Europäische Union

2004/124/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 — Tetra Laval/Sidel) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345)

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Quellenkennung: 32004D0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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it denen leere herkömmliche PET-Flaschen aus Vorformlingen hergestellt werden. Es gibt jedoch daneben noch Spezial-SBM-Maschinen, mit denen Vorformlinge hergestellt und dann in einem einzigen Arbeitsgang ausgeblasen werden (einstufige Maschinen), SBM-Maschinen, die PET-Flaschen herstellen, die im Heißabfuellverfahren abgefuellt werden können (Hotfill-Maschinen; diese Flaschen müssen dickwandiger sein, um der eingefuellten heißen Flüssigkeit standhalten zu können), SBM-Maschinen zur Herstellung von Weithalsflaschen zum Abfuellen von Marmelade und Soßen, Preferential Heating-Maschinen zur Herstellung von Behältnissen für Waschmittel und Shampoo sowie "Kombi"-SBM-Maschinen, die das Ausblasen der Flasche und die Abfuellung in einer Maschine vereinen. 4.1.1. SBM-Maschinen mit niedrigem und hohem Durchsatz (166) Die anmeldende Partei argumentiert, der SBM-Maschinenmarkt könne je nach Anzahl der hergestellten Flaschen pro Stunde (bph) in Maschinen mit niedrigem und hohem Durchsatz eingeteilt werden. SBM-Maschinen mit niedrigem Durchsatz verfügen über einen Stundendurchsatz von weniger als 8000 bph, SBM-Maschinen mit hohem Durchsatz über einen Stundendurchsatz von mehr als 8000 bph. Beide Parteien stellen Maschinen mit niedrigem Durchsatz her, im oberen Segment ist nur Sidel tätig. Tetra ist der Ansicht, dass weitere Unterscheidungen zwischen den beiden Kategorien zum Zwecke der Analyse der Wettbewerbsbedingungen im EWR nicht angemessen bzw. nicht erforderlich seien. (167) Maschinen mit niedrigem und mit hohem Durchsatz weisen erhebliche Unterschiede auf, was die Kommission zu dem Schluss geführt hat, dass sie verschiedenen Produktmärkten angehören. Von der Nachfrageseite her sind sie für einen Kunden mit einem bestimmten Bedarf auf keinen Fall austauschbar. Maschinen mit hohem Durchsatz können nur mit einer ganz bestimmten Technik arbeiten (der Rundlauftechnik), während bei Maschinen mit niedrigem Durchsatz sowohl die Rundlauf- als auch die weniger komplizierte lineare Technik zum Einsatz kommen kann.(78) Nicht alle SBM-Maschinen-Zulieferer können Maschinen für jede Durchsatzmenge liefern. Da Maschinen mit hohem Durchsatz eine weitaus kompliziertere Technik erfordern, besteht de facto keine Austauschbarkeit auf Zuliefererseite. Ein Hersteller von SBM-Maschinen mit niedrigem Durchsatz kann keine SBM-Maschinen mit hohem Durchsatz herstellen. Die Barrieren für den Einstieg in das obere Segment sind aufgrund der technischen Anforderungen sehr viel höher als im unteren Segment, weshalb es weniger Hersteller gibt, die in der Lage sind, Maschinen mit hohem Durchsatz herzustellen. (168) Die Untersuchungen der Kommission haben die Unterscheidung in Maschinen mit niedrigem und mit hohem Durchsatz bestätigt, da die Behauptung der anmeldenden Partei, beide Segmente würden getrennte Produktmärkte bilden, von der überwältigenden Mehrheit der Auskunftspersonen bekräftigt wurde. 