Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/2565 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen unter allen Aspekten und des Globalen Rahmens für Munition

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2565 16.12.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/2565 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen unter allen Aspekten und des Globalen Rahmens für Munition DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 19. November 2018 hat der Rat die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) vorgegeben werden. In der EU-SALW-Strategie wird das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) als globaler Rahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch unerlaubte SALW betrachtet und seine vollständige und wirksame Umsetzung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene unterstützt. (2) Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1965 (1) angenommen, mit dem die Unterstützung des VN-Aktionsprogramms durch die Union fortgesetzt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1965 und anderer einschlägiger EU-Unterstützung konnten das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), seine regionalen Zentren und Durchführungspartner Projekte zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und Munition in Afrika, Asien und im Pazifik, Lateinamerika und der Karibik durchführen. (3) Am 28. Juni 2024 haben die Staaten auf der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen einvernehmlich ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument angenommen. Die Staaten haben sich kollektiv auf Wege zur weiteren Bekämpfung von unerlaubten SALW geeinigt, darunter die Einsetzung einer neuen, staatlich geleiteten, offenen technischen Sachverständigengruppe (Open-ended Technical Expert Group — OETEG), die sich mit den Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konzeption von SALW, mit der Verbesserung geschlechtergerechter SALW-Kontrolle und mit der stärkeren Beteiligung junger Menschen an SALW-Kontrollprozessen befassen soll. (4) Am 27. Juni 2025 wurden auf einer Vorbereitungstagung der Staaten zum Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer Empfehlungen zur Vorbereitung der Tagung der Staaten im Jahr 2027 und zu Verfahren und Modalitäten für die wirksame Umsetzung des Globalen Rahmens angenommen, einschließlich Empfehlungen an das VN-Sekretariat, dessen Abteilung das UNODA ist. (5) Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern angenommen, die unter anderem die Stärkung multilateraler Verpflichtungen wie des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens betrafen sowie die Verbesserung der technischen Umsetzung durch Maßnahmen wie Bestandsverwaltung (auch durch Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in Drittstaaten), Registrierung, Kontrolle der Verbringung und Rückverfolgung — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Im Einklang mit der SALW-Strategie der EU besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die Verbreitung von illegalen Waffen und Munition zu verringern und ihre verheerenden menschlichen Kosten zu verhindern. Dies wird erreicht werden durch: a) die Stärkung der einschlägigen internationalen Rahmen und der globalen politischen Rahmen und b) die Umwandlung globaler politischer Rahmen in konkrete Maßnahmen durch die Unterstützung multilateraler Prozesse, regionale Zusammenarbeit und gezielte nationale Unterstützung, die zur Bekämpfung illegaler SALW und Munition und gleichzeitig zur Verhinderung bewaffneter Gewalt und Konflikte beitragen. Ziel des Projekts ist es, die Widerstandsfähigkeit von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken, um den illegalen Handel mit Waffen und Munition aufgrund von Umlenkung zu verhindern, und die Waffen- und Munitionsverwaltung weltweit zu stärken. (2)   Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt: a) Die Stärkung zukunftsorientierter und handlungsorientierter politischer Ergebnisse im Rahmen des Allgemeinen Rahmens, des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, b) die Unterstützung der koordinierten und verstärkten Umsetzung der internationalen Instrumente auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene und c) die Nutzung der SALW- und Munitionskontrolle in umfassenderen Rahmen für Friedens- und Sicherheitsbemühungen, um bewaffnete Gewalt wirksamer zu verhindern und Frieden und Entwicklung zu fördern. (3)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA). (3)   Das UNODA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNODA. Artikel 3 (1)   Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf EUR 4 399 030,86. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit dem UNODA. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass das UNODA zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte des UNODA. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 67, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1965/oj). ANHANG Projektdokument Für einen Beschluss (GASP) des Rates zur Unterstützung des Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen und des globalen Rahmens für Munition I.   