Europäische Union

2004/124/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 — Tetra Laval/Sidel) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32004D0124 2004/124/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 — Tetra Laval/Sidel) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345) Amtsblatt Nr. L 043 vom 13/02/2004 S. 0013 - 0087 Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 - Tetra Laval/Sidel) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/124/EG) INHALTSVERZEICHNIS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2001, ein Verfahren in diesem Fall einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Kenntnis des Abschlussberichtes des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), Sachverhalt: (1) Am 18. Mai 2001 wurde bei der Kommission ein Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") angemeldet, dem zufolge das französische Unternehmen Tetra Laval S.A., das zu der niederländischen Gesellschaft Laval B.V. ("Tetra") - einer Holdinggesellschaft der privaten Unternehmensgruppe Tetra Laval Group - gehört, durch ein am 27. März 2001 abgegebenes öffentliches Übernahmeangebot die Kontrolle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung bei der französischen Gesellschaft Sidel S.A. ("Sidel") erwerben möchte. (2) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 fällt und dass ernste Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen bestehen. Am 5. Juli 2001 entschied die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung, in dieser Sache das Verfahren einzuleiten. (3) Am 10. September 2001 erließ die Kommission eine Entscheidung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung, worin Tetra aufgefordert wurde, sich im Rahmen eines Auskunftsverlangens zu seiner Wettbewerbsstellung auf den Märkten für Extrusionsblasformmaschinen ("EBM", extrusion blow moulding machines), keimfreie HDPE (Hartpolyethylen)-Abfuellmaschinen, nicht keimfreie HDPE-Abfuellmaschinen, keimfreie HDPE-Flaschen und nicht keimfreie HDPE-Flaschen zu äußern. Tetra legte die verlangten Auskünfte am 11. September 2001 vor. (4) Der Beratende Ausschuss erörterte den Entwurf zu dieser Entscheidung am 19. Oktober 2001. I. DIE PARTEIEN (5) Tetra, die anmeldende Partei, ist eine private Unternehmensgruppe, die Maschinen und Hilfsgüter sowie die dazugehörigen Nebenleistungen für die Verarbeitung, Verpackung und den Vertrieb von Flüssignahrungsmittel konzipiert und herstellt (bekannt als das Tetra Pak Verpackungsgeschäft). Tetra ist der weltweit führende Hersteller von traditionellen Kartonverpackungen, stellt in begrenzterem Umfang jedoch auch Kunststoffverpackungen her. Ferner liefert das Unternehmen Ausrüstungen, Systeme, Zubehör und Verbrauchsgüter für die milchwirtschaftliche Produktion und die Viehwirtschaft (bekannt als DeLaval). (6) Sidel konstruiert und produziert Verpackungsanlagen und -systeme, insbesondere Blasformmaschinen, Barrieretechniken und Abfuellmaschinen für Plastikflaschen aus PET (Polyethylenterephthalat). Sidel ist der weltgrößte Hersteller und Anbieter von Blasformmaschinen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Engineering-, Förder-, Einschlag- und Palettierungstechniken - u. a. für die Kosmetik- und Pharmaindustrie- an. II. DIE TRANSAKTION UND DER ZUSAMMENSCHLUSS (7) Am 27. März 2001 gab Tetra Laval S.A. ein öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche im Umlauf befindlichen Sidel-Aktien ab. Tetra Laval S.A. ist eine private, nach französischem Recht gegründete Holding-Gesellschaft für die durch das öffentliche Übernahmeangebot erworbenen Sidel-Aktien. Tetra Laval S.A. ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Tetra. (8) Das Übernahmeangebot von Tetra Laval S.A. für Sidel lag bei einem Barpreis von 50 EUR je Aktie. Dies entsprach einem Aufschlag von 32 % gegenüber dem durchschnittlichen Drei-Monats-Kurs der Aktie und einem Aufschlag von 52 % gegenüber dem Kurs der Aktie am 21. März 2001. Das Angebot lag jedoch deutlich unter dem durchschnittlichen Kurs der Sidel-Aktie innerhalb der letzten drei Jahre. Durch das Übernahmeangebot wurde Sidel mit rund 1,9 Mrd. EUR bewertet. Das Übernahmeangebot wurde über die bestehenden Kreditlinien und internen Ressourcen von Tetra finanziert. Der Vorstand von Sidel empfahl einstimmig die Annahme des Angebots. (9) Das Übernahmeangebot war bedingungsfrei, wie es die französischen Rechtsvorschriften verlangen. Im Anschluss an das Angebot wurden Tetra Laval S.A. rund 27,1 Mio. Aktien, d. h. rund 81,3 % der im Umlauf befindlichen Sidel-Aktien, zum Kauf angeboten. Zusätzlich erwarb Tetra Laval S.A. auch 3,5 Mio. Sidel-Aktien auf dem freien Markt oder von den Hauptaktionären und hält damit derzeit 92 % des Aktienkapitals von Sidel. (10) Die angemeldete Übernahme, durch die Tetra die alleinige Kontrolle über Sidel erlangt, stellt einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (11) Der gemeinsame weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Gesellschaften liegt bei über 5 Mrd. EUR(5) (Tetra [...]*(6) EUR und Sidel [...]* EUR Im Jahr 2000). Sowohl Tetra als auch Sidel verfügen über einen gemeinschaftsweiten Umsatz von über 250 Mio. EUR (Tetra [...]* EUR und Sidel [...]* EUR im Jahr 2000) und erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gesamten gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Die angemeldete Transaktion hat deshalb gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT A. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER VERPACKUNGSBRANCHE FÜR FLÜSSIGNAHRUNGSMITTEL 1. EINFÜHRUNG (12) Die Transaktion wird sich vor allem auf den Wettbewerb in der Verpackungsbranche für Flüssignahrungsmittel auswirken. Auf diese Branche konzentrieren sich die Aktivitäten der Parteien. Die Parteien sind vornehmlich in zwei Bereichen des Flüssignahrungsmittelverpackungssektors tätig: Kunststoff, insbesondere PET-Verpackungen, und Kartonverpackungen. Die Erörterung der Branche konzentriert sich daher auf diese beiden Bereiche. Eine detaillierte Analyse der relevanten Produktmärkte findet sich in Abschnitt IV.B. (13) Die Verpackung von Flüssignahrungsmitteln ist ein komplexer Industriezweig, der den Einsatz verschiedenster Technologien und Ausrüstungen erfordert. Flüssignahrungsmittel (Wasser, Molkereierzeugnisse, Säfte, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke usw.) können auf verschiedene Weise verpackt werden. Die vier Hauptverpackungsmaterialien, die in der Verpackung von Flüssignahrungsmitteln zum Einsatz kommen sind: Karton, Kunststoff (PET und HDPE), Dosen und Glas. (14) Getränkehersteller verwenden zunehmend eine Mischung verschiedener Materialien zur Verpackung ihrer Produkte. So kommt z. B. Coca Cola in Glas-, PET-Flaschen und Aluminiumdosen auf dem Markt. Art und Technik der Verpackung einer bestimmten Flüssigkeit hängen maßgeblich von deren Eigenschaften ab. Bisweilen bestimmen auch Verbrauchervorlieben und Traditionen die Wahl des Materials, z. B. ausschließlich Glas für Wein und Sekt. Auch der Preis spielt eine Rolle. Nachstehende Grafik zeigt die Vielfalt von Verpackungen, die von Getränkeherstellern in aller Welt zur Verpackung desselben Flüssignahrungsmittels, Eistee, verwendet wird. Quelle: Canadean Ice-tea Report 2000. >PIC FILE= "L_2004043DE.001901.TIF"> 2. VERPACKUNG BEIM FLÜSSIGNAHRUNGSMITTELHERSTELLER UND FREMDVERPACKUNG (15) Es gibt zwei Hauptverfahrensarten bei der Verpackung von Flüssigkeiten: entweder Verpackung durch die Hersteller des Flüssignahrungsmittels selbst oder durch unabhängige Flaschenhersteller ("bottle converter"). Verpackung durch den Hersteller selbst erfordert den Kauf