Europäische Union

1999/840/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1999 über staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Kranbau Eberswalde GmbH (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2915) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31999D0840 1999/840/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1999 über staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Kranbau Eberswalde GmbH (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2915) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 326 vom 18/12/1999 S. 0057 - 0064 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Juli 1999 über staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Kranbau Eberswalde GmbH (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2915) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (1999/840/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nachdem sie den Beteiligten gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(1) Gelegenheit zur Stellungnahme(2) gegeben hat, in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 25. Juni 1997, eingegangen bei der Kommission am 27. Juni 1997 und registriert unter der Nummer N 433/97, setzten die deutschen Behörden die Kommission von Beihilfen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und des Landes Brandenburg zugunsten von Kranbau Eberswalde GmbH ("Kranbau Eberswalde") in Kenntnis. In einem Schreiben vom 28. Juli 1997 bat die Kommission um weitere Auskünfte. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 10. September 1997, das bei der Kommission am 11. September 1997 einging. Per Schreiben vom 25. November 1997 (Eingang bei der Kommission am 26. November 1997) notifizierte Deutschland weitere mögliche Beihilfemaßnahmen, die von dem privaten Investor gefordert wurden. Am 21. Januar 1998 wurde der Fall unter der Nummer NN 9/98 neu eingeordnet. Das förmliche Prüfverfahren wurde im März 1998 eröffnet, was gegenüber den deutschen Behörden in einem Schreiben vom 16. April 1998 begründet wurde. Der Wortlaut dieses Schreibens wurde am 19. November 1998 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(3). Mit Schreiben vom 20. August 1998, das am 24. August 1998 einging, reagierte Deutschland auf die Verfahrenseröffnung. Am 11. Oktober 1998 fand eine Zusammenkunft mit dem Investor und dem Begünstigten statt, deren Angaben durch das Schreiben der deutschen Behörden vom 23. Dezember 1998 bestätigt wurde. Auf die ihnen am 1. März 1999 zugeleiteten Stellungnahmen der Beteiligten antwortete Deutschland mit Schreiben vom 12. April 1999. Weitere Angaben wurden von Deutschland mit Schreiben vom 12. Juli 1999, das am 13. Juli 1999 einging, und vom 23. Juli 1999, das am gleichen Tag einging, bestätigt. II. UNTERNEHMEN (2) Beihilfeempfänger ist die in Eberswalde (Brandenburg)(4) ansässige Kranbau Eberswalde, die Spezialkräne für die Verladung in Häfen und im kombinierten Verkehr Schiene/Straße sowie für andere Zwecke herstellt. 1998 hatte das Unternehmen 160 Beschäftigte und erzielte einen Jahresumsatz von 75 Millionen DEM. Da es zur Koehne-Gruppe (siehe unten) gehört, handelt es sich nicht um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen(5). (3) Investor ist die Koehne-Unternehmensgruppe, der eine Reihe von Unternehmen angehören, die zuvor von der Koehne Verwaltungs GmbH & Co. Holding KG gehalten wurden. Die Gruppe ist in der Herstellung und Lieferung von Baustoffen sowie in der Herstellung von Kränen und Spezialfahrzeugen tätig. Sie verfügt über 800 Beschäftigte und erzielte 1997 einen Jahresumsatz von 224 Mio. DEM. Bei der KIROW-Gruppe handelt es sich um den mit der Herstellung der Kräne und Spezialfahrzeuge befaßten Teil der Koehne-Gruppe. Sie hat 400 Beschäftigte und erzielte einen Umsatz von 118,286 Mio. DEM. Neben der Kranbau Eberswalde gehört zur KIROW-Gruppe auch das Unternehmen Kocks Krane International GmbH ("KKI"), das nach