Europäische Union

2004/124/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 — Tetra Laval/Sidel) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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umso dringender geboten. (35) Die Kommission hat sich in einer Reihe früherer Entscheidungen mit dem Markt der Verpackung von Lebensmitteln und Getränken beschäftigt(12). In vielen der früheren Entscheidungen(13) gelangte die Kommission zu keinem endgültigen Schluss hinsichtlich der Definition des relevanten Produktmarktes, ging aber davon aus, dass der Markt nach Verpackungsmaterialien und den dazu gehörigen Verpackungsausrüstungen aufgeteilt werden sollte (getrennte Märkte für Glasverpackung, für Karton usw.). In einigen Entscheidungen(14) wies die Kommission außerdem darauf hin, dass es sich bei der Verpackung von Flüssignahrungsmitteln um einen komplexen Markt handelt und dass Endverwendung und andere Kriterien für die Definition des Marktes von Bedeutung sein können. (36) Die Kommission ist gehalten, die Funktionsweise des Marktes und die angemessene Definition des relevanten Marktes basierend auf der vergangenen, derzeitigen und wahrscheinlichen zukünftigen Lage der Verpackungsindustrie zu prüfen. Eine Analyse des relevanten Marktes muss daher mit der Untersuchung der Frage beginnen, ob PET und andere Verpackungssysteme so weit miteinander in Wettbewerb stehen, dass sie ein und demselben relevanten Produktmarkt zugeordnet werden können. (37) Um einschätzen zu können, ob verschiedene Verpackungssysteme austauschbar sind oder nicht, ist es auch sinnvoll, den nachgeordneten Markt für das verpackte Endprodukt auf der Verbraucherebene zu untersuchen, d. h. zu überprüfen, ob die Verbraucher die verschiedenen Verpackungen für austauschbar halten. Tetra hat vorgebracht, dass das Ergebnis der wettbewerblichen Prüfung verzerrt werde, wenn keine klare Unterscheidung zwischen dem nachgeordneten Produktmarkt und dem vorgelagerten Ausrüstungsmarkt vorgenommen werde. Die Kommission stimmt mit der anmeldenden Partei darin überein, dass sich die beiden Märkte voneinander unterscheiden. Sie ist jedoch der Auffassung, dass sich die Nachfrage nach Ausrüstungsgütern allein von der Nachfrage nach den Endprodukten, die mit Hilfe der Ausrüstung verpackt werden, ableiten lässt. Es ist daher notwendig, den nachgeordneten Markt zu untersuchen. Die Wirtschaftsberater der anmeldenden Partei stimmen dem mit ihrer Aussage zu, dass "sich die Nachfrage nach Kartonmaschinen von der Nachfrage nach in Karton verpackten Produkten ableitet. Ebenso leitet sich die Nachfrage nach SBM-Maschinen von der Nachfrage nach Produkten in PET-Flaschen ab"(15). Zu beachten ist jedoch, dass die Substituierbarkeit der Nachfrage auf dem nachgeordneten Markt nicht zwangsläufig die Substituierbarkeit auf dem vorgelagerten Markt bedeuten muss, da es eine ganze Reihe von Faktoren gibt, z. B. hohe Umstellungskosten, die Zwischenhändler und Getränkehersteller trotz der Bereitschaft der Kunden von der Umstellung von einem Verpackungssystem auf ein anderes abhalten. (38) Angesichts der Vielschichtigkeit des Verpackungssektors für Flüssignahrungsmittel ist eine Definition der in dieser Entscheidung verwendeten Terminologie sinnvoll: a) "Verpackungssystem bzw. Verpackungsmaterial" bezieht sich auf das von einem Getränkehersteller für seine Produkte verwendete Verpackungssystem bzw. Verpackungsmaterial (Karton, PET, Glas usw.); b) "Verpackungsausrüstung" bezieht sich auf SBM-Maschinen, Kartonverpackungsmaschinen, Glasverpackungsmaschinen usw.; c) "Verpackungen" bezieht sich auf Flachkartons, leere PET-Flaschen oder Vorformlinge usw.; d) "verpacktes Produkt" bezieht sich auf Orangensaft in PET, H-Milch in Karton usw.; e) "Endprodukt" bezieht sich auf die Art des zu verpackenden Flüssignahrungsmittels. Diese Terminologie wird im gesamten weiteren Text im Rahmen der Analyse des relevanten Marktes und bei der Beurteilung der Marktbeherrschung verwendet. 