von Verpackungsausrüstungen und -vorrichtungen, die im Werk des Getränkeherstellers installiert werden müssen. Im Gegensatz dazu stellen Flaschenhersteller leere Verpackungen her, die dann entweder durch Abfuellunternehmen abgefuellt werden oder an die Getränkehersteller zur hauseigenen Abfuellung verkauft werden. Ein mittlerer Weg ist das sog. "hole-through-the-wall"-Arrangement, bei dem ein Flaschenhersteller Maschinen in unmittelbarer Nähe zum Getränkehersteller aufstellt und Flaschen herstellt, die buchstäblich durch ein "Loch in der Wand" an den Getränkehersteller zur Abfuellung befördert werden. Flaschenhersteller sind u. a. Gesellschaften wie Schmalbach-Lubeca, Pechiney und Crown Cork & Seal. (16) Das Verhältnis von hauseigener und Fremdverpackung ist bei den vier Hauptverpackungsmaterialien jeweils unterschiedlich. Die Verpackung in Karton erfolgt meistens durch den Hersteller selbst, und zwar in einem einzigen Ablauf, der die Herstellung der Verpackung und die Abfuellung miteinander verbindet. PET wird hauptsächlich bei den Herstellern selbst ausgeblasen und abgefuellt, allerdings in zwei getrennten Arbeitsschritten. PET-Flaschen werden jedoch auch in großer Anzahl von reinen Flaschenherstellern hergestellt. Nahezu sämtliche Glasflaschen und Dosen werden extern hergestellt. (17) Zur Verpackung einer Flüssigkeit bedarf es einer Reihe von spezifischen Ausrüstungsteilen und Materialien, vom Rohstoff (Kunstharzvorformling, Aluminium, Karton, Glas) über die Maschine, von der die leere Verpackung hergestellt wird, bis zur Abfuellmaschine, die die Flüssigkeit abfuellt und verschließt, einschließlich Förderbändern, Verschlussmaschinen und sonstigem Zubehör. Anlagenbauer verkaufen ihre Maschinen an Getränkehersteller für die hauseigene Produktion und an unabhängige Flaschen- oder Dosenhersteller. (18) Der Verkauf von Anlagen und Maschinen erfolgt in der Regel aufgrund individueller Angebote. Diese können im Rahmen von Ausschreibungen oder auf direkte Aufforderung hin abgegeben werden. Der Endpreis wird mit dem Kunden ausgehandelt und hängt u. a. vom Typ der Maschine, ihrer Kapazität, den Kundenspezifikationen, Serviceleistungen und Hilfsgütern sowie von der Verhandlungsstärke ab. (19) Beide Parteien betätigen sich im Kartonverpackungssektor und im Kunststoffverpackungssektor (PET und HDPE). Es ist daher hilfreich, die für die Karton- und Kunststoffverpackung von Flüssigkeiten erforderlichen verschiedenen Stufen und Ausrüstungen darzustellen. 3. PET-VERPACKUNG (20) PET ist ein Harz. PET-Flaschen sind durchsichtig und den Verbrauchern hauptsächlich als Flaschen für Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke ("CSDs", carbonated soft drinks) vertraut. Die Verpackung von Flüssignahrungsmitteln in PET-Flaschen erfordert den kombinierten Einsatz verschiedener Anlagen und Maschinen, ggf. in Verbindung mit einer Barrieretechnik. Der Verpackungsprozess besteht aus drei Phasen: a) Herstellung von Kunststoffvorformlingen ("Preforms"), d. h. Herstellung der vorgefertigten Kunststoffröhren, aus denen die PET-Flaschen geformt werden b) Verarbeitung der Preforms zu leeren PET-Flaschen mit Hilfe spezieller Streckblasmaschinen und c) Abfuellen der fertigen PET-Flaschen auf einer speziellen Abfuellanlage. Getränkehersteller stellen im Allgemeinen PET-Flaschen bei sich selbst her und fuellen diese auch selbst ab. Bisweilen beziehen sie aber auch leere PET-Flaschen vom Hersteller. (21) Zu einer typischen PET-Verpackungsanlage gehören folgende Maschinen: Spritzgießmaschinen: Die Vorformlinge werden aus Harz im Spritzgießverfahren hergestellt(7). Zur Herstellung von Vorformlingen mit verbesserten Barriereeigenschaften kommen spezielle Maschinen zum Einsatz. Vorformlinge werden gewöhnlich gesondert hergestellt und als Massenware an Getränkehersteller verkauft. Der