4.1.2. Einstufige und zweistufige SBM-Maschinen (169) Die anmeldende Partei führt an, dass es keine Unterscheidung zwischen einstufigen und zweistufigen Maschinen gebe. Beim einstufigen Verfahren läuft die gesamte PET-Flaschenproduktion, von der Eingabe des Harzes bis zur Ausgabe der fertigen PET-Flasche, in einer einzigen integrierten Maschine ab. Beim zweistufigen Verfahren ist die Produktion zweigeteilt, zunächst erfolgt die Herstellung der PET-Vorformlinge in einer Spritzgießmaschine und dann die Umwandlung (Konversion) der Vorformlinge in die fertige PET-Flasche in einer SBM-Maschine. Einstufige Maschinen werden nur im unteren Segment verwendet. Tetra ist der Ansicht, dass einstufige und zweistufige Maschinen zumindest bei einigen Anwendungen im unteren Maschinensegment miteinander in Wettbewerb stehen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass dieser Unterscheidung im Rahmen der Analyse des vorliegenden Vorhabens keine weitere Bedeutung zukommt. 4.1.3. Heißabfuell-SBM-Maschinen, Weithalsflaschen-Maschinen und Preferential Heating-Maschinen (170) Die anmeldende Partei argumentiert weiter, es gebe keine getrennten Märkte für SBM-Maschinen, mit denen Flaschen für die Heißabfuellung oder Pasteurisierung hergestellt werden. Der Markt im EWR für diese Maschinen sei sehr klein, da die Verfahren kaum angewendet würden. Sidel bietet im Gegensatz zu Tetra eine solche Maschine kommerziell an, hat jedoch in den vergangenen drei Jahren [...]* im EWR [...]* von insgesamt [...]* SBM-Maschinen verkauft. Daher ist die anmeldende Partei nicht der Auffassung, dass SBM-Maschinen für die Heißabfuellung als getrennter Produktmarkt eingestuft werden sollten. Dasselbe gelte für Maschinen zur Herstellung von Weithalsflaschen und Preferential Heating-Maschinen. (171) Diese Unterscheidungen haben keinen größeren Einfluss auf die Analyse des angemeldeten Vorhabens, da Tetra keine Heißabfuell-, Weithalsflaschen- und Preferential-Heating-Maschinen herstellt und weil diese Maschinen im EWR nur begrenzt eingesetzt werden. Für die Prüfung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens ist es daher nicht erforderlich, für diese Maschinentypen einen eigenen Markt zu definieren. 4.1.4. Kombi-Maschinen (172) Die anmeldende Partei argumentiert, es gebe keinen eigenen Markt für Kombi-Maschinen, da sie ein Äquivalent zu einer Kombination aus SBM-Maschine und Abfuellmaschine darstellten, die als "schlüsselfertige" Lösung von anderen Anbietern erhältlich seien oder vom Kunden selbst montiert werden könnten. (173) Kombi-Maschinen vereinen den Ausblas-, Abfuell- und Verschließvorgang in einer einzigen Maschine. Die Weiterbeförderung, Lagerung oder das Ausspülen der Flaschen entfällt. Eine Kombi-Maschine braucht weniger Platz und Personal als eine herkömmliche PET-Anlage, zu der eine eigene SBM-Maschine, Förderband, Abfuell- und Verschlussmaschine gehören. Sidel verfügt über folgende Typen von Kombi-Maschinen: die Kombi SRS für stilles Wasser, die Kombi SRG für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die Kombi SRU (ultrasauber) für "empfindliche" Produkte (Säfte und FME) sowie die Kombi SRA für die keimfreie Abfuellung von "empfindlichen" Produkten. (174) Bei der Kombi-Maschine handelt es sich um eine 1999 von Sidel auf den Markt gebrachte Innovation. Bisher hat Sidel [...]* Kombi-Maschinen und [...]* keimfreie Kombi-Maschinen [...]