2. AUSTAUSCHBARKEIT VON VERPACKUNGSSYSTEMEN (39) Die Kommission ist der Ansicht, dass sich ihre Analyse des relevanten Marktes darauf konzentrieren sollte, ob alternative Verpackungsmaterialien und somit alternative Verpackungssysteme so weit miteinander in Wettbewerb stehen, dass sie ein und demselben Produktmarkt zuzurechnen sind(16). Sofern dies der Fall ist, ist zu prüfen, ob Kunden leicht von einer Verpackungsausrüstung auf eine andere umstellen könnten; z. B. von der Kartonabfuellmaschine auf die entsprechende PET-Ausrüstung, d. h. auf eine PET SBM-Maschine plus PET-Abfuellmaschine oder eine PET-"Kombi"-Maschine, so dass beide Ausrüstungsteile demselben relevanten Produktmarkt zugeordnet werden sollten. 2.1. Endverwendungssegmente (40) Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Verwendung eines bestimmten Verpackungsmaterials für ein bestimmtes Flüssignahrungsmittel hauptsächlich von den Eigenschaften des Flüssignahrungsmittels abhängt. Die erste Frage, um herauszufinden, ob zwei Verpackungssysteme möglicherweise austauschbar sind, lautet daher: Können mit diesen Verpackungssystemen dieselben Flüssigkeiten verpackt werden? (41) Jedes Endprodukt hat äußerst charakteristische Eigenschaften, nach denen sich die Wahl der Verpackung zu richten hat. Kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (CSDs) beispielsweise verlangen eine Verpackung, die dem Druck der Kohlensäure standhält; für diese Getränke kommt also Karton nicht in Frage. Milch erfordert eine Lichtbarriere. Bier benötigt sowohl eine Licht- als auch eine Sauerstoffbarriere. In einigen Fällen bestimmen Verbrauchervorlieben und Traditionen die Wahl des Materials, wie etwa bei Wein und Sekt, die nahezu ausschließlich in Glas verpackt werden. Daher hat z. B. eine Molkerei nicht unbedingt eine echte Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Verpackungsmaterialien. Es gibt jedoch Produkte, die in verschiedenen Materialien verpackt werden können. (42) Tetra hat argumentiert, dass die Unterscheidungen nach Verwendungszweck im Verpackungsausrüstungssektor nicht von Bedeutung seien. Tetra bezog sich dabei vor allem auf SBM-Maschinen, die verwendungsneutral seien, d. h. eine SBM-Maschine produziert eine leere Flasche, die für verschiedene Arten von Endprodukten verwendet werden kann. Die Argumente der anmeldenden Partei in Bezug auf SBM-Maschinen werden nachstehend in den Rdnrn. 176-182 einer Beurteilung unterzogen. (43) Die Analyse der Kommission zeigt, dass sogar für ein angeblich "verwendungsneutrales" Ausrüstungsteil wie eine SBM-Maschine eine Untersuchung des Ausrüstungsmarktes in Bezug auf die Endverwendungssegmente gerechtfertigt ist. Eine auf Endverwendungssegmenten basierende Analyse ist sogar noch bedeutsamer beim Vergleich ganzer Verpackungssysteme, da sie dazu dient herauszufinden, ob die Verpackungssysteme demselben Produktmarkt gehören oder nicht. Da jede Flüssigkeit sehr charakteristische Eigenschaften besitzt, von