Preis von Standardvorformlingen (keine Barrierevorformlinge) hängt stark vom Harzpreis auf dem freien Markt ab. Vorformlinge mit Barriereeigenschaften sind keine Massenware. Streckblasmaschinen: ("SBM-Maschinen"). SBM-Maschinen sind komplizierte Maschinen zur Herstellung fertiger PET-Flaschen durch Strecken und Ausblasen der PET-Vorformlinge in die gewünschte Form (Streckblasverfahren, stretch-blow moulding). Abfuellmaschinen: Die PET-Flasche wird entweder keimfrei(8) oder nicht keimfrei mittels dafür geeigneter Abfuellmaschinen abgefuellt. Nicht keimfreie PET-Abfuellmaschinen werden im Allgemeinen für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, Speiseöle und Frischmilch verwendet. Keimfreie PET-Abfuellmaschinen werden für ungekühlte Getränke, Fruchtsaft-/aromatisierte Getränke ohne Kohlensäure, Fertigtee- oder Kaffeegetränke und fluessige Molkereierzeugnisse verwendet. Bei der keimfreien Abfuellung sind die Flaschen sterilisiert und werden mit vorab sterilisierten Verschlüssen verschlossen. Nachgeschaltete Anlagen: Nach ihrer Abfuellung werden die PET-Flaschen mit Deckel und Etikett versehen und auf Paletten mit der geeigneten Außenverpackung verpackt. Verschlussmaschine (Cap applicator): In direkter Verbindung mit der Abfuellmaschine bringt die Verschlussmaschine den Verschluss auf der Flasche an. Je nach Art des Verschlusses und je nach Modell kann dies auch innerhalb der Abfuellmaschine geschehen. Etikettiermaschine: Nach dem Abfuellen und Verschließen werden die Flaschen mit dem jeweiligen Produktetikett versehen (Papier oder Plastik). Schrumpfverpackungsmaschine (Shrinkwrapper): Zur einfacheren Weiterbeförderung, Lagerung und Auslage werden die Flaschen bisweilen in Plastikfolie zusammengeschweißt (z. B. in Packungen à 6 Flaschen). Die dazu erforderliche Vorrichtung nennt man Schrumpfverpackungsmaschine, manchmal auch Folienverpackungsmaschine oder Verschweißmaschine. Kartonverpackungsmaschine (Cardboard Packer): Wiederum wegen der einfacheren Weiterbeförderung und Lagerung werden die Flaschen dann in einigen Anlagen in Papp- oder Plastikbehältern zu einer Sammelpackung verpackt. Die dazu erforderlichen Maschinen nennt man bisweilen auch Packer oder Wrap-Around-Packer. Palettiermaschine: Am Ende steht die Palettierung. Hierbei werden die als Multipacks, in Lagen oder Kisten verpackten Flaschen versandfertig gemacht. Die Palette wird mit einer dehnbaren Plastikfolie umwickelt, wodurch sie die für den Transport erforderliche Stabilität erhält. Zwischen der SBM-Maschine und der Abfuellmaschine werden die Flaschen per Luftförderband transportiert, d. h. die Transportketten greifen die Flaschen am Flaschenhalsring, die durch unter den Flaschenhals geblasene Luft weitertransportiert werden. Zwischen den anderen Maschinen werden die Flaschen auf Stabketten oder gewöhnlichen Förderbändern weiter transportiert. Barriere (22) Für sauerstoffempfindliche Produkte (wie Säfte oder Bier) müssen die Gasbarriereeigenschaften einer PET-Flasche verbessert werden. Einer der grundlegenden technischen Unterschiede zwischen PET und anderen Materialien, die zur Verpackung von Flüssignahrungsmitteln und Getränken verwendet werden, ist der Umstand, dass PET gasdurchlässig ist(9). (23) Zur Verbesserung der Barriereeigenschaften von PET wird die herkömmliche PET-Flasche mit einer Barrieretechnik behandelt. Es sind verschiedene Barrieretechniken entwickelt worden. Die Barrieretechnik erfordert keine besondere Art von SBM-Maschine. Sie befindet sich entweder bereits in dem für den Vorformling verwendeten Material oder wird dem Vorformling hinzugefügt oder sofort nach Abschluss des SBM-Maschinenverfahrens auf die fertige Flasche aufgetragen. In sämtlichen Fällen werden Standard-SBM-Maschinen verwendet. Allerdings ist in den Fällen, in denen die Barriere nicht bereits in den Vorformlingen enthalten ist, sondern auf die fertige PET-Flasche aufgetragen wird, eine spezielle Barriereüberzugsmaschine erforderlich. (24) Bei lichtempfindlichen Produkten wie z. B. H-Milch ist eine zusätzliche Lichtbarriere erforderlich. Hierzu wird pigmentiertes PET verwendet oder die PET-Flasche entsprechend beschichtet. 