der Umstrukturierung zusammen mit der Kranbau Eberswalde ein einziges Unternehmen bilden soll (siehe Abschnitt IV). KKI ist in Bremen ansässig und entwirft Postpanamax-Kräne, Containerbrücken, Schiffsentlader und Goliathkrane. Sie beschäftigt 72 Personen und erzielte einen Umsatz von [...](6) Mio. DEM. Das Unternehmen ging aus den Anteilen hervor, die vom Konkursverwalter der in Bremen ansässigen Vulkan Kocks ("Vulkan Kocks") - einem Unternehmen des Bremer Vulkan Verbunds ("BVV") - erworben wurden, das 1997 in Konkurs ging (der Erwerb der Anteile durch die KIROW-Gruppe war nicht mit staatlichen Beihilfen verbunden). III. PRIVATISIERUNG (4) Die Kranbau Eberswalde wurde ursprünglich im November 1993 durch den Verkauf un den BVV privatisiert. Dies geschah über eine öffentliche Ausschreibung mit Zuschlag für das als am besten bezeichnete Angebot. Wegen der Schwierigkeiten des BVV wurde Kranbau Eberswalde im Oktober 1996 wieder in das Staatseigentum überführt und ein neuer privater Investor gesucht. Nach einer offenen und bedingungsfreien Aufforderung zur Angebotsabgabe fanden Verhandlungen zwischen der BvS und mindestens sieben Unternehmen statt. Die Koehne-Gruppe erhielt den Zuschlag für das beste Angebot. (5) Gemäß der übermittelten Informationen war weder Kranbau Eberswalde noch Vulkan Kocks in das Cash-management-System des BVV integriert. (6) Der Vertrag über den Erwerb der Kranbau Eberswalde durch den jetzigen privaten Investor und Eigentümer des Unternehmens wurde im Dezember 1996 geschlossen. Die endgültige Übertragung sämtlicher Anteile auf die KIROW-Leipzig Rail & Port AG erfolgte im März 1997. [...]*, und der Investor zahlte 2 Mio. DEM als Kapitaleinlage. (Weitere vom Investor geleistete Einlagen für Kranbau Eberswalde sind in Abschnitt V beschrieben). IV. DIE DERZEITIGE UMSTRUKTURIERUNG (7) Neben den Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der Kranbau Eberswalde umfaßt die derzeitige Umstrukturierung des Unternehmens zwei Aspekte, und zwar erstens die Vollendung der 1993 begonnenen Umstrukturierung aufgrund des damals formulierten Konzeptes, die eine vollständige Verschmelzung der Tätigkeiten der Kranbau Eberswalde mit denen des wirtschaftlichen Vorgängers von KKI beinhaltet, und zweitens die Einbindung der Kranbau Eberswalde in die Koehne-Gruppe. (8) Die Umstrukturierung der Kranbau Eberswalde begann 1993. Ziel war die Zusammenlegung der Tätigkeiten zweier an verschiedenen Orten ansässigen Unternehmen - nämlich der Kranbau Eberswalde in Eberswalde und der Vulkan Kocks in Bremen - in einer einzigen Wirtschaftseinheit. Der Vulkan Kocks wurde die alleinige Verantwortung für Geschäftsführung, Vertrieb und Finanzkontrolle der Kranbau Eberswalde übertragen; das technische Entwicklungsbüro für die Kranbau Eberswalde war bei Vulkan Kocks angesiedelt; die Unternehmen teilten sich ein Montage- und Konstruktionsteam; die weitere Geschäftsstrategie der Kranbau Eberswalde wurde vom gewerblichen Eigentum der Vulkan Kocks abhängig; die von der Kranbau Eberswalde vorgenommenen technologischen Verbesserungen konnten nur durch Zugriff auf das geistige Eigentum von Vulkan Kocks verwirklicht werden, und es gab in vielen Bereichen gemeinsames Personal. (9) Die Umstrukturierung der Kranbau Eberswalde innerhalb des BVV war durch wachsende Verluste gekennzeichnet. Der BVV insgesamt hatte mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Aus diesem Grund wurde die Kranbau Eberswalde als ostdeutsches Unternehmen von der BvS aus dem BVV ausgegliedert, bevor dieser in Konkurs ging, so daß Kranbau Eberwalde selbst nicht Gegenstand des Konkursverfahrens war. (Die westdeutsche Vulkan Kocks hingegen ging in Konkurs.) Als der BVV in Schwierigkeiten geriet, war die Verflechtung von Kranbau Eberswalde und Vulkan Kocks bereits weit fortgeschritten. Vulkan Kocks war für die Geschäftsführung und den Vertrieb bei Kranbau Eberswalde verantwortlich und auch deren Zukunft