HINTERGRUND Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und die dazugehörige Munition sind die Hauptursache für gewaltsame Todesfälle in Konflikten als auch in Situationen ohne Konflikte. Tatsächlich verliert weltweit alle zwei Minuten ein Mensch das Leben durch aus einer Kleinwaffe abgefeuerte Munition. Sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot von SALW und konventioneller Munition befinden sich aufgrund der geopolitischen Spannungen, regionaler Instabilität und der zunehmenden Ausbrüche von bewaffneten Konflikten im Aufschwung. Vergangene Konflikte und politische Unsicherheit haben gezeigt, dass selbst bei legal erworbenen Waffen und Munition die Gefahr der Umlenkung an unbefugte Nutzer besteht, wodurch die Instabilität weit über deren Ursprungsorte hinaus aufrechterhalten wird. In auf schwachen Füßen stehenden Kontexten befeuert die breite Verfügbarkeit von SALW und Munition anhaltende bewaffnete Gewalt und organisierte Kriminalität und verhindert nachhaltige Entwicklung. Das vielschichtige Problem unerlaubter SALW und konventioneller Munition erfordert konzertierte Anstrengungen auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene und an der Basis, um ihre verheerenden Kosten an Menschenleben zu verhindern. Die entscheidenden Schritte zur Verhinderung der Umlenkung und zur Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW, die in der Strategie der EU „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ und in den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 14. April 2025 über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern anerkannt wurden, umfassen: die Stärkung multilateraler Verpflichtungen wie das VN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“), das Internationale Rückverfolgungsinstrument und des neuen Globalen Rahmens für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“) sowie die Verbesserung der technischen Umsetzung durch Maßnahmen wie Bestandsverwaltung (auch durch Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in Drittstaaten), Registrierung, Kontrolle der Verbringung und Rückverfolgung. Darüber hinaus können, wie in dem 2024 von den VN-Mitgliedstaaten angenommenen Pakt für die Zukunft anerkannt, praktische Instrumente zur Kontrolle von SALW und Munition eingesetzt werden, um bewaffnete Gewalt und bewaffnete Konflikte zu verhindern. Die Einbeziehung dieser Praktiken in nationale Präventionsstrategien, in die Bemühungen zur Friedenskonsolidierung und in die Pläne für nachhaltige Entwicklung wird die Resilienz in Staaten und Gemeinschaften stärken und der Nachfrage nach diesen Waffen und dieser Munition entgegenwirken. Fortschrittschancen In einem angespannten multilateralen Umfeld ist die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen und konventionelle Munition ein Gebiet, auf dem in Bezug auf das Voranbringen globaler Verpflichtungen und die Zusammenarbeit bei Abrüstung und Rüstungskontrolle Fortschritte erzielt werden können. So ergänzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2023 ihre internationalen Abrüstungsverpflichtungen durch die Annahme des Globalen Rahmens – das erste spezielle Instrument zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken während des gesamten Lebenszyklus von Munition –, mit dem Ziel, die Umlenkung und den unerlaubten Handel zu verhindern und unbeabsichtigte Explosionen einzudämmen. Im Jahr 2024 haben die Staaten auf der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rückverfolgungsinstrument einvernehmlich ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument angenommen. Die Staaten haben sich kollektiv auf Wege zur weiteren Bekämpfung von unerlaubten SALW geeinigt, darunter die Einsetzung einer neuen, staatlich geleiteten, offenen technischen Sachverständigengruppe (Open-ended Technical Expert Group – OETEG), die sich mit den Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konzeption von SALW, mit der Verbesserung geschlechtergerechter SALW-Kontrolle und mit der stärkeren Beteiligung junger Menschen an SALW-Kontrollprozessen befassen soll. In den nächsten drei Jahren haben die Staaten die Chance, gemeinsame Verpflichtungen weiter voranzutreiben und die Umsetzung dieser kritischen Rahmen auf allen Ebenen und im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EU zu beschleunigen. Die erste Tagung der Staaten im Rahmen des Globalen Rahmens wird 2027 stattfinden, während zwei zweijährliche Tagungen der Staaten im Rahmen des VN-Aktionsprogramms in den Jahren 2026 und 2028 abgehalten werden, einschließlich der ersten Einberufung der OETEG. Der Erfolg all dieser Tagungen ist abhängig von i) intensiven Vorbereitungsarbeiten, wobei regionale Treffen als wesentliche Bausteine für abgestimmte Maßnahmen dienen, und ii) der Gewährleistung einer inklusiven und wirksamen Beteiligung verschiedener Staaten und Organisationen. Anerkennung der Erfolge und der Auswirkungen früherer Projekte Das Büro der VN für Abrüstungsfragen (UNODA), seine Regionalzentren und Durchführungspartner haben mit der jüngsten Unterstützung der EU, einschließlich des Beschlusses (GASP) 2022/1965 des Rates der EU, eine mehrschichtige