Europäische Union

2013/298/EU: Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.31883 (2011/C) (ex N 516/2010) die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG gewährte und plant zu gewähren (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6307) Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2016-02-10

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gments bis 2026 auf weniger als 1 Mrd. EUR reduzieren. Die diesem Segment zugeordneten Portfolios sind auf Abbau gestellt oder sollen veräußert werden. (42) Der Abbauteil des Non-core-Segments beinhaltet insbesondere das Portfolio an Unternehmensfinanzierungen, das weite Teile des derzeitigen Geschäftsfelds Corporate Lending Mittel- und Osteuropa, das gesamte Geschäftsfeld Leveraged Finance Österreich und Mittel- und Osteuropa, das Geschäftsfeld Internationale Projektfinanzierungen sowie das Firmenkundengeschäft umfasst, soweit sich dieses nicht auf das Konsortialgeschäft mit den Volksbanken bezieht. Die Niederlassung Frankfurt wird nicht mehr Teil des Kernportfolios der ÖVAG sein. Ferner wurde das gesamte Immobilienportfolio auf Abbau gestellt und ist zukünftig nicht mehr Teil des Geschäftsmodells der Bank. Das Immobilienportfolio von Europolis, einer im Immobilienbereich tätigen Asset-Management-Gesellschaft, wurde bereits 2010 veräußert. (43) Ein weiterer Teil dieses Segments ist die VBLI, eine Leasingtochter, die zu 50 % im Eigentum der ÖVAG steht ( 20 ). Die VBLI-Gruppe erbringt in acht mittel- und osteuropäischen sowie südosteuropäischen Ländern Leasingleistungen. Ferner hält sie eine Minderheitsbeteiligung von rund 8 % an einer Leasinggesellschaft in Ungarn, deren Hauptgesellschafter VR-Leasing ist. Die Tätigkeiten der VBLI bildeten eine Ergänzung zum internationalen Kreditgeschäft der VBI. Angesichts der Aufgabe der internationalen Bankaktivitäten plant die Bank, ihre Beteiligung an der VBLI bis zum 31. Dezember [2013-2017] zu veräußern. Um die Veräußerung zu erleichtern, hat die ÖVAG ihre Beteiligung in ihrem Abschluss nach IFRS bereits um [30-60] % auf [50-70] Mio. EUR abgeschrieben. Erscheint eine Veräußerung bis Ende [2013-2017] nicht realistisch, wird das gesamte Neugeschäft zum 31. Dezember [2013-2017] eingestellt und die VBLI im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften abgewickelt ( 21 ). (44) Ein weiterer Teil des Non-core-Segments ist die VBRO, die 2010 von der Veräußerung der VBI ausgenommen wurde. Die VBRO ist nach Bilanzsumme gemessen die siebtgrößte Bank in Rumänien. Die Bank ist am rumänischen Markt mit starkem Fokus auf immobilienbesicherte, hauptsächlich auf Fremdwährung lautende Kredite an Privat- und kleinere Firmenkunden aufgetreten. Die VBRO wird zurzeit von der ÖVAG umstrukturiert. 2011 wurde die Zweigstellenstruktur umstrukturiert, was zu einer erheblichen Verringerung der Anzahl der Zweigstellen führte. Die Zahl der Mitarbeiter des Zweigstellennetzes wurde um 25 % reduziert. Angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen wird der Akquisition von Einlagen und von Zahlungsverkehrsdienstleistungen der Vorrang eingeräumt, während das Kreditneugeschäft stark abgebaut wird. Die neue Geschäftsstrategie besteht in der Weiterentwicklung der VBRO hin zu einer Universalbank mit einem ausgewogeneren Produktmix und einer Reduzierung des vergleichsweise hohen prozentualen Anteils an auf Fremdwährungen lautenden immobilienbesicherten Krediten. Die Abhängigkeit der VBRO von einer Finanzierung durch ihre Anteilseigner soll verringert und das Kredit-Einlagen-Verhältnis verbessert werden. Der Plan umfasst auch eine bestimmte Workout-Strategie für die notleidenden Kredite. Obwohl die VBRO damit rechnet, während des gesamten Umstrukturierungszeitraums positive Ergebnisse zu erzielen, wird im Umstrukturierungsplan in zurückhaltenderer Weise von neutralen