* verkauft. In ihrer Antwort weist Tetra darauf hin, dass Sidels Wettbewerber, Krones and Procomac/Sipa, ebenfalls vergleichbare Maschinen entwickelt haben, BLOC und SYNCRO, und dass die Procomac/Sipa-Maschine auch in einer keimfreien Version zur Verfügung steht. Da die Kombi-Maschine eine relativ neue Erfindung ist, lässt sich schwer feststellen, ob die Kunden sie im Verhältnis zu den herkömmlichen PET-Anlagen für so weit austauschbar halten, dass sie als Teil des SBM-Maschinenmarktes und/oder des PET-Abfuellmaschinenmarktes betrachtet werden sollte. Es gibt einige Anhaltspunkte dafür, dass die Kombi einen eigenen Produktmarkt bilden könnte. So bietet die Kombi bestimmte Eigenschaften und Vorteile, die sie für gewisse Kunden zur idealen Lösung machen. Laut Werbebroschüre von Sidel verfügt die Kombi über folgende Vorteile: Platzersparnis (bis zu 50 % weniger Platzverbrauch als eine herkömmliche PET-Anlage), erhebliche Einsparungen bei der Sterilisierung und beim Ausspülen der Flaschen, geringere Arbeitskosten (ein Maschinist kann die gesamte Anlage steuern), deutlich verbesserte Abfuellhygiene, vermindertes Kontaminationsrisiko (kein Kontaminationsrisiko zwischen Ausblasvorgang und Abfuellung). In ihrer Antwort behauptet Tetra, dass die Maschinen von Krones und Procomac/Sipa im Wesentlichen dieselben Vorteile aufweisen. Tetra bringt vor, eine Kombi-Maschine verfüge im Gegensatz zu einer Standardabfuellanlage, die schneller laufen kann, wenn kleine Flaschen abgefuellt werden, nur über eine Standardgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der SBM-Komponente. Laut Tetra ist bei einer Kombianlage bei Ausfall einer Komponente das Risiko größer, dass das ganze System zum Stillstand kommt. Offensicht ist jedoch eine Kombi-Maschine billiger ist als eine Kombination aus getrennter SBM- und Abfuellmaschine. Beispielsweise würden deshalb kleine Preisanstiege bei der Kombi-Maschine die Kunden nicht zum Umstieg auf herkömmliche PET-Anlagen bewegen. (175) Aus den vorbezeichneten Gründen ergibt sich jedoch der Schluss, dass sich die Definition eines eigenen Marktes für Kombi-Maschinen im vorliegenden Fall erübrigt. 4.1.5. Endproduktabhängige Segmentierungen im SBM-Maschinenmarkt (176) Die anmeldende Partei lehnt eine Analyse des SBM-Maschinenmarktes, bei der das Endprodukt berücksichtigt wird, strikt ab. Tetra argumentiert, erstens seien SBM-Maschinen nicht endproduktspezifisch, zweitens würden sie an alle Getränkehersteller ungeachtet ihres letztlichen Verwendungszweckes verkauft und drittens kenne der SBM-Maschinenhersteller die beabsichtigte oder derzeitige Verwendung nicht und wüsste noch nicht einmal, ob die mittels der SBM-Maschine hergestellten Flaschen keimfrei abgefuellt würden oder nicht(79). (177) Die Kommission stimmt Tetras Behauptung nicht zu. Es trifft zwar zu, dass die Mehrzahl der SBM-Maschinen "produktneutral" sind. Dennoch ist eine PET-Verpackungsanlage, wovon die SBM-Maschine nur eine Komponente darstellt, für gewöhnlich auf die spezifischen vom Kunden abgefuellten Produkte zugeschnitten. Dies gilt noch mehr für die sogenannten empfindlichen Produkte, die Barriereeigenschaften und sterilisierte bzw. ultrasaubere Bedingungen erfordern. Außerdem gibt es spezielle SBM-Maschinen für Produkte, die in einer Kombi-Maschine heiß oder keimfrei abgefuellt werden. Vor allem wenn es um empfindliche Produkte geht, die besondere Anforderungen stellen, sind daher die Eigenschaften einer PET-Anlage vorgegeben, weshalb eine Standard-PET-Anlage einen unzureichenden Ersatz für die Bedürfnisse von Herstellern "empfindlicher" Getränke darstellt. Beispielsweise kann eine Sidel-SRS-G-Kombi-Maschine, die für kohlensäurehaltige Getränke ausgelegt ist, keine Alternative für einen Getränkehersteller darstellen, der Säfte abfuellen will. Für diese Anwendung wäre der Einsatz einer keimfreien SRA Kombi-Maschine erforderlich. (178) In jedem Fall kann eine bestimmte Gruppe von Abnehmern für das jeweilige Produkt einen engeren, eigenen Produktmarkt bilden, wenn diese Gruppe der Preisdiskriminierung unterworfen werden könnte. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn zwei Bedingungen erfuellt sind: a) die Gruppe, zu der ein bestimmter Kunde zu dem Zeitpunkt gehört, zu dem er die relevanten Produkte kauft, kann eindeutig ausgemacht werden und, b) ein Handel unter den Abnehmern oder Arbitrage durch Dritte sind nicht möglich(80). (179) Diese Voraussetzungen sind hier erfuellt. Tetra bringt beispielsweise in der Anmeldung vor, dass SBM-Hersteller "Maschinen oft nach den Wünschen einzelner Kunden anpassen".(81) Tatsächlich arbeiten SBM-Hersteller und vor allem Sidel, das sich seines kundenorientierten Ansatzes rühmt, Hand in Hand mit ihren Kunden zusammen, um PET-Anlagen auf deren ganz spezifische Bedürfnisse zuzuschneiden. Sidel arbeitet beim Entwurf der erforderlichen Gussformen (mittels der die Flasche ihre fertige Gestalt erhält) eng mit dem Kunden zusammen und testet die Flasche unter realen Bedingungen in seinem Testzentrum in Le Havre. Sidels Marketing-Broschüre "The World of PET" erklärt potenziellen Kunden: "Wenn Sie nach einem Partner suchen, der an Ihrer gesamten PET-Produktionsanlage mitwirkt, dann ist Sidel für Sie die erste Adresse. Unser Konzept lautet: Produktionsanlagenintelligenz auf der Grundlage von Ablaufkontrolle. Das heißt, Sidel bietet Ihnen ausgehend von Ihrem Produkt, seiner Verpackung und der gewünschten Kapazität eine maßgeschneiderte, schlüsselfertige Lösung an."(82) (180) Überdies erfolgen sämtliche SBM-Maschinenbestellungen auf der Grundlage von Ausschreibungen. Jeder Maschinenverkauf ist das Ergebnis individueller Verhandlungen, bei denen bisweilen erhebliche Abschläge gegenüber der Preisliste eingeräumt werden. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Sidel einzelnen Kunden bisweilen Abschläge in Höhe von bis zu [...]* auf die Preisliste eingeräumt hat. In ihrer Anmeldung erklärt Tetra, dass der "Preis oftmals anhand der spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Kunden für das jeweilige Geschäft ausgehandelt [wird]."(83) Die Kommission glaubt daher, dass ein SBM-Maschinenanbieter zum Zeitpunkt des Verkaufs sehr genau wissen wird, wie und für welches Endprodukt die Maschine eingesetzt werden wird. Die mit der SBM-Maschine gelieferten und für jeden einzelnen Kunden speziell angefertigten Gussformen sind ebenfalls nicht produktneutral. (181) Tatsächlich konnte Sidel im Laufe des Jahres 2001 bei der Mehrheit seiner erfolglosen Gebote für SBM-Maschinen den Verwendungszweck feststellen. Auch Tetra war in der Lage, gegenüber der Kommission genau anzugeben, wofür die gelieferten SBM-Maschinen eingesetzt werden. Die Bestimmung des Endproduktes, das mit der Maschine verpackt wird, wird insbesondere dort möglich sein, wo auch Karton als Verpackungsmaterial präsent ist. Abnehmer von SBM-Maschinen, die z. B. fluessige Molkereierzeugnisse oder Saft verpacken wollen, sind leicht zu identifizieren, und die Kommission fand nur wenige Kunden, die beide Endprodukte verpacken. Auch Tetra konnte die Abnehmer von SBM-Maschinen nach dem Verpackungsprodukt bestimmen und übermittelte der Kommission Einzelheiten hierzu(84). (182) Auch Arbitrage ist bei SBM-Maschinen nahezu unmöglich. Die anmeldende Partei bringt vor, es gebe einen Gebrauchtmarkt für SBM-Maschinen, auf dem Arbitrage stattfinden