Unterstützung für Staaten eingerichtet. Das UNODA und seine Durchführungspartner konnten die Staaten sowohl bei der Stärkung globaler Rahmen als auch bei deren Umsetzung in die technische Durchführung unterstützen, indem die einzigartige Einberufungsposition der VN und ihre Rolle als Sekretariat relevanter zwischenstaatlicher Prozesse sowie ihre Präsenz in Afrika, Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und der Karibik wirksam eingesetzt wurden. Das Projekt erleichterte beispielsweise die weltweite Politikgestaltung im Rahmen des VN-Aktionsprogramms durch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durch die Überprüfungskonferenz wie eine Reihe von Sachverständigen-Seminaren und regionalen Vorbereitungstagungen, durch die sichergestellt wurde, dass nationale und regionale Prioritäten identifiziert und abgestimmt wurden. Diese fortgeschrittenen Gespräche führten zu wirksameren und reibungsloseren Verhandlungen im Rahmen der Konferenz, die letztlich zu einem einvernehmlichen Abschlussdokument führten. Auf regionaler und nationaler Ebene erleichterte das Projekt die regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Ausarbeitung eines Fahrplans für Zentralamerika und die Dominikanische Republik zur Verhütung des unerlaubten Handels mit und der Verbreitung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen, und weitete die nationalen Kapazitäten für die Kontrolle von SALW erheblich aus. Mit dem Fahrplan wurden spezielle Ausbildungsmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in El Salvador, Guatemala und Kolumbien sowie der Kapazitätsaufbau bei den nationalen Kontaktstellen in Asien und im Pazifikraum geschaffen, was dazu führte, dass die höchste Anzahl nationaler Berichte über das Aktionsprogramm seit zehn Jahren vorgelegt wurde. In Sri Lanka wurden Anlagen zur Waffenlagerung gebaut, um die Sicherung von Lagerbeständen zu verbessern, und die Offiziere wurden in der Verwaltung von Waffen geschult. In Papua-Neuguinea, wo unerlaubte SALW während des gesamten Projektzeitraums weiterhin eine Herausforderung darstellten, stellte das UNODA technische Risikobewertungen und die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für SALW bereit. In Gambia und Burundi wurde im Rahmen des Projekts die Aufstellung nationaler Aktionspläne für SALW unterstützt, und in Burundi wurden fehlerhafte Kennzeichnungsmaschinen repariert, während in der Demokratischen Republik Kongo gezielte Unterstützung bei der Rückverfolgung unerlaubter SALW geleistet wurde. Darüber hinaus wurde das Selbstbewertungsinstrument (1) des modularen Kompendiums für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) ins Leben gerufen, um die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, SALW-Systeme in Bereichen wie Kennzeichnung, Rückverfolgung und Bestandsverwaltung zu überprüfen und zu verbessern. Ferner wurde das Gender-Mainstreaming bei der Kontrolle von SALW im Rahmen des Projekts durch regionale Koordinierung, Seminare und nationale Ausbildungsmaßnahmen gestärkt. Diese Bemühungen führten dazu, dass geschlechtsspezifische Erwägungen in die nationalen Aktionspläne aufgenommen wurden, sowie zum institutionellen Austausch zwischen Fachleuten in den Bereichen Gleichstellungsfragen und SALW. Während die globale finanzielle Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft während des Projektzeitraums zurückging, gelang es dem Projekt, wichtiges gemeinschaftsbasiertes Engagement durch gezielte Aufklärungskampagnen, Basisinitiativen und die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an multilateralen Treffen aufrechtzuerhalten und auszuweiten. Ein Projekt, das auf der Grundlage bewährter Ansätze konzipiert wurde und gleichzeitig auf sich abzeichnende Tendenzen eingeht Die Erfolge, Partnerschaften und die Dynamik, die im Rahmen des vorherigen Projekts erreicht wurden, werden zur Untermauerung der nächsten Phase dienen, während die wichtigsten strukturellen und strategischen Komponenten beibehalten werden. Gender-Mainstreaming ist nach wie vor ein Grundprinzip, und es werden Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und spezialisierten Organisationen wie dem Internationalen Aktionsnetzwerk zu Kleinwaffen (IANSA) und dem Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) aufrechterhalten. Das Projekt erhält auch seine Komplementarität mit anderen von der EU finanzierten Projekten aufrecht, wobei ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Synergien für die technische Umsetzung mit Initiativen, einschließlich jenen, die von UNDP-SEESAC, der OAS, der LAS, der OSZE, der GICHD-AMAT, CAR und der SAS durchgeführt werden, sowie mit den Bemühungen im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Waffenhandel unter der Leitung des BAFA und von Expertise France und mit EMPACT liegt. Mit der neuen Projektphase werden auch neue Elemente eingeführt. Darunter fällt insbesondere die Ausweitung der thematischen Abdeckung, damit sowohl der Globale Rahmen als auch der Pakt für die Zukunft erfasst werden. Der Schwerpunkt wird verstärkt auf technologische Entwicklungen im Bereich der SALW gelegt, wobei ihre sich weiterentwickelnden Auswirkungen – sowohl in Form von Herausforderungen als auch Chancen für die Rüstungskontrolle – anerkannt werden. Darüber hinaus stärkt das Projekt die Integration der Kontrolle von SALW und Munition in umfassendere Präventionsanstrengungen und Bemühungen zur Friedenskonsolidierung, wodurch es mit umfassenden Konzepten für nachhaltigen Frieden und nachhaltige Entwicklung in Deckung gebracht wird. Schließlich wird der geografische Anwendungsbereich des Projekts ausgeweitet, um neben Afrika, Asien und dem pazifischen Raum sowie Lateinamerika und der Karibik, die vom vorangegangenen Projekt erfasst wurden, auch den Nahen Osten und Nordafrika abzudecken. II.   