Ergebnissen ausgegangen. Die ÖVAG will die VBRO bis Ende [2013-2017] veräußern. Um die Veräußerung zu erleichtern, hat die ÖVAG ihre Beteiligung in ihrem Abschluss nach IFRS bereits auf [0-50] EUR abgeschrieben. Erscheint eine Veräußerung der VBRO bis Ende [2013-2017] nicht realistisch, wird das gesamte Neugeschäft zum 31. Dezember [2013-2017] eingestellt und die VBRO im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften abgewickelt ( 22 ). Alternativ könnten Teile der VBRO zum 31. Dezember [2013-2017] veräußert und nur die verbleibenden Portfolios im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften abgewickelt werden. ( 23 ) (45) Schließlich sollen die Bankaktivitäten in Malta bis Ende [2013-2017] veräußert werden. Ist eine Veräußerung bis Ende [2013-2017] nicht möglich, wird das gesamte Neugeschäft zum 31. Dezember [2013-2017] eingestellt, und die Geschäftstätigkeiten werden im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften abgewickelt ( 24 ). Auch die Beteiligung an der RZB soll bis spätestens Ende [2013-2017] veräußert werden. Ist dies bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht geschehen, wird ein ermächtigter Veräußerungstreuhänder den Veräußerungsprozess übernehmen ( 25 ). Finanzierung (46) Die ÖVAG übermittelte Angaben zu ihrer Liquiditätsposition zum Mai 2012 und stellte Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem derzeitigen und künftigen Finanzierungsbedarf vor. (47) In Bezug auf ihre frühere Abhängigkeit von unbesicherten Refinanzierungen am Interbankenmarkt macht die ÖVAG geltend, dass diese in erster Linie auf ihre Tochtergesellschaften zurückzuführen gewesen sei, die in großem Umfang von von der ÖVAG bereitgestellten Mitteln abhängig waren. Dieses Problem wurde bereits in gewissem Maße durch die Veräußerung der VBI im Jahr 2011 angegangen (Verringerung des Finanzierungsbedarfs um 1,1 Mrd. EUR). Ferner dürften die Umstrukturierung der VBRO und ihr anschließender Verkauf zusammen mit der Veräußerung der VBLI weitere Liquiditäten in Höhe von 2,4 Mrd. EUR freisetzen. (48) Die Bank zeigte auf, dass sie Maßnahmen ergriffen hat, die ihr Zugang zu weiteren Finanzierungsquellen geben oder die Deckung ihres Liquiditätsbedarfs erleichtern. Die Übernahme der Livebank (von einer der Volksbanken) gab der ÖVAG Zugang zu 470 Mio. EUR Retail-Finanzierung, wodurch die frühere Abhängigkeit der ÖVAG von Refinanzierungen am Interbankenmarkt reduziert wurde. Die von den Minderheitsaktionären zugesagten Maßnahmen ( 26 ) sollen zur Reduzierung des Finanzierungsbedarfs beitragen. Schließlich kann die ÖVAG ihren Finanzierungsbedarf durch Einführung des Verbundmodells zusammen mit den regionalen Volksbanken um 2,7 Mrd. EUR ( 27 ) verringern. Ferner wird sie bestimmte von den angeschlossenen Volksbanken gehaltene Vermögenswerte bei Bedarf zur Besicherung von Pfandbriefen verwenden können (zurzeit [2-4] Mrd. EUR). Beitrag von anderen Aktionären und Hybridkapitaleignern (49) DZ Bank, ERGO und RZB beteiligten sich nicht an der Kapitalzuführung, sagten aber folgenden Beitrag zur Rettung und Umstrukturierung der ÖVAG zu: a) Die DZ Bank wird die bestehenden Liquiditätsfazilitäten für die Tochtergesellschaften, die im gemeinsamen Eigentum von DZ Bank und ÖVAG stehen (z. B. VBLI), aufrechterhalten. Ferner wird sie die Geschäftstätigkeit der ÖVAG-Niederlassung Frankfurt (Vermögenswerte in Höhe von [400-500] Mio. EUR) und den damit verbundenen Finanzierungsbedarf übernehmen. b) Die ERGO wird ihre bestehenden Liquiditätsfazilitäten bei der ÖVAG beibehalten und sagt zu, die von ihrem Versicherungszweig Victoria gehaltenen ÖVAG-Finanzinstrumente nicht zu veräußern. c) Die RZB wird Maßnahmen durchführen, die eine Stärkung des Kapitals der ÖVAG um 100 Mio. EUR bewirken, und der ÖVAG zusätzliche Liquidität in Höhe von 500 Mio. EUR zuführen. (50) Ferner nehmen