war vom gewerblichen Eigentum von Vulkan Kocks abhängig geworden. Die fortgeschrittene Verflechtung von Kranbau Eberswalde und Vulkan Kocks war der Grund dafür, daß die KIROW-Gruppe im April 1997 vom Konkursverwalter die Anteile von Vulkan Kocks erwarb und zur Gründung von KKI verwendete. Ohne diese Anteile hätte die Umstrukturierung von Kranbau Eberswalde nur mit Hilfe eines völlig neuen Umstrukturierungsplans verwirklicht werden können. Nach Angaben Deutschlands wurden die Anteile auf marktübliche Weise erworben und sonst keine Beihilfen dafür gewährt. (10) Mit Hilfe der Einbindung in die Koehne-Gruppe wird die Kranbau Eberswalde zu einem rentablen Unternehmen werden. Insbesondere wird die Kranbau Eberswalde Vorteile aus ihrem Verhältnis zu der direkten Muttergesellschaft KIROW-Leipzig Rail & Port AG ziehen, denn die Tatsache, daß die beiden Unternehmen in angrenzenden Märkten tätig sind, dürfte bedeuten, daß jeder Zugang zu den Kunden des anderen erhält und eine breitere Produktpalette anbieten kann. Darüber hinaus könnten beide ihre Kosten senken, indem sie gemeinsam bestimmte interne Leistungen nutzen und gleichartige Teile verwenden. Weitere Einsparungspotentiale würden gemeinsame Einkaufsstrategien bei Produktkomponenten bieten. Interne Rationalisierungsmaßnahmen wie die Auslagerung bestimmter Fertigungsabschnitte, die Einführung computergestützter Konstruktionsverfahren und die Erarbeitung eines neuen Marketingkonzepts dürften der Kranbau Eberswalde ermöglichen, neue Produkte zu entwickeln und sich neue Märkte zu erschließen. (11) Ein weiterer Aspekt dieser organisatorischen Umstrukturierung der Kranbau Eberswalde ist der stetige Abbau von Produktionskapazitäten bezogen auf Anlagen, Räumlichkeiten und Ausrüstung sowie geschultes Personal. Seit Anfang 1997 hat das Unternehmen Produktionsanlagen einschließlich Fräs- und Schweißausrüstungen, Pressen und Drehmaschinen an verschiedene Käufer veräußert. Da diese Maschinen nicht einzeln, sondern nur als Ganzes zur Herstellung von Kranen verwendet werden können, führen diese Verkäufe an Erwerber in unterschiedlichen Märkten zu einer stetigen Verringerung der Produktionskapazitäten für Krane. Außerdem wurde die Beschäftigtenzahl von 239 im Jahr 1997 auf 159 im Jahr 1998 gesenkt. Dadurch ging die Produktionskapazität in Stunden gemessen von 255000 Stunden im Jahr 1990 auf 52000 im Jahr 1998 zurück. Zu Beginn der derzeitigen Umstrukturierung im Jahr 1997 betrug sie 73500 Stunden. (12) Es ist darauf hinzuweisen, daß KKI als Engineeringunternehmen im Laufe seiner Entstehung (aus Vulkan Kocks) Kapazitäten abgebaut hat, obwohl es nicht der Beihilfeempfänger und daher nicht zu Kapazitätskürzungen gezwungen ist. Indikator für die Kapazität eines Engineeringunternehmens ist die Beschäftigtenzahl. Diese wurde zwischen 1997 und 1999 von 184 auf 73 gesenkt. (13) Es ist darauf hinzuweisen, daß neben seiner Verpflichtung aus dem Privatisierungsvertrag, zu sichern, daß Beihilfen nur im Rahmen dieses Vertrages verwendet werden, hat Kranbau Eberswalde ihr eigenes Konto von den anderen und sie führt eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz, darüber hinaus wird die Verwendung von staatlichen Finanzmitteln von einer unabhängigen Partei geprüft. (14) Die Umstrukturierungskosten belaufen sich auf rund 99,7 Mio. DEM und setzen sich wie folgt zusammen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (15) Der Verlustausgleich in Höhe von 41,9 Mio. DEM betrifft Verluste aus der Zeit vor der Privatisierung (1996) und aus der Anlaufphase für den neuen Investor (1997). Grund für die Verluste war der Zusammenbruch des BVV, durch den sowohl das Vertrauen der Kunden als auch die Möglichkeit der Kranbau Eberswalde zur Aufnahme gewerblicher Kredite beeinträchtigt wurden. Die Koehne-Gruppe ist nicht in der Lage, den vollständigen Betrag für die Wiederherstellung der Rentabilität der Kranbau Eberswalde aufzunehmen. (16) Nach dem Umstrukturierungsplan soll die Rentabilität im Jahr 1999 wiederhergestellt werden. Die nachstehende Tabelle(7) enthält die Eckdaten für die erwartete Rückkehr zur Rentabilität. Die Zahlen für 1999 und 2000 basieren auf den zur Zeit der Privatisierung erstellten Prognosen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Der Umsatz steigt von [...]