könnte. Die Marktuntersuchung der Kommission ergab jedoch, dass sich der Gebrauchtmarkt für SBM-Maschinen im Allgemeinen auf den Verkauf überholter Technik beschränkt, sehr klein ist und deshalb Preisdiskriminierung nicht verhindern wird. Auf dem Gebrauchtmarkt sind im Wesentlichen Maschinen zu finden, die 10-15 Jahre alt sind und die nach Ost-/Südosteuropa verkauft werden. Vom Standpunkt der Abnehmer aus gesehen liegt deshalb der Schluss nahe, dass für einen SBM-Maschinenhersteller Preisdiskriminierungen je nach Endverwendungszweck möglich sind. (183) In Anbetracht der vorbezeichneten Gründe ist die Kommission der Ansicht, dass eine Preisdiskriminierung durch SBM-Maschinenhersteller je nach Verwendungszweck der Maschinen möglich ist. Tetras Wirtschaftsberater versuchten, diese Argumente mittels einer Untersuchung der sich aus der Endverwendung einer SBM-Maschine ergebenden Möglichkeiten einer Preisdiskriminierung durch Sidel zu widerlegen. Sie prüften, ob es in der Vergangenheit nachweislich eine auf der Endverwendung basierende Preisdiskriminierung gegeben habe und gelangten zu dem Schluss, dass nichts darauf hindeute, dass die Gewinnspannen von Sidel bei Maschinen mit hohem Durchsatz in Abhängigkeit von der Endverwendung variiert hätten(85). Die Kommission hat jedoch die angewandte Regressionsanalyse geprüft und dabei festgestellt, dass die Berechnung nicht stichhaltig ist(86). Bei ihrer eigenen Berechnung anhand der von den Parteien zur Verfügung gestellten Daten und nach Einsetzung weiterer Erklärungsvariabeln(87), [Informationen zu Sidels Preispolitik]*. Nach der mündlichen Anhörung brachten die Parteien weitere Argumente vor. Die Kommission hält jedoch ihre Schlussfolgerung nach wie vor für richtig. 4.1.6. SBM-Durchsatz in den Endverwendungssegmenten (184) In ihrer Antwort hielt Tetra daran fest, dass die Einteilung nach dem Verwendungszweck, wenn überhaupt, dann auf Maschinen mit niedrigem und mittlerem Durchsatz beschränkt werden müsse. Tetra zufolge müsse die Kommission die Verwendung von SBM-Maschinen in den "empfindlichen" Getränkesegmenten auf jeden Fall gesondert betrachten. Laut Tetra sind die zur Herstellung von Flaschen für die Abfuellung "empfindlicher" Getränke verwendeten SBM-Maschinen größtenteils Maschinen mit niedrigem Durchsatz (8000 bph) oder bestenfalls Maschinen, die mit mittleren Geschwindigkeiten laufen (8000 bis 15000 bph). Tetra erklärt diesen Umstand damit, dass "empfindliche" Getränke derzeit Nischengetränke seien und die Getränkehersteller zur Befriedigung der geringen Nachfrage deshalb Maschinen mit niedrigem Durchsatz verwendeten. (185) Die Kommission kann der Argumentation von Tetra nicht zustimmen. Die von der anmeldenden Partei in ihrer Antwort(88) vorgelegten Daten zeigen, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit der im EWR zwischen 1995-2000 für "empfindliche" Getränke verwendeten SBM-Maschinen de facto bei mehr als 8000 bph lag und Maximalgeschwindigkeiten von 19600 bph erreicht wurden. Infolgedessen sollten diese SBM-Maschinen allesamt als Maschinen mit hohem Durchsatz klassifiziert werden. Die Tatsache, dass Maschinen mit niedrigem Durchsatz von Herstellern "empfindlicher" Produkte bei erstmaliger Installierung einer PET-Verpackungsanlage verwendet werden, bedeutet außerdem nicht, dass bei zunehmender Bedeutung von PET und zunehmender Nachfrage nicht auch Maschinen mit höheren Kapazitäten zum Einsatz kommen können. Tatsächlich verfügt das innovative Kombi System SRA von Sidel, das