alle historischen Anteilseigner ( 28 ) durch den Kapitalschnitt in Höhe von 70 % an den in der Vergangenheit entstandenen Verlusten teil. Zudem wurden ihre Anteile bei der letzten Kapitalzuführung erheblich verwässert ( 29 ). Darüber hinaus tragen die Volksbanken mit neuem Kapital in Höhe von insgesamt 230 Mio. EUR zu der jüngsten Kapitalerhöhung bei. (51) Um zu gewährleisten, dass die Anteilseigner der Bank zum Wiederaufbau einer angemessenen Kapitalbasis während des Umstrukturierungszeitraums beitragen, wird die Bank Dividenden zurückhalten und keine Kupons auf Hybridkapital auszahlen, sofern sie zu den entsprechenden Zahlungen nicht rechtlich verpflichtet ist. Ergänzt wird diese Bestimmung durch eine strenge Begrenzung der Dividenden, die von den Volksbanken während des Umstrukturierungszeitraums ausgeschüttet werden dürfen, um den Kapitalaufbau im Verbund zu unterstützen. (52) Die ÖVAG übermittelte Informationen zu einem Rückkauf von durch zwei Tochtergesellschaften der ÖVAG emittierten Hybridinstrumenten in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR. Von Mai bis Juli 2012 bot die ÖVAG an, diese Instrumente zu rund 40 % ihres Nennwertes von den Investoren zurückzukaufen. Der angebotene Rückkaufspreis wurde auf der Grundlage des Marktwerts der Instrumente plus einer Prämie von maximal 10 Prozentpunkten festgesetzt, die hinzugefügt wurde, um den Anlegern einen Anreiz für die Teilnahme an dem Rückkauf zu bieten. Die Transaktion wurde Mitte Juli 2012 abgewickelt. Sie führte dazu, dass knapp 80 % des Nennwerts der Instrumente zurückgekauft wurden und resultierte nach Abzug der Transaktionskosten für die ÖVAG in einem Gewinn von 129,9 Mio. EUR. Finanzplanung (53) Österreich legte für den Zeitraum 2012-2017 einen ausführlichen Geschäftsplan für die ÖVAG vor. Der Plan umfasst ein Basis-Szenario und ein Stress-Szenario; anhand dieser Szenarien soll die Fähigkeit der ÖVAG, ihre langfristige Rentabilität wiederherzustellen, aufgezeigt werden. Basis-Szenario (54) Der neue Umstrukturierungsplan basiert im Hinblick auf die Entwicklung des Euro-Währungsgebiets, seines BIP-Wachstums sowie der kurz- und mittelfristigen Zinsen auf Annahmen, die weitgehend den Erwartungen großer Marktteilnehmer und internationaler Institutionen wie dem IWF entsprechen. Auch die Inflation im Euro-Währungsgebiet, die Ölpreise und die Wechselkurse EUR/USD und EUR/CHF sind Teil der Annahmen. Der Plan geht von einer moderaten Erholung des BIP-Wachstums ab 2013 aus. (55) Wie in Tabelle 2 dargestellt, wird beim Basis-Szenario davon ausgegangen, dass die ÖVAG ihre Ergebnisse bis 2016 fortlaufend verbessert. Tabelle 2 Finanzielle Eckdaten der ÖVAG – Basis-Szenario (in Mio. EUR bzw. in %). ÖVAG-Gruppe 2012P 2013P 2014P 2015P 2016P 2017P 2018P Ergebnis (nach Steuern) [60-80] [10-30] – [30-10] [40-60] [130-150] [90-110] n. z. Eigenkapitalrendite nach Steuern [3-5] [1-3] – [3-1] [3-5] [10-12] [8-10] n. z. Bilanzsumme [20 000 -30 000 ] [26 000 -28 000 ] [22 000 -24 000 ] [20 000 -22 000 ] [19 000 -21 000 ] [18 000 -20 000 ] n. z. RWA [18 000 -20 000 ] [16 000 -18 000 ] [13 000 -15 000 ] [11 000 -13 000 ] [10 000 -12 000 ] [9 000 -11 000 ] [8 000 -10 000 ] CET 1 [9-10] [10-11] [11-12] [11-12] (1) [11-12] (1) [12-13] (2) [12-13] (2) Kapitalquote [13-14] [12-13] [14-15] [14-15] (1) [15-16] (1) [15-16] (2) [14-15] (2) (1)   unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Auslaufens der Asset-Garantie; (2)   unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Auslaufens der Asset-Garantie und der Rückzahlung des staatlichen Partizipationskapitals. Quelle: Neuer Umstrukturierungsplan der ÖVAG (56) Die Eigenkapitalrendite (RoE) der Bank steigt im Laufe des Umstrukturierungszeitraums auf 8,0 % nach Steuern. Nach Ansicht der Bank stellt eine RoE von 8 % nach Steuern angesichts des geringen Risikoprofils