* im Jahr 1997 auf [...]* im Jahr 2000. Ab 1999 sind positive Betriebsergebnisse zu erwarten, so daß nicht nur die Verluste gedeckt werden können, sondern auch ein Gewinn von [...]* erwirtschaftet werden kann. Die Umsatzsteigerung zwischen 1998 und 1999 spiegelt eine verbesserte Auftragslage als Folge der Privatisierung und der Entwicklung neuer Produkte wider. Die Senkung der Personalkosten zwischen 1997 und 1998 ist auf einen weiteren Stellenabbau nach der Privatisierung und auf eine tariflich festgelegte Senkung der Löhne zurückzuführen. V. DERZEITIGE BEIHILFEMASSNAHMEN UND BEITRAG DES INVESTORS (18) Die derzeitige Umstrukturierung der Kranbau Eberswalde mit Kosten von rund 99,7 Mio. DEM wird aus öffentlichen und privaten Quellen finanziert. Die Kranbau Eberswalde hat bzw. wird von der BvS und dem Land Brandenburg Zuwendungen von insgesamt 60,64 Mio. DEM(8) erhalten, die folgendes beinhalten: a) ein 1996 von der BvS gewährtes Darlehen von 5 Mio. DEM und den anschließenden Verzicht auf dessen Rückzahlung sowie auf die entsprechenden Zinsen von 95000 DEM, b) ein 1996 vom Land Brandenburg gewährtes Darlehen von 5 Mio. DEM und der anschließende Verzicht auf dessen Rückzahlung sowie auf die entsprechenden Zinsen von 76000 DEM, c) ein Darlehen der BvS von 15 Mio. DEM mit einem jährlichen Zinssatz von 5 % und der anschließende Verzicht darauf im Fall einer befürwortenden Kommissionsentscheidung, d) eine Beteiligung von 5 Mio. DEM aus dem brandenburgischen Konsolidierungsfonds(9), e) eine Bürgschaft von Bund und Land über bis zu 80 % bzw. 24 Mio. DEM der Kreditlinien von 30 Mio. DEM (diese Bürgschaft wird erst in Anspruch genommen, wenn eine Bürgschaft der Investoren von 6 Mio. DEM eingelöst worden ist), f) einen Zuschuß von 2,5 Mio. DEM von der BvS im Fall einer befürwortenden Kommissionsentscheidung, g) ein Zuschuß von 4,14 Mio. DEM im Rahmen der genehmigten Beihilferegelung Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"(10) (GA-Mittel). (19) Aus privater Hand erhält die Kranbau Eberswalde (einschl. KKI) 39,06 Mio. DEM von der Koehne-Gruppe. Dieser Betrag beinhaltet folgende privat finanzierte Maßnahmen in Höhe von 25,06 Mio. DEM, die der Kranbau Eberswalde direkt zugute kommen: a) Bereitstellung von Kapital (einschließlich Kaufpreis) von 2 Mio. DEM, b) Übernahme einer Bürgschaft über 6 Mio. DEM, c) Gewährung eines Darlehens von 10 Mio. DEM durch eine Privatbank(11), d) weitere Sachleistungen im Wert von 300000 DEM (Kosten für Gutachten und Rechnungsprüfungen), e) weitere Barzahlungen in Höhe von 350000 DEM, f) Mittel aus externen Quellen in Höhe von 6,41 Mio. DEM. (20) Darüber hinaus hat der Investor neben dem Kaufpreis von [...]* für die Anteile 14 Mio. DEM in die Gründung der KKI investiert, um die Umstrukturierung der Kranbau Eberswalde zu vervollständigen (siehe Abschnitt IV). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: a) die Bereitstellung von Kapital (voll eingezahlt) in Höhe von 3 Mio. DEM, b) die Übernahme von Bürgschaften von bis zu 11 Mio. DEM. (Die deutschen Behörden haben bestätigt, daß im Zusammenhang mit KKI keine Beihilfen gewährt wurden). (21) Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Herkunft der einzelnen Mittel (in Mio. DEM): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> VI. MARKT (22) Die Geschäftstätigkeit der Kranbau Eberswalde umfaßt den Bau und die Montage verschiedener Arten von Spezialkranen, darunter Containerkrane, Verladebrücken und Hafenkrane. Das Unternehmen hat sich vor allem auf die Herstellung von Doppellenker-Wippkranen spezialisiert. Der