denen die Form der Verpackung abhängt, sind die Endprodukte darauf zu untersuchen, ob die verschiedenen Verpackungsmaterialien "von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden"(17); Es ist offenkundig, dass der Verbraucher nur die Auswahl zwischen den Verpackungsmaterialien hat, mit denen das jeweilige Flüssignahrungsmittel tatsächlich auch verpackt werden kann; Verpackungsmaterialien, die für die Verpackung eines bestimmten Produkts nicht geeignet sind, werden daher in diesem Produktsegment niemals einen Wettbewerbdruck ausüben können. Die Wettbewerbsbedingungen können daher innerhalb eines jeden Endproduktsegments verschieden sein(18); (44) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Segmentierung nach dem Verwendungszweck ein sinnvolles analytisches Werkzeug für die Beurteilung des Marktes für Verpackungsausrüstungen für Flüssignahrungsmittel darstellt(19); (45) Die Analyse in dieser Entscheidung konzentriert sich auf diejenigen Produkte, die sowohl in Karton als auch in PET verpackt werden können: fluessige Molkereierzeugnisse ("FME"), Säfte und Nektare ("Säfte"), Fruchtsaft-/aromatisierte Getränke ohne Kohlensäure ("FFDs", fruit flavoured still drinks) und trinkfertige Tee- und Kaffeegetränke ("Tee-/Kaffeegetränke"). Die "gemeinsamen" Produktsegmente FME, Säfte, FFDs und Tee-/Kaffeegetränke machen einen Großteil des gesamten Flüssignahrungsmittelsektors aus; im Jahr 2000 stellten sie zirka 40 % aller nicht-alkoholischen Getränke. Diese Produkte wurden traditionell aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften, der Sauerstoff- und Lichtempfindlichkeit, in Karton verpackt, finden sich aber aufgrund jüngster Verbesserungen der PET-Technik und aufgrund von Veränderungen der Verbrauchernachfrage zunehmend auch in PET-Flaschen wieder. In der Getränkebranche spricht man daher von "empfindlichen" Getränken. Die Kommission hat dem zufolge die Auswirkungen des Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der oben genannten Produktsegmente beurteilt. 2.2. Keimfreie und nicht keimfreie Verpackungen (46) Ein Hauptunterscheidungsmerkmal für die Verpackung von Flüssignahrungsmitteln ist ihre keimfreie bzw. nicht keimfreie Abfuellung. Unter keimfreier Verpackung versteht man im Allgemeinen die Zusammenführung von vorab sterilisierten Produkten und sterilisierter Verpackung sowie die Abfuellung des Produkts in die Packung in einer sterilen Umgebung zwecks Verhinderung einer Rekontaminierung. Zur Sterilisation gehört die Beseitigung von Mikroorganismen, die in der Folge zum Verderb des Produktes führen könnten(20); Die Gewährleistung der Sterilität bei der keimfreien Abfuellung von Flüssigkeiten führt zu einer erheblichen Verlängerung der Haltbarkeit des Produkts. Eine Reihe verschiedener Verpackungen eignet sich für die keimfreie Abfuellung: Glas, Karton, PET und HDPE. Karton ist das wichtigste Verpackungsmaterial, das bei der keimfreien Abfuellung zum Einsatz kommt. Karton verfügt hier über den bei weitem größten Marktanteil. (47) Keimfrei abgefuellt werden hauptsächlich die sogenannten "empfindlichen" Produkte, namentlich Säfte (oder Getränke auf Saftbasis) und fluessige Molkereierzeugnisse. Säfte und Molkereierzeugnisse können auch nicht keimfrei verpackt werden, in diesem Fall muss ihr Vertrieb gekühlt erfolgen. Die meisten anderen Produkte werden nicht keimfrei verpackt, ohne dass ein gekühlter Vertrieb erforderlich wird. (48) Säfte und fluessige Molkereierzeugnisse unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt: Säfte haben einen hohen Säuregehalt, während fluessige Molkereierzeugnisse einen niedrigen Säuregehalt aufweisen. Produkte mit niedrigem Säuregehalt erfordern strengere keimfreie Bedingungen. Anders als bei Produkten mit einem hohen Säuregehalt führt Nichtsterilität bei Produkten mit einem niedrigen Säuregehalt zur Bildung von Pathogenen, die sich negativ auf die Gesundheit des Verbrauchers auswirken. Der Einsatz eines rentablen keimfreien Verfahrens ist daher im Bereich fluessiger Molkereierzeugnisse von größter Wichtigkeit. (49) Die Kommission hat die Möglichkeit einer Substituierbarkeit zwischen keimfreier und nicht keimfreier Verpackung in früheren Entscheidungen geprüft(21) und ist zu dem Schluss gekommen, dass die keimfreie Verpackung einen separaten Produktmarkt darstellt. Diese Unterscheidung wurde vom Gericht erster Instanz und dem Gerichtshof bestätigt(22). (50) Die frühere Einstufung durch die Kommission behält ihre Gültigkeit und wurde durch die Marktuntersuchung in diesem Fall bestätigt. Keimfrei verpackte Produkte verfügen über eine wesentlich längere Haltbarkeit als nicht keimfrei verpackte Produkte und genügen unterschiedlichen Ansprüchen. Keimfreie Milch verfügt in der Regel über eine Haltbarkeit von sechs Monaten, während nicht keimfreie Milch weniger als einen Monat haltbar ist. Der Vertrieb erfolgt auf unterschiedliche Weise (ungekühlt/gekühlt). Auch geschmacklich gibt es erhebliche Unterschiede, wodurch die Produkte aus Sicht des Verbrauchers schwerlich austauschbar sind und die Nachfrageelastizität in diesem Fall somit gering ist. Überdies liegt keine Austauschbarkeit auf der Angebotsseite vor (in keimfreien und nicht keimfreien Abfuellmaschinen kommen unterschiedliche Techniken zum Einsatz) und nicht alle Anbieter sind in der Lage, beide Maschinen herzustellen, da die keimfreie Technik wesentlich komplizierter ist. (51) Auch bei der Ausrüstung (Kartonmaschinen oder PET-Abfuellmaschinen) wurde die Unterscheidung zwischen keimfreier und nicht keimfreier Verpackung durch die Marktuntersuchung bestätigt. Sämtliche Marktteilnehmer gaben an, dass keimfreie und nicht keimfreie Abfuellung nicht substituierbar seien. Die Parteien bestreiten diese Ansicht nicht. Es gilt daher der Schluss, dass eine Aufteilung des Marktes in keimfreie und nicht keimfreie Verpackungssysteme angebracht ist. 2.3. PET-Verpackungssysteme und Verpackungssysteme mit anderen Materialien (52) Die anmeldende Partei argumentiert, dass Verpackungssysteme, bei denen verschiedene Materialien zum Einsatz kommen, insbesondere Kartonverpackungssysteme und PET-Verpackungssysteme, zu Zwecken einer wettbewerbsrechtlichen Analyse unterschiedliche Produktmärkte darstellen. Tetra vertritt die Auffassung, kein PET-Ausrüstungslieferant könne die Wahl eines Getränkeherstellers zwischen Karton und PET-Verpackung in irgendeiner Weise beeinflussen. Das Unternehmen begründet dies mit folgenden zwei Hauptargumenten: i) minimale Überschneidung: PET und Karton werden für verschiedene Endprodukte verwendet mit minimalen Überschneidungen, wobei die Verwendung von PET für die gemeinsamen Produkte begrenzt ist und in Zukunft auch nicht zunehmen wird; ii) kein Preisdruck: Trotz Überschneidungen und künftigen Wachstums bilden PET- und Kartonverpackungssysteme unterschiedliche Produktmärkte, wobei die Preise auf dem einen Markt keinen Druck auf die Preise auf dem anderen Markt ausüben. Dies