4. HDPE-VERPACKUNG (25) HDPE ist ein Polyehtylen-Kunststoff, der sich durch hohe Dichte auszeichnet. Anders als PET ist HDPE nicht absolut durchsichtig wie Glas, sondern eher "trüb". HDPE ist den Verbrauchern hauptsächlich als Verpackung für H-Milch vertraut, besonders in Großbritannien. (26) Der Herstellungsprozess von HDPE verläuft ähnlich wie bei PET, nur werden andere Maschinen verwendet. HDPE-Flaschen werden mit EBM-Maschinen und durch besondere keimfreie und nicht keimfreie HDPE-Abfuellmaschinen abgefuellt. 5. KARTONVERPACKUNG (27) Bei der Kartonverpackung wird vorgefertigtes, jedoch noch nicht gefaltetes ("flaches") Kartonmaterial in eine Kartonabfuellmaschine eingeführt, in der es sowohl gefaltet als auch abgefuellt wird. (28) Zu beachten ist, dass die Kartonverpackung anders abläuft als die Verpackung in PET-Flaschen. Anders als die PET-Verpackungen mit ihren verschiedenen Produktionsstadien (Vorformlinge, leere Flaschen, Abfuellung) erfolgt das Formgeben, Abfuellen und Verschließen des Getränkekartons in einem einzigen Produktionsabschnitt; man spricht hier auch vom sog. "Form-Fill-Seal". Alle diese Vorgänge laufen auf einer einzigen Maschine im Betrieb des Getränkeherstellers ab. Der Lieferant der Kartonmaschine, z. B. Tetra, liefert im Allgemeinen sowohl die Maschine als auch die Kartonrohlinge (Flachkarton oder Kartonrollen, die von der Maschine in die Form der Endverpackung geformt werden). Es gibt keimfreie und nicht keimfreie Kartonmaschinen; man unterscheidet für das gesamte Verpackungsverfahren, von der Erstellung des Flachkartons über seine Faltung bis hin zur Abfuellung, zwischen keimfreien und nicht keimfreien Kartonverpackungsabläufen. (29) Zu einer typischen Kartonverpackungsanlage gehören folgende Maschinen: Kartonabfuellmaschine: Die Abfuellmaschine faltet und fuellt die Kartons, die entweder vorgefertigt flach sind, sogenannte "Rohlinge" (blanks), oder die für Tetras keimfreie Maschinen in Rollen geliefert werden. Sofern Kartonverpackungen mit Plastikverschlüssen zu versehen sind, werden diese bisweilen ganz oder teilweise in der Abfuellmaschine, meistens jedoch durch eine spezielle Verschlussmaschine angebracht. Verschlussmaschine (Cap applicator): Die Verschlussmaschine bringt an den dafür vorgesehenen Kartons Plastiköffnungen an (hauptsächlich sogenannte Gable-Top-Kartons). Schrumpfverpackungsmaschine (Shrinkwrapper): Zur Vereinfachung des Weitertransports, der Lagerung und der Auslage werden die Kartons bisweilen mit Hilfe einer Schrumpfverpackungsmaschine in Plastikfolie zusammengeschweißt. Diese Maschine wird manchmal auch Folienverpackungsmaschine oder Verschweißmaschine genannt. Tray Packer: Zur Vereinfachung der Weiterbeförderung und Lagerung werden die Kartons anschließend mit Hilfe von Karton- oder Plastikuntersetzern verpackt. Diese Maschinen werden manchmal auch Sammelpacker oder Kartonverpackungsmaschinen genannt. Palettiermaschine: Am Ende steht häufig die Palettierung. Hierbei werden die Kartons zu Zwecken des Endvertriebs auf Paletten geladen. Jede Maschine ist mit der jeweils nächsten durch ein Förderband verbunden. Bei Kartonverpackungsanlagen handelt es sich dabei zumeist um "ebene" Förderanlagen, bei denen die Kartons auf einem sich bewegenden Förderband "stehen". B. RELEVANTE PRODUKTMÄRKTE 1. EINFÜHRUNG (30) In der Anmeldung vertrat Tetra die Ansicht, dass die vorliegende Transaktion die Herstellung von und die Versorgung mit Maschinen und Anlagen zur Verpackung