speziell für keimfrei abgefuellte Produkte mit langer Haltbarkeit (Tee, aromatisiertes Wasser, isotonische Getränke, Säfte und eventuell Milchprodukte mit UV-Barriere-Verpackung) entwickelt wurde, über eine nominale Kapazität von 25200 bph für 1-Liter-Flaschen, was nahe legt, dass Sidel von einer künftigen Abfuellung dieser Getränke durch Maschinen mit hohem Durchsatz ausgeht. (186) In Anbetracht der vorbezeichneten Gründe ist die Behauptung, dass nur Maschinen mit niedrigem Durchsatz für "empfindliche" Getränke verwendet werden, nicht zutreffend. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Entscheidung, in eine PET-Abfuellanlage zu investieren, von der Nachfrage abhängt, d. h. dann erfolgen wird, wenn ein Getränkehersteller einen Verbraucherbedarf bei PET-Verpackungen sieht. Sie kommt deshalb zu dem Schluss, dass je nach Produktmenge, die ein Getränkehersteller abfuellen möchte, sowohl Maschinen mit hohem als auch mit niedrigem Durchsatz für "empfindliche" Getränke verwendet werden können. 4.1.7. Fazit bezüglich der Marktdefinition für SBM-Maschinen (187) In Anbetracht der vorbezeichneten Gründe gilt daher folgender Schluss: SBM-Maschinen mit hohem Durchsatz bilden einen von SBM-Maschinen mit niedrigem Durchsatz getrennten Markt. Die Definition gesonderter Märkte für einstufige SBM-Maschinen (die von der Marktanalyse ausgenommen werden und im oberen Maschinensegment sowieso nicht vertreten sind), SBM-Maschinen für die Heißabfuellung und für sog. Weithals-Anwendungen, Preferential-Heating-Maschinen und Kombi-Maschinen erübrigt sich hingegen. (188) Wegen der spezifischen Eigenschaften der "empfindlichen" Produkte und der Möglichkeit der Preisdiskriminierung gilt ferner der Schluss, dass jeder Kundenkreis, der die Maschinen einem speziellen Verwendungszweck zuführt, einen gesonderten Produktmarkt bildet. Dies gilt insbesondere für die vier "empfindlichen" Produktsegmente FMEs, Saft, FFDs und Tee-/Kaffeegetränke. Abnehmer, die diese Produkte abfuellen, können leicht identifiziert und vom Hersteller gezielt angesprochen werden. 4.2. Barrieretechnik (189) Bei PET handelt es sich um ein gasdurchlässiges Material. Damit PET wirksam zur Verpackung von sauerstoff- und CO2-empfindlichen Produkten verwendet werden kann (CSDs in kleinen Packungen, Bier, Säfte, Tee-/Kaffeegetränke und in geringerem Umfang FMEs), müssen die Barriereeigenschaften von PET durch spezielle Barrieretechniken verbessert werden. Diese Barrieren sollen verhindern, dass Sauerstoff und (in Kunststoff vorhandene) Aldehyde durch die Verpackung dringen und den Inhalt beeinträchtigen und dass Kohlendioxid aus der Verpackung entweicht und somit der Kohlensäuregehalt von Bier, kohlensäurehaltigem Mineralwasser und von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken abnimmt. Mit Barrieretechniken versehene PET-Flaschen verlängern die Haltbarkeit des verpackten Produktes erheblich. (190) Die anmeldende Partei bringt vor, dass die Barrieretechnik einen eigenen relevanten Produktmarkt bilde, zu dem sämtliche Produkte und Verfahren gehören, mittels derer die Barriereeigenschaften von PET verbessert werden können. (191) Die Barrieretechniken können in vier Hauptkategorien eingeteilt werden: 1. Mehrschichttechnik (Kombination aus einem Standard-PET-Kunststoff und einem Barrierematerial, bisweilen auch in Verbindung mit Oxidationsmitteln), 2. Spritzbeschichtungen (Barrieren, die auf die Außenseite der Flasche in einem separaten Arbeitsgang nach dem Ausblasvorgang aufgesprüht