erklärt sich daraus, dass die Hauptkriterien für die Wahl des Verpackungssystems der Wunsch nach Abgrenzung des Endprodukts gegenüber anderen Produkten, das äußere Erscheinungsbild, die Positionierung auf dem Markt und die anvisierten Verbrauchergruppen sind. (53) Die Kommission teilt die Auffassung, dass Verpackungssysteme, bei denen unterschiedliche Materialien zum Einsatz kommen, z. B. Glas und Dosen, zu Zwecken einer wettbewerbsrechtlichen Analyse unterschiedliche Produktmärkte darstellen und dass deshalb PET-Verpackungssysteme zu einem anderen Produktmarkt zählen, da die Wahl eines jeden Verpackungsmaterials hauptsächlich von absatzstrategischen Überlegungen bestimmt wird. Sie ist jedoch nicht der Meinung, dass Karton und PET keine gemeinsamen Produktsegmente haben und dass es keine Interaktion zwischen beiden Materialien geben könne. Wie nachstehend in Abschnitt IV.3.3 zum Wachstum bei PET erläutert, geht die Kommission davon aus, dass PET in denselben Endproduktsegmenten wie Karton rapide zunehmen wird. Da beide Parteien hauptsächlich im Karton- und im PET-Sektor tätig sind (Tetra als eine marktbeherrschende Gesellschaft bei der Kartonverpackung und Sidel als eine führende Gesellschaft auf dem Gebiet der PET-Verpackungsausrüstung) hat die Kommission beschlossen, die Verflechtung von Karton und PET und das künftige Wachstum von PET in den traditionellen kartonverpackten Endverwendungssegmenten einer eingehenderen Betrachtung zu unterziehen. 3. VERFLECHTUNG VON PET UND KARTON (54) Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die Behauptung der anmeldenden Partei, es gebe nur minimale Überschneidungen zwischen dem Kundenbestand von PET und Karton, nicht zutreffend ist. 3.1. Überschneidung der Endverwendungssegmente (55) PET und Karton wurden bisher für die Abfuellung verschiedener Getränke verwendet. Dies ist hauptsächlich auf die unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften dieser Verpackungslösungen zurückzuführen. Karton ist undurchsichtig und daher für sauerstoff- und lichtempfindliche Produkte geeignet, er kann jedoch nicht für kohlensäurehaltige Produkte verwendet werden. PET ist durchsichtig und kann für kohlensäurehaltige Produkte verwendet werden, war jedoch bisher für sauerstoff- und lichtempfindliche Produkte weniger geeignet. Karton wurde daher hauptsächlich für FME (in erster Linie Trinkmilch) und Säfte verwendet, während PET hauptsächlich für Wasser (mit und ohne Kohlensäure) und kohlensäurehaltige Getränke verwendet wurde(23). (56) Dies geht aus den nachstehenden Tabellen 1 und 2(24) hervor, in denen die wichtigsten karton- bzw. PET-verpackten Getränke aufgeführt sind. Produkte, die sowohl in PET-Behältnissen als auch in Karton verpackt werden, sind in fettgedruckter Kursivschrift aufgeführt. Tabelle 1 Kartonverpackte Produkte im EWR im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Tabelle 2 PET-Produkte im EWR im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (57) Aus den beiden Tabellen geht hervor, dass PET ein Material ist, das sich für sämtliche der traditionell in Karton verpackten Produkte eignet. Aus Sicht des Kartonsektors könnte PET daher potenziell ein alternatives konkurrierendes Material für das gesamte Spektrum kartonverpackter Produkte darstellen. (58) Die wichtigsten gemeinsamen Endverwendungssegmente, für die sich sowohl Karton als auch PET als Verpackungsmaterial eignen, sind FMEs, Säfte, FFDs und Tee-/Kaffeegetränke, d. h. die sogenannten "empfindlichen" Getränke(25). Diese Standardeinteilung ist in Branchenanalysen, unabhängigen Studien und auch bei Sidel selbst weit verbreitet(26). Diese Produkte machen nahezu die Gesamtheit aller kartonverpackten Produkte und zirka 40 % aller nicht alkoholischen Getränke (Wasser, CSDs, FMEs, Säfte, FFDs und Tee-/Kaffeegetränke (einschließlich Sportdrinks)) aus. Sämtliche dieser Getränke eignen sich für PET und werden derzeit auch in PET verpackt. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass sie allesamt "empfindliche" Produkte sind, die sowohl keimfrei als auch nicht keimfrei verpackt werden. Sie unterscheiden sich jedoch auch voneinander, und zwar insofern, als die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Produkte geringfügig voneinander abweichende Verpackungslösungen erforderlich machen (Säfte haben einen hohen Säuregehalt, während FME einen niedrigen Säuregehalt aufweisen; FFDs und Eistee brauchen keine so hohe Sauerstoffbarriere wie Säfte). 3.2. Derzeitige Verwendung von PET in den gemeinsamen Produktsegmenten (59) Die anmeldende Partei bringt vor, dass selbst in den Produktsegmenten, in denen sich Karton und PET überschneiden, die Verwendung von PET sehr begrenzt ist und künftig nicht wesentlich zunehmen wird. Der Grund hierfür liege hauptsächlich in den technischen Schwierigkeiten bei der Entwicklung einer Lichtbarriere für säurearme keimfreie Milch, die ausreichenden Schutz bietet und gleichzeitig eine kostengünstige Verpackungslösung darstellt. Die Präsenz von PET in den gemeinsamen Produktsegmenten ist deshalb Tetra zufolge zu vernachlässigen. (60) Die Analyse der Kommission hat die Auffassung der anmeldenden Partei nicht bestätigt. Es ist zwar zutreffend, dass bislang kein wesentlicher Vorstoß von PET auf das Gebiet der wichtigsten kartonverpackten Produkte (FMEs und Säfte) erfolgt ist, hauptsächlich wegen der eingeschränkten technischen Möglichkeiten von PET, die bislang dafür verantwortlich waren, dass PET insbesondere für die keimfreie Abfuellung kein optimales Material war. Die Untersuchung der Kommission hat jedoch ergeben, dass die Parteien, ihre Wettbewerber und Dritte, darunter führende Chemieunternehmen, erhebliche Investitionen in die Entwicklung einer Barrieretechnik tätigen, mit der die Verpackung von keimfreier Milch und Saft technisch und ökonomisch machbar wird. Marktteilnehmern zufolge werden daher die jüngsten und kommenden Verbesserungen sowohl der Barrieretechnik als auch der keimfreien PET-Techniken zu einer Veränderung der derzeitigen Situation führen. (61) Es sei überdies angemerkt, dass es bereits heute möglich ist, Frischmilch, aromatisierte Milch, Eistee, frische Säfte, haltbare (d. h. heiß abgefuellte) Säfte, Fruchtsaft- und aromatisierte Getränke sowie Sportdrinks in PET zu verpacken und zu kommerzialisieren. Die beiden Segmente, die heute noch technische Probleme für die Verwendung von PET darstellen, sind keimfreie Säfte und keimfreie (weiße) H-Milch. (62) Beispielsweise hat für folgende, vielen Verbrauchern vertraute Markenprodukte die Verpackung in PET nach der teilweisen Umstellung weg von der traditionellen Kartonverpackung bereits begonnen: Flüssige Molkereierzeugnisse Campina - Stassano (Niederlande, Belgien), Parmalat (Italien), Granarolo (Italien) Säfte und Nektare Del-Monte-Säfte (Großbritannien), Pepsi Cola - Tropicana-Säfte (Großbritannien), Coca Cola - Minute Maid (Belgien), Gerber - Ocean Spray (Großbritannien), Conserve