von Flüssignahrungsmitteln in PET-Flaschen betreffe, da es hier bis zu einem gewissen Grad horizontale Überschneidungen bei den Aktivitäten der Parteien gebe. Tetra hat deshalb drei horizontal betroffene Märkte innerhalb des Sektors für PET-Verpackungsausrüstungsgüter benannt: SBM-Maschinen mit niedrigem Durchsatz, Barrieretechniken und aseptische PET-Abfuellmaschinen. Tetra ist der Auffassung, dass sich die für eine Analyse der Transaktion relevanten Produktmärkte auf diese drei Märkte beschränken. Tetra hielt in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission vom 21. September 2001 und bei der mündlichen Anhörung am 26. September 2001 an ihrer Auffassung fest. Das Unternehmen argumentierte ferner, dass die Märkte für PET-Verpackungssysteme/-ausrüstungsgüter und Kartonsysteme keine eng miteinander verflochtenen Märkte seien und dass bei der Vermarktung und Verpackung von Flüssignahrungsmitteln eine Vielzahl von Verpackungsmaterialien (PET, HDPE, Glass und Dosen) verwendet würden, für die es jeweils eigene Produktmärkte gebe. (31) Die Kommission stellt fest, dass sich die Aktivitäten von Tetra und Sidel über einen großen Teil des Verpackungssektors für Flüssignahrungsmittel erstrecken und dass sich beide Parteien über ihre allgemeine Präsenz im Sektor der Verpackung von Flüssiglebensmitteln definieren. Beide Parteien betätigen sich in den Bereichen SBM-Maschinen, Barrieretechniken, aseptische PET-Abfuellmaschinen und nachgeordnete PET-Ausrüstungen (Förderbänder etc.). (32) Überdies stellt Sidel auch Gussformen her (ein geformtes Ausrüstungsteil innerhalb der Blasformmaschine, in welche der heiße Vorformling zur letztendlichen Form des PET-Behälters gestreckt und geblasen wird), keimfreie PET-Abfuellmaschinen, PET-Heißabfuellmaschinen, Extrusionsblasmaschinen (mit denen HDPE-Flaschen hergestellt werden), keimfreie und nicht keimfreie HDPE-Abfuellmaschinen(10), nachgeschaltete Anlagen sowie Verpackungsausrüstungen für den Vertrieb. (33) Das Hauptgeschäft von Tetra konzentriert sich auf Kartonverpackungen. Sowohl bei keimfreien Kartonverpackungsmaschinen und keimfreien Kartons als auch bei nicht keimfreien Kartonverpackungsmaschinen und nicht keimfreien Kartons ist Tetra der mit Abstand führende Anbieter. Tetra betätigt sich außerdem im Bereich der Verarbeitung von Flüssignahrungsmitteln. Im Kunststoffverpackungssektor produziert Tetra auch PET-Vorformlinge, HDPE-Flaschen und Verschlüsse für Plastikgetränkeflaschen. Tetra ist durch eine [...]* Vereinbarung mit dem US-amerikanischen Unternehmen Graham Engineering Corporation ("Graham") auch auf dem Markt für EBM-Maschinen tätig. [...]*. Graham-Maschinen lassen sich vollständig auf die Wünsche der Hersteller von HDPE-Flaschen für pasteurisierte und keimfreie Produkte sowie für Produkte mit verlängerter Haltbarkeit zuschneiden. Tetra hat überdies eine zur Verpackung von H-Milch und Säften geeignete fortlaufende aseptische EBM-Abfuellungsanlage entwickelt, die LFA-20. Die Maschine benötigt keine sterile Umgebung, sondern verfügt über eine sehr kleine keimfreie Kammer im Maschineninneren, was für den Kunden sowohl den Investitionsbedarf als auch die Betriebskosten verringert. (34) Obgleich für die Analyse des relevanten Marktes die direkten horizontalen Überscheidungen bei den spezifischen Ausrüstungsteilen der Parteien einen sinnvollen Ausgangspunkt darstellen können, hält es die Kommission für wichtig, für die Prüfung den "allgemeinen Markt der Verpackungssysteme für fluessige Nahrungsmittel" heranzuziehen(11). Eine solche Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund der zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten der Parteien im gesamten Verpackungssektor für Flüssignahrungsmittel in diesem besonderen Fall

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.