der Kernbank eine ausreichende und marktkonforme Kapitalvergütung dar. Insbesondere sei die Bank nicht an volatilen Tätigkeiten wie Investmentbanking oder Eigenhandel beteiligt, sondern konzentriere sich auf ihre Rolle als Spitzeninstitut der lokalen Volksbanken. Stress-Szenario (57) Die ÖVAG legte ein Stress-Szenario auf Gruppenebene vor, das auf weniger günstigen Marktprognosen basiert. Dabei wurden unter anderem ein weiterer Kursgewinn des US-Dollars gegenüber dem Euro und ein Kursverlust des rumänischen Leu gegenüber dem Euro, ein langsamerer Anstieg der Zinssätze als beim Basis-Szenario, eine weitere Verschlechterung bestimmter Länderratings und eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im Euro-Währungsgebiet zugrunde gelegt. Den Schätzungen der Bank zufolge könnten diese Entwicklungen insgesamt zu einem zusätzlichen Einsatz von Kapital in Höhe von bis zu [600-650] Mio. EUR und zu einer Verringerung der CET1-Quote der ÖVAG für das Gesamtrisiko auf [6,0-7,0] % im Jahr 2017 führen. Tabelle 3 Finanzielle Eckdaten der ÖVAG – Stress-Szenario (in Mio. EUR bzw. in %).   2012 2013 2014 2015 2016 2017 CET1 [7-8] [7-8] [7-8] [5,5-6,5] [6-7] [6-7] Kapitalquote [11-12] [10-11] [10-11] [8-9] [9-10] [8-9] Sensitivitätsszenarien (58) Ferner legte die Bank von einem externen Experten erstellte Sensitivitätsszenarien vor, in denen zusätzlich die folgenden nachteiligen Entwicklungen angenommen wurden: verzögerte Veräußerung der VBRO zu einem […] Preis von […] Mio. EUR, Zunahme ihrer Refinanzierungskosten; erfolgloser Versuch, die VBLI zu veräußern; geringere Qualität der Vermögenswerte im Non-core-Segment (Zunahme der RWA um 20 %, Zunahme der Risikovorsorge um 50 % und Abschreibungen auf Investitionen in Höhe von 100 Mio. EUR); Zunahme der RWA um 10 % im Kernsegment; keine Zunahme der Gewinne in den Jahren 2016 und 2017. (59) Für den Fall, dass all diese Stressfaktoren zusammen eintreten, ergäbe sich für die ÖVAG nach den Erkenntnissen des externen Experten 2017/2018 eine Kapitallücke von [150-200] Mio. EUR ( 30 ), die jedoch durch das überschüssige aufsichtsrechtliche Kapital der Volksbanken (d. h. den Haftungsverbund), das sich 2017/2018 auf [650-750] Mio. EUR beläuft, abgedeckt wäre. Somit könnte die Bank dieses ungünstige Szenario insgesamt bewältigen. Kostensenkungen (60) Nach den Finanzprognosen der ÖVAG werden ihre Verwaltungskosten von 166 Mio. EUR 2012 auf 105,5 Mio. EUR 2017 sinken, was einem Rückgang um 36 % entspricht. Neben den der Kostenoptimierung dienenden Maßnahmen (wie der Schließung der Niederlassung Frankfurt und der Vertretungen der IK in den mittel- und osteuropäischen Ländern, Synergien aus dem Zusammenschluss von ÖVAG und IK, Personalabbau, Gebäudebelegung und Aufwendungen für Consultants, Outsorcing der IT-Infrastruktur) umfasst dieser Rückgang jedoch die Auswirkungen der Veräußerungen und des Abbaus der Geschäftstätigkeiten im Non-core-Segment. Deshalb machte die Bank auch Angaben zu den erwarteten Ergebnissen der Kostensenkungsmaßnahmen im Kernsegment. In diesem Segment dürften die der Kostenoptimierung dienenden Maßnahmen zum Ende des Umstrukturierungszeitraums eine Senkung der jährlichen Kosten um 15 Mio. EUR bewirken (rund 12 % der Gesamtkosten im Jahr 2012). Rückzahlung der Partizipationsscheine 2017/2018 (61) Im Rahmen des Kapitalschnitts im Jahr 2012 wurde das im Jahr 2009 von Österreich gewährte Partizipationskapital auf 300 Mio. EUR herabgesetzt. Die Bank hat die Absicht, 50 % dieses Betrags 2017 und die verbleibenden 50 % Anfang 2018 zurückzuzahlen. Die Volksbanken werden die ÖVAG bei Bedarf mit den für diese Rückzahlung erforderlichen Mitteln ausstatten. GRÜNDE FÜR DIE ERÖFFNUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (62) Die Kommission erinnert daran, dass sie das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV in Bezug auf die Vereinbarkeit der Umstrukturierungsbeihilfe für die ÖVAG mit dem Binnenmarkt eröffnet hat, da sie auf der Grundlage des ursprünglichen Umstrukturierungsplans ernsthafte Zweifel hatte, ob die ÖVAG in der Lage sein würde, ihre langfristige Rentabilität wiederherzustellen ( 31 ). Die Kommission äußerte ferner Zweifel daran, ob eine angemessene Lastenteilung gewährleistet war und ob ausreichende Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen vorgesehen waren ( 32 ). STELLUNGNAHME ÖSTERREICHS (63) Österreich betont, dass die ÖVAG eine systemrelevante Bank sei, deren Insolvenz äußerst negative Auswirkungen auf das österreichische Bankensystem und die österreichische Realwirtschaft gehabt hätte. Diese Beurteilung wurde durch ein Schreiben der Österreichischen Nationalbank bekräftigt. (64) Österreich bestreitet nicht, dass es sich bei den in Abschnitt 2.2 beschriebenen Maßnahmen um Beihilfen handelt. (65) Nach Auffassung Österreichs wurden die in Abschnitt 2.2.1 beschriebenen Maßnahmen im Einklang mit der genehmigten österreichischen Bankenstützungsregelung gewährt. Österreich hält daran fest, dass die ÖVAG zum Zeitpunkt der Kapitalzuführung keine notleidende Bank im Sinne der Rekapitalisierungsmitteilung gewesen sei. Das Land hat jedoch der Vorlage eines Umstrukturierungsplans für die Bank zugestimmt. (66) Ferner bestreitet Österreich nicht, dass die am 27. Februar 2012 vereinbarte zweite Kapitalzuführung und die Asset-Garantie (im Folgenden „Maßnahmen von 2012“) staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV bilden. Österreich betrachtet die Maßnahmen jedoch als auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar, da sie erforderlich seien, um eine erhebliche Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben und mit den einschlägigen Mitteilungen der Kommission im Einklang stünden. (67) Österreich übermittelte insbesondere Informationen und vergleichende Marktdaten, auf deren Grundlage es argumentierte, dass die Maßnahmen von 2012 die Anforderungen der Rekapitalisierungsmitteilung und der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012 ( 33 ) (im Folgenden „Verlängerungsmitteilung von 2011“) erfüllten. (68) Was die Kapitalzuführung von 2012 betrifft, wurde der Unternehmenswert der (nicht börsennotierten) ÖVAG vor der Kapitalzuführung von 2012 auf der Grundlage eines angemessenen marktorientierten Bewertungsansatzes geschätzt, der auf dem Kurs-Buchwert-Verhältnis einer Peer-Group basierte. Auf der Grundlage der beobachtbaren Marktdaten für eine geeignete Peer-Group ( 34 ) ermittelte Österreich ein Kurs-/Buchwert-Verhältnis (Price/Book-multiple), auf dessen Grundlage für den Unternehmenswert eine Bandbreite von [270-300] Mio. EUR bis [320-360] Mio. EUR festgestellt wurde. Bei Berücksichtigung der Kapitalzuführung durch die Volksbanken würde der Unternehmenswert zwischen [500-530] Mio. EUR und [550-580] Mio. EUR betragen, so dass sich ein Preis pro Aktie von [3-4] EUR ergäbe. Da Österreich die Aktien zum Preis von 2,2 EUR zeichnete, liegt der effektive Abschlag zwischen [35 % und 45 %]. Nach Auffassung Österreichs wird mit der Anwendung dieses Abschlags die in Randnummer 8 der Verlängerungsmitteilung von 2011 aufgeführte Anforderung erfüllt, dass staatliche Kapitalzuführungen mit einem ausreichenden Abschlag von den (bereits zur Berücksichtigung des Verwässerungseffekts angepassten) Aktienpreisen gezeichnet werden sollten. (69) In Bezug auf die Asset-Garantie argumentiert Österreich, dass sie einzig und allein auf die Erhöhung des Kapitals der ÖVAG um 100 Mio. EUR abziele. Da sie mit einer Kapitalzuführung vergleichbar sei und mit 10 % p. a. vergütet werde, stehe sie mit der Rekapitalisierungsmitteilung im Einklang. (70) Nach Auffassung Österreichs ist mit dem Umstrukturierungsplan sichergestellt, dass die ÖVAG ihre langfristige