werden), 3. Plasmabeschichtungen (Innen- und Außenbeschichtungen) und 4. Einschicht-PET mit verbesserten Eigenschaften (verbessertes PET-Harz, das die erforderlichen Barriereeigenschaften aufweist). (192) Mehrschichttechniken sind am längsten auf dem Markt und gelten daher als die gängige Technik. Bei der Mehrschichttechnik wird ein herkömmlicher PET-Kunststoff mit einem Barrierematerial und bisweilen zudem mit Oxidationsmitteln kombiniert(89). Der Hersteller stellt entweder gleich aus den Rohstoffen einen mehrschichtigen Vorformling her (co-injection) oder überzieht den herkömmlichen Vorformling mit dem Barrierematerial (over-injection). Mehrschicht-Vorformlinge werden in einer herkömmlichen SBM-Maschine ausgeblasen. (193) Bei der Spritzbeschichtung wird die Barriere durch Besprühen der Außenseite der fertigen PET-Flasche in einem separaten Arbeitsgang nach dem Ausblasvorgang aufgebracht. Für den Überzug der Flaschen ist eine spezielle Maschine erforderlich; zu ihrer Herstellung kommen jedoch nach wie vor herkömmliche SBM-Maschinen zum Einsatz. (194) Plasmabeschichtungen sind die neueste Technik. Bei der Plasmabeschichtung wird eine dünne Schicht aus entweder amorphem Kohlenstoff (Sidels Actis) oder Silikonoxid SiOX (Tetras Glaskin) auf die Innenseite oder die Außenseite der Flasche in einem separaten, dem Ausblasvorgang in einer herkömmlichen SBM-Maschine nachgeschalteten Arbeitsgang aufgebracht. Spezielle eigentumsrechtlich geschützte Maschinen sind zur Anbringung der Plasmabeschichtungen auf die fertige Flasche erforderlich. Plasmabeschichtungen sind auf dem Markt noch nicht weit verbreitet. (195) Einschichtiges Barriereharz schließlich ist ein verbessertes Harz, das die Barriereeigenschaften bereits besitzt und nicht weiter behandelt werden muss. Dieses Material kann für die Herstellung von Standard-Vorformlingen verwendet werden, die anschließend in herkömmlichen SBM-Maschinen zu Flaschen ausgeblasen werden, die die erforderlichen Barriereeigenschaften bereits enthalten. Einschichtiges PET wurde noch nicht auf den Markt gebracht, die Markteinführung wird jedoch in Kürze erwartet(90). (196) Die Parteien sind durch Actis (Sidel) und Glaskin (Tetra) sowohl auf dem Gebiet der Plasmabeschichtungen aktiv als auch dem Gebiet der Mehrschichttechnik durch die Sealica-Technik(91) (Tetra). Obgleich jede dieser Techniken einen leicht unterschiedlichen Lösungsansatz für das Barriereproblem darstellt, ist die anmeldende Partei der Auffassung, dass es keine Grundlage für eine Definition getrennter Märkte gebe. (197) Die Kommission hat eine umfassende Befragung durchgeführt, um festzustellen, ob Barrieretechniken getrennte Produktmärkte darstellen oder nicht und ob insbesondere Plasmabeschichtungen (hier überschneiden sich die Aktivitäten der Parteien) einen eigenen Produktmarkt bilden können. Die meisten der Marktauskunftspersonen, darunter auch Unternehmen mit großer Erfahrung auf dem Gebiet der Barrieretechnik, sowie unabhängige Studien bestätigten Tetras Behauptung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt sämtliche Barrieretechniken von der Nachfrageseite her austauschbar sind, da sie identische oder zumindest vergleichbare Ergebnisse liefern(92). [...]* hat beispielsweise Bier in Mehrschicht-Flaschen auf den Markt gebracht und testet ebenfalls plasmabeschichtete Flaschen. [...]* verwendet in einigen Ländern die Mehrschichttechnik und in anderen Ländern die eigene Plasmabe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.