unmittelbare Eigentümer der Kranbau Eberswalde, die KIROW-Leipzig Rail & Port AG, ist in angrenzenden Bereichen tätig, d. h. in der Herstellung von Eisenbahnkranen, Werftausrüstungen, Schiebegerüststablern, Transportsystemen und Werkstattechnik für Schienenfahrzeuge. Es bestehen zwischen den beiden Unternehmen keine Überschneidungen hinsichtlich spezifischer Produkttypen. Das Unternehmen wird nach der Umstrukturierung auch auf dem Markt für die Entwicklung von Postpanamax-Kranen, Containerbrücken, Schiffsentladern und Goliath-Kranen tätig sein (d. h. in den Tätigkeitsfeldern von KKI). (23) Da der relevante Markt ein weltweiter ist, ist der Handel zwischen den Mitgliedstaaten betroffen. (Die Kranbau Eberswalde exportiert 2,5 % ihrer Produktion in andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, 46,6 % in Drittländer und verkauft die restlichen 50,9 % innerhalb Deutschlands.) Auf dem Markt für Krane und Hebezeuge insgesamt herrscht ein starker Wettbewerb, und nach den der Kommission vorliegenden Informationen besteht Grund zu der Annahme, daß in diesem Sektor als ganzem Überkapazitäten vorhanden sind. Darüber hinaus findet in der Branche innerhalb der Gemeinschatt ein lebhafter grenzübergreifender Handel statt(12). (24) Die Kranbau Eberswalde ist jedoch in einem spezialisierten Markt tätig, in dem offenbar keine Überkapazitäten bestehen. (25) Was die neue durch KKI eingebrachte Tätigkeit betrifft, so ist dieses Engineeringunternehmen auf einem vorgelagerten Markt tätig. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß der nachgelagerte Markt von Kranbau Eberswalde Überkapazitäten aufweist, ist nicht davon auszugehen, daß der vorgelagerte Markt für die Entwicklung von Kranen seinerseits von Kapazitätsüberhängen betroffen ist. VII. GRÜNDE FÜR DIE ERÖFFNUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (26) Die von Deutschland in der Notifizierung übermittelten Angaben waren in einigen Punkten nicht zufriedenstellend und gaben Anlaß zu Zweifeln hinsichtlich der Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten(13). Hier ist folgendes zu nennen: a) ein ungenauer Umstrukturierungsplan mit Abweichungen von der vorhergesagten Leistung, b) offenbare strukturelle Überkapazitäten auf dem relevanten Markt, verbunden mit Unklarheiten hinsichtlich der Entwicklung der Kapazitäten, auf jeden Fall aber kein sichtbarer Kapazitätsabbau durch Kranbau Eberswalde, c) ein offenbar geringer Beitrag des Investors. VIII. REAKTIONEN DER BETEILIGTEN UND DEUTSCHLANDS (27) Zur Eröffnung des Hauptprüfungsverfahrens nahmen zwei Wettbewerber Stellung, nämlich Caillard (eine Tochtergesellschaft der Rolls Royce Gruppe) und die Kranservice Rheinberg GmbH ("KSR") (eine Tochtergesellschaft der Mannesman Dematic Gruppe). Deutschland übermittelte ausführlich und begründete Antworten zu beiden Stellungnahmen. (28) Caillard gab in einem am 4. Januar 1999 eingegangenen Schreiben an, es bestuenden Überkapazitäten, und die KIROW-Leipzig Rail and Port AG (ein weiteres Mitglied der KIROW-Gruppe) habe Beihilfen erhalten, die zum Verdrängungswettbewerb verwendet worden seien. Deutschland antwortete, die Behauptungen von Caillard stuenden nicht im Zusammenhang mit dem derzeitigen Beihilfeempfänger und seien chronologisch unschlüssig. Eine Weiterleitung von Beihilfen von der Kranbau Eberswalde an die KIROW-Leipzig Rail and Port AG sei nicht möglich; die Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen seien auf marktübliche Weise gestaltet, wie der Bericht eines Wirtschaftsprüfers bestätige. (29) KSR erwähnte Überkapazitäten und einen Verdrängungswettbewerb. Als Beispiel nannte sie eine Ausschreibung der Deutschen Bahn über zwei Containerkrane. Das Angebot der Kranbau Eberswalde habe um 15 % niedriger gelegen als das von KSR, obwohl KSR ein Angebot unterbreitet habe, das keinen Gewinn erwarten ließ, und die Verwaltungs-, Vertriebs- und Materialkosten um 40 % gekürzt