PROJEKTZIELE, -MAẞNAHMEN UND -ERGEBNISSE Hauptziel des Projekts ist es, die Verbreitung von illegalen Waffen und Munition zu verringern und ihre verheerenden menschlichen Kosten durch die Stärkung der einschlägigen internationalen Rahmen zu verhindern. Dies wird dadurch erreicht, dass die globalen politischen Rahmen gestärkt und diese in konkrete Maßnahmen umgewandelt werden, indem zu multilateralen Prozessen, regionaler Zusammenarbeit und gezielter nationaler Unterstützung beigetragen wird, die zur Bekämpfung unerlaubter SALW und Munition und gleichzeitig zur Verhinderung bewaffneter Gewalt und Konflikte beitragen. Das Projekts soll die Widerstandsfähigkeit von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft stärken, um den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition aufgrund von Umlenkung zu verhindern und die Waffen- und Munitionsverwaltung weltweit zu stärken. Dieses Ziel wird durch nach- und vorgelagerte Ansätze auf lokaler, nationaler, subregionaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen von drei Säulen erreicht, um die folgenden Teilziele zu erreichen: 1. Die Stärkung zukunftsorientierter und handlungsorientierter politischer Ergebnisse im Rahmen des Globalen Rahmens der VN, des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments 2. Die Unterstützung der koordinierten und verstärkten Umsetzung der internationalen Instrumente auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene 3. Die Nutzung der Kontrolle von SALW und Munition in umfassenderen Rahmen für Friedens- und Sicherheitsbemühungen, um bewaffnete Gewalt wirksamer zu verhindern und Frieden und Entwicklung zu erhalten Die bereichsübergreifenden erwarteten Ergebnisse umfassen: — Verstärkte Koordinierung mit einschlägigen Organisationen, auch im Rahmen anderer von der EU finanzierter Projekte; — Stärkung der Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen; — Eine durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei allen Projektmaßnahmen. Ziel 1: Die Stärkung zukunftsorientierter und handlungsorientierter politischer Ergebnisse im Rahmen des Globalen Rahmens der VN, des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments. 1.2   Ergebnisse — Die Mitgliedstaaten sind gut über die Ziele und Maßnahmen des Globalen Rahmens informiert und unterstützen eine besser vorbereitete Teilnahme und Vorlage freiwilliger erster Übersichten im Vorfeld der ersten Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen. — Die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenträger haben ihr technisches Wissen und ihre Kapazitäten in Bezug auf die Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments sowie die Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konstruktion von SALW ausgebaut, was zu fundierteren zweijährlichen Tagungen der Staaten und den Beratungen der OETEG führt. Die Beteiligung an zwischenstaatlichen Prozessen zu SALW und Munition ist inklusiv und repräsentativ für die betroffenen Staaten und ein breites Spektrum von Interessenträgern. 1.3   Maßnahmen 1.3.1   Globaler Rahmen für Munition: Regionale Vorbereitungstagungen für die erste Tagung der Staaten Im Vorfeld der ersten Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen im Jahr 2027 findet eine Reihe regionaler Vorbereitungstagungen statt, um Staaten und regionalen Organisationen eine Plattform zur Ermittlung regionenspezifischer Herausforderungen und Prioritäten bei der Munitionsverwaltung zu bieten. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Unterstützung der Vorbereitungen für die Vorlage freiwilliger erster Übersichten im Jahr 2026 liegen. Dem Vorsitz wird ein zusammenfassender Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die wichtigsten Diskussionspunkte der Tagungen zur Verwendung bei den Beratungen dargelegt werden. Jede Tagung wird auch dazu dienen, das Wissen über die praktische Umsetzung auf nationaler Ebene im regionalen Kontext zu verbessern. Länder aus Unterregionen Regionalzentrum Vorläufiger Veranstaltungsort Karibik Lateinamerika Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) Virtuell (zwei Tagungen) Südasien Südostasien Zentralasien Nordostasien Pazifischer Raum Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik (UNRCPD) Kathmandu, Nepal (eine Sitzung) Naher Osten Nordafrika UNRCPD und Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC) Veranstaltungsort noch offen (eine Tagung) Ostafrika Südliches Afrika Westafrika Zentralafrika UNREC Ve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.