen Markt vordringen, indem es mit Messer ein europäisches Joint Venture gründete. (51) Zwar kann die Möglichkeit, mit einem Halbleiterhersteller im Weltmaßstab Geschäfte zu tätigen, von Vorteil sein, doch hat die von der Kommission vorgenommene Marktanalyse gezeigt, dass Kaufentscheidungen gegenwärtig noch immer von den Endverbrauchern auf einer stärker lokal ausgerichteten Ebene erfolgen. Das anmeldende Unternehmen gibt an, dass zwar die Lieferung von Spezialgasen für die Halbleiterindustrie vielfach auf der Unternehmensebene des Kunden besprochen wird, aber die eigentlichen Aufträge für Elektronikspezialgase unter Berücksichtigung konkreter Faktoren vor Ort entschieden, vergeben und abgewickelt werden. (52) Deshalb kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Markt der Spezialgase für die Elektronikindustrie den gesamten EWR umfasst. C. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG 1. TONNAGEMÄRKTE FÜR LUFTGASE a) Marktstruktur Air Liquide/BOC würden die bei weitem höchsten Marktanteile an den europäischen Tonnagemärkten für Luftgase besitzen (53) Tabelle 2(17) veranschaulicht die Marktanteile der betroffenen Unternehmen und ihrer Wettbewerber am europäischen Tonnagemarkt: Tabelle 2 Europäischer Tonnagemarkt für Standard-Luftgase >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (54) Aus dem geplanten Zusammenschluss würde der bei weitem größte Lieferant von in Tonnageform vertriebenen Standard-Luftgasen in Europa hervorgehen. Die neue Einheit würde fast [...]* der Marktanteile für Tonnagesauerstoff und -stickstoff halten. Zudem hätten sämtliche Wettbewerber eine erheblich schwächere Position. Im Sauerstoffgeschäft erreicht der zweitgrößte Anbieter, Linde, nicht einmal [...]* % der Umsätze von Air Liquide/BOC. Auf dem Stickstoffmarkt wären die verbleibenden Anbieter sogar noch stärker zersplittert, denn kein Wettbewerber kommt auf [...]* der Umsätze von Air Liquide/BOC. (55) Noch offensichtlicher wird die kombinierte Stärke von Air Liquide/BOC, nimmt man die Anzahl der erhaltenen On-site-Lieferaufträge als Kriterium für die Marktposition(18) gemäß Tabelle 3: Tabelle 3 Erhaltene On-site-Aufträge (in den letzten fünf Jahren) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (56) Es sei darauf hingewiesen, dass die Zahlen in Tabelle 3 lediglich Aufträge für die On-site-Lieferung von Gasen erfassen. Aufträge für Gaslieferungen per Pipeline wurden nicht systematisch aufgenommen. Angesichts der Tatsache, dass Air Liquide der führende europäische Pipelinehersteller ist, fällt die Anzahl der erhaltenen Aufträge in Tabelle 3 wahrscheinlich zu niedrig aus. (57) In seiner Anmeldung erklärt Air Liquide, der "Anteil eines Herstellers an den Tonnageumsätzen ist einfach irrelevant" für die Analyse der Struktur des Marktes, da das Unternehmen den Tonnagemarkt als einen "Bieter"-Markt ansieht. Dagegen schlägt die Anmelderin vor, sich auf die Anzahl der Akteure als Maßstab für die Einschätzung des Wettbewerbs zu stützen. Im vorliegenden Zusammenhang reichen die folgenden Überlegungen aus. Erstens: Sofern keine konkreten Anhaltspunkte für ein Abweichen der heutigen Verhältnisse vom bisherigen Muster vorliegen, ist davon auszugehen, dass der Marktanteil eines Anbieters auf seine Stärke schließen lässt. Zweitens: Die Anzahl der vergebenen Aufträge bestätigt die Analyse der Marktanteile. Als etablierter Anbieter mit den bei weitem meisten Lieferbeziehungen hätte die neue Einheit eine gesicherte Marktstellung, die ihr eine klare Führungsposition verleihen würde (58) In dem Verfahren betonte die Anmelderin, der Tonnagemarkt "ohne Zutritts- und Austrittsschranken" gewährleiste den Wettbewerb. Allerdings ist die Vorstellung, der Kampf um jeden Tonnageauftrag beginne "bei Null" und auch bisher nicht in Erscheinung getretene Anbieter könnten sich auf gleichberechtigter Grundlage darum bewerben, nicht nachzuvollziehen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Dynamik des Wettbewerbs um Tonnageaufträge so groß ist, dass der etablierte Anbieter am besten in der Lage ist, sich erneut einen Auftrag zu verschaffen. Somit widerspiegelt eine gesicherte Marktstellung die Marktmacht eines Anbieters. Die Kommission verweist darauf, dass Air Liquide und BOC über eine noch stärkere gemeinsame Stellung als bei Zugrundelegung ihrer Umsätze (siehe Tabelle 3) verfügen, wenn die Position des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens anhand der Anzahl der in letzter Zeit erhaltenen Aufträge gemessen wird (um einzuschätzen, in welchem Maße sie "fest etabliert" sind). Urteilt man aufgrund der erhaltenen Aufträge, so besitzt keiner der Wettbewerber auch nur im entferntesten eine ähnliche Position. (59) Die bevorzugte Stellung angestammter Lieferanten beruht auf folgenden Faktoren: (60) Typisch für die Lieferung von Tonnagegasen ist ein enges Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und seinem jeweiligen Lieferanten. Der angestammte Lieferant weiß, wann der jeweilige Liefervertrag ausläuft und ist daher am besten in der Lage, frühzeitig eine Verlängerung anzubieten. Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Kunden ist der etablierte Lieferant gewöhnlich auch der erste, der von der Absicht des Kunden erfährt, eine bestehende Liefervereinbarung zu verlängern oder zu verändern. Planen Kunden einen neuen Vertrag oder Änderungen am bestehenden, ersuchen sie in den meisten Fällen ihren gegenwärtigen Lieferanten um Rat bei der Festlegung der Bedingungen der neuen Liefervereinbarung (beispielsweise eine neue On-site-Anlage, eine Erweiterung der Kapazität usw.). Angestammte Lieferanten werden daher oftmals in die Projektierungsphase einbezogen und gehören folglich fast immer zu den Industriegasherstellern, von denen ein Angebot eingeholt wird. Da sie detaillierte Kenntnisse über den Kunden besitzen, sind sie beim Eingehen auf ein solches Ersuchen sowie bei den nachfolgenden Verhandlungen im Vorteil. Alle diese Faktoren führen zu dem Schluss, dass ein Kunde seinen Lieferanten nur dann wechselt, wenn ein Wettbewerber ein Angebot unterbreitet, das günstiger und nicht nur gleichwertig ist. (61) Steht ein On-site-Vertrag zur Verlängerung an, sieht sich der angestammte Lieferant gewöhnlich in der Lage, vorteilhaftere finanzielle Bedingungen (Preisnachlässe usw.) für den Folgevertrag zu bieten, weil seine Investitionen in die On-site-Anlage in den meisten Fällen vollständig abgeschrieben sind. Auch wenn das nicht der Fall ist, kann der angestammte Lieferant normalerweise günstigere Bedingungen anbieten, indem er die bereits in seiner bestehenden Anlage installierten Ausrüstungen wieder verwendet(19). Ferner ist der etablierte Lieferant auch am besten in der Lage, das wirtschaftlichste Angebot zu unterbreiten, wenn sich der Bedarf des Kunden so entwickelt, dass eine Veränderung des On-site-Vertrags vor Ablauf der Vertragsdauer erforderlich wird. Wenn beispielsweise zusätzliche Kapazitäten benötigt werden, kann der angestammte Lieferant entweder die Erweiterung der bestehenden Anlage oder auch die Errichtung einer einzigen neuen Anlage für die Gesamtkapazität anbieten. Jeder andere Wettbewerber könnte lediglich den Bau einer zweiten zusätzlichen Anlage am gleichen Standort vorschlagen, was offensichtlich eine weniger wirtschaftliche Lösung darstellt. Selbst wenn der Bedarf eines Kunden so hoch ist, dass eine zweite Anlage am gleichen Standort erforderlich ist, wird er es normalerweise vorziehen, auf den gleichen Lieferanten zurückzugreifen, um seine Verwaltungsausgaben zu senken und die beiden Anlagen in koordinierter und damit wirtschaftlicheren Weise zu betreiben. (62) Die Mehrzahl der von der Kommission angesprochenen Kunden haben die bevorzugte Stellung des angestammten Lieferanten bestätigt. Auch Wettbewerber haben bestätigt, dass sie bei Stammkunden eher eine Vertragsverlängerung oder Neuaufträge erreichen können. Ähnliche Schlussfolgerungen können aus den Angebotsunterlagen gezogen werden, die von Herstellern technischer Gase zur Verfügung gestellt wurden. So geht beispielsweise aus der Liste der von BOC erwirkten Vertragserneuerungen/-verlängerungen die Bedeutung des Verhältnisses zwischen dem angestammten Lieferanten und seinen Kunden hervor. (63) Diese Analyse wird letztendlich auch durch ein BOC-Schriftstück bestätigt, in dem die Position der BOC-Verarbeitungssysteme auf dem On-site-Markt eingeschätzt wird. Dort heißt es(20): "Es dürfte sich als schwierig erweisen, mit herkömmlichen Marketingkonzepten in Bastionen angestammter Lieferanten einzudringen. (...) In Industrieländern wird es BOC aufgrund der exklusiven Stellung etablierter Lieferanten schwer fallen, Wachstumsmöglichkeiten zu erschließen. (...) Setzt man bei Stammkunden den Hebel an, so führt dies zu 'natürlichem' Wachstum." Durch den Zusammenschluss in der geplanten Form würde ein wichtiger Wettbewerber ausgeschaltet (64) Durch den Erwerb von BOC würde Air Liquide den nach Marktanteilen drittgrößten Anbieter im EWR-Tonnagegeschäft ausschalten. Die Ausschaltung von BOC als Wettbewerber würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Marktstruktur führen. (

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.