habe. Deutschland wies die Behauptungen von KSR zurück: Das Angebot von Kranbau Eberswalde sei kostendeckend gewesen, habe den Zuschlag aber gar nicht erhalten. Was die Kapazitäten betrifft, so wiederholte Deutschland, Kranbau Eberswalde sei auf einem expandierenden Nischenmarkt tätig. IX. BEURTEILUNG (30) Die Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der Kranbau Eberswalde stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar, da sie aus staatlichen Mitteln gewährt werden und der Kranbau Eberswalde einen unentgeltlichen Vorteil verschaffen, den ein Unternehmen in Schwierigkeiten von einem privaten Investor nicht erhalten hätte; daher drohen sie den Wettbewerb zu verfälschen und beeinträchtigen angesichts der Eigenschaften des relevanten Markts den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Folgende Beihilfepakete sind als neue Beihilfen zu betrachten, die von der Kommission geprüft werden müssen: a) ein 1996 von der BvS gewährtes Darlehen von 5 Mio. DEM und der anschließende Verzicht auf dessen Rückzahlung sowie auf die anfallenden Zinsen von 95000 DEM, b) ein 1996 vom Land Brandenburg gewährtes Darlehen von 5 Mio. DEM und der anschließende Verzicht auf dessen Rückzahlung sowie auf die anfallenden Zinsen von 76000 DEM, c) ein Darlehen der BvS von 15 Mio. DEM mit einem jährlichen Zinssatz von 5 % und der anschließende Verzicht darauf im Fall einer befürwortenden Kommissionsentscheidung, d) eine Beteiligung von 5 Mio. DEM aus dem brandenburgischen Konsolidierungsfonds(14), e) eine Bürgschaft von Bund und Land über bis zu 80 % bzw. 24 Mio. DEM der Kreditlinien von 30 Mio. DEM (diese Bürgschaft wird erst in Anspruch genommen, wenn eine Bürgschaft der Investoren von 6 Mio. DEM eingelöst worden ist), f) ein Zuschuß von 2,5 Mio. DEM von der BvS im Fall einer befürwortenden Kommissionsentscheidung. (31) Der Zuschuß von 4,14 Mio. DEM stammt zwar aus der genehmigten Beihilferegelung "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"(15) (GA-Mittel) und stellt daher keine neue Maßnahme dar, wird aber bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfen berücksichtigt. (32) Nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind Beihilfen zugunsten bestimmter Unternehmen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt verfälschen oder zu verfälschen drohen. Angesichts der Art der fraglichen Beihilfen und der Besonderheiten des Sektors der Kranherstellung fällt das vorliegende Beihilfepaket eindeutig unter Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag. Derartige Beihilfen sind grundsätzlich mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, wenn keine der Ausnahmebestimmungen von Artikel 87 Absatz 2 oder Absatz 3 EG-Vertrag angewandt werden kann. Im vorliegenden Fall ist Artikel 87 Absatz 3 relevant. Er ermöglicht der Kommission, nach ihrem Ermessen staatliche Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen. Dazu zählen nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. In den Leitlinien sind die Bedingungen für eine günstige Auslegung des Ermessensspielraums durch die Kommission festgelegt. (33) Aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag kann die Kommission außerdem staatliche Beihilfen genehmigen, die der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten dienen, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht. Diese Bestimmung trifft auf die neuen deutschen Bundesländer zu(16). Die Tatsache, daß die in Frage stehenden Beihilfen an ein einziges Unternehmen in Schwierigkeiten gewährt werden sollen, schließt nicht aus, daß Beihilfen als Regionalbeihilfe im Rahmen des Anwendungsbereichs von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) eingestuft werden(17). Im vorliegenden Fall ist das Hauptziel der Beihilfe allerdings eher die Umstrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten als die wirtschaftliche Entwick

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.