Italia - Carioga/Derby/Jolly (Italien), Parmalat - Santal (Italien) Fruchtsaft-/aromatisierte Getränke (FFDs) Schweppes - Oasis (Frankreich, Italien), Sunkist (Belgien), Parmalat - Santa (Italien), Glaxo - Ribena (Großbritannien) Eistee Liptons - Ice tea (Belgien), Liptonice (Deutschland, Italien) (63) Im Verlauf der Untersuchung bat Tetra die für die Getränkebranche tätige Beratungsgesellschaft Canadean um Erstellung einer Studie über die vergangene und künftige Verwendung von PET in den gemeinsamen Produktsegmenten, d. h. bei den "empfindlichen" Produkten, in Westeuropa. (64) Die Studie bestätigt, dass PET bei FMEs und Säften in begrenztem und bei FFDs und Tees bereits in größerem Umfang verwendet wird. (65) Laut den von Tetra vorgelegten Canadean-Zahlen(27) für die wichtigsten kartonverpackten Produkte machte im Jahr 2000 PET bei den fluessigen Molkereierzeugnissen nur 0,5 % der Verpackungen aus (Karton 70 %, HDPE 17 %, Glas 7 %, Dosen 1 %, sonstige Verpackungsmaterialien 5 %). Bei Säften betrug der Prozentsatz an PET-Verpackungen ebenfalls nur 0,5 % (Karton 65 %, Glas zirka 31 %, HDPE 2 %, Dosen 1 %). (66) Canadean gelangte zu dem Schluss, dass im Zeitraum 1993 bis 2000 der Verpackungsmarkt bei FMEs keine Veränderungen gezeigt habe, dass die Zunahme bei HDPE auf Kosten des Kartonumsatzes gegangen sei und dass PET, wenn überhaupt, dann nur bei Glas zu Einbußen geführt habe. Bei Säften und Nektaren habe der Kartonumsatz trotz der Zuwächse bei PET und HDPE zugenommen, offensichtlich auf Kosten von Glas. Das Marktwachstum zwischen 1993 und 2000 sei fast ausschließlich der Kartonbranche zugute gekommen. Tabelle 3 Verpackungsmix bei FMEs sowie Säften und Nektaren. 2000((Canadean-Studie, die der Kommission 24. August 2001 vorgelegt wurde.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (67) Laut Tetra wurden im Jahr 2000 in der Gemeinschaft 30,7 Mrd. Liter fluessige Molkereierzeugnisse produziert, von denen rund 50 % nicht keimfrei und knapp über 50 % keimfrei verpackt wurden. Die Menge aromatisierter Milch lag bei 2,7 Mrd. Litern. PET wurde hauptsächlich für die nicht keimfreie Verpackung verwendet und machte mengenmäßig mehr als 60 % aus. (68) Tetra schätzte die Produktion von Saft in der Gemeinschaft im Jahr 2000 auf 9 Mrd. Liter, von denen weniger als 10 % gekühlt d. h. nicht keimfrei verpackt waren. Bei Säften entfielen mehr als 80 % des verwendeten PET auf das ungekühlte Segment. (69) Das von Canadean vermittelte Bild trifft heutzutage bei FFDs und Tee-/Kaffeegetränken, die nicht dieselben Barriereeigenschaften wie FMEs und Säfte erfordern, schon nicht mehr zu. Seither sind erhebliche Einbrüche von PET in diese Segmente zu verzeichnen. (70) Im Jahr 2000 machte PET im FFD-Segment 20 % aus (Karton 42 %). Bis 2005 wird mit einem Anstieg auf 22 % (Karton 37 %) gerechnet. Im Tee-/Kaffeegetränke-Segment hatte PET im Jahr 2000 einen Anteil von 25 % (Karton 53 %). Canadean geht davon aus, dass dieser Anteil bis 2005 auf mehr als 30 % ansteigen wird (Karton 46 %). Das Marktwachstum im Zeitraum 1993 bis 2000 hat sich laut Canadean hauptsächlich im Kunststoffbereich vollzogen, obgleich auch Glas gut abschnitt. PET und HDPE haben auf Kosten der Umsätze bei Karton zugenommen. Bei Tee-/Kaffeegetränken entfiel ein Großteil des Wachstums auf Karton, wobei PET jedoch die bestehende Nachfrage nach Karton verschoben hat. Es wird davon ausgegangen, dass

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.