Rentabilität wieder erreicht, dass sie einen ausreichenden Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet und dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen durch tiefgreifende strukturelle Maßnahmen und Verhaltenspflichten begrenzt werden. (71) Österreich hat eine Reihe von Zusagen unterbreitet, die im Anhang dargelegt sind und einen festen Bestandteil dieses Beschlusses bilden. Um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen tatsächlich umgesetzt werden, wird für den gesamten Umstrukturierungszeitraum bis 2017 ein Überwachungstreuhänder eingesetzt. Die Zusagen umfassen mehrere Verhaltenspflichten für die ÖVAG wie Dividenden- und Kuponverbote ( 35 ), ein Verbot, mit der erhaltenen staatlichen Beihilfe zu werben und ein Preisführerschaftsverbot für ihre Online-Plattform „Livebank“ ( 36 ), ein Akquisitionsverbot ( 37 ) sowie die Verpflichtung, die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu überprüfen, um eine Anreizstruktur für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen ( 38 ). Ferner umfassen die Zusagen die Verpflichtung, die VBLI bis [2013-2017], die VBRO und das Bankgeschäft in Malta bis [2013-2017] und die Beteiligung an der RZB bis [2013-2017] zu veräußern ( 39 ). BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG Vorliegen einer staatlichen Beihilfe und Beihilfebetrag (72) Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beinträchtigen. (73) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe eingestuft wird: Die Maßnahme wird vom Staat oder aus staatlichen Mitteln finanziert, sie verschafft bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen einen diese begünstigenden Vorteil, die Maßnahme verfälscht den Wettbewerb oder droht ihn zu verfälschen und die Maßnahme ist geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (74) Die Kommission hat bereits in den Beschlüssen über die österreichische Bankenstützungsregelung festgestellt, dass die Liquiditätsgarantien und Kapitalzuführungen, die 2009 im Rahmen der Regelung gewährt wurden, staatliche Beihilfen darstellen. Diese Bewertung wird von Österreich nicht angefochten. (75) In Bezug auf die am 27. Februar 2012 vereinbarten Stützungsmaßnahmen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die in Erwägungsgrund 73 genannten Voraussetzungen auch für die Kapitalzuführung von 250 Mio. EUR und die Asset-Garantie von 100 Mio. EUR erfüllt sind. (76) Die Maßnahmen von 2012 werden von Österreich gewährt und sind damit direkt dem Staat zuzurechnen. Daher zieht die Kommission den Schluss, dass sie aus staatlichen Mitteln stammen. (77) Die Maßnahmen von 2012 versetzen die ÖVAG in die Lage, sich in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise Kapital zu beschaffen (und in der Tat verschafft die Asset-Garantie der Bank de facto Kapital), das sie zu denselben Bedingungen nicht auf dem Markt hätte aufnehmen können. Die Kommission stellt fest, dass die Minderheitsaktionäre der ÖVAG (ERGO-Gruppe, RZB und DZ-Bank) beschlossen haben, sich nicht an der Rekapitalisierung der ÖVAG zu beteiligen. Die Volksbanken haben sich an der Kapitalerhöhung beteiligt. Als bestehende Mehrheitsaktionäre und aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit der ÖVAG haben sie jedoch aus anderen wirtschaftlichen Erwägungen heraus investiert als der Staat. Eine Insolvenz der ÖVAG hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Volksbanken gehabt, die unter Umständen ihr eigenes Überleben hätten gefährden können. Vor diesem Hintergrund haben sie sich an der Rettung der ÖVAG beteiligt, um ihre eigene wirtschaftliche Zukunft zu sichern. Daher ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen von 2012 der ÖVAG einen Vorteil verschaffen. Ferner ist dieser Vorteil